Joachim Stünkel

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Herr Minister, meine Frage: Wie sah der zeitliche Ablauf aus? Wieso ist es zu einer Aussaat des Rapses gekommen? Wieso musste man den für die Landwirte schädlichen Umbruch erwirken?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Parlament liegt heute der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den ich aufgrund seines Umfangs nur allgemein behandeln werde. Hintergrund Ihres Antrages ist einmal mehr Ihre übertriebene Befürchtung, dass im Land Nie
dersachsen eines Tages Landwirtschaft nur noch mit dem Einsatz von Gentechnik betrieben werden könne. Diese Sorge nehmen wir Ihnen gerne. Auch wir wollen weiterhin die biologische und konventionelle Landwirtschaft, die uns nach wie vor mit guten und gesunden Nahrungsmitteln versorgen wird.
Gleichzeitig müssen wir aber die Chancen für Innovation sehen, die uns die grüne Gentechnik bietet. Dabei nehmen wir sehr wohl die Ängste und Besorgnisse eines sehr großen Teils der Bevölkerung unseres Landes ernst. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Sicherheit für die Gesundheit und für die Umwelt einzuhalten ist und die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte gewahrt bleibt.
Dazu gehört dann aber auch die Möglichkeit des Anbaus transgener Pflanzen, und zwar in Koexistenz der unterschiedlichen Anbauformen. Die grüne Gentechnik hat schon jetzt große Bedeutung in vielen Teilen der Welt. Deshalb müssen auch wir uns für Forschung und deren Umsetzung öffnen. Wir haben das Know-how; hier verweise ich unter anderem auf die KWS Saat AG in Einbeck. Die Erschließung dieser Wachstumsmärkte wird uns Arbeitsplätze sichern und zusätzliche Menschen in Arbeit bringen.
- Es ist alles belegt worden. 70 Unternehmen sind gefragt worden, von denen nur ein Fünftel geantwortet hat. Es gab auch eine Gegenmeinung. Sie wissen genau, wie es mit den Erhebungen ist.
Die ersten beiden Gesetze zur grünen Gentechnik haben bisher der Biotechnologiewirtschaft nicht den erforderlichen Schub geben können. Die vor einiger Zeit im Bundestag beschlossene dritte Änderung des Gentechnikgesetzes hat auch noch nicht den Anbau transgener Pflanzen in Deutschland ermöglicht; denn sie betrifft überwiegend nur Form- und Verfahrensvorschriften. In der Sache nutzt es weder den GV-Nutzern noch dem konventionellen Anbau, da inhaltliche Fragen noch gar nicht behandelt wurden. Deshalb müssen nach unserer Meinung weitere Schritte der Bundesgesetzgebung folgen, um den rechtlichen Rahmen zu ergänzen und die Anliegen des Bundesrates aufzugreifen. Die Bundesratsinitiative Niedersachsens verfolgt in dem Entschließungsantrag das Ziel, die
Forschung und Nutzung der Gentechnik zu fördern.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, führt aber nicht dazu, dass der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft beseitigt werden soll. Bei der Koexistenz darf von keiner Anbauform ein Risiko ausgehen. Gerade an die neuen transgenen Pflanzen werden besondere Anforderungen gestellt. Nach den geltenden Vorschriften können GV-Nutzer Freilandversuche kaum noch durchführen. Selbst wenn sie sich an die Auflagen der Behörden halten, drohen schwer kalkulierbare Haftungsrisiken. Zu den dringendsten Aufgaben zählt es, die im Gentechnikgesetz verankerten Koexistenz- und Haftungsregeln für den wirtschaftlichen Interessenausgleich beim GVOAnbau zu überarbeiten. Das Gesetz sollte konventionelle Ernten nur dann als „wesentlich beeinträchtigt“ definieren, wenn der GVO-Anteil über dem EU-einheitlich fixierten Kennzeichnungsschwellenwert von derzeit 0,9 % liegt. Die Orientierung am Kennzeichnungsschwellenwert sowie entsprechend ausgelegte Regeln zur guten fachlichen Anbaupraxis sind unumgänglich, um Chancengleichheit im Agrarsektor zu ermöglichen und nachbarschaftliche Koexistenzstreitfälle zu vermeiden.
Aus unserer Sicht ist unter anderem die von Ihnen angesprochene Haftungsregelung kritisch zu bewerten. Die im Gentechnikgesetz verankerte Abschreckungswirkung einseitiger Haftungsregelungen zulasten von GVO-Anbauern muss verändert werden.
Inakzeptabel ist hierbei vor allem die Kombination aus gesamtschuldnerischer Haftung und Ursachenvermutung.
Zurzeit haben in Zweifelsfällen alle GVO anbauenden Landwirte einer Region ohne Nachweis, von welchem Acker ein monierter GVO-Eintrag stammt, für Einkommenseinbußen von Nachbarn aufzukommen.
- Dazu komme ich gleich noch. - Dies bedarf unbedingt einer Änderung. Sollte es aber zu Vermarktungsschäden bei einer konventionellen oder biologischen Ernte kommen, müssen Entschädigungsmöglichkeiten vorgesehen werden. Hier käme ein Haftungsfonds oder eine Versicherungslösung infrage.
Mit diesen Regelungen könnte für alle Landwirte der verschiedenen Anbauformen ein finanzieller Ausgleich gesichert werden. Für uns ist es im Gegensatz zu Ihnen, Herr Klein, wichtig, die Unternehmen der Biotechnologie in Niedersachsen in ihrem Bestreben zu unterstützen, zukunftsträchtige Technologien auszubauen.
Deshalb begrüßen wir den von Ministerpräsident Christian Wulff überreichten Bewilligungsbescheid für ein vom Land Niedersachsen mit 600 000 Euro gefördertes Verbundprojekt, dessen Ziel es ist, durch ein neues biotechnologisches Verfahren die Pilzresistenz von Weizen, Kartoffeln und Zuckerrüben wesentlich zu verbessern. Sie aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, wollen durch überzogene Ängste zukunftsfähige Technologien in Niedersachsen und Deutschland verhindern.
Weiterhin fordern Sie gentechnikfreie Regionen. Sie wissen aber genau, dass es keine rechtliche Grundlagen für gentechnikfreie Regionen gibt. Gentechnikfreie Zonen können nur auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen von Landwirten gebildet werden, die auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verzichten wollen. Auf diese Weise machen sie von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch, gentechnisch veränderte Pflanzen zu erzeugen oder nicht. Gesetzlich hingegen kann man dies nicht vorschreiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, diesen Ausdruck der freien Zonen haben wir von Ihnen auch schon in einem anderen Zusammenhang gehört. Immer dann, wenn neue zukunftsträchtige Technologien auf dem Vormarsch sind, wollen Sie diese durch freie Zonen aufhalten. Lassen Sie doch bitte die Koexistenz verschiedener Anbausysteme zu! Warum soll das zukünftig nicht möglich sein? Hierzu
benötigen wir einzuhaltende Regelungen der guten fachlichen Praxis unter Einbeziehung von Sicherheitsabständen und unter der Maßgabe der spezifischen Eigenschaften der Kultur.
Nachzudenken wäre auch über ein Flächenmanagement. Als Basis für Produkte der unterschiedlichen Anbauformen ist dabei auch die Anwendung von Schwellenwerten zu gewährleisten, die auf EU-Ebene zu regeln sind. Nur dann können wir Wettbewerbsnachteile für die niedersächsische Landwirtschaft ausschließen.
Ihre Forderungen nach Langzeitstudien und mehr Forschung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, geben den tatsächlichen Stand nicht wieder. Das Problem besteht darin, dass Sie die zahlreichen Forschungsergebnisse anders deuten und nicht zur Kenntnis nehmen, dass es allein zum Bt-Mais 130 veröffentlichte Forschungsergebnisse gibt und mehr als 120 Vorhaben zur Sicherheitsforschung allein durch den BMBF gefördert worden sind.
Seit Nutzung der grünen Gentechnik in den vergangenen zehn Jahren ist bis heute noch kein Fall mit negativen Auswirkungen von GVO auf Menschen bekannt geworden. Auch dies gehört zur Wahrheit. Eine Verhinderungspolitik - -
Nur noch einen Satz.
Eine Verhinderungspolitik, wie sie in Ihrem Antrag insgesamt zu erkennen ist, lehnen wir ab. Stattdessen wollen wir durch Forschung und Entwicklung wieder Wachstum und Arbeitsplätze schaffen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Tagen sind in Mecklenburg-Vorpommern die ersten toten Vögel aufgefunden worden, bei denen der Test auf das H5N1-Virus positiv ausgefallen ist. Innerhalb weniger Monate ist das Virus damit aus Ostasien über Zentralasien und die Türkei nach Europa gelangt. Auch in der Republik Österreich sind nun die ersten mit dem H5N1-Virus befallenen Vögel aufgefunden worden. Bislang sind in Asien 60 menschliche Todesopfer infolge Infizierung mit dem H5N1
Virus zu beklagen gewesen, 60 weitere Personen sind erkrankt.
Daher fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Gefahren sieht sie aufgrund des derzeitigen Seuchengeschehens für die Menschen in Niedersachsen?
2. Welche Gefahren sieht sie für Hausgeflügelbestände?
3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den möglichen Gefahren für Menschen und Tiere zu begegnen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Verbraucherschutz ist eine umfassende Aufgabe für uns in Niedersachsen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, nicht nur Ihre 107 Fragen, die Sie der Landesregierung gestellt haben, sondern das breite Angebot, aus dem die Verbraucher auswählen, zeigt die Wichtigkeit des Verbraucherschutzes. Verbraucherschutz wird nicht nur durch unser Land festgelegt, sondern in hohem Maße durch den Bund und durch das Gemeinschaftsrecht geregelt. Die Niedersächsische Landesregierung wirkt durch Stellungnahmen und Änderungsvorschläge schon in einem frühen Stadium auf Vorhaben der EU ein. Über den Bundesrat hat die Niedersächsische Landesregierung entscheidenden Anteil bei der Beratung und Gesetzgebung.
Der eigenverantwortliche Bürger steht bei uns im Mittelpunkt als bewusst handelnder Verbraucher. Er soll nicht nur Rechte haben, sondern sie auch kennen und wahrnehmen. Frau Leuschner, Sie und die SPD sprechen in Bezug auf verschiedene Bereiche immer wieder über das fehlende Geld. Wir aber setzen die Finanzmittel effektiv ein, und
zwar in Verantwortung aufgrund unserer Haushaltssituation.
Umfassende sachliche und vor allem verständliche Informationsquellen sind die Basis für eigenverantwortliches Kauf- und Konsumverhalten. Ebenso entscheidend ist, dass die Verbraucher um ihre eigenen Möglichkeiten wissen und dass ihnen bekannt ist, an welche Einrichtung sie sich bei Bedarf wenden können. Für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher treten seit Jahrzehnten die Verbraucherzentralen und -verbände, z. B. im persönlichen Beratungsgespräch, bei Schlichtung im Schiedsgericht oder in Musterprozessen, effektiv ein.
Die sozialverträglichen Entgelte der VZN - das wurde hier ja auch schon gesagt - sind für den Verbraucher - im bundesdeutschen Ranking aller Verbraucherzentralen befindet sie sich auf dem Spitzenplatz: zweiter Rang nach dem Stadtstaat Hamburg - uneingeschränkt anerkannt.
Mehr denn je spielt die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von Herstellern und Produzenten in den Verkehr gebrachten Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Lebens eine sehr große Rolle. Die Verbände, die Wirtschaft und unabhängige Überwachungsbehörden müssen zusammen ihren Beitrag für einen angemessenen Verbraucherschutz leisten. Aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht sind die Hersteller zur Qualitätssicherung und zum Herkunftsnachweis verpflichtet und auch dafür verantwortlich. So setzt z. B. die amtliche Lebensmittelüberwachung heute modernste Kontrollmethoden zur Überprüfung von Herkunft und Qualität ein, um die Qualitätssicherung effektiv zu ergänzen. Dass das nicht nur auf dem Papier geschieht, beweist u. a. die Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Lebensmittelüberwachung, die in 2003 über dem Bundesdurchschnitt lag.
Verbraucherschutz ist immer eine nachhaltige Aufgabe mit Wirkung für die Zukunft. Deswegen fördert die Landesregierung Einrichtungen und Institutionen, die im Bereich der Verbraucheraufklärung tätig sind.
Eine weitere Aufgabe im Rahmen des Verbraucherschutzes ist die heutige nationale Förderung
von innovativen Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz, die nicht einseitig ablaufen darf. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Für einen landwirtschaftlichen Betrieb, der Biogas aus Biomasse herstellen und abgeben möchte, gibt es noch keine Vereinbarung, die die Vergütung und Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz regelt. Solche Möglichkeiten müssen dringend geschaffen werden.
Wir begrüßen natürlich auch das niedersächsische Investitionsförderungsprogramm, durch das verschiedene Projekte, wie Kraftstoffe der Zukunft und die Weiterentwicklung der Brennstoffzelltechnik, unterstützt werden.
Frau Leuschner, die Landesregierung setzt hier klare Prioritäten. Eine umfassende bundesdeutsche Verbraucherpolitik darf aber nicht dazu führen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Niedersachsen zu verschlechtern. Es sollte ein Gleichgewicht zwischen den Anforderungen des Verbrauchers und der Wirtschaft angestrebt werden. Es ist erforderlich, den Verbraucher durch Aufklärung zu stärken, um ihm die Entscheidung bei Produkten mit verschiedenen Qualitätsstandards und Preisen zu erleichtern.
Eine Unsicherheit bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich eventuell auch in Kaufzurückhaltung äußern kann, muss vermieden werden. Die Verkäufer sind aufgerufen, ihre Angebote der Verbraucherinformation zu verbessern.
Gute Produkte zu günstigen Preisen heben die Nachfrage, sichern den Standort und fördern das Verbrauchervertrauen. Nachprüfbare Qualitätsaussagen steigern die Transparenz und schaffen ein positives Kaufverhalten. Dies ist gerade nach den Erfahrungen z. B. mit BSE, bei dem nur reagiert werden konnte, sehr wichtig. Das Beispiel Vogelgrippe zeigt jetzt, wie wertvoll es ist, präventiv zu agieren.
Die gute Zusammenarbeit und Abstimmung des Tierseuchenkrisenzentrums Niedersachsen, des LAVES, des ML und von Behörden, die mit Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes betraut sind, ist auch bei künftigen Krisensituationen gewährleistet.
Die zunehmende Globalisierung der Land- und Ernährungswirtschaft, neue Lebensmitteltechnologie und tief greifende Änderungen im Verbraucherverhalten fordern umfassende Konzepte. Ich stelle fest: Die Niedersächsische Landesregierung ist mit ihren Maßnahmen auf dem richtigen Weg. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mal wieder sind wir bei dem Lieblingsthema der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: der grünen Gentechnik. Mal wieder stehen wir kopfschüttelnd vor einem neuen Versuch, zukunftsträchtige Technologien aus Niedersachsen zu verbannen. Mal wieder wird hier über einen Umweg eine Möglichkeit gesucht, die Einführung der grünen Gentechnik nicht nur zu erschweren, sondern unmöglich zu machen. Immer wieder ist es das gleiche Prinzip: Ein Schutzziel, das allgemein anerkannt wird, wird herangezogen und zum Anlass genommen, weitere Einschränkungen bei der grünen Gentechnik vorzunehmen. Die Schärfe des Gentechnikgesetzes, das in den letzten Tagen mit den Stimmen der zuletzt auf Linie gebrachten Länder MecklenburgVorpommern und Rheinland-Pfalz von der Bundesregierung durchgezogen wird, reicht Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, wohl immer noch nicht aus. Es reicht immer noch nicht, dass wir hier die Entwicklung einer Technologie behindern, die in Niedersachsen einen guten Anfangsstart hatte und auf die in Niedersachsen viele Forscher und Firmen gesetzt haben. Denken wir nur an die mittelständischen Unternehmen wie die KWS, an Strube-Dieckmann und an das amerikanische Unternehmen Pioneer, die bewusst unser Bundesland als Sitz für ihre Tochter in Europa gesucht haben, die hier Arbeitsplätze schaffen und hier Steuern zahlen. Der Transfer von Arbeitsplätzen raus aus Niedersachsen und raus aus Deutschland wird nur eine der Folgen der restriktiven Politik im Bereich der grünen Gentechnik sein.
Eine weitere Folge wird der Transfer und das Ausbluten von Wissen in diesem Bereich in Deutsch
land sein. Diese Entwicklung hat bereits eingesetzt. Viele unserer klügsten Wissenschaftler im Bereich der grünen Gentechnik werden wir hier nicht mehr halten können, wenn sie nicht schon längst einen anderen Arbeitsplatz außerhalb von Niedersachsen haben. In diesem Zusammenhang klingen die Worte des Kanzlers aus den letzten Tagen schon etwas verwirrend: Ein Umdenken sei in Deutschland bei der Gentechnik notwendig, diese Technologie sei zukunftsträchtig. - Wenn nicht einmal die Grünen als Politikpartner der SPD diese Worte beherzigen, wer denn sonst?
Nun möchte ich wieder zu dem Entschließungsantrag zurückkommen. Natürlich brauchen wir einwandfreies Saatgut und auch die Möglichkeit, gentechnisch verändertes Saatgut von konventionellem Saatgut zu trennen. Niemand weiß das besser als die von den Grünen ständig diffamierten niedersächsischen Saatgutfirmen. Aber dafür gibt es andere Wege als das von Ihnen geforderte Konzept geschlossener Anbaugebiete. Das, was Sie fordern, bedeutet nur mehr Bürokratie, wie langjährige Erfahrungen mit geschlossenen Anbaugebieten zeigen. Das kann ja wohl nicht Ihr Ziel sein. Jedenfalls reden Sie von den Grünen sonst immer vehement dagegen. Aber vielleicht ist mehr Bürokratie ja doch Ihr Ziel. Erfahrungen mit aufgeblähten Gesetzen, Erlassen und Verordnungen zur Verhinderung von Zukunftstechnologien, wie die grüne Gentechnik, haben die Grünen bundesweit schon seit Jahrzehnten. Sie verhindern das. Der Schutz des Saatgutes ist notwendig, aber nicht durch die staatliche Ausweisung geschlossener nichtgentechnischer Anbaugebiete.
In Ihrem Antrag sprechen Sie von einem neuartigen Problem. Ich muss Ihnen dann sagen: Hierzu gibt es schon Forschung, und die ersten Ergebnisse liegen vor. Die Auswertung des Praxisanbaus wird zeigen, ob sich die bisherigen Ergebnisse aus kleinflächigen Versuchen und die Anbauerfahrungen aus anderen Ländern unter den landwirtschaftlichen Bedingungen in Deutschland bestätigen.
Das spanische IRTA-Institut hat im Rahmen von Anbauversuchen festgestellt, dass bei herkömmlichen Pflanzen schon in 10 m Entfernung zu einem
Feld mit Bt-Mais durchschnittlich weniger als 0,9 % GVO-Einträge auftreten. Solche Ernten wären nach geltendem EU-Recht nicht kennzeichnungspflichtig. Um sicherzustellen, dass der Schwellenwert von 0,9 % nicht überschritten wird und somit keine Kennzeichnung notwendig ist, empfiehlt das IRTA-Institut beim Anbau von Bt-Mais einen Abstand von 25 m zu konventionellen Maisfeldern bzw. den Anbau von vier Reihen konventionellem Mais als Pufferzone zwischen den unterschiedlichen Kulturen.
In den USA, wo Landwirte seit Jahren großflächig transgene Pflanzen anbauen, gibt es keine allgemein gültigen Vorschriften zur Trennung von konventionellen und transgenen Ernten. Dennoch enthalten konventionelle Mais-, Soja- und Rapsprodukte bzw. entsprechende Saatgutpartien nur geringe GVO-Einträge. Einer Studie der Union of Concerned Scientists zufolge wurden zwar in über der Hälfte der untersuchten Proben GVO-Spuren gefunden, ihr Anteil lag aber in den meisten Fällen unter 1 %. Angesichts dieses Wissens sollte es auch in Deutschland möglich sein, mit vernünftigen regional und kulturartenspezifisch angepassten Anbaumaßnahmen, die an die traditionelle gute fachliche Praxis im Landbau angelehnt sind, die reibungslose Koexistenz verschiedener Anbausysteme zu gewährleisten.
Haftungsansprüche für Ertragseinbußen bei einem möglichen Überschreiten der Kennzeichnungsschwelle dürften eine seltene Ausnahme bleiben. Derzeit werden weltweit ca. 68 Millionen ha mit transgenen Pflanzen angebaut. In Europa liegt der Flächenanteil bei unter 100 000 ha. In Spanien erfolgt auf einer Fläche von ca. 30 000 ha der größte Anbau transgener Pflanzen.
Im November 2003 wurde das „De-facto-Moratorium“ für die Marktzulassung neuer gentechnisch veränderter Organismen in der EU aufgehoben. Seit Oktober 2002 ist die Freisetzungsrichtlinie - die 2001/18 EG - in Kraft. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gentechnikgesetz geht weit über diese Richtlinie hinaus. Er enthält weitere restriktivere Regelungen. Die EU sieht das im Übrigen genauso und hat nicht ohne Grund eine lange Kritikliste zum neuen Gentechnikgesetz an die Bundesregierung gerichtet.
Herr Klein, erklären Sie mir nun bitte einmal, wofür Sie Saatgut von Pflanzen brauchen, die nach Ihren
Vorstellungen und nach den Gesetzesvorgaben der Bundesregierung in unserem Land ohnehin nicht zum Anbau kommen werden.
Ich jedenfalls habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass die Grünen wenigstens einmal auf den von ihnen mitgetragenen Bundeskanzler hören und endlich anfangen, sich mit den wichtigsten Problemen in Deutschland und Niedersachsen zu beschäftigen.
Eine Änderung des Saatgutrechtes erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig sinnvoll. Zukünftig sollten lediglich die von der EU festgelegten Schwellenwerte mit berücksichtigt werden. Eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes ist überflüssig. Es handelt sich hier nicht um Schad- oder Quarantäneorganismen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird im Fachausschuss näher zu behandeln sein. Schon heute steht fest, dass er wirtschafts-, zukunfts- und innovationsfeindlich ist. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen der CDU und der FDP bringen heute einen Antrag ein, der beinhaltet, dass das Antragsverfahren bei Agrardiesel deutlich zu vereinfachen ist. Die Landesregierung wird gebeten, hierzu eine Bundesratsinitiative zu starten. Dieses Antragsverfahren ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie zu Lasten der Land- und Forstwirtschaft sowie der Gärtner in Niedersachsen. Zum einen müssen die Antragsteller einen fünfseitigen Antrag ausfüllen, der zudem fünf Seiten Ausfüllanleitung sowie allen Ernstes eine 18seitige Ausfüllhilfe umfasst. Auch für die Prüfung der Anträge bei den Hauptzollämtern bedeutet das für die dort tätigen Beamten und Angestellten eine aufwendige Verwaltungstätigkeit. Die Bearbeitungszeit der Zollämter liegt nach Schätzungen bei einer Stunde je Antrag. Immerhin bearbeiteten rund 300 Beamte und Angestellte im Jahr 2002 Anträge von 310 000 Betrieben auf Vergütung der Mineralölsteuer. Durch immer mehr Bürokratie und Regulierung sind die deutschen Land- und Forstwirte sowie Gärtner mittlerweile an der Grenze des Zumutbaren angelangt.
Schon durch den reduzierten Steuersatz, der 25,56 Cent je Liter beträgt, müssen sie wesentlich höhere Dieselpreise als ihre europäischen Konkurrenten tragen. Das trägt gemeinsam zu einer mas
siven Wettbewerbsverzerrung für die deutschen Land- und Forstwirte sowie Gärtner bei.
Stattdessen brauchen wir eine spürbare Bürokratieentlastung - nicht nur bei den Antragsverfahren für Agrardiesel, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Eine Vereinfachung der Antragsverfahren auf das Nötigste schafft auch bei den Verwaltungen Freiräume für andere Aufgaben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen der CDU-Landtagsfraktion, diesen Weg mitzugehen. - Danke.