Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 69. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich noch einige Glückwünsche aussprechen. Runde Geburtstage feierten am 2. Juli Herr Kollege Udo Egleder und am 8. Juli Herr Kollege Arnulf Lode.
Einen halbrunden Geburtstag beging Herr Kollege Franz Pschierer am 1. Juli. Ich gratuliere den genannten Kollegen im Namen des Hohen Hauses und persönlich sehr herzlich und wünsche ihnen vor allem Gesundheit und Energie sowie Erfolg bei der Bewältigung ihrer Aufgaben im Parlament.
Mit Schreiben vom 1. Juni 2001 hat der Herr Ministerpräsident mitgeteilt, dass die Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Frau Hildegund Holzheid mit Ablauf des Monats Oktober 2001 in den Ruhestand tritt und damit auch aus dem Amt als Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ausscheidet. Die Staatsregierung hat zur Neuwahl als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs die mit Wirkung zum 1. November 2001 zur Präsidentin des Oberlandesgerichts München ernannte Präsidentin des Landgerichts München I, Frau Edda Huther, vorgeschlagen.
Außerdem hat der Herr Ministerpräsident mit Schreiben vom 22. Juni 2001 mitgeteilt, dass am 30. September 2001 die Amtszeit der berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs Wolfgang Edenhofer, Präsident des Amtsgerichts München, sowie Dr. Gustav Lichtenberger, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und Generalsekretär des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, endet. Die Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hat vorgeschlagen, die beiden Richter als berufsrichterliche Mitglieder wiederzuwählen. Ferner beabsichtigt sie, Herrn Dr. Lichtenberger im Fall seiner Wiederwahl gemäß Artikel 11 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes erneut zum Generalsekretär des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu ernennen.
Die Richterwahlkommission hat in ihrer Sitzung am 4. Juli 2001 beschlossen, der Vollversammlung zu emp
fehlen, den Wahlvorschlägen der Staatsregierung bzw. der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs zuzustimmen.
Zur vorgeschlagenen Wiederwahl von Herrn Wolfgang Edenhofer hat die SPD-Fraktion als Gegenkandidaten Herrn Guido Kotschy, Richter am Oberlandesgericht München, vorgeschlagen.
Wir kommen damit zu den Wahlen, die in einem Wahlgang durchgeführt werden. An Ihrem Platz finden Sie drei Stimmzettel in verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind; außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die für den Wahlgang zu verwenden ist. Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch den Stimmzettel nicht selbst in die Urne einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtags auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wahlgang ist beendet. Zur Ermittlung des Wahlergebnisses wird die Sitzung kurz unterbrochen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung wird wieder aufgenommen. Ich gebe die Ergebnisse der zuvor durchgeführten Richterwahlen bekannt, zunächst das Ergebnis der Wahl der Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: An der Wahl haben 192 Abgeordnete teilgenommen. Auf Frau Edda Huther entfielen 181 Stimmen. Mit Nein stimmten drei Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich acht Abgeordnete.
Jetzt zu dem Ergebnis der Wahl zweier berufsrichterlicher Mitglieder; Wahlvorschlag: Wolfgang Edenhofer; Gegenkandidat: Guido Kotschy. An der Wahl haben 192 Abgeordnete teilgenommen. Auf Herrn Wolfgang Edenhofer entfielen 113 Stimmen. Für Herrn Guido Kotschy stimmten 66 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 13 Abgeordnete.
Dann komme ich zu dem Wahlvorschlag Dr. Gustav Lichtenberger. An der Wahl haben 192 Abgeordnete teilgenommen. Auf Herrn Dr. Gustav Lichtenberger entfielen 116 Stimmen. Mit Nein stimmten 61 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 15 Abgeordnete.
Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Edda Huther mit Wirkung zum 1. November 2001 zur Präsi
dentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und die Herren Wolfgang Edenhofer und Dr. Gustav Lichtenberger erneut zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Meine verehrten Damen und Herren, der Wechsel findet zwar erst zum 1. November dieses Jahres statt. Gleichwohl sage ich schon jetzt der Präsidentin Frau Holzheid herzlichen Dank für ihre Arbeit und gebe der neuen Präsidentin, Frau Huther – beide sind heute bei uns zu Gast – unsere guten Wünsche mit auf den Weg.
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Eine Aussprache findet, glaube ich, auch nicht statt.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es ist so beschlossen.
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Beseitigung von Benachteiligung, Diskriminierung und Ausgrenzung (Bayerisches Gleichstel- lungsgesetz für Menschen mit Behinderung) (Druck- sache 14/7034)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Elisabeth Köhler, Schopper und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Zur Begründung spricht Frau Kollegin Steiger. Dafür stehen zehn Minuten zur Verfügung, zur Aussprache fünf Minuten. Frau Kollegin Steiger, bitte.
Normalerweise gibt es eine Trennung zwischen Begründung und Aussprache. Die Begründung stellt die Dinge sachlich dar und wird deshalb in einem anderen Ton gehalten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein.“ So heißt es in Artikel 118 a der Bayerischen Verfassung. Das heißt für uns als SPDFraktion: Dieser Artikel muss umgesetzt werden, dieser Artikel muss in die Gesetzgebung hinein und muss mit Leben erfüllt werden.