Thomas Spies
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern (Hess. Nichtrau- cherschutzgesetz – NIG), Drucks. 16/7701 zu Drucks. 16/6928: Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 139. Plenarsitzung am 4. September 2007 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 4.September 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimme des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD zu dem Votum gelangt.
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz), Drucks. 16/7702 zu Drucks. 16/6968: Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 139. Plenarsitzung am 4. September 2007 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 4.September 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP zu dem genannten Votum gelangt.
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz – HessNRSG), Drucks. 16/7703 zu Drucks. 16/7488: Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 139. Plenarsitzung am 4. September 2007 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 4.September 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP zu dem genannten Votum gelangt.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Auf Antrag aller Fraktionen dieses Hauses vom 01.07.2003 hat der Hessische Landtag in seiner Sitzung vom 08.07.2003 einstimmig die Einsetzung der Enquetekommission „Demographischer Wandel – Herausforderung an die Landespolitik“ beschlossen.
Ich freue mich, heute im Namen der Enquetekommission über den Zwischenbericht sprechen zu dürfen.
Nun würde der Berichterstatter in der Mehrzahl der Fälle, die wir in diesem Haus haben, den Bericht vortragen. Das möchte ich nicht tun. Abgesehen davon, dass 73 Seiten eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen würden,käme man auch bei den bildlichen Darstellungen in Schwierigkeiten. Erlauben Sie mir deshalb, den Bericht in einer zusammenfassenden Form zu geben.
Aufgabe der Enquetekommission ist es, wie dem Einsetzungsbeschluss entnommen werden kann, konkrete Lösungen für die Landespolitik und konkrete Empfehlungen für das Parlament als Landesgesetzgeber zu erarbeiten. Dabei sind letztendlich alle Bereiche der Landespolitik betroffen,so sie denn Auswirkungen auf die Menschen in Hessen nicht in Tagen oder Wochen, sondern in Dekaden haben.
Auftrag ist es, strukturelle Auswirkungen in Hessen zu betrachten und ihre Entwicklung zu beeinflussen, das Bewusstsein der Menschen für die Phänomene des demographischen Wandels zu sensibilisieren und insbesondere die regionalen Veränderungen innerhalb Hessens einer genauen Beobachtung zu unterziehen.
Der Auftrag sah vor, dass wir Ihnen zum 01.07.2005 einen Zwischenbericht vorlegen. Ich darf sagen, dass die Enquetekommission dies punktgenau geschafft hat, indem wir am Tag davor den Zwischenbericht beschlossen haben.
Einen Abschlussbericht sollen wir zum 31.12.2006 vorlegen. Wir sind bereits in der weiteren Vorbereitung. Ich darf Ihnen allerdings sagen, dass sich die Aufgabe als umfangreicher erwiesen hat, als man vielleicht auf den ersten Blick erwartet hätte.
Ich werde Ihnen nicht die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Enquetekommission auflisten. Das können Sie wirklich bequem dem Bericht entnehmen. Lassen Sie mich aber doch noch einmal ausdrücklich die Sachverständigen erwähnen, die die Arbeit der Enquetekommission unterstützen. Das sind Prof. Fichert von der Fachhochschule Heilbronn, Frau Dr. Mohr, die Leiterin der Sozialverwaltung in Darmstadt, Herr Matthias Horx, der Leiter des Zukunftsinstitutes in Kelkheim, und Prof. Börsch-Supan,Leiter des Mannheimer Forschungsinstitutes Ökonomie und demographischer Wandel. All diese Experten haben die Arbeit der Enquetekommission weit über das Maß hinaus, das man als selbstverständlich erwarten könnte, unterstützt.
Ich glaube, sie haben unseren ganz ausdrücklichen Dank und auch diese ausdrückliche Erwähnung verdient. Ich glaube, ich darf im Namen der Enquetekommission auch erwähnen, dass unser Dank auch den Mitarbeitern der Landtagskanzlei gilt.
Ich glaube auch, das gehört zu einem Bericht über die Arbeit der Enquetekommission. Die Mitarbeiter haben keine Mühen gescheut und insbesondere keine Arbeitszeitregeln beachtet, wenn es darum ging, die Arbeit voranzutreiben.
Darüber hinaus gab es eine ganze Reihe von weiteren ständigen Teilnehmern, die uns mit beratender Stimme hilfreich zur Seite standen.
Der Zwischenbericht beschäftigt sich – das ist im Rahmen der Enquetekommission einvernehmlich geklärt worden – mit der Analyse der Voraussetzungen.Wir beschränken uns mit diesem Bericht darauf, darzustellen, was ist, was wird oder was sein könnte. Wenn man über Zeiträume nachdenkt, die in Dekaden zu rechnen sind, dann spielen Fragen der kulturellen Entwicklung – sicherlich die schwierigste Frage –, Fragen der bevölkerungsstatistischen Entwicklung – sicherlich die einfachste Frage, weil man in Form von Zahlen Anhaltspunkte für die Entwicklung bekommt – und Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung die wesentlichen Rollen.
Wir haben nach der Konstituierung der Enquetekommission im Oktober 2003 das Statistische Landesamt ersucht, uns die Daten für Hessen auf die Regionen und die Kreise herunterzubrechen. Das Statistische Landesamt hat uns im Sommer letzten Jahres mit den Ihnen allen vorliegenden, auf die Kreise heruntergebrochenen Vorausberechnungen der Bevölkerungsentwicklung in Hessen versorgt.
In der ersten „inhaltlichen“ Sitzung hat uns Prof. Birg vom Institut für Bevölkerungsforschung und Sozialpolitik der Universität Bielefeld in das Thema eingeführt. Ihm folgte der Bundestagsabgeordnete Storm, Mitglied der
Demographie-Enquetekommission des Deutschen Bundestages, der uns über die dort angewendeten Methoden berichtete. Anschließend hörten wir die Vorträge von Herrn Prof. Szydlik und von Matthias Horx, die sich mit der Frage des kulturellen Begriffs des Alterns und dem, was uns an Generationenverhältnissen und Generationenentwicklungen erwartet, beschäftigten.
In der Folge haben wir uns über die methodischen Grundlagen verständigt. Ich erwähnte bereits, dass das Statistische Landesamt am 30. Juni 2004 die Daten präsentierte. Es folgte ein Vortrag von Herrn Fetzer zum Thema Generationenbilanz.Herr Fetzer ist an der Universität Freiburg beschäftigt.Am 10.November führten wir eine ganztägige Anhörung zu dem komplexesten und nicht einfachen Thema „Ökonomische und fiskalische Auswirkungen des demographischen Wandels“ durch.
Anschließend traf sich – das möchte ich noch einmal ausdrücklich erwähnen – insgesamt sechs Mal eine Vorbereitungsgruppe, die den Ihnen vorliegenden Bericht erarbeitet hat. Den Bericht haben wir in mehreren Sitzungen der Enquetekommission im Frühjahr diskutiert.
Ich werde auf die einzelnen Teile des Berichts nicht eingehen. Inhaltlich werden wir den Bericht noch diskutieren. Lesen, meine Damen und Herren, können Sie ihn selber.Wir haben versucht, die kulturellen Aspekte, die Fragen der Methodik und des historischen Zusammenhangs, die konkreten Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Hessen und auf die Ökonomie sinnvoll zusammenzufassen.
Das Ergebnis ist ein Zwischenschritt, und es gibt zu dem vorliegenden Zwischenbericht umfangreiche Anlagen mit allen Vorträgen, Referaten und vielfältigen Daten für diejenigen, die sich im Detail damit beschäftigen möchten. Auf dieser Grundlage wird sich die Enquetekommission für den Rest der Legislaturperiode um konkrete Lösungsvorschläge für die Politik bemühen. Ein Bericht im Umfang von 73 Seiten ist zwar nicht gerade kurz,aber ich sage Ihnen,es steckt eine Menge Arbeit darin,und ich wünsche Ihnen bei der Lektüre viel Spaß.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Drucks. 16/1746, in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 26. Plenarsitzung am 27. Januar 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucks. 16/2607, am 30. September 2004 eine öffentliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen durchgeführt.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 18. November 2004 behandelt und ist
mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem zuvor genannten Votum gelangt.
Ich komme jetzt zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Drucks. 16/2607.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 45. Plenarsitzung am 15. September 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/1746, am 30. September 2004 eine öffentliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen durchgeführt.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 18. November 2004 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP zu dem zuvor genannten Votum gelangt.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 42. Plenarsitzung am 14. Juli 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat nach Durchführung einer schriftlichen Anhörung betroffener Verbände und Organisationen den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 9.September 2004 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem genannten Votum gelangt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 24. Plenarsitzung am 17. Dezember 2003 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. Januar 2004 behandelt und einstimmig den zuvor wiedergegebenen Beschluss gefasst.