Julius Redling
Appearances
Last Statements
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wiederhole es hier an dieser Stelle zum vierten Mal:
Die SPD-Fraktion ist für die Videoüberwachung.
Allerdings wollen wir keine Scheinlösung haben. Wir wollen den Menschen nichts vorgaukeln, sondern wir wollen eine vernünftige Lösung. Wir sehen die technische Möglichkeit, mit Videokameras bestimmte Plätze zu überwachen, als eine Verstärkung der Präsenz, aber nicht als Ersatz der Präsenz. Deshalb können wir einer Videoüberwachung nur zustimmen, wenn die Polizeibeamten auch
gleich eingreifen können, wenn etwas entdeckt wird. Solange dies im Gesetz nicht so vorgesehen ist, halten wir diese Lösung für falsch. Deshalb werden wir, was Ihnen ja nicht neu sein dürfte, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Wir sind der Meinung, dass bestimmte Straftaten Voraussetzung für eine Überwachung sind und dass man nicht die vage Formulierung, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, nehmen soll. Den Eingriff in das informationelle Grundrecht der Menschen, das vom Verfassungsgericht als ein sehr starkes Grundrecht apostrophiert wird, halten wir – nach der hier vorgesehenen Regelung – für zu weit gehend. Auch hier ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.
Zum Meldegesetz nur einen Satz. Wir halten die vorgesehene Änderung für richtig. Allerdings, Herr Innenminister, wenn ich daran denke, dass andere Bundesländer in diesem Bereich weiter sind und schon die Möglichkeit eröffnen, elektronisch die Ummeldung vorzunehmen, dann muss ich sagen, dass wir mit unserer Änderung sehr weit hinterherhinken.
Wir werden dem Gesetzentwurf insgesamt, wie gesagt, nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Nein, die Zeit läuft noch nicht. – Jetzt!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg sagen, dass wir, die SPD-Landtagsfraktion, die Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen mittragen, und zwar in Übereinstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes und denen der Län
der. Die Datenschutzbeauftragten haben allerdings einen Kriterienkatalog aufgestellt, den sie zum größten Teil einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dem so genannten Volkszählungsurteil, entnommen haben, in dem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung definiert wurde.
In Erwiderung auf Ihren Beitrag, Herr Kollege Rech: Das Parlament ist ein politisches Gremium, ganz klar. Unsere Entscheidungen sind politische Entscheidungen. Trotzdem sollten wir unsere Diskussionen, die wir auch in Ausschüssen führen – das möchte ich auch Ihnen an die Hand geben, Herr Innenminister –, doch mit etwas mehr rechtlichem Background führen. Wir sollten derartige, richtungweisende Entscheidungen unseres höchsten Gerichts ab und zu stärker in unsere Diskussion einführen.
In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, Ziel des Einsatzes der Videotechnik sei der Schutz von Personen und Rechtsgütern. Wenn Sie dieses Ziel ernst nehmen, müssen Sie den vorliegenden Gesetzentwurf allerdings sehr kritisch durchsehen. Sie schreiben, die Videoüberwachung – so haben Sie ausgeführt, Herr Minister – entfalte präventive Wirkung, wenn eine offene, erkennbare Überwachung vorhanden sei. Ganz klar, dies ist abschreckend. Keiner, der vorhat, eine Straftat zu begehen, will dies in dem sicheren Wissen tun, dass er dabei beobachtet wird. Die Kameras werden präventiv wirken, werden verhindern und abschrecken.
Zur weiteren Begründung geben sie an, Videoüberwachung trage zur Aufklärung von Straftaten bei und solle Beweismittel vor Gericht sein. In diesem Zusammenhang erwähnen Sie – sehr geehrter Kollege Kiesswetter, hören Sie zu – die Speicherfrist von 48 Stunden.
Da frage ich einfach – –
Nein! – Da frage ich einfach – –
Beide nicht, Herr Präsident. Beide will ich keine Zwischenfragen stellen lassen.
Ich frage Sie, Herr Schäuble, und auch Sie, Herr Kiesswetter:
Warum nehmen Sie 48 Stunden? Rhetorische Frage: Warum nehmen Sie nicht 36 Stunden oder 72? Warum neh
men Sie nicht acht Tage oder zwei Monate? Sie haben in Ihrer Begründung keinen logischen, rationalen Grund dafür angegeben.
In Ihrer Stellungnahme zum Vorschlag des Landesdatenschutzbeauftragten, der sagt, es solle nur dann aufgezeichnet werden, wenn eine Straftat erkennbar sei, führen Sie, Herr Schäuble, aus, eine Aufzeichnung sei notwendig, um später eingehende Anzeigen wegen Straftaten, die bei der Überwachung auf dem Monitor nicht erkannt worden seien, verifizieren zu können. Das heißt, aus Ihrer Begründung spricht ganz klar ein Misstrauen gegen die beobachtenden Beamten: Die bekommen nicht alles mit, was auf dem Monitor zu sehen ist.
Oder sie schauen gar nicht hin.
Und damit drücken Sie auch aus: Eine Strafanzeige, die mehr als 48 Stunden nach einer Tat eingeht, ist nicht mehr wert, bearbeitet zu werden. Für diese 48 Stunden gibt es keinen logischen Grund. Deshalb halte ich diese Speicherfrist in diesem Zusammenhang für falsch. Ich bin der Meinung – –
Ich bin derselben Meinung wie der Datenschutzbeauftragte – ich habe es schon oft gesagt –: Aufzeichnen dann, wenn der Beamte etwas erkennt und es dann auch sofort verfolgt werden kann. Aber nicht einfach 48 Stunden aufzeichnen, egal, ob etwas geschehen ist oder nicht. Noch einmal: Nur dann aufzeichnen, wie es auch in Leipzig der Fall ist, wenn wirklich etwas geschieht.
An dieser Stelle will ich Ihnen noch einen weiteren Schwachpunkt aufzeigen. Sie nennen als drittes Ziel: Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Das Gegenteil ist der Fall, Herr Schäuble. Wenn die Bürger feststellen werden, dass trotz offener Videoüberwachung bei Straftaten nicht geholfen wird,
dass nicht unverzüglich eingeschritten wird, was ja nach Ihren Ausführungen nicht notwendig ist,
dann gaukeln Sie den Bürgern etwas vor, was Sie nicht einhalten können. Deshalb sind wir dafür: Videoüberwachung nur, wenn Beamte sofort eingreifen, wenn ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Noch zum Ort der Videoüberwachung: In § 26 Abs. 1 Nr. 2 des Polizeigesetzes, wo auf den Ort der Identitäts
feststellung verwiesen wird, wird auf den Einzelfall eingegangen. Es muss eine Verdachtsperson an einem bestimmten Ort da sein, nämlich an dem Ort, wo erfahrungsgemäß Straftaten verübt werden. Bei der vorgesehenen Bestimmung in § 21 Abs. 3 wird aber jeder, egal, ob ein Verdacht besteht oder nicht, beobachtet. Dies halte ich unter Abwägung der verschiedenen Interessen, unter Abwägung der Grundrechtseingriffe nicht für zulässig. Eine Aufzeichnung sollte nur möglich sein, wenn wirklich jemand das Geschehen beobachtet und auch eingreifen kann.
Danke, Herr Präsident.
Ich will noch etwas anfügen.
Aus einer Verantwortung stehlen Sie sich etwas verschämt: Sie wollen die Investitionskosten den Kommunen auferlegen.
In der Begründung steht das doch drin. – Sie sagen: Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Gemeinde als Ortspolizeibehörde. Aber mit dieser Begründung können Sie alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, auch Personalkosten, auch die anderen investiven Kosten, der Kommune auferlegen. Daher ist es nicht logisch, mit dieser Begründung diese Kosten den Kommunen aufzuerlegen. Diese Kosten muss, ganz normal, der Staat tragen.
Deshalb, Herr Präsident und Herr Minister, zum Abschluss noch einmal: Die SPD-Landtagsfraktion befürwortet grundsätzlich das Instrument der Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen.
Wir wollen aber eine rechtliche Konzeption, die den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in einer konkreten Gefahrensituation auch wirklich sicherstellt.
Wir möchten, da es nicht nur auf die bisher im Verfahren angehörten und sich äußernden Institutionen ankommt, im Innenausschuss eine öffentliche Anhörung haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kiel, den Gefallen werde ich Ihnen nicht tun. Denn seit Jahren setzen wir uns immer wieder dafür ein, demokratische Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Daraus resultiert auch unser Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung.
Ich gestehe, dass die direkten Erfolge auf diesem Gebiet in dieser Legislaturperiode nicht sehr groß waren. Aber ich möchte auch feststellen, dass die Koalitionsfraktionen das, was wir gefordert haben, als Gesetzentwurf mit einer gewissen Zeitverzögerung einbringen und dann beschließen. Ich werde feststellen können, dass auch dieser Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, mit Zeitverzögerung Gesetz werden wird.
Wir haben mit diesem Entwurf versucht, angeregt auch durch die Initiative „Mehr Demokratie“, unsere gute Gemeindeordnung noch besser zu machen. Das muss auch Ihre Meinung sein, denn auch Sie versuchen, unsere gute Gemeindeordnung durch Ihre Gesetzentwürfe immer noch zu verbessern.
Deshalb bin ich da ganz optimistisch.
Wir müssen leider feststellen, Herr Kollege, dass die Vorstellung „Ich kann ja doch nichts ändern, und deshalb engagiere ich mich nicht“ leider immer weiter verbreitet ist. Deshalb ist es, glaube ich, ein guter Ansatz, wenn man versucht, dem entgegenzutreten und den Menschen bei konkreten Entscheidungen Mitsprachemöglichkeiten zu geben.
Welches Argument kann es denn geben, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen aus CDU und FDP/ DVP, gegen ein Bürgerbegehren, gegen einen Bürgerentscheid auf Kreis-, Gemeinde-, Gemeindebezirks- oder Ortschaftsebene zu sein?
Auf Kreisebene, sagt Herr Kollege List immer, seien Partikularinteressen vorhanden, das eine und das andere Ende des Kreises seien viel zu weit auseinander, diese Interessen würde man nie zusammenbringen. Aber wenn wir zum Beispiel sehen, wie groß die Stadt Stuttgart ist
und dass es dort trotzdem diese Möglichkeit gibt, dann zieht das Argument von Herrn List, die Fläche der Kreise sei zu groß, nicht mehr.
Welches Argument, meine Kolleginnen und Kollegen, kann es denn gegen eine Quorensenkung geben? Allenfalls: Man setzt das Quorum so hoch an, dass es nie erreichbar ist. Aber damit sät und erntet man gleichzeitig wieder den Frust bei den Bürgern. Dies, glaube ich, sollte nicht Absicht sein.
Ich möchte zu überlegen geben: Die meisten Bürgerentscheide, die in Baden-Württemberg in den letzten Jahren gestartet wurden, sind am Beteiligungsquorum gescheitert. Daran müssen wir doch erkennen, dass es nicht gut sein kann, wenn die Hürde so hoch ist, dass wir den Bürgern Steine statt Brot geben.
Sie sprechen auch immer vom großen Gegensatz zwischen Bürgerbeteiligung, der direkten Demokratie, und der repräsentativen Demokratie. Wir haben schon jetzt beide Elemente in unserer Gemeindeordnung. Warum sollen wir nicht eine Balance zwischen beiden Elementen herstellen? Denn in der Schweiz ist die Bürgerbeteiligung gar keine Frage. Die Demokratie in der Schweiz geht nicht unter, obwohl die Bürger dort so viele direkte Beteiligungsrechte haben. Im Gegenteil, diese Demokratie ist sehr stark.
Deshalb will ich Ihnen auch eines sagen: Die Bürgerbeteiligung der direkten Demokratie und die der repräsentativen Demokratie
sind die zwei Seiten einer Medaille. Darüber sollten Sie einmal nachdenken.
Konkret: In der Gemeindeordnung ist gegenwärtig dieser unglückselige Positivkatalog enthalten. Danach können nur wichtige Gemeindeangelegenheiten Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden unterworfen werden. Ich ziehe daraus den Umkehrschluss: Der Gemeinderat, da er ja über alles entscheidet, entscheidet somit auch über „unwichtige“ Angelegenheiten. Überlassen Sie der Bürgerbeteiligung, der direkten Demokratie, dieselben Rechte wie dem Gemeinderat. Auch hier liegt in Ihren Aussagen Unstimmigkeit vor. Wir halten es für richtig, dass alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden unterworfen werden können, und zwar mit einem Negativkatalog, nämlich ausgenommen die Fälle, in denen eine Frage aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen oder wegen der Komplexität des Themas nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Wenn wir so verfahren, gibt es keine Abgrenzungsprobleme.
Zum Schluss möchte ich noch zu meinem Kollegen von der FDP/DVP, der nach mir redet, etwas sagen.
Dann kann er vielleicht darauf eingehen.
Volksbegehren haben richtige und wichtige Ansätze wie zum Beispiel die Einführung eines Bürgerbegehrens und -entscheids auf Landkreisebene oder das Auskunftsrecht und die Gleichstellung bei der Information der Öffentlichkeit. Dies alles sind grundvernünftige und liberale Forderungen.
So der Parteivorsitzende der FDP/DVP, Herr Döring. Ich bin gespannt, was Sie gegen Herrn Döring zu sagen haben.
Vielen Dank.
Herr Innenminister, wissen Sie noch, dass die Erste Beratung im Plenum am 22. März stattfand,...
... dass wir dann im Innenausschuss die Beratung zurückgestellt haben, weil aus Ihrem Haus ein Gutachten über das Begehren von „Mehr Demokratie e. V.“ kam, und dass wir uns dann darauf verständigt haben, abzuwarten, bis die gerichtliche Entscheidung gefallen ist, und erst dann weiterzumachen? Wissen Sie noch, dass wir dann, als feststand, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht möglich ist, weil die Klage zurückgezogen wurde, sofort unseren Gesetzentwurf weiter behandelt haben? Wissen Sie das?
Aufgrund Ihrer Ausführungen möchte ich Sie etwas ganz Konkretes fragen, was mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
Herr Minister – –
Sind Sie für eine Stärkung der bürgerschaftlichen Mitwirkungsrechte durch eine Erweiterung der Rechte und eine Erleichterung der Verfahren bei Bürgerbegehren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie liefen die Informationswege innerhalb der Polizei über den gemeldeten Diebstahl des Bundeswehrlasters und die nachfolgende Amokfahrt nach Stuttgart, Sindelfingen und Böblingen am 8. Oktober 2000, bei der sechs Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, im Einzelnen zeitlich ab?
b) Wieso konnte der Lkw nicht schneller durch den Einsatz schweren Geräts gestoppt werden?
Danke.
Der Schaden am Feuerwehrfahrzeug, der entstanden ist, wird sicher zivilrechtlich geltend gemacht. Aber das kann ja dauern. Wer wird für den Ersatz des Feuerwehrfahrzeugs sorgen?
Herr Präsident, ich bin gerade vom Geschäftsführer der CDU wegen einer Verfahrensfrage aufgehalten worden.
Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Videoüberwachung ist zu Beginn dieses Jahres sehr kontrovers verlaufen. Wir wollten durch unsere Anträge zur Versachlichung und zu einer Struktur in der Diskussion beitragen und wollten auch erreichen, dass Positionen geklärt und erläutert werden. Wir jedenfalls wollten noch einige Eckpunkte setzen, die unserer Meinung nach unerlässlich sind, wenn man die Videoüberwachung einführt. Durch unseren Antrag geben wir auch implizit zu erkennen, dass wir für die Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen sind.
Von einigen Fachleuten wurde ja so getan, als ob diese Videoüberwachung bei der Verbrechensbekämpfung der Stein der Weisen wäre. Dem ist natürlich nicht so. Die Videoüberwachung ist lediglich ein kleines Mosaiksteinchen zur Bekämpfung der Kriminalität auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Sie kann unserer Meinung nach aber auch dazu beitragen, das subjektive Sicherheitsempfinden zu erhöhen.
Unserer Meinung nach ist die Videoüberwachung sinnvoll, wenn sie die polizeiliche Präsenz erhöht, wenn dadurch präsente und nicht nachträgliche Überwachung stattfindet, wenn nicht sichtbare, aber vermutete strafbare Handlungen vermieden werden können, und dies eben durch einen beobachtenden Beamten, der dann sofort, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, den Eingriff durch Polizeibeamte veranlasst.
Dies erfordert natürlich eine Änderung des Polizeigesetzes. Aber es erfordert unserer Meinung nach auch – das ist viel wichtiger – ein Einsatzkonzept. Es kommt eben nicht nur darauf an, dass hier Investitionen in die Hardware getätigt werden, sondern es kommt darauf an, wenn jemand beobachtet, dass diese beobachtende Person dann auch veranlassen kann, dass sofort eingegriffen wird und das Ziel erreicht werden kann, nämlich dass Kriminalität sofort verfolgt und geahndet werden kann.
Die Gretchenfrage für den Bereich der Polizei ist natürlich: Woher nehme ich denn die Beamten, die dafür tätig sein sollen?
Das Innenministerium, Herr Schäuble, hat auf diese Frage keine Antwort gegeben. Es hat auch die Frage nicht beantwortet, wie die Videoüberwachung in ein polizeiliches Handlungskonzept eingebaut werden soll und wie man mit ihr letztendlich das subjektive Sicherheitsempfinden erhöhen kann.
Unstreitig ist, dass dadurch, dass pro Anlage in Standardausrüstung 100 000 DM aufgewendet werden müssen, die Wirtschaft angekurbelt wird und sich die Finanzminister freuen; denn sie bekommen dadurch Steuern. Aber dies ist ja nicht der Sinn des Ganzen, sondern der Sinn des Ganzen ist es, durch den Einsatz der Videoanlagen im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention – da gebe ich Ihnen Recht – tätig zu werden.
Notwendigerweise fallen Kosten an, und Sie, Herr Schäuble, sagen: Diese Kosten sollen die Ortspolizeibehörden, das heißt die Gemeinden und Städte, tragen, so nach dem Motto „Wer das haben will, soll auch dafür bezahlen“.
Uns muss klar sein: Wenn wir die Frage des Ob und des Wann der kommunalen Seite überlassen, spielen natürlich kommunalpolitische Überlegungen bei der Entscheidung darüber, wo das System eingeführt werden soll, eine große Rolle. Wir wissen aber, dass Kommunalpolitiker – Sie waren ja einer, Herr Schäuble – Gruppeninteressen viel stärker unterworfen sind als wir im Parlament. Deshalb halte ich es nicht für richtig, die Entscheidung der kommunalen Seite zu überlassen.
Die Kriminalitätsbekämpfung ist in erster Linie eine Aufgabe des Staates, und alle Maßnahmen, die in diesem Bereich ergriffen werden, soll dann auch der Staat, das heißt das Land, bezahlen. Dies wäre sachgerecht. Es wäre sachgerecht, dass für die Videoüberwachung ausschließlich der Polizeivollzugsdienst zuständig ist. Nur er verfügt auch über das erforderliche Sachwissen. Er kann veranlassen, dass dann, wenn etwas gesehen wird, ein Beamter eingreift, und er kann den Einsatz vor Ort koordinieren.
Dies ist, Herr Schäuble, kein Widerspruch zur kommunalen Kriminalprävention, wenn der Polizeivollzugsdienst über das Ob und das Wie entscheidet. Wir können und sollten die Kommunen einbeziehen.
Ein weiterer Punkt, mit dem wir nicht zufrieden sein können, ist die Art, wie das Innenministerium mit dem Rechtsstaatsprinzip bzw. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zur Rechtfertigung der Grundrechtseingriffe umgeht. Wir wissen seit dem so genannten Volkszählungsurteil, dass das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedem Einzelnen die Entscheidung überlässt, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbart.
Unstreitig aber ist, dass die Videoüberwachung in Grundrechte eingreift. Je nach der Art des Eingriffs wird in die Grundrechte mehr oder weniger eingegriffen. Zum Beispiel ist der Eingriff umso stärker, je länger die aufgezeichneten Daten aufbewahrt werden, ist der Eingriff umso stärker, je eher es möglich ist, dass eine Person durch die Aufzeichnung technisch identifiziert wird.
Das heißt, hier gilt es abzuwägen. Da verwundert es mich schon, wenn einerseits in der Stellungnahme auf Seite 4 steht: „Die Aufzeichnungen werden nach einer kurzen, für die Auswertung zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung aber ausreichenden Frist gelöscht“, und andererseits der Fraktionsvorsitzende der CDU verkündet, 14 Tage, also 336 Stunden, seien ausreichend, aber auch notwendig. Wenn ich den Anhörungsentwurf zur Ände
rung des Polizeigesetzes richtig im Kopf habe, ist dort von zwei Tagen, das heißt 48 Stunden, die Rede.
Auch wenn man das, was Herr Oettinger gesagt hat, nicht überbewerten soll, muss man sich trotzdem die Frage stellen, welche Bedeutung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Element unseres Rechtsstaatsprinzips beigemessen wird. Ich merke, Herr Kollege Kiesswetter, dass Sie diese Probleme auch haben.
Mich würde schon interessieren, wie die FDP/DVP zu diesen Fragen steht.
Natürlich ist es geregelt. Die Frage ist nur, wie Sie es geregelt haben. Darauf kommt es an.
Vielleicht gibt es aber, Herr Kiesswetter, auch in der Frage der Speicherung noch Bewegungsmöglichkeiten.
Manchmal soll man ja über den eigenen Horizont, über die Landesgrenzen hinausschauen – und Sie sollten das auch in diesem Punkt tun –,
diesmal allerdings nicht, wie bei der Altersteilzeit, nach Bayern, sondern nach Sachsen, nach Leipzig.
Die schauen nicht zu uns. Die Leipziger machen schon seit einigen Jahren Videoüberwachung im Bahnhofsbereich. Bei denen wird aber nur aufgezeichnet, wenn der Beamte etwas erkennt, was seiner Meinung nach strafwürdig ist. Da wird also nicht die Frage nach einer bestimmten Zeit gestellt, sondern gespeichert wird nur, wenn man die Aufzeichnung wirklich braucht. Das hätte wahrscheinlich auch den Erfolg, dass der Beamte genauer hinschaut und den Einsatz besser steuern kann.
Wir jedenfalls haben noch Hoffnung, dass sich hier etwas ändert. Wir wollen, dass die Videoüberwachung rechtlich verankert wird. Wir wollen Einsatzkonzepte. Sie müssen sich sonst den Vorwurf gefallen lassen, Sie würden nur plakativ, sprechblasenartig Gesetzgebung betreiben. Bisher jedenfalls, Herr Schäuble, meine Herren und Damen von der Koalition, haben Sie den Beweis nicht angetreten,
dass Sie wirklich etwas verändern wollen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, ich freue mich auf jede inhaltliche Auseinandersetzung, auch mit Ihnen. Dies vorweg.
Die Diskussion heute war sehr interessant, denn sie hat für mich und für uns neue Erkenntnisse gebracht, nämlich dass CDU und FDP/DVP noch meilenweit voneinander entfernt sind.
Herr Rech spricht davon, dass allein die Tatsache, dass Kameras da sind, ausreichend sei.
Sie, Herr Kiesswetter, sagen, es müsse jemand da sein, der beobachte, nur dann sei die Videoüberwachung zulässig.
Deshalb gibt es hier einen Dissens.
Zur Frage der Speicherung: Sie sagen, es müsse entschieden werden, erst dann werde gespeichert, aber Innenminister und Rech sagen: auf jeden Fall alles 48 Stunden. Hier gibt es, wie ich meine, zwischen den beiden Koalitionären noch sehr viel Diskussionsbedarf. Wir erklären uns bereit, zu moderieren. Wir hoffen, dass wir da eine vernünftige Lösung hinkriegen.
Das Einsatzkonzept, Herr Schäuble, das wir angefordert haben, steht halt nicht im Gesetz. Das haben Sie hier auch nicht darlegen können oder wollen oder was auch immer. Wenn wir das Gesetz ändern, müssen wir wissen, was wir wirklich wollen und woher wir die Ressourcen holen, um mehr Präsenz zu kriegen und unsere Bürger besser schützen zu können. Diese Diskussion werden wir im Ausschuss weiter führen. Ich freue mich jedenfalls darauf.
Ich beantrage, den Antrag an den Innenausschuss zu überweisen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon durch den Betreff lassen die Biedermänner erkennen, wen sie eigentlich treffen wollen: Nur vordergründig den ehemaligen Innenminister; ihre Zielrichtung ist eine staatliche Organisation, ihre Zielrichtung ist der Staat.
Deshalb ist das, was die Republikaner sagen, und auch das, was der Fraktionsvorsitzende der Republikaner eben gesagt hat, ein Angriff gegen unsere Demokratie,
den ich hier zurückweise.
Sie verwenden in Ihren Anträgen und in Ihrer Rede Kampfbegriffe. Kampfbegriffe in der politischen Auseinandersetzung kennen wir aus der Geschichte nur zu gut.
Sie wollen mit Ihrem Antrag von Ihrem eigenen Tun und Handeln ablenken. Sie wollen von Ihren rechtsextremistischen Umtrieben ablenken – damit dies nicht nur so im Raum stehen bleibt, will ich dies auch begründen –, wenn Sie davon sprechen, „dass durch die Feigheit und die Realitätsverweigerung der Altparteien Bürgerkrieg ins Haus geholt werde“, oder von „Parasiten“ sprechen, wenn Sie von Ausländern sprechen, und weiter fortführen: „Verreckt ein Hund, springen die Flöhe bekanntlich zu einem anderen über.“
Sie verwenden in Ihren Ausführungen eine Sprache, die Menschen, die Menschengruppen diffamiert.
Es ist kein Wunder, dass der Fraktionsvorsitzende der Republikaner so gut Bescheid weiß. Bescheid wissen kann ich nur dann, wenn ich zu den Informanten gute Beziehungen habe. Das heißt also, Herr Schlierer hat heute nachgewiesen, dass Republikaner sehr wohl gute Beziehungen in diese Szene der Rechtsextremisten, zu denen Sie sich ja selbst zählen, haben.
Wir jedenfalls sind den Beamten dankbar, die in der rechtsextremistischen Szene ermitteln, die den Mut haben, hier tätig zu werden. Wir danken diesen Beamten für ihre Einsatzbereitschaft, für das Risiko, das sie zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz unserer verfassungs
mäßigen Ordnung auf sich nehmen. Ich danke diesen Beamtinnen und Beamten dafür, dass sie diese Tätigkeit für unsere Demokratie ausüben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag und die Stellungnahme dazu bringen nichts wesentlich Neues, aber die Stellungnahme ist eine Fleißarbeit, ein umfassender Überblick und ist als solcher sicher gut für unsere Arbeit im Parlament zu gebrauchen.
Die Stellungnahme zeigt aber auch, dass die Probleme der inneren Sicherheit nicht kurzfristig, sondern nur mittelund langfristig konzeptionell gelöst werden können. Das kann man an den Jahreszahlen sehen, die für einige der Abkommen angegeben sind: 1977 das erste Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich über die Zusammenarbeit, 1992 – ein großer Sprung – dann die so genannte Metzer Absprache, bei der man dann einen Schritt weiter ging und die Koordinierungsstellen einrichtete, und dann 1997, als man – als bisherigen Abschluss – die Zusammenarbeit mit Frankreich bei Polizei und Zoll vereinbarte und
daraus das deutsch-französische Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit in Offenburg entstanden ist, sicher eine sinnvolle Geschichte an der Grenze zu Frankreich. Ich glaube, es ist Aufgabe eines jeden Innenpolitikers, insbesondere der Sicherheitspolitiker, sich darüber selbst zu informieren. Ich habe dies getan, und zwar sowohl im Hinblick auf Frankreich als auch auf die Schweiz. Man hat mir dabei gesagt, im Großen und Ganzen könne man zufrieden sein. Aus der Sicht der dort tätigen Beamtinnen und Beamten müsste man noch das Tempo der Zusammenarbeit, die Weiterentwicklung verbessern.
Beim Lesen der Stellungnahme waren für mich einige Feststellungen interessant. In diesem Haus haben einige wohl nicht erwartet, dass sich die Kriminalitätsentwicklung im Grenzgebiet Baden-Württembergs, im Grenzgebiet Frankreichs und im Grenzgebiet der Schweiz nicht signifikant unterscheidet. Für mich ergibt sich daraus der Schluss, dass es richtig war, einerseits durch das Schengener Abkommen die Grenzkontrollen abzubauen, andererseits aber auch Ausgleichsmaßnahmen einzuführen. Diese greifen.
Klar ist natürlich, dass einige Delikte nur an der Grenze begangen werden können. Ein illegaler Grenzübertritt kann nur dort stattfinden und nicht in Tauberbischofsheim oder in Bad Mergentheim.
Man kann vielleicht zusammenfassend dazu sagen, dass die Zusammenarbeit der Polizei mit Frankreich, mit der Schweiz und mit Österreich auf dem richtigen Weg ist. Allerdings muss, da sich die Kriminalität und die Zusammenarbeit der Kriminellen fortentwickeln, auch hier mehr Tempo gemacht werden. Man muss mit mehr Nachdruck und auch verbindlicher mit den Nachbarn verhandeln. Dies ist ein Auftrag an Sie, Herr Innenminister.
Eine Erkenntnis aus diesem Antrag, allerdings auch schon allgemein bekannt, ist, dass die Kriminalität heute in der Regel vor allem organisiert und international ist. Sie macht nicht halt vor Grenzen, weder vor den EU-Binnengrenzen noch vor unseren Außengrenzen. Kurz gesagt: Kriminalität ist heute auch schon global. Aus dieser Erkenntnis heraus wird es auch immer wichtiger, die Zusammenarbeit mit den Ländern innerhalb der EU im Rahmen des Schengener Abkommens, aber auch die mit Nicht-EU-Ländern und vor allem die mit den Beitrittskandidaten zu intensivieren. Wir müssen auch sehen, dass Europa heute ein kriminalgeographischer Raum ist und daraus die Erkenntnis und die Forderung folgen, dass wir einen europäischen Sicherheitsraum brauchen. Es kann heute nicht mehr sein, dass jeder Staat für sich die Dinge konzeptionell überdenkt und nicht überlegt und nicht mit einbezieht, was sein Nachbar macht. Deshalb die Forderung: Kurzfristig muss es, was die Sicherheitspolitik betrifft, sicher ein abgestimmtes Verhalten geben. Aber schon mittelfristig, meine ich, brauchen wir eine einheitliche europäische Politik für innere Sicherheit.
Ein guter Ansatz ist sicher Europol. Herr Kollege Rech, auch ich bin der Meinung, dass nicht die Tatsache, dass wir Europol haben, kritisiert wurde, sondern die formale Seite von Europol, zum Beispiel die Möglichkeiten der Beamten bzw. – als Stichwort – deren „Immunität“. Dies haben auch wir kritisiert. Aber ansonsten ist Europol natürlich der rich
tige Weg, um Kriminalität über die Grenzen hinweg zu bekämpfen.
Es war auch gut, dass man die Deliktbereiche Rauschgiftkriminalität, Menschenhandel und Schleuserkriminalität zuerst angegangen ist und Daten aufgebaut hat. Aber auch ich möchte, wie mein Kollege Rech, sagen: Es darf da nicht stehen bleiben. Die Kriminalität, die uns heute große Probleme macht, nämlich die Kriminalität, die mit Computern zusammenhängt, Betrug und Devisen-/Wertpapiervergehen, muss ebenfalls einbezogen werden. Auch hier müssen wir schauen, dass im Rahmen des Schengener Abkommens Europol zuständig wird.
Für mich ist auch wichtig, dass man zukünftig internationale Ermittlungsgruppen bildet, um noch besser reagieren zu können. Dabei ist es egal, ob das ständige Ermittlungsgruppen oder so genannte Ad-hoc-Gruppen, also anlassbezogene Gruppen sind. Man muss nur erkennen, dass man alle Ressourcen in diesem Bereich bündelt.
Die Verbesserungen im Bereich der Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung haben aber natürlich auch Konsequenzen. Sie sind in diesem Antrag und in der Stellungnahme hierzu nicht enthalten. Wir müssen noch mehr Augenmerk auf die Aus- und Fortbildung im Hinblick darauf legen, dass die grenzüberschreitende Kriminalität anteilmäßig in Aus- und Fortbildung besser behandelt wird. Wir müssen auch die Sprachkompetenz ständig verbessern, und zwar einerseits in Fremdsprachen, andererseits aber auch dadurch, dass wir den Weg weiter gehen, junge Menschen in die Polizei einzustellen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben. Auch dieser Weg ist, glaube ich, sehr wichtig, weil sich Kriminalität eben nicht auf Deutschland und Frankreich und deren Beziehung beschränkt, sondern auch nach Süd- und Südosteuropa hineinzielt.
Wir werden eine höhere Qualifikation haben. Diese höhere Qualifikation wird und muss natürlich auch besoldungsrechtliche Auswirkungen bei uns haben. Auch über diesen Punkt müssen wir uns Gedanken machen.
Ich komme zum Schluss; ein Satz noch. – Und wenn wir neue Aufgaben und mehr Aufgaben für die Polizei haben, dann heißt dies auch, dass wir die jetzt schon vorhandenen Lücken bei der Polizei – Stichwort Mutterschaftsurlaub – schließen.
Das heißt, es wird nichts daran vorbeiführen, Herr Kollege Rech, dass wir das tun, was notwendig ist: die Präsenz verbessern, der Polizei neue Aufgaben übertragen und sie besser qualifizieren. Erst dann, wenn die Landesregierung diese Dinge mit Nachdruck betreibt, können wir mit Ihnen zufrieden sein.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! All dies, was mein Vorredner Richtiges gesagt hat, kann ich unterstreichen.
All dies, was er Richtiges gesagt hat. – Aber auch ich möchte feststellen – und das kann und muss man tun, wenn man die Statistik anschaut –, dass die Situation der inneren Sicherheit in Baden-Württemberg eine gute ist und – auch dies können wir bestätigen und positiv feststellen – dass die Einstellung der Bürger Baden-Württembergs zu ihrer, zu unserer Polizei auch eine positive ist.
Aufgrund dieser Tatsachen können wir – und tun das sehr gern – all denen danken, die die Ursache dessen sind, nämlich den Polizeibediensteten: den Beamten im Vollzug und in der Verwaltung, den Arbeitern und den Angestellten. Das Zusammenwirken dieser Personen ist die Ursache für den Stand und auch für die Einschätzung der inneren Sicherheit in Baden-Württemberg durch unsere Bürger. Wir können feststellen, dass wir in Baden-Württemberg relativ – eine absolute Sicherheit gibt es nicht – sicher leben. Dies zeigt die Häufigkeitszahl, das heißt die Zahl der Straftaten auf 100 000 Einwohner, die in den letzten Jahren bei 5 500 bis 5 700 lag. Die aktuelle Zahl beträgt 5 445, wenn ich dem Herrn Innenminister Glauben schenken darf. Das heißt, wir sind im Vergleich der Bundesländer Spitze, was die Sicherheit betrifft.
Aber es ist festzustellen, dass nicht nur wir einen so guten Platz einnehmen, sondern in Nachbarschaft mit den Bayern, den Saarländern und den Rheinland-Pfälzern sind. Das heißt, man muss sich hüten, statistische Zahlen absolut, ohne Vergleich zu nehmen. Tun wir nicht so, als wären wir einmalig. Ob es in diesem Bereich um ein paar Hundert Fälle mehr oder weniger geht, ist wohl schön für die Zahlen an und für sich. Aber die Statistik zeigt auch etwas anderes. Mir wäre es lieber, wenn im Zusammenhang mit der Kriminalstatistik zum Beispiel die Frage Gewaltkriminalität – Anstieg im ländlichen Raum von 1996 bis 1998 um 12,2 % – eine größere Rolle spielen und daraus folgend eine Ursachenerforschung mit daraus abgeleiteten Maßnahmen diskutiert würde.
Man muss sehen – das muss uns doch nachdenklich machen –, dass wir vor allem im ländlichen Raum einen Anstieg haben. Woran liegt dies? Welches sind die Ursachen? Hier liegt noch ein weites Feld vor uns. Hier muss noch viel geschehen, damit wir gezielt eingreifen und die gleichen Erfolge erzielen können wie etwa bei den Wohnungseinbrüchen, wo wir feststellen und damit zufrieden sind, dass Prävention, dass Aufklärung gegriffen hat.
Es gibt noch viel zu tun. Wenn ich noch einmal die Aufklärungsquote, die bei 57 % liegen soll, untersuche, muss ich sagen, dass sich diese zum einen aus der Arbeit der Polizei und zum anderen aus dem Beitrag der Bürger zusammensetzt. Bei der Polizei ist das Handwerkszeug, aber auch die Motivation wichtig und beim Bürger sicher die Aufmerksamkeit gegenüber seiner Umwelt und die Bereit
schaft, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, Meldung zu machen, Zivilcourage zu zeigen und Vertrauen in die Polizei zu haben.
Das Wesentliche, was wir in den letzten Jahren in dem Bereich getan haben, ist die kommunale Kriminalprävention. Sie zeigt bürgerschaftliches Engagement. Sie setzt dieses um. Sie ist, wie ich glaube, mitentscheidend für die Bürgergesellschaft. Wir sollten uns bemühen, diese noch weiter auszubauen, und sollten nicht Big Brother unser ganzes Leben dominieren lassen. Herr Rech, Sie sollten sich das vielleicht auch im Hinblick auf die Videoüberwachung von Plätzen überlegen. Ich glaube, so einfach, wie Sie es dargestellt haben, ist es nicht.
An dieser Stelle möchte ich im Hinblick auf die kommunale Kriminalprävention anerkennend hervorheben, dass auch Herr Schäuble, wenn er darauf zu sprechen kommt, immer die Verdienste seines Vorgängers herausstellt und feststellt, dass unter Frieder Birzele in der großen Koalition kommunale Kriminalprävention in Baden-Württemberg eingeführt wurde, modellhaft versucht wurde, indem man die Ideen, die da waren, aufgegriffen und auf Baden-Württemberg zugeschnitten hat und hier etwas Wesentliches, glaube ich, in die Tat umgesetzt hat. Die kommunale Kriminalprävention ist der Schlüssel, der Schwerpunkt zur Verringerung der Kriminalitätsbelastung in Baden-Württemberg. Deshalb sollten wir auch erreichen, dass sich nicht nur – „nur“ in Klammern gesetzt – 200 Städte, Gemeinden und Kreise daran beteiligen, sondern möglichst alle Gemeinden, Städte und Kreise sich in diesem Bereich engagieren.
Zur inneren Sicherheit oder zur Partnerschaft für innere Sicherheit möchte ich noch einmal den Pfeiler Polizei herausgreifen. Wir können feststellen, dass wir eine gut ausgebildete Polizei haben und dass durch die Ausbildungsreform, auch in der großen Koalition begonnen, sicher alles getan wurde, damit die Polizei noch besser wird. Allerdings hätte die Umsetzung etwas schneller vonstatten gehen können. Wir haben bei der Polizei eine hohe Motivation der Beamtinnen und Beamten. Auch hier möchte ich nur feststellen, dass es so etwas wie eine Explosion an Motivation gab, allerdings schon 1992/93, und dass dieser hohe Stand der Motivation in den letzten Jahren nicht aufrechterhalten werden konnte.
Das ist aber auch kein Wunder, wie ich meine.
Danke, Herr Präsident, für das Zeichen.
Wenn Sie draußen sind, hören Sie ja, dass die Frage der Besoldung eine wesentliche Rolle spielt. Sie können von den Polizeibeamten nicht einerseits Höchstleistungen verlangen und ihnen andererseits in der Besoldungsstruktur nicht das ihnen Zustehende geben. Sie können nicht nur versprechen, dass Sie, sobald es möglich ist, Stellenhebungen vornehmen, und dann, wenn die Stellenplanobergrenze gefallen ist, sagen: So schnell wollten wir es doch nicht machen. Sie können auch nicht Beamte dadurch motivieren, dass Sie nicht durchschlüsseln und daher viele Unzufriedene in der Polizei zurücklassen.
Es ist auch nicht motivationssteigernd, wenn wir die Präsenz auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten belassen, wenn wir für die Frauen oder die Männer, die Erziehungsurlaub nehmen, niemanden einstellen. Es ist auch nicht motivationssteigernd, wenn wir den Freiwilligen Polizeidienst, so wie er ist, ausbauen. Es ist beinahe unverantwortlich, wie ich meine, diese nur 98 Stunden lang Ausgebildeten in die Streifenwagen zu setzen...
... – danke; ich komme zum Schluss –,
wo dann das Problem auftaucht, dass voll ausgebildete Beamte ihre Freiwilligen sichern müssen.
Zum Schluss, nachdem mich der Herr Präsident gemahnt hat.
Zweimal. Aller guten Dinge sind drei.
Ja, jetzt werde ich wohl – –
Nein, habe ich nicht verloren.
Innere Sicherheit, Präsenz – ein Aspekt noch zum Schluss:
Herr Schäuble, wenn Sie bei den Polizeiposten nicht das machen, was wir in der großen Koalition angedacht haben, nämlich eine längere Öffnungszeit, das heißt also, die Präsenz im ländlichen Raum verbessern, dann werden wir in diesem Bereich noch weitere Probleme bekommen. Deshalb, Herr Minister: Tun Sie etwas in dem Jahr, das Ihnen noch als Innenminister verbleibt.
Steigern Sie Ihre Effizienz, steigern Sie Ihr Engagement für die Polizei, schöpfen Sie die Ressourcen, die die Polizei in sich hat, wirklich voll aus zum Nutzen unserer Bürger, zum Nutzen unseres Landes! Dann wird die innere Sicher
heit hier in Baden-Württemberg auf dem richtigen Weg sein.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sicher eine der Aufgaben von Politikern, von Landtagsabgeordneten, Wünsche, Anregungen, Forderungen aus der Bevölkerung aufzunehmen und ins Parlament zu transportieren.
Es ist genauso eine Aufgabe der Parlamentarier, Herr Kollege, selbst die Dinge zu überdenken und auch zukunftsgerichtet zu denken und zu handeln. Wenn beides zusammenkommt, ist es sehr schön, wenn man quasi die eigenen Gedanken und das, was aus der Bevölkerung kommt, zusammennehmen und gleichgerichtet im Parlament beschließen kann. Wenn es nicht so ist, darf man jedenfalls nicht das, was aus der Bevölkerung kommt, gleich in Bausch und Bogen verdammen und sagen: Die wissen nichts; die können nichts.
Deshalb heute erneut unser Antrag – die, die länger im Parlament sind, wissen dies –, die Gemeindeordnung zu ändern, die demokratischen Mitwirkungsrechte in der Gemeindeordnung zu stärken und – was wir alle zusammen wollen – die Bürger zu ermuntern, sich in ihren eigenen Angelegenheiten auf kommunaler Ebene, in den Gemeinden, in den Landkreisen zu engagieren.
Es gibt natürlich verschiedene Wege dazu. Ein Weg ist, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide zu erleichtern, den Bürgern vor Ort, in den Gemeinden und in den Kreisen diese Möglichkeit zu geben
und die hohen Hürden, die es heute gibt, zu senken.
Wir wollen dies mit unserem Gesetzentwurf tun. Wir wollen, dass zum Beispiel die Hürde, dass sich die Bürger bloß in bestimmte Dinge – Stichwort Positivkatalog – durch
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid einmischen dürfen, beseitigt wird. – Nein, andersrum. Entschuldigung.
Wir wollen, dass es nur bestimmte Möglichkeiten nicht gibt, enumerativ aufgezählt,
den Negativkatalog, dass sie nur diese Dinge eben nicht machen dürfen. Alles andere soll den Bürgern möglich sein.
Wir wollen, um eine gewisse Chancengleichheit herzustellen, dass die Bürger – sie sind in der Regel ja nicht sehr damit vertraut, wie man so etwas macht – von der Verwaltung beraten werden, damit ein Bürgerbegehren, ein Bürgerentscheid auch in die richtige Form gegossen wird. Damit hängt zusammen: Wir wollen, dass die Bürger ihrerseits, wenn die Gemeinde, die Verwaltung die Sache in der Öffentlichkeit darstellt, in gleichem Maße und im gleichen Organ die Möglichkeit haben, ihre Position zum Beispiel im Gemeindeblatt darzustellen. Wichtig für unsere Demokratie ist, dass Chancengleichheit besteht. Wir haben dies ja ansonsten immer anerkannt.
Wir wollen, dass die Quoren für Bürgerbegehren herabgesetzt werden. Sie wissen, dass die Quoren im Augenblick recht hoch sind und dass deshalb die meisten Bürgerbegehren schon von vornherein zum Scheitern verurteilt sind. Das heißt, das Engagement von Bürgern wird durch Formalien blockiert.
Wir wollen, dass ein Bürgerbegehren, wenn es initiiert ist, nicht dadurch ins Leere läuft, dass es die Gemeindeverwaltung auf die lange Bank schiebt. Wir wollen, dass sich, wie es in der Verwaltung heute üblich ist, entweder die Verwaltung nach einer bestimmten Zeit dazu äußert oder das Bürgerbegehren eben zulässig ist. Das ist ein Verfahren, das wir in allen Bereichen zunehmend einführen.
Wir wollen, dass der Gemeinderat wie übrigens auch der Kreistag, um das Verfahren abzukürzen – sie können ja jederzeit klüger werden –, sagen kann: Wir nehmen das Begehren der Bürger auf und stimmen genau in diesem Sinne ab. Damit bekommt man viel kürzere Verfahren.
Wir wollen aber genauso, dass der Gemeinderat, die Verwaltung oder andere Initiativen ihre Vorstellungen gleichzeitig zur Abstimmung stellen können. Wir wollen also die Möglichkeiten, demokratisch um den richtigen Weg zu ringen, erweitern.
Sehr wichtig ist auch, dass dann, wenn festgestellt ist, dass ein Bürgerbegehren zulässig ist, Entscheidungen der Verwaltung das Bürgerbegehren nicht mehr total ins Leere laufen lassen können. Das heißt, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Handlungen der Verwaltung mehr möglich sind. In unserem Entwurf wird aufgezählt, welche Möglichkeiten trotzdem noch gegeben sind. Wir wollen nicht, dass ein vollständiges Blockieren möglich ist; es darf auch nicht sein, dass die Verwaltung Entscheidungen ins Leere laufen lassen kann, wie sie gerade will.
Für uns ist auch sehr wichtig, das Quorum von 30 % beim Bürgerentscheid – das ist aus der Erfahrung heraus eine doch recht hohe Hürde – abzusenken – nicht zu streichen, sondern auf 20 % abzusenken. Dies glauben wir im Widerstreit der repräsentativen Demokratie und der direkten Demokratie vertreten zu können. Dies ist, glaube ich, der richtige Weg, wenn wir eine Bürgerbeteiligung haben wollen.
Wir wollen Bürgerentscheide und Bürgerbegehren auch auf Ortschaftsebene haben.
Wenn wir einen Ortschaftsrat haben, soll auch auf dieser Ebene das gleiche Instrumentarium zur Verfügung stehen. Dasselbe soll natürlich – das wurde in einigen Punkten angesprochen – auf der Landkreisebene gelten.
Vorerst vielen Dank.
Herr Kollege Reinhart, gehen Sie davon aus, dass es die Richter genauso machen wie Sie und nur dann gute Arbeit abliefern, wenn sie zwei Kontrolleure haben?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden Verständnis haben, dass der Tenor meiner Rede etwas anders ist als der meines Kollegen Haasis.
Wenn ich berücksichtige, welchen Elan das Innenministerium in der Zeit von 1992 bis 1996 hatte, und feststellen muss
Herr Haasis! –, dass dieser Elan nicht in die neue Legislaturperiode herübergerettet wurde, dann muss ich zu einer anderen Bewertung kommen.
Ein Paradebeispiel dafür ist die Reorganisation als Teil der Verwaltungsreform. Das Innenministerium hat mehr als drei Jahre gebraucht, um diese Reorganisation bei der Polizei auf die Beine zu stellen.
Ich möchte, bevor ich auf die Reorganisation zu sprechen komme, ein paar Worte zur Verwaltungsreform allgemein sagen.
Der Finanzminister hat in seiner Haushaltsrede ausgeführt, die landesweite Einführung der neuen Steuerungselemente sei das mit Abstand größte Projekt in Deutschland, damit habe Baden-Württemberg in Deutschland einen Spitzenplatz. Hierzu möchte ich nur die Werbung zitieren: „Wir können alles außer Hochdeutsch.“ Denn hätte der Herr Finanzminister seine Kollegen verstanden, mit denen er wohl ab und zu zusammen ist, dann hätte er erfahren, dass man in anderen Bundesländern mit der Verwaltungsreform zum Teil viel weiter ist, dass es zum Teil schon Gesamtbudgets und nicht nur einzelne zusammengefasste Haushaltstitel gibt, dass man ein modernes Personalmanagement hat und eben nicht nur eine Stelle, wo alle freien Stellen angemeldet werden müssen. Dann hätte er erfahren, dass in anderen Bundesländern die Kennziffernermittlung schon sehr weit vorangeschritten ist, viel weiter als in Baden-Württemberg.
Wenn man den tief greifenden Veränderungsprozess, der auch in der Verwaltung vonstatten gehen soll, aktiv mitgestalten will, dann muss man mehr tun. Wenn man dies nicht aktiv tut, dann wird man zum Spielball der Veränderungen, Herr Innenminister.
Veränderungen machen den meisten Menschen Angst. Angst stelle ich auch fest, wenn ich anschaue, was im Bereich der Landesregierung geschieht. Vor wirklichen Verwaltungsreformen hat die Regierung Angst. Denn parteipolitische Erbhöfe und Pfründe würden dadurch ja wegfallen. Eine wirkliche Verwaltungsreform würde bedeuten, eine Verwaltungsebene abzuschaffen, weitere Eingliederungen von unteren staatlichen Verwaltungsbehörden, eine Zusam
menlegung dieser Behörden, zum Beispiel von Oberschulamt und Schulamt, die Eingliederung der Landwirtschaftsämter in die Landratsämter, der Flurordnung in die Vermessung, um nur einige Beispiele zu nennen. Solange Sie aber politisch nicht bereit sind, etwas zu tun, wird die Verwaltungsreform in der Praxis nur ein Reförmchen bleiben.
Die Verwaltungsreform ist auch nichts, wenn das Personal und die Mitarbeiter nicht in der notwendigen Schnelligkeit eingewiesen, geschult und fortgebildet werden. Zu den Ausgaben für Aus- und Fortbildung darf ich hier einmal einige Zahlen nennen: 1994 wurden für rund 4 600 Teilnehmer knapp 2,3 Millionen DM ausgegeben, 1995 für rund 5 500 Teilnehmer 2,3 Millionen DM, 1996 für rund 5 400 Teilnehmer knapp 2,2 Millionen DM. Jetzt passen Sie auf: 1997 wurden für rund 4 100 Teilnehmer 1,8 Millionen DM ausgegeben, 1998 für rund 4 400 Teilnehmer über 1,8 Millionen DM. Für 1999 hat das Innenministerium diese Zahlen verschwiegen. Es hat allerdings ausgeführt, man sei bemüht gewesen, den Stand der Veranstaltungsangebote zu halten, allerdings sei die Teilnehmerzahl gesunken.
Wenn man die Aus- und Fortbildung für Jung und Alt als langfristig gesicherte Chance sieht, am Berufsleben teilzunehmen, aber die Entwicklung hier nicht mitmacht, dann versäumt man das Wesentliche in Beziehung auf eine Modernisierung unserer Verwaltung.
Zur inneren Sicherheit. Wir hatten 1999 einen Etat des Innenministeriums von 3,366 Milliarden DM. Im Jahr 2000 haben wir 3,441 Milliarden DM bzw. etwa 5,8 % des Landeshaushalts beim Innenministerium. Im Jahr 2001 sind dies nur noch 3,434 Milliarden DM bzw. 5,5 % des Landeshaushalts. Das ist also ein relativer Rückgang. Davon sind für öffentliche Sicherheit und Ordnung 2,5 Milliarden DM gleich 4,3 %. Für politische Führung allerdings gibt dieses Land ebenfalls knapp 2,5 Milliarden DM gleich 4,1 % aus. Das heißt, die innere Sicherheit ist diesem Land lediglich 90 Millionen DM mehr wert als das Staatsministerium.
Innere Sicherheit zu gewährleisten, sagt der Herr Innenminister, sei die erste und vornehmste Aufgabe des Staates, „das heißt, seine Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und Kriminellen zu schützen, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten und zu garantieren“. Dem kann ich und kann sicher auch die Polizei voll zustimmen und das voll und ganz unterschreiben. Dann heißt es allerdings:
Seit Beginn dieser Legislaturperiode räumt deshalb die Landesregierung dieser Aufgabe auch höchste Priorität ein.
Das Besoldungsstrukturprogramm ist ein Paradebeispiel hierfür. In den Zeiten der großen Koalition wurde es eingeführt und aufgelegt. Obwohl wir – die SPD – wussten, dass es unsere Strukturprobleme nicht zu lösen vermag, haben wir ihm aber – da standen wir dahinter – als Minus, als we
niger gegenüber unserer Forderung der zweigeteilten Laufbahn zugestimmt. Damals hat ein CDU-Politiker im Wahlkampf gesagt:
Trotz der ungünstigen finanziellen Rahmenbedingungen tritt die CDU dafür ein, das Besoldungsstrukturprogramm in den Jahren nach 1996 konsequent fortzusetzen.
Weiter heißt es:
Dort, wo andere Länder von einer zweigeteilten Laufbahn reden und vollmundig Beförderungen ankündigen, haben wir die Beförderungen trotz knapper Kassen konsequent umgesetzt.
In der gleichen Schrift heißt es dann weiter zu den Zielen:
1997 bis 2002 sollen als Ziel 50 % der gesamten Polizei im gehobenen Dienst sein.
Und dann steht da noch: Aus der CDU-Landtagsfraktion garantieren dieses Versprechen Herr Oettinger, Herr Ruder und Herr Zimmermann
und aus der Regierung damals Herr Teufel, Herr Schäuble und Herr Vetter. Sie garantieren diese Umsetzung. Dies hätte jährlich 630 Hebungen bedeutet. Und was haben Sie getan? 450 Hebungen haben Sie jährlich vollzogen. Wo da die Erfüllung und konsequente Umsetzung ist, frage ich mich. Allerdings müssen Sie sich auch selbst fragen, wo diese konsequente Umsetzung Ihrer Versprechungen geblieben ist.
Zudem haben Sie diese Hebungen dann nicht voll durchgeschlüsselt, sondern nur bis A 10. Das heißt, Sie haben den Leuten aus W8-Lehrgängen oder den Fachhochschulabsolventen die Chance genommen, aufgrund ihrer Leistung auch wirklich höher aufzusteigen.
In der Zwischenbilanz vom Dezember 1998 hat Herr Oettinger, nachdem er einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, gesagt:
Wir müssen wissen, wo wir stehen, um in der zweiten Hälfte der Periode die noch offenen Felder zügig und konsequent abarbeiten zu können.
Die CDU-Landtagsfraktion sei bereit, auch zusätzliche Mittel bereitzustellen. Und was ist geschehen? Sie haben nur dort weitergemacht, wo Sie angefangen hatten: 450 Hebungen pro Jahr, keine Stelle mehr. Dies nennen Sie konsequent die Beschlüsse, die man gefasst hat, und die Koalitionsvereinbarung umsetzen.
Der Kollege Haasis, der jetzt leider draußen ist, ist auch in Statistiken verliebt. Ich möchte hier einige anführen. Baden-Württemberg nimmt, was Laufbahnanteile anbetrifft, den zehnten Platz im mittleren Dienst und den zehnten Platz im gehobenen Dienst ein.