Rüdiger Holschuh

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Last Statements

Ich frage die Landesregierung:
Welche Länge hat das gesamte innerörtliche Kommunalstraßennetz im Bundesland Hessen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann fast nahtlos an das anknüpfen, was Dr. Hahn schon vorgetragen hat. Natürlich haben wir in der Sitzung des Innenausschusses am Dienstagabend noch einmal versucht, uns mit dem auseinanderzusetzen, was noch an Änderungsanträgen gekommen ist.
Wir hatten natürlich auch die Hoffnung, dass gerade von den Regierungsfraktionen entsprechende Änderungen vor
gelegt würden, aber leider ist das nicht passiert. Es kamen jede Menge Änderungen, 15 Seiten, aber die waren meist redaktioneller Art und haben inhaltlich eigentlich überhaupt nichts verändert. Deshalb bleibt auch die Kritik an dem, was hier vorgelegt wurde, bestehen.
Ich will es noch einmal klarstellen, weil es in der letzten Diskussion so auszulegen versucht wurde: Das ist keinesfalls die Kritik an denjenigen, die Ihnen diesen Gesetzentwurf geschrieben haben. Es ist eher die Kritik, dass Sie all das, was in der Anhörung vorgetragen wurde, eben nicht aufgegriffen und nicht umgesetzt haben
in diesem ganzen Beratungsprozess, der uns nun schon über einen längeren Zeitraum begleitet.
Dass manche darüber genervt waren, dass wir noch eine dritte Lesung machen: geschenkt. Aber Sie selbst haben gezeigt – mit Ihren 15 Seiten an Änderungen und dann auch noch in der Sitzung des Innenausschuss mündlich vorgetragenen Änderungen –, dass handwerklich das eine oder andere an der ganzen Erstellung dieses Gesetzes hätte verbessert werden müssen. Deshalb war natürlich auch diese dritte Lesung notwendig, sonst hätten Sie Ihre mündlichen Änderungen ja gar nicht mehr einbringen können.
Ich möchte das eine oder andere noch einmal herausgreifen, insbesondere rund um das Landesamt für Verfassungsschutz. Auch dazu haben Sie noch Änderungen hereingenommen. Da stellt sich aber die Frage, wenn wir in den nächsten Wochen ein Verfassungsschutzgesetz komplett neu auf die Füße stellen, was jetzt die Änderungen an dieser Stelle sollen. Das bringt doch überhaupt nichts, das hätte man auch in dem Verfahren an der richtigen Stelle umsetzen können.
Dass Sie jetzt Datenschutzerklärungen in dem Bereich des Verfassungsschutzes einführen – wir haben ja heute Morgen gehört, dass Sie die Big-Brother-Award-Gewinner sind – und das in diesem Gesetz in der nächsten Zeit auch wieder kassieren, das verstehe ich an dieser Stelle überhaupt nicht. Es legt auch den Verdacht nahe, zumindest könnte es so sein, dass das Verfassungsschutzgesetz bis zum Ende dieser Legislaturperiode überhaupt nicht mehr in die Gänge kommt. Auch das könnte man daraus ableiten.
Ein anderer Bereich ist § 20 HSOG. Das ist auch ein sehr sensibler Bereich, in dem es um die Verhältnismäßigkeit und die Bestimmtheit solcher Regelungen geht. Auch da haben Sie – wir haben es in der Anhörung herausgearbeitet – überhaupt kein Fingerspitzengefühl gezeigt, z. B. im Bereich des Gefahrenbegriffs. Sie haben jetzt eine Ordnungswidrigkeitsvorsorge eingeführt. – Es tut mir leid, aber auch das können wir an dieser Stelle nicht nachvollziehen. Auch die Aufgabenzuweisung beim HSOG erscheint mir in diesem Zusammenhang überhaupt nicht klar.
Meine Damen und Herren, die Hauptkritik richtet sich natürlich gegen das Informationsfreiheitsgesetz. Das haben wir in den letzten beiden Lesungen, aber auch schon zuvor immer wieder thematisiert. Auch in der dritten Lesung
möchte ich hierauf noch einmal einen Schwerpunkt legen, weil es natürlich nicht so ist, dass Sie beim Thema Informationsfreiheit überhaupt ein Stück weitergekommen wären, sondern Sie haben uns etwas vorgelegt, was deutlich zeigt – so hat es ein Anzuhörender formuliert –, dass der vorgelegte Entwurf ein Beispiel dafür sei, dass Bündnispartner aus Fraktionsdisziplin ein Informationsfreiheitsgesetz formulieren und vorlegen würden, ohne Informationsfreiheit oder Transparenz tatsächlich anzustreben.
Genau das ist es, was Sie uns vorgelegt haben, und eben keine Konsequenz und kein Entschluss und kein Entwickeln eines modernen Transparenzgesetzes, wie es die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gerne gehabt hätten und wie es in anderen Bundesländern auch regelhaft zur Anwendung kommt.
Für mich als Angestellten einer kleinen Kommune ist noch ein Punkt besonders wichtig. Dass wir gerade die Städte und Gemeinden in der Anwendung komplett herauslassen, ist einfach falsch. Dass sich die Kommunen dort selbst eine Satzung geben müssen, führt dazu, dass wir in Hessen einen Flickenteppich bekommen – nicht nur in der Ausgestaltung, sondern unter anderem auch in dem Bereich der Kostenregelungen. Sie haben bestimmte Verfahren, die mehrere Kommunen betreffen: Die eine Kommune hat eine Satzung, die anderen beiden Kommunen haben unterschiedliche Satzungen, jede hat noch eine eigene Kostenregelung. – So etwas ist doch völlig weltfremd und überhaupt nicht das, was auch im Grundsatz eines Informationsfreiheitsgesetzes enthalten sein muss, dass es eben für die Bürger eine Vereinfachung ist, die man entsprechend vor Ort leben kann, indem man sich Informationen für seinen Umgang mit politischen Entscheidungen in der Behörde besorgt.
Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, Sie zitieren in der letzten Zeit immer den Begriff „historisch“.
Ja, „einmalig“ kommt auch ab und zu vor. – Aber in diesem Fall haben Sie den Begriff „historisch“ in gewisser Weise erfüllt. Mit dem vorgelegten Entwurf wird Hessen die historische Chance verpassen, ein eigenständiges, modernes Transparenzgesetz vorzulegen, das unser Land als Vorreiter im Datenschutz verdient hätte
und das den heutigen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.
Meine Damen und Herren, Sie haben eine historische Chance verpasst. Ich hoffe, dass wir das in Zukunft noch korrigieren können. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Informationsfreiheitsgesetz und den europäischen Auflagen zum Datenschutz. Auf das Informationsfreiheitsgesetz haben wir lange gewartet. Es wurde oft angekündigt, und wir haben hier oft daran erinnern müssen. Jetzt, kurz vor Ende der Legislaturperiode, haben sich die Fraktionen von CDU und GRÜNEN dazu durchringen können, uns ein Gesetz vorzulegen.
Hessen bekommt ein Informationsfreiheitsgesetz, versteckt hinter einer Vielzahl von Änderungen und Anpassungen
des hessischen Datenschutzes, die durch die Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung notwendig wurden. Wir finden: Hessen als Vorreiter beim Datenschutz hätte es gut angestanden, selbstbewusst ein eigenständiges, modernes Transparenzgesetz vorzulegen, das auch den heutigen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden in unserem Land gerecht wird.
Das haben Sie, Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, mit dem, was Sie uns hier vorgelegt haben, leider verpasst. Daran ändert auch die Vorlage Ihres Änderungsantrags nichts, der die umfassende Kritik aus der Anhörung nur zu einem geringen Teil aufgreift.
Ich möchte deshalb auch die Kritik an dem Informationsfreiheitsgesetz an den Beginn meiner Rede stellen, weil wir uns hier schon oft über Sinn und Zweck einer solchen Regelung ausgetauscht haben und Ihnen leider trotzdem nicht umzusetzen gelungen ist, was mittlerweile der Bund sowie alle Bundesländer bis auf Bayern und Sachsen ihren Bürgerinnen und Bürgern zugestehen.
Transparenz und Zugang zu Informationen sind notwendige Voraussetzungen für Partizipation, für Teilhabe und Mitbestimmung in einer modernen, lebendigen Demokratie. Das haben wir hier bei den vielen Diskussionen rund um ein Transparenzgesetz, unter anderem auch in unserer Vorlage, formuliert. Ohne Transparenz und ohne Mitbestimmung fehlt staatlichem Handeln die Legitimationsgrundlage. Informationsfreiheit und Zugangsfreiheit sind elementare Bürgerrechte. Staat und Politik müssen sich öffnen und Vorhaben und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar machen.
Deshalb war die Kritik in der Anhörung gerade an dieser Stelle auch so groß. Da teile ich Ihre Einschätzung eben nicht, Herr Heinz: Es war an dieser Stelle, was den Transparenzteil betrifft, eine vielfältige Kritik vorhanden. Insbesondere Transparency International, die Stiftung Datenschutz, Mehr Demokratie e. V., die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, die Datenschützer RheinMain: Alle haben formuliert, dass eine Chance vertan wurde, statt eines Informationsfreiheitsgesetzes ein Transparenzgesetz zu schaffen. Damit wären die betroffenen Behörden gefordert, initiativ Informationen zur Verfügung zu stellen, ohne dass sich die Bürgerinnen und Bürger erst auf einen aufwendigen Auftragsweg begeben müssten.
Die Einschätzung, dass sich Hessen mit diesem Gesetz aus dem kleinen Kreis der Bundesländer ohne gesetzlich geregelten Informationszugang löst und wenigstens zu den anderen zwölf mit Regelungen aufschließt, ist nur ein schwacher Trost; denn jetzt – das haben alle festgestellt – haben wir das schlechteste Gesetz der Länder, die eines haben.
Und das, obwohl auch der Datenschutzbeauftragte, Herr Prof. Ronellenfitsch, noch einmal herausgestellt hat, dass Hessen als Vorreiter beim Datenschutz gegolten hat. Leider erfüllt dieses Gesetz an dieser Stelle die Vorreiterrolle auf keinen Fall.
Was unsere Auffassung bestätigt hat, ist, dass fast alle diese Bereichsausnahmen, die jetzt auch von Herrn Dr. Hahn angesprochen wurden, derartig umfassend und vor allem pauschal gestaltet wurden. Diese pauschale Regelung, dass unter anderem die Kommunen erst einmal ausgenommen sind und erst mit einer eigenen Satzung erklären müssen, dass dieses Gesetz auch für sie selbst gilt, hat kein anderes Bundesland – und ich glaube auch, zu Recht.
Zu was führt das in der Praxis? – Die meisten Kommunen werden solch eine Satzung gar nicht verabschieden, zumindest, wenn vor Ort CDU-Mehrheiten das Sagen haben. Wenn sich ein Kreis, eine Stadt oder eine Gemeinde entschließt, eine eigenen Regelung zu treffen, besteht doch die Gefahr, dass wir uns zu einer zersplitterten Landschaft mit unterschiedlichen Satzungen entwickeln, die den Begriff „Transparenz“ geradezu ad absurdum führen.
Herr Eiermann hat uns in der Anhörung von den Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz berichtet. Dabei zeigt sich: Es ist nicht so, wie behauptet wird, ein immenser Aufwand bei den Verwaltungen mit unzähligen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie ausufernden Kosten und, wie ich eben gehört habe, Schnüffeln beim Nachbarn. Das ist doch nicht die Intention eines Transparenzgesetzes, meine Damen und Herren.
Teilweise haben wir Erfahrungen aus den anderen Ländern. Wir haben beispielsweise in Brandenburg schon seit 20 Jahren ein solches Gesetz, beim Bund immerhin schon seit zehn Jahren: Nirgends, aber auch nirgendwo wird davon berichtet, dass irgendwelche Verwaltungen lahmgelegt worden seien. Vielmehr geht es doch um das berechtigte Interesse an Entscheidungsgründen, dass die Beschlüsse der Gremien verständlich gemacht werden, dass Informationen zugänglich gemacht werden, die dabei helfen, das Wie und das Warum zu verstehen. Genau das wurde uns von unseren Pfälzer Nachbarn berichtet. Die Informationsmöglichkeiten dort sind umfassend, und die moderierende Funktion des Landesbeauftragten kann vielfach eher zum Rechtsfrieden beitragen und eben nicht zu Streit zwischen Kommune und Bürger.
Deutschlandweit einmalig – Herr Dr. Hahn hat es angesprochen, es war auch ein Hauptkritikpunkt in der Anhörung – und absolut nicht nachvollziehbar ist, warum Polizei und Landesverfassungsschutz pauschal von den Regelungen des IFG ausgenommen sind. Das kann so wirklich nicht stehen bleiben und wird auch bei uns zur Ablehnung dieses Gesetzes führen. Das ist absolut nicht zeitgemäß.
Es wurde unter anderem vom Innenminister darauf hingewiesen, dass es spezialgesetzliche Regelungen gibt, und auf die wurde auch verwiesen – aber das stimmt ganz einfach nicht. Das stimmt nur dort, wo direkt betroffene Personen auskunftsberechtigt sind. Es geht doch gerade nicht darum, dass es die direkt betroffene Person betrifft, sondern dass man Verfahren überprüft, dass man Regelungen der allgemeinen Sache überprüft, eben auch dann, wenn Dritte davon betroffen sind – genau das muss man mit einem solchen Gesetz regeln, und genau das ist hier nicht geregelt.
Vielfach – das haben wir in der Anhörung auch gehört, und da müssen die GRÜNEN heute durch – wurde erhebliche Kritik an der Umsetzung wie auch an handwerklichen und technischen Fragen geäußert. Es scheitert offensichtlich daran, dass die Ansätze von CDU und GRÜNEN diametral auseinanderliegen. Das aber werden Sie der Öffentlichkeit erklären müssen, und das werden Sie nachher sicher auch noch tun.
Die Kritik, die vielen Ausnahmebereiche seien meist nicht begründet, und die Änderungen, die Sie uns vorgelegt haben, und der Versuch, das eine oder andere noch zu heilen, ändern nichts an der grundlegenden Ablehnung durch unsere Fraktion. Es zeigt vielmehr, dass es eben nicht funktioniert, wenn man die Gesetze, bei denen man sich nicht einig ist, bis zum Schluss aufhebt. Was dabei herauskommt, kann man hier recht gut sehen: vor lauter Kompromissen nur noch ein „Allen wohl und niemand weh“.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zu den Teilen kommen, die sich mit der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung beschäftigen. Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich die Vereinheitlichung der Datenschutzregeln aller 28 Mitgliedstaaten. Zunehmend – das erkennt man in der aktuellen Diskussion, unter anderem auch zu Facebook in den letzten Wochen – erkennen auch Unternehmen, wie wichtig es ist, einen entsprechenden Datenschutz zu bieten und Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Daten ihrer Kunden zu schaffen.
Facebook wäre sicher nicht bereit gewesen, die Regelungen so transparent zu machen, wie sie es momentan versuchen, wenn nicht die Europäische DatenschutzGrundverordnung und die Regelungen in Europa dazu geführt hätten, dass der Druck auch auf solche Unternehmen steigt.
Ich habe 28 Gesetze gezählt, die in dem Gesetzentwurf Berücksichtigung finden und geändert bzw. angepasst werden. Dies alles handwerklich gut auf den Weg zu bringen, war eine absolute Fleißarbeit. Ich möchte mich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung bedanken, die den Regierungsfraktionen von CDU und GRÜNEN diesen Gesetzentwurf erstellt haben.
Besonders auch das Team rund um den Hessischen Datenschutzbeauftragten Herrn Prof. Ronellenfitsch hat uns in den Sitzungen des Unterausschusses Datenschutz, aber auch im Innenausschuss immer mit Fachkompetenz zur Seite gestanden. Das hat es uns in der Bewertung einfacher gemacht.
Wie schwer es war, alles zu berücksichtigen und vor allem die schwierige europäische Richtliniengebung unter Beachtung von Bundesrecht umzusetzen, hat sich in der Anhörung gezeigt. Wir alle waren wohl überrascht, wie viele – vor allem auch grundsätzliche – Änderungen von den Anzuhörenden vorgetragen wurden. Jeder, der sich schriftlich oder mündlich geäußert hat, hatte eine Vielzahl von Vorschlägen, unter anderem auch der Hessische Datenschutzbeauftragte, aber auch andere, die fachlich sehr dezidiert ihre Meinung zu Gehör gebracht haben. Leider hat fast nichts davon Eingang in Ihre Änderungsvorschläge gefunden.
Schade; denn vieles von dem, was in der Anhörung kritisiert wurde, wurde Ihnen sicher auch schon im Vorfeld bei der Erstellung des Fraktionsgesetzentwurfs zugetragen, und entsprechend haben Sie die Informationen eingeholt. Es ist schon erstaunlich, dass empfohlen wurde – vorhin wurde es vorgetragen –, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen, und jetzt haben Sie einen Änderungsantrag vorgelegt, der 16 Seiten hat. Es gehört ganz schön viel Chuzpe dazu, das so vorzutragen.
Ich komme zum Ende. – Es wurde zwar schon gesagt, dass wir uns am Donnerstag noch einmal darüber unterhalten. Aber ich glaube, bis jetzt hat keiner förmlich die dritte Lesung beantragt. Das tue ich hiermit. Ich denke, wir müssen zumindest im Ausschuss über die Änderungen beraten und am Donnerstag eine dritte Lesung machen.
Wir haben mit den vorgelegten Änderungen zwar ein bisschen das Fahrrad verbessert. Immerhin kommt man damit auch voran. Aber es macht noch lange keinen Opel Insignia daraus. Über die Änderungen
werden wir uns im Laufe dieser Woche noch unterhalten. – Ich danke, dass Sie mir zugehört haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Weihnachten ist die Zeit,
in der man sich auf Geschenke und Überraschungen freut, die einem die Lieben zum Fest machen. Da herrscht eine Vorfreude, eine Spannung: Was wird es geben, was hat sich der oder die einfallen lassen? Garniert wird es im Vorfeld mit kleinen Hinweisen und Ankündigungen, um die Erwartung auch so richtig zu steigern. Dann kommt der große Tag, an dem der Beschenkte die Überraschung voller Begeisterung in Empfang nimmt, und: wieder Socken.
Genau das war es, was wir mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und GRÜNEN zur Anpassung des hessischen Datenschutzrechts in unseren Fächern vorfanden.
Die Vorgabe, zeitlich und vom Umfang her, wurde von der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich von Strafverfolgung und Strafvollstreckung vorgegeben.
Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung unmittelbares Recht in der EU. Es war uns allen klar, dass damit umfangreiche Regelungen auch in unserem Länderrecht betroffen sein werden. Die Richtlinie muss bis Mai umgesetzt werden. Herr Dr. Hahn hat darauf eindringlich hingewiesen.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein Regelwerk, das die Grundlagen in der EU auf einen gleichen Nenner bringen soll. Ich möchte mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien bedanken, die das in großer Fleißarbeit in den letzten Monaten umgesetzt haben; denn die Fraktionen der GRÜNEN und der CDU waren mit Sicherheit an diesem Vorschlag am wenigsten beteiligt.
Ich denke, wir werden uns die Umsetzung in der ausstehenden Anhörung zu den Änderungen ausgiebig anschauen. Vieles wird sich auch erst im Laufe der Anwendung zeigen. Ich bitte eindrücklich darum, dass wir eine frühzeitige Evaluierung der Änderung der 28 betroffenen Gesetze bekommen. Denn wir werden sie sehr dringend und notwendig brauchen.
Meine Damen und Herren, auf den ersten Blick – Herr Hahn hat darauf hingewiesen; wir hatten wirklich nur knapp eine Woche Zeit, uns das umfangreiche Werk zu Gemüte zu führen – erscheinen die Auskunftsrechte von Betroffenen im Vergleich zur Datenschutz-Grundverordnung und auch zur Richtlinie sehr eingeschränkt, vielleicht schon zu sehr eingeschränkt. Ich frage mich, ob hier nicht schon die Grenzen des europäischen Rechts überschritten werden.
Zu prüfen ist meines Erachtens auch, ob die Anforderungen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz mit der Änderung des HSOG tatsächlich erfüllt werden. Auch das wird sicher ein sehr spannender Punkt bei der Anhörung werden.
Einen besonderen Blick will ich heute in der ersten Lesung auf die Informationsfreiheit richten. Meine Damen und Herren, Sie wissen, wir haben dazu schon in der letzten Legislaturperiode mit den GRÜNEN zusammen, aber gerade auch in dieser Legislaturperiode einen, wie ich finde,
sehr guten Aufschlag gemacht, wie die Informationsfreiheit in Hessen gestaltet werden kann.
Wir haben immer sehr eindringlich nachgefordert, weil Sie es auch im Koalitionsvertrag stehen haben und es immer angekündigt haben, dass es endlich auf den Weg kommt. Wir wurden immer vertröstet, man müsse noch evaluieren, man sei aber dran, es dauere noch, Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Das wird immer wieder gern zitiert, diese Floskeln haben wir in dieser Woche auch schon des Öfteren gehört.
Meine Damen und Herren, ich verweise nach wie vor auf den Vorschlag der SPD, wie wir den Informationszugang für unsere Bürgerinnen und Bürger in Hessen modern und zukunftsfähig aufstellen können. In der ganzen Zeit haben wir von den Regierungsfraktionen nur gehört, was sie nicht wollen, vielmehr was die CDU nicht will und was die GRÜNEN nicht dürfen.
Immer wieder haben wir angemahnt, dass wir in Hessen in diesem Bereich mit zwei anderen Bundesländern das Schlusslicht in der Bundesrepublik Deutschland darstellen, wenn wir unsere Bürgerrechte an dieser Stelle nicht stärken. Herr Heinz, von „Hessen vorn“ und Vorreiter im Bereich des Datenschutzes ist Hessen schon lange entfernt.
Jetzt kommt dieser Gesetzesvorschlag auf den Tisch. Wenn man ein Beispiel braucht, wie man Informationsfreiheit in Hessen in den Sand setzt, dann ist es mit diesem Gesetzentwurf gelungen.
Der Entwurf hat mit Informationsfreiheit nicht viel zu tun. Er sieht vor, dass weder Gemeinden noch Landkreise, noch Polizei, noch Verfassungsschutz Auskunft geben müssen. Ich möchte einmal wissen, wie – von Ihnen immer angemerkt – jahrelang bei den anderen Ländern evaluiert wurde.
Das wurde mit Sicherheit nicht evaluiert. So etwas kommt also dabei heraus, wenn die GRÜNEN ein Gesetz wollen und die CDU nicht: Wir machen zwar ein Gesetz, aber es gilt für die meisten nicht. – Das ist auch eine Möglichkeit, das Regieren einzustellen.
Die SPD-Fraktion lässt bei der Forderung nach einer vernünftigen Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Hessen nicht locker. Wir wollen durch einen leichteren Zugang zu Dokumenten von Behörden die Kontrolle staatlichen Handelns verbessern. Wir wollen, dass politische Entscheidungen für die Bürger besser nachvollziehbar werden können. Wir wissen seit Jahren durch die Erfahrungen mit der unendlichen Anzahl von Skandalen in Hessen: Transparenz ist der natürliche Feind der CDU.
Meine Damen und Herren, Transparenz fördert Meinungsbildung und politische Teilhabe, und das – das erkennt
man an diesem Gesetzentwurf – wollen Sie offensichtlich gerade nicht. Von dem Grundsatz, dass amtliche Informationen von Behörden auf Antrag veröffentlicht werden müssen, ist nicht viel übrig geblieben. Aber das ist doch gerade der Kern von Informationsfreiheit.
Nach dem Entwurf der Regierungsfraktionen sind nur Landesbehörden zur Auskunft verpflichtet. Die meisten Informationen sind aber – das haben Sie selbst gesagt, Herr Heinz – bei den Städten und Gemeinden und den Landkreisen. Außerdem haben die Bürgerinnen und Bürger dort das höchste Interesse, weil sie am nächsten an den Entscheidungen dran sind. Aber gerade dort setzen Sie das Gesetz faktisch nicht um. Die Kommunen müssen das selbst über eine Satzung entsprechend regeln. Das wird zu einem Flickenteppich in Hessen führen. In dem einen Ort ist es möglich, in dem anderen Ort ist es nicht möglich. Da gibt es die Satzung, dort gibt es jene Satzung. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Meine Damen und Herren, um auf das Bild mit den Socken zurückzukommen: Bei dem uninspirierten Geschenk kann man noch denken: Na ja, wenigstens Socken. – Aber Ihre haben auch noch Löcher. Selbst bei den Landesbehörden nehmen Sie wichtige Bereiche heraus, die gerade bei der Informationsfreiheit im Fokus stehen. Der Verfassungsschutz und die Polizei sind ausdrücklich von dem Gesetz ausgenommen. In allen anderen Bundesländern ist die Polizei nicht befreit. Überall sind die Polizeibehörden auskunftspflichtig.
Ich kann nur wiederholen: Was haben Sie in den letzten Jahren evaluiert? Die Gesetze der anderen Bundesländer an dieser Stelle bestimmt nicht. Dass die CDU das nicht will, können wir uns denken. Aber dass die GRÜNEN das mitmachen müssen, na ja.
Das Bild, das ich mir bisher von dem Gesetzentwurf im Bereich Informationsfreiheit machen kann, hat leider nichts mehr mit „Hessen vorn“ zu tun; ich habe es schon erwähnt. Vieles von dem, was im Gesetzentwurf steht, bedarf meines Erachtens im Übrigen auch noch der Interpretation, z. B. dass die Herausgabe von Informationen untersagt werden kann, wenn rein wirtschaftliche Interessen vorliegen. Soll das der Sachbearbeiter selbst entscheiden, oder wie soll er das überhaupt bestimmen können? Wer bestimmt das, wer überprüft so etwas? Da sind viele Ungereimtheiten in einem wirklich – –
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Das ist ein totkompromisster Gesetzentwurf: Wir machen ein Gesetz, aber es gilt für niemanden. Willkommen bei schwarz-grünem Regierungshandeln. – Danke.
Zu ein paar Dingen muss man jetzt noch einmal Stellung beziehen. Gerade – das trifft mich immer am meisten, weil ich jahrelang in der Verwaltung gearbeitet habe – habe ich es in meiner Rede klar herausgestellt und mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien bedankt, die diesen Gesetzentwurf in monatelanger, vielleicht schon in jahrelanger Arbeit vorbereitet haben.
Ich habe auch gleich darauf hingewiesen, dass es von den Fraktionen, die das eingebracht haben, gar nicht möglich
gewesen wäre, dass sie es in diesem Umfang zusammengestellt haben.
Es ist auch vollkommen richtig, was wir jetzt in der Diskussion mit allen Fraktionen herausgearbeitet haben. Herr Frömmrich, Sie sind in großen Teilen Ihrer Rede auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung eingegangen. Die haben wir gar nicht kritisiert.
Dort sind viele Bereiche gut bearbeitet worden. Wir hatten leider nur eine Woche Zeit.
Ich hätte mich sehr gerne länger damit beschäftigt, dann hätten wir mehr Dinge herausarbeiten können. Es sind aber ein paar Punkte dabei, die wir schon im ersten Moment gesehen haben. Herr Minister, Sie haben auf das HSOG verwiesen. Da sind schon Änderungen drin. Nach dem, was wir im ersten Moment, als wir das durchgeschaut haben, gesehen haben, sind ein paar Punkte dabei, die über die Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen. Meines Erachtens beschränken sie zu stark die Rechte der Bürgerrinnen und Bürger. Aber das werden wird in der Anhörung herausarbeiten.
Ich bin auch als Kreistagsvorsitzender angesprochen worden. Natürlich wurde auch unser Vorschlag, der zum Informationsfreiheitsgesetz schon vorlag, intensiv im Präsidium des Hessischen Landkreistags diskutiert.
Natürlich stecke ich da auch Prügel ein; das ist vollkommen klar. Ich habe aber lange genug in der Verwaltung gearbeitet, und ich habe mich jetzt auch lange genug mit diesem Thema beschäftigt, dass ich sagen kann, dass überall dort, wo Informationsfreiheitsgesetze eingeführt wurden, genau das, wovor unsere Kreise, unsere Städte und Gemeinden Angst haben, überhaupt nicht eingetroffen ist.
Es stellt für viele Städte, Gemeinden und Kreise überhaupt kein Problem dar, solche Informationen, die sie heute sowieso aufarbeiten müssen, einfach elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das ist in der heutigen Zeit überhaupt kein Problem mehr. Natürlich gibt es da Ressentiments bei den Behörden und Verwaltungen. Deshalb wird auch das, was Sie vorgeschlagen haben – eine Freiwilligkeit –, an der Stelle nie umgesetzt werden, weil die Städte und Gemeinden natürlich vor der Mehrarbeit und der Informationsfreigabe Angst haben. Deshalb ist es so wichtig, dass das Land hier entsprechend Regelungen trifft.
Dass an der Stelle auf die Konnexität verwiesen wird, ist erstaunlich. Das hätte ich mir bei vielen anderen Punkten in diesem Land gewünscht, dass das Land entsprechend auf die Konnexität achtet. Ich möchte hier nur den ganzen Bereich der Doppik nennen: was das die Städte und Gemeinden und die Kreise in unserem Land gekostet hat und was das an Personal gekostet hat.
Und was bringt es letztendlich? – Da war auch keine Vehemenz hier in diesem Kreis zu spüren, dass nach der Konnexität gefragt wurde.
An der Stelle finde ich den Verweis auf die Konnexität schon ganz spannend. Dr. Wilken hat auch darauf verwiesen. Wenn die Konnexität an der Stelle das Problem ist, habe ich schon auch meine Zweifel an diesem ganzen Informationsfreiheitsgesetz. Dann geht es Ihnen an dieser Stelle anscheinend gar nicht um die Bürgerrechte, sondern es geht Ihnen schlicht und einfach um die Kohle. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Prof. Ronellenfitsch, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als letzter Redner reihe ich mich natürlich ebenfalls in die Danksagungen meiner Vorredner ein. Danke dafür, dass Sie, Herr Prof. Ronellenfitsch, es immer wieder schaffen, dass der Datenschutz nicht langweilig ist, dass er spannend ist, dass er uns Spaß macht und dass Sie uns auch in so eine trockene Materie – wie sie manchmal dargestellt wird – hineinziehen. Sie machen das immer wieder klasse und spannend. Ich habe zeitlich den größtmöglichen Abstand zu Ihrer Rede gewählt, um mich nicht mit Ihrer Rhetorik messen lassen zu müssen. Herzlichen Dank dafür von unserer Fraktion.
Herr Prof. Ronellenfitsch, Ihre Berichte geben uns immer einen hervorragenden Überblick über die aktuellen Themen und Probleme des Datenschutzes. Viele meiner Vorredner sind darauf eingegangen, dass wir in der Vergangenheit eine nicht zu akzeptierende Zeit dafür gebraucht haben, bis wir die Stellungnahme der Landesregierung zu Ihrem Bericht hatten. Ich bin froh, dass wir dieses Mal beide Berichte gemeinsam diskutieren können, weil wir dadurch in die Situation kommen, die Aktualität und vor allen Dingen die intensive Arbeit, die in diesen Berichten steckt, entsprechend würdigen zu können. Ich glaube, das ist ganz wichtig.
Es wäre sonst schade; denn diese Tätigkeitsberichte liefern uns immer kompetent und übersichtlich den Stand der Rechtsprechung – sei es europäisches Recht, Bundes- oder Landesrecht. Sie decken – das ist auch in den Reden meiner Kollegen ausgeführt worden – auch immer viele Probleme im Umgang mit Daten sowohl in Behörden als auch im privaten Bereich auf.
Ich versuche jetzt in den siebeneinhalb Minuten ein paar Schwerpunkte herauszuarbeiten, die nach Meinung meiner Fraktion besonders wichtig sind. Diese sind teilweise schon angeklungen; gerade das Problem mit den Bodycams war in der Vergangenheit bereits Thema im Plenum und wurde, auch aufgrund des Eingriffs in die informationelle Selbstbestimmung, immer wieder heftig diskutiert. Die Bodycams erzeugen ein verfassungsrechtliches Spannungsfeld zwischen den öffentlichen Sicherheitsinteressen und den Persönlichkeitsrechten derjenigen, die gefilmt werden. Das macht ihren Einsatz rechtlich so sensibel. Es ist gut, dass der Datenschutzbeauftragte das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des HSOG nahe begleitet und die Erweiterung des Bodycam-Einsatzes auf Tonaufzeichnungen und Prerecording so beeinflusst hat, dass der Eingriff in die Rechte der Betroffenen sauber geregelt
wird. Ich habe diesen Punkt aus dem 44. Bericht herausgegriffen, weil ich finde, dass er ein gutes Beispiel dafür sein kann, wie wir auch künftig Entwicklungen der polizeilichen Einsatzmöglichkeiten in einer immer stärker digitalisierten Welt betrachten.
Wenn wir die Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen wollen, dass die Nutzung von Daten wie Video- und Tonaufzeichnungen, Datenverkehre innerhalb der sozialen Netzwerke noch viel mehr Eingang in die polizeiliche Arbeit finden sollen, müssen wir das transparent und rechtlich einwandfrei tun. Es ist schön, dass wir das in Hessen mit diesem gut aufgestellten, unabhängigen Datenschutzbeauftragten tun können.
Wie wichtig das in der polizeilichen Arbeit ist, zeigt auch die Überprüfung der Falldatei „Rauschgift“ – auch dazu haben wir schon das eine oder andere gehört –, die Sie in Ihrem 45. Tätigkeitsbericht noch einmal ausgiebig behandelt haben. Auch hier mussten Sie als Datenschutzbeauftragter feststellen, dass entgegen den rechtlichen Vorgaben auch Bagatelldelikte erfasst wurden und die Entscheidung über die Speicherung oftmals nicht nachvollziehbar war. Die Fachdienststellen der Polizei wurden in Bezug auf diese Problematik sensibilisiert, und es wurden Änderungen auf den Weg gebracht. Besser wäre es natürlich gewesen, wenn man im Vorfeld schon so sensibel gewesen wäre und den Umgang schon in der Behörde entsprechend gelehrt und gelebt hätte.
Gerade aufgrund der Aufdeckung von solchen Fällen und des Wissens von der wirksamen Aufsicht des Datenschutzbeauftragten bin ich der Hoffnung, dass bei den Behörden eine Verbesserung im Umgang mit Daten erfolgen kann. Das betrifft nicht nur den polizeilichen Bereich. In beiden Berichten finden wir ein breites Spektrum an Anmerkungen zum Umgang mit Daten. Wir haben die Speicherung und Weitergabe von Informationen bei den Kommunen, z. B. Familiendaten im Kindergartenbereich oder in der Schulverwaltung beim Führen von Schulakten. Beim Jobcenter und Finanzamt haben wir die Weitergabe der Daten untereinander. Diese Reihe würde sich noch sehr lange fortführen lassen.
Die Tätigkeitsberichte zeigen, wie ich finde, ein Bild, das wir alle mehr oder weniger selbst erleben und erfahren. Der Umgang mit Daten wird eher lascher, weil er alltäglicher und selbstverständlicher wird. Nicht die einzelne, kleine Unvorsichtigkeit beim Schutz personenbezogener Daten macht das Problem aus, sondern die Vielzahl an Möglichkeiten, Daten von Bürgerinnen und Bürgern zusammenzutragen und damit eine Sammlung von Daten zu erzeugen, die es zu einem kritischen Problem für den Einzelnen werden lassen.
Ich glaube, jedem meiner Kollegen ist aufgefallen, dass der Datenschutz gerade im Gesundheitsbereich eine besondere Rolle spielt. Es sind schon einige Beispiele aufgeführt worden, die ich gar nicht wiederholen möchte. Aber für mich stellt sich schon die Frage: Warum geschieht dies gerade in so einem sensiblen Bereich, wo doch die ärztliche Schweigepflicht von den Medizinern immer ganz hoch gehalten wird? Warum funktioniert das im Bereich der Daten oft
mals nicht? – Wir haben gehört, dort stehen Patientenakten herum; dort steht der Server im Keller, sodass jeder darauf zugreifen kann. In der Vergangenheit hatten wir in einem Krankenhaus den Fall, dass das Krankenhaus geschlossen wurde, die Patientenakten aber noch jahrelang herumstanden und für jeden zugänglich waren.
Herr Kollege Frömmrich hat es auch angesprochen: Wir müssen in Zukunft wirklich ein Auge darauf haben, dass gerade in diesem sensiblen Bereich – denn das Arzt-Patienten-Verhältnis ist ein besonderes Verhältnis, man begibt sich in eine gewisse Vertrauenssituation – der Datenschutz nicht gelockert wird. Im Gegenteil, die Bürgerinnen und Bürger in Hessen haben einen besonderen Anspruch, dass man sich in diesem Bereich auf den Arzt und seine Praxis verlassen kann. Ich glaube, wir müssen in Zukunft verstärkt darauf schauen, dass das auch so bleibt.
Mir ist auch der geschilderte Fall des Anprangerns besonders aufgefallen; denn das kann man eigentlich gar nicht glauben. Dass ein Hotel die Fehlzeiten seiner Mitarbeiter an ein Schwarzes Brett hängt und diese dann noch mit solch einem Satz garniert, muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Das ist tiefstes Mittelalter. Das ist in einer modernen Zeit wie der unsrigen Mobbing, und ich dachte, dass es das eigentlich nicht mehr geben dürfte. An solch einer Stelle können wir auch nicht mehr mit Aufrufen oder Bitten arbeiten. Ich glaube, dort braucht es wirklich das volle Maß des Bußgeldes. Anders verstehen es solche Arbeitgeber nicht. Wir als Datenschützer müssen in Zukunft in solchen Fällen mit entsprechenden Bußgeldern arbeiten.
Danke schön, Herr Präsident. Ich komme zum Schluss. – Gerade die EU-Datenschutz-Grundverordnung – das ist bei meinen Vorrednern in vielfältiger Weise angeklungen – wird uns in nächster Zeit enorm fordern. Ich bin froh, dass Kollege Frömmrich angekündigt hat, dass wir uns in der Dezember-Sitzung mit entsprechenden Gesetzesvorlagen beschäftigen müssen. Es wird Zeit; bis zum Mai des nächsten Jahres ist nicht mehr viel Zeit. Dementsprechend müssen wir in die Gänge kommen. Wenn Sie sich an unserer Vorlage zum Transparenzgesetz ein Beispiel nehmen, dann könnte das relativ schnell gehen. Das war nämlich gut; und dann haben Sie uns auch – –
Das ist nett. – Zum Schluss vielleicht noch etwas zum Eurovision Song Contest: Lassen Sie uns nicht zu einer „Puppet on a String“ werden, also nicht zu einer Marionette des Datenschutzes. Ich bin froh, dass wir hier vorne den „Dschinghis Khan“ des Datenschutzes sitzen haben. Dann
erleben wir auch kein „Waterloo“. – Danke schön, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, einen wunderschönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, schon wieder, und ja, schade, dass es immer noch notwendig ist, dass wir wieder nachbohren müssen, wann endlich umgesetzt wird, was mittlerweile in fast allen Bundesländern und dem Bund tadellos funktioniert: Hessen braucht endlich ein Informationsfreiheitsgesetz.
Die Bürgerinnen und Bürger in Hessen haben von den Ankündigungen, den leeren Versprechungen und der Beteue
rung der Notwendigkeit einer Regelung genug. Vor mittlerweile 45 Sitzungen des Hessischen Landtags
hat die SPD hier ihren Gesetzentwurf eines Transparenzgesetzes zum wiederholten Male eingebracht. Wir haben eine konstruktive Anhörung durchgeführt, wir haben hier im Plenum diskutiert, und die Regierungsmehrheit hat unseren Entwurf abgelehnt. – Seis drum. Wir haben deshalb nicht wieder einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, aber wir fordern Sie auf, alles, was Sie in der Diskussion versprochen haben, endlich umzusetzen.
Der ewige Verweis auf „Wir werden das evaluieren und die Erfahrungen aus anderen Bundesländern auswerten“ und das beliebte „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ dienen doch nur als Beruhigungspille, weil Sie die internen Auseinandersetzungen, die Sie an dieser Stelle zwischen Schwarz und Grün haben, nicht auflösen können.
Meine Damen und Herren: „Wir wollen Verwaltungshandeln offen und transparent gestalten.“ So steht es in Ihrem Koalitionsvertrag, den Sie auch sonst bei jeder Gelegenheit als unausweichlich zitieren. Ja, genau das fordern wir für mündige Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Transparenz und Zugang zu Informationen sind notwendige Voraussetzungen für Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung in einer modernen und lebendigen Demokratie. Ohne diese Transparenz und Mitbestimmung fehlt staatlichem Handeln die Legitimationsgrundlage. Darüber waren sich auch in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf fast alle einig. Es gibt auch keinen Streit über den Zweck einer solchen Regelung. Moderne Verwaltung muss durch ein umfassendes Informationsrecht den Zugang zu amtlichen Informationen gewähren, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die Transparenz der Verwaltung zu gewährleisten. Nur auf diese Weise können die Kontrolle staatlichen Handelns verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht sowie die Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gestärkt und gefördert werden. Landauf, landab übersteigt die Anzahl der Befürworter eines solchen Gesetzes die Gegner bei Weitem. Informations- und Zugangsfreiheit sind elementare Bürgerrechte. Staat, Politik und gerade diese Landesregierung müssen sich öffnen und Vorhaben und Entscheidungsgrundlagen in diesem Land nachvollziehbar machen.
Schauen wir doch einmal, wie es in Hessen bestellt ist. In Hessen ist lediglich ein Umweltinformationsgesetz in Kraft. Selbst das gäbe es nicht, wenn Sie nicht über EURegelungen dazu gezwungen worden wären. Meine Damen und Herren, es geht nicht um ein rot-grünes Bürokratiemonster oder ein überflüssiges Schnüffelgesetz, wie der heutige Innenminister dies in seiner Abgeordnetenzeit gerne benannt hat.
Es geht darum, die Informationen für die Bürgerinnen und Bürger einfach zugänglich zu machen.
Meine Damen und Herren, die meisten anderen Bundesländer haben bereits Informationsfreiheitsgesetze, bei denen Informationen auf Antrag herausgegeben werden. Hamburg und Rheinland-Pfalz haben es sogar geschafft, Transparenzgesetze zu erlassen, die die Behörden zusätzlich verpflichten, eigenständig wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zu veröffentlichen. Die Erfahrungen mit diesen Gesetzen gibt es also schon seit geraumer Zeit. Dass für die Klärung der Fragen rund um die Einführung eine gesonderte Evaluation nötig sein soll, bezeichnet mittlerweile sogar die Presse als skurril. Die Erfahrungen der Länder basieren teilweise auf Gesetzen, die schon seit mehr als 20 Jahren in Kraft sind, beim Bund immerhin schon seit zehn Jahren. Nirgends, aber auch nirgends wird von Erfahrungen berichtet, die belegen, dass Verwaltungen lahmgelegt werden, weil Tausende Bürger plötzlich ihr Informationsinteresse entdeckt haben.
Nein, die Bürger gehen mit diesem Recht verantwortlich um, und so schätzen wir auch die Bürgerinnen und Bürger in Hessen ein.
Die Regel ist das berechtigte Interesse an Entscheidungsgründen, um die Beschlüsse der Gremien verständlich zu machen und das Wie und Warum zu verstehen. Das hilft den Menschen in Bürgerinitiativen genauso wie Unternehmen und Privatpersonen, die Informationen als Grundlage für Planungssicherheit benötigen.
Das Verhältnis von Staat und Bürger wird sich durch eine solche Regelung ändern. Das ist klar. Es wird zu einem wirklichen Kulturwandel kommen – das hoffen wir zumindest. Durch den einfachen Zugang zu mehr Informationen wird es den Bürgerinnen und Bürgern auch weitaus besser möglich sein, politische Entscheidungen nicht nur nachzuvollziehen, sondern sich auch aktiv einzubringen und zu beteiligen.
Aus diesem Grund ist das Transparenzgesetz einer der zentralen Bestandteile für mehr Bürgerbeteiligung.
Unsere Nachbarn in Rheinland-Pfalz sind übrigens bereits beim Gesetzgebungsverfahren neue Wege gegangen. Sie haben zwischen der ersten und zweiten Ministerratsbefassung die klassische und in der dortigen Geschäftsordnung vorgeschriebene Verbändeanhörung um ein freiwilliges Beteiligungsverfahren ergänzt. Rheinland-Pfalz wollte sich damit die Expertise der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber auch der besonders betroffenen Fachgruppen einholen. In sieben moderierten Veranstaltungen sowie einer begleitenden Onlinebeteiligung haben sich die Teilnehmenden ausführlich mit dem Transparenzgesetz befasst.
Ich kann die innovative Vorgehensweise unserer Nachbarn beim Gesetzgebungsverfahren nur empfehlen. So kann man den Kulturwandel innerhalb der Verwaltung, den wir mit dem Gesetz anstoßen wollen, bereits im Verfahren initiieren.
Wie sieht es in Hessen aus? – Hessen ist weit von einem transparenten Verfahren entfernt. Ein Zitat von Frau Goldbach aus der Debatte zu unserem Gesetzentwurf:
Da wir die Regierungskoalition sind, entscheiden wir, wann wir welches Gesetz umsetzen, …
Na danke. Das lässt ja auf eine tolle Beteiligung hoffen.
Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hin, ob eine Evaluation, die bis zum Herbst 2016 abgeschlossen sein soll, veröffentlicht wird, folgt die lapidare Antwort:
Eine Veröffentlichung ist nicht beabsichtigt.
So sieht Transparenz der Landesregierung aus, meine Damen und Herren.
Wo stehen wir also heute? Keine Aussage dazu, wie es im Prozess weitergeht. Nach meinem Kenntnisstand ist zurzeit keine Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände geplant. Also ist auch nichts im Verfahren. Meine Damen und Herren, selbst in der Enquetekommission Verfassungskonvent wurde von den Fachleuten vielfach kritisiert, dass Hessen kein Transparenzgesetz hat. Es wurde gefordert, ein Recht auf Informationsfreiheit zu verankern.
Aber keine Reaktion, außer dem Placeboantrag, den Sie uns heute zu unserem Setzpunkt vorgelegt haben.
Meine Damen und Herren, Sie haben in der Diskussion um unseren Entwurf immer wieder angeführt, dass Sie intensiv mit den Kommunalen Spitzenverbänden diskutieren wollen und Ihren Vorschlag den Kommunen nicht einfach vor die Füße werfen wollen. Auch wenn die Kommunalen Spitzenverbände unseren Entwurf kritisiert haben – das gebe ich zu –, gibt es zumindest bei einigen Mitgliedskommunen ein Umdenken. Vielfach wird darüber diskutiert, Transparenzsatzungen einzuführen, weil das Land nicht in die Pötte kommt. Meine Damen und Herren, wir können doch nicht wollen, dass eine Vielzahl von Satzungen mit unterschiedlichsten Regelungen entsteht, obwohl wir mit einem Landesgesetz Einheitlichkeit und Klarheit für die Menschen schaffen können. Da braucht es auch ein Umdenken bei den Spitzenverbänden.
Hier und heute können Sie den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land sagen, bis wann Sie es endlich schaffen, ein hervorragendes Gesetz vorzulegen. Wir helfen gerne. Sie müssen nur von den Besten abschreiben, und Sie kommen zu klaren Bestandteilen, die ein modernes Informationsfreiheitsgesetz haben muss. Nehmen Sie unseren Entwurf aus dem Jahr 2015 als Vorlage, und Sie kommen schnell zu folgenden Punkten: klare Benennung, wer auskunftspflichtig ist, überschaubare Ausnahmetatbestände, einfache Antragsmöglichkeiten, moderate Gebühren und ein Informationsfreiheitsbeauftragter, der zwischen den Interessen vermittelt.
Die moderne Ausgestaltung dieser Kriterien ist möglich. Die Bürgerinnen und Bürger in Hessen können erwarten, dass die Landesregierung bei diesem Thema nicht weiter schläft. Nur Ankündigungen und Versprechen – deshalb ein letzter Platz im Ländervergleich des Transparenzrankings 2017 von Mehr Demokratie e. V. und der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.
Auf Platz 1 steht das Hamburgische Transparenzgesetz von 2012. Dieses gilt bisher als Musterbeispiel für Transpa
renzgesetze in Deutschland. Nachdem Niedersachsen Anfang dieses Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, teilen wir uns den letzten Platz mit Bayern und Sachsen.
Meine Damen und Herren, nehmen wir uns ein Beispiel an der Freien und Hansestadt Hamburg, die mündige Bürgerinnen und Bürger fordert, aber nicht an den Amigos aus Bayern, denen gerade diese suspekt sind. – Ich danke, dass Sie zugehört haben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich meiner Rede den Dank unserer Fraktion an den Hessischen Datenschutzbeauftragten und seine Behörde voranstellen. Es war wie immer ein Genuss, Ihrem Vortrag zuzuhören. Wir haben in den letzten Jahren von James Bond über Klassiker der Musikgeschichte bis hin zu
Comics in Ihrem heutigen Vortrag berichtet bekommen. Wir haben Ihre Berichte immer mit großer Aufmerksam verfolgt. Herzlichen Dank dafür, dass Sie uns so gut beraten.
Meine Damen und Herren, der 43. Tätigkeitsbericht liefert uns auch dieses Mal einen hervorragenden Überblick über alle Themen rund um den Datenschutz. Er liefert uns kompetent und übersichtlich einen Bericht über den Stand der Rechtsprechung zum europäischen, zum Bundes- und zum Landesrecht.
Eine der wichtigsten Entwicklungen ist die Neufassung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die mittlerweile bereits beschlossen ist und bis 2018 umgesetzt werden muss. Bereits die vorangegangenen Berichte haben uns immer gut informiert und die schwierigen Zusammenhänge bei der Erarbeitung der Verordnung aufgezeigt.
Ich würde darüber gerne aktuell diskutieren, aber wir beraten heute über einen Tätigkeitsbericht, der sich auf das Jahr 2014 bezieht. Herr Prof. Ronellenfitsch, Sie sind auf diesen Umstand eingegangen. Der Datenschutzbeauftragte hat seinen Bericht im ersten Halbjahr 2015 vorgelegt. Das war vollkommen in Ordnung. Die Stellungnahme der Landesregierung hat über 15 Monate benötigt, sodass wir heute über einen zwei Jahre alten Bericht diskutieren. Meine Damen und Herren, das sind Zeiträume, die im Zusammenhang mit der digitalen Welt nicht akzeptabel sind.
Wir müssen in Zukunft die Möglichkeit haben, zeitnah über die Tätigkeitsberichte zu diskutieren. Die Beobachtungen, die Bewertungen, die Anfragen sind nach einem so langen Zeitraum eben nicht mehr aktuell.
Wir können dann nur noch die ergriffenen oder vielleicht eher die nicht ergriffenen Maßnahmen ansprechen. Man muss sich das einmal vorstellen: Im Ausschuss berichtet der Datenschutzbeauftragte aktuell über die Umsetzung der Maßnahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, und danach reden wir über den 43. Tätigkeitsbericht, Stand 2014, und bewerten Beratungen, die schon lange abgeschlossen sind. So können wir mit dem Thema Datenschutz in Zukunft nicht umgehen.
Gerade die Regierungsfraktionen beteuern immer wieder, wie wichtig ihnen das Thema Datenschutz ist und wie gut wir in Hessen aufgestellt sind. Der Datenschutzbeauftragte hat, wie bereits erwähnt, in seinen Berichten immer wieder darauf hingewiesen, wie umfänglich sich in der Aufsichtsbehörde die künftigen Arbeitszuwächse darstellen – auch in seinem heutigen Beitrag hat er wieder davon gesprochen –: Überwachung und Durchsetzung der DatenschutzGrundverantwortung, Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung von Unternehmen über datenschutzrechtliche Pflichten, Klassifizierung von Datenverarbeitungsprozessen mit oder ohne zwingende Datenschutzfolgeabschätzung, Genehmigung von Standardvertragsklauseln für den Datentransfer ins EU-Ausland und nicht zuletzt die Neuregelung in Bezug auf die wechselnde Zuständigkeit von unterschiedlichen Aufsichtsbehörden.
Dies ist eine der wichtigsten Neuregelungen. In der Praxis ist das ein erhebliches Problem. So kann derzeit ein und dasselbe Unternehmen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragestellungen der Aufsicht von gleich mehreren Behörden unterliegen, insbesondere dann, wenn es in mehreren europäischen Ländern tätig ist. Der europäische Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung das sogenannte One-StopShop-Prinzip verankert. Dies sieht vor, dass in der Regel die Aufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Sitz oder der Hauptsitz eines Unternehmens liegt, für das Unternehmen zuständig ist.
Dies ist ein enormer Zuwachs an Zuständigkeiten bei der Aufsichtsbehörde. Dies war und ist uns allen im Ausschuss klar. Es wurde durch die kontinuierlich erscheinenden Berichte deutlich, auch durch den heute in Rede stehenden 43. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen.
Unserer Fraktion war deshalb klar – Prof. Ronellenfitsch hat auch immer wieder darauf hingewiesen –, dass zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung mehr Personal erforderlich ist. Alle Fraktionen haben immer die Wichtigkeit der Aufsichtsbehörde und die gute Arbeit des Datenschutzbeauftragten herausgehoben, gerade im Hinblick auf die Vertretung unserer Interessen bei der Verhandlung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Aber für die Regierungsfraktionen gilt anscheinend wie in vielen anderen Bereichen: nur Sonntagsreden, keine Substanz. CDU und GRÜNE haben sich gegen die moderaten Forderungen nach vier neuen Stellen zur Bewältigung der beschriebenen Mehrbelastungen gestellt.
Zu dem, was sich in der letzten Ausschusssitzung abgespielt hat, sind auch mir viele Assoziationen aus dem Bereich der Comics gekommen. Aber – Herr Prof. Ronellenfitsch, das soll in Anlehnung an Ihren Bericht der einzige Ausflug in diesen Bereich sein – Herr „Kaufman“ kam mir in diesem Zusammenhang eher wie ein HB-Männchen vor und nicht wie ein Superheld.
Nach längerer Diskussion konnten wir wenigstens drei der vier Stellen retten. Obwohl immer wieder betont wurde, wie wichtig und umfangreich die künftigen Arbeiten sein werden, ist es das, was übrig geblieben ist. Nach einer großen Diskussion darüber, wobei bei den Kollegen von der CDU-Fraktion fast Sprachunfähigkeit festzustellen war, haben wir wenigstens diese drei Stellen hinüberretten können.
Belassen Sie also den Datenschutz in Hessen auf dem guten Niveau, und unterstützen Sie die Arbeit des Datenschutzbeauftragten, damit sie in Zukunft fundiert, kompetent und umfassend weitergehen kann.
Meine Damen und Herren, obwohl so viel Zeit vergangen ist, möchte ich noch zwei oder drei Schwerpunkte aus dem Tätigkeitsbericht 2014 aufgreifen. Die Videoüberwachung ist im Hinblick auf den Datenschutz nach wie vor ein sehr schwieriger Bereich. Die Überwachung der in Kommunen
im Einsatz befindlichen Systeme stellt sich nach diesem Bericht problematisch dar.
Weder die Dokumentation der zweijährigen Überprüfung, ob der Betrieb der Anlage nach § 14 Abs. 4 HSOG noch begründet ist, noch die Kennzeichnung der überwachten Bereiche und die Überprüfung, ob nach Updates die festgelegten Ausblendungen noch vorhanden sind, werden ausreichend berücksichtigt. Drei von 14 Kommunen haben bei der neuerlichen Bewertung der Notwendigkeit der Anlage die Polizei oder das Ordnungsamt hinzugezogen. Manche Kommunen reagieren noch nicht einmal auf das Anschreiben des Datenschutzbeauftragten.
Das zeigt, dass der gesetzeskonforme Umgang mit der im Moment wieder sehr vehement geforderten Ausweitung der Videoüberwachung noch sehr zu wünschen übrig lässt. Es ist noch viel Arbeit bei den Verantwortlichen notwendig, um das Bewusstsein dafür zu wecken und diese Technik auch datenschutzrechtlich richtig einzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, der private Bereich, in dem die Videoüberwachung eingesetzt wird, ist noch schwerer zu kontrollieren. Jede Privatperson kauft sich mittlerweile im Baumarkt eine Kamera, jeder Jäger überwacht mit Wildkameras die Fütterung, und jedes Geschäft filmt seine Kunden. Die Einsatzbereiche sind vielfältig. Das Wissen rund um den Datenschutz ist spärlich bzw. nach meinem Eindruck überhaupt nicht vorhanden.
Der Bericht, so interpretiere ich Ihre Fallbeispiele, zeigt dies auch sehr eindrucksvoll. Ich teile alle Ihre Einschätzungen zum Umgang damit und danke für die konsequente Verfolgung der gemeldeten Fälle.
Lassen Sie mich zum Schluss auf ein Problem eingehen, das ich, als ich den Bericht gelesen habe, besonders erschütternd fand – ich danke auch hier für die umfassende Darstellung der Probleme –: Das war der Umgang mit Patientenakten bei der Schließung von Kliniken, insbesondere bei Insolvenz.
Sehr gern, Frau Präsidentin. Ich fasse es zusammen. – Es war erschreckend, zu lesen, wie mit den Akten umgegangen wird, wenn ein Krankenhaus geschlossen wird bzw. wenn es insolvent ist. Die Bilder, die Sie uns gezeigt haben, und die Abhandlungen waren wirklich erschreckend. Ich glaube aber, Sie haben richtig gehandelt, indem Sie gemeinsam mit den Verantwortlichen einen Plan erarbeitet haben, wie in Zukunft damit umzugehen ist. Auch dafür meinen herzlichen Dank.
Das ist der letzte Satz. – Dieser Bericht liefert einen guten Überblick über den Datenschutz in Hessen. Deshalb danke ich Prof. Ronellenfitsch noch einmal ganz herzlich dafür. Ich wünsche mir, dass die Landesregierung dafür sorgt, dass wir über den nächsten Bericht nicht erst mit zwei Jahren Verzug diskutieren. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Setzpunkt der LINKEN greift zum wiederholten Mal
den NSA-Skandal auf. Es gilt in diesem Zusammenhang noch vieles aufzuklären und vor allem die Lehren daraus zu ziehen. Das haben die Vorredner schon aufzuzeigen versucht. Vielleicht komme aber zumindest ich zu einem anderen Schluss.
Durch die Enthüllungen von Edward Snowden im Sommer 2013, die auf Material des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA zurückgehen, wurde es möglich, zu sehen, in welchem Ausmaß Nachrichtendienste offenbar seit Jahren private, geschäftliche und politische Kommunikation in Europa und in der ganzen Welt ausspähen. Die Beweisaufnahme im NSA-Untersuchungsausschuss auf Bundesebene offenbarte dabei auch schwere technische und organisatorische Defizite beim BND, die der BND inzwischen selbst zugegeben hat. Aber auch das Bundeskanzleramt hat diese Vergehen eingeräumt.
Die Lehren aus den aufgedeckten Vorfällen zu ziehen ist das, was wir in Berlin politisch auf den Weg bringen müssen. Die schwierige Aufgabe dabei ist, den Spagat hinzubekommen zwischen dem Aufklärungsinteresse, der Beseitigung des im Rahmen des NSA-Untersuchungsausschusses bei den Nachrichtendiensten festgestellten Fehlverhaltens und dem legitimen Interesse der Sicherheitsbehörden und vor allem unserer Bürgerinnen und Bürger auf Schutz vor terroristischen Bedrohungen und Angriffen.
Die SPD hat in der Bundesregierung darauf gedrängt, den Forderungen aus dem Ausschuss so weit wie möglich zu entsprechen, ohne dabei die Arbeits- und Kooperationsfähigkeit des BND zu gefährden. Dieses Bemühen kann man leider nicht von allen Beteiligten behaupten. Unser Regierungspartner in Berlin hatte kein besonderes Interesse daran, eine grundlegende Reform der strategischen Fernmeldeaufklärung des BND auf den Weg zu bringen. Kein Interesse bei de Maizière und dem BND, kein Schuldbewusstsein angesichts der fortgesetzten Verstöße gegen den Datenschutz, kein Bedauern der Verfehlungen, keine Erklärungen für das Abhören unter Freunden: Deshalb war es notwendig, dass die SPD ihren Partner treibt, wie auch bei vielen anderen Themen in Berlin. Das kennen wir aus den täglichen Diskussionen.
Das, was wir mit den grundlegenden Reformen auf den Weg gebracht haben, kann sich – da unterscheidet sich meine Einschätzung von dem, was Herr Greilich gesagt hat – ein Stück weit sehen lassen und formuliert die Anforderungen an die moderne Ausgestaltung eines Rahmens, den die Nachrichtendienste dringend brauchen, um auf den rechtsstaatlichen Weg zurückzukommen.
Die Diskussion darüber hat nicht nur zu einer Belastung der deutsch-amerikanischen Beziehungen geführt, sondern ist auch der Ausgangspunkt einer längst überfälligen Debatte über nationale und internationale Regeln für das neue Zeitalter globaler Kommunikationsstrukturen, in welchem Nachrichtendienste in Anbetracht einer stetig wachsenden globalen Gefahrenlage eine immer größere Rolle spielen.
Der Selektorenskandal hat gezeigt, dass im BND zwar offenbar die Beachtung von Art. 10 des Grundgesetzes – die G 10-Kommission ist ja schon angesprochen worden –, der Schutz des Telekommunikationsverkehrs deutscher Staatsbürger, Berücksichtigung fand, aber für die Fernmeldeaufklärung ausländischer Staatsbürger im Ausland gab es kaum Beschränkungen. Hier war alles „zum Abschuss freigegeben“, so ein Mitarbeiter des BND im Ausschuss. Wie
der Umgang mit den Selektoren, also bestimmten Suchbegriffen der Datenkommunikation, genau erfolgt, wurde aktuell vom Bundesverfassungsgericht überprüft, und es wurde festgestellt, dass die Liste ein rechtmäßiges Mittel nachrichtentechnischer Ermittlungen ist und daher geheim bleiben muss, was auch wir von der SPD für vernünftig halten.
Mit der Einführung einer unabhängigen Vertrauensperson ist die parlamentarische Kontrolle über die Arbeitsweise der Dienste aber gewährleistet. Die Transparenz gegenüber dem Parlament und vor allem gegenüber der Öffentlichkeit wurde deshalb, wie ich finde, maßgeblich verbessert und geht sogar über das hinaus, was das Verfassungsgericht als Mindestmaß angezeigt hat.
Das gilt im Übrigen auch für die Reform des BND-Gesetzes. Dass ein 20 Jahre altes Gesetz über die Telekommunikation keine Lösungen für die heutige radikal geänderte, digitale Kommunikationswelt bereithält, dürfte jedem klar sein. Nicht nationale Grenzen, sondern die Wahl von Anbieter und Software entscheidet, welchen Weg digitale Informationen auf unserem Erdball nehmen. Die rechtliche Unterscheidung zwischen In- und Ausland verliert dadurch erheblich an Bedeutung. In Deutschland transportieren Telekommunikationsnetze in gleicher Weise ausländische Kommunikation wie die Kommunikation deutscher Teilnehmer ins Ausland. Entscheidender wird die rechtliche Stellung jener Personen werden, die Ausgangs- und Endpunkt dieser Kommunikationsvorgänge sind.
Für die Erfassung von Telekommunikation im Ausland bzw. unter ausschließlicher Beteiligung von Ausländern gibt und gab es bislang für den BND keine klaren gesetzlichen Vorschriften. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich problematisch und wird zu Recht kritisiert, sondern es beschädigt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses hat ergeben, dass die Rechtsanwendung durch den BND in der nachrichtendienstlichen Praxis zu einer ganzen Reihe von Folgeproblemen geführt hat, insbesondere wenn die Behörde im Inland und damit im Geltungsbereich des Grundgesetzes handelte, wie z. B. an dem heute schon oft zitierten DE-CIX-Internetknotenpunkt in Frankfurt – insbesondere dann, wenn es im Umgang damit an entsprechender Transparenz fehlt. Der BND kann nur dann gute Arbeit leisten, wenn er auch auf einem gesicherten, stringenten rechtlichen Fundament steht. Insofern ist im Bund mit dem neuen BND-Gesetz der richtige Schritt in die richtige Richtung getan worden.
Aber es muss aus unserer Sicht als oberste Maxime gelten, dass die Nachrichtendienste die rechtsstaatlichen Grenzen und die Freiheitsgarantie unseres Grundgesetzes strikt zu wahren haben. Freiheitsrechte dürfen nicht abstrakten Sicherheitsinteressen geopfert werden. Wir halten nichts von dem amerikanischen Handlungsgrundsatz, dass alle und alles verdächtig sind.
Jeder Eingriff in Bürgerrechte bedarf einer Rechtfertigung und einer umsichtigen Güterabwägung. Parlamentarische Kontrollgremien müssen dies in jedem Einzelfall sicherstellen.
Neue Bedrohungslagen bedürfen wirksamer Antworten und Taten. Die Bedrohung durch die Terrorgruppe Islami
scher Staat ist beispielhaft, hoch aktuell und hat unmittelbare Auswirkungen auf die heutige Gefahrenlage in Deutschland. Die Rückkehr von gewaltbereiten, radikalisierten Kämpfern aus Syrien oder aus dem Irak stellt eine unmittelbare Bedrohung dar. Es sind fundierte nachrichtendienstliche Erkenntnisse erforderlich, um wirksame Gegenmaßnahmen treffen zu können. Es ist unsere Aufgabe, den Schutz von Menschenleben mit all unseren rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewährleisten.
Ja, dafür brauchen wir auch die Hilfe unserer Verbündeten und Freunde. Wir brauchen eine vertrauensvolle, rechtlich gebundene und wirksam kontrollierte Kooperation mit den Nachrichtendiensten befreundeter Staaten. Vor allem der technologische Austausch mit den US-Diensten ist für den BND und die Sicherheit in Deutschland unverzichtbar.
Dass der Umgang gerade mit den USA bei diesem Thema schwierig ist, hat die Vergangenheit gezeigt. Sogenannte No-Spy-Abkommen waren die Interviews nicht wert, in denen sie propagiert wurden. Trotzdem: Dort, wo wir auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen können – übrigens am besten im Schulterschluss mit unseren europäischen Partnern; aber das ist schon angeklungen –, müssen wir das auch tun. Wir müssen gegenüber den USA als starker Partner auf Augenhöhe auftreten und rechtliche Standards einfordern, die für uns selbstverständlich gelten.
Dazu müssen wir die gesetzlichen Grenzen einer solchen Überwachung bestimmen. Wir müssen die Erfassung ausländischer Kommunikation auf das erforderliche Maß beschränken. Daten, die für die Aufgabenerfüllung nicht notwendig sind, sind schnellstmöglich zu löschen. Anstatt einen großen „Datenheuhaufen“ zusammenzutragen, wie es die NSA immer angestrebt hat, muss für den BND gelten: so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Dass wir uns heute mit dem BND-Gesetz beschäftigen und einen Bezug zu Hessen herstellen, ist im Zusammenhang mit dem Internetknoten DE-CIX in Frankfurt schon angeklungen. In unserem Land betreiben wir tatsächlich einen der weltweit größten Internetknoten. Der Betreiber weist zu Recht darauf hin, er hat seit Jahren große Bedenken dagegen, dass der BND an dem DE-CIX-Knoten Daten abfischt.
Ich finde – das gehört in einem Rechtsstaat ganz einfach dazu –, dass er nach dem Bekanntwerden der Erkenntnisse aus dem NSA-Untersuchungsausschuss auch das Recht hat, in die Offensive zu gehen und vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Allerdings ist dem Betreiber schon seit mehr als acht Jahren bekannt, wie die Nachrichtendienste dort mit den Daten umgehen. Zumindest müsste man das dem Betreiber zugestehen.
Ich bin gleich durch. – Als Mittelweg zwischen einem verdeckten, rechtlich unklaren und sich am Rande der Verfassung bewegenden „Weiter so“, wie es unser Koalitionspartner im Bund und auch der BND gern gehabt hätten, und dem völligen Verzicht auf eine Gefahrenabwehr durch die Nachrichtendienste, wie es DIE LINKE am liebsten
hätte, wurde mit dem BND-Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung getan. Vor allen Dingen wurde die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht aus dem Blick verloren. Wir, die SPD, unterstützen dies. Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Goldbach hat schon sehr viele wichtige und richtige Punkte angesprochen, und in einigen Bereichen gehe ich damit wirklich konform, allerdings komme ich auch in verschiedenen Bereichen zu anderen Schlüssen.
Bevor ich Landtagsabgeordneter wurde, habe ich in einer kleinen Kommunalverwaltung in der Finanzabteilung gearbeitet. Immer, wenn man dort einen Gesetzentwurf der FDP auf den Tisch bekommen und drübergeschaut hat, war man schon sehr skeptisch und tat dies mit erhöhter Aufmerksamkeit. Aber wenn es in diesem Bereich auch noch um die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit in Verwaltungen geht und der gleiche Antragsteller dort Veränderungen fordert, dann ist die Skepsis bei allen in der Verwaltung Tätigen besonders groß. Das hatten wir bei der Diskussion um § 121 HGO, also die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, aber auch bei vielen ÖPP-Projekten.
Die FDP traut an dieser Stelle den Städten und Gemeinden keine Fähigkeit zu wirtschaftlichem Handeln zu; das haben wir schon in vielen Fällen bemerkt, und das sehen wir auch beim vorliegenden Antrag.
Das bedient zwar wahrscheinlich die eine oder andere Stammtischmeinung, hat aber mit der Wirklichkeit in den Verwaltungen von heute recht wenig zu tun.
Natürlich wird heute schon, allein schon um den Anforderungen der Doppik gerecht zu werden, umfänglich dargestellt, welche Kosten detailliert für die jeweilige Maßnahme entstehen und auch folgen. Anders macht das heute auch gar keine Kommunalaufsicht bei der Genehmigung einer Maßnahme mehr mit, und selbst wenn Sie das nicht einreichen, gibt es endlose Diskussionen mit der Aufsicht, bis Sie eine solche Maßnahme überhaupt in den politischen Gang bringen.
So würde ich es nicht formulieren, Herr Hahn. Aber man kann schon die eine oder andere Äußerung auch des Hessi
schen Rechnungshofs im Umgang mit den Verwaltungen sehr kritisch betrachten.
Vielleicht liegt es daran – Ihre Initiative begründet sich ja mit dem Vorschlag aus dem Bericht des Rechnungshofs –, dass der Rechnungshof nicht die gleiche Betrachtungsweise wie die Verwaltungen hat. Vielleicht liegt es auch daran, dass der Rechnungshof als Institution oft selbst da ist, aber gar nicht in den Verwaltungen prüft, sondern dies an Wirtschaftsprüfer vergibt, die natürlich ihre ganz eigene Sicht der Dinge in den Verwaltungen haben.
Wir kennen es aus vielen Prüfungsgesprächen: Die Welt des Rechnungshofs und der von ihm beauftragten Wirtschaftsprüfer ist eine andere als die der öffentlichen Hand und oft auch nicht kompatibel. Blindes Anwenden von Verfahren, die gerne und oft von den Prüfern ins Spiel gebracht werden, hilft da nur bedingt.
Meine Damen und Herren, als Maßstab der öffentlichen Hand ist in aller Regel nicht vorrangig Gewinnstreben und Steuervermeidung zu betrachten – Frau Goldbach ist hierauf eingegangen –, sondern es geht in der öffentlichen Verwaltung auch darum, den Gesamtnutzen der Maßnahmen zu sehen. Dazu aber ist nicht jedes Verfahren geeignet.
Aber das Problem bei der Entscheidung, ob ich eine Maßnahme umsetze oder nicht, hängt doch im ersten Schritt gar nicht von den Verfahren einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ab, sondern es hängt davon ab, ob ich eine solche Baumaßnahme oder eine Investition überhaupt in Betracht ziehen kann. Jeder von uns, der auch kommunalpolitisch aktiv ist, weiß, dass sich die Gebäude oft in einem schlechten Zustand befinden. Aber auch die Finanzausstattung – wir haben es heute Morgen im Zusammenhang mit den Investitionen diskutiert – lässt es in den Städten und Gemeinden oft gar nicht zu, in wichtige Instandhaltungsmaßnahmen zum Vermögenserhalt oder zur Vermeidung bzw. Senkung von Folgekosten zu investieren. Die für Instandhaltungsmaßnahmen, notwendige Sanierungen oder gar für Ersatzinvestitionen notwendigen Ressourcen stehen doch gar nicht zur Verfügung.
Natürlich zerbrechen sich die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die Kolleginnen und Kollegen landauf, landab den Kopf, wie sie es mit den Mitteln hinbekommen, die sie aus den Haushalten herausquetschen, unterschiedliche Beschaffungsvarianten und individuelle Strategien zu entwickeln, mit denen sie den maximalen Nutzen für ihre Stadt oder für ihre Gemeinde erreichen. Wir können gerne im Ausschuss darüber diskutieren. Der Minister hat es angesprochen, dass wir die ganze GemHVO bis Ende des Jahres noch einmal diskutieren. Da gibt es sicher noch viele, viele Ansatzpunkte, künftig mit der Frage umzugehen, wie die Verwaltungen mit der GemHVO arbeiten können.
Die Aussage der Städte und Gemeinden in der Prüfung gegenüber dem Rechnungshof, die Ermittlung der Folgekosten sei zu aufwendig und stehe in keinem Verhältnis zum erwartenden Nutzen, kann man natürlich nicht generell teilen. Aber in vielen Fällen gibt es schon die Neigung dazu. Der vorgelegte Entwurf geht unserer Ansicht nach an dieser Stelle natürlich zu weit: Eine Istvorschrift benötigen wir nicht, eine Sollvorschrift reicht an dieser Stelle vollkommen aus. Wir sehen keinen Änderungsbedarf. Ich glaube, es ist durch meine Äußerungen deutlich geworden, dass der Vorschlag der FDP bzw. des Rechnungshofs an der Stelle viel zu weit geht. Die bisherige Regelung lässt
den Verwaltungen die notwendige Flexibilität, die Vorschrift anzuwenden, und entlässt die Kommunalpolitiker nicht aus ihrer Verantwortung
jawohl, Frau Präsidentin –, die entsprechenden Parameter für ihre Entscheidungen heranzuziehen. Ich glaube eher, der Gedanke, diesen Paragrafen an der Stelle zu ändern, ist dem geschuldet, dass die Wirtschaftsprüfer – auch die Fremdvergabe ist angesprochen worden – künftig mehr Arbeit in den kleinen Verwaltungen bekommen. Allein durch die Tagessätze der Wirtschaftsprüfer wird dann die Wirtschaftlichkeit der einen oder anderen Maßnahme sehr stark infrage gestellt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wann ist mit der Besetzung der seit Sommer 2015 vakanten Stelle der Leiterin des Staatlichen Schulamts für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis zu rechnen?
Das heißt, die Stelle wird noch einmal ausgeschrieben?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemeindienstskandale rund um das Thema „Sammeln von Daten“ sind leider mittlerweile fast ein fester Bestandteil der Berichterstattung in den täglichen Nachrichten geworden. Es wird immer deutlicher, wie umfassend und tiefgreifend die Möglichkeiten der Geheimdienste sind, Daten und Informationen in den Bereichen Verteidigung, Wirtschaftsspionage und auch aus dem privaten Umfeld zu speichern, auszuwerten und zu benutzen.
Durch die Veröffentlichungen des sogenannten Whistleblowers Edward Snowden wurde die Dimension der Auslandsspionage erstmals einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Ohne diese Veröffentlichungen würden wir bei Weitem nicht so oft und nicht so im Detail über die Angriffe auf unser Land reden, ganz einfach weil wir nicht den Hauch einer Ahnung von diesen Vorgängen hätten.
Die Spionageabwehr Deutschlands war vor diesen Enthüllungen deutlich außerhalb der Bündnispartner angelegt. Dass die Bedrohung durch Spionage gerade von ihnen kommt, ist besonders verwerflich.
Dennoch möchte ich auch deutlich machen: Die SPD teilt ausdrücklich nicht den unterschwelligen Tenor der Anfrage der LINKEN und die einseitige Haltung, die darin zum Ausdruck kommt. Das möchte ich hier für uns klarstellen.
Wir haben den USA unsere Freiheit und Sicherheit in Europa zu verdanken. Es ist für uns wichtig, das an dieser Stelle für die SPD noch einmal zu betonen. Gerade deshalb ist unter Freunden und Partnern ein klares Wort nötig und muss auch möglich sein. Spionage bei Freunden darf und muss Konsequenzen haben; diese können nicht aus Angst oder gar aus Duckmäusertum ausbleiben.
Was wir aktuell durch den Skandal rund um die Operation Eikonal erfahren, zeigt, dass Abhängigkeiten bestanden und wahrscheinlich noch bestehen, die von großer Bedeutung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit sind. Als die Kanzlerin im Zusammenhang mit den neuen Medien von „Neuland“ sprach, wurde das im Netz ironisch und auch
sehr belustigt zur Kenntnis genommen. Aber dass sich hinter diesem Begriff die – vermeintliche – Ahnungslosigkeit des gesamten Kanzleramtes vereint, war den Menschen sicher nicht bewusst.