Werner Kirschstein
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zur Mitteilung des Senats „Schwitzen statt Sitzen“ oder auch Haftvermeidung durch gemeinnützige Arbeit möchte ich noch folgende Ergänzungen machen, weil mein Vorredner schon sehr viel gesagt hat. Die hohe Belegungszahl in den Justizvollzugsanstalten gibt für das Justizressort Veranlassung, alle Möglichkeiten der Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafenverbüßungen in Bremen und Bremerhaven auszuschöpfen. In beiden Städten gibt es schon heute für die JVA ein dichtes Netz von Einsatzstellen für gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Dennoch verbüßten im
Jahresdurchschnitt circa 70 Personen Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Bremerhaven und Bremen, obwohl sie lediglich zu Geldstrafen verurteilt worden sind.
Das Justizressort hat sich seit dem 1. Oktober 2000 erfolgreich bemüht, die gemeinnützige Arbeit als Sanktion und Mittel der Spezialprävention auf der Grundlage der Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit zu fördern statt der Ableistung der Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA beider Städte.
Für inhaftierte Geldstrafenschuldner besteht damit die Möglichkeit, ihre Geldstrafe auch durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit im Strafvollzug zu tilgen. Es sind diejenigen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können oder wollen. In Bremen und Bremerhaven gilt seit dem 14. Juli 1998 dabei die Regelung, dass durch 4 Stunden gemeinnützige Arbeit ein Tagessatz der Geldstrafe getilgt ist, um das System auch attraktiv zu machen.
Das Angebot „Schwitzen statt Sitzen“ entlastet einerseits die JVA mit Einsparungen und bringt andererseits auch den Verurteilten folgende Vorteile: Erstens ziehen Verurteilte gemeinnützige Arbeit dem Gefängnisaufenthalt vor und verdeutlichen damit ihre soziale Verantwortung im Rahmen einer symbolischen Wiedergutmachung, zweitens werden Familienangehörige von Verurteilten nicht durch die Inhaftierung ihrer Verwandten belastet, drittens kommt gemeinnützige Arbeit vor allen Dingen Kommunen und den gemeinnützigen Einrichtungen zugute, und viertens werden Haftplätze nicht durch die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen blockiert und damit entscheidend Kosten in der JVA vermieden.
Auf der Basis der Ausgaben des Jahres 2004 belaufen sich nach Angabe des Justizressorts die Kosten für einen Haftplatz in Bremen derzeit auf circa 80 Euro ohne Baukosten und 2005 etwas höher, auf 88 Euro.
In den letzten 3 Jahren, vom 1. Oktober 2003 bis zum 30. September 2006, wurde in der Teilanstalt Bremerhaven von Straftätern an 4127 Tagen gemeinnützige Arbeit geleistet. Das entspricht rund 11 eingesparten Plätzen in der JVA Bremerhaven. Bei Haftkosten von mindestens 80 Euro pro Tag und Haftplatz dürfte das Justizressort in der Teilanstalt Bremerhaven rechnerisch circa 330 000 Euro eingespart haben, das bedeutet eine Einsparquote von circa 12 Prozent pro Jahr in Bremerhaven. Daneben konnten in den Jahren 2004 bis 2006 in Bremerhaven durch die GISBU 128 Haftplätze durch Geldstrafentilgungen mit den Verurteilten eingespart werden, was rechnerisch circa 46 964 Tagessätzen entspricht. Damit ergibt sich eine rechnerische Einsparung in den letzten 3 Jahren von insgesamt 4,6 Millionen Euro, also 1,55 Millionen Euro pro Jahr in Bremerhaven.
Bei der GISBU könnten bei der Besetzung einer fehlenden halben Stelle die Erfolge bei der Ersatzstrafentilgung noch verstärkt werden, das Gleiche gilt für die ganze Stelle der GISBU im Sozialdienst für die JVA Bremerhaven. Eine wissenschaftliche Studie des Justizressorts vom März 2005 zur Analyse der Ersatzstrafenproblematik in Bremen hat gezeigt, dass Ersatzfreiheitsstrafler durch Überschuldung, Arbeitslosigkeit, Suchtproblematik, psychische Probleme und Obdachlosigkeit belastet sind. Sie befinden sich überwiegend in einer schwierigen sozialen Lage und sind daher häufig nicht in der Lage, gemeinnützige Tätigkeiten zu verrichten; ein zusätzliches Erschwernis also. Die Situation in der Haft wird teilweise sogar gegenüber der Außenwelt von den Geldstrafenschuldnern als positiver beschrieben, weil sie beispielsweise auch gesundheitlich versorgt und auch beköstigt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Bremen und Bremerhaven unter Berücksichtigung der genannten Zahlen im Jahr 2006 insgesamt 61 912 Hafttage eingespart wurden, was 170 Haftplätzen entspricht und eine Einsparquote von circa 5,2 Millionen Euro pro Jahr bedeutet. Im Land Bremen besteht somit ein leistungsfähiges System zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Dennoch, sagen wir von der SPD-Fraktion, sollte geprüft werden, inwieweit durch weitere Anstrengungen die regelmäßig belegten 70 Ersatzfreiheitsstrafenhaftplätze noch weiter reduziert werden können, zum Beispiel durch weitere bedarfsgerechte Angebote, durch die Stellenbesetzungen – ich komme zum Schluss! –, die Zusammenarbeit mit den etablierten Trägern und den weiteren Ausbau der Straffälligenhilfe, die effizientere Gestaltung der Vollstreckungsabläufe nach Verurteilungen zu Geldstrafen sowie die Möglichkeit, für die uneinbringliche Geldstrafe die gemeinnützige Arbeit als primäre Ersatzstrafe vorzusehen, anstatt ersatzweise Hafttage zu fordern. Das ist etwas für die Strafrechtsreform. Es bleibt also zu hoffen, dass damit weiter Haftplätze und Strafvollzugskosten für die Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA beider Städte eingespart werden können. – Vielen Dank dem Ressort für die ausführliche Beantwortung der Anfrage und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, „Schwitzen statt Sitzen“, oder auch Haftvermeidung durch gemeinnützige Arbeit, möchte ich in Bezug auf meine Vorredner einige ergänzende Ausführungen machen! Die Kollegen Grotheer, Knäpper und Köhler haben schon Ausführungen dazu gemacht.
Die hohen Belegungszahlen in den Justizvollzugsanstalten geben Veranlassung, alle Möglichkeiten der Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen und Verbüßungen in Bremen und Bremerhaven auszuschöpfen. In beiden Städten gibt es für die JVA schon ein dichtes Netz von Einsatzstellen für gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Dennoch verbüßen im Jahresdurchschnitt 50 bis 60 Personen Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Bremen und der JVA Bremerhaven, obwohl sie lediglich zu Geldstrafen verurteilt worden sind.
Das Justizressort hat sich seit dem 1. Oktober 2000 und auch davor ständig bemüht, die gemeinnützige Arbeit als Sanktion und Mittel der Spezialprävention auf der Grundlage der Verordnung über die Til
gung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit zu fördern, statt des Absitzens der Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA in einer der beiden Städte unseres Landes. Für inhaftierte Geldstrafenschuldner besteht damit die Möglichkeit, ihre Geldstrafe auch durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit im Strafvollzug zu tilgen. Es sind diejenigen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können oder wollen. In Bremen und Bremerhaven gilt seit dem 14. Juli 1998 zur Attraktivitätssteigerung dabei die Regelung, dass durch 4 Stunden gemeinnützige Arbeit ein Tagessatz der Geldstrafe getilgt ist. Das Angebot „Schwitzen statt Sitzen“ entlastet einerseits die JVA mit Einsparungen und bringt andererseits auch den Verurteilten 2 Vorteile. Erstens: Verurteilte ziehen gemeinnützige Arbeit dem Gefängnisaufenthalt vor. Zweitens: Familienangehörige von Verurteilten werden nicht durch die Inhaftierung ihrer Verwandten belastet.
Auch die Kommune hat Vorteile. Die gemeinnützige Arbeit kommt vor allem den Kommunen zugute. Haftplätze werden nicht durch die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen blockiert und damit die Kosten in der JVA gesenkt. Auf der Basis der Ausgaben des Jahres 2005 belaufen sich nach Angabe des Justizressorts die Kosten für einen Haftplatz in Bremen derzeit auf insgesamt 88,33 Euro ohne Baukostenanteil. Aus der Unterteilung dieser Kosten resultieren auf die Strafhaft in Bremerhaven 99,17 Euro und 99,80 Euro für den offenen Vollzug im Fuchsberg in Bremen. In den letzten drei Jahren, vom 1. Oktober 2003 bis zum 30. September 2006, wurden in der Teilanstalt Bremerhaven von Straftätern an 4127 Tagen gemeinnützige Arbeit geleistet. Das entspricht rund 11 eingesparten Plätzen in der JVA. Bei Haftkosten von 99 Euro pro Tag und Haftplatz dürfte das Justizressort bei der Teilhaftanstalt in Bremerhaven circa 400 000 Euro eingespart haben. Das bedeutet eine Einsparquote von 36 Prozent in drei Jahren, also von jährlich 12 Prozent.
Daneben konnten in den Jahren 2004 und 2005 durch die Gispo GmbH Bremerhaven 1892 Tagessätze in 251 Fällen durch Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Verurteilten abgewendet werden. Dagegen sind Haftkosten von circa 700 000 Euro für 7098 Hafttage für die Ableistung von Geldstrafen auf circa 19 Plätzen in drei Jahren entstanden. Trotz dieser erfolgreich durchgeführten Programme verbüßen noch immer durchschnittlich täglich 50 bis 60 und in Spitzenzeiten bis zu 80 Geldstrafenschuldner Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA beider Städte unseres Landes.
Eine wissenschaftliche Studie des Justizressorts vom März 2005 zur Analyse der Ersatzstrafenproblematik in Bremen hat gezeigt, dass die Ersatzfreiheitsstrafler durch Überschuldung, Arbeitslosigkeit, Suchtproblematik, psychische Probleme und Obdachlosigkeit belastet sind. Sie befinden sich überwiegend in einer schwierigen sozialen Lage und sind daher häufig nicht in der Lage, gemeinnützige Tätigkeiten zu ver
richten. Die Situation in der Haft wird teilweise sogar gegenüber der Außenwelt von den Geldstrafenschuldnern, so das Gutachten, als positiver beschrieben, weil sie beispielsweise auch gesundheitlich versorgt und beköstigt werden.
Im Jahr 2005 konnten über 16 294 Tage durch gemeinnützige Arbeit in der JVA getilgt oder eingespart werden. Weiter wurden 1313 Hafttage durch Zahlung während der Betreuung getilgt. Gemeinnützige Vereine und freie Träger wie die Brücke Bremen des Vereines Hoppenbank und die Gispo GmbH Bremerhaven leisten dabei für das Justizressort wertvolle Hilfe, die Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren und teilweise ganz zu verhindern.
Ferner wurden nach Angaben des Justizressorts die Anstrengungen zur Verhinderung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Jahr noch weiter verstärkt. Danach wird eine Mitarbeiterin eines freien Trägers der Straffälligenhilfe mit einer Dreiviertelstelle finanziert, der die Aufgabe obliegt, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen nach Haftantritten möglichst ganz abzuwenden. In einer Vielzahl von Fällen ist es hierbei gelungen, die vorzeitige Entlassung zu erreichen, sei es durch Auslösung, durch die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit oder durch die tragfähigen Vereinbarungen von Ratenzahlungen. Im ersten Quartal 2006 erreichte die Mitarbeiterin bei 129 Strafgefangenen 65 vorzeitige Entlassungen, davon 27 durch Auslösung und je 19 durch gemeinnützige Arbeit sowie durch Ratenzahlungen, wodurch für den genannten Zeitraum 4888 Hafttage und damit 13 Haftplätze eingespart wurden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Bremen und Bremerhaven ein leistungsfähiges System zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen besteht. Dennoch sollte antragsgemäß geprüft werden, inwieweit durch weitere Anstrengungen die regelmäßig 50 bis 60 Ersatzfreiheitsstrafenhaftplätze noch weiter reduziert werden können, zum Beispiel durch weitere bedarfsgerechte Angebote, die Zusammenarbeit mit weiteren etablierten Trägern und die effizientere Gestaltung der Vollstreckungsabläufe nach Verurteilung zu Geldstrafen sowie der Möglichkeit, für die uneinbringliche Geldstrafe die gemeinnützige Arbeit als primäre Ersatzstrafe vorzusehen.
Es bleibt zu hoffen, dass damit weitere Haftplätze und Strafvollzugskosten für Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA beider Städte unseres Landes eingespart werden können. Dem Antrag stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Kenntnisse hat der Senat über Maßnahmen, die von der Bundesregierung beziehungsweise dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Me
dizinprodukte auf nationaler Ebene ergriffen werden, um die Entwicklung und Zulassung spezifischer Arzneimittel für Kinder zu forcieren?
Zweitens: Welche Kenntnisse hat der Senat über Initiativen, die vom Bund auf EU-Ebene entfaltet werden, um das Thema Kinderarzneimittel weiter voranzubringen?
Drittens: Hat das Land Bremen selbst Initiativen zum Thema Kinderarzneimittel entwickelt, oder plant das Land, dies zu tun?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Verstöße wurden im Jahr 2005 gegen die Vorschriften des Landesvergabegesetzes, Tariftreuepflicht, von den öffentlichen Auftraggebern in Bremen und Bremerhaven festgestellt und geahndet?
Zweitens: Wie erfolgt die Kontrolle durch die Auftrag vergebenden Stellen?
Drittens: Hat sich das Landesvergabegesetz nach Einschätzung des Senats bewährt?
Welche Nachweise und Unterlagen darf der öffentliche Bauherr als Auftraggeber bei der Abwicklung der Baumaßnahmen vom Auftragnehmer für die Überprüfungstätigkeit nach dem Landesvergabegesetz nachfordern, um Verstöße gegen das Gesetz auszuschließen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Kulturdenkmäler wurden in den letzten zehn Jahren im Land Bremen, aufgeteilt in
Bremen und Bremerhaven, in die Denkmalliste eingetragen?
Zweitens: Wie viele Landesmittel sind für reine Denkmalpflegemaßnahmen, ohne Stiftungsmittel, in den letzten zehn Jahren im Land Bremen, aufgelistet in Bremen und Bremerhaven, aufgewendet worden?
Drittens: Welche Anzahl von größeren Denkmalpflegemaßnahmen, über 100 000 Euro und ohne Stiftungsmittel, konnten in den letzten zehn Jahren jeweils in Bremen und Bremerhaven durchgeführt werden?
Aus welchen Titeln und in welcher jährlichen Höhe des Landeshaushalts beim Landesamt für Denkmalpflege sind in Bremerhaven in den letzten zehn Jahren Kulturdenkmäler gefördert worden, und welche denkmalpflegerischen Maßnahmen sind vom Landesamt für Denkmalpflege in den nächsten zwei Jahren in Bremerhaven geplant?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir, die SPD-Fraktion, fragen den Senat:
Erste Frage: Wie viele Landesdienststellen gibt es jeweils in Bremerhaven und in Bremen?
Zweite Frage: Wie hoch ist die Anzahl der Landesbeschäftigten in Bremerhaven und in Bremen?
Dritte Frage: Wie hat sich die Anzahl der Landesdienststellen und Landesbeschäftigten in den letzten fünf Jahren – ab 2000 – in Bremerhaven verändert?
Vierte Frage: Was gedenkt der Senat zur Verbesserung der Quote der Landeseinrichtungen in Bremerhaven zu tun?
Ich wollte mich noch bedanken für die ausführliche Beantwortung der Anfrage! Danke!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Einrichtungen und Ämter finden ihren Sitz im künftigen Justizzentrum Bremerhaven?
Zweitens: Welche Umbaukosten entstehen voraussichtlich durch die Einrichtung des Justizzentrums Bremerhaven?
Drittens: Wann wird der Umbau des Justizzentrums Bremerhaven abgeschlossen sein?
Wird von Ihnen auch die Zusammenlegung der Justizbetriebe um das Amtsgericht Bremerhaven begrüßt, wodurch die Besucher künftig eine zentrale Anlaufstelle haben werden?