Norbert Baunach

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Sportfreund Rehberg, mir liegt ja Polemik an sich nicht so sehr, aber nach Ihren Ausführungen muss ich natürlich sagen: Sie waren ja auch beim Bundesparteitag Ihrer Partei aktiv, jedenfalls habe ich das im Fernsehen so gesehen, und da hat ja auch ein renommierter Mann gesprochen, der nicht gerade sozialdemokratisch oder PDS-orientiert ist, nämlich der Präsident des Deutschen Sportbundes. Und auf Ihre Anspielungen, was der CDU der Sport wert ist, darf ich zitieren aus der Sportpresse: „Der Präsident des Deutschen Sportbundes Manfred von Richthofen brachte in seiner Rede vor den Christdemokraten auch seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die CDU in ihrem umfangreichen Wahlprogramm den Sport nur in wenigen Zeilen erwähnt. Von Richthofen: „,Hier hat man in einigen wichtigen Politikfeldern die Chance verpasst, den Sport mit seinen vielfältigen Möglichkeiten zur Stärkung und Förderung des Gemeinwohls angemessen zu positionieren.‘“
Also nur so viel zu dieser Problematik.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gleich kurz, klar und grundsätzlich vorneweg:
Wir Sozialdemokraten messen dem Sport eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung zu.
Das haben wir nicht nur im Koalitionsvertrag deutlich gemacht, sondern mit dem jetzt vorliegenden Sportfördergesetz, wie ich meine, wieder einmal auch praktisch dargelegt.
Es war nicht immer einfach, das gebe ich gerne zu, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen beziehungsweise auf diesem Weg zu halten.
Zur letzten Landtagssitzung dieser Legislatur haben wir es dennoch geschafft. Dafür danke ich – und das möchte ich an dieser Stelle auch sagen dürfen – allen Beteiligten, also auch mein Dank für die konstruktive Zusammenarbeit und das große Engagement und hier mein Dank insbesondere an den Landessportbund –
der Präsident ist anwesend – sowie an die Sportabteilung des Sozialministeriums und insbesondere an die zuständige Sportministerin unseres Landes.
Auch – und das mache ich mit einem verschmitzten Lächeln sehr gerne – möchte ich die unterstützenden Impulse durch die Finanzministerin und den Ministerpräsidenten dieses Landes nicht verschweigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Paragraphen 10 „Finanzierung“ haben wir, denke ich, für die Sportförderung eine gute Basis erarbeitet, auch wenn Sie, meine Sportkolleginnen und Sportkollegen von der CDU, das etwas anders sehen beziehungsweise in Anbetracht der Zeiten etwas anders sehen wollen, müssen. Dass es mehr sein könnte, würden wir uns sicherlich alle als Freunde des Sports, Herr Dr. Born, Herr Rehberg, Herr Baunach, Herr Ringstorff, gerne wünschen.
Frau Seemann, Frau Muth und so weiter,
das würden wir uns sicherlich alle gerne wünschen.
Wer könnte nicht noch mehr gebrauchen?
Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir wissen doch auch aus unserem privaten Leben – wünsch dir was, Herr Born –
zu genau, wie das ist mit den Einnahmen und Ausgaben. Für mich ist wichtig, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung unterstützt wird, die Autonomie des Sports gesichert wird
und – ein ganz entscheidender Punkt – dass die Verbände und Vereine im Land eine größere Planungssicherheit im finanziellen Bereich bekommen.
Und dies ist in der Tat mehr als gut so. Man kann eben besser planen, wenn man sein Budget kennt.
Und genauso ist es auch bei den Vereinen und Verbänden angekommen.
Und da brauchen wir gar nicht drum herumzureden.
Sie sind in Stadtsportbünden, Sie sind bei Sportveranstaltungen und wir sind das auch.
Und da ist es gut angekommen und ich habe das auch in Verbänden registrieren dürfen. Diese sind nämlich überwiegend ganz zufrieden mit der neuen Regelung.
Es ist wie in fast allen Lebenslagen hilfreich, wenn man weiß, woran man ist, oder, Herr Dr. Born?
Es geht doch auch nicht darum, dass in alle Ewigkeit die finanziellen Mittel festzuschreiben sind, sondern dass für eine gewisse Zeit Planungssicherheit erreicht werden kann und wird. Deshalb ist es haushaltstechnisch sinnvoll und gegenüber anderen Zuwendungsbereichen zudem meines Erachtens auch gerechtfertigt, dass die Zuwendungen nach vier Jahren überprüft werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sich nicht von uns von der Tatsache überzeugen lassen wollen, dass das Sportfördergesetz insbesondere im Bereich der Finanzierung einen Fortschritt für den Sport in unserem Land darstellt, dann wenigstens vom Präsidenten des Landessportbundes unseres Landes, Wolfgang Remer, der ja bekanntermaßen kritisch mit jedermann umgeht, wenn es um die Interessen des Sports in unserem Lande geht. Der hat in seiner Stellungnahme zum Sportfördergesetz festgestellt: „Mit einer Festschreibung eines Betrages für 4 Jahre ist eine finanzielle Planungssicherheit gegeben, die der kontinuierlichen Entwicklung des Sports in unserem Land dient.“
„Sehr viel Wert wird auch auf den Weiterbestand der Selbständigkeit der Sportselbstverwaltung gelegt.“
Ich will mal einige Dinge weglassen, die von der Frau Ministerin genannt und auch vom Kollegen Rehberg in Teilen angesprochen worden sind.
Kollege Glawe, Stichwort Vergleich: Ich meine, auch im Bundesvergleich stehen wir mit unserem Sportfördergesetz in vorderster Reihe, Kollege Glawe.
Also machen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition – ich will jetzt nicht das Wort vom Schlechtreden in den Mund nehmen, denn ich habe ein anderes –,
machen Sie dieses Gesetz
nicht mies, sondern, Kollege Rehberg, seien Sie sportlich fair und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu!
Jetzt ein bisschen aus der hohlen Hand: In Anbetracht der laufenden Fußballweltmeisterschaft fielen mir in diesem Zusammenhang Äußerungen von Oliver Kahn zu Kritiken an der deutschen Mannschaft – das ist die Kritik von gestern – auf, der da meinte: Es wird versucht, alles negativ zu machen. So ist das in Deutschland, das ist unsere Mentalität. Der Bundestrainer ergänzte: Einige sollten lieber mal darüber nachdenken, wie es war, als sie in der Verantwortung waren.
Das finde ich irgendwie passend für die Haltung der Opposition.
Aber ich glaube, zumindest die in den Verbänden und Vereinen direkt engagierten Sportfreunde wie Herr Glawe und andere, die direkt engagierten Sportfreunde unter Ihnen wissen genau,
wie wichtig Planungssicherheit und Autonomie für Vereine und Verbände sind,
und ich will es auch nicht wieder auf meinen Verband zurückführen, aber jeder, wie gesagt, der Verantwortung trägt in einem Verein oder in einem Verband, kann das unter dem Stichwort Planungssicherheit und Autonomie für die Vereine eigentlich nur begrüßen.
Einige Dinge überspringe ich jetzt. Zum Ehrenamt will ich aber noch ein paar Worte sagen. Für mich besonders wichtig ist, weiterhin das Ehrenamt zu stärken. Und wir wissen auch, wie es um die Situation in diesem Ehrenamt bestellt ist.
Ich weiß das und alle, die in Vereinen organisiert sind, wissen das: Ohne die Unterstützung ehrenamtlicher Helfer wäre die vielfältige Arbeit in den Sportvereinen und -verbänden nämlich gar nicht zu leisten.
Deshalb halte ich es auch für wichtig, dass die besondere Bedeutung der Förderung hauptamtlicher Mitarbeiter unterstrichen wird, um eine kontinuierliche und dauerhafte Entwicklung zu sichern und somit das Ehrenamt zu unterstützen.
Und wenn wir am Wochenende wieder die Landesjugendsportspiele in Neubrandenburg haben,
Sonnabend und Sonntag – Kollege Rehberg, Sie werden ja sicherlich auch da sein –, dann werden wir wieder sehen, wie viele Ehrenamtliche ihre Sportfreunde dort begleiten und dass es wieder Wochenende für Wochenende so von ihnen betrieben wird. Und unter uns gibt es ja auch einige, die als Mitglieder Woche für Woche oder am Wochenende unterwegs sind.
So wird mit diesem Gesetz die Stellung der etwa
21.000 ehrenamtlichen Übungsleiter, Kampf- und Schiedsr ichter sowie ehrenamtlichen Sportfunktionäre gefestigt. Noch mal: Jeder, der in einem Sportverein Mitglied ist, weiß das. Und das sind auch in diesem Hause, und ich sag’s ja auch ganz bewusst, nicht wenige, wenn wir uns hier so umsehen. Und ich weiß, dass Sie sich engagieren und nicht nur engagieren im Sinne von „Ich bin anwesend“, sondern zeitweilig sind das ja auch finanzielle Beiträge, die jeder von uns in nicht unerheblicher Größenordnung für seinen Verein zur Verfügung stellt, und sei es nur, dass man die Reisekosten nicht abrechnet beziehungsweise die Sportfreunde beim Essen freihält, um das mal nebenbei zu sagen. Also insofern kann ich dann manche Gehaltsdiskussionen nicht verstehen. Aber das ist dann schwierig rüberzubringen.
Die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen, die in erster Linie Grundstrukturen im Sport sichern, den Sportund Übungsbetrieb gewährleisten und den Trainerbereich stärken, ist für die notwendige Entlastung ehrenamtlicher
Helfer unbedingt erforderlich. Nur noch so viel: Das Land gewährt neben den Zuwendungen für die Stärkung des Ehrenamtes und der Förderung der hauptberuflichen Tätigkeit im Sport zudem zum Beispiel Zuwendungen für die sportbezogene Jugendarbeit, für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und internationale Sportkontakte. Ich finde, das kann sich sehen lassen. Es ist natürlich stets weiter verbesserbar, keine Frage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe von Anfang gesagt, dass ein solches Gesetz für mich nur dann Sinn macht, wenn es in den Verbänden und in den Vereinen im Land größere Planungssicherheit im finanziellen Bereich einräumt und die Autonomie des Sports sichert. Und nunmehr, denke ich, macht es Sinn.
Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine anwesenden …
Entschuldigung, Frau Präsidentin, Frau Holznagel! Meine anwesenden Damen und Herren Abgeordnetinnen und Abgeordnete! Ich möchte Sie jetzt nicht namentlich aufrufen, weil dann mein Redebeitrag sehr kurz sein würde.
Also, meine Damen und Herren, in seiner 75. Sitzung am 30. Januar 2002 hat der Landtag den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung sowie zur Mitberatung, Herr Friese, an den Innenausschuss überwiesen. In drei Sitzungen ist der Gesetzentwurf im Ausschuss eingehend erörtert worden. Am 11. April 2002 haben in einem Expertengespräch Vertreter von Architekten- und Ingenieurkammer sowie von Industrie- und Handelskammer zum Entwurf Stellung genommen. Von einer Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände konnte der Ausschuss aufgrund der Stellungnahme des mitberatenden Innenausschusses absehen. Der Innenausschuss hatte festgestellt, dass der Gesetzentwurf seinen Zuständigkeitsbereich nicht berührt.
In dem Expertengespräch sind vor allem die Themen Bestellung von Sachverständigen durch die berufsständischen Kammern, Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und die Frage von Doppeleintragungen beraten worden. Nebenbei formuliert ging es also dabei um die Frage, ob da, wo Architekt draufsteht, auch Architekt drin ist oder nur Architekt oder ob da auch Ingenieur drin sein kann. Das waren dann also etwas spitzfindige Diskussionen, dieses sei nur am Rande bemerkt.
Der Ausschuss hat während seiner Beratungen einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Diese sind einstimmig angenommen worden.
Die Kollegen der CDU-Fraktion hatten vorgebracht, dass sie die vorgesehenen Gesetzesänderungen für sachgerecht und vertretbar halten, jedoch erachte sie, die CDU-Fraktion, es nicht für hinnehmbar, Änderungen im Rahmen der Artikel 1 und 2 hinsichtlich der Befugnis, Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen, vorzunehmen. Im Expertengespräch sei nicht deutlich geworden, dass eine Änderung notwendig sei. Sie teile die Skepsis der Industrie- und Handelskammern des Landes hinsichtlich der Unabhängigkeit und Neutralität von Sachverständigen bei der Bestellung innerhalb der eigenen berufsständischen Organisation.
Hinsichtlich der Bestellung von Sachverständigen hatten die Koalitionsfraktionen von SPD und PDS eine Ergänzung vorgenommen, die klarstellt, dass die Kammern die Sachverständigen unter Beachtung der materiellen Maßstäbe des Paragraphen 36 Gewerbeordnung zu bestellen haben, um ein gleich hohes Anforderungsniveau für die Bestellung von Sachverständigen zu erreichen. Eine weitere Änderung hinsichtlich der rechtsförmlichen Anpassung des Einleitungssatzes hat der Ausschuss einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Stimmenthaltung der Kollegen der Fraktion der CDU angenommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In etwas ruhigerer Art, meine Damen und Herren, das wichtige und schwierige Thema der Bevölkerungsentwicklung wird zurzeit emotional und parteipolitisch kontrovers diskutiert. Klar ist wohl, in MecklenburgVorpommern werden in Zukunft weniger Menschen leben. Hierin stellt unser Bundesland keinesfalls einen Sonderfall dar. Wie in nahezu allen deutschen Bundesländern und übrigens auch weltweit in allen Industrieländern werden die niedrigen Geburtenraten in den nächsten Jahrzehnten zu einem Rückgang der Bevölkerungszahl führen. Hinzu kommt der Wegzug vieler junger, flexibler und leistungsfähiger Menschen. Dies verschärft den allgemeinen Bevölkerungsrückgang.
Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat gemeinsam mit dem Innenausschuss, Rechtsausschuss, Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss, Landwirtschaftsausschuss, Bildungsausschuss, Sozialausschuss sowie dem Tourismusausschuss die Problematik beraten. Hierzu haben die Ausschüsse Experten aus allen Fachbereichen angehört, deren wesentlichen Ergebnisse in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung Berücksichtigung gefunden haben.
Ich möchte Sie nunmehr kurz über Einzelheiten des Beratungsverfahrens im federführenden Ausschuss für
Bau, Arbeit und Landesentwicklung informieren. Der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS „Demographische Entwicklung – Herausforderung für ein zukunftsorientiertes Land“ auf Drucksache 3/2396 ist in der 72. Landtagssitzung am 15. November 2001 beraten und angenommen worden. Die Landtagsausschüsse waren nun gefordert, sich mit dem Gegenstand des Landtagsbeschlusses zur genannten Drucksache zu befassen und Empfehlungen zu geben.
Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat als Federführer das Thema in sechs, ich wiederhole, in sechs Ausschusssitzungen beraten. Zusätzlich hat der Ausschuss ein öffentliches Expertengespräch sowie eine öffentliche Anhörung durchgeführt. In die vielstündige öffentliche Anhörung, die am 18. April 2002 stattgefunden hat, sind Themen aus allen Ausschussbereichen eingeflossen. Die mitberatenden Ausschüsse hatten Vorschläge für den Sachverständigen- und Fragenkatalog unterbreitet. Aus der Schlussberatung im Ausschuss möchte ich Ihnen kurz Auffassungen darlegen:
Die Fraktion der CDU hat begrüßt, dass sich die parlamentarischen Gremien des Landes mit dem Problem der Abwanderung junger Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen. Jedoch sei dieses Thema mit den bislang erfolgten Beratungen nicht erledigt. Die Landesregierung, der Landtag und alle gesellschaftlich relevanten Kräfte blieben auch in den nächsten Jahren gefordert, gemeinsam nach Wegen zu suchen, den Trend zur Abwanderung nicht nur zu stoppen, sondern möglichst umzukehren. Es ist von den Kollegen der Opposition die gewählte Methode bemängelt worden. Sie kritisierten, dass in zahlreichen, annähernd parallel laufenden Gremiensitzungen das alle Politikbereiche betreffende Thema der Abwanderung aus MecklenburgVorpommern angegangen wurde. Zugleich sei die Einsetzung einer Enquetekommission des Landtages „Bevölkerungsentwicklung und Perspektiven zum Leben, Arbeiten und Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern“ sofort nach Beginn der vierten Legislaturperiode einzufordern. Die Fraktion der CDU hat angeregt, die Landesregierung aufzufordern, sich bei den übrigen Bundesländern sowie beim Bund für einen gesamtdeutschen Abwanderungsgipfel einzusetzen, der sich der Abwanderungsproblematik annehme und Lösungsvorschläge erarbeite. Im Land und im Bund müsse eine durchgreifende Reform der arbeitsmarktpolitischen Regelwerke und Instrumentarien sowie der sozialen Sicherungssysteme erfolgen.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und PDS hatten ausgeführt, dass der von Ihnen vorgelegte Beschlussvorschlag nicht nur auf Erkenntnissen aus den Ausschussanhörungen basiere. Erkenntnisse, Erfahrungen und Anregungen sowohl aus der parlamentarischen Debatte wie auch aus der außerparlamentarischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskussion seien Grundlage für ihre Meinungsbildung gewesen. Der Beschlussvorschlag würde Leitsätze für einen Rahmen enthalten, in dem sich das Land weiterentwickeln könne. Die Koalitionsfraktionen hatten moniert, dass bei der ernsthaften Suche nach Problemlösungen die sachlichen Debatten nicht in Verfahrensstreitigkeiten untergehen sollten.
Meine Damen und Herren, wie Sie der umfangreichen Beschlussempfehlung entnehmen können, haben die beauftragten Ausschüsse ihre Arbeit erfüllt. Es sind Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen vor
gelegt worden, mit denen den Herausforderungen der Bevölkerungsentwicklung begegnet werden kann.
Zum Schluss möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass nahezu alle Bundesländer unter diesem Problem leiden, natürlich insbesondere die neuen Bundesländer. Hierbei spielt die farbliche Strukturierung der Landesregierung keine Rolle. Ich hoffe, dass wir parteiübergreifend Lösungen aufzeigen und handeln werden, um unseren Bürgern und unserem Land, unserem schönen Land eine erfolgreiche Zukunft zu sichern. In der nun anschließenden Aussprache erwarte ich ähnlich wie der Herr Präsident von Ihnen, wenn es mir gestattet ist zu sagen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und PDS, keine Polemik, sondern eine gemeinsame Suche nach weiteren Möglichkeiten für die Entschärfung der Entwicklung.
Bewahren wir einen klaren Blick für die Problemlage unseres Landes! Lassen Sie uns gemeinsam diesen klaren Blick nicht durch parteipolitische und ideologische Scheuklappen sowie bevorstehende Terminlagen – ich nenne sie mal so – verloren gehen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Ausschussberatungen und Anhörungen wurde nach meiner Beobachtung sachlich und lösungsorientiert gearbeitet. Dafür danke ich ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen. Meine Hoffnung ist, dass sich dies in der folgenden Aussprache fortsetzt. Aber es kann natürlich der Ausschussvorsitzende auch nicht darauf verzichten, Dank zu sagen. Und ich möchte Dank sagen besonders meinem, unserem federführenden Ausschuss, unserem Ausschusssekretariat, Frau Rust und Herrn Hohensee. Es war einiges an Papier zu gestalten und zu bewegen.
Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich natürlich auch danken für Ihre Aufmerksamkeit und ich wäre sehr erfreut, wenn meine Appelle nicht ganz vergeblich waren. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als letzter Redner zu einem Diskussionspunkt hat man...
Ah, die Geheimwaffe der PDS kommt dann noch.
... fast alles gesagt, aber noch nicht von jedem oder noch nicht von mir.
Zu meinem Sportfreund Lorenz Caffier muss ich natürlich sagen, Lorenz, ich weiß nicht so recht, ob du den Dank der Ministerin denn auch verdient hast nach deiner Rede. Aber ansonsten würde ich vielleicht sagen, lieber Kollege Caffier, Sie sind ja der sportpolitische Sprecher Ihrer Fraktion und weniger der Sprecher von dieser, jener und anderer Struktur und das muss man natürlich auch deutlich machen, wenn man für ein Thema steht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz einiger Unkenrufe haben wir Ihnen nun heute den Entwurf eines Sportfördergesetzes vorgelegt. Und wir wissen ja, mit Unken und den Kröten ist das so eine Sache, gerade so um diese Jahreszeit. Aber was lange währt, wird endlich gut, hat der Kollege Bluhm gesagt, und ich gehe davon aus, dass das von uns vorgelegte Sportfördergesetz diesem Anspruch genügt. Ich kann somit feststellen, ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag von SPD und PDS wurde damit erfüllt. Unsere zwei Ankündigungen, Versprechen, die wir im Koalitionsvertrag im Bereich Sport gegeben haben, wurden somit gehalten. Ich darf Sie erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, eine der ersten Maßnahmen des Landes nach der Regierungsübernahme von SPD und PDS 1998 war die Verdoppelung des Investitionszuschusses an den Landessportbund zur Förderung des Breitensports.
Auch das haben wir um gesetzt und mit Blickrichtung 22. September, weil der ja hier immer wieder eine Rolle spielt, kann ich sagen, das, was wir für den Bereich Sport 1998 fixiert haben, haben wir durchgesetzt, haben wir gehalten,
und man kann davon ausgehen, dass in den Ausschüssen auch entsprechend weiter an diesem letzten Punkt gearbeitet wird, so dass wir sagen können, noch in dieser Legislaturperiode haben wir auch diesen Punkt erfolgreich gestaltet.
An dieser Stelle darf ich als Sozialdemokrat auch noch ganz kurz an den „Golden Plan Ost“ erinnern, wo ja bekanntlich die Mittel der Bundesregierung von ursprünglich 15 Millionen auf 29 Millionen erhöht wurden. Und, Kol
lege Bluhm, ich sage einfach mal so pauschal, in diese Richtung muss es weitergehen. Den Bund brauchen wir und der Bund wird das, denke ich, auch leisten. Und was ich da mit meinen Sportverbindungen auf Bundesebene beitragen kann und auch Sie beitragen können, das werden wir dann auch tun. Klar ist somit geworden, der Sport und die Sportförderung liegen der Sozialdemokratie in Bund und Land wirklich am Herzen und sind für die SPD weiterhin ein Schwerpunkt.
Zugegeben, die Erarbeitung des Sportfördergesetzes, es klang ja schon an, war für alle Seiten nicht einfach. Ich will mal so sagen, sie zog sich etwas hin. Der Kollege Bluhm ist ja noch weiter zurückgegangen, da kann ich nicht mit Erfahrung dienen. Aber deshalb, denke ich mal, sei auch hier die Formulierung gestattet, es zog sich etwas hin. Das ist, denke ich mal, eine korrekte Formulierung, wenn es dann so erfolgreich wie hier und heute endet. Für dieses Gesetz wurde lange gekämpft, aber ich darf auch sagen, durch die maßgebliche Unterstützung – und das darf ich wirklich jetzt mal so sagen, ohne dass es bei manchem vielleicht in den falschen Hals kommt – des Ministerpräsidenten, der Finanzministerin, der Sportministerin und natürlich, dahinten sitzen sie, durch die Vertreter des Landessportbundes ist es uns gelungen, den Entwurf eines Sportfördergesetzes für MecklenburgVorpommern noch in dieser Legislaturperiode, sprich heute, vorzulegen. Das sollte, denke ich mal, immer so sein. Wenn wir die Gespräche gesucht haben, waren die Gesprächspartner auch bereit, mit uns schwierige Situationen, schwierige Problemlagen zu erörtern. Und da darf ich dann auch mal einen Dank aussprechen an alle die, die ich eben genannt habe.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung unterstützt, die Autonomie des Sports gesichert werden und die Verbände und Vereine im Land eine größere Planungssicherheit im finanziellen Bereich bekommen und das, denke ich, ist mehr als nur gut so. Die von allen Verbänden und Vereinen gefürchteten Haushaltssperren sind somit dank der gesetzlichen Festschreibung dann wohl kein Thema mehr. Und ich sage mit Verlaub als ein Verbandspräsident, dass ich das unwahrscheinlich begrüße, denn dieses Hickhack immer in den Verbänden, das man hautnah miterlebt, das dürfte nun der Vergangenheit angehören. Ich hoffe, dass das dann auch weiterhin so geht. Wir denken, dass wir das auch weiterhin realisieren können, so wir dann daran noch teilhaben können.
Davon gehen wir aus, Kollege Bluhm, genau!
Man weiß jetzt, woran man ist, und das ist das Hilfreiche an diesem Umstand.
Für mich war von Anfang an klar, dass ein zu erarbeitendes Sportfördergesetz nur dann Sinn macht, wenn unter anderem die zuvor genannten Kriterien Berücksichtigung finden. Ich denke, dies haben wir mit dem vorliegenden Entwurf erreicht und damit können auch der Landessport, der Landessportbund, damit können sie alle gut leben. Aber nichts ist bekanntlich so gut, dass es hier und da nicht noch verbessert werden könnte. Und da bin ich
dann schon mal gespannt, nicht nur bei dem Stichwort Verbesserung, sondern auf die entsprechenden Anträge der Opposition.
Ob sie von Realitätssinn und nicht vom Populismus geprägt sind, werden wir ja dann sehen, lieber Lorenz Caffier.
Allen Einwohnern unseres Landes soll die Möglichkeit gegeben werden, sich unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Herr Glawe,
und organisatorischen Bindung nach ihren Interessen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erzähle Ihnen sicherlich nichts Neues,
wenn ich sage – und es klang ja schon an –, dass die Finanzierung wie bei fast allen Gesetzen, Vereinbarungen und Festlegungen auch hier das A und O ist. Dieses ist ja hier im Paragraphen 10 verankert. Danach, wie schon gehört, wird der Sport eine allgemeine Förderung von jährlich 8,2 Millionen Euro erhalten. Die Besonderheit dabei ist, dass diese Zuwendung über den Doppelhaushalt 2002/2003 hinaus bis zum Jahr 2008 festgeschrieben ist.
Weitere Bereiche des Entwurfes sind – ich will sie nur kurz benennen und nicht weiter untersetzen, weil sie hier bei verschiedenen Rednern schon anklangen – die Unterstützung von Angeboten des Breitensports und die barrierefreie Planung von Sportanlagen. Und da sage ich nebenbei als Bauausschussvorsitzender,
im Paragraphen 52 LBO – Barrierefreies Bauen – hat die Regierungskoalition auch in dem Bereich einiges getan,
was sich sehen lassen kann und was auch hier in den Bereich Sport einfließen kann: die Unterstützung der Zusammenarbeit von Schulen, Internaten und Leistungszentren, der Ausbau und die Erneuerung des vorhandenen Netzes von Sportstätten und last, but not least die Festigung der Stellung von circa 21.000 ehrenamtlichen Übungsleitern, Kampf- und Schiedsrichtern sowie ehrenamtlichen Sportfunktionären. Der Kollege Bluhm hat den Dank schon ausgesprochen, ich will das nur noch mal unterstreichen. Ohne Ehrenamt läuft weniger, manchmal fast gar nichts, und wenn ich am Wochenende in meinem Verband unterwegs bin, dann kann ich immer nur den Hut ziehen. Wenn die am Freitagabend schon anreisen, Sonnabend und Sonntagvormittag einen Wettkampf haben und dann nachmittags noch die Auswertung machen, dann kann ich vor diesen Ehrenamtlichen nur den Hut ziehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle wissen es oder sollten es wissen, der Sport und die ihn tragenden Sportorganisationen erbringen für unser Gemeinwesen Leistungen, die unverzichtbar sind und die
die herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports unterstreichen. Der Sport steht für Leistung, Wettbewerb und Fairplay, er übernimmt wesentliche Aufgaben in der Gesundheitserziehung und -vorsorge, vermittelt in hohem Maße soziale Kompetenz, erleichtert Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, schafft Identifikation und vermittelt Grundwerte und Grundüberzeugungen, die unser Gemeinwesen stärken. Und das, denke ich, muss auf breiter Ebene angegangen werden und das ist auch wirklich ein – meine Tochter würde sagen – Wahnsinnsbeitrag des Sports für unser Gemeinwesen.
Die Sportverbände und Sportvereine des Landes sind mit traditionellen und wirkungsvollen Präventionsangeboten ein wichtiger Partner für die Politik. Immer mehr Menschen erkennen die Vorzüge sportlicher Aktivität. Manchmal muss man sich natürlich immer selbst fragen, man könnte ja mal wieder etwas für das Gewicht machen oder man könnte ja mal wieder etwas für die Kondition tun. Aber man muss dann auch mal kritisch mit sich selbst umgehen und einige von uns, denke ich mal, auch. Wenn ich an das Landtagssportfest denke, da haben wir vielleicht – einige von uns natürlich nur – einen kleinen Nachholbedarf.
In Mecklenburg-Vorpommern kann man dies an der Zahl der Menschen in Sportvereinen feststellen. Im Land – die Zahlen sind genannt worden, ich will sie einfach nur mal kurz deuten, weil man mir hier nun genaue Zahlen aufgeschrieben hat, die vielleicht etwas von genannten abweichen – sind 197.289 Menschen in 1.794 Sportvereinen organisiert, davon allein 100.299 Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 26 Jahren. Die Vielfalt der Sportarten nimmt weiterhin zu, Stichwort Trendsportarten, so dass dies auch zu einem wachsenden Bedarf an Sportangeboten und Sportstätten führt. Trendsportarten, jeder, der in irgendeinem Stadtsportbund, Kreissportbund oder auch im Landessportbund sitzt, wundert sich manchmal, wenn da Anträge auf den Tisch kommen, darin sind herrliche Namen enthalten, die sehr fremdländisch klingen. Aber es fragen sich sogar profiliertere Damen und Herren als meine Wenigkeit, was treiben die da nun und welche Sportart oder was steckt denn eigentlich dahinter.
Unter diesen Gesichtspunkten kommt der verlässlichen Förderung des Sports eine große Bedeutung zu, der die Koalitionsfraktion von SPD und PDS durch den vorliegenden Entwurf gerecht geworden sind, so denke ich zumindest.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss: Mit dem vorliegen Gesetzentwurf erhält der Sport die Rahmenbedingungen für Planungssicherheit und Autonomie, die er benötigt, um seine wichtigen Aufgaben erfüllen zu können. Wir haben mit diesem Gesetz eine gute Diskussionsbasis für die Beratung in den Ausschüssen gelegt. Ich denke aber auch, lieber Lorenz Caffier und andere, es wird in den Ausschüssen aus Sicht des Sports zu Diskussionen kommen, es wird Diskussionen geben unter anderem zur Nutzung von kommunalen und landeseigenen Sportstätten, zum Sportstättenbau oder zur Frage, wie weiter mit der Trägerschaft der Sportschulen, und, Kollegin Schnoor, der Qualität und Quantität des Sportunterrichts an unseren Schulen. Darüber haben wir ja schon vor Jahren diskutiert, über Familie, eigene Entwicklung,
Fähigkeiten, Fertigkeiten koordinativer Art. Wenn man mal an die Grundschulen geht – ich muss da zwangsläufig ab und zu mal hin –, dann sieht man, wie problematisch dieser Bereich bei den Kindern ausgeprägt ist. Das gab es zu meiner Zeit, als ich so etwas noch mitzuverantworten hatte unmittelbar vor Ort, eigentlich – muss ich mal so sagen – nicht.
Ich hoffe, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine lieben Sportfreundinnen und Sportfreunde, dass wir den Entwurf des Sportfördergesetzes zügig im Sozial-, Innen- und Finanzausschuss beraten können, damit das Gesetz noch bis zur Sommerpause verabschiedet werden kann. Die Sportverbände und Sportvereine im Lande warten darauf. In diesem Sinne: Es lebe der Sport! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein Antrag vor, der die Unterstützung des ganzen Parlamentes sowie auch die der Landesregierung benötigt. Die Olympischen Segelwettbewerbe der Olympischen Sommerspiele 2012 sollen und – ich gehe davon aus – werden in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden.
Für den Erfolg mitentscheidend ist, dass wir als Land deutlich machen, dass wir uns für die Ausrichtung der Olympischen Segelwettbewerbe in Mecklenburg-Vorpommern mit aller Kraft einsetzen,
und dies auch in der Öffentlichkeit, natürlich auch über unsere Landesgrenzen hinweg, einmütig deutlich machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland hat gute und begründete Aussicht, Ausrichter der Olympischen Sommerspiele 2012 zu werden. Das sind übrigens die XXX.
Im Juli 2001 hat das Internationale Olympische Komitee, IOC, die XXIX. Olympischen Sommerspiele 2008 an Peking vergeben. Mit dem Zuschlag für die chinesische Hauptstadt hat sich gleichzeitig die Chance für einen Austragungsort der XXX. Olympischen Sommerspiele in Europa und damit eine deutsche Kandidatur für Olympia 2012 deutlich erhöht.
Zur Zeitschiene nur grob so viel: Bis zum 15. Mai 2002 müssen alle deutschen Bewerberstädte ihre Bewerbungen beim Nationalen Olympischen Komitee einreichen. Bis spätestens 15.04.2003 entscheidet dann das NOK, welche Stadt als deutsche Bewerberin an den Start gehen wird. Endgültig fällt die Entscheidung des IOC, in welcher Stadt die XXX. Olympischen Sommerspiele ausgetragen werden, erst im Sommer 2005. Ich bin jedoch optimistisch, dass das IOC dann ausrufen wird: „The winner is Germany – Deutschland.“
Optimistisch sehe ich auch die Bewerbung für die Olympischen Segelwettbewerbe 2012 für MecklenburgVorpommern. Die Entscheidung, wo gesegelt wird, fällt das NOK unabhängig vom Austragungsort anderer Sportarten. Segeln in Norddeutschland heißt aber auch ganz klar, Standorte in Mecklenburg-Vorpommern, SchleswigHolstein und Niedersachsen stehen im Wettbewerb. Als Ausrichter der Segelwettbewerbe formieren sich Cuxhaven, Kiel, Lübeck, Rostock-Warnemünde und Stralsund/Rügen. Kiel war bereits – 1936, Olympiade Berlin, und 1972, Olympiade München – Schauplatz olympischer Segelwettbewerbe, so dass meines Erachtens unter anderem auch aus diesem Grund die Chancen für Mecklenburg-Vorpommern steigen, die Segelwettbewerbe
auszurichten, ganz abgesehen davon, dass unser Land natürlich den idealen Standort dafür darstellt.
22 Jahre nach der Wiedervereinigung wäre Deutschland insbesondere dann der perfekte Austragungsort für die Olympischen Spiele, wenn die Austragungsorte in Ost und West lägen. Natürlich können die Segelstandortbewerber Mecklenburg-Vorpommerns mit ihren Früchten wuchern. Den Vergleich mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen, was die Qualität von Segelrevieren und die Erfahrung bei der Gestaltung von großen Segelveranstaltungen betrifft, braucht Mecklenburg-Vorpommern nicht zu scheuen. Um unsere Chancen zu erhöhen, gilt es, alle Kräfte in Wirtschaft, Politik, Verbänden, Kommunen zu konzentrieren und zu mobilisieren. Das heißt auch, kein kleinliches Gezänk bei dieser Thematik.
Sportfachliche Einschätzungen über Segelreviere hinsichtlich ihrer Erfolgsaussicht und Klassifizierung sollten gehört werden und entscheidend sein.
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern und der Landesseglerverband Mecklenburg-Vorpommern haben sich für eine Unterstützung von Rostock-Warnemünde ausgesprochen – ich war dabei – und haben dabei die besondere Qualität des Rostock-Warnemünder Segelreviers und seines Umfeldes hervorgehoben. Als Rostocker könnte ich Ihnen natürlich noch einiges mehr dazu sagen, aber dies will ich an dieser Stelle nicht tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hamburg beteiligt sich am Bewerbungsverfahren für Olympia 2012 und hat auch uns um Beteiligung gebeten. Wenn denn nun Hamburg den Zuschlag als Hauptstandort für die Olympischen Sommerspiele 2012 bekäme, dann täten sich sogar noch andere Varianten für einen anteiligen Olympiastandort Mecklenburg-Vorpommern auf. Dies muss natürlich sorgsam und professionell auf allen Ebenen vorbereitet werden. Entsprechende Vorarbeiten sind, wie ich weiß, schon seit geraumer Zeit im Gange. Unser Land ist im Beirat der Olympia GmbH und deren Aufsicht vertreten. Ich könnte mir durchaus Austragungsorte für einige Sportarten wie zum Beispiel Boxen, mit Verlaub, Volleyball, Beach-Volleyball, Handball, Fußball, Reiten vorstellen.
Sicherlich wird es nicht gerade zur Häufung von Finalveranstaltungen kommen, aber die entsprechende Infrastruktur in unserem Land ist da.
Die Segelwettbewerbe und andere olympische Disziplinen nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen wäre eine vortreffliche Werbung für unser Urlaubs- und Investitionsland.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Ziel muss sein, dazu beizutragen, und zwar auf allen Ebenen
1. die Olympischen Spiele nach Deutschland zu holen
2. die Olympischen Segelwettbewerbe nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen
3. Hamburg als Austragungsortbewerber der Olympischen Spiele unsere unterstützenden Möglichkeiten aufzuzeigen
4. Mecklenburg-Vorpommerns Vorteile für die Austragung spezieller olympischer Sportdisziplinen herauszustreichen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Olympische Spiele bringen, wie uns allen bekannt sein müsste, positive Impulse für die Wirtschaft und den Tourismus.
Auch das, Herr Born.
Mecklenburg-Vorpommern, unser Land, steht im Mittelpunkt des Weltgeschehens, und dies im positivsten Sinne. Für Mecklenburg-Vorpommern wäre dies ein Glückstreffer.
Nicht nur die Sportler aus Mecklenburg-Vorpommern ziehen in die Welt, um uns würdig zu vertreten, die Welt kommt zu uns und erlebt: Mecklenburg-Vorpommern tut gut!
Ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Danke, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte in meiner Einführung schon einiges gesagt und will auch nicht wiederholen, was die Kolleginnen und Kollegen hier dargestellt und besprochen haben, das tut sicherlich nicht Not. Ich sehe ja hier, wenn ich in die Runde schaue, eigentlich nur sportbegeisterte Mecklenburger und Vorpommeraner – und die -rinnen auch –, die alle an einem Strang ziehen werden,
wenn es um dieses Problem, den langen Weg zum Olympiastandort Mecklenburg-Vorpommern, geht. Der ist hier nun deutlich aufgezeichnet worden. Ich will aber auch nicht auf mein Redemanuskript zurückgreifen. Zwei Dinge nur im Fluge:
Der Kollege Bluhm hat hier die Kriterien für die Olympiabewerbung dargestellt. Ich habe sie mir auch noch einmal aufgeschrieben, denn das sind Dinge, die wir berücksichtigen müssen und die eine wesentliche Rolle spielen.
Ich will einfach nur noch einmal feststellen: Deutschland wird ein starker Kandidat sein. Das muss hinausgehen in die Welt. Die deutschen Bewerberstädte sind starke Kandidaten, auch das muss hinausgehen in die Welt. Und ich sage auch, die Hansestadt Hamburg ist ein starker Kandidat. Und natürlich auf uns bezogen, ganz klar, auch Mecklenburg-Vorpommern hat für Olympia viel zu
bieten. Das, denke ich, sollten wir uns auch nicht nehmen lassen, nicht nur als Segelstandort.
Lassen Sie mich auch noch einmal sagen, weil einige Kolleginnen im Foyer von Utopie sprachen, bei einer Sache unter dem Stichwort Utopie gehe ich mit.
Aber andererseits, alle, die ein bisschen was vom Sport verstehen, wissen natürlich – und ich hatte es ja auch in meiner Einbringung gesagt –, dass nicht allein die Finals bei solchen großen Wettkämpfen zu bewältigen sind. Da gibt es Vorrunden, da gibt es Zwischenrunden, da gibt es Semifinale et cetera. Das ist für mich nicht utopisch.
Ich sage, wir haben da entscheidende Vorarbeiten auch schon hier in den Landesfachverbänden geleistet. Und mit Bescheidenheit wird man ja auch als Präsident eines Landesfachverbandes angeschrieben: Wie stellt ihr euch das vor? Habt Ihr Möglichkeiten, seht ihr Möglichkeiten? Ist das in Ordnung? Können wir uns damit sehen lassen? Ich sage, auf den Bereich bezogen, damit kann man sich sehen lassen. Wir sind in der Lage, so etwas auszurichten. Wir sind in der Lage, dieses deutlich zu benennen, und das weiß man auch außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, dass wir Deutsche Europa- und Weltmeisterschaften ausrichten können.
Liebe Kollegin Schnoor, natürlich sage ich auch als Rostocker und einer, der ein bisschen mit dem Sport in Rostock zu tun hat, Rostock-Warnemünde wäre für jede Bewerberstadt ein guter Partner. Das ist nicht nur aus Lokalpatriotismus heraus zu formulieren. Sie haben ja einige hervorragende Dinge gesagt, die den Standort Rostock-Warnemünde spezifizieren und besonders hervorheben. Ich meine, ich mache es auch noch mal, damit es nicht so einseitig dasteht:
Weltspitzenrevier mit sehr guten hydrologischen, metrologischen Bedingungen,
erprobtes fachlich kompetentes Team,
Berufs- und Sportschifffahrt sind gut und störungsfrei voneinander zu trennen,
ein moderner Jachthafen, das wissen ja die Kolleginnen und Kollegen aus Rostock, ist in Planung, er wird kommen und ist auch ein großes Indiz und ein großer Bewerbungsgrund für Rostock-Warnemünde.
Zum Abschluss, Herr Präsident, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf einen Aspekt eingehen: Olympische Spiele sind auch ein Treffpunkt der Kulturen, der Menschen aus aller Welt.
Wir können zeigen, wir in Mecklenburg-Vorpommern sind gastfreundlich, weltoffen und natürlich sportlich bis auf einige wenige Ausnahmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, die Olympischen Spiele nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen unter den Ansätzen, die ich sagte. Wie gesagt, Mecklenburg-Vorpommern tut gut, wir wissen es. Lassen wir es auch die anderen wissen! Und in dem Falle bitte ich Sie noch mal um Zustimmung zu
dem vorliegenden Antrag.
Ganz spontan fällt mir natürlich noch etwas ein, da wir ein, zwei, drei Fraktionen sind. Im Boxsport ist es momentan so, dass wir jetzt eine Punktmaschine haben. Nur wenn alle drei zur gleichen Zeit auf den Knopf drücken,
dann gibt es einen Punkt und einen Erfolg. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vizepräsidentin Holznagel hat uns gestern mit dem Hinweis auf ein wichtiges Fußballspiel und mit dem Hinweis, dass der „Rote“ kommen würde, verabschiedet. Ich kann für mich feststellen – und ich denke, einige von Ihnen auch: Beides war gut.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gegenwärtige Bevölkerungsentwicklung in unserem Bundesland gibt uns Anlass zur Sorge. Für das vergangene Jahr registrierte das Statistische Landesamt 9.478 aus unserem Land weggezogene Menschen. Die Tendenz ist leider anhaltend. Diese Entwicklung beeinflusst alle gesellschaftlichen Bereiche.
Meine Damen und Herren! Es steht also die Frage, ob und in welcher Form die Politik auf diese Entwicklung reagieren und gegensteuern kann. So vielschichtig die Ursachen für die gegenwärtige demographische Entwicklung sind, so umfassend müssen mögliche Reaktionen darauf sein. Und es liegt auf der Hand, dass es gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen bedarf, um eine Wende in der sorgenvollen Bevölkerungsentwicklung einzuleiten. Klar ist auch, dass Parlament und Regierung gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Gruppen über die jeweiligen Einzelinteressen hinaus konzertiert zusammenwirken müssen. Es ist den besonderen Herausforderungen angemessen, deutlich darauf hinzuweisen, dass der klare Blick für die gemeinsame Problemlage nicht durch parteipolitische und ideologische Scheuklappen – auch angesichts des bevorstehenden Wahlkampfes – eingeengt werden darf.
Dabei appelliere ich an alle Mitglieder dieses Hauses, sich sachlich und konstruktiv an der Debatte im Plenum, in den Ausschüssen und in der Öffentlichkeit zu beteiligen. Im Zusammenhang mit dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 15 möchte ich nur bemerken: Natürlich brauchen unsere Menschen Perspektiven zum Leben, Arbeiten und Wohnen in unserem Land. Darauf ist doch unsere Arbeit als Volksvertreter und die Arbeit der Landesregierung ausgerichtet. Ich glaube aber, dass politische Schlagworte wie „Ausbluten“, „extremes Wegbrechen von Humankapital“ und „schicksalsgegeben“ hier überhaupt nicht angemessen sind.
Meine Damen und Herren! Es ist das Anliegen der Koalitionsfraktionen, mit dem vorliegenden Antrag die Fragen zur Bevölkerungsentwicklung parlamentarisch aufzugreifen und in den Fachausschüssen Ursachen und Wirkungen unter Einbeziehung von Sachverständigen zu analysieren und erforderliche Gegenmaßnahmen zu beraten. Dem Hohen Hause sollen am Ende Empfehlungen für notwendige Anpassungsmaßnahmen unterbreitet werden. Auch angesichts der heftigen öffentlichen Debatte zu diesem Thema gehe ich davon aus, dass sich das Parlament mit diesen wichtigen Fragen zügig und ausführlich beschäftigen wird.
Meine Damen und Herren! Der für die Landesentwicklung zuständige Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung wird für den erforderlichen parlamentarischen Koordinierungs- und Abstimmungsprozess verantwortlich sein und – das sage ich als Vorsitzender – das ist gut so.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Technischer und sozialer Wandel verlangen lebenslanges Lernen, erfordern Weiterbildung auch nach abgeschlossener qualifizierter Ausbildung.
Nach dem vorliegenden Entwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und PDS sollen Arbeitnehmer für individuelle Fort- und Weiterbildung eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr vom Arbeitgeber freigestellt werden.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden erstmals Möglichkeiten für Beschäftigung im Lande Mecklenburg-Vorpommern geschaffen, einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung eines Arbeitsentgeltes für fünf Arbeitstage je Kalenderjahr zu erhalten. Ziel des Gesetzesvorhabens sind Verbesserungen auf den Gebieten der beruflichen Weiterbildung, der gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie Weiterbildung, die zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten qualifiziert. Auch das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge soll gefördert werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Landtag hat in seiner 48. Sitzung am 15. November 2000 den Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1574, in Erster Lesung beraten und federführend an den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung sowie mitberatend dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat den Gesetzentwurf in fünf Sitzungen vom November 2000 bis März 2001 erörtert. Am 25. Januar 2001 wurde eine Anhörung, eine umfangreiche Anhörung, mit Vertretern betroffener Bereiche durchgeführt. Das Spektrum der schriftlichen und mündlichen Positionierungen reichte von „längst überfällig“ bis „völlig überflüssig“. Das war nebenbei gesagt wohl auch nicht anders zu erwarten und ich denke, das wird in den folgenden Diskussionsbeiträgen auch nochmals deutlich werden.
Der mitberatende Finanzausschuss empfiehlt aus finanzpolitischer Sicht mehrheitlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes. Der mitberatende Wirtschaftsausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfes, wobei einige Empfehlungen und Hinweise vom federführenden Ausschuss übernommen wurden.
Dem Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung wurden für die abschließende Sitzung am 22. März 2001 acht Änderungs- beziehungsweise Ergänzungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD und PDS vorgelegt, die mehrheitlich Zustimmung gefunden haben. In den Beratungen hat die Fraktion der CDU ausgeführt, dass sie den Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes und die von den Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen mit Nachdruck ablehnt. Angesichts der gegenwärtig angespannten wirtschaftlichen Lage sei es politisch verfehlt und wirtschaftlich kontraproduktiv, ein derartiges Gesetz zu verabschieden. Die Erfahrungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen zeigten, dass ein höherer Qualifizierungsgrad von Arbeitnehmern auch ohne ein solches Gesetz erreicht werden könne. Die Koalitionsfraktionen von SPD und PDS führten aus, dass eine Notwendigkeit für ein derartiges Gesetz bestünde. Mit dem Gesetz würden die Rechte der Arbeitnehmer und die Chancen zur Qualifizierung verbessert. Die Bemühungen zielten aber auch darauf, die Belastungen der Betriebe so niedrig wie möglich zu halten. Auch bleibe abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis greife.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat den vorliegenden Gesetzentwurf auf Drucksache 3/1574 eines Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern unter Berücksichtigung der mitberatenden Stellungnahmen sowie mit den vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen am 22.03.2001 abschließend beraten und empfiehlt mehrheitlich die Annahme. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Meine Damen und Herren, bleiben Sie doch!
Das ist ein sachliches Thema, bei dem sich alle Meriten verdienen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle haben schon in irgendeiner Form beobachtet und miterlebt, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag immer wieder auf bauliche Barrieren stoßen. Für die soziale Integration und die eigenständige Lebensführung aller Menschen ist die barrierefreie Gestaltung der Umwelt wesentliche Voraussetzung. Bauliche Barrieren abzubauen, soziale Integration und eigenständige Lebensführung zu fördern war das zentrale Anliegen der Koalitionsfraktionen von PDS und SPD.
In seiner 43. Sitzung am 13. Juli 2000 hat der Landtag den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/1387 in Erster Lesung beraten und federführend an den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung sowie mitberatend dem Innenausschuss, dem Finanzausschuss und dem Sozialausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen im September, November, Dezember und Januar beraten.
Ich weise darauf hin, schon in der letzten Legislaturperiode hatten Parlamentarier aller Parteien – Kollege Kreuzer, Kollegin Nehring-Kleedehn und ich – festgestellt, dass in der gegenwärtig gültigen Landesbauordnung neben dem Paragraphen 52 „Barrierefreies Bauen“ noch einiges andere zu überdenken sei. Dies betrifft nunmehr Vereinfachungen und Erleichterungen für die Bauherren beim Bau von Garagen und Carports und bei genehmigungsfreien sonstigen Vorhaben. Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen der einzelnen Fraktionen das aus ihrer Sicht noch mal thematisieren werden. Des Weiteren wurde aufgenommen, dass bestehende Gebäude mit Wohnungen bis zum 31.12.2003 so mit Wasserzählern auszurüsten sind, dass der Wasserverbrauch jeder Wohnung gemessen werden kann. Bei den
Beratungen zum wichtigen sozialpolitischen Thema „Barrierefreies Bauen“ hat der Ausschuss festgestellt, dass Aktualisierungen der Landesbauordnung außerhalb der Thematik „Barrierefreies Bauen“ notwendig sind, und hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD unter anderem um diese von mir kurz aufgezeigten Anpassungen ergänzt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf werden die Vorschriften über barrierefreies Bauen erweitert. Im November 2000 ist eine Anhörung mit Vertretern aller betroffenen Bereiche durchgeführt worden und am 22. Februar 2001 konnte der Gesetzentwurf abschließend beraten werden. Die mitberatenden Ausschüsse – Innenausschuss, Finanzausschuss und Sozialausschuss – haben die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.
Zeitweise gab es hinsichtlich der Auslegung der Konnexitätsregelung zwischen dem Ministerium für Arbeit und Bau und dem Innenministerium unterschiedliche Positionierungen. Beide Ministerien haben nunmehr Übereinstimmung erzielt, dass der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern nicht unter die strikte Konnexitätsregelung des Paragraphen 4 Absatz 2 und nicht unter Paragraph 91 Absatz 2 der Kommunalverfassung fällt. Die in der geplanten Änderung der Landesbauordnung vorgesehenen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Schulen stellen keine Übertragung einer neuen Aufgabe dar, sondern lediglich eine Standarderhöhung für die Erfüllung einer bestehenden Aufgabe, die von der Konnexitätsregelung der Kommunalverfassung nicht erfasst wird.
Es sei auch an dieser Stelle erwähnt, dass der Landesrechnungshof in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass das Konnexitätsprinzip hier nicht zutreffend ist, dass eine Kostenfolgeabschätzung nicht notwendig ist und dass der Entwurf abschließend beraten werden kann.
Die wichtigsten Aussagen der Sachverständigen anläss
lich der umfangreichen Anhörung enthält der Ihnen auf Drucksache 3/1387 vorliegende Bericht.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei zwei Enthaltungen der Oppositionsfraktion, den Gesetzentwurf mit den beschlossenen Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen anzunehmen. – Ich danke Ihnen.
Nach dem gestrigen Sportfest muss ich erst mal einen Schluck nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal deutlich, die Weiterentwicklung guter Lebensbedingungen von behinderten und alten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiges sozialpolitisches Ziel der Sozialdemokraten in unserem Lande. Sozialdemokratische Politik für Menschen mit Behinderungen orientiert sich daher an Kriterien, die die gesellschaftliche Integration dieser Menschen fördern. Deshalb haben wir in unserem Regierungsprogramm auch gesagt, dass wir unter anderem durch gesetzliche Vorschriften das barrierefreie Bauen festschreiben werden. Dieses Ziel vor Augen haben wir mit unserem jetzigen Koalitionspartner, der PDS, vereinbart, die Bauordnung unseres Landes zu ändern, um behindertenfreundliche Lösungen bei Neubauten zu erreichen.
Im Zusammenhang mit dem Paragraphen 52 der Landesbauordnung hat sich in den letzten zwei, drei Jahren einiges getan. Zunächst trug er die Überschrift „Bauliche Maßnahmen für besondere Personengruppen“, ehe er in der Fassung der Landesbauordnung vom 6. Mai 1998 die neue Überschrift „Barrierefreies Bauen“ bekam. Herr Kollege Kreuzer, ich erinnere mich noch genau, dass wir beide damals schon feststellten – Sie in der PDS-Opposition, ich in der Regierungskoalition CDU/SPD –, dass es mit einer neuen Überschrift bei Beibehaltung der Inhalte nicht getan sei,
dass noch erhebliche Unklarheiten bestünden. Auch kann ich mich entsinnen, dass der Bürgerbeauftragte unseres Landes seinerzeit deutliche Verbesserungen in der Landesbauordnung zugunsten von behinderten und älteren Menschen angemahnt hatte. Dies alles wollten und konnten wir nicht ignorieren.
Nebenbei muss ich aber auch feststellen und das auch hier formulieren dürfen und wollen, ich bin aber auch weiterhin der Meinung, Kollege Kreuzer und Kollegin Kleedehn, Paragraph 52 ausgenommen, dass die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern von 1998 zeitgemäß und auch richtungsweisend in Gesamtdeutschland war. Und wer die Tage mal die Tagesordnungspunkte anderer Landtage in die Hand bekommen hat, hat festgestellt, dass es dort erst jetzt einige Festlegungen, Vorgedanken zu Baufragen gegeben hat, die wir schon lange in der letzten Landesbauordnung fixiert hatten.
Aber wie sagte doch kürzlich die ehemalige Bauministerin Bärbel Kleedehn? Die Zeit ist weitergegangen und es gebe sicherlich auch in der gegenwärtigen gültigen Landesbauordnung neben dem Paragraphen 52 „Barrierefreies Bauen“ noch einiges anderes zu überdenken. Ich sage mal so: Wer jetzt gebaut hat, der weiß davon ein Lied zu singen. Und ich zähle mich dazu, zu den Sängern mit etwas Misston in der heutigen Stimme, aber das passt dann auch zu dem Thema, wenn man sich als Bauherr der Landesbauordnung nähern muss.
Meine Damen und Herren, mit dem nun von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung wird in Mecklenburg-Vorpommern das barrierefreie Bauen weiterentwickelt und damit der grundsätzlich verankerte Gleichberechtigungsanspruch ein Stück weiter verwirklicht. Zu Zeiten der CDU/SPD-Koalition mussten unsere Bemühungen zur Verbesserung der Integration Behinderter leider scheitern. Aber, dem Wähler sei Dank, die Zeit ist weitergegangen, Bärbel Kleedehn, und nun werden wir Wesentliches nachholen.
Die wesentlichen Schwerpunkte unseres Gesetzesvorhabens möchte ich an dieser Stelle aus unserer Sicht noch mal kurz deutlich machen. Der Kollege Kreuzer und auch der Herr Minister haben da ja schon Umfangreicheres dargestellt. Ich will nur mal aus unserer Sicht einige Punkte andeuten.
Barrierefrei werden – anders als bisher – aufgrund verbindlicher gesetzlicher Vorschriften in unserem Land künftig Neubauten sein, die einem allgemeinen Besucherverkehr dienen oder die von Behinderten, alten Menschen oder Personen mit Kleinkindern nicht nur gelegentlich aufgesucht werden. Umfassend barrierefrei sollen künftig auch Förderschulen für Behinderte sein. Bestehende Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Behinderte, Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und Förderschulen für Behinderte, die bisher nur in Teilen oder gar nicht barrierefrei sind, sollen künftig bei der ersten genehmigungspflichtigen Baumaßnahme barrierefrei hergestellt werden. Die Besucherbereiche der etwa 600 Verwaltungs- und Gerichtsgebäude unseres Landes – dazu wurde schon einiges gesagt – sollen bei gelegentlich nicht nur geringfügiger Gebäudeänderung so angepasst werden, dass sie von Behinderten, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern zweckentsprechend genutzt werden können.
Eine letzte Erwähnung soll finden: Um die Zahl behindertenfreundlicher Wohnungen in unseren Städten und Dörfern zu erhöhen, soll künftig beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als drei Obergeschossen eine Wohnung barrierefrei erreichbar sein. Ihre Zugangstüren zu Wohn- und Schlafräumen, zur Küche und zum Sanitärraum müssen eine Durchgangsbreite von mindestens 90 Zentimetern haben, der Sanitärraum muss mindestens sieben Quadratmeter groß sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wurde von den Bau- und Sozialexperten der Koalitionsfraktionen unter Einbeziehung externen Sachverstandes seit November letzten Jahres ausführlich beraten. Uns Sozialdemokraten kam es darauf an – und das will ich hier auch ganz deutlich sagen –, realitätsnahe, umsetzungsfähige und finanzierbare Neuregelungen zu finden. Verständliche Maximalforderungen der Interessenverbände konnten jedoch unter diesen Voraussetzungen nicht berücksichtigt werden. Hierfür bitte ich die Betroffenen um Verständnis, aber auch um Einsicht, denn weitgehende Forderungen nach Barrierefreiheit finden ihre Grenzen dort, wo Aufwendungen für den Einzelnen im Vergleich zu seinen finanziellen Möglichkeiten und seinem Nutzen im Hinblick auf den angestrebten Zweck nicht gerechtfertigt sind. Gleichwohl, denke ich, sind die jetzigen Änderungen, auch gemessen am Maßstab der Verhältnismäßigkeit, geeignet, die Lebenssituation unserer behinderten Mitmenschen deutlich zu verbessern.
Selbstverständlich gehe ich auch davon aus, dass bei einer durchzuführenden Anhörung beziehungsweise einem Expertengespräch – wie auch immer – zur Thematik „Barrierefreies Bauen“ unterschiedliche Betrachtungsweisen, eventuelle Unklarheiten deutlich gemacht und deutlich benannt beziehungsweise, wie der Kollege Kreuzer „kommissarisch“ bemerkte, weitere sachdienliche Hinweise kommen werden.
Meine Damen und Herren, auch in unserer heutigen Zeit ist es bedauerlicherweise immer noch notwendig, die Akzeptanz für mehr barrierefreies Bauen durch gesetzli
che Vorschriften in das Bewusstsein der Beteiligten zu bringen. Ein Beispiel hierfür ist der Bau des Deutschen Bundestages in Berlin. Jeder von Ihnen, denke ich mal, zumindest aus den Fraktionen, wird schon einmal dort gewesen sein. Auch das Hohe Haus sollte barrierefrei gebaut werden. Ein von der Bauverwaltung eingesetzter Berater bezieht sich dabei ausdrücklich auf die über 20 Jahre alte Deutsche Industrie-Norm, die bei Herrn Minister Holter schon mal eine Rolle spielte, 18024 „Bauliche Maßnahmen für behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich“. Ergebnis: Planungsfehler, deren Behebung jetzt Mehrkosten in Höhe von über einer halben Million D-Mark ausgelöst haben.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass in einigen wenigen Jahren Regelungen für das barrierefreie Bauen deshalb nicht mehr notwendig sind, weil das Wissen hierüber zu den Grundkenntnissen künftiger Architektengenerationen gehört.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur federführenden Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung und mitberatend – und da möchte ich den Antrag von Kollege Kreuzer namens der SPD-Fraktion ergänzen – an den Finanzausschuss, Sozialausschuss und an den Innenausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 3/1210 in seiner 38. Sitzung am 12. April 2000 beraten und dem Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesent
wicklung zur federführenden Beratung sowie mitberatend an den Finanz- und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat den Antrag in drei Sitzungen beraten, abschließend am 16. Mai 2000.
Danke, Herr Böttger.
Das Beratungsergebnis des federführenden Ausschusses sieht die Empfehlung an den Landtag vor, den Antrag unverändert anzunehmen. Der Finanzausschuss hat mehrheitlich empfohlen, den Antrag ebenfalls unverändert anzunehmen. Der Wirtschaftsausschuss stimmte dem Antrag einstimmig zu, jedoch machte er darauf aufmerksam, dass es im Rahmen der Tätigkeit der Gesellschaften nicht zu Verzerrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt kommen dürfe. Die Überwachung sollte durch das zuständige Ministerium sichergestellt werden.
Nun einige kurze Bemerkungen zu den Beratungen des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung:
Die Fraktion der CDU hat im Rahmen dieser Beratungen eine Verlängerung der Beteiligung des Landes an den Gesellschaften TGL MV und TGS Schiffbau bis zum 31.12.2005 abgelehnt.
Durch die Unterrichtung werde nicht die Notwendigkeit noch die Sinnhaftigkeit des Fortbestehens zweier Gesellschaften deutlich gemacht. Es wäre zumindest erforderlich gewesen, so die CDU-Fraktion, beide Gesellschaften zusammenzulegen und damit bestimmte Synergieeffekte zu realisieren.
Unter arbeitsmarktpolitischen Aspekten erscheine darüber hinaus der eingeschlagene Weg, der sich vor allem auf die beschriebenen Aufgaben der Gesellschaften beziehe, stark kritikwürdig. Weiter regte die Fraktion der CDU an, die bis zum Jahre 2005 veranschlagten Mittel für die Fortführung der Beteiligung in Höhe von 17,632 Millionen DM für beschäftigungswirksame investitionsfördernde Maßnahmen im Bereich der Innenstadtsanierung zu verwenden. (Dazu eine kleine persönliche Bemerkung: Das hat natürlich für mich als Städter einen gewissen Charme, genauso wie die heute schon mal in der Aktuel- len Stunde diskutierte Anspielung auf das Thema Situati- on der Theater und der heutige Tagesordnungspunkt. Wie gesagt, eine kleine persönliche Bemerkung, die sich heute aus den Reden ergeben hat.) Der ursprüngliche Zweck beider Gesellschaften sei es gewesen, so die CDU-Fraktion weiter, nach der Wende eine Auffanglösung für Beschäftigte in den von der Transformation besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen zu schaffen.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und PDS begrüßten die – auf der Grundlage der konkreten Beschäftigungslage im Lande und der bisherigen Erfahrungen – weiterentwickelten Unternehmenskonzepte und künftigen Unternehmensschwerpunkte der Gesellschaften. Beide Gesellschaften seien auch weiterhin unverzichtbar für das aktiv gestaltete Engagement des Landes in der Arbeitsmarktpolitik. Die beiden hochgradig spezialisierten Trägergesellschaften müssen auch weiterhin durch kompetente
Beratung der Beschäftigungsgesellschaften und der Kommunen den wirksamen Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente auf hohem Niveau sichern, so die Koalitionsfraktionen von SPD und PDS.
Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS und zwei Gegenstimmen der Fraktion der CDU beschlossen, dem Landtag die unveränderte Annahme des Antrages zu empfehlen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss sagen, ich hoffe, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren derart verbessern wird, dass wir im Jahre 2005
nicht mehr über eine Verlängerung einer Beteiligung des Landes an den Gesellschaften beraten müssen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach den Temperamentsausbrüchen zur Mittagszeit ein nüchterner Bericht zur Beruhigung.