Max Liess
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir das letzte Mal über den innerbremischen Finanzausgleich, so nenne ich das immer abkürzend, geredet haben, bestand durchaus die Sorge: Schaffen wir das alles noch in dieser Legislaturperiode?
Das, was Ihnen jetzt vorgelegt wird, zeigt in der Tat, wir schaffen das! Ich möchte meine Rede damit beginnen, dass ich allen Beteiligten, sowohl den Partnern in Bremerhaven als auch dem Finanzressort meinen Dank dafür aussprechen möchte, dass wir zu einer Regelung gekommen sind!
Frau Bürgermeisterin, lassen Sie mich das sagen, es waren mit Sicherheit keine einfachen Verhandlungen, und das Ergebnis, das erzielt wurde, ist etwas, bedeutet für das Land, gegenüber den beiden Stadtgemeinden an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gegangen zu sein. Dass das so ist, muss man nüchtern anerkennen. Das Ergebnis ist, dass wir einen Ausgleich haben zwischen den Gemeinden untereinander aber auch zwischen den Gemeinden und dem Land und insbesondere eine
Stärkung der Gemeinden dadurch, dass die Kosten für das nicht unterrichtende Personal nun vom Land übernommen werden.
Das schafft die notwendige Planungssicherheit. Planungssicherheit für das Land und die beiden Kommunen, aber auch die Pflicht für die beiden Kommunen, der Verpflichtung in der Landesverfassung hinsichtlich der Schuldenbremse nachzukommen. Sie sind dazu im Rahmen des innerbremischen Finanzausgleichs in der Lage. Deshalb halten wir das für ein sehr gutes Ergebnis.
Als stadtbremischer Abgeordneter, der ich auch bin, bin ich hochzufrieden mit dem Ergebnis. Damit kann die Stadtgemeinde Bremen gut leben. Ich bin aber hier nicht als stadtbremischer Abgeordneter, sondern als Landtagsabgeordneter, und als Landtagsabgeordneter gehört es zur Ehrlichkeit dazu, dass die Entschuldung, die vorgenommen worden ist, vollständig zulasten des Landes geht. Damit ist klar, dass bei Zinsänderungen diese Kosten zukünftig durch das Land zu tragen sind.
Das Land hat eine große Verantwortung übernommen, ein großes Risiko auf sich genommen, insofern gibt es ein lachendes und ein weinendes Auge, aber insgesamt ist es ein tragfähiger Kompromiss, der lange tragen wird. Wir sind davon überzeugt, dass wir ein gutes Ergebnis haben und bitten, sowie es im Haushalts- und Finanzausschuss schon einstimmig geschehen ist, um Zustimmung zu den Änderungen im innerbremischen Finanzausgleich. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesem Feuerwerk muss man sich –
erst einmal vergegenwärtigen, worum es eigentlich geht. Die Freie Hansestadt Bremen hat dem Stabilitätsrat einen Bericht über die Haushaltslage Bremens vorzulegen, richtig gesagt, über die Frage, ob wir weiterhin in einer extremen Haushaltsnotlage sind oder nicht, und mitzuteilen, welche Schritte Bremen hinsichtlich der Einhaltung des Konsolidierungspfades unternommen hat. Dahinter steht die Frage, ob wir die 300 Millionen Euro bekommen oder nicht.
Das vorweg. Das ist in der Tat eine technische Berichterstattung, die wir an ein übergeordnetes Gremium geben. Dem ist der Senat nachgekommen. Herr Rupp schlägt vor, eine andere Berichterstattung zu machen, die natürlich nicht an diesen Kreis gerichtet sein kann. Dort haben wir diese Kriterien zu erfüllen.
Ich finde, Herr Rupp, wenn wir über die Bewertung von Haushalten reden, dann sollten wir damit anfangen, dass wir die Kriterien, die schon bei der Haushaltsaufstellung als Messgrößen benannt worden sind, ernst nehmen und uns unser Haushaltsgebaren daraufhin anschauen. Da geht es zum Beispiel um die Zunahme der Unternehmen im Lande Bremen, die Zunahme der Erwerbstätigen im Lande Bremen, die Aufwendungen pro Kopf im Bildungsbereich, die Gewinnung von Einwohnern. Also gibt es durchaus Kriterien, die heute schon vorliegen und verfolgt werden und mit denen man eine Debatte über Haushalte führen könnte. Ich habe nichts dagegen, eine solche Debatte zu führen und sich darüber zu verständigen, was das jeweilige Haushaltsgebaren tatsächlich bewirkt hat und wo die Prioritäten zukünftig liegen müssen.
Eines ist klar, das zeigt auch dieser Sanierungsbericht: 2017 waren wir in einer extremen Haushaltsnotlage, wir sind es weiterhin und wir werden es auch bleiben. Auch 2020 werden wir nach wie vor in einer extremen Haushaltsnotlage sein. Das heißt bezogen auf die hier – ich nehme meine Fraktion gar nicht aus – so schön verteilten Millionen, die angeblich mehr zur Verfügung stehen: Wir werden nicht das Land werden, in dem Milch und Honig fließen. Nach wie vor wird es darum gehen, dass
wir Prioritäten setzen müssen und da können die eben genannten Kriterien welche sein, mit denen man das bewertet. An der jetzigen Stelle, um die es hier geht, nämlich um die Berichterstattung gegenüber Berlin und den anderen Bundesländern, wäre es unpassend. Es handelt sich um eine Debatte, von der ich finde, dass man sie führen kann. Nur das ist jetzt der falsche Punkt. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst einen Grundsatz vorwegschicken, der uns als sozialdemokratische Bürgerschaftsfraktion wichtig ist, und der lautet, jeder soll von seiner Arbeit leben können und auch eine Rente beziehen können.
Das schließt für uns ein, dass wir über die Löhne insgesamt tatsächlich reden müssen, und insofern finde ich es auch gut, dass die LINKE diese Fragen gestellt hat. Ich war übrigens angenehm überrascht, dass die LINKE auch Große Anfragen mit nur drei Fragen stellen kann und nicht mit dreißig und mehr und dann aber zum Kern gekommen ist, wie tatsächlich die Situation der Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder im öffentlichen Sektor insgesamt aussieht.
Da sieht es ja so aus, dass 66 Personen in der Kernverwaltung unterhalb einer Mindestlohngrenze von 12,63 Euro beschäftigt sind, wobei ich auch noch einmal hinzufüge, das ist keine irgendwie aus der Luft gegriffene Zahl, sondern ich will ausdrücklich bestätigen, was Frau Kollegin Vogt eben auch ausgeführt hat; es ist eine Zahl, die die Bundesregierung nannte, und die gesagt hat, das ist die Grenze, ab der man eine armutsfeste Rente, also
eine Rente ohne weitere Aufstockung tatsächlich beziehen kann.
Insofern ist das auch genau die Grenze, über die man reden muss, wenn man insgesamt eine Verbesserung der Lebenssituation der Menschen der unteren Lohngruppen tatsächlich erreichen will, wenn man als Ergebnis haben will, dass Menschen im Alter auch tatsächlich von ihrer Rente leben können.
Also nichts mit gegriffen und sich irgendetwas schöngerechnet, sondern es gibt Situationen, und die gibt es bei mir häufiger, wobei ich der Bundesregierung durchaus glaube, dass sie verlässliche Zahlen liefert. 66 sind es in der Kernverwaltung. Gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und der Kernverwaltung von über 10 000 kann man sagen, das ist ja auch nicht viel, aber dahinter stehen natürlich auch 66 Einzelschicksale. Einzelschicksale, auf die auch Politik, aber auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, darauf komme ich gleich noch einmal, tatsächlich Einfluss ausüben können. Ganz anders sieht es bereits im Bereich der Mehrheitsgesellschaften aus, da reden wir bereits von einer Zahl von fast 2 100 Personen, eine durchaus andere, durchaus größere Größenordnung. Ich mache mir jetzt nicht zu eigen, was eben gesagt worden ist, dass es sein könnte, dass es eine größere Dunkelziffer gibt.
Ja, ich möchte mich aber auf Verdächtigungen und auf Verdachte nicht einlassen. Ich möchte mich tatsächlich auf die vorliegenden Zahlen konzentrieren. Man kann diese Auffassung haben. Ich möchte mich aber an die Fakten halten, die gesichert sind, und da ist es für mich so, dass ich in der Tat sage, ja, wenn wir hier Beschäftigte haben, die unterhalb einer solchen Grenze sind, dann müssen wir überlegen, wie wir damit umgehen. Die LINKEN haben gefragt, ob es nicht eigentlich möglich ist, im Rahmen der Tarifverhandlungen T-VL, TVöD Lösungen zu erreichen. Wir wissen aber, dass es nach wie vor untere Gehaltsgruppen gibt in diesen beiden Tarifsystemen, die unterhalb der Grenze von 12,63 Euro liegen.
Dann sind wir allerdings schlecht beraten, wenn wir jetzt in die Tarifautonomie eingreifen, sondern wir müssen darauf setzen, dass tatsächlich die Tarifpartner sich einigen und beide Seiten sich einigen.
Das sind natürlich wir, ja!
Herr Kastendiek, wenn Sie die Beantwortung der Großen Anfrage gelesen haben, ich unterstelle das einmal, dann ist Ihnen aber vielleicht doch entgangen, dass das Land Bremen den Versuch gemacht hat, genau in diese unteren Lohngruppen einzugreifen und sie aufzuheben, um tatsächlich zu einer anderen Grenze zu kommen, sich aber nicht hat durchsetzen können.
Der Senat hat durchaus auch in meinem, in unserem Sinne, in Ihrem nicht offensichtlich, den Versuch unternommen, die Situation von diesen Beschäftigten zu verbessern. Es ist für mich aber auch nicht die Situation, dass ich in diese tarifvertraglichen Regelungen eingreifen möchte, sondern ich möchte schon, dass wir insgesamt in der Bundesrepublik sicherstellen, dass wir eine Situation haben, in der Arbeit tatsächlich auch dazu beiträgt, dass jeder davon leben kann. Das bedeutet für mich, und dabei bleibe ich auch, dass wir eine Erhöhung des Mindestlohns brauchen.
In welcher Höhe wir sie brauchen, darüber werden wir streiten und werden wir auch streiten müssen. Das Ziel ist für mich aber, dass wir zu einer Lösung kommen, dass ein Mindestlohn auch dazu führt, dass im Alter ohne weitere Hilfen tatsächlich ausgekommen werden kann.
Ich glaube, es nützt irgendwie nichts, wenn man jetzt alle Probleme der Stadt in einen großen Kessel wirft, den Kochlöffel nimmt, einmal umrührt, die GeNo herauszieht und sagt, darüber kann man jetzt etwas kanalisieren, und das kann man benutzen, diese Debatte in das Absurde zu führen. Es
bleibt dabei, es geht darum, dass Menschen von der Arbeit, die sie leisten, auch leben können und auch im Alter leben können. Das muss erreicht werden. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal grundsätzlich etwas zum Verhältnis der Kommunen zum Land sagen. Die Kommunen sind entscheidend für die Einhaltung der Schuldenbremse, ohne sie geht es nicht.
Die Kommunen haben gleichzeitig zur Sanierung insgesamt beizutragen, und Sanierung wird es weiterhin geben müssen, allen wunderbaren Wunschvorstellungen, die hier immer geäußert werden zum Trotz. Natürlich wird es weiterhin Sanierungsanstrengungen geben müssen, aber die Kommunen müssen auch arbeitsfähig sein, und sie müssen in die Lage versetzt werden, auch selbst den Sanierungsbeitrag leisten zu können.
Um die Frage von Herrn Röwekamp zu beantworten, lassen Sie mich an der Stelle vielleicht sagen, einer der Gründe weshalb wir den Antrag heute ablehnen, ist der, dass dieser Antrag zu sehr die Belange Bremerhavens berücksichtigt. Es ist eben schon deutlich geworden, dass es um zwei Kommunen geht und in beiden Kommunen ist das Problem die Einhaltung der Schuldenbremse.
Die Bremerhavener trifft es früher, die Stadtgemeinde Bremen etwas später, wenn dort nicht eingegriffen wird. Also haben wir einen dringenden Handlungsbedarf. Wir haben den Handlungsbedarf für beide Gemeinden. Das kommt mir in dem Antrag insgesamt zu kurz. Eine Neuregelung des bremischen Finanzausgleichs brauchen wir.
Der Senat hat ja den Versuch unternommen, über ein Gutachten klären zu lassen, wie die Kosten für die Daseinsfürsorge oder die Herstellung der gleichwertigen Lebensverhältnisse in beiden Stadtgemeinden aussehen, um eine gemeinsame Diskussionsgrundlage zu schaffen. Ich will das hier nicht unter den Tisch fallen lassen, deshalb möchte ich zu diesem Gutachten etwas sagen. Ich glaube, das Gutachten war gut gemeint und wenn man rational damit umgegangen wäre, wäre es auch eine Vorlage und eine Grundlage gewesen. Im Endeffekt hat es aber dazu geführt, dass sich der Interessenkonflikt verschärft hat.
Ich weiß ohnehin nicht, ob es gut ist, ob das eine kluge Lösung ist, im bisherigen Finanzzuweisungsgesetz auf, ich nenne das jetzt einmal, Sozialindikatoren zu setzen. Ich glaube nicht, denn wenn sich Sozialindikatoren verbessern, müsste die Finanzzuweisung abnehmen. Dieser Regelmechanismus kann zwischen den Kommunen und dem Land so nicht mehr funktionieren. Wir brauchen, nach meinem Dafürhalten, andere Lösungen.
Da ist der Personalkostenblock, das ist von der CDU richtig beschrieben worden, im Übrigen folgt das auch dem Antrag, den Herr Röwekamp eben noch einmal in Erinnerung gerufen hat, den wir, glaube ich, damals einstimmig verabschiedet haben. Der Personalkostenblock ist für die beiden Stadtgemeinden natürlich einer der größten Ausgabeposten insgesamt.
Die Frage ist, inwieweit es im Personalkostenblock eine Entlastung des Landes über die bisherigen Regelungen hinaus geben kann. Nämlich über die Regelungen für Lehrer und Polizisten und ob das nicht unterrichtende Personal dazugehört, was eigentlich mit den Beschäftigten im Bereich Kinder geschieht, und genauso die Frage, was eigentlich mit den Investitionskosten im Kitabereich ist.
Ich halte viel davon, sich Gedanken darüber zu machen, ob der Personalbereich des Bereichs Kinder und Bildung nicht zur Landesaufgabe werden sollte und wir damit eine entscheidende Entlastung für beide Kommunen schaffen. Die Freiräume schaffen den Sanierungsbeitrag zu leisten und eigenständig Politik, vor Ort, in den Kommunen machen zu können.
Selbstverständlich sind Landesprogramme für mich auch ein Mittel, um hier einen Ausgleich zwischen den Kommunen herzustellen, wobei ich aber glaube, dass wir dann wieder bei irgendwelchen Prozentregelungen sind. Ob das dann in der Sache hilfreich ist, weiß ich nicht. Wichtiger ist mir, dass wir im Bereich des Personals vielleicht auch noch einmal darauf schauen, ob das Land nicht auch weitere Pensionslasten übernehmen kann.
Das, was mit uns im Augenblick nicht zu machen ist, ist das, was im CDU-Antrag steht, dass wir jetzt
für die Ortspolizeibehörde schon einmal eine Zielfestschreibung machen, wie viele Stellen es in Bremerhaven geben soll. Ohne eine Festlegung, was auch tatsächlich mit der Polizei in Bremen passieren soll, ist das für mich sinnlos und gehört eigentlich in die Haushaltsberatungen und nicht in ein Finanzzuweisungsgesetz.
Der CDU-Antrag hat viele Vorschläge, die, glaube ich, von vielen hier im Haus durchaus unterstützt werden und hier Zustimmung finden. Trotzdem finde ich es etwas merkwürdig, dass dieser Antrag in dieser Form kommt, weil ich immer noch davon ausgehe, dass, bevor man zu einer Regelung kommt, miteinander reden muss und nicht hier schon Festsetzungen betreibt, die dann endgültig auch schon zur Vollstreckung kommen sollen und dass wir versuchen müssen, und ich weiß, wie schwer das ist, tatsächlich das Gespräch mit den Bremerhavener Vertretern zu führen.
Dazu gehört für mich auch, das sage ich ganz deutlich, dass die Bremerhavener Seite deutlich erklären muss, was sie eigentlich will.
Wir sind bereit über alles zu reden, was unseren beiden Kommunen und unserem Land dient und sind auch bereit, Kompromisse zu finden. Aber Kompromissfähigkeit schließt ein, dass beide Seiten sich bewegen und sich nicht nur eine Seite bewegt.
Wir werden also daher den CDU-Antrag heute ablehnen, weil er nach meiner Einschätzung zu sehr auf Bremerhaven ausgerichtet ist. Er hat Festlegungen im Bereich der Polizei, die wir so nicht mittragen können, und er setzt nicht darauf, dass wir immer noch versuchen sollten, einen innerbremischen Konsens herzustellen.
Zwei Sätze noch, Herr Präsident. Vom Senat erwarten wir, dass er, trotz aller Widrigkeiten, weiterhin das Gespräch sucht. Von Bremerhaven und seinen Vertretern erwarte ich eine konstruktive Herangehensweise und die Grundeinstellung, dass es um ein gemeinsames Vorhaben geht, nämlich um die Zukunft unseres Landes.
Wir lehnen den Antrag daher heute ab, aber ich erkläre auch: Wir haben nach wie vor ein hohes Interesse, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Regelung kommt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Frau Dogan noch eins sagen: Es gibt für Abgeordnete immer Situationen, in denen man Dingen zustimmt oder zu Dingen sich verhalten muss, die man so nicht sieht, und wenn man das allein entscheiden könnte, würde man sich anders verhalten. Aber so sind Koalitionen. Es wird negativ auch Sachzwang genannt, aber es schafft und fördert die Arbeitsfähigkeit einer Koalition.
Ich will zu den Ausführungen noch eines sagen: Wenn man sich so vehement auf den Bericht des Rechnungshofes bezieht, dann möge man bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass der Rechnungshof sehr deutlich formuliert hat, dass die Verwendungsnachweise über die Personalkostenzuweisungen nach Bremerhaven etwas fragwürdig gewesen sind. Das gehört dann auch zur Wahrheit, dass man sagen muss, dass nicht alles in Ordnung gewesen ist, was Bremerhaven dort gemacht hat.
Aber ich finde, dass das nicht hilfreich ist, weil ich auch nicht glaube, dass wir hier in einen Konflikt oder in die Fragestellung eintreten sollten. Ich bitte, meinen ersten Beitrag zu entschuldigen, wenn der so zu verstehen gewesen ist, dass man nach einem Schuldigen sucht. Darum geht es mir nicht, weil dass das Problem nicht löst.
Worum es mir geht ist, dass diejenigen, die maßgeblich die Verhandlungen zu führen haben – wenn es um Bremerhaven geht, hat die Verhandlung aus Sicht dieses Parlaments der Senat mit dem Magistrat zu führen, eine Gesprächsbereitschaft zu haben und eine Offenheit, um die Probleme zu lösen.
Ich setze nach wie vor auf Einsichtsfähigkeit, sage aber auch, und ich will das heute nicht abschließend bewerten: Ich nehme das, was Herr Röwekamp gesagt hat, ernst. Ich bin bereit, darüber nachzudenken, wie lange ein Parlament oder auch ein Senat auf die Einsichtsfähigkeit anderer warten kann. Ich bin aber heute noch nicht bereit, dazu eindeutig Stellung zu nehmen.
Ich will noch einmal sagen, weshalb wir den Antrag heute ablehnen: Über die Ortspolizeibehörde ist schon geredet worden. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass dies Gegenstand von Haushaltsberatungen und nicht eines Finanzzuweisungsgesetzes ist. Ich vermisse in dem Antrag die Frage, inwieweit Pensionslasten mit einbezogen werden können. Und ich finde dort die Frage der Bedarfsindikatoren wieder, zu denen ich, wie in meinem ersten Beitrag gesagt, die Frage habe, ob das tatsächlich noch die richtige Lösung ist.
Das sind für mich die Gründe, diesen Antrag hier heute abzulehnen.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Attraktivität der Ausbildungsberufe in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie unter anderem durch eine Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen – etwa durch den Wegfall der bisherigen, den ausgezahlten Azubi-Lohn mindernden, Steuer- und Sozialversicherungspflicht auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft und Verpflegung – zu steigern?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang die Bundesratsinitiative des Bundeslandes Bayern, Drucksache 277/18, zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Ausbildung und wird er sie im Bundesrat unterstützen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat das in Mecklenburg-Vorpommern und in Hessen als Pilotprojekt gestartete Amtsveranlagungsverfahren für Rentnerinnen und Rentner, bei dem auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichtet werden kann?
Zweitens: Wann ist mit einem Abschluss des Pilotprojekts zu rechnen, und wie bewertet der Senat die Möglichkeit, dass der Erkenntnisgewinn aus dem Pilotprojekt für eine bundeseinheitliche Gesetzgebung angewendet werden kann?
Drittens: Welche Folgen hätte eine Umsetzung des Pilotprojekts für das Land Bremen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es besteht überhaupt kein berechtigter Einwand gegen die Notwendigkeit von Zulagen. Die Reformbedürftigkeit des Zulagensystems ist sicherlich auch gegeben.
Allerdings sehen auch wir in der vorgeschlagenen Kommission nicht die richtige Lösung, weil nach unserem Dafürhalten auf der einen Seite die Arbeitgeber und auf der anderen Seite die Arbeitnehmer beziehungsweise die Gewerkschaften, die die Arbeitnehmer vertreten sollen, vertreten sein müssen, die diese Gespräche initiieren und die diese Gespräche auch führen müssen. Sie müssen diese Gespräche auch so führen können, dass sie Themen, die ihnen wichtig sind, auch benennen, aber wir hier nicht als Politik Vorgaben machen und die Tarifpartner in ihrer Handlungsfähigkeit beschränken.
Von daher lehnen wir den Antrag ab. Wir finden, dass eine solche Kommission falsch ist, wenngleich wir auch zugeben, dass es Reformbedarf gibt und dass das Thema insgesamt angegangen werden muss.
Wir erwarten die Initiative über die Tarifparteien, Herr Kollege Hinners.
Ich möchte dann noch eines sagen! Ob es wirklich so klug ist, zu sagen, dass die Zulagen in den einzelnen Ländern für die gleiche Tätigkeit in gleicher Höhe gezahlt werden sollten, eröffnet leider ein anderes Problem, auf das der Antrag in einem Nebensatz hingewiesen hat.
Das Problem ist ja, dass wir im Rahmen der Föderalismusreform II die gleiche Besoldung im Bund und in den Ländern aufgegeben haben. Ich halte das im Nachhinein für einen großen Fehler, den wir begangen haben.
Das hat natürlich jetzt auch Auswirkungen auf das gesamte Zulagensystem. Das ist ein Punkt, über den man reden sollte. Ich wäre glücklich, wenn es einen Weg geben würde, zu den alten Verhältnissen zurückzukommen. Ich glaube aber, dass mittlerweile die Gehaltsunterschiede so groß sind, dass das auch die Freie Hansestadt Bremen nicht würde leisten können, richtig wäre es aber.
Meine Damen und Herren, wir lehnen die Schaffung einer solchen Kommission ab, wenngleich wir durchaus Regelungsbedarf sehen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich die Anfrage und die Antworten las, fragte ich mich, wovon wir jetzt eigentlich reden, weil wir - und das hat die Debatte eben für mich auch wieder deutlich gemacht - hier von unterschiedlichen Zahlen, unterschiedlichen Interpretationen und unterschiedlichen Verdächtigungen und Mutmaßungen reden, was es denn eigentlich sein könnte.
Es fängt ja schon damit an, dass man sich einmal über die Größenordnung Gedanken machen muss. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, haben wir im Kernhaushalt 17 000 Beschäftigte. Es geht hier um ungefähr 1 200 gemeldete Nebenbeschäftigungen, von denen wir noch nicht einmal wissen, ob sie zu diesem Zeitpunkt alle ausgeübt werden,
denn es gibt ja keine Genehmigungspflicht, sondern nur das Recht des Arbeitgebers, eine bestimmte Nebentätigkeit zu untersagen, wenn sie gemeldet wird. Daher wissen wir gar nicht, um welchem Umfang es geht. Das geht dann in der Statistik weiter, wenn man die hier mehrfach genannten wöchentlichen Nebentätigkeiten anschaut, dann kann man bei der Antwort auf Frage sechs in die mittlere oder die rechte Spalte dieser Tabelle gehen. Man kann auf die maximale Anzahl schauen, dann kommt man auf 20. Schaut man auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, dann ist man ist bei zwei bis 7,8 und bewegt sich damit genau in dem Rahmen, der auch vorgesehen ist, nämlich maximal acht Stunden pro Woche.
Die Frage ist also, wovon wir jetzt reden, und das insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass man genau die Frage, die hier jetzt in der Debatte schon aufgekommen ist, auch stellen muss: Geht es jetzt eigentlich um eine Nebenbeschäftigung von Beschäftigten in Vollzeit oder in Teilzeit? Um was geht es jetzt eigentlich? Das sind alles Fragen, von denen ich sage, dass man ihnen nachgehen kann. Man könnte die Fragen auch stellen. Sie sind aber nicht gestellt worden. Der Senat hat auf das geantwortet, was er gefragt wurde, so ist er eben, so erwarten wir das auch.
So erwarten wir das auch, das ist ja absolut nicht negativ.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist mir noch nicht klar, was das Ergebnis dieser Debatte sein soll. Klar ist, dass man darüber reden muss - insofern stimme ich mit den Vorrednern auch überein , ob der öffentliche Dienst seine Beschäftigten korrekt entlohnt. Das glaube ich schon. Ich glaube nicht, dass der öffentliche Dienst der Hort eines öffentlichen Prekariats ist, wie es hier eben angeklungen ist.
Klar ist auch, dass der Staat - der Senat - dafür Sorge tragen muss, dass es bei der Aufnahme von Nebenbeschäftigungen keine Interessenkollision geben darf. Das tut er aber auch schon. Daher kann ich mit der Anfrage, so wie sie gestellt worden ist, insofern nichts anfangen, als ich daraus keine verlässlichen Schlüsse ziehen kann. Mehr ist für mich aus dieser Anfrage heute nicht zu gewinnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wenn man das Zahlenwerk sieht, Herr Kollege Rupp: Ruhig schlafen wäre gar nicht möglich, zumal eine ganze Menge Zahlen noch fehlt! Es fehlen ja noch die Häfen, es fehlen noch Ersatzbeschaffungen für Feuerwehr und Polizei. Das ist das, was mir so spontan einfällt, die Liste der offenen Wünsche und Notwendigkeiten ist noch weitaus länger.
Deutlich geworden ist mir an Ihrem Beitrag eben, dass wir Koalitionäre offensichtlich eine Große Anfrage stellen müssen, wie viel im Rahmen der rotgrünen Regierungskoalition insgesamt an Geldern für Bauunterhalt, Sanierung, Energieeffizienz, den Erhalt der Betriebsmittel und so weiter ausgegeben worden ist. Ich glaube, das ist einmal lohnend, weil man bestimmten Auffassungen, die immer wieder vertreten werden, dann auch einmal entgegentreten kann, denn es ist nicht so, dass hier nichts getan worden wäre, und es ist auch nicht so, dass der Versuch - ich sage auch bewusst: der Versuch! - unternommen worden ist, nach Prioritäten Dinge abzuhandeln.
Ich sage deshalb Versuch, weil wir bei vielen Baumaßnahmen etwas erleben, ich nenne Asbest als Beispiel, da taucht ein weiteres Problem auf, das wir so nicht hatten, mit weiteren Kosten: Das belastet uns und führt dazu, dass andere Projekte erst später angefangen werden können. Daher sage ich einmal, dem Senat - und wer die Haushaltsberatungen immer verfolgt hat, weiß das auch - ist bewusst, dass wir einen Sanierungsbedarf haben. Es ist auch klar, dass in jeder Haushaltsaufstellung unter Rot-Grün Mittel bereitgestellt worden sind, um diesem Sanierungsstau insgesamt entgegenzuwirken. Dass wir ihn nicht auflösen konnten, ist von uns immer gesagt worden. Dass wir darüber nicht glücklich sind, dass wir ihn nicht auflösen konnten,
darüber, glaube ich, sind wir uns im Haus insgesamt einig.
Ich will jetzt auch nicht sagen, dass 2020 alles besser wird, aber das, was ich in der Beantwortung der Großen Anfrage feststelle, ist, dass wir zumindest ab 2020 in der Lage sind, für die öffentlichen Immobilien einen Sanierungsplan aufzustellen, weil wir die Zustandserfassung Bau dann abgeschlossen haben. Das heißt, wir können tatsächlich einen Folgeplan machen, wir können sagen, wann welche Immobilie an der Reihe ist. Damit sind wir weiter und besser als heute, und wir sind auch ein Stück weit transparenter, als wir es heute nur sein können.
Im Übrigen, was mich zunehmend irritiert: Ich bitte jeden, der die Vorlage mit den 675 Millionen Euro für die Schulen in die Hand bekommen hat, sich das bitte noch einmal durchzulesen! Diese 675 Millionen Euro beziehen sich darauf, dass ein Objekt mit einem bestimmten Mitteleinsatz saniert werden müsste oder instand gesetzt werden müsste, unabhängig davon, ob diese Schule - ich nehme als Beispiel eine Schule - schon gerade saniert worden ist, sondern es findet eine Kostenabschätzung statt, wie viel es kostet, dieses Gebäude instand zu setzen. Die 675 Millionen Euro sind daher eine Gesamtsumme der Sanierungsmasse, die aufgebracht werden muss. Deshalb bitte ich auch einmal diese Zahl mit einer gewissen Vorsicht zu behandeln!
Das heißt, dass die Summe in der politischen Argumentation so zu hoch ist, denn wir müssen gegenrechnen und schauen, wann eigentlich welche Schule an der Reihe sein muss. Dann erst haben wir eine korrekte Planung.
Ich sage also nicht, dass wir ruhig schlafen, wir schlafen aber immer besser, je mehr Gewissheit wir haben, wie hoch der Bedarf ist und wann wir diesen Bedarf auch tatsächlich abarbeiten können. Daher finde ich die Zusammenstellung in dieser Form richtig. Ich behalte mir für meine Fraktion vor, dass wir auch einmal abfragen, was wir insgesamt schon eingesetzt haben. - Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei den vielen Menschen in den Ressorts, insbesondere in der Finanzverwaltung, für ihren Einsatz und ihre Unterstützung zur Erstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 bedanken.
Mein besonderer Dank - der Kollege Eckhoff hat es eben gerade schon gesagt - geht auch an Herrn Löffler, der uns kompetent im Haushalts- und Finanzausschuss begleitet hat. Mein Dank geht auch an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses. Der Kollege Eckhoff hat mit großer Souveränität die Haushaltsberatungen geleitet und uns alle, glaube ich, zur Zufriedenheit durch die Haushaltsberatungen geführt. Sein Beitrag hat eben deutlich gemacht, wie gut er diese Arbeit geleistet hat. Vielen Dank!
Außerdem möchte ich mich bei der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE bedanken, die durch ihre Änderungsanträge deutlich gemacht haben, dass ihnen einige Punkte besonders wichtig sind, die sie auch besonders behandelt wissen wollten. Sie haben sich der Mühe unterzogen, die einzelnen
Bestandteile des Haushalts zu bewerten, und sie haben nach Alternativen gesucht. Das kann ich von der CDU leider nicht behaupten. Einen Tag vor den Haushaltsberatungen hat die CDU wieder - wie bei den letzten Haushaltsberatungen - einen Sammelantrag vorgelegt. Sie hat damit deutlich gemacht, dass sie den Haushalt insgesamt ablehnt und dass sie sich - und das finde ich bedauerlich - einer ernsthaften Auseinandersetzung entzogen hat.
Es reicht eben nicht aus - und es ist auch kein Beitrag zur Glaubwürdigkeit -, wenn man sich nicht der Mühe unterzieht, alternative Finanzierungen bei den vielen Anliegen zu finden, die in dem Antrag genannt werden. Das hat die CDU wieder einmal nicht geleistet. Ich sage deutlich: Ich bedaure es,
dass sie diesen Weg nicht gegangen ist. Es täte uns gut, wenn wir auch im Detail mit der größten Oppositionspartei streiten könnten und nicht nur auf Pauschales angewiesen wären.
Wir haben heute einen sehr langen Tag vor uns. Wir werden die einzelnen Haushalte beraten. Ich werde mich in meinem Beitrag auf die übergeordneten Dinge des Haushalts konzentrieren. Die Einzelberatung werden andere zu den Senatsressorts leisten.
Der Senat hat einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der sich durch klare Schwerpunkte auszeichnet. Der Bereich Kinder und Bildung wird eindeutig gestärkt. Das betrifft sowohl bauliche Maßnahmen als auch die Aufstockung des Personals.
Der Senat reagiert damit auf den angestiegenen Bedarf sachgerecht sowie mit einem finanziellen Mehreinsatz, den es nach meiner Kenntnis in der bremischen Geschichte so noch nicht gegeben hat.
Mit den Verstärkungsmitteln werden zusätzliche Ressourcen für eine saubere und auch eine sichere Stadt eingestellt. Das hier zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, wird sicherlich niemand bestreiten können.
Die öffentliche Verwaltung soll ertüchtig werden, das Stichwort lautet Digitalisierung. Bremen wird sich noch besser auf die digitalen Anforderungen unserer Zeit einstellen können. Damit greift der Senat die drängendsten akuten Probleme auf und wird sie in den beiden Haushaltsjahren einer Lösung zuführen können. Der Senat hat deshalb auch unsere Unterstützung.
Die Koalitionsfraktionen haben die Schwerpunktsetzung noch durch ein besonderes Kapitel im Bereich des Wohnungswesens ergänzt. Es werden mehr Mittel für studentisches Wohnen bereitgestellt. Das entlastet einerseits den Wohnungsmarkt, andererseits wird damit der Wirtschaftsstandort gestärkt.
Dieser Doppelhaushalt ist in die Fortsetzung des Konsolidierungspfades eingebettet. Das wird uns die Zinsbeihilfen in den Jahren 2018 und 2019 sichern. Darauf wollen und können wir auch nicht verzichten. Es ist gelungen, die Deckungsquote des Haushalts im Jahr 2016 auf nunmehr 94,4 Prozent zu führen. 2010 waren es nur 73,2 Prozent. Der Primärsaldo ist seit 2015 positiv. Das Finanzierungsdefizit ist von 922 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 135 Millionen Euro im Jahr 2016 gesunken. Der vorgelegte Doppelhaushalt wird es ermöglichen, die Vorgaben der Schuldenbremse im Jahr 2020 einzuhalten.
Trotzdem ist nicht zu verschweigen, dass es weiterhin Einschnitte geben wird. Milch und Honig werden nach wie vor nicht fließen. Die PEP-Quote wird ein letztes Mal zur Anwendung kommen. Kollege Eckhoff hat den Konsens im Haushalts- und Finanzausschuss beschrieben. Über die Wege, wie mit der öffentlichen Verwaltung, was Ihre Personalstärke angeht, insgesamt umgegangen werden muss, wird zukünftig entschieden werden müssen. In diesem Haushalt kommt die PEP-Quote also noch zur Anwendung. Allerdings sind weite Bereiche der öffentlichen Verwaltung schon von dieser Quote ausgenommen. Es wird eine deutliche Aufstockung der Kernbereiche der öffentlichen Verwaltung geben, insbesondere im Bereich Kinder und Bildung. Das ist auch gut und richtig so.
Wir begrüßen auch, dass heute das Zulagensystem aktualisiert wird. Insbesondere begrüßen wir, dass
es im Rahmen des Gesetzes bezüglich der besoldungsrechtlichen Vorschriften eine Aufstockung im Bereich von A 12 gibt, weil wir damit einen Beitrag dazu leisten, uns an die finanzielle Entwicklung der Gehälter und der Besoldung in Niedersachsen anzupassen und einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung für unsere beiden Städte leisten.
Wenn wir auf der einen Seite über Mehrausgaben reden, müssen wir auf der anderen Seite auch über Mehreinnahmen reden. Durch Eigenanstrengungen, insbesondere durch Personaleinsparungen, aber auch durch Steuer- und Abgabenerhöhungen hat die Freie Hansestadt Bremen seit dem Beginn der Sanierungsvereinbarung 1 Milliarde Euro erwirtschaftet. Bremen ist den Anforderungen des Stabilitätsrats insoweit gerecht geworden.
Aktuell stehen zwei durchaus strittige Veränderungen an. Die erste Veränderung betrifft die Tourismusabgabe. Die Tourismusabgabe wird, wie in anderen Kommunen auch, auf eine prozentuale Abgabe umgestellt. Damit erwartet der Senat eine deutliche Steigerung der Mehreinnahmen, die notwendig ist, um in den Schwerpunktbereichen eingesetzt werden zu können.
Im Übrigen - lassen Sie mich das bei der Gelegenheit sagen - hat es nie den Automatismus gegeben, der hier immer beschrieben wird, wonach Mehreinnahmen bei der Tourismusabgabe automatisch in den Kulturbereich fließen müssten, sondern es war immer allgemeines Haushaltsgeld. Ich finde, diese Legende kann jetzt endlich begraben werden.
Auch die Erhöhung der Gewerbesteuer für die Stadtgemeinde Bremen ist ein Beitrag zur Erzielung von Mehreinnahmen. Der erhöhte Hebesatz soll aber eben nicht auf Dauer, sondern nur für zwei Jahre erhoben werden, um die finanziellen Herausforderungen des letzten Schrittes auf dem Konsolidierungspfad bewältigen zu können. Wir halten das für zumutbar und bitten insbesondere die Wirtschaft, dies als einen befristeten Solidarbeitrag zu begreifen.
Meine Damen und Herren, der Senat hat die Haushaltsentwürfe vorgelegt, die die drängendsten Probleme lösen werden. Er hat sichergestellt, dass der Konsolidierungspfad weiterhin beschritten
werden kann und die Ziele erreicht werden. Er hat verstärkte Planungsfristmittel für die Zeit nach 2019 zur Verfügung gestellt, auf dass wir auf das Jahr 2020 vorbereitet sind und weiter investieren können.
2020 wird nicht, wie es im CDU-Antrag steht, das goldene Zeitalter anbrechen. Es wird mit Sicherheit nicht so sein. Dafür müssen wir in viel zu vielen verschiedenen, ja in fast allen Politikbereichen, noch Investitionen tätigen. Aber dieser vorgelegte Doppelhaushalt bereitet die Grundlage für die weitere Gestaltung von Politik, eröffnet die Möglichkeit, über die kommenden zwei Jahre hinaus Politik in diesem Lande zu gestalten. Deshalb bitten wir um Unterstützung für diesen Doppelhaushalt. - Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich versuche, es ganz kurz zu machen. Meine Damen und Herren, ich möchte drei Anmerkungen machen.
Ich möchte noch einmal auf die Generaldebatte von heute Morgen und die dort aufgeworfene Frage zurückkommen, ob es sinnvoll sei, dass die Opposition Änderungsanträge stelle, die die Koalition naturgemäß ablehne.
Eben, es ist eben natürlich nicht naturgemäß!
Nein, das vielleicht auch nicht! Ich will Ihnen aber zugestehen, dass es bestimmte Anträge gibt, über die die Koalitionsfraktionen nachdenken.
Ja, doch, das soll es geben!
Die Erwartungshaltung ist, dass sich die gedankliche Beschäftigung, sofort im Verhalten widerspiegelt. Das wird nicht passieren. Ich möchte Ihnen jedoch sagen, dass der Vorschlag der FDP-Fraktion - ich habe das schon im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt - zum Thema Jugend gründet sinnvollerweise noch einmal in der Wirtschaftsdeputation aufgerufen werden sollte.
Es gibt Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der FDP-Fraktion, zum Beispiel zu Übungsleiterpauschalen, die bei uns eine Entsprechung haben. Spannenderweise gibt es sogar einen Antrag, bei dem wir tatsächlich einmal über der Unterstützungsforderung der Fraktion DIE LINKE liegen. Das ist ja auch ungewöhnlich.
Unser Haushaltsansatz liegt beim Rat & Tat Zentrum um 3 000 Euro höher als die Unterstützungsforderung der Fraktion DIE LINKE. Ich glaube, dass DIE LINKE nichts dagegen hat.
Das heißt für mich: Meine Damen und Herren, es mag manchmal so aussehen, als sei das alles hier nur ganz großes Theater auf ganz hoher Bühne, und es erfolge keine Beschäftigung mit den Themen, ich finde, das ist nicht der Fall. Geben Sie uns Zeit - manchmal brauchen wir sie auch -, um alles überlegen zu können.
Eine zweite Bemerkung! Mir ist aufgefallen, dass aus jeder Fraktion jeder über den Sanierungsstau geredet hat und dass jeder gesagt hat, ab 2020 werde das alles besser. Jetzt lassen Sie mich einmal unabhängig von meiner Parteizugehörigkeit sagen: Wir wären alle gut beraten, wenn wir uns überlegen würden, was wir im Jahr 2020 eigentlich angehen wollen und müssen.
Wir müssen uns darüber verständigen, was wir tatsächlich wollen, denn es nützt uns nichts, jetzt Erwartungshaltungen zu wecken, die wir dann überhaupt nicht erfüllen können.
Wenn Sie den Vorschlägen folgen, könnten wir Ihnen ja vielleicht auch folgen. Kollege Röwekamp, ich glaube, dass man wirklich ernsthaft darüber reden muss, wie man mit dem Sanierungsstau umgeht.
In Ordnung, wir lassen das stehen!
Dritte Bemerkung! Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, den 5,4 Milliarden Euro umfassenden Tropfen auf den heißen Stein, wie Frau Kohlrausch das heute Morgen zum Haushalt ausführte, zuzustimmen. Ich glaube nämlich, dass mit den vorgelegten Haushaltsentwürfen, anders als das der Kollege Rupp heute Morgen gesagt hat, die Situation nicht gleich schlecht bleibt, sondern dass sich die Situation verändert und verbessert, sodass wir Haushalte haben, mit denen wir in den nächsten zwei Jahren gut bestehen können. - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meiner Ausführung vorwegschicken: Ich glaube, dass das Thema sicherlich wahlkampftauglich ist - und deswegen reden wir heute wahrscheinlich auch über dieses Thema -, aber das Thema ist vielschichtiger und wichtiger, als dass Sie es nur im Wahlkampf behandeln sollten.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich eine Sympathie für die Wiedereinführung der Vermögensteuer habe, denn ich glaube, dass die sehr starken Schultern in dieser Gesellschaft tatsächlich mehr tragen und mehr dazu beitragen können, den Zusammenhalt der Gesellschaft weiter zu festigen.
Wir erleben, dass wir einen Bedarf in diese Richtung haben, und zwar in jeder Debatte, die wir hier führen. Wir wissen, dass wir Mittel brauchen, um den sozialen Zusammenhalt in allen Bereichen unserer Gesellschaft weiter zu stärken. Das sind keine Bedarfe, die man sich aussucht, sondern es sind Bedarfe, die gestiegen sind. Es sind auch Bedarfe und Anforderungen, die erst durch die Änderung gesetzlicher Regelungen geschaffen worden sind. Insofern ist zum Beispiel die Aussage zum Eigentum - und das sei die bessere Alterssicherung - für diejenigen, die Hartz IV empfan
gen, nicht unbedingt eine geglückte Aussage. Das sollten Sie eigentlich wissen.
Ich finde, wir sollten uns im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal um die einzelnen Dinge bemühen. Wir sollten uns um die einzelnen Dinge wirklich bemühen, um bestimmte Dinge zu klären. Natürlich stellen sich die Fragen: Welche Auswirkungen hat die Vermögensteuer auf Unternehmen? Welche Regelungen müssen vielleicht geschaffen werden? Deswegen ist es mir auch unmöglich, dem Antrag der LINKEN heute zuzustimmen, denn ich kann bei dem konkreten Rechenbeispiel, das mit dem Antrag vorgelegt worden ist, zunächst nicht verifizieren, dass dies ein taugliches Instrument wäre. Ich bin also sehr dafür, den Antrag einzeln zu prüfen.
Im Übrigen sage ich auch zu den Fragen, die Herr Hilz gestellt hat: Ja, es sind Fragen, die man beantworten muss, und man muss über sie reden. Ich würde mir wünschen, wenn wir ein bisschen vorurteilsfreier, aber nicht zu Ideologie beladen über diese Fragen reden würden, wie das bei der Vermögensteuer offensichtlich immer der Fall ist. Mir geht es darum, dass wir uns in der Tat Finanzquellen von denen erschließen, die zum gesellschaftlichen Zusammenhalt noch mehr beitragen können und die das Leben für die Gesamtheit der Bevölkerung gerechter machen können.
Ihre Äußerung, Herr Leidreiter, hat mich irritiert. Sie macht mich auch ein Stück weit fassungslos, wenn Sie die Einkommensentwicklung in Deutschland am Zuzug nach Deutschland festmachen wollen. Sie haben gesagt, dass die Flüchtlinge dazu beitragen, dass die Einkommensschere weiter auseinanderklafft. Ich muss Ihnen dazu sagen, Sie haben keine Ahnung von der Einkommensentwicklung in Deutschland.
Schauen Sie sich die Einkommensentwicklung an, denn auch das gehört zum Führen einer anständigen Debatte, wenn man hier nicht nur Vorurteile befeuern will. - Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht darum, dass Beamte Schmerzensgeldansprüche, die sie gegenüber Dritten haben, an den Dienstherrn übergeben können, der dann dafür sorgt, dass die Schmerzensgeldansprüche ihm gegenüber befriedigt und gegenüber dem Drittverursacher die ausstehenden Gelder dann eingetrieben werden. Das ist, glaube ich, ein guter Antrag. Ich sage ausdrücklich, da wir jetzt in der Zeit sind, wo wir uns gegenseitig loben, ich danke der CDU, dass sie den Antrag, wenn ich mich richtig entsinne, das zweite Mal in das Parlament eingebracht hat, nämlich in der letzten Legislaturperiode und in dieser auch noch einmal.
Ich danke auch dafür, dass wir eine sehr eingehende, intensive Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss hatten, einschließlich einer Anhörung insbesondere der Gewerkschaften, die dann auch noch einmal zu Veränderungen in der Sache geführt hat und zu einem anderen Beschlusstext als dem ursprünglich vorgelegten, einem Beschlusstext aber, der jetzt so aussieht, dass der Staat in diesem Bereich als Dienstherr seinen Beamten gegenüber einen weiteren Beitrag zur Fürsorgepflicht und in der Tat auch zur Wertschätzung leistet. In diesem Bereich betroffen von dieser Regelung sind jetzt die Beamten, und das ist insbesondere natürlich der Bereich, der einem besonderen Druck ausgesetzt ist, der einem besonderen Druck auch seitens der Radikalisierung und Brutalität in unserer Gesellschaft ausgesetzt ist. Daher ist das, denke ich, ein wichtiger Schritt.
Worüber wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weiterhin nachdenken und im Haushalts- und Finanzausschuss auch eine erste Information eingeholt haben, ist die Frage, inwieweit eine solche Regelung auch auf andere Bereiche des öffentlichen Dienstes oder auch auf diejenigen, die im Auftrag des Staates tätig sind, erweitert werden sollte. Das ist aber der zweite Schritt, der in diesem Gesetz jetzt nicht geregelt
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werden kann. Wir werden das Haus damit dann noch einmal begrüßen wollen.
Ich möchte allen Beteiligten danken! Der Prozess hat ein bisschen lange gedauert, von der Einbringung bis endgültig jetzt zur zweiten Lesung, aber ich glaube auch, dass dies ein richtiger, ein notwendiger Schritt ist. Der Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss, geht aber auch insbesondere an das Finanzressort, das sich sehr kooperativ gezeigt hat.
Ich weiß, dass wir nicht alle Anforderungen der Gewerkschaften haben erfüllen können, insbesondere die Frage der Einführung einer Bagatellgrenze, da aber haben wir uns an Schleswig-Holstein orientiert. Wir halten die Bagatellgrenze für richtig. Entgegengekommen sind wir aber den Gewerkschaftsvertretern insbesondere in der Frage der Fristen.
Ich glaube, wir haben hiermit ein gutes Gesetz vorgelegt, und bitte daher um Zustimmung!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nach den letzten Redebeiträgen zum Ausgangspunkt der Debatte zurückkommen.
Ich möchte auch insofern das Kontrastprogramm hier bereichern. Wir haben eben gerade jede Menge Kritik gehört. Ich glaube, dass mit
der Verabschiedung des neuen Länderfinanzausgleichs das Land Bremen mit seinen beiden Städten tatsächlich in eine neue Phase eingetreten ist.
Die Sanierungshilfe erlaubt es, politische Schwerpunkte zu setzen und weiterhin eine eigenständige Politik zu betreiben,
nämlich eine eigenständige Politik im Bereich Häfen, im Bereich Wissenschaft, im Bereich innere Sicherheit, im Bereich Bildung, es betrifft fast alle Politikbereiche. Die Eigenständigkeit des Landes Bremen ist nach meiner festen Überzeugung mit diesem neuen Länderfinanzausgleich gesichert. Der Länderfinanzausgleich schafft Spielräume, die wir sehr lange nicht gehabt haben.
Das ist ein großer Erfolg. Ich danke allen Beteiligten, und zwar unabhängig von der parteipolitischen Präferenz, denn es hat über alle Fraktionen, über alle Parteien hinweg ein gemeinsames bremisches Interesse gegeben. Allen sei dafür noch einmal ausdrücklich Dank gesagt!
Der Erfolg ermöglicht es, die Lebensverhältnisse in Bremen und Bremerhaven, dem grundgesetzlichen Auftrag folgend, wie in anderen Regionen der Republik gleich gestalten zu können. Das wäre nicht möglich gewesen, wenn sich das Land Bremen nicht als verlässlicher Partner im Konzert der anderen Länder und des Bundes erwiesen hätte. Wenn wir nicht die Vorgaben des Stabilitätsrats eingehalten hätten und uns beispielsweise über die Obergrenze hinaus verschuldet hätten oder keine Eigenanstrengungen unternommen hätten, um die Finanzsituation unseres Landes zu verbessern, dann wäre unsere Verhandlungsposition ungleich schlechter gewesen.
Da die Eigenanstrengungen, wie beispielsweise Steuererhöhungen, nicht gerade eine Freude sind, wenn man sich mit Bremer Nachbargemeinden um den gleichen Kuchen streiten muss, dann ist es klar, dass es in der Tat Eigenanstrengungen waren, die uns zum Teil auch schwergefallen sind und die auch wehgetan haben. Mit dem Stand des Sanierungsberichts aus dem April 2017 haben wir für den Zeitraum 2012 bis 2016 eine Haushaltsentlastung von insgesamt 1,04 Milliarden Euro erreicht. Die Deckungsquote ist von 73,2 Prozent im Jahr 2010 auf 94,4 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Der
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Primärsaldo ist seit 2015 positiv. Die Verschuldungsobergrenze wurde zu keiner Zeit gerissen. Damit ist klar, dass der Senat die auferlegten Ziele erreicht hat, sodass wir auch für 2016 wieder die 300 Millionen Euro bekommen werden. Unser Land hat sich als verlässlicher und glaubwürdiger Partner erwiesen. Für die für uns positive Entscheidung der Beratungen im Länderfinanzausgleich war das eine wichtige Grundlage.
Wir werden den Verpflichtungen, die wir mit der Sanierungsvereinbarung eingegangen sind, auch bis zum Ende des Jahres 2019 nachkommen. Das wird uns beim aufzustellenden Doppelhaushalt für die Jahre 2018/2019 vor etliche Probleme stellen. Dessen bin ich mir sehr bewusst. Ich bin mir aber auch sehr bewusst - und ich bin sehr zuversichtlich -, dass wir diese Probleme lösen können und auch lösen werden. Es wäre schön gewesen, wenn man mit dem Bund und den anderen Ländern eine Übergangsregelung erreicht hätte. Ich muss aber zur Kenntnis nehmen, dass das kein realistischer Ansatz ist, insofern haben wir jetzt zwei weitere schwierige Jahre vor uns.
Hinsichtlich der Bewertung des bisherigen Sanierungspfads gibt es aber auch bei allen nach außen zu tragenden positiven Zahlen eine andere Seite, und diese Seite kann man auch nicht verschweigen. Die Sparanstrengungen haben über diesen langen Zeitraum - und es ist ja nicht nur der Sanierungszeitraum, in bestimmten Bereichen haben wir auch schon vorher Sparanstrengungen unternommen - im Vergleich zu anderen Ländern im Hinblick auf die Leistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zu Ungleichgewichtungen geführt. In einigen Bereichen ist ein Sanierungsstau vorhanden. Über die Schulsituation haben wir gestern geredet. Die Schulen sind jedoch nur ein Teil des Problems, und auch das ist hier heute schon ausgeführt worden.
Unsere gesamte Infrastruktur bedarf einer stärkeren Unterstützung. Wir haben zunehmend Probleme, die öffentlichen Aufgaben adäquat wahrnehmen zu können. Das lange andauernde PEP hat den öffentlichen Dienst in einigen Bereichen - das sehen wir auch so - an die Grenze geführt. Ich bin mir im Übrigen sicher, dass jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete noch andere Bereiche finden würde, um zu sagen, dort haben wir etwas nachzuholen. Es besteht in der Tat Nachholbedarf.
Gleichzeitig wissen wir, dass beide Städte wachsen. Der Bevölkerungszuwachs erfordert
weitere Anstrengungen: Es geht um Wohnraum, um die Schaffung von Arbeitsplätzen und um die Sicherstellung der sozialen Versorgung, beispielsweise mit Schulen und mit Kitas. Wachstum ist für uns dabei keine Belastung, wir wollen Wachstum. Wir wollen, dass Menschen ihren Lebensmittelpunkt hier finden, hier Arbeit haben und sich in einer Stadt mit hoher Lebensqualität wohlfühlen, und zwar auch aus fiskalischen Gründen. Zusätzliche Einwohner helfen uns, sie bedeuten aber auch eine Verpflichtung, die Zukunft zu gestalten.
Die Politik muss sich mit der Beschaffung von Wohnraum beschäftigen. Sie muss sich damit um die Flächenpolitik kümmern. Sie muss ihren Beitrag leisten, damit Menschen Beschäftigung finden. Sie muss damit prüfen, wie gute Bedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung geschaffen werden können. Dabei muss eine solche Politik sowohl den besser als auch den gering Qualifizierten gerecht werden. Die Politik muss Sorge für eine qualifizierte Bildung und Ausbildung tragen. Das gilt gewissermaßen von der Wiege bis zur Bahre, wir nennen das heute das lebenslange Lernen. Nur dann, wenn wir auch für die Fortbildung im Berufsleben sorgen, kann den Anforderungen im Rahmen der Industrie 4.0 Rechnung getragen werden.
Der Bürgermeister hat soeben dargestellt, dass der Senat eine Zukunftskommission mit einem beigeordneten Zukunftsrat etablieren will. Innerhalb von Perspektivgruppen soll sich der Themen angenommen werden, die für die zukünftige Entwicklung unseres Landes Relevanz haben. Es wird um die Infrastruktur gehen, um die Stadtentwicklung und um die Qualifizierung. Es ist eine Einladung an beide Stadtgesellschaften, sich an der Zukunftsgestaltung zu beteiligen. Das halten wir für einen guten und für einen richtigen Ansatz.
Er eröffnet die Chance, gemeinsam für die Politik der Zukunft der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre Schwerpunkte zu erarbeiten und dann aber auch finanziell zu hinterlegen. Anlass - und auch Anlass der Debatte - ist der finanzielle Spielraum, der ab 2020 entsteht. Dabei ist aber auch heute schon klar, dass nicht alles auf einmal möglich sein wird. Es ist auch klar, dass wir nicht von 400 Millionen Euro reden, die wir tatsächlich einsetzen können, denn es ist ja vereinbart, dass wir mit durchschnittlich 80 Millionen Euro jährlich Schulden abbauen. Wir reden also nicht über 400 Millionen Euro, sondern wir reden über eine andere Summe.
Landtag 3373 45. Sitzung/14.06.17
Deshalb wird es, wenn wir von der Zukunftsgestaltung reden, auch nicht nur um die Verteilung von Geld gehen, sondern vor allen Dingen auch darum, wie der Einsatz von Geld nachhaltig den Zusammenhalt unserer Städte im Inneren befördern kann und welche Maßnahmen zur Stärkung unserer beiden Städte in wirtschaftlicher und fiskalischer Hinsicht, aber auch für die Lebensqualität notwendig sind.
Meine Damen und Herren, für mich ist heute ein Aufschlag gemacht worden. Es ist der Aufschlag gemacht worden, die Debatte offen und bereit in den Stadtgesellschaften zu führen, wie die Zukunft zu gestalten ist. Wir alle sollten diese Diskussion nutzen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausgangslage ist von den Vorrednern schon beschrieben worden. Beschrieben worden ist, dass Überstunden nach Möglichkeit durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden sollen, und die Realität ist, dass wir das heute nicht schaffen, sondern dass ein Berg von Überstunden vorangetragen wird.
Zu den Maßnahmen, die der Senat und auch der Haushaltsgesetzgeber getroffen haben, gehörte, dass in den Jahren 2015 und 2016 300 000 beziehungsweise 500 000 Euro zur Verfügung gestellt worden sind, um - ich sage es deutlich so -, den Anstieg der Überstunden abfedern zu können. Das ist zum Teil gelungen. Es bleibt, dass wir ein Problem mit den Überstunden insgesamt haben.
Ich will mich jetzt dem zuwenden, was die FDP gefordert hat. Die FDP fordert, dass Rückstellungen gebildet werden sollen, und beruft sich dabei auf die Formulierung des Rechnungshofs. Ich darf Sie alle noch einmal daran erinnern, dass wir eine kamerale Haushaltsstruktur haben! Das bedeutet, dass wir Rückstellungen in der von der FDP geforderten Form gar nicht bilden können, weil wir dann nämlich gegen unsere eigenen Haushaltsgesetze verstoßen würden.
Ich gebe zu, das ist jetzt ein technisches Argument, aber das ist durchaus ein Argument, das auch zählt und dazu führt, dass wir diesem Antrag bereits an diesem Punkt nicht zustimmen können. Hinzu tritt für mich, dass wir im Augenblick in den Haushaltsberatungen sind, nein, wir sind es als Parlament noch gar nicht, sondern der Senat ist noch in den Beratungen. Das Parlament wird erstmals beteiligt werden, wenn in den Deputationen darüber beraten wird, wie der Haushalt jeweils aussehen soll. Das heißt, das, was wir hier machen sollen, ist eine Vorfestlegung für die Haushaltsberatungen des nächs
ten Doppelhaushalts. Einer Vorfestlegung werden wir nicht zustimmen, sondern wir werden das geordnete Verfahren abwarten.
Ja, aber so ist es ja auch, so werden wir es tun.
Wir werden erst in den Haushaltsberatungen beraten, und selbstverständlich ist klar, dass dort über dieses Thema geredet werden muss. Es wird darüber geredet werden müssen, welche Möglichkeiten wir haben, eine Abfederung im Bereich der Überstunden machen zu können.
Ich will hier aber auch nicht irgendwelche Augenwischerei betreiben. Ich will deutlich sagen, dass wir den gesamten Berg der Überstunden nicht werden finanzieren können. Das wird nicht gehen! Dieses Geld sehe ich schlichtweg nicht. Das gehört zu den unangenehmen Wahrheiten, die man dann auch einmal verkünden muss. Trotzdem, denke ich, muss der Versuch unternommen werden, so etwas wie eine Abfederung zu machen, sicherzustellen, dass wir kein weiteres Anwachsen haben. Wie weit wir kommen, werden wir in den Haushaltsberatungen dann sehen.
Ich will noch etwas zu der Frage sagen, ob die Arbeitszeit von 48 Stunden überschritten wird. Ich verstehe zwar das Anliegen in dem Antrag der FDP, aber ich verstehe die Forderung nicht, da in der Beantwortung der letzten Großen Anfrage deutlich gemacht worden ist, dass man diese Zahlen in der gewünschten Form und Differenzierung nicht liefern kann. Zu der Frage der Statistik wird aber, denke ich, nachher noch einmal das Wort ergriffen werden.
Ich will einen anderen Punkt nennen, der im Punkt vier des FDP-Antrags genannt wird. In Punkt vier wird gesagt, dass die Mittel, die Bremen dadurch erhält, dass Bremer Polizistinnen und Polizisten in anderen Bundesländern im Einsatz sind, genommen werden sollen, um Überstunden zu begleichen. Das ist jetzt - und jetzt sind wir wieder bei dem zentralen Punkt der kameralen Haushaltsführung - genau die Haushaltsstelle, aus der heraus auch - -.
Landtag 3287 44. Sitzung/11.05.17
Ja, aber dann muss man das auch fordern, und dann muss man das auch richtig machen, Herr Kollege Hinners!
Das ist ja in Ordnung, dass man das fordern kann, aber so, wie es jetzt gemacht worden ist, kann man es nicht fordern.
Ja, darüber bin ich ja bereit zu reden! Da aus der Haushaltsstelle auf der anderen Seite nicht nur die Einnahmen, sondern auch die Ausgaben für den Einsatz finanziert werden, würde das im Endeffekt bedeuten - völlig korrekt! -, dass wir eine weitere Haushaltsstelle und mehr Geld einstellen müssten. Dann sollte man aber auch gleich von vornherein sagen, dass man insgesamt mehr Geld braucht, und das so auch fordern, dann bitte in einer korrekten Form! Meine Damen und Herren, wir lehnen den Antrag der FDP ab!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schnittker hat auf die Ursachen verwiesen, warum das Ganze gemacht wird. Ich will einmal deutlich sagen - ich sage das auch sehr persönlich -, ich bedanke mich bei der CDU, dass sie den Antrag wieder eingebracht hat, das wieder zum Thema gemacht hat und uns damit die Chance gegeben hat, eine Regelung zu finden, auf der wir einvernehmlich aufsetzen können, sodass wir die Schmerzensgeldansprüche jetzt gesetzlich regeln.
Ich glaube, dass wir dort einen richtigen und einen notwendigen Schritt machen. Ich glaube auch, dass dies nur ein erster Schritt ist, denn in der Tat hat die Befragung im Haushalts- und Finanzausschuss seitens der Gewerkschaften und der Personalräte ergeben, dass es durchaus auch noch andere Interessierte und auch durchaus betroffene Kreise in der Gesellschaft gibt, für die eine solche Regelung sinnvoll wäre.
Deshalb haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss im Rahmen der Schlussberatungen zu diesem Gesetzesvorschlag eingefordert, dass das Ressort uns darlegen möge, ob und wie diese Regelung auf Angestellte, aber auch auf im öffentlichen Auftrag Tätige übertragen werden kann, sodass wir das auch für alle Beschäftigungsgruppen und alle im öffentlichen Auftrag Tätigen anwenden können.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben hier - und es scheint versöhnlich heute zu enden - einen guten Abschluss gefunden, und er ist im Interesse aller Betroffenen. Ich glaube, es ist ein guter Schritt für Bremen als Arbeitgeber, so zu handeln. Ich bitte um die Zustimmung! - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Bevor ich auf einige Dinge eingehe, die Herr Röwekamp eben dargestellt hat, lassen Sie mich vielleicht auch etwas zu den Ergeb nissen sagen, die am 8. Dezember erzielt worden sind. Ich möchte voranstellen, weil deutlich werden muss, dass diese Vereinbarung für Bremen eine Verpflich tung bedeutet. Es ist nicht so, dass über Bremen Wohltaten ausgeschüttet worden sind, sondern dass Bremen Verpflichtungen eingegangen ist. Diese Verpflichtungen lauten: Bremen muss die Schul denbremse einhalten, Bremen muss die übermäßige Verschuldung abbauen, und Bremen muss oder kann von den 400 Millionen Euro Mittel zur Stärkung seiner Wirtschafts- und Finanzkraft einsetzen. Das sind die Verpflichtungen, die Bremen eingegan gen ist, und genau das ist ja der Streitpunkt, über den eben auch geredet worden ist. Die Frage ist doch, wie die 400 Millionen Euro jetzt eingesetzt werden sollen. Wenn auf der einen Seite gesagt wird, dass wir weitere Programme und weitere Maßnahmen brauchen, um die Wirtschafts- und Finanzkraft zu stärken, um die Beschäftigung zu stärken und Ar beitslosigkeit abzubauen, gleichzeitig aber gesagt wird, dass wir eine höhere Investitionsrate brauchen, aber die 400 Millionen Euro, die dafür zur Verfügung stehen können, nicht genutzt werden können, dann ist das für mich ein unauflösbarer Widerspruch,
weil es bedeutet, dass man sich der Möglichkeiten, die man hat, nicht bedient.
Ich rede eindeutig nicht in dem Sinne – das habe ich bei der letzten Debatte auch schon getan –, dass wir die gesamten 400 Millionen Euro jetzt nicht auch aufwenden müssten, um einen Schuldenabbau zu betreiben, das können wir nach der Vereinbarung ja ohnehin schon nicht mehr, aber wir müssen ein Gleichgewicht finden. Wenn wir auf der einen Seite die Wirtschaftskraft stärken wollen, um auf der anderen Seite nachhaltig und langfristig einen Schuldenabbau betreiben zu können, dann gehe ich davon aus, dass wir in der Situation, in der wir uns heute befinden und wahrscheinlich auch im Jahr 2020 befinden werden, in einem größeren Maß Mittel zur Stärkung der Wirtschaftskraft einsetzen müssen, als die CDU es sagt; sie sagt ja heute, es sei nichts von diesen 400 Millionen Euro zu nehmen.
Meine Damen und Herren, ich finde auch, man kann ja mit Zahlen immer so wunderbar spielen und auch damit spielen, Politikfelder gegeneinander auszu spielen und solche Berechnungen zu machen. Na türlich kann man auch die Bildungspolitik und die Politik im Kita-Bereich der rot-grünen Koalition als Spielerei bezeichnen, wie es eben getan wurde, aber man kann das nicht mit dieser Frage über die 400 Millionen Euro machen. Sie sind doch auch alle lange genug im Parlament, um zu wissen, wie man Schwerpunkte setzt, und das heißt doch, wenn man Gelder im Bereich der Stärkung der Wirtschaftskraft einsetzen will, dass man dann von diesen 400 Millionen Euro zum Beispiel das Geld im Bereich von Bau und Wirtschaft einsetzen würde, also die Eckwerte, die man dort hat, aus einem anderen Topf füllen, damit man im Bereich Kinder und Bildung dann auch mehr Geld zur Verfügung hat. Das ist eine Scheindebatte, die hier geführt wird.
Ich finde auch – ich gebe Herrn Röwekamp durchaus recht –, dass Lobhudelei uns allen nichts nützen kann und uns insgesamt nicht weiter bringt. Es bringt uns im Übrigen aber auch nicht weiter, hier Lobhudelei für den Bund zu betreiben.
Allerdings akzeptiere ich sehr wohl, dass der Bund anerkannt hat, dass es hier darum geht, den Födera lismus in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern. Das ist eine Leistung, die er erbracht hat, und davor habe ich auch Respekt.
Es ist und bleibt natürlich ein Kernthema, wie mit den Altschulden umgegangen wird. Ich mache keinen Hehl daraus zu sagen, dass ich nach wie vor nicht zufrieden bin mit dem, was dabei herausgekommen ist, und ich glaube auch nach wie vor, dass uns die ses Thema in der Bundesrepublik insgesamt noch einmal einholen wird und nicht vom Tisch ist. Im Augenblick sind wir aber in der Situation, dass wir mit dem umgehen müssen, was wir haben, und zwar abgewogen, nämlich Schuldenabbau einerseits und Stärkung der Wirtschaftskraft andererseits. Ich freue mich darüber, dass wir einen verlässlichen Rahmen bekommen werden, der Grundgesetzqualität haben wird, und das ist für Bremen, für den Födera lismus, ein großer Erfolg, weil er unsere rechtliche Position auch in Zukunft unabhängig von der jetzt gefundenen Regelung sichern wird. Ich glaube, dass die Verhandlungen, die geführt worden sind, selbstverständlich mit dem Auftakt vom 14. Oktober, so geführt werden mussten, dass zunächst einmal tatsächlich die Maximalpositionen gegeneinanderstehen. Keiner konnte erwarten, dass jeder diese Positionen durchsetzen können wird, und es macht auch keinen Sinn, dem Bürgermeister jetzt vorzuwerfen, er hätte sich dort nicht durchgesetzt, denn das würde ja bedeuten, wenn ein Verhandlungs partner eine Forderung aufstellt, dass man meint, das auch durchsetzen zu können. So laufen politische Prozesse aber ja nicht ab. Wer das hier behauptet, macht im Grunde genommen nichts anderes als eine Vernebelung dessen, wie Politik tatsächlich abläuft.
Man sucht den Kompromiss, und der Kompromiss, der gefunden worden ist, sichert die Handlungsfä higkeit und die Selbstständigkeit des Bundeslandes Bremen in seinen beiden Kommunen. Er ist ein gutes Ergebnis für Bremen, auf dem wir aufbauen können und müssen. Dabei möchte ich es zunächst einmal belassen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Ich möchte versuchen, zu der einen Frage von Herrn Röwekamp noch eine Antwort zu geben. Die Idee, eine Zusammenarbeit der bremischen Akteure zu organisieren und ein ge meinsames Ziel zu finden, halte ich auch angesichts der guten Erfahrungen, die wir damit gemacht haben, für einen richtigen und gangbaren Weg.
Ich bin mir auf der anderen Seite nur sicher, dass gerade wir da noch sehr viel diskutieren müssen über die Frage des Weges und des Ziels. Wir sind uns vielleicht in generellen Überschriften durchaus einig, aber was das im Detail dann bedeutet, und welche Verpflichtungsgrade wir damit eingehen, wäre etwas, das wir im Einzelnen klären müssen.
Ich will zur Frage der Tilgung noch etwas sagen, um vielleicht ein bisschen Klarheit für unsere Seite noch dort hinein zu bringen. Es ist völlig klar, über den Sockelbetrag von 50 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 ist nicht zu diskutieren. Die Summe ist zu erbringen. Es ist auch völlig klar, dass weitere 150 Millionen Euro in fünf Jahren zu erbringen sind. Es spricht vieles dafür, die Berechnung von Frau Dr. Schaefer zu übernehmen, 80 Millionen Euro im Jahr im Sinne auch eines festen Planes zu haben.
Ich sage Ihnen aber auch, wenn wir es ernst meinen mit der Steigerung der Wirtschafts- und Finanzkraft und wir feststellen, dass sich unsere Situation merklich verbessert, dann müssen wir auch in der Lage sein, höhere Tilgungen vorzunehmen. Das heißt, ich bin nicht dafür, ein sehr starres System einzuführen. Wir brauchen ein Grundgerüst, aber wir müssen auch die Freiheit haben, diese Schulden vielleicht insgesamt schneller zu reduzieren, wenn denn unsere Maßnah men Erfolg haben. Das vielleicht zur Klarstellung!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich die Blickwinkel sein können.
Es ist wirklich erstaunlich!
Die CDU hat die Fragen gestellt, welche Sanierungs maßnahmen der Senat durchgeführt hat. Waren sie erfolgreich, welche Bedeutung haben sie für die Net tokreditaufnahme, welche Maßnahmen sind geplant, und mit welchen Maßnahmen wird fortgefahren? Der Senat hat geantwortet. Er hat eine Aufstellung vorgelegt, sie liegt Ihnen vor.
Die Aufstellung beginnt mit den Punkten der Bünde lung von Verwaltungsdienstleistungen, der Zuwen dungssteuerungen, der Einführung eines Hebesatzes, der Einführung der Tourismussteuer, der Vergabe von Werberechten und so weiter. Die Liste ließe sich fortsetzen, Sie können sie aber selbst lesen. Bei jeder Maßnahme ist die Summe genannt, die eingespart worden ist beziehungsweise mit welchen Maßnahmen Mehreinnahmen erzeugt worden sind.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Einsparer wartungen um bis zu 133 Millionen Euro übertroffen worden sind. Im Jahr 2016 betragen die Entlastungs wirkungen 417 Millionen Euro. Die kumulierten Einsparleistungen belaufen sich seit 2012 auf 1,03 Milliarden Euro, davon entfallen 86 Millionen Euro – man mag das ja nicht unbedingt gern tun, aber immerhin – auf Mehreinnahmen aus Steuern, 68 Millionen Euro auf Personaleinsparungen und 66 Millionen Euro auf Einsparungen bei den konsumti ven Ausgaben. Das heißt, die Eigenanstrengungen, die worden sind, wurden unternommen und waren erfolgreich.
Das strukturelle Defizit ist um 736 Millionen Euro abgebaut worden. Bei der Nettokreditaufnahme haben wir 374 Millionen Euro weniger Kredite als im Jahr 2012 aufgenommen.
Wenn die Frage nach dem Geplanten gestellt wird, dann kann man in die gleiche Mitteilung des Senats schauen, und man findet eine weitere Aufstellung, aus der deutlich wird, welche anderen und weiteren Schritte unternommen werden können und müssen, um die notwendigen Eigenanstrengungen Bremens zu erbringen, um das Ziel, nämlich die Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020, erreichen zu können.
Wie es in der Zukunft weitergehen soll, das ist im Grunde genommen auch allen klar. Es existiert eine verlängerte Vereinbarung mit dem Stabilitätsrat. Wir stehen nach wie vor in der Tat und zu Recht unter Beobachtung. Wir haben die Erledigung unserer Vorgaben aufzulisten. Das ist die Verpflichtung, die wir eingegangen sind. Wir können im Ergebnis fest stellen, dass Bremen seine Verpflichtungen erfüllt hat. Die Maßnahmen haben gegriffen. Bremen hat in den letzten Jahren die 300 Millionen Euro Zinsbeihilfen bekommen. Bremen ist den richtigen Weg gegangen, und Bremen wird ihn auch weiterhin gehen müssen.
Sie sehen, die Welt kann ganz anders sein, es kommt immer darauf an, von welcher Seite man schaut. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Ich möchte noch kurz einige Anmerkungen machen. Das eine ist, dass wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie wir mit den Einsparungen im öffentlichen Dienst, also dem Personalabbau insgesamt, umgehen, denn es gibt ja in der Tat Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen die Aufgabenwahrnehmung gefährdet ist, das lässt sich nicht leugnen. In der vorletzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ist das Hafenamt thematisiert worden, was wir näher untersucht haben möchten. Es gibt auch andere Bereiche, für die sich die Frage stellt, inwieweit wir mit dem Personalabbau so weitermachen können.
Dass aber dann jede frei werdende Stelle wieder neu besetzt werden muss, das erwächst daraus in der Tat nicht, denn der öffentliche Dienst ist insgesamt – in seiner Gesamtheit – nach wie vor zu zahlreich besetzt, und Einsparmöglichkeiten sind vorhanden. Sie sind vor allem dann vorhanden, wenn neue technische Möglichkeiten genutzt werden.
Dann möchte ich noch etwas zu diesem mittlerweile fast schon tradierten Streit über den Sonderhaushalt sagen: Der Sonderhaushalt, wie er sich mittlerwei le als Begriff etabliert hat, war so gedacht, dass in ihm die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den Flüchtlingen stehen, zusammengefasst werden sollten, und für diesen Bereich war eine maximale Kreditermächtigung erteilt worden. Eine maximale! Das war auch immer die Aussage. Es ging nicht darum, das Geld dafür auszuschöpfen, sondern es ging aufgrund der Annahmen, die man hatte – und die Annahmen zur Zeit der Haushaltsaufstellung waren, dass die Entwicklungen des Jahres 2015 sich eventuell im Jahr 2016 fortsetzen könnten –, darum, Vorsorge zu treffen.
Wenn sich jetzt herausstellt und deutlich herausstellt, dass die Entwicklung eine andere ist – insofern bin ich Herrn Eckhoff dankbar, dass er sagt, er finde es gut, dass jetzt versucht werde, so einzusparen –, dann, finde ich, ist es richtig, dass der Senat jetzt prüft, ob die Entwicklung insgesamt auch unter Einbeziehung der Mehreinnahmen, die wir haben, dazu geeignet ist, dass wir die Kreditobergrenze insgesamt nicht verletzen und der Versuch unternommen wird. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass wir in einer Sondersituation sind, aber wenn wir den Konflikt mit dem Stabilitätsrat, also den anderen Ländern und dem Bund, vermeiden können, dann sollten wir das tun. Insofern finde ich das, was der Senat hier macht, völlig richtig.
Dann lassen Sie mich einen Punkt nennen, der mich bei diesen haushalts- und finanzpolitischen Debat