Hennig Brandes

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung geht es zum einen darum, die europäische Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung in niedersächsisches Landesrecht umzusetzen, und zum anderen darum, teilweise neu festzulegen, ab welcher Projektgröße die sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Lassen Sie mich kurz in das Thema einführen, da sicherlich nicht jeder das Thema parat hat, und anschließend einige umweltpolitische Anmerkungen hinzufügen.
Worum geht es bei den beiden Prüfverfahren? Zunächst zur strategischen Umweltprüfung, die ich im Folgenden kurz SUP nenne - diese Abkürzungen sind zwar nicht schön, aber es geht dann einfach schneller -: Ziel der SUP ist, künftig bereits bei der Erstellung von Plänen und Programmen Umweltgesichtspunkte stärker zu berücksichtigen. Im Ergebnis bedeutet das im Falle einer SUP-Pflicht die Erstellung eines zusätzlichen Umweltberichts. Bezüglich der SUP möchte ich jetzt nicht auf Verfahrensfragen im Einzelnen eingehen; die Einzelheiten haben wir uns im Umweltausschuss erklären lassen.
Zunächst möchte ich den Vertretern des MU danken. Sie haben die EU-Richtlinie zur SUP 1 : 1 umgesetzt
- das ist so, Herr Dehde - und nicht noch draufgesattelt, was wir in der Vergangenheit schon erlebt haben. Wir halten das jedenfalls für richtig. Sie mögen das anders sehen.
Ein wichtiger Punkt besteht darin, festzulegen, welche Pläne und Programme einer SUP-Pflicht unterliegen. Das ist etwas unübersichtlich und kompliziert und konnte, wie Sie wissen, im Gesetz nicht abschließend geregelt werden. Deshalb will ich darauf nicht weiter eingehen,
sondern nur zwei Wünsche äußern: Ich wünsche mir erstens, dass in der Verwaltungspraxis, die sich, nachdem wir das Gesetz heute beschließen werden, mit der SUP auseinandersetzen muss, das Verfahren soweit wie möglich vereinfacht wird. Dazu mache ich zwei konkrete Vorschläge. Erstens wäre es sicherlich hilfreich, die Vorprüfung zur Klärung der SUP- und UVP-Pflicht oder auch die UVP selbst in geeigneten Fällen anhand von Checklisten durchzuführen, den betroffenen Antragstellern und Behörden Hilfestellung zu geben und insofern standardisierte Verfahren vorzulegen. Zweitens sollte versucht werden, dem sogenannten Abschichtungsprinzip bei der Verwaltungspraxis so weit wie möglich zu entsprechen. Abschichtung bedeutet, wie Sie alle sicherlich wissen, dass die Umweltgesichtspunkte nicht auf jeder folgenden Verfahrensebene erneut geprüft werden, sondern die Umweltgesichtspunkte, die vorzeitig geprüft sind, einen Verfahrensvorteil für nachfolgende Verfahren darstellen. Leider sieht es in der Verwaltungspraxis oft anders aus. Das heißt, ein Umweltaspekt wird in jedem Verfahrensschritt erneut und immer umfassender geprüft. Auf diese Weise legt sich praktisch eine Planungsebene auf die andere. Im Endeffekt ergibt sich so ein erheblich höherer Verwaltungsaufwand. Das soll mit dem Abschichtungsprinzip, das als Idee dieser vorzeitigen Umweltprüfung zugrunde liegt, vermieden werden.
Den zweiten Wunsch äußere ich in Richtung Brüssel, und zwar parteiübergreifend an Frau Merkel und an Herrn Verheugen, der sich auf diesem Gebiet engagiert. Es wäre sicherlich sinnvoll, das europäische Umweltrecht und dessen Umsetzung und vor allem dessen Erfolge in den Mitgliedstaaten im Rahmen des Bestrebens nach Bürokratieabbau und mehr Effizienz einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Dabei geht es nicht darum, Umweltstandards zu senken, sondern darum, den Verfahrensaufwand zu reduzieren. Auch das sollte angepackt werden.
Nun möchte ich mich der Umweltverträglichkeitsprüfung, der UVP, zuwenden. Es geht dem Europäischen Parlament darum, bei Genehmigungen für Maßnahmen und Projekte, die in unsere Umwelt eingreifen, Umweltaspekte so früh wie möglich einzuschätzen und zu berücksichtigen. Ich gehe
davon aus, dass wir uns darin einig sind, dass diese Verfahrensweise richtig ist; denn durch eine Berücksichtigung dieser Aspekte im Vorfeld kann vermieden werden, dass Umweltauswirkungen überhaupt entstehen. Allerdings muss auch an dieser Stelle gesagt werden, dass den Betroffenen durch eine UVP zusätzlicher Aufwand entsteht. Wenn so etwas unsere Umwelt schützen kann, dann führen wir es durch und müssen es auch durchführen, weil es vorgegeben ist. Es ist allerdings sehr wichtig, dass solche hohen Umweltstandards für alle in Europa gelten. Das wiederum bedeutet, dass solche Verfahren 1 : 1 umgesetzt werden, wie es vom Europäischen Parlament und vom Bundesgesetzgeber vorgegeben ist und wie wir es in Niedersachsen für erforderlich halten.
Ich möchte auf die UVP jetzt nicht weiter eingehen, sondern nur kurz das darstellen, was im Änderungsgesetz im Hinblick auf die UVP erreicht wurde.
Das Verfahren wird nicht geändert. Geändert werden aber sogenannte Schwellenwerte, und es werden Bagatellwerte festgelegt, unterhalb derer eine UVP-Pflicht oder die Pflicht zu einer UVPVorprüfung nicht besteht. Das ist ein überaus sinnvoller Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsvereinfachung; denn es macht keinen Sinn, zusätzliche Umweltprüfungen vorzuschreiben, wenn fachlich eingeschätzt werden kann, dass mit erheblichen Umweltauswirkungen nicht zu rechnen ist bzw. in dem nachfolgenden Verfahren die Umweltaspekte geprüft werden.
Seitens des Umweltministeriums wurde vorgetragen, dass diese Schwellenwerte und vor allem die Bagatellwerte in den Bundesländern sehr unterschiedlich hoch sind. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Werte zum Teil einfach gegriffen wurden und gar keine fundierte fachliche Grundlage haben. Trotzdem haben wir die Werte festlegen müssen, und im Ergebnis ist das auch gut.
Ich greife zwei Punkte heraus.
Erstens. Wir haben über die UVP-Pflicht bei Erstaufforstungen geredet. Das liegt mir natürlich besonders am Herzen. Hierzu stellt der Gesetzentwurf klar, dass unterhalb von 1 ha keine UVPVorprüfung stattfinden muss. Nach der alten Regelung galt diese Pflicht für jede Aufforstung, auch
für Kleinstflächen. Ich räume ein, ich hätte mir gewünscht, dass wir diese Untergrenze auf 5 ha hätten festlegen können. Das haben wir nicht gemacht. In dem Zusammenhang möchte ich um etwas bitten.
- Ich bin gleich am Ende meiner Rede angelangt. Falls sich die höheren Schwellenwerte aus anderen Bundesländern durchsetzen sollten, schlage ich vor, dass wir uns mit dem Thema noch einmal befassen und eventuell nachziehen.
Der zweite Punkt betrifft Wallhecken. Wir haben dazu ja die beiden Durchfahrten für landwirtschaftliche Maschinen freigestellt. Das ist ein sehr guter Vorschlag zum Bürokratieabbau und zur Erleichterung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Auch hier ist die UVP ein zusätzliches Verfahren. Die Eingriffe werden von der Naturschutzbehörde geprüft. Es besteht also gar keine Gefahr, dass irgendwelche negativen Auswirkungen auf die Umwelt entstehen.
Wir beschließen heute hier ein gutes Gesetz und eine gute Umsetzung der europäischen Richtlinie. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den Antrag der SPD-Fraktion „Keine Privatisierung der Daseinsvorsorge!“ und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Abwasserbeseitigung muss unter der Kontrolle der Kommunen bleiben“ eingehe, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung.
Ausgangspunkt Ihrer Anträge war die Frage, inwieweit der § 18 a Wasserhaushaltsgesetz im Nie
dersächsischen Wassergesetz umgesetzt wird, d. h. inwieweit man den Kommunen die Möglichkeit einräumt, über sogenannte Betreibermodelle hinaus eine weitergehende Privatisierung der Abwasserbehandlung durchzuführen. Diese Frage, meine Damen und Herren, stellt sich aber hier und heute gar nicht. Das haben Sie auch selbst festgestellt, Herr Brockmann. Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, der sich zurzeit in der Beratung befindet, sieht überhaupt keine Regelungen zur weitergehenden Privatisierung vor.
Andere Punkte, die Sie angesprochen haben, z. B. zum Trinkwasserschutz, sind in den Gesetzentwurf eingeflossen. Wenn Sie noch gute Vorschläge haben, dann bringen Sie sie doch in die laufenden Beratungen ein!
Ihre Anträge sind also überholt. Sie behandeln eine Frage, die sich zurzeit gar nicht stellt. Das habe ich auch schon im Umweltausschuss gesagt.
- Herr Meinhold, es wäre besser gewesen, Sie hätten Ihre Anträge zurückgezogen. Nun müssen wir sie unnötigerweise behandeln. Das kostet unsere Zeit.
Ich habe mir nun die Frage gestellt - damit gehe ich auf Ihre Redebeiträge ein -, warum Sie das heute im Landtag zum Thema machen, obwohl es eigentlich gar kein Thema ist.
Wissen Sie, was mein Eindruck ist? - Sie wollen immer wieder das Schreckgespenst der Privatisierung an die Wand malen und die Bürger nach dem Motto verunsichern, Privatisierung bedeutet eine Bedrohung unserer guten alten Stadtentwässerungsämter und öffentlichen Abwasserbetriebe.
Privatisierung bedeutet eine Monopolbildung durch die bösen Großkonzerne, die sich nun auch noch dieses Geschäftsfeld unter den Nagel reißen wollen, die Gewinne auf Kosten der Gebührenzahler machen und gleichzeitig Arbeitsplätze abbauen,
und das alles auf Kosten der Bürger, die die Zeche in Form höherer Gebühren zahlen müssen.
- Sie widersprechen sich. Herr Meinhold gibt mir da recht.
Dieser politische Ansatz, diese überholte Ideologie, dieser antiquierte Ruf nach mehr Staat ist der wahre Hintergrund Ihres Antrages.
- Herr Haase, so ist es. Es wurde ja auch auf die Liberalisierung des Strommarktes eingegangen und gesagt - genau vor diesem ideologischen Hintergrund -, das sei der Grund für Preissteigerungen. Frau Steiner, Sie sollten sich einmal damit beschäftigen.
Das hat ganz andere Ursachen. Ich spreche nur einmal die Ökosteuer und die Probleme mit den Netzdurchleitungen an. Darin liegen die Gründe für die Preissteigerungen, aber doch nicht in der Liberalisierung der Märkte.
Meine Damen und Herren, zurück zur Sache: Man muss ja auch schauen, wo man vielleicht Gemeinsamkeiten findet. In der kommunalen Praxis - das wissen Sie - sind wir schon viel weiter. Einige von Ihnen, die sich mit dem Thema etwas eingehender befasst haben, unterstützen ja auch den Weg vieler Kommunen, Dienstleistungen wie die Versorgung mit Strom, Gas und Frischwasser sowie die Entsorgung von Abfällen und Abwasser auf leistungsfähige private Anbieter zu übertragen. Herr Haase, das klingt immerhin - das muss ich
zugeben - auch in Ihren Anträgen an. Sie bestätigen das. Sie haben da einen etwas pragmatischeren Ansatz, was mich sehr freut.
- Doch, Herr Haase, das klang von dieser Seite ganz anders. Aber in Ihrem Antrag und in Ihrer Rede sind Sie auf den ideologischen Ansatz zurückgekommen.
Meine Damen und Herren, wir werden Ihre Anträge ablehnen.
Erstens - das sagte ich schon - sind Ihre Anträge überholt. Sie sprechen eine Frage an, die sich hier und heute überhaupt nicht stellt. Zweitens möchte ich Sie bitten, Frau Steiner: Machen Sie es doch so wie Ihre Parteifreunde in vielen Kommunen, und diskutieren Sie das offen. Lassen Sie die Kommunen darüber entscheiden, ob sie die Daseinsvorsorge selbst machen oder ob sie den Weg in die Privatisierung gehen wollen.
Wenn es vor Ort gewollt ist, dann gehen Sie den Weg in die Privatisierung kommunaler Dienstleistungen doch mit! Lassen Sie uns die Kompetenz privater Anbieter nutzen. Darüber hinaus empfehle ich Ihnen, doch einmal mit den Beschäftigten vor Ort zu sprechen, mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die früher bei den Stadtwerken oder bei den Stadtreinigungsämtern tätig waren und die jetzt bei einem privaten Abfall- oder Abwasserbetrieb arbeiten. Ich habe bei uns - wir gehen ja einen anderen Weg als die Stadt Hannover - nur Positives gehört: Die Mitarbeiter sind sehr zufrieden, sie übernehmen mehr Verantwortung, sie können schneller entscheiden, es wird wieder mehr investiert und modernisiert. Das motiviert doch die Mitarbeiter.
Über eines sollten Sie auch einmal nachdenken: Wenn Sie sagen, bei diesen Privatbetrieben würde die Qualität der Arbeit leiden, städtische Ämter und Betriebe könnten das besser, dann ist das eine Beleidigung der Mitarbeiter; denn diese anerkannten privaten Fachbetriebe - darauf können wir uns sicherlich einigen - sollen doch im Wettbewerb
mit den kommunalen Betrieben zeigen, wer es besser kann, und dann sollen die Kommunen es so organisieren, wie sie es möchten.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren, empfehle ich Ihnen, auch einmal mit den Bürgern vor Ort zu sprechen. Es ist manchmal ganz gut, wenn man sich als Politiker auch einmal vor Ort umtut.
Fragen Sie doch einmal die Bürger vor Ort. Frau Steiner, ich lade Sie gerne ein, Herrn Meinhold natürlich auch.
- Frau Steiner, immer die Ruhe bewahren!
Es handelt sich schließlich um ein kommunales Thema. Kommen Sie doch einmal nach Braunschweig. In Braunschweig - das wissen Sie - sind wir den Weg in die Privatisierung gegangen. Wir haben Strom, Gas, Frischwasser, Abwasser, Abfall und sogar Stadtbeleuchtung und Verkehrssteuerung privatisiert. Fragen Sie dort doch einmal nach, ob irgendjemand unzufrieden ist.
Fragen Sie doch einmal die Bürger, ob sie mit den Leistungen der privaten Betriebe unzufrieden sind. Sie werden feststellen, Frau Steiner, das Gegenteil ist der Fall. Deswegen werden wir Ihre Anträge ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas und Frischwasser und im Bereich der Entsorgung von Abwasser und Abfall ist die Zeit des Staatsmono
pols vorbei. Wir haben bereits heute in vielen Kommunen Modelle, bei denen das operative Geschäft entweder vermehrt durch private Unternehmen betrieben wird oder diese Aufgaben sogar schon vollständig privatisiert sind. Ihr Antrag zur Abfallwirtschaft will diese Entwicklung verhindern oder offenbar sogar umkehren. Sie versuchen, den Menschen Angst zu machen, indem Sie die Privatisierung als Schreckgespenst darstellen. Sie warnen vor Müllmonopolen, die letztlich die Preise diktieren und schließlich zu Gebührenerhöhungen führen.
- Nein, das ist eben nicht berechtigt. Ich werde Ihnen das gleich noch erklären.
Sie wollen den Menschen weismachen, dass Umweltstandards bei privatisierter Abfallentsorgung nicht mehr garantiert seien.
Meine Damen und Herren, nicht wir, sondern Sie setzen mit Ihrem Antrag ein falsches politisches Signal. Sie tun dies genauso wie Ihre Kollegen in denjenigen Kommunen, in denen Sie in der Opposition sind und keine politische Verantwortung tragen. Sie verunsichern die Menschen mit den Diskussionen über die „bösen Müllkonzerne“, die nichts anderes im Sinn haben, als Gewinne zu machen.
Sie argumentieren, nur die guten alten kommunalen Reinigungsämter, Reinigungsbetriebe und Stadtwerke seien Garanten für eine kostengünstige und umweltverträgliche Abfallentsorgung.
Meine Damen und Herren, das richtige politische Signal ist, dass wir im Interesse der Bürger eine umweltverträgliche und kostengünstige Abfallentsorgung haben wollen.
Wenigstens in diesem Ziel sollten wir uns hier in diesem Hause einig sein. Also kann es doch nur um den richtigen Weg gehen, wie wir dahin kommen, und da sollten Sie Ihre Scheuklappen ablegen.
Wie war denn die Situation, als ausschließlich kommunale Entsorgungsträger die Abfallsammlung und -entsorgung betrieben haben? - Da gab es
keinen Wettbewerb, da gab es ein Monopol, und zwar ein staatliches. Da gab es zu hohe Kosten, weil viele Reinigungsämter nicht optimal organisiert waren und weil sie zu viel Personal hatten, technisch veraltete Fuhrparke und keine moderne Anlagen und Verfahren. Durch solche Strukturen kam es zu steigenden Gebühren.
In diesem Bereich gibt es auch heute noch große Unterschiede und Verbesserungsmöglichkeiten. Deswegen brauchen wir mehr Wettbewerb. Dort, wo öffentlich-rechtliche Entsorger weiterhin tätig bleiben wollen, müssen sie den Beweis antreten, dass sie es besser und kostengünstiger können. Dazu müssen sie sich am Markt behaupten.
Nun möchte ich noch etwas dazu sagen, wie wir es uns in der Abfallwirtschaft vorstellen. Nach wie vor sollen die Entsorgungsträger vor Ort entscheiden können, welche Lösung für sie die beste ist und welche Lösung die höchste Entsorgungsqualität und die günstigsten Gebühren gewährleistet. Es muss allerdings mehr Transparenz in die Kosten und Leistungen der Abfallwirtschaft kommen, damit sowohl die politischen Entscheidungsträger als auch die Bürger die Entsorgungslösung beurteilen und mit anderen Lösungsmöglichkeiten vergleichen können. Genau dabei wollen wir die Kommunen unterstützen.
- Da debattiert man oft im Nebel.
Zum Schluss noch ein paar Sätze aus der Praxis; denn das kann ja manchmal auch nicht schaden. In Braunschweig sind wir den Weg, über den wir jetzt in der Theorie diskutieren, in der Praxis schon erfolgreich gegangen. Wir haben dabei folgende Erfahrungen gemacht:
Zunächst haben wir unser Stadtreinigungsamt teilprivatisiert. Durch die Beteiligung eines privaten Entsorgers haben wir in unsere StadtreinigungsGmbH kaufmännischen Sachverstand bekommen. Erst dadurch kam Transparenz in die Kosten und in die Leistungen. Alle Entsorgungsleistungen wurden erst einmal klar definiert und optimiert. Schließlich wurde über Leistungsverträge konkret abgebildet, welche Leistungen zu welchen Kosten
zu erbringen sind. Dadurch wurde erst einmal Klarheit in die Gebührenordnung gebracht.
In einem zweiten Schritt haben wir vollprivatisiert, was meiner persönlichen Einschätzung nach auch besser ist. Die Vollprivatisierung ist deshalb besser, weil es von der Unternehmenssituation her problematisch ist, wenn derjenige, der eine Leistung bestellt und bezahlt - wenn also die Kommune der Kunde ist -, einerseits als Beteiligter das Interesse des Unternehmens vertreten muss, andererseits aber immer in der Versuchung steht, sich für seine Interessen als Kunde einzusetzen. Dazu sind die Aufsichtsgremien eines Unternehmens tatsächlich und auch rechtlich der falsche Ort.
Meine Damen und Herren, heute haben wir eine leistungsfähige Abfallentsorgung, stabile Gebühren und keine Angst vor einer weiteren Liberalisierung.
- Das ist überhaupt nicht verschachtelt. Frau Steiner, das ist falsch. Wir haben in der Abfallentsorgung und in der Gebührenrechnung endlich Transparenz.
- Vielleicht sollten Sie sich einmal etwas mehr mit der Praxis als mit der Theorie beschäftigen.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass die weitere Liberalisierung der richtige Weg ist und dass Ihre Bedenken unbegründet sind. Die zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften haben auch bei einer weiteren Liberalisierung die Möglichkeit, gute Verträge über Entsorgungsleistungen abzuschließen und ihre hoheitlichen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Das trauen wir unseren Kommunen durchaus zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Haase, wir bedenken immer die Folgen unseres Tuns. Deshalb werden wir auch Ihrem Antrag, diese Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, nicht zustimmen. Wir werden dies deshalb nicht tun, weil den vorgetragenen Bedenken im Prinzip mit der Neufassung der Förderrichtlinie Rechnung getragen worden ist und weil das mit den Betroffenen auch ausführlich erörtert wurde und diese das nachvollzogen haben bzw. nachvollziehen werden.
Nachdem der Landesrechnungshof seinerzeit festgestellt hatte, dass auch bei den Nationalparkhäusern die Träger diese Häuser effizienter betreiben können und dort Kosten gespart werden können - das gilt nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für freie Träger -, wurde schon zum Haushalt 2004 beschlossen, die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen und die Verträge nicht zu verlängern. Das ist auch so geschehen. Die Weichen wurden also in diesem Haus schon 2004 gestellt. Die Haushaltsmittel, die jetzt im Haushalt 2006 ausgewiesen sind, werden ausreichen, um den Betrieb der Nationalparkhäuser sicherzustellen.
Neu ist, dass die Personalkosten sogar bis zu 80 % bezuschusst werden können. Neu ist auch - das ist das ganz Entscheidende -, dass die Nationalparkhäuser, die eigene Einnahmen erzielen,
diese Einnahmen behalten können und diese Einnahmen nicht wie früher, Herr Meinhold, verrechnet werden, wodurch die Zuschüsse geschmälert werden. Damit wurden nämlich diejenigen, die Einnahmen erzielt haben, sozusagen bestraft, d. h. die Fleißigen, die Einnahmen erzielt haben, wurden nicht belohnt. Das soll künftig anders sein.
Wer seinen Betrieb gut führt, wer das Nationalparkhaus gut führt, wird dies auch weiterhin tun können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Frühjahr dieses Jahres Eckpunkte für eine Novelle zum Bundesjagdgesetz aufgestellt, die bei ihrer Verwirklichung erhebliche Auswirkungen auf die niedersächsischen Jäger und das Landesjagdgesetz hätten. Das Vorhaben stößt jedoch auf breite ge
sellschaftliche Ablehnung, und selbst innerhalb der Regierungskoalition in Berlin gibt es Kritik. Während der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Gesetzgebungsverfahren, Ernst Bahr, eine Änderung des Jagdrechts als nicht gerechtfertigt bezeichnete, bemängelte laut tageszeitung vom 1. April 2004 Bundeskanzler Schröder, dass die Eckpunkte zum neuen Jagdgesetz unabgestimmt der Öffentlichkeit präsentiert worden seien.
Negativ äußern sich auch die betroffenen Fachverbände. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer etwa bezeichnete das Änderungsvorhaben in einer Pressemitteilung als „absolut unverständlich“, da das bestehende Jagdrecht in Deutschland vorbildlich sei und Modellcharakter für Europa habe. Noch weiter geht der Deutsche Jagdschutzverband, der eine „unvorstellbare Ignoranz“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenüber Sachargumenten festgestellt hat und kritisierte, dass eine „sachliche und wertfreie Betrachtung des bestehenden Bundesjagdgesetzes politisch nicht gewollt ist“. Die Bundesregierung dürfe nicht nur „ideologischen Hardlinern“ folgen, die die Jagd einschränken wollten, um das flächendeckende Naturschutzengagement der Jägerschaft zu verhindern. Nach Verbandsangaben investierten die Jäger in Deutschland jährlich über 40 Millionen Euro private Mittel in Natur- und Artenschutzprojekte.
Ich frage deshalb die Landesregierung:
1. Hält die Landesregierung die von der Bundesregierung geplanten Veränderungen im Jagdrecht für sachlich erforderlich?
2. Gibt es Unterstützung für das Novellierungsvorhaben der Bundesregierung vonseiten jagdlicher Fachleute, die aus ihren Erfahrungen als Jäger oder ihrer täglichen Arbeit als mit der Jagd befasster Verband die geplanten Veränderungen als unbedingt notwendig begrüßen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit der Jäger und Jägerschaften in Niedersachsen auf der Grundlage des bestehenden Jagdrechts?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben der Herausnahme bestimmter Tierarten aus dem Jagdrecht mit all den sich daraus ergebenden Nachteilen, die der Minister eben beschrieben hat, steht das weitere Ziel, auch die Jagd auf Beutegreifer, auf so genannte Prädatoren einzuschränken nach dem Motto: Die Natur regelt das alles schon von selbst. Mich würde interessieren, wie die Landesregierung - insbesondere die Fachleute aus dem Umweltministerium - die Rolle der Prädatoren aus heutiger Sicht sieht und welche Einflüsse diese Prädatoren ihrer Meinung nach auf seltene Arten, auf Wiesenvögel und entsprechende Schutzprogramme haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Somfleth, den Ruck werden wir uns heute nicht geben.
- Das werde ich gleich begründen. Ein bisschen Zeit müssen Sie mir dafür schon lassen. - Zu Ihren Anträgen möchte ich zunächst zwei Dinge sagen: Erstens. Ihre Anträge sind aus meiner Sicht bereits überholt und dadurch rückwärts gerichtet. Wie wir alle wissen, geht die Verwaltungsreform in Niedersachsen in eine andere Richtung.
Zweitens. Wir haben das Thema im Umweltausschuss und in der ersten Beratung hier im Plenum durchaus ausführlich diskutiert. Ich komme zu folgenden Ergebnissen: Sie, meine Damen und Herren von der SPD, möchten an den vorhandenen Verwaltungsstrukturen festhalten. Sie reden zwar seit Jahren von Verwaltungsreform, aber Sie haben sie in 13 Jahren Regierungszeit nicht umgesetzt und möchten sie natürlich auch jetzt nicht umsetzen. Sie von den Grünen - das muss ich allerdings sagen - machen teilweise durchaus gute Vorschläge, aber die guten Vorschläge werden von uns längst umgesetzt. Zum Beispiel entwickeln wir die Gewerbeaufsichtsämter zu serviceorientierten Genehmigungszentren. Da haben wir Übereinstimmung. Teilweise haben Sie aber auch andere Vorstellungen vom Aufbau der Umweltverwaltung. Das wurde ja schon deutlich. Beispielsweise wollen Sie stärker zentralisieren. Sie wollen das NLÖ zu einem Landesumweltamt ausbauen. Das machen wir anders. Allerdings fassen auch wir dort, wo es sinnvoll ist, einige Fachbehörden zusammen, zum Beispiel den Naturschutz und die Wasserwirtschaft in einem Landesbetrieb.
Mein Fazit ist: Die Landesregierung und die CDU/FDP-Koalition haben in weiten Teilen nun einmal eine andere Vorstellung vom Aufbau der Landesverwaltung und dementsprechend auch vom Aufbau der Umweltverwaltung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz noch einige Einzelheiten herausarbeiten und darlegen, wo die Unterschiede liegen, wobei ich persönlich finde, dass es gar nicht schlimm ist, wenn Unterschiede vorhanden sind, wenn man unterschiedlicher Auffassung ist und das auch deutlich sagt. Das ist doch genau das, was die Menschen eigentlich wollen. Sie wollen die Positionen erkennen und zwischen diesen Vorstellungen auswählen können. Ich stelle Folgendes fest:
Erstens. Verwaltung allgemein und dementsprechend auch Umweltverwaltung kann man unterschiedlich organisieren. Das wird ja auch unterschiedlich gemacht. Die Bundesländer gehen da bekanntlich unterschiedliche Wege.
Zweitens. Der Föderalismus in unserem Land gewährleistet einen Wettbewerb der Bundesländer. Wir werden letztlich sehen, welches Bundesland die Nase vorn hat. Ich denke, da muss Niedersachsen einiges aufholen; Sie sehen das anders.
Wir machen eine konsequente Verwaltungsreform im Gegensatz zur Vorgängerregierung, und wir verfolgen dabei ganz klare und für jeden nachvollziehbare Prinzipien. Das erste Prinzip ist Aufgabenwegfall und Verwaltungsvereinfachung. Das heißt zum Beispiel Zweistufigkeit statt Dreistufigkeit und funktional gesehen die Eingliederung von Fachkompetenz in die Vollzugsebenen. Dadurch entfällt Doppelarbeit. Ich glaube, es kann eigentlich niemand etwas dagegen haben, wenn man Verwaltung so effizient organisiert.
Das zweite Prinzip ist die Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen. Wir wollen die Kommunen stärken, während Sie von der SPD - Herr Haase, das ist ja im Ausschuss deutlich geworden - unseren Kommunen offensichtlich nicht viel zutrauen. In der Beratung im Umweltausschuss haben Sie eingewendet, den Kommunen fehle es an der nötigen Fachkompetenz, sie seien nicht in der Lage und könnten auch nicht in die Lage versetzt werden, vermehrt Aufgaben im Umweltbereich zu übernehmen. Das sehen wir grundsätzlich anders.
Das dritte Prinzip ist die Übertragung von Aufgaben auf Dritte. Ich persönlich sehe es durchaus so, dass der Staat sich grundsätzlich zurückziehen
soll, dass er nur dort Aufgaben übernehmen soll, wo dies hoheitlich unabdingbar ist oder wo die Verwaltung nachweisen kann, dass sie diese Aufgaben eben besser wahrnehmen kann als andere Institutionen. Da werden wir vielleicht Gemeinsamkeiten mit Ihnen, von den Grünen vor allen Dingen, haben. Allerdings bin ich der Meinung, dass sich natürlich auch dann, wenn Dritte Aufgaben übernehmen, diese Institutionen bewähren müssen. Sie müssen zeigen, dass sie diese Aufgaben ordentlich wahrnehmen. Das werden wir uns gemeinsam alles nacheinander anschauen. Das sind unsere klaren Prinzipien der Verwaltungsreform, und ich glaube, sie sind für jeden nachvollziehbar.
Lassen Sie mich nun noch einen Punkt ansprechen. Ich denke, meine Damen und Herren, eine Verwaltungsreform muss wachsen. Das ist ein stetiger Prozess, und das braucht Zeit. Das ist genau wie in der Natur, da wachsen die Dinge ja schließlich auch. Man könnte sagen: Wie sich die Natur regeneriert, so muss sich auch eine moderne Umweltverwaltung erneuern können. Das heißt, sie muss laufend bemüht sein, wie Verwaltung ohnehin laufend bemüht sein muss, effektiver zu werden, und in der Not, in der Niedersachsen ist, muss sie natürlich auch kostengünstiger werden. Außerdem - das ist für mich das Entscheidende müssen die Entscheidungswege kürzer werden. Entscheidungen müssen zielführend, fachkundig und vor allem zeitnah getroffen werden.
Von daher erwarte ich und erwarten wir, bei allem Verständnis für die von den Veränderungen betroffenen Mitarbeiter, dass die Verwaltungsreform als Erneuerungsprozess und als Chance angenommen wird und dass sich neben der Verwaltungsstruktur vor allen Dingen die Verwaltungsabläufe deutlich verbessern. Auf diese Frage sollten wir uns jetzt wirklich konzentrieren, das ist das aktuelle Thema. Ich denke, man beschäftigt sich viel zu viel mit Strukturen. Wir müssen jetzt versuchen, auf die Verwaltungsprozesse, auf die Abläufe einzuwirken, damit effektiver gearbeitet wird. Wenn Sie dazu Verbesserungsvorschläge haben, dann lassen Sie es uns wissen; denn es hilft niemandem - ich denke, es hilft nicht der Umwelt, es hilft nicht der Natur und es hilft auch nicht den Bürgern -, wenn mit viel Verwaltungsaufwand und an vielen zu beteiligenden Stellen zwar unbestritten intensiv, kompetent und viel gearbeitet wird, aber, wie man so schön sagt, unter dem Strich oft nicht viel dabei herauskommt.
- Frau Somfleth, schauen Sie sich doch einmal an, wie viel Geld im Umweltbereich für Verwaltung, für Kartierungen, für Gutachten, für Planung usw. eingesetzt wird
und was dann unter dem Strich noch übrig bleibt. Wenn Sie konkret Projekte und Maßnahmen für die Umwelt ausführen wollen, dann ist kein Geld mehr da. Ich denke, wir haben ein ganz klares Missverhältnis - das zieht sich durch alle Verwaltungen - von diesen Kosten zu den Kosten, die nachher wirklich der Natur, der Umwelt und den Bürgern zugute kommen.
Zum Abschluss noch ein Satz zu Ihnen, Herr Haase, und zu Frau Somfleth, die das ja auch noch einmal verdeutlicht hat, sowie zu den Grünen, die das auch so sehen: Sie behaupten, das NLÖ solle platt gemacht werden. Das ist nun nicht unser Ziel.
- Nein, das ist polemisch.
Sie sollten sich wirklich nicht nur an dem Vorhandenen orientieren und an dem Vorhandenen festhalten. Das haben Sie ja nun 13 Jahre getan. Es ist nun einmal so: Wenn es eine neue Regierung gibt, ändern sich die Dinge.
Sie sollten sich einmal die Zeit nehmen und sich intensiv und im Detail mit der Reform der Umweltverwaltung befassen. Dann werden auch Sie erkennen, dass die neuen Strukturen besser geeignet sind, genau das zu gewährleisten, was Sie im Ergebnis mit Ihren Anträgen auch wollen, nämlich eine qualitativ hochwertige und effektive Aufga
benwahrnehmung im Umwelt- und Naturschutz Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion! Verehrter Herr Haase, Ihr Antrag behandelt die Umwelt- und Naturschutzarbeit in Niedersachsen, die Qualität der Gesetzgebung in Niedersachsen, die Arbeit der Naturschutz- und Umweltverwaltung und die Rolle des ehrenamtlichen Natur- und Umweltschutzes. Dabei zeichnen Sie nicht nur ein sehr unvollkommenes Bild. So sind z. B. die Eigentümer und Nutzer des Grund und Bodens mit keiner Silbe erwähnt. Ihr Antrag lässt auch ein sehr einseitiges Umwelt- und Naturschutzverständnis durchblicken.
Für Sie bedeutet Umweltpolitik vor allem staatlicher Umwelt- und Naturschutz verflochten mit bestimmten Verbänden, Bevormundung der Bürger und vor allem der Grundeigentümer und -nutzer. Ihr Motto heißt „Weiter so!“. Dem Umwelt- und
Naturschutz hat sich von vorneherein alles und jeder unterzuordnen.
Meine Damen und Herren, wir pflegen ja im Umweltbereich eine gute Zusammenarbeit. Ihr Antrag enthält Aussagen und Forderungen, die auch ich uneingeschränkt unterschreiben kann. Erstens. Umwelt- und Naturschutzverbände leisten hervorragende und unverzichtbare Arbeit im Umwelt- und Naturschutz.
Ich gehe aber davon aus, dass Sie damit alle Umweltverbände meinen. Zweitens. Die Arbeit und vor allem die Projekte von Umwelt- und Naturschutzverbänden sollen auch künftig finanziell unterstützt werden. Drittens. Die Landesregierung soll künftig eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung im Umwelt- und Naturschutz sicherstellen. Wir brauchen vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine schlagkräftige Verwaltung. In diesen Punkten sind wir uns völlig einig. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten.
Ich möchte aber einige Punkte herausarbeiten, bei denen wir meiner Meinung nach ein gänzlich anderes Verständnis von der künftigen Umwelt- und Naturschutzarbeit in Niedersachsen haben. Mir gefällt an Ihrem Antrag nicht, dass Sie mit keiner Silbe die Rolle der Grundeigentümer und -nutzer erwähnen.
Das mag vielleicht an unserem politischen Grundverständnis liegen, was das Eigentum an Grund und Boden und das Recht zu seiner Nutzung angeht. Lassen Sie mich am Beispiel des gesetzlichen Biotop- und Baumschutzes verdeutlichen, was ich meine. In meiner Heimatstadt Braunschweig hatten wir eine rot-grüne Mehrheit und ein städtisches Umweltamt. Wir haben eine sehr strenge und - wie ich meine - praxisferne und alles andere als bürgerfreundliche Baumschutzsatzung über zehn Jahre hinweg aufrechterhalten.
Trotz vieler Proteste - die gibt es ja noch in vielen Städten; ich will Ihnen einmal die Geschichte erzählen - von Grundeigentümern und Gartenbesit
zern und politischer Initiativen unsererseits waren Sie natürlich wie immer unbeirrbar und haben an dieser Erfolgsgeschichte festgehalten. Was hat uns diese Regelung gebracht? - Zunächst einmal jede Menge Bürokratie. Die Bürger mussten Anträge stellen, wenn sie in ihrem eigenen Garten die Bäume, die sie selbst oder ihre Vorgänger gepflanzt hatten, fällen oder zurückschneiden wollten.
Sie bekamen eine staatliche Zwangsberatung, kostenpflichtige Bescheide, Auflagen und alles Mögliche verordnet.
- Herr Haase, es geht um das Prinzip, es geht um Umweltpolitik. - Die Mehrzahl der Bürger hatte natürlich einen vernünftigen Grund, wenn sie einen Baum fällen wollte. Wenn die Bürger hartnäckig genug waren und ihren Antrag immer wieder vorlegten, wurde letztlich das Gros der Anträge genehmigt. Das heißt, das ganze Verfahren war von vornherein für die Katz.
Die schwarzen Schafe, die Sie eigentlich treffen wollten, haben sehr schnell Mittel und Wege gefunden, wie sie ihre Bäume an der Verwaltung vorbei loswerden konnten. Was passierte schließlich? - Aus Angst vor staatlicher Bevormundung haben es viele Gartenbesitzer erst gar nicht dazu kommen lassen, dass die Bäume den kritischen Durchmesser erreichten, sondern sie haben schon vorher die Bäume weggesägt.
Das heißt, die Regelung hat letztlich nicht die Erhaltung und den Schutz wertvoller alter Bäume bewirkt, sondern der Schutz wurde im Gegenteil sogar verhindert. Genauso wird es beim gesetzlichen Biotopschutz kommen.
Ich erzähle Ihnen auch noch, wie die Geschichte in Braunschweig ausgegangen ist. Als wir vor zwei Jahren eine Mehrheit in Braunschweig bekommen haben, haben wir die Satzung aufgehoben. Keine Frage, es hat natürlich auch Proteste gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass man den Bürgern Eigenverantwortung und ein gewisses Vertrauen
zubilligt, dass sie eigenverantwortlich und umweltbewusst handeln.
Nach unserer Philosophie tun das die meisten Bürger. Ihre Philosophie ist offensichtlich eine andere. Ich lade Sie aber gerne einmal nach Braunschweig ein.
Sie können das Ergebnis sehen. Siehe da, das Vertrauen ist gerechtfertigt. Es gab keinen Kahlschlag in Braunschweig. Die Bürger hegen und pflegen ihre Baume auch ohne staatliche Bevormundung und auch ohne staatliche Satzung und Behördengänge. Allerdings - das muss ich zugeben - wird auch hier und da einmal ein Baum gefällt, wenn Leitungen oder Gebäude beschädigt werden oder der Eigentümer einfach sagt: In meinem kleinen Garten ist der Baum, den ich vor vielen Jahren gepflanzt habe, einfach zu groß geworden. Wenn man diesen Weg der Entbürokratisierung geht, gibt es sicherlich auch Einzelfälle - da gebe ich Ihnen Recht -, bei denen man vielleicht sagt: Na ja, schade, dass dieser Baum weggekommen ist.
Ich bin der Meinung, dass ein Staat nicht alles und jeden kontrollieren kann. Der städtische Baumbestand insgesamt hat jedenfalls darunter nicht gelitten. Die Gartenbesitzer pflanzen auch ohne staatliche Auflage Bäume und schneiden sie natürlich hier und da auch weg. Braunschweig bleibt eine grüne Stadt; allerdings nicht - bis auf Weiteres -, was die politischen Mehrheiten angeht.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass wir nicht nur über Bürokratieabbau reden, wie Sie das über Jahre hinweg getan haben, sondern wir praktizieren ihn auch.
Zum Schluss noch einige Worte zur Rolle der Nutzer einer freien Landschaft, die Sie meiner Meinung nach offensichtlich vergessen haben, nämlich die Rolle der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Angler und der Jäger. Eines wollen wir doch einmal festhalten: Schauen Sie sich unsere Landschaft einmal an. Ohne die Arbeit dieser Nutzer hätten wir nicht ansatzweise diese abwechslungsreiche und artenreiche Kulturlandschaft in Niedersachsen.
Herr Haase, bei aller Wertschätzung der Arbeit der Behörden, die in einem angemessenen Rahmen natürlich auch nötig ist - darüber sind wir uns völlig einig -, und bei aller Anerkennung der Arbeit der - ich nenne sie - Naturschutzidealisten, die wir auch künftig wertschätzen und fördern werden, muss man feststellen, dass ohne die Arbeit der Naturnutzer oder sogar gegen die Naturnutzer der Umwelt- und Naturschutz in unserem Land scheitern wird. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam mit unserer Umweltverwaltung - -
- Sie wollen doch nicht in Abrede stellen, dass wir eine Umweltverwaltung in geeigneter Form schlagkräftig, wie Sie das fordern, erhalten werden. Aber darüber werden wir uns im Einzelnen noch unterhalten.
Erstens. Lassen Sie uns gemeinsam mit unserer Umweltverwaltung, dem ehrenamtlichen Naturschutz und vor allem mit den Naturnutzern die Gesetzgebung, soweit dies landesrechtlich möglich
und umweltpolitisch vernünftig ist, überarbeiten und vereinfachen im Sinne eines praxisbezogenen Umwelt- und Naturschutzes.
Zweitens. Lassen Sie uns die Umweltverwaltung und die Bürger von unnötiger Bürokratie entlasten.
Drittens; das ist das Entscheidende und das Fazit meiner Rede. Lassen Sie uns den Umwelt- und Naturschutzbelang von einem Überbelang zu einem integrativen Bestandteil aller Vorhaben und Verfahren machen. Dadurch wird Niedersachsen schon bald im Umwelt- und Naturschutz gemeinsam mit den Menschen im Land, die hier leben, an der Spitze der Bundesländer stehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich gewusst hätte, Frau Steiner, dass Sie Ihre ökologischen Grundsätze vortragen, wäre ich fast geneigt gewesen, eine ökologische Grundsatzdebatte anzuzetteln. Aber so viel Redezeit habe ich nicht. Wir haben ja gestern gehört, dass es wichtigere Themen gibt, z. B. das Schulgesetz, hinter das die Kormoranproblematik dann doch etwas zurücktritt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. Ich möchte kurz begründen, warum wir den Antrag ablehnen.
Sie fordern, generell keinen Abschuss des Kormorans zuzulassen. Aus Punkt 2 Ihres Antrags geht hervor, Sie möchten sogar Naturschutz- und Artenschutzmaßnahmen ergreifen, die besonders auf den Kormoran ausgerichtet sind. Ich glaube, das geht total am Thema vorbei. Damit lösen wir die Probleme, die wir vor Ort haben, nicht.
Für mich heißt das, Frau Steiner, dass Sie entweder die Schäden in der Fischwirtschaft nicht zur Kenntnis nehmen oder dass Sie nicht bereit sind, der Fischwirtschaft im Hinblick auf ihre Probleme, was den Kormoran angeht, zu helfen. Sie sind doch eigentlich diejenigen, die immer das Wort „Nachhaltigkeit“ im Mund führen. Aber wenn es darum geht, einmal einen ganz praktischen Beitrag bei einem ganz praktischen Problem zu leisten und einer nachhaltigen Nutzung den nötigen gesetzlichen Spielraum einzuräumen, dann blockieren Sie das.
Ich meine, dass Sie das aus einem völlig falschen Artenschutzverständnis heraus blockieren, so nach dem Motto: Die Natur regelt alles von selbst, der Seeadler wird es schon richten. - Frau Steiner, es ist nachgewiesen, dass es Schäden gibt. Es gibt in einzelnen Teichwirtschaften Ertragseinbußen von bis zu 95 %. Außerdem ist ein erheblicher Artenrückgang an natürlichen Fischbeständen nachgewiesen worden.
Was den Seeadler angeht, den Sie genannt haben, so sollten Sie eigentlich wissen, dass der Seeadler als Nahrungsgeneralist nicht in der Lage ist, Kormoranbestände zu regulieren, und schon gar nicht in der Lage ist, Schäden in Teichwirtschaften abzuwenden. Denn dann müsste an jedem Teich ein Seeadler sitzen und aufpassen, dass kein Kormoran kommt.
Ich glaube, Sie haben sich da in eine ökologische Überlegung verstiegen, die in der Praxis in keiner Weise weiterhilft.
Das wird auch dadurch deutlich, dass Sie den Artenschutz und die Gewässerrenaturierung auf den Kormoran ausrichten möchten. Ich meine, dass auch das völlig am Thema vorbeigeht. Stattdessen sollte man sich auf die wirklich seltenen und schutzwürdigen natürlichen Arten konzentrieren.
Sie wollen hier den Eindruck erwecken, als ob ein Vernichtungsfeldzug gegen den Kormoran bevorsteht, an dessen Ende natürlich die Ausrottung dieses Vogels steht. Sie befürchten, dass es über den Teichen jetzt nur noch knallt und dass jeder Vogel, egal, welcher Vogel anfliegt, abgeschossen und vom Himmel geholt wird. Ich meine, dass das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Es geht hier lediglich darum, im Einzelfall durch Abschuss und
Verhinderung der Gründung von Kolonien Schäden vor Ort abzuwenden.
- Das werden wir sehen -. Wir sehen einer Kormoranverordnung entgegen, die genau das regelt, nämlich Schäden vor Ort abzuwenden, und die gewährleistet, dass die Fischwirtschaft die entsprechenden Möglichkeiten zur Schadensabwehr bekommt.
Ich meine, dass noch etwas wichtig ist: Wir wollen nämlich eine Verwaltungsvereinfachung der bisherigen Erlassregelung. Ich habe mir einmal solch eine Genehmigung besorgt. Das sind zwölf Seiten mit zwölf Auflagen und seitenlangen Kommentaren. Das ist genau das, was wir künftig nicht mehr wollen, Frau Steiner. Wir wollen diese Bescheide nicht mehr.
Frau Steiner, wir reden nicht nur über Bürokratieabbau, sondern wir praktizieren ihn auch. Das kann man selbst an solch einem Beispiel, auch wenn es nur einen Randbereich betrifft, sehen.
Eines gehört natürlich dazu - das müssen Sie auch wissen -: ein gewisses Vertrauen gegenüber den Betroffenen. - Wir sind nicht der Meinung, dass die Fischwirtschaft nur darauf aus ist, Kormorane zu schießen, zumal man mit den Kormoranen überhaupt nichts anfangen kann. Man kann sie weder verspeisen noch sonst irgendetwas damit machen. Ich glaube, dass die Fischwirte etwas anderes zu tun haben. Die Fischwirte wollen nämlich Fische züchten und keine Kormorane schießen. Von daher sehen wir dieser Sache gelassen entgegen.
Was den Kormoranbestand angeht, so haben Sie selbst eingeräumt, dass dieser in Niedersachsen und erst recht in Europa in keiner Weise bedroht ist, sondern eher weiter anwächst. Ich meine, dass diese Abschussregelung auf diese Entwicklung keinen Einfluss haben wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Steiner, jetzt muss ich doch eine Minute meiner zwei Minuten Restredezeit in Anspruch nehmen, weil das so nicht stehen bleiben kann. Wenn der Bescheid, den ich Ihnen vorhin gezeigt habe, wenigstens einen Sinn haben soll, dann den, dass die Schäden doch nachgewiesen sind. Darin steht nämlich, dass auf 70 Hektar Fläche in Ahlhorn 230 000 Fische ausgesetzt wurden, hinterher aber nur noch 30 000 Fische abgefischt wurden. Ein Großteil der Fische, die nicht abgefischt wurden, wurde von beobachteten Kormoranen gefressen. Das ist nun einmal so. Dieser Nachweis muss nicht mehr erbracht werden.
Das ist ganz eindeutig.
Die Verordnung zielt eben nicht auf einen Vernichtungsfeldzug gegen den Kormoran ab, sondern sie zielt darauf ab, gezielt im Einzelfall dort, wo diese Schäden festzustellen sind, eine unbürokratische, einfache Lösung zu finden, dagegen vorzugehen. Dazu stehen wir.