Adolf Dinglreiter

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Frau Kollegin, ist Ihnen verborgen geblieben, dass die CSU-Fraktion ganz konkrete Vorschläge für ein Sofortprogramm gemacht hat, damit für eine vernünftige Lösung, die wahrlich nicht einfach ist, Zeit bleibt?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur – wie sie es nennt –Modernisierung der Handwerksordnung vorzulegen. Das, was uns bisher bekannt ist, deutet darauf hin, dass es etwas anders werden soll. Wir sagen: Modernisierung Ja, aber keine Demontage; denn das bayerische Handwerk prägt unser Land wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell. Es ist ein unverzichtbarer Stützpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft und hat daher für unser Land eine hohe Bedeutung. Handwerksbetriebe stehen für eine Kultur der Selbstständigkeit und für engagiertes Unternehmertum, das wir in dieser Zeit dringend brauchen. Wir müssen deshalb das Handwerk stärken und dürfen es nicht schwächen. Das gilt insbesondere in dieser schwierigen Zeit. Deshalb geht es darum, eine Fortentwicklung zu betreiben, die aber angesichts der derzeitigen Wettbewerbssituation hohe Qualitätsstandards erfordert, und das kann nur über eine fundierte fachliche Qualifikation erreicht werden.
Handwerksbetriebe sind im Vergleich zu Nicht-Handwerksunternehmen deutlich bestandsfester und in der gegenwärtigen Situation mit vielen Insolvenzen weniger anfällig als vergleichbare Betriebe der Gesamtwirtschaft. Ein Zahlenvergleich ergibt, dass Handwerksbetriebe mit Meistern nur die Hälfte der Insolvenzquote aufweisen wie vergleichbare Betriebe in der Wirtschaft. Diese höhere Bestandsfestigkeit hat aber auch mit der Ausbildung zu tun.
Das Gesetz greift die Thematik des Meisterhandwerks auf, ohne sie in angemessener Weise zu lösen. Die Referentenentwürfe des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit enthalten eine Fülle von Vorschlägen zur Änderung der Handwerksordnung. Vor allem drei Regelungen weisen im Ergebnis auf eine Einschränkung des Großen Befähigungsnachweises hin, die wir so nicht hinnehmen wollen. Erstens wird durch die Legaldefinition der „einfachen“ Tätigkeiten durch einen eigenständigen Gesetzentwurf eine Atomisierung des Handwerks in meisterfreie und in Meistertätigkeiten vorgenommen. „Minderhandwerk“ ist eine Diskriminierung, diesen Begriff sollten wir nicht einführen.
Zweitens, Altgesellenregelung, der Anspruch auf selbstständige Handwerksausübung nach zehnjähriger Berufstätigkeit. Ich komme darauf im Einzelnen noch zurück, denn die offensichtlich beabsichtigte Regelung führt nicht zur Klarheit, sondern schafft Unklarheiten und erhebliche Probleme.
Drittens. Reduzierung der Anlage A um 62 Gewerke. Insbesondere diese Pläne der Bundesregierung sind aus unserer Sicht nicht hinnehmbar; denn sie werden erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und auf das Handwerk in unserem Land haben. Dazu gehört insbesondere der Anteil, den das Handwerk an der Sicherung des Nachwuchses für die gewerbliche Wirtschaft hat, also die Ausbildungsbedeutung des Handwerks. Aber es
gehört auch der Verbraucherschutz dazu. Ich frage mich, wo Frau Ministerin Künast bei der Vorbereitung dieser Gesetzentwürfe war.
Lassen Sie mich zum ersten Punkt zurückkommen. Der vorgelegte Entwurf, der einseitig vom Gefahrenbegriff ausgeht, wird den Realitäten nicht gerecht. Wir haben eine Reihe von Handwerken, die nicht mehr in die Gruppe A fielen, aber hervorragende Ausbildungshandwerke sind. Die neue Regelung wird sich nach unserer Auffassung mittelfristig auf das Angebot an Ausbildungsplätzen verheerend auswirken. Das Südtiroler Beispiel hat gezeigt, in welchem Ausmaß die Anzahl der Meisterprüfungen zurückgeht, wenn das Ablegen dieser Prüfung allein auf Freiwilligkeit beruht. Es hat auch gezeigt, dass in weniger Jahren weniger Menschen bereit waren auszubilden. Ich frage mich, wie dies mit der Forderung der Bundesregierung zusammenpasst, die das Handwerk dazu aufruft, noch mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Dieser Gesetzentwurf ist insoweit kontraproduktiv. Ich berufe mich dabei auch auf den DGB, der das der SPD in gleicher Weise in ihr Stammbuch schreibt.
Mit dem Abstellen auf die Gefahrengeneigtheit als einzigen Grund für die Verfassungsmäßigkeit der obligatorischen Meisterprüfung nimmt die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel vor. Dieser Versuch ist nicht sinnvoll; denn in einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 1961 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Großen Befähigungsnachweises bejaht. Diese Grundsatzentscheidung wurde in der ständigen Rechtsprechung mehrfach bestätigt. Es besteht also keinerlei Grund für eine Änderung des bestehenden Gesetzes.
Die Gründe, weshalb das Bundesverfassungsgericht seinerzeit den Befähigungsnachweis für das Handwerk als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen hat, waren die Erhaltung des Leistungsstandards und der Leistungsfähigkeit des Handwerks sowie die Sicherung eines qualitativ hochwertigen Nachwuchses für die gesamte gewerbliche Wirtschaft. Diese Gründe gelten heute mehr denn je.
Ein weiterer Punkt ist der Verzicht auf Praxisjahre vor der Meisterprüfung. Es gibt immer mehr, die eine rein schulische Ausbildung vorziehen und die eine Berufsfachschule besuchen. Deren Abschluss kommt einem Gesellenbrief gleich. Wer also im Anschluss daran seine Meisterprüfung macht, hat einen Meisterbrief, ohne je einen Handwerksbetrieb von innen gesehen zu haben. Das kann nicht richtig sein und führt zwangsläufig zu Qualitäts- und Imageverlusten. Die Frage ist, ob dies die Bundesregierung will.
Richtig ist, dass die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung von der geltenden Handwerksordnung nicht mehr in vollem Umfang aufgefangen wird, weil dem Handwerk immer wieder neue Tätigkeiten und Berufe zuwachsen. Insofern ist eine vernünftige und konstruktive Novellierung durchaus sinnvoll.
Die Änderung der Handwerksordnung, wie sie die Bundesregierung vorsieht, wird dem aber nicht gerecht, weil wesentliche Änderungsvorschläge – ich habe bereits einige angesprochen – nicht akzeptabel sind. Wenn die Bundesregierung eine Änderung damit begründet, dass das Handwerk als Wirtschaftszweig im Umsatz generell rückläufig sei und die Ausbildungsaufgabe nicht mehr in dem Maße wie früher erfülle, sollte sie sich einmal fragen, woher das kommt und was für den Niedergang des Handwerks und seine schwachen Umsätze verantwortlich ist. Die katastrophale Finanzausstattung der Kommunen hat natürlich mit der Gewerbesteuer und anderen Aufgaben zu tun, die die Bundesregierung den Kommunen aufgebürdet hat.
Die von der Bundesregierung vielfach vorgeschlagenen einschneidenden Änderungen der Handwerksordnung führen zu einem völlig falschen Schluss. Man sollte andere Gründe zu Hilfe nehmen, wenn es darum geht, etwas zu ändern.
Wir fordern deshalb die Staatsregierung auf, in diesem Zusammenhang tätig zu werden und eine Unterscheidung und Begrenzung des Großen Befähigungsnachweises auf so genannte Gefahrenhandwerke abzulehnen. Die derzeitige Meisterprüfung, die insgesamt die Qualität handwerklicher Leistungen sichert, die die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe begründet, wie ich eben ausgeführt habe, und die die Ausbildungsleistung des Handwerks erhält, darf nicht von einem Berufszulassungssystem allein für sicherheitsrelevante Leistungen abgelöst werden.
Das wäre völlig verfehlt. Wenn es denn überhaupt Sinn hat, etwas Neues in dieser Richtung zu machen, dann sollte man Kriterien festlegen, die für die Einordnung in die Anlage A wichtig sind, und anhand der Kriterien eine Bemessung vornehmen, anstatt einfach eine willkürliche Entscheidung zu treffen, die an der Wirklichkeit vorbeiführt.
Eine gesetzliche Regelung, derzufolge Gesellen nach zehn Jahren generell einen Anspruch auf selbstständige Ausübung ihres Handwerks haben, ist in der geplanten Form, in der Begrifflichkeit, die wir kennen, abzulehnen. Nach den vom Bund-Länder-Ausschuss „Handwerksrecht“ im Zusammenwirken mit dem Handwerk verabschiedeten „Leipziger Beschlüssen“ aus dem Jahr 2000 gibt es bereits Erleichterungen für langjährige Gesellen zur Erlangung einer Ausnahmebewilligung, sodass für die jetzige Regelung kein Bedarf besteht. Man kann allenfalls darüber reden, diese Ausnahmeregelungen für diese Fallgruppen fortzuentwickeln und möglicherweise etwas präziser zu fassen, damit sie für alle klarer werden. Wir sind auch der Meinung, dass Abschlüsse von Technikern, Ingenieuren und Industriemeistern, wenn sie den entsprechenden Qualifikationsanforderungen entsprechen, im Handwerk generell anerkannt werden sollen.
Eine gesetzliche Definition so genannter, „einfacherer oder minderhandwerklicher Tätigkeiten“ lehnen wir ab, weil sie den großen Befähigungsnachweis aushöhlen würden.
Schließlich fordern wir die Staatsregierung auf, auf konstruktive rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für das mittelständische Handwerk hinzuwirken. Entsprechend der Systematik der Handwerksordnung mit ihrem dynamischen Handwerksbegriff sind Möglichkeiten zu eröffnen, damit das Handwerk in seinen vorgegebenen Vorbehaltsbereichen nicht von technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ausgeschlossen wird. Das ist wichtig in dieser Zeit des Umbruchs, die auch dem Handwerk eine Menge an Herausforderungen auferlegt.
Wir warten jetzt ab, was die Bundesregierung konkret vorschlägt; das werden wir bald wissen. Wenn auf dieser Basis keine vernünftige Einigung mit der Union möglich ist, behalten wir uns vor, im Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf zu fordern. Zunächst einmal setzen wir darauf, dass es die Möglichkeit gibt, über gemeinsame Gespräche für das Handwerk das Richtige zu tun. Allerdings werden wir von den Forderungen, die wir erheben, kein Stück weit abweichen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dieses Antrags hätte es nicht bedurft.
Minister Wiesheu – Herr Schläger ist Zeuge – hat selbst zugesagt, dass er dem Wirtschaftsausschuss vor Abschluss des Vertrags noch einmal einen Bericht geben wird. Seit einiger Zeit versuche ich, mit ihm einen Termin abzustimmen. Gestern, nachdem ich das gesehen habe, habe ich noch einmal mit ihm gesprochen, und wir haben uns darauf festgelegt, dass der von ihm zugesagte Bericht in der Ausschusssitzung am 5. Juni zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr vormittags gegeben wird.
Ich bitte die Damen und Herren des Wirtschaftsausschusses, sich gleich darauf einzurichten, indem sie früher als sonst schlafen gehen.
Eine Zusage lag vor, und die habe ich jetzt konkretisiert. Aus diesem Grund besteht kein Bedarf für diesen Antrag. Wenn Herr Dr. Runge ihn nicht zurückzieht, werden wir ihn ablehnen, weil diese Aufforderung nicht notwendig ist.
Ich habe den Eindruck, dass es heute nur darum ging, über das zu reden, was in der „tz“ und in der „Abendzeitung“ stand. Das soll aber nicht Gegenstand von Beratungen im Bayerischen Landtag sein. – Wir werden dem Antrag nicht zustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Schläger, bitte.
Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es fällt nach dieser Stunde des Gedenkens – –
Ich beginne noch einmal. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es fällt nach dieser Stunde des Gedenkens und der dabei deutlich gewordenen weitreichenden Dimension politischen Handelns nicht leicht, wieder zu politischen Tagesthemen zurückzukehren. Mit Blick auf die Massenarbeitslosigkeit Ende der Zwanzigerjahre und Anfang der Dreißigerjahre und der damit einhergehenden Not von Millionen von Menschen, die es der NSDAP leichter gemacht hat, an die Macht zu kommen, bin ich jedoch der Meinung, dass Ausbildungsplätze für junge Leute in Bayern heute ein Thema ist, das wir wichtig und ernst nehmen sollen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Situation der Ausbildungsplätze macht uns heuer erstmals auch in Bayern Sorgen. Zwar haben wir ein positives Verhältnis von Angebot und Nachfrage von Lehrstellen in weiten Bereichen, so etwa in den Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben sowie in den Arbeitsamtsbezirken Regensburg, Ansbach, Nürnberg, Würzburg, Landshut und Pfarrkirchen. In den übrigen Bereichen Bayerns sieht es allerdings nicht so gut aus.
Insgesamt wurden bis März 2003 bei der Berufsberatung der Arbeitsämter 14,3% Stellen weniger gemeldet als im Jahr vorher. Das waren insgesamt 72680 Ausbildungsstellen. Die Zahl der Bewerber nahm in Jahresfrist um 0,4% zu und beträgt nun 70341 Bewerber. Insgesamt
gesehen ist das Verhältnis also positiv. 72680 gemeldete Stellen stehen 70341 Bewerbern gegenüber. Dennoch gab es bis Ende März 2003 10,2% mehr unversorgte Bewerber als noch im Vorjahr. Das kann zu einem kleinen Teil auch daran liegen, dass ein Teil der Vermittlung von Lehrstellen mittlerweile über das so genannte Computerprogramm ASIS erfolgt; denn diese Vermittlungen werden in den Ämtern nicht mehr registriert.
Die Probleme, die wir zu verzeichnen haben, sind einmal die regional unterschiedliche Verteilung der Angebote, was sicherlich zum Ersten damit zu tun hat, dass strukturschwache Räume durch die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung stärker betroffen sind als die stärkeren Räume Bayerns. Zum Zweiten hat es damit zu tun, dass viele junge Leute und deren Eltern immer noch bevorzugt so genannten Traumberufen nachgehen wollen, zum Beispiel eine Lehre bei den Banken machen wollen, obwohl dort weiter Arbeitsplatzabbau stattfindet. Viele Handwerksberufe tun sich dagegen schwer, ihre Lehrstellen zu besetzen. Nach den Zahlen des Jahres 2002 konnte der Bau nur 75% der angebotenen Lehrstellen besetzen, das Metall- und Elektrohandwerk nur 83%, der Nahrungsmittelbereich nur 87%, und bereits angemeldete Lehrlinge haben in 3300 Fällen ihre Stelle nicht angetreten. Dieser Umstand führt – das habe ich in vielen Gesprächen mit den Handwerkskammern in den letzten Wochen mitbekommen – dazu, dass viele keine Lehrstellen anbieten, weil es mit Blick auf das Jahr zuvor wenig Sinn macht. Das ist vielleicht die Ursache dafür, dass das Handwerk bis Ende März 2003 23% weniger Lehrstellen angeboten hat, obwohl dort noch hohe Bereitschaft besteht, Ausbildung zu leisten, weil man weiß, dass dies für die Zukunft wichtig ist.
Wir müssen auch an die Berufsberatung der Arbeitsämter appellieren, damit sie ihrer Aufgabe insoweit künftig noch besser nachkommen und für die Handwerksberufe stärker Werbung betreiben. Meines Erachtens ist das nicht in jedem Falle ausreichend geschehen. Wir können für die Auszubildenden die Lehrstellen nicht „schnitzen“, wie jeder sie gerne haben will. Es kann nur dort eine Lehrstelle angeboten werden, wo Berufe nachgefragt sind. Das ist die Realität. Darauf müssen sich die Auszubildenden stärker einstellen.
Die derzeit schwierige Zeit erfordert auch mehr Flexibilität der jungen Leute in Bezug auf den Ausbildungsort. In diesem Zusammenhang wird das Ausbildungsprogramm der Staatsregierung für die besonders schwierigen Gebiete Oberfranken und nördliche Oberpfalz begrüßt. Dort werden Mobilitätshilfen bei auswärtiger Unterbringung angeboten. Dort werden Fahrtkostenzuschüsse ohne auswärtige Unterbringung geleistet. Da gibt es das Projekt „Ausbildungsbus“: Die jungen Leute werden zu Betrieben gebracht, die ausbilden wollen, aber an ihrem Ort keine Auszubildenden bekommen. Es wird Hilfestellung angeboten für Jugendliche im Bewerbungsverfahren durch dafür geeignete Paten.
Es gibt Maßnahmen für Ausbildungsabbrecher. In diesem Zusammenhang bitte ich darum, miteinander dazu beizutragen, dass die Einarbeitungszuschüsse nicht abgeschafft werden; denn diese haben gerade den jungen Menschen geholfen, durch learning by doing wieder
in ein geordnetes Arbeitsverhältnis zu kommen, das eine spätere Qualifizierung in diesem Arbeitsverhältnis erst ermöglicht. Ohne dies ist es sicher schwieriger. Es geht auch um zusätzliche Ausbildungsplatzakquisiteure und vieles mehr, und es geht auch um die Förderung des berufsbegleitenden Erwerbs der Ausbildereignung. Das ist wichtig.
Aber, meine Damen und Herren, genauso wichtig ist es, dass wir in diesem Zusammenhang die Meisterprüfung nicht auf breiter Ebene in Frage stellen. Wer Handwerksmeister künftig nicht mehr in dem Umfang wie bisher zur Verfügung hat, dem fehlen Ausbilder, die in den Handwerksbetrieben die Ausbildung in weiten Bereichen sichern.
Es geht um eine Vielzahl weiterer Punkte, die ich jetzt nicht im Einzelnen ansprechen will.
Das Problem der fehlenden Ausbildungsplätze hat aber auch grundsätzliche Ursachen, die dringend behoben werden müssen. Das ist einmal das Problem der Massenarbeitslosigkeit und die damit verbundene Schwierigkeit für die Wirtschaft, und da sind die Insolvenzen. Meine Damen und Herren, wenn seit Jahr und Tag pro Tag 110 Betriebe von der Bildfläche verschwinden, verschwinden auch viele, die bisher Ausbildungsplätze angeboten haben. Deshalb ist es wichtig, für die Wirtschaft wieder den Aufschwung zu schaffen, Sicherheit zu schaffen und Vertrauen zurückzugewinnen, weil das ein Beitrag ist, damit Lehrstellen entstehen können.
Zurzeit gibt es allerdings wenig Klarheit. Selbst die Regierungserklärung des Bundeskanzlers und der Leitantrag für den Parteitag widersprechen sich. Der Leitantrag bleibt hinter der Regierungserklärung zurück. Während Schröder in der Regierungserklärung ein Bekenntnis zur Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 13% abgab, bleibt der Leitantrag hinter dem zurück.
Ich könnte noch eine ganze Reihe anderer Dinge ansprechen. Klarheit gibt es in dem Leitantrag nämlich nur an einer Stelle: an der Beschreibung der derzeit desaströsen Lage unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Frage ist mit Blick auf die fehlenden Lehrstellen deshalb auch: Wie lange muss Deutschland angesichts der gewaltigen Probleme noch warten, bis endlich endlich etwas Entscheidendes geschieht? Die Frage ist: Wann wird endlich mit dem Regieren begonnen? Wann wird der Fuß von der Bremse genommen, damit etwas geschieht?
Meine Damen und Herren, gestern habe ich mir in „Phönix“ die Erklärung des Bundeskanzlers angesehen. Ich muss Ihnen sagen: Was ich hörte, hat mich erschüttert. Dem Bundeskanzler ist es nicht mehr möglich, die SPDMitglieder in der Sache zu überzeugen.
Er muss die Zustimmung der SPD mit einer Drohung seines Rücktritts und damit mit der Möglichkeit eines Machtverlusts der SPD erpressen.
Meine Damen und Herren, das schafft Verwirrung, aber kein Vertrauen in die Zukunft.
Herr Präsident, ich habe eine Minute später begonnen, weil es zu Beginn meiner Rede Unruhe gab.
Lassen Sie mich den Gedanken noch zu Ende führen. Was der Wirtschaft fehlt, ist Folgendes: Wir müssen etwas unternehmen, um Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und damit Ausbildungsplätze zu schaffen. Was wir brauchen, ist ein verlässliches Steuermoratorium für die Wirtschaft, die Absenkung von Belastungsgrenzen in der Sozialversicherung, eine Entlastung der Öffentlichen Haushalte – gerade mit Blick auf die Gemeinden –, Deregulierung und Bürokratieabbau. Das schafft Vertrauen und damit Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze für die Zukunft.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ohne Zweifel so, Herr Dr. Scholz,
dass eine Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes notwendig ist. Daran gibt es keinen Zweifel. Es geht aber darum, dass wir eine grundsätzliche Reform brauchen und nicht eine Reform, die nur auf einzelne Punkte abstellt. Ich weiß, dass die Staatsregierung etwas vorbereitet hat und in Kürze eine Vorlage zur Verfügung steht.
Das ist keine neue Botschaft. Wer grundlegend etwas ändern will, macht es richtig, wenn er zunächst die Betroffenen anhört.
Man darf nicht so verfahren, wie das gelegentlich in Berlin gemacht wird, dass man Kommissionen beauftragt und die Betroffenen vor vollendete Tatsachen stellt, aber dennoch nicht entscheidet. Wir reden jetzt nicht über den Gesetzentwurf der Staatsregierung; damit werden wir bei anderer Gelegenheit zu tun haben. Ich befasse mich jetzt nur mit dem, was die SPD vorgelegt hat.
Der erste Kritikpunkt, Herr Dr. Scholz, ist, dass sich der Vorschlag der SPD-Fraktion nur mit einzelnen Punkten beschäftigt, aber kein Gesamtkonzept darstellt. Das führt uns nicht weiter. Wir brauchen ein Konzept aus einem Guss. Es wird keine Zukunftsperspektive entwickelt. Man hält sich mit Begrifflichkeiten und Zahlen auf, die den Mittelständlern wenig konkrete Hilfe bieten. Ich greife nur ein Zitat heraus – Aufnahme der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen sowie genau festgelegte Größenordnung für den industriellen Mittelstand –: Sie haben es wohl begründet, aber ich persönlich lehne ein solches Vorgehen ab, weil dadurch die Flexibilität des Gesetzes eingeschränkt und nicht etwa erweitert wird. Ich lehne es aber auch ab, weil der Mittelstand in Bayern hinsichtlich der Größe der Unternehmen und der Branchenzugehörigkeit zu heterogen ist, weil der Anwendungsbereich einzelner Förderprogramme wie bisher in Durchführungsrichtlinien geregelt sein soll und schließlich auch, weil die Nennung fester Größenordnungen fraglich ist und eher zur Verwirrung führt. So viel zu diesen Punkten.
Das Thema „Gründung einer Mittelstandsbank“ ist nicht neu, wir haben uns damit im Wirtschaftsausschuss schon beschäftigt. Wir haben mit der LfV-Förderbank eine effiziente und moderne Mittelstandsbank, die ihr Instrumentarium in den letzten Jahren ständig zu Gunsten der Finanzierungsanforderungen der mittelständischen Unternehmer weiterentwickelt hat. Ich denke an die Risiko-Entlastung der Hausbanken und an die Maßnahmen für die Haftungsfreistellung zugunsten mittelständischer Betriebe, die eine erhebliche Erleichterung bei der Kreditaufnahme sind.
Eine Mittelstandsbank, so wie Sie sie wollen, die sozusagen als Erstbank ohne Hausbank fungiert, würde bedeuten, dass man die bisherigen Banken aufblasen müsste; man bräuchte einen wesentlich größeren Apparat, weil dann die Risikoprüfung, die jetzt wesentlich von den Hausbanken geleistet wird, dann dort geleistet werden müsste. Aus diesem Grunde muss es bei der jetzigen
Struktur des Hausbankprinzips bleiben. Ich darf Ihnen auch ankündigen, dass die CSU-Fraktion derzeit eine Initiative zur Verbesserung der Mittelstandfinanzierung erarbeitet, die aber die jetzige Struktur nicht in Frage stellt, sondern unterstützt. Wir glauben, dass das der bessere Weg ist.
Übrigens: Die Zusammenarbeit mit der Förderbank des Bundes funktioniert hervorragend. Es gibt keine Probleme. Wir müssen deshalb den Namen unserer bayerischen Förderbank nicht ändern.
Die Ergänzung der Regelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein Problem. Sie widerspricht der Deregulierung, weil die umfangreichen Bestimmungen über losweise Vergabe und über Nachunternehmer nur die Mittelstandsrichtlinien des öffentlichen Auftragswesens bzw. VOB und VOL wiederholen. Es ist eine schwierige Frage, was wirklich zu machen ist. Ihr Vorschlag führt uns nicht weiter, und aus diesem Grunde ist er nicht akzeptabel.
Überflüssig ist meines Erachtens die Verpflichtung zur Einhaltung des Tariftreuegesetzes. Gemeint ist wohl das Bayerische Bauaufträgevergabegesetz. Der Wortlaut, wie er hier gewählt wurde, ist eher missverständlich. Soll die Verpflichtung wirklich nur bei der Weitergabe von Leistungen an die Nachunternehmer gelten? – Das müssen Sie sich fragen, wenn Sie sich Ihren Entwurf betrachten.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen will, ist die Forderung nach einem jährlichen Kurzbericht über die Ergebnisse der eingeleiteten und durchgeführten Fördermaßnahmen. Ich frage mich: Was soll ein Kurzbericht bei diesem wirklich umfassenden Themenbereich des vielfältigen Mittelstands? Ich glaube, dass wir mit dem, was wir jetzt haben, besser fahren; wir bekommen jetzt alle vier Jahre einen umfassenden Mittelstandsbericht, der im Landtag ausführlich und umfassend diskutiert wird. Der letzte Bericht aus dem Jahr 2000 hat einen Umfang von 168 Seiten. Das ist durchaus angemessen und richtig. Würden wir einen solchen Bericht jedes Jahr verlangen, würden uns nicht unbedingt jedes Jahr neue Erkenntnisse vermittelt, es würde nur das Berichts- und Meldewesen zusätzlich belastet und damit zu mehr Bürokratie beigetragen, obwohl wir diese wir eigentlich abbauen wollen. Ihr Vorschlag ist also nicht unbedingt etwas Neues.
Wenn wir ein Mittelstandsförderungsgesetz wollen, das umfassend angelegt ist, dann muss es den tatsächlichen Bedürfnissen des Mittelstandes gerecht werden. Es muss stärker am Mittelstand orientiert sein, und es muss orientiert sein an den Erfordernissen der Chancengleichheit für kleine, mittlere und große Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, verlässliche Rahmenbedingungen für die mittelständischen Unternehmen und die freien Berufe zu schaffen. Es ist wichtig, die Leistungsfähigkeit des Mittelstandes im nationalen und internationalen Wettbewerb zu stärken. Dies kann etwa durch eine noch stärkere Förderung von Informationsund Beratungsleistungen im Bereich der Außenwirtschaft und der Förderung von Unternehmenskooperationen und unternehmerischen Netzwerken geschehen.
Das sind Forderungen, die heute und morgen wichtig und bedeutsam sind.
Es geht darum, das Innovationspotenzial durch ein solches Gesetz zu erhöhen und die Unternehmen bei der Markteinführung neuer Produkte zu unterstützen. Damit behaupten wir uns in der Zukunft im Wettbewerb. Neben der Förderung der Existenzgründung und anderen Maßnahmen in diesem Zusammenhang – Gründerberatung und Ähnliches – muss ein großes Augenmerk auf die Unternehmensnachfolge gelegt werden. In Bayern sind in den nächsten Jahren im Schnitt jedes Jahr 12000 Unternehmen mit etwa 150000 Arbeitnehmern von einer Unternehmensnachfolge betroffen. Darauf muss ein Mittelstandsförderungsgesetz in besonderer Weise eingehen und auf diesen Umstand Rücksicht nehmen. Es geht auch um den besonderen Beitrag des Mittelstandes zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Ich wollte nur einige Punkte herausgreifen, die uns wichtig sind, die wir aber in diesem Gesetzentwurf nicht wiederfinden. Aus diesem Grunde werden wir uns diesem Gesetzentwurf nicht freundlich annähern können. Wir warten darauf, was uns die Staatsregierung vorlegt.
Wir sind im Zusammenhang mit dieser Materie im Gespräch. Wir werden dann – darin bin ich sicher – ein umfassendes und zukunftsweisendes Mittelstandsförderungsgesetz im Landtag behandeln können, das den Mittelstand weiterführt und die Existenz des Mittelstandes sichert sowie Arbeitsplätze für die Zukunft schafft.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Dr. Runge.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! SPD und Grüne behaupten in Pressemitteilungen der letzten Tage, Bayern würde mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan hervorragend bedient. Wer diesen Plan objektiv aus bayerischer Sicht betrachtet, wird ihn als Zumutung empfinden. Er ist kein Plan für die Zukunft. Mir stellen sich dabei folgende Fragen: Welches Leitbild hat diese Bundesregierung vor dem Hintergrund der Europäisierung und Globalisierung unserer Wirtschaft und Gesell
schaft, von der Mobilität für Menschen und Güter in der Zukunft? Orientiert sich dieser Verkehrswegeplan an ideologischem Wunschdenken oder an der Realität? Nimmt er Wachstumsprognosen für die nahe Zukunft als eine realistische Größe zur Kenntnis oder will er nur einer Ideologie folgen und alles, was notwendig ist, vom Tisch wischen?
Ich komme schon noch darauf, wo die Ideologie ist.
Alles mündet in die Frage: Soll der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur der Zukunft den verkehrlichen Notwendigkeiten dienen, sich an ihnen oder an haushaltspolitischen und parteipolitischen Erwägungen orientieren? Ich sage auch hierzu noch, was ich meine. Ich könnte die Aufzählung fortsetzen, will es aber dabei belassen.
Mobilität muss in angemessener Weise ökonomischen, soziologischen und kulturellen Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden. Das war schon bisher zugegebenermaßen ein Problem, denn der Verkehr hat in den vergangenen fünf Jahrzehnten auf unseren Straßen um 950% zugenommen, die überregionale Straßeninfrastruktur dagegen nur um gut 50%. Hier muss man auch sagen, Herr Dr. Runge: 90% des Personenverkehrs werden auf der Straße abgewickelt. Drei Viertel des überregionalen Güterverkehrs werden auf der Straße abgewickelt. Das ist die Realität, der wir uns stellen müssen. Die Bahn war in der Vergangenheit nicht bereit, sich auf veränderte Verhältnisse einzustellen. Die Fortschritte, die wir beim Güterverkehr erreicht haben, sind auf privater Ebene erreicht worden, nicht so sehr auf Zutun und von Interesse der Bahn.
Durch internationale Arbeitsteilung wird sich in Zukunft der Güterverkehr verstärken, und wir werden mehr Probleme haben, damit zurechtzukommen. Immer mehr Staus mit unzumutbaren volkswirtschaftlichen Kosten, die an die Hunderte Millionen Euro gehen, und hohe Umweltbelastungen werden die Folge sein. Dies bewirkt einen zusätzlichen Verbrauch von rund 14 Milliarden Litern Treibstoff pro Jahr, die allein durch Staus verursacht werden. Das kann so nicht weitergehen. Das wäre aber die Folge, wenn man dem Bundesverkehrswegeplan folgt. Die Bundesregierung schreibt den bestehenden Zustand in weiten Bereichen fest. Insbesondere Bayern wird erheblich benachteiligt. Die Quote von 13,7% für unser Land ist eine Zumutung, die wir so nicht hinnehmen werden.
Bei der Entwicklung wesentlicher Strukturdaten wie Bevölkerungsanteil, Bruttoinlandsprodukt, Wirtschaftskraft, Produktivität, Motorisierungsgrad, PKW-Dichte, Verkehrsleistung usw. weicht Bayern ganz erheblich von anderen Bundesländern ab.
Ich will versuchen, das deutlich zu machen, weil Bayern heute schon in der Bundesrepublik Deutschland das Transitland ist, dessen Verkehrsströme durch internationale Verkehre ganz erheblich beeinträchtigt werden. Im
Nord-Süd- und Ost-West-Verkehr erleben wir das tagtäglich. Das bayerische Fernstraßennetz ist daher erheblich stärker mit großräumigen europäischen Verkehrsströmen belastet als das Fernstraßennetz anderer Bundesländer. Durch die Osterweiterung wird dieses Problem noch weiter zunehmen. Die Prognosen sagen, dass wir unter bestimmten Annahmen mit einer Zunahme des Verkehrs um bis zu 200% rechnen müssen. Die derzeitige Quote von 14,1% für den Fernstraßenbau im Bundeshaushalt wird daher unter Bezugnahme auf die anderen Bundesländer der oben beschriebenen Situation nicht gerecht, die neue, auf exakt 13,66% reduzierte Quote noch weniger. Wir sind der Auffassung, die Länderquote Bayerns darf aufgrund der verkehrsrelevanten Strukturdaten nicht unter 17% liegen.
Dazu einige Anmerkungen: Bei der Fläche hat Bayern mit 70548 km2 einen Anteil von 19,8% am Bundesgebiet. Bei der Bevölkerung hat Bayern zwar nur einen Anteil von 14,9%, also knapp 15% an der gesamten Einwohnerzahl Deutschlands, aber die Wachstumsraten werden für Bayern wesentlich höher prognostiziert als für das übrige Bundesgebiet, so dass in Bayern mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen ist. Das Bruttoinlandsprodukt in Bayern liegt bei einem Anteil von 17,3% am gesamten Bruttoinlandsprodukt Deutschlands. Am Bundesfernstraßennetz hat Bayern mit 53000 km einen Anteil von 17,1%, und am Kfz-Bestand haben wir einen Anteil von 16,6%, und zwar auch mit wachsender Tendenz.
Jetzt komme ich zu den Punkten, die gerade Herr Dr. Runge angesprochen hat: Auf bayerischen Straßen wurde eine Personenverkehrsleistung von 16,2% abgewickelt, die sich aufgrund der Zuwächse in den nächsten Jahren auf 17,1% erhöhen wird.
Sie erhöht sich in Bayern, was den bayerischen Ziel- und Quellverkehr betrifft, Herr Dr. Runge, bis 2015 aber nur auf 15,8%. Das heißt, der überregionale Verkehr, der Transitverkehr, belastet bayerische Straßen auch im Personenverkehr deutlich stärker.
Noch krasser sieht das beim Güterverkehr aus. Bayern hat heute einen Anteil an den Gesamttonnenkilometern Deutschlands von 20,6%. Nach der Prognose wird er bis 2015 auf knapp 23% anwachsen. Aber auch hier ist es so, dass der bayerische Güterverkehr, bayerischer Zielund Quellverkehr, 2015 nur bei 15,8% liegen wird. Das heißt, der Transitverkehr belastet massiv unsere Straßen. Vor diesem Hintergrund ist eine Quote von 13,66% eine Abstrafung. Das ist nicht gerecht; deswegen werden wir das auch nicht hinnehmen.
Nun kann man fragen: Wie soll eine höhere Quote finanziert werden? Ich weiß, das ist angesichts der Haushaltslage schwierig, obwohl der Straßenverkehr mittlerweile bereits über 50 Milliarden e zum Bundeshaushalt beiträgt. Als Verkehrspolitiker wünscht man sich die 50-prozentige Zweckbindung, die es bis 1971 gab und die damals von der sozialliberalen Koalition abgeschafft wurde, wieder zurück.
In Zukunft gibt es dennoch finanziellen Spielraum. Nach langer und zögerlicher Vorbereitung führt die Bundesregierung ab 31. August endlich die streckenbezogene Maut für schwere Lastkraftwagen ein. Das bringt pro Jahr zusätzlich 3,4 Milliarden e in die Kasse. Mit diesem Geld kann man etwas tun. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung gehen davon aber künftig nur 634 Millionen e oder 18,6% gesichert in den Straßenverkehr. Dazu kommen noch 380 Millionen e pro Jahr für das bereits beschlossene Anti-Stau-Programm. Rechnet man das noch hinzu, dann werden knapp 30% der zusätzlichen Einnahmen aus dem Straßenverkehr wieder in die Straßeninfrastruktur investiert. Ich frage: Wo bleibt das übrige Geld? – 621 Millionen e werden als Ausgaben für die Systemkosten veranschlagt. Das ist viel zu teuer – das sagen alle. Mit 798, also knapp 800 Millionen e bedient sich der Bundesfinanzminister. Das ist ein Skandal.
Zu den 50 Milliarden e, die er jetzt schon einnimmt, kommen noch diese 800 Millionen e hinzu. 659 Millionen Euro hält er für so genannte weitere Infrastrukturmaßnahmen zurück. Welche sind das? – Das hätten wir gerne gewusst, bevor das Ganze in Kraft gesetzt wird. In Wirklichkeit ist es wohl eine weitere Reserve zum Stopfen von Haushaltslöchern.
So geht es nicht. Ich sage klar und deutlich: Die Bundesrat wird dabei nicht mitmachen. Andere Länder bauen mit ihren Mauteinnahmen moderne Verkehrsinfrastruktur und schaffen sich damit Wettbewerbsvorteile gegenüber Deutschland.
Schauen Sie nach Österreich, nach Frankreich oder Italien. Sie werden es sehen. Bei uns dagegen werden über die Tankrechnungen für Personenkraftwagen und Lastkraftwagen schon heute Rentenbeiträge finanziert. Soll die Maut morgen auch noch die Krankenversicherung sanieren? – So kann es nicht gehen. Wir wollen, dass dieses Geld wieder zweckgebunden an den Straßenverkehr zurückfließt.
Die geografische Lage Bayerns in der Mitte Europas, als Brücke zu Osteuropa, kann unter diesen Voraussetzungen nicht in angemessenem Umfang als Chance genutzt werden. Aus diesem Grund halten wir Veränderungen für dringend notwendig, um die Verkehrsinfrastruktur als wertvolles Anlagevermögen zu erhalten und darüber hinaus mit dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur notwendige Voraussetzungen zur Teilhabe unseres Landes an einer gedeihlichen wirtschaftlichen Entwicklung zu schaffen. Der Verkehrswegeplan in der jetzigen Form ist eine Zumutung; wir können ihn so nicht akzeptieren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Hartmann hat gerade wieder einmal gesagt, es handle sich um einen soliden Entwurf.
Tatsache ist, dass wir 13,66% des Gesamtbetrages für Bayern bekommen. Sie können Zwischenrechnungen aufstellen, so viele wie Sie wollen: An der Gesamtsumme, von der wir ausgehen müssen, ändert sich deshalb nichts. Ich sage Ihnen auch: Ich bin mit dem Staatsstraßenhaushalt nicht zufrieden, ich hätte gerne mehr. Wenn wir mehr Steuereinnahmen hätten, die wir aber leider wegen der verfehlten Wirtschaftspolitik der Bundesregierung nicht haben, könnten wir mehr tun.
Herr Güller, reden Sie bitte von den Dingen, von denen Sie etwas verstehen. Davon verstehen Sie wenig.
Wenn wir die Möglichkeit hätten, das Geld so zu schöpfen, wie der Bund das tut, nämlich über Ökosteuer oder Maut, dann könnten wir leicht große Sprünge machen, aber wir haben in Bayern diese Möglichkeit leider nicht, sondern müssen diese Vorhaben aus dem normalen Haushalt finanzieren.
Sie nehmen – Herr Gantzer ist leider nicht mehr da – immer einige Punkte heraus, die Ihnen gefallen, und selektieren dann.
Ich nenne Ihnen ein paar andere Punkte: Die Autobahn A 8 im Osten ist eine Vorkriegsautobahn ohne Standstreifen mit einer starken Verkehrszunahme im Zusammenhang mit der Ost-West-Erweiterung. Dafür ist bis 2015 keine Mark vorgesehen. Ich greife einen anderen Punkt auf, bei dem Sie sich in Widersprüche verwickeln: Als wir gesagt haben, wir wollten den Münchner Südring prüfen lassen, weil wir Schwierigkeiten bei der A 99 haben, da kamen von der Münchner SPD die Argumente, wir hätten doch die A 15 im Süden, die neu gebaut werden müsse, da brauchen wir doch für das andere Projekt keine Mittel. Jetzt aber haben Sie die A 15 neu völlig herausgenommen; sie ist nicht einmal mehr im weiteren Bedarf enthalten. Das sind doch viel gravierendere Widersprüche, die man so nicht stehen lassen kann.
Ich will etwas zu den Behauptungen, wir hätten bis 1998 nicht mehr gemacht, sagen: Wir haben bis 1990, bis zum Beginn des Verkehrswegeplanes, der damals entwickelt wurde – –
Nein, lesen Sie einmal die Protokolle nach. Wir sind von Ihnen für jede Maßnahme geprügelt worden, die damals geplant worden ist. Jetzt wollen Sie es besser wissen. Es ist doch unglaubwürdig, was Sie jetzt tun.
Ich darf Ihnen auch sagen: Wir haben bis 1990 sicher keinen so großen Bedarf wie heute gehabt, weil sich der Verkehr in der Zwischenzeit auf vielen Strecken verdoppelt hat. Das ist die Realität. Wir haben 1990 auch berücksichtigen müssen, dass der Verkehrswegeplan Deutsche Einheit realisiert werden musste. Wir sind in Bayern dabei durchaus gut weggekommen. Wir haben das gewürdigt und deswegen mit Murren die Rückstufung von 19,3% auf 14% akzeptiert. Wir haben sie aber nicht auf Dauer akzeptiert; Sie können das im Landtagsprotokoll nachlesen. Wir müssen jetzt andere Forderungen stellen, weil sich der Verkehr verändert hat. Da Sie ansprechen, wie wir mit dem Bundesverkehrswegeplan umgehen – Herr Maget hat es angesprochen –, dann muss ich Ihnen sagen: Wir haben in Bayern gegen die damalige Bundesregierung unter der Verantwortung von Bundeskanzler Kohl massiv protestiert, weil wir zu wenig Geld bekommen hatten. Wir wollten 1997 eine Maut einführen, die 4 Milliarden Mark – –
Wir von der CSU haben uns getraut, gegen die eigene Bundesregierung für die Interessen Bayerns zu kämpfen.
Sie dagegen kuschen nur und verteidigen noch, was zu Lasten Bayerns an Fehlern gemacht wird.
Wir haben in den 90er-Jahren – Sie können sich das von der Bayerischen Obersten Baubehörde bestätigen lassen – immer eine ganze Menge an zusätzlichen Mitteln bekommen, weil Bayern eine ganze Reihe baureifer Projekte hatte.
(Zuruf des Abgeordneten Hartmann (SPD)
Reden Sie nicht ständig dazwischen.
Wir haben Mittel abrufen können, die anderswo nicht verbaut worden sind. Der jetzige Finanzminister zieht diese Gelder ein, er nimmt sie in den Haushalt auf und gibt sie nicht mehr für Verkehrsprojekte aus. Das fehlt uns heute, und aus diesem Grunde haben wir in den letzten Jahren viel weniger bauen können, als es früher der Fall war.
Dieser Verkehrswegeplan benachteiligt Bayern. Wenn Sie für Bayern etwas tun wollen, dann kämpfen Sie mit uns, um mehr Geld für die Infrastruktur dieses Landes zu bekommen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag richtet sich an die Staatsregierung mit der Bitte, die über 40 Steuererhöhungen im so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz zu stoppen. Der Bundestag hat am 21. Februar 2003 das heftig kritisierte Steuervergünstigungsabbaugesetz mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU/CSU verabschiedet. Nun kann nur noch der Bundesrat am 14. März – das ist der nächste Freitag – diese unsägliche Steuererhöhung der rot-grünen Bundesregierung stoppen. Die unionsregierten Länder haben bereits angekündigt, dass sie dem Gesetz die erforderliche Zustimmung verweigern werden. Das ist dringend notwendig.
Der Bundesrat hat bereits in einer ersten umfassenden Stellungnahme am 20. Dezember 2002 die negativen Folgewirkungen des geplanten Gesetzes deutlich kritisiert. Auch in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages wurden die Vorhaben der Bundesregierung von nahezu allen Sachverständigen und Interessensgruppen als zum jetzigen Zeitpunkt in erheblichem Maße schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland bewertet.
Auch Bundeskanzler Schröder hat das vor der Wahl so gesehen. Er hat deshalb für die Zeit nach der Wahl – so wörtlich – „nachhaltige Entlastung von Steuern und Abgaben“ angekündigt. Jetzt tut er genau das Gegenteil. Das Steuervergünstigungsabbaugesetz würde bei seinem Inkrafttreten zu flächendeckenden Steuererhöhungen führen und Wirtschaft und Verbraucher zusätzlich mit 15,5 Milliarden e belasten. Anstelle von weiteren Steuererhöhungen ist es notwendig, eine gerechte Steuerentlastung zwischen den verschiedenen Gruppen von Steuerpflichtigen herzustellen.
Die rot-grüne Steuerreform hat im Jahr 2000 zu zusätzlichen Belastungen des Mittelstands und der Verbraucher geführt. Der Bund der Steuerzahler schreibt Ihnen ständig ins Stammbuch, dass die Mittelständler und die Bür
gerinnen und Bürger im Jahr 2002 mehr Steuern bezahlt haben als im Jahr 1998.
Meine Damen und Herren, das ist Tatsache.
Wer hat denn 1998 regiert? – Das waren Kohl und Waigel.
Durch Ihre Beiträge wird nichts besser. Statt des Ideenwettbewerbs der Bundesregierung, wie man die Bürger noch mehr abzocken könnte – denn auf nichts anderes laufen diese Steuererhöhungen hinaus –,
wäre es derzeit ratsamer, die konjunkturelle Situation dadurch zu verbessern, dass das in 160 Bundesgesetzen geregelte Steuersystem und die rund 60 Steuern und Abgaben reduziert werden, weil sonst die Pferde nicht mehr saufen, wie ein früherer Superminister der SPD in den Siebzigerjahren einmal gesagt hat.
Nun zur generellen Bewertung, meine Damen und Herren: Das Steuervergünstigungsabbaugesetz führt entgegen den Beteuerungen der Bundesregierung – auch entgegen dem, was Sie jetzt ständig dazwischenschreien – zu Steuererhöhungen auf breiter Front. Die Bundesregierung geht den falschen und riskanten Weg einer breit angelegten Steuer- und Abgabenerhöhung, obwohl in wirtschaftlich schwierigen Zeiten alles vermieden werden sollte, was den Faktor Arbeit verteuert und Investitionen erschwert. Die geplanten Steuererhöhungen sind wachstumshemmend; das sagen alle Sachverständigen. Sie sind konjunkturschädigend und deshalb im Ergebnis arbeitsplatzvernichtend, und das bei sieben Millionen Menschen ohne Arbeit. Das hat auch der Leiter der Bundesanstalt für Arbeit bei Frau Christiansen am Sonntag bestätigt.
Die Bundesregierung hat es nach der letzten Wahl geschafft, in atemberaubender Geschwindigkeit das Vertrauen in den Standort Deutschland nachhaltig zu schädigen und die Lebensplanung vieler Bürgerinnen und Bürger in eine irreparable Schieflage zu bringen. Denken Sie nur an diejenigen, die Wohnungseigentum schaffen wollen.
Genau deswegen bin ich in der Lage zu beurteilen, was derzeit in Berlin gemacht wird.
Das Steuervergünstigungsabbaugesetz ist kein Beitrag zur Steuervereinfachung. Die Bürokratie und die Kosten für Wirtschaft und Verwaltung würden massiv zunehmen, wenn dieses Gesetz Realität würde.
Das ist kein Quatsch, ich werde es Ihnen noch an ein paar konkreten Beispielen darlegen. Die Bundesregierung verfolgt kein klares und schlüssiges Konzept. Sie ist lediglich auf die schnelle Schließung von Haushaltslöchern bedacht. Das ist der falsche Weg. Damit lösen Sie keine Probleme, Sie verschleppen nur notwendige Reformen und verschärfen die Probleme, die wir heute schon haben. Die aktuelle Steuerpolitik von Rot-Grün knüpft damit nahtlos an Ihr bisheriges Chaos in der Steuer- und Finanzpolitik an.
Nein, hören Sie doch mit Waigel auf. Sie wären ja froh gewesen, wenn Sie 2002 so hätten starten können, wie Sie im Herbst 1998 gestartet sind. Das ist die Realität.
Ich will Ihnen nur ein paar Vorhaltungen machen. Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung haben Sie in der letzten Legislaturperiode die Versicherungs- und die Tabaksteuer erhöht. Sie haben damit die Bürger zusätzlich belastet. Wegen der Flutkatastrophe im August letzten Jahres wurde die nächste Entlastungsstufe der Eichelschen Steuerreform von 2003 auf 2004 verschoben. Das ist jetzt auch schon wieder infrage gestellt. Herr Eichel hat ganz klar erklärt, dass er nur unter Vorbehalt dem zustimmen könne, dass die Steuerentlastung Realität werde. Damit wird das Vertrauen massiv beeinträchtigt. Dieses Verhalten hat zu dem Vertrauensverlust geführt, welchen die SPD mittlerweile erleben muss. Ich kann Ihnen nur raten, dass Sie sich möglichst bald bei Herrn Möllemann nach dem Projekt 18 erkundigen; denn in einigen Teilen der Bundesrepublik Deutschland werden Sie sich auf diese Marke zubewegen.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform wurde auf die ohnehin schon zum 1. Januar 2003 vorgesehene fünfte Ökosteuer-Stufe eine kräftige Erhöhung der Mineralöl- und Stromsteuer aufgeschlagen. Obwohl die Erfahrungen aus der rot-grünen Steuerreform zeigen, dass das Konzept, durch Verteuerung der Energie die Umweltsituation und gleichzeitig die Bedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu verbessern, fehlgeschlagen ist, wird in wirtschaftlich schlechten Zeiten an dieser Politik festgehalten. Statt einer doppelten Dividende, die Sie einmal versprochen haben, ist eine doppelte Belastung für die Bürger entstanden. Der effektive Rentenbeitrag liegt heute nicht bei 19,5%, sondern bei 22%, denn die Ökosteuer zahlen auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das müssen Sie sich vorrechnen lassen. Das Steuervergünstigungsabbaugesetz ist also nicht das, was die Konjunktur momentan erfordern würde.
Nun zu einigen konkreten Punkten. Der Gesetzentwurf bildet nicht, wie ich schon sagte, die Basis für neues Wachstum und zusätzliche Arbeitskräfte. Im Gegenteil, er beschleunigt den wirtschaftlichen Abschwung und vernichtet Tausende von Arbeitsplätzen. Die geplante 50%ige Erhöhung von Steuern auf die private Nutzung von Dienstwägen
wird nach einer Prognose von Sachverständigen der Automobilindustrie im Jahre -
Nein, das ist eine klare Steuererhöhung. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel.
Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass man von einem Prozent auf 1,5% und damit also um 50% höher geht. Das hat mit Vergünstigungen überhaupt nichts zu tun. Sie müssen sich mit der Steuersystematik einmal beschäftigen.
Diese Maßnahme führt zu einem Rückgang um Hunderttausende von Arbeitsplätzen. Daran werden Sie sich in den nächsten Monaten messen lassen müssen.
Hören Sie doch mit dem Dosenpfand auf. Sie haben noch genügend zu tun, bis Sie das hinbekommen.
Die hat mein Kollege Kaul längst gemacht.
Jetzt lassen Sie mich halt einmal reden. Sie haben immer noch die Gelegenheit, darauf zu antworten. Plärren Sie aber nicht ständig dazwischen.
Unter dem Etikett des Abbaus von Steuervergünstigungen wird der Betriebsausgabenabzug massiv eingeschränkt. Betriebsausgaben sind Ausgaben. Das hat mit Subvention nichts zu tun. Hier handelt es sich genauso wie bei der Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen oder der Auflösung von Jubiläumsrückstellungen nicht um den Abbau von Steuervergünstigungen. Das sind massive Eingriffe in die Wirtschaft.
Der Eingriff in die Eigenheimzulage und die Verschlechterung der Abschreibungssätze im Wohnungsbau führen nach Einschätzung der Wohnungswirtschaft zu einem drastischen Rückgang an Investitionen in einer Höhe von 28 bis 30 Milliarden e und zum Verlust von 200000 Arbeitsplätzen. Dadurch kommt es wiederum zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 10 Milliarden e und zu einem Mehrbedarf an Arbeitslosenunterstützung in Höhe von 4 Milliarden e. Ich kann nur sagen: Sie haben es ja. Sie werden schon sehen, wie Sie damit im Laufe des Jahres 2003 zurechtkommen.
Die Absenkung der Umsatzsteuerpauschale von 9% auf 7% und die gleichzeitige Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für den Betriebsaufwand für landwirtschaftliche Vorprodukte, Futtermittel, Viehzukauf und dergleichen von 7% auf 16% ist ein unverantwortlicher Schlag gegen bäuerliche Familienbetriebe.
Die Vorsteuerpauschale wird um 2% gesenkt, obwohl sie aufgrund dieser Erhöhungen systematisch um 2% angehoben werden müsste. Für die deutsche Land- und Forstwirtschaft ergibt sich damit eine um rund 1 Milliarde e höhere Belastung. Die Landwirtschaft benötigt in der derzeit äußerst schwierigen Lage ein positives Signal für Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum. Dieses Signal setzen Sie nicht. Die faktische Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung, von der heute noch 90% aller landwirtschaftlichen Betriebe profitieren, ist auch der eindeutig falsche Weg, insbesondere in einer Zeit, in der wir Bürokratie abschaffen wollen. Gleiches gilt für die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Gartenbauprodukte von 7 auf 16%. Reden Sie einmal mit Gartenbaubetrieben.
Sie werden erfahren, dass viele jetzt nicht mehr mit ausländischen Anbietern mithalten können. Das wird allein in Gartenbaubetrieben in der Bundesrepublik zu einem Verlust von 8 000 bis 10000 Arbeitsplätzen führen.
Lassen Sie mich aber begründen, warum wir es verhindern werden!
Die Geduld vieler Unternehmen ist seit der Vorlage des Gesetzentwurfes erschöpft. Über 7% der Unternehmen haben nach einer aktuellen Umfrage bekundet, sie wollten ins Ausland umziehen. Ein weiteres Drittel der mittelständischen Unternehmen prüft ernsthaft den Wegzug ins Ausland. Dieses Ergebnis ist eine katastrophale Bilanz Ihrer Politik in den letzten Wochen und Monaten. Besonders schädlich für die Wirtschaft ist die Kumulation mehrerer belastender Maßnahmen. Ein Unternehmen trifft ja nicht nur eine Maßnahme.
Ich denke nur an die Kumulation von Einschränkungen bei den Abschreibungen mit dem Wegfall der gewerbe
steuerlichen Organschaft, dem Wegfall der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, der Begrenzung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten und mit anderem. Dieses Bündel zusammen macht es uns ungeheuer schwierig, noch ein Stück weit positiv in die Zukunft zu schauen. Das muss die Wirtschaft Ihnen vorhalten.
Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen wird durch die überzogene Mindestbesteuerung empfindlich beeinträchtigt. Das ist ebenfalls sehr deutlich anzumerken. Bei der Unterstützung des Mittelstandes fehlt gerade jetzt ein massiver Anstoß.
Ein weiterer Punkt. In dem Maße, wie die Bundesregierung bei der Steuerfreistellung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalanteilen durch Kapitalgesellschaften über das Ziel hinausgeschossen ist, schießt sie auf der anderen Seite jetzt mit dem Wegfall der gewerbesteuerlichen Organschaft und der Mehr-Mütter-Organschaft über das Ziel hinaus. Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Organschaft werden zu keiner dauerhaften Erhöhung der Gewerbesteuer führen, so wie Sie es immer wieder darstellen.
Die Unternehmen werden durch aufwendige Änderungen der Konzernstrukturen steuerliche Mehrbelastungen vermeiden.
Die hieraus entstehenden Kosten gehen zulasten von Wachstum und Beschäftigung.
Was noch schlimmer ist: Inländische Joint-ventures werden weitgehend unattraktiv werden. Damit wird eine Entwicklung gebremst, die eigentlich gefördert werden müsste.
Nun, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf folgt wie vieles, das vorausgegangen ist, keinem erkennbaren Plan außer dem, dass Mehreinnahmen beschafft werden sollen. Was Sie anbieten, ist Willkür. Die Konzeptionslosigkeit des Gesetzesvorhabens ist offenkundig. Ich will Ihnen das an ein paar Beispielen deutlich machen: Noch vor einem Jahr hat die Bundesregierung das Altersvermögensgesetz als großartige Errungenschaft zur Förderung der Eigenvorsorge für das Alter gepriesen. Jetzt wird das Vertrauen der Bürger, dass der Staat eigenverantwortliche Altersvorsorge fördert und stützt, auf das Schwerste erschüttert. Die neue Wertzuwachssteuer auf Wertpapiere und Grundstücke ist ein Beleg dafür. Die Bürger sind in die Irre geführt worden, Vertrauen ist zerstört worden.
Der Gesetzentwurf enthält weitere Widersprüche. Einerseits soll die Umsatzsteuer auf Zahnersatzleistungen erhöht werden, was andererseits die Kosten der Krankenkassen erhöhen wird, sodass nichts zur Entlastung des Gesundheitswesens beigetragen wird, die Sie erreichen wollen. Man könnte die Beispiele fortsetzen, ich will es aber hierbei belassen.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die geplanten Maßnahmen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wachstumshemmend, konjunkturschädigend und deshalb im Ergebnis arbeitsplatzvernichtend. Mit den veranschlagten Steuermehreinnahmen will die Bundesregierung die Haushaltslöcher schließen, die aufgrund einer verfehlten Wirtschafts-, Steuer- und Finanzpolitik in den letzten vier Jahren entstanden sind. Man löst das Problem aber nicht, indem man die Fehler fortschreibt, die zu diesem Problem geführt haben. Sie gehen einen falschen Weg. Wir brauchen jetzt keine höheren Steuern, sondern wir brauchen Reformen, die weiterführen, und wir brauchen keine zusätzlichen Steuern, die Reformen hinausschieben und den Reformbedarf verschleiern.
Die SPD hat einen Antrag vorgelegt mit der Überschrift „Modernisierung Deutschlands fortsetzen“. Ich sage Ihnen ganz offen, dass dies angesichts der desolaten Situation von Wirtschaft und Gesellschaft ein Hohn ist. Sie fahren in Berlin die Wirtschafts- und Sozialsysteme an die Wand und bezeichnen das als Modernisierung. Man muss viel Mut haben, solches den Menschen zuzumuten.
Wir sagen deshalb ganz klar: Dieser Antrag ist mit uns nicht zu machen. Wir werden ihn ablehnen.
Der Antrag der GRÜNEN geht von falschen Voraussetzungen aus. Man merkt, dass Sie sich mit diesem Thema schwer tun.
Ihre Wortführerin Scheel in Berlin steht uns wesentlich näher als dem Koalitionspartner SPD. Deswegen greifen Sie auf die Vergangenheit zurück und wollen einiges glorifizieren, was nicht glorifiziert werden kann. Sie behaupten, wir würden Blockadepolitik machen. Ich sage: Das was Sie betreiben, ist Blockadepolitik,
indem Sie die Strukturreformen nicht voranbringen. Da der Antrag von falschen Voraussetzungen ausgeht, werden wir ihn ebenfalls ablehnen.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, damit die Staatsregierung am Freitag mit dem Landtagsbeschluss im Rücken das Paket mit über 40 Steuererhöhungen ablehnen und damit einen ersten wirklichen Beitrag dazu liefern kann, damit unsere Wirtschaft wieder Hoffnung schöpft und es in Zukunft mit Wirtschaft und Arbeitsplätzen ein Stück weit aufwärts geht.
Herr Kollege Dr. Runge, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir im Jahre 1997 ein Steuergesetz globaler Art eingebracht haben, das eine Menge Entlastungen mit sich gebracht hätte, das jedoch von den Regierungen, die von der SPD und Ihnen gestellt werden, abgelehnt worden ist?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Strasser, dass Sie beim Steuervergünstigungsabbaugesetz ein schlechtes Gewissen haben, zeigt die Tatsache, dass Sie in ihrer Rede ständig auf Nebenkriegschauplätze ausgewichen sind. Nicht einmal haben Sie konkret zu den Punkten Stellung genommen, die ich angesprochen habe und die auch der Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser angesprochen hat.
Was die Gewerbesteuerumlage betrifft, so hätten Sie für Bayern wirklich etwas tun können, wenn sie mit uns gestimmt hätten, dass der Bund das wieder rückgängig macht.
Sie haben das nicht getan. Jetzt werden Sie aber ohnehin massiv in Schwierigkeiten kommen; denn den Kommunen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geht es noch erheblich schlechter. Diese Kommunen werden Druck machen, dass sich etwas ändert, darauf können Sie sich einrichten.
Ja, bitte.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Maget glaubte, der Finanzminister hätte wegen der Ausführungen des Wirtschaftsministers die Stirn gerunzelt. Ich habe ihn ganz genau beobachtet; er hat die Stirn gerunzelt, weil er sich nicht vorstellen kann, dass ein Münchner SPD-Abgeordneter so über den Transrapid redet wie Sie, Herr Maget, es seit Wochen tun.
Sie werfen uns vor, was vor 1998 geschehen sei. Ich darf Ihnen sagen: Es gab einen ganz klaren Beschluss, dass eine Transrapidstrecke von Hamburg nach Berlin gebaut werden sollte. Eine der ersten Maßnahmen von RotGrün 1998 war es, das Projekt zu kippen, einen Teil des dafür vorgesehenen Geldes in den Haushalt zu schleusen und einen Rest übrig zu lassen, damit dieses Projekt in Deutschland weiter im Gespräch blieb.
Sie wollen sich darüber lustig machen, dass Bayern beleidigt gewesen sei, weil es nicht nach Shanghai eingeladen wurde. Ich darf Ihnen sagen: Der bayerische Wirtschaftsminister war zwei Monate vor dem Bundeskanzler dort und hat sich das Ganze angeschaut.
Er hatte keinen Grund gehabt, beleidigt zu sein. Der politische Anstand hätte es aber erfordert, dass, wenn es schon zwei Projekte des Bundes gibt, nicht nur das eine Land zu dieser Reise eingeladen wird, sondern das andere Land ebenfalls. Von politischem Anstand halten Sie in Berlin aber nicht sehr viel.
Sie sagen, dass Sie eine faire Behandlung von NRW und Bayern beim Bund durchsetzen wollen. Sie müssen sich dahin gehend durchsetzen, dass eine Finanzierung der Projekte im Verhältnis eins zu zwei erfolgt, nicht von einem Viertel zu drei Vierteln; das ist nicht korrekt. Dahinter steckt aber etwas Anderes: Eine ganze Menge
von Kosten, die in NRW entstehen und die natürlich diese höhere Finanzierung rechtfertigen würden, werden verschleiert. Das macht deutlich, dass dieses Projekt in NRW unsinnig ist. Aus diesem Grund rücken Sie damit nicht heraus.
Woher nimmt Herr Maget – das muss ich fragen – die Gewissheit, dass er sagen kann, die 1,6 Milliarden e stimmen nicht oder München habe berechnet, das koste 2,5 Milliarden e? Gleichzeitig sagt er, die Bahn rechne mit 1,9 Milliarden e. Was soll dieser ganze Mist? – Es ist klar geworden, dass aufgrund der Erfahrungen in Shanghai der Fahrweg heute um 25 bis 30% billiger gebaut werden kann, als man ursprünglich angenommen hat. Lassen Sie das Ganze erst einmal weitergehen und die Sache berechnen. Dazu brauchen wir aber weitere Maßnahmen, die getroffen werden müssen.
Moment. Aufgrund der veränderten Technologie ist der Fahrweg um 25 bis 30% billiger. Das Projekt in NRW wird in den nächsten Jahren nicht gebaut werden, weil die finanziellen und technischen Risiken ungeheuerlich sind. Wenn in München der Transrapid nicht gebaut wird, dann wird es in den nächsten zehn Jahren in Deutschland keinen Transrapid geben. Dann werden wir die Technik von China kaufen müssen. Das ist die Realität.
Woher nimmt Herr Maget die Gewissheit, um behaupten zu können, dass der Betriebsgewinn von 25 bis 26 Millionen e nicht zu realisieren ist? – Woher nimmt er die Gewissheit, dass die Finanzierung der 300 Millionen e, wie sie der Herr Wirtschaftsminister angedeutet hat, nicht machbar ist? – Da sage ich: Diese Behauptung greifen Sie aus der Luft, weil es dafür keine vernünftige Begründung gibt. Warum sollen 25 oder 26 Millionen Betriebsgewinn überzogen sein? – Ich erinnere mich noch gut daran, dass einer unserer Kollegen vor zehn Jahren in diesem Haus gesagt hat, er wettet, dass er mit dem Fahrrad schneller zum Flughafen kommen wird als mit einem öffentlichen oder mit einem individuellen Verkehrsmittel. Die S-Bahn ist besser angenommen worden, als man das ursprünglich geglaubt hat, weil die Leute zum Flughafen müssen.
Wenn der Flughafen München weiter wächst – und er wird wachsen, auch im Interesse unseres Landes, weil das ein wichtiger Standortfaktor ist –, dann wird der Transrapid noch besser angenommen, als wir heute kalkulieren.
Ich komme hinterher noch darauf zu sprechen. Wer im Osten Münchens wohnt, fährt sicherlich nicht in die Stadt, um dann mit dem Transrapid zu fahren – vielleicht ein paar Mal, weil es Spaß macht. Wer von anderswo herkommt – und das werde ich noch ansprechen –, der wird das Angebot auch nutzen. Ich bin davon überzeugt, dass die Entwicklung die gleiche sein wird, wie wir sie bei der S-Bahn erlebt haben. Die Menschen werden dieses öffentliche Verkehrsmittel stärker annehmen, als man es ursprünglich geglaubt hat. Das wird erst recht beim Transrapid so sein.
Sie sagen, eine Mitfinanzierung durch die Flughafen München GmbH wird es nicht geben. Ich frage mich, mit welcher Begründung Sie das behaupten. Die Flughafen München GmbH hat bei der S-Bahn kräftig mitfinanziert.
Bei dem Projekt Transrapid ist das noch sinnvoller; denn mit dem geplanten Serviceangebot, das Gepäck schon am Bahnhof einchecken zu können, wird der Bahnhof zu einem zweiten Terminal. Er entlastet den Flughafen, er macht den Flughafen attraktiv, und damit ist gerechtfertigt, dass er mitfinanziert wird. Der Bundesverkehrsminister sieht das im Übrigen genauso. Sie sollten also überdenken, was Sie dazu sagen.
Sie sagen, München wolle den Transrapid nicht. Ich frage mich, und das werden wir auch die Münchner Bürger fragen, warum die SPD München die Trasse für den Transrapid verwehrt, obwohl dieses System – Herr Kaul wird darauf noch konkret eingehen – in bebauten Gebieten wesentlich umweltfreundlicher verkehrt als jedes andere Verkehrsmittel. Fragen Sie Ihren Kollegen Schläger, wenn Sie das noch nicht getan haben sollten. Ich habe aber den Eindruck, dass Sie mit ihm geredet haben, weil Sie heute über manche Dinge anders gesprochen haben. Bei der Vorbeifahrt mit 200 km/h gibt es praktisch kein Geräusch. Lassen Sie in bebauten Gebieten eine Express-S-Bahn mit 200 km/h fahren – das geht sowieso nicht, aber 120 km/h gehen –, der Lärm ist unerträglich. Deshalb ist ein solches Konzept gerade in bebauten Gebieten wesentlich besser als alles andere.
Herr Maget, Sie haben beklagt, dass bei der S-Bahn nichts geschehen sei. Sie wissen, dass es seit Jahren ein 520-Millionen-DM-Projekt gibt, das die Bahn nicht umsetzen kann. Gehen Sie über den Bundeskanzler und den Bundesverkehrsminister zur Deutschen Bahn AG und machen Sie Druck, damit schneller etwas passiert. Was den zweiten S-Bahn-Tunnel anbetrifft, so haben Sie viel zu lange darüber diskutiert, ob der zweite Tunnel oder der Südring gebaut werden soll. Hätten Sie das nicht getan, wären wir heute ein gutes Stück weiter.
Sie haben Recht, die Diskussion war noch dramatischer, als ich sie jetzt dargestellt habe.
Ich glaube, meine Damen und Herren, die massiven Argumente, die Herr Maget früher gegen den Transrapid vorgetragen hat und die er jetzt in abgeschwächter Weise immer noch vorträgt, waren so etwas wie der
vorauseilende Gehorsam gegenüber der Bundesregierung. Man hat gemeint, die Bundesregierung wolle das bayerische Projekt zu Fall bringen, und aus diesem Grunde wollte man sich als willfährige Helfer erweisen. Jetzt aber, Herr Maget, da auch der Bundesverkehrsminister klar und deutlich für das Münchner Projekt eintritt, sollten Sie umdenken. Ich fordere Sie deshalb auf: Machen Sie in München den Weg frei für den Transrapid! Das ist im Interesse der Stadt. Das ist im Interesse der Bürger, die Anlieger einer solchen Trasse sind, und das ist im Interesse aller Bürger, die berechenbar und schnell zum Flughafen gelangen wollen.
Nun, meine Damen und Herren, komme ich zum Antrag der SPD. Es ist bemerkenswert, Herr Maget, dass Sie ihn weitestgehend an den Antrag der CSU angelehnt haben. Wenn Sie bereit sind, die Formulierung „Regionalisierungsmittel“ in Klammern zu streichen, werden wir Ihrem Antrag zustimmen. Ich will das begründen: Der Minister hat ohnehin schon gesagt, dass wir nicht so weit gehen werden wie Nordrhein-Westfalen, jährlich einen erheblichen Millionenbetrag zuzuschießen. Der Bundesrechnungshof hat uns aufgeschrieben, würde Bayern ebenso wie Nordrhein-Westfalen Bestellerentgelte einsetzen, könnte der Fahrpreis der gleiche wie jetzt bei der S-Bahn sein, und
der Nutzen-/Kosten-Quotient würde um 0,5% ansteigen. Das ist sehr verführerisch. Wir machen das trotzdem nicht, weil wir meinen, dass wir auch so hinkommen werden. Das sollten Sie überlegen, wenn Sie solche Punkte ansprechen, wie Sie das vorhin getan haben.
Lassen Sie mich zu dem Konzept ein paar grundsätzliche Anmerkungen machen. Es ist unbestreitbar: Wir brauchen eine schnelle, leistungsfähige und attraktive Anbindung vom Hauptbahnhof zum Flughafen, vom Hauptbahnhof deshalb – ich sage es noch einmal –, weil über 600 Züge und eine große Zahl von Fern- und Nahverkehrszügen dort zusammentreffen und damit die Bündelung des Verkehrs zum Flughafen von dieser Stelle aus gut möglich ist. Diese ist notwendig, um die Entwicklung des Flughafens zu fördern. Es geht nicht um ein „Spaßprojekt“, wie das immer wieder von Gegner des Flughafens formuliert wird. Dieser Transrapid nützt ganz Bayern. Sie sollten sich klar machen, dass jemand, der reist, nicht nur die Zeit für eine bestimmte Strecke rechnet, sondern, wie schnell er von der Quelle zum Ziel kommt.
Wir beschleunigen von Nürnberg nach München die Bahn. Wir beschleunigen vom Westen nach München die Bahn. Wir haben vom Süden und Südosten nach München eine bessere Verbindung. Deshalb ist es wichtig, dass man – ohne auf den Fahrplan schauen zu müssen – weiß, dass man schnell und gut vom Hauptbahnhof zum Flughafen kommt. Das wird den Individualverkehr ganz erheblich entlasten. Ich denke, der Transrapid ist richtig.
Die Express-S-Bahn ist nicht nur zehn Minuten langsamer, sondern sie ist für Bayern teurer und für die Fahrgäste weniger attraktiv. Deshalb werden niemals so viele
mit der Express-S-Bahn auf die Schiene zu bringen sein wie mit dem Transrapid. Darüber hinaus ist der Transrapid aufgrund der zusätzlichen Bundesmittel schneller realisierbar und bringt eine ganze Menge verkehrspolitischer Vorteile, die allen nützen, die aus ganz Bayern den Flughafen anfahren wollen.
Vorhin wurde das Drama angesprochen, das auch ich erlebt habe: Am Ostbahnhof gab es heute kein Durchkommen mehr, weil alles zur U-Bahn wollte, nachdem die S-Bahn ausgefallen war. Meine Damen und Herren, wir müssen uns ernsthaft fragen – was wir tun –, ob eine 167 Jahre alte Technik noch zeitgemäß ist, ob es nicht an der Zeit wäre, dass wir uns im 21. Jahrhundert etwas Neues überlegen,
Zumal wir es haben, sagt Herr Kaul.
eine neue Technik, die ohne Oberleitung auskommt und damit bei Vereisungen und ähnlichem nicht anfällig ist; ein System, das nicht entgleist und deswegen keine derartigen Ausfälle verursacht. Sie müssen sich ernsthaft mit dem System Transrapid beschäftigen. Es ist zuverlässiger – das haben die ersten Monate in Shanghai bereits gezeigt – als jedes andere Verkehrsmittel, das heute eingesetzt wird.
Wir setzten uns auch deswegen dafür ein, dass dieses System zwischen dem Hauptbahnhof München und dem Flughafen realisiert wird, weil wir der Meinung sind, dass das Projekt industriepolitisch eine weitere Entwicklung bekommen muss. München eignet sich für das Projekt, weil hier eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 220 km/h erreicht wird, während in Nordrhein-Westfalen nur 128 km/h erreicht werden, was sich nicht wesentlich von herkömmlichen Fahrzeugen auf der Schiene unterscheidet.
Herr Maget hat vorhin die Ausbaustrecke München – Nürnberg angesprochen. Das ist Sache der Bahn. Die Bahn hat berechnet. Die Bahn hat die Kosten genannt. Die Bahn hat Vorschläge gemacht. Wir haben aus strukturpolitischen Gründen entschieden und nicht über die Kosten. Ich sage heute: Es ist schade, dass der Transrapid nicht früher ernsthaft politisch diskutiert worden ist, denn die Strecke München – Nürnberg – Erfurt – Berlin wäre mit dem Transrapid wesentlich besser machbar gewesen, weil der Transrapid Steigungen überwinden kann, die die Bahn nicht überwinden kann, weil er mit engen Kuvenradien vieles umfahren kann, was für die Bahn mit aufwendigen Tunnels gemacht werden muss.
Die Fehler der Vergangenheit müssen wir doch nicht deswegen fortschreiben, weil Sie gegen etwas Neues sind.
Zum dritten Aspekt: Meine Damen und Herren, es ist schlimm, dass wir einerseits – so steht es im Regierungsprogramm von Rot-Grün in Berlin – Hightech-Land sein wollen, dass wir Forschung und Entwicklung voran
bringen wollen – auch so steht es im Regierungsprogramm –, dass Sie aber andererseits alles Neue, das konkret umgesetzt werden will, als „verdächtig“ betrachten.
Da muss man nachdenken, überlegen und abwägen. Natürlich muss man das, aber man muss auch zur rechten Zeit entscheiden. Wir dürfen nicht so tun, als könnten wir Reifes ewig reifer machen. Wir müssen irgendwann den Mut haben, etwas Neues einzuführen und damit einer neuen Technologie zum Durchbruch zu verhelfen. Das macht Sinn.
Deshalb müssen wir den Transrapid jetzt in Deutschland voranbringen und nicht irgendwann. Womit will man denn zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland schaffen, wenn wir eine Technologie wie den Transrapid, der eine exportfähige Technologie sein kann, auf Dauer verhindern? – Über Windmühlen allein ist das nicht zu machen.
Dabei geht es auch um den Beschäftigungsaspekt. Ich muss noch einmal sagen: Es hat niemand protestiert, dass wir mit einem sechsstelligen Millionenbetrag das Transrapid-Projekt in Shanghai unterstützt haben. Damit hat der deutsche Steuerzahler Arbeitsplätze im Ausland subventioniert. Man kann sich damit trösten, dass in China wenigstens etwas daraus geworden ist. Wir müssen den neuen Technologien aber bei uns endlich zum Durchbruch verhelfen. Wer den Transrapid verhindert, der verhindert neue Technologien. Es soll uns mit dem Transrapid nicht so wie mit dem Faxgerät gehen. Ich sage es noch einmal, obwohl es fast schon ein Kalauer ist: Wir entwickeln etwas Großartiges, können uns dann aber nicht entscheiden, diese Entwicklung auch praktisch einzuführen, und überlassen es anderen, damit Arbeitsplätze zu schaffen und Gewinn zu machen.
Das darf nicht sein. Ich meine, die 4,5 Millionen Arbeitslosen und noch ein paar mehr, die es im Februar noch werden, haben ein Anrecht darauf, dass wir alles tun, damit wir Arbeitsplätze in diesem Land schaffen. Der Transrapid kann erheblich dazu beitragen. Wir sollten mit dieser technologiefeindlich anmutenden Diskussion, die Rot-Grün in Deutschland und gerade hier in Bayern verursacht, endlich aufhören. Wir geben ein miserables Signal über den Standort Deutschland an die Welt.
Ja.
Nein, ich erläutere meinen Antrag zu Ende. –
Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich weiterhin intensiv dafür einzusetzen, dass die bayerische Transrapid-Referenzstrecke im Verhältnis zum nordrhein-westfälischen Vorhaben angemessen und ohne Benachteiligung durch den Bund gefördert wird, beim Bund unvermindert darauf hinzuwirken, dass dieser seiner grundgesetzlichen Verpflichtung zum Ausbau einer bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur nachkommt, sicherzustellen, dass durch den Einsatz bayerischer Mittel für den Transrapid keine Beeinträchtigung der Leistungen und der geplanten Ausbaumaßnahmen im Schienenpersonennahverkehr in Bayern erfolgt.
Zu diesem Antrag beantrage ich namentliche Abstimmung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Man könnte dieses Thema so überschreiben: Der Transrapid – ein deutsches Trauerspiel.
Da fährt der Bundeskanzler nach China, lässt sich dort begeistert feiern, weil in diesem Land eine deutsche Technik in Betrieb genommen wird, aber hier erleben wir, dass diese Technologie schlechtgeredet und auf die lange Bank geschoben wird.
Es begann damit, dass diese Bundesregierung zunächst einmal die geplante Strecke zwischen Hamburg und Berlin aufgegeben hat. Dann hat sie um Vorschläge für alternative Strecken gebeten. Bayern hat sich beworben und ist neben NRW für eine Machbarkeitsstudie über eine von zwei Strecken ausgewählt worden. Im Januar 2002 wurde diese Machbarkeitsstudie positiv abgeschlossen.
Ich komme schon noch auf Ihre Bemerkungen zurück.
In dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs, den Sie immer wieder angeführt haben, ist deutlich geworden, dass sich 80% der Kritik nicht auf das bayerische, sondern auf das nordrhein-westfälische Projekt beziehen. In den Vorstudien ist nämlich unberücksichtigt geblieben, dass, wie auch das „Handelsblatt“ heute schreibt, das Projekt in Nordrhein-Westfalen schöngerechnet worden und das Fahrgastaufkommen künstlich erhöht worden ist. Deshalb hat der bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie beim Bund die Beauftragung eines Obergutachters angefordert, damit dies alles überprüft wird. Dieses ist bis heute nicht geschehen. Warum wohl? – Weil man weiß, dass die Rechnung zu ungunsten von Nordrhein-Westfalen ausgeht und weil damit deutlich werden würde, dass die Zuweisung von Zuschüssen in Höhe von 1,75 Milliarden e für NordrheinWestfalen und von 550 Millionen e für Bayern ungerecht ist, wenn man davon ausgeht, dass das Investitionsvolumen der Metrorapid-Strecke nur doppelt so hoch wie das des bayerischen Projektes der Flughafenanbindung.
Ziel des Bundeskanzlers war es doch wohl nur, das bayerische Projekt zu Fall zu bringen, um das überteuerte Projekt in Nordrhein-Westfalen auch mit den bayerischen Zuschüssen zu finanzieren.
Die GRÜNEN, meine Damen und Herren, betätigen sich dabei als willige Handlanger des Bundeskanzlers gegen die Interessen Bayerns.
Bevor wir über Geld sprechen, müssen wir fragen: Worum geht es uns denn in Bayern beim TransrapidProjekt? Erstens geht es uns um einen verkehrspolitischen Aspekt, um eine attraktive Flughafenverbindung mit einem hohen Verlagerungspotenzial von der Straße auf die Schiene. Zweitens geht es uns um den Technologieaspekt: Anwendung von deutscher Hochtechnologie in Deutschland und nicht nur im fernen Ausland. Drittens geht es uns um den Standortaspekt, um eine enorme Signalwirkung für den Hightech-Standort Bayern. Viertens geht es uns schließlich um den Beschäftigungsaspekt, den die Projektrealisierung über mehrere Jahre mit einer Wertschöpfung, die zu einem hohen Anteil von bayerischen Unternehmen und damit von bayerischen Arbeitnehmern erbracht wird, mit sich bringt.