Hagen Kluck
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird jetzt vielleicht etwas schwierig sein, in dieser doch schon etwas aufgeheizten Atmosphäre zu versuchen, sich dem Thema sachlich zu nähern. Ich will es trotzdem versuchen.
Zuerst möchte ich aber einmal sagen: Herr Dr. Schlierer, dass ausgerechnet Sie das hier zur Debatte stellen, ist nun wirklich unverfroren.
Wer selber als geistiger Brandstifter Gewalt sät,
der sollte sich da doch zurückhalten.
Diese Herren vom ganz rechten Flügel sollten erst mal dafür sorgen, dass ihre Anhänger nicht mehr prügeln und nicht mehr treten.
Für mich als Liberalen ist klar, dass die demokratischen Parteien und ihre Amts- und Mandatsträger sich klar, ehrlich und offen von Gewalt distanzieren müssen.
Meine Damen und Herren zur Linken, es ist auch nicht gut, wenn man mit Gewalttaten, die man begangen hat, heute kokettiert. Das ist auch nicht gut.
Jeder Mensch kann Fehler begehen, aber wenn ich einen Fehler begehe, dann muss ich auch bereit sein, ihn aufrichtig einzugestehen. Ich darf mir auch keinen Rückzug auf partielle Erinnerungslücken erlauben, gerade wenn es um ganz prekäre Situationen wie meinetwegen um die Ermordung meines Parteifreundes Heinz Herbert Karry geht. Da kann ich mir das auch nicht leisten.
Lassen Sie mich aber auch eines sagen: Herr Fischer ist doch kein 68er.
Sie können ihn doch nicht mit denen in einen Topf werfen, die lange vorher für einen notwendigen Umbruch in der
teilweise verbohrten, verlogenen und verklemmten Gesellschaft gesorgt haben.
Das Aufstehen gegen den „Muff von tausend Jahren unter den Talaren“ hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Terror späterer Jahre zu tun.
Ralf Dahrendorf und Rudi Dutschke haben auf dem FDPParteitag in Freiburg miteinander diskutiert und sich nicht geprügelt.
Nein. – Gewalt war und ist nicht unser Stil.
Ich möchte davor warnen, jetzt alles in den Gewalttopf zu werfen. Wissen Sie, das Recht auf Demonstration ist ein urdemokratisches Recht, zu dem wir Liberalen stehen. Ich erinnere daran: Wenn unser früherer Landtagskollege Hans Erich Schött seinen Protest gegen die Kernkraftwerkspläne in Wyhl nur im Saale artikuliert hätte, dann stünde dieses Werk vielleicht.
Wolfgang Schäuble hat ja kürzlich eingestanden, dass auch er gegen Straßenbahntarife demonstriert hat. Ich weiß jetzt nicht, ob er sich da auf die Gleise gesetzt hat.
Auch das ist ja durch Verfassungsgerichtsurteil von diesem Gewaltbegriff ausgenommen.
Auch Heiner Geißler hat ja gesagt, er habe der Logistikabteilung der Südtiroler „Bumser“ angehört. Das Wort „Bumser“ wurde damals noch anders verstanden.
Das waren diejenigen, die die Hochspannungsmasten in die Luft sprengten. Inwieweit das stimmt, kann ich nicht beurteilen.
Aber eines ist klar: Wer Gewalt anwendet, wer Steine wirft, der setzt sich selbst ins Unrecht.
Aber, meine Damen und Herren, wir sollten uns mit der konzeptionslosen, unserem Land schädlichen Außenpolitik des Herrn Fischer und mit der praxisfernen, an der Wirklichkeit vorbeigehenden Umweltpolitik des Herrn Trittin befassen. Das ist viel sinnvoller.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind hier nicht in der Landessynode und auch nicht auf dem Konzil von Trient. Was mich etwas stört, ist, dass man sich hier gegenseitig Bibelzitate an den Kopf schmeißt. Wenn jemand ausrastet und Gewalt anwendet, ist
dafür er selber verantwortlich und ganz bestimmt nicht der Herrgott.
Da ist man ja geneigt, zu sagen: „Ihr Heuchler und Pharisäer.“ Das gilt dann für alle, außer den Liberalen hier.
Ich will es noch einmal ganz klar sagen: Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung, und es gibt keine Situation in einem demokratischen Rechtsstaat, die dazu berechtigte, Gewalt gegen diesen demokratischen Rechtsstaat anzuwenden.
Ich will aber noch einmal klarstellen: Die FDP war schon immer für die Resozialisierung straffällig Gewordener. Das ist auch ein Grundsatz, den wir zu beherzigen haben. Überlegen Sie einmal, was wäre, wenn man jeden kleinen Nazi nach 1945 von der Teilhabe am Aufbau des demokratischen Staates ausgeschlossen hätte und wenn wir alle 150prozentigen Kommunisten nach 1990 von der Demokratisierung der Ex-DDR ausgeschlossen hätten. Das wäre sicherlich der falsche Weg gewesen.
Klar ist nur – das, Herr Kretschmann, können Sie mit Ihrem Weihrauch, den Sie hier verbreiten, nicht zudecken –: Wenn beispielsweise bei der Blockade gegen die Castortransporte in Neckarwestheim Ihre Parteifreunde Schlauch und Kuhn die dort ihre Pflicht tuenden Polizisten mit „Ihr Wichser“ beschimpfen und ähnliche Sprüche machen, ist das schon verbale Gewalt. Ich rufe Sie auf: Sorgen Sie dafür, dass aus dieser verbalen Gewalt keine tatsächliche wird. Denn, wie gesagt, Gewalt gehört nicht in die Politik.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn von den Reps eine Initiative zu Information und zu Freiheit vorgelegt wird, ist sie abzulehnen, weil die Reps gegen beides sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst muss ich meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, dass ausgerechnet Sie, Herr Krisch, sich erdreisten, die Demokratie und die bürgerlichen Freiheiten zu beschwören. Sie sind der Allerletzte. Ich habe förmlich gespürt, wie sich Friedrich Hecker, Gustav Struwe, Julius Haußmann und Friedrich Payer im Grabe umgedreht haben, und zwar in ständiger Rotation.
Die Fraktion, die sich hier Die Republikaner nennt, obwohl sie mit Republik gar nichts zu tun hat, will jetzt kurz vor Toresschluss
noch einmal den Eindruck erwecken, als ob sie auch zu solider Sacharbeit in der Lage sei. Deswegen hat sie diese Fleißarbeit vorgelegt. Es ist in der Tat eine Fleißarbeit,
aber sie ist ungenügend. Wir brauchen sie auch nicht. Denn, meine Damen und Herren, solche Akteneinsichtsund Informationsgesetze gibt es ja in anderen Bundesländern. Mir ist bisher noch keine Beschwerde zu Ohren gekommen, dass das bei uns ohne ein solches Gesetz nicht funktionieren würde. Vielmehr funktioniert es in der Tat gut. Wir sind in dieser Hinsicht bisher ohne Gesetz ausgekommen. Ich glaube, wir können da auch noch eine ganze Weile ohne Gesetz auskommen.
Überall dort, wo eine gesetzliche Regelung nicht unbedingt erforderlich ist – der Kollege Reinhart hat es schon gesagt –, sollte man auch nicht krampfhaft eine solche Regelung suchen und verabschieden. Der den Bürgerinnen und Bürgern zustehende freie Zugang zu Informationen ist in Baden-Württemberg gewährleistet.
Wie gesagt: Mir jedenfalls sind keine Beschwerden zu Ohren gekommen. Es mag ja sein, dass jemand etwas anderes gehört hat. Dann soll er es sagen.
Ganz grundsätzlich sind wir Liberalen der Auffassung, dass wir eher zu viele als zu wenige Gesetze haben. Im Moment sehen wir für ein solches Gesetz überhaupt keine Notwendigkeit. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben schon bei der ersten Lesung Zustimmung signalisiert. Wir haben die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF genannt, eingesetzt. Wenn sie dann ermittelt – ich habe den Eindruck, dass sie wirklich sorgfältig prüft, was möglich und notwendig ist –, dann müssen wir jetzt, nachdem wir A gesagt haben, auch B sagen. Nachdem sich auch die CDUFraktion im Sächsischen Landtag dazu durchgerungen hat, nachdem sie Dinge, die bei uns schon Usus waren, jetzt auch beim MDR eingeführt hat, werden wir diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag insgesamt durchbekommen.
Ich kann Ihnen noch sagen, auch der VPRT – das ist der Verband der privaten Rundfunk- und Fernsehveranstalter – ist dafür, dass man diesem Staatsvertrag zustimmt; also gibt es keine Hürden mehr.
Bei dem, was Kollege Jacobi zum Finanzausgleich gesagt hat, habe ich ein bisschen gemeint, er hätte gesagt, wir hätten zu laut geschrien und hinterher sei nichts dabei herausgekommen. Das ist nicht so.
Immerhin sind die Zahlungen halbiert worden. Wenn uns solches auch sonst gelingt, beispielsweise beim Länderfinanzausgleich, dann können wir uns glücklich schätzen, und dann werden wir viel politischen Handlungsspielraum zurückgewinnen.
Aber angedeutet. Gut, dann habe ich Sie missverstanden und nehme das in aller Form zurück. Entschuldigung!
Selbstverständlich.
Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Ich hoffe, dass der SWR das Geld, das er nun mehr erhalten wird, dazu verwendet, die Programme noch weiter zu verbessern. Wir haben ja das duale Rundfunksystem, damit wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, der nicht jeden Unfug mitmacht, den die Privaten vormachen, und er sollte sich auch von diesen Privaten unterscheiden. Wenn das Geld allerdings dazu benutzt werden würde, eine Neuauflage von „Big Brother“ im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu bringen, hielte ich davon nicht viel.
Ich bin auch der Meinung, dass die Kritik aus Sachsen an dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag berechtigt war. Sie wissen, dass der MDR das Geld irgendwo in Kolumbien oder Venezuela angelegt hatte, um damit zu spekulieren, anstatt es zur Programmgestaltung zu nutzen. Wir haben bei unseren Rundfunkanstalten schon bisher ein relativ transparentes Finanzgebaren. Wir sollten allerdings selbst darauf achten, dass auch die Tochtergesellschaften unseres SWR genau unter die Lupe genommen werden, damit dort nicht Ähnliches passieren kann. Damit will ich aber nicht sagen, dass eine solche Gefahr bestehe. Man ist hierzulande ohnehin etwas solider, wenn es um diese Dinge geht.
Die gemeinsame Rundfunkkommission der Länder, die Sachsen vorgeschlagen hat, halten wir für kaum praktikabel. Die sollen so etwas für den MDR – das ist ja eine Dreiländeranstalt – installieren, aber wir brauchen das nicht, weil wir das in unserem Rundfunkneuordnungsgesetz klar geregelt haben.
Die FDP/DVP ist weiter konsequent gegen die Erhebung einer PC-Kopfsteuer.
Wir sind nicht nur dagegen, eine Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs zu erheben; das ist ja nun einmal bis 2004 ausgeschlossen. Wir sind auch dagegen, sich etwas Neues einfallen zu lassen. Nach unserer Meinung gibt es in unserem Lande nicht zu viele, sondern zu wenige PCs und auch nicht zu viele, sondern zu wenige Internetanschlüsse. Das heißt, dieses Medium der Zukunft muss für jeden eröffnet werden. Darum sollte es weiterhin möglichst gebührenfrei genutzt werden können.
Noch eine Bitte: Wir sollten einmal überprüfen, warum Rundfunkgeräte in Einsatzfahrzeugen beispielsweise der Feuerwehr gebührenpflichtig sein müssen. Vielleicht könnten wir Regelungen finden, diese von der Gebührenpflicht zu befreien.
Dies dient doch gemeinnützigen Zwecken. Wir sollten immer wieder schauen, wo wir vernünftige Änderungen vornehmen können.
Im Übrigen nochmals unser Bekenntnis: Wir stehen zum dualen Rundfunksystem. Wir wollen einen starken privaten Rundfunk in Baden-Württemberg. Wir wollen gleichzeitig dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben, was er braucht.
Herr Kollege Dr. Salomon, können Sie mir erklären, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag einen Antrag der FDP-Bundestagsfraktion auf Aufstockung der Mittel
für die Bundesforschungsanstalt zur Erforschung der Viruskrankheiten der Tiere um 50 Millionen DM abgelehnt hat?
Ich habe leider auf die Rückseite meines Stimmzettels etwas draufgeschrieben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jeder Beamte in unserem Land verspricht mit seinem Amtseid, Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben. Was hier heute ansteht, hat auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Sie wissen ja, dass wir durch den Tarifvertrag weiterhin Angestellten und Arbeitern die Jubiläumsgabe gewähren mussten. Den Beamten haben wir sie weggenommen. Ich will betonen, dass dies der Finanznot und nicht dem liberalen Triebe gehorchend geschah. Dies war einfach in der damaligen Situation notwendig, und es ist jetzt ein Akt der Gerechtigkeit gegenüber den Beamten, wenn wir den früheren Zustand wiederherstellen.
Die Einführung von Altersteilzeitregelungen für Schwerbehinderte, Herr Kollege Heinz, könnte unserer Meinung nach zu einem generellen Einstieg führen. Allerdings – dies haben wir genau wie die kommunalen Landesverbände immer betont – soll es keinen Rechtsanspruch geben, sondern der Dienstherr soll sagen können, wo er diese Möglichkeit beispielsweise bei Personal abbauenden Verwaltungen zum Zwecke des Stellenabbaus nutzen möchte. Wir brauchen auch breitere Einstellungskorridore – das ist schon oft gesagt worden –, um die Chancen für Junge zu erhöhen.
Wir werden also den SPD-Antrag ablehnen, weil er zu weit geht und eben diesen Rechtsanspruch beinhaltet, und das will eigentlich niemand außer der SPD.
Das wollen vor allem die Leute nicht, die davon betroffen sein können. Ich habe zu diesem Thema hier schon oft genug gesagt, Herr Kollege Fischer und Herr Kollege Redling, dass es dann eine Hatz auf die Älteren geben
und man sie aus ihren Positionen drängen wird. Daran möchten wir uns nicht beteiligen, wie wir uns auch nicht an der allgemeinen Beamtenhatz von Rot und Grün beteiligen.
Sie, Herr Kollege Oelmayer, tun hier immer so, als ob Sie...
... sich für die Menschen im öffentlichen Dienst einsetzen würden. Ich denke aber beispielsweise an den Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes der rot-grünen Bundesregierung. Trotz der Dominanz der Sozialdemokraten in der Bundesregierung ist er alles andere als sozial ausgewogen; er ist völlig unausgewogen. Und trotz der Mitwirkung der Grünen in dieser Bundesregierung ist er
völlig nachwuchsfeindlich.
Natürlich, so ist es. – Hier bastelt man an einem als Verwaltungsmodernisierung getarnten Sparprogramm auf Kosten der Beamten. Wenn der moderne Staat die Nachwuchskräfte nicht gedeihen lässt, braucht er sich nicht zu wundern, wenn er irgendwann sehr alt aussieht. Wir wollen, dass der öffentliche Dienst attraktiv bleibt. Deswegen werden wir alle Versuche, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auszuhebeln, zum Scheitern bringen. Die Beamtenschaft unseres Landes hat in uns Liberalen weiterhin einen verlässlichen Partner. Deswegen werden wir dieser Geschichte nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wäre bereit gewesen, den Kompromiss einzugehen, den wir immer dann machen, wenn wir uns in der Koalition nicht einig sind, nämlich zu vertagen und bei der nächsten Sitzung darüber zu befinden, wenn wir uns haben beraten können. Ich habe das heute nicht tun können, weil die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der CDU, des Kollegen Oettinger, gegenüber dem Vorsitzenden der FDP/ DVP-Fraktion so unter der Gürtellinie waren, dass ich mit Nein stimmen musste.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja nicht meine Aufgabe, meine Kollegen von der Christlich-Demokratischen Union hier in Schutz zu nehmen. Aber niemand, Frau Kollegin Thon, hat hier etwas dagegen, wenn in Härtefällen Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Nur: Es muss im Ermessen der zuständigen Behörden bei uns stehen, was zugelassen wird und was nicht. Hier soll ja ein genereller Rechtsanspruch geschaffen werden. Diesen lehnen wir ab.
Die FDP ist sich da mit der gesamten Innenministerkonferenz einig – also auch mit den der SPD angehörenden Innenministern und mit Herrn Bundesinnenminister Schily, heute dann schon zum zweiten Mal. Denn der Kreis der Nachzugsberechtigten ist einfach zu weit gefasst.
Wir?
Wenn ich mich recht erinnere, ist die FDP im Europäischen Parlament leider nicht vertreten.
Ja, gut. Aber wir wollen nicht, dass auch Verwandte in aufsteigender Linie einen Rechtsanspruch auf Familien
nachzug bekommen. Wir wollen auch nicht, dass volljährige Kinder einen solchen Rechtsanspruch bekommen. Das würde nämlich unseren Vorstellungen von Zuwanderung widersprechen, weil wir weg von der Zufallszuwanderung und hin zu einer geregelten, einer gesteuerten Zuwanderung kommen wollen. Denn die Höhe der Zuwanderung soll sich nach den Bedürfnissen unseres Arbeitsmarkts und nach der Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft richten. Das ist doch ganz wichtig.
Bundesinnenminister Schily hat in der letzten Bundesratssitzung einmal eine grobe Zahl genannt. Er hat gesagt: Bisher haben wir einen Familiennachzug von etwa 120 000 pro Jahr. Es gibt Leute, die schätzen, dass diese Zahl auf etwa eine halbe Million steigen würde. Das wäre wirklich kontraproduktiv. Denn wenn wir eine solche Zufallszuwanderung hätten, wäre unser Wunsch nach geregelter Zuwanderung nicht mehr realisierbar. Ich hoffe deswegen, dass der Bundesinnenminister beim Ministerrat für Justiz und Inneres – er tagt, glaube ich, am 30. November – dieser Richtlinie widerspricht. Dann kann sie nicht umgesetzt werden.
Wir müssen, meine Damen und Herren, auch hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt eine befriedigendere Regelung finden als die, die jetzt in dieser Richtlinie steht. Auch dürfen wir das Nachzugsrecht für Flüchtlinge nicht mit dem Recht auf Nachzug für Arbeitsmigranten in einen Topf werfen. Das sind zwei Paar Stiefel, die getrennt werden müssen.
Da muss man sich jeweils über die einzelne Sache unterhalten.
Wie gesagt: Nichts dagegen, wenn wir im Einzelfall Lösungen finden. Da brauchen unsere zuständigen Behörden einen Ermessensspielraum. Aber wir brauchen keinen generellen Rechtsanspruch.
Für die endlich in Gang gekommene Diskussion über eine geregelte Zuwanderung ist diese EU-Richtlinie in der bestehenden Form kontraproduktiv – genauso kontraproduktiv wie die Äußerungen von Ministerpräsident Edmund Stoiber dazu, könnte man anfügen.
Denn wir müssen uns überlegen, wie wir die Angelegenheit versachlichen können und auf eine vernünftige Grundlage stellen können. Manchmal habe ich den Eindruck, Herr Kollege Haasis, dass die CSU deswegen so scharf für ein Verbot der NPD eintritt, weil sie damit Spielraum zu gewinnen erhofft, um im Wahlkampf das Thema „Ausländer und Zuwanderung“ offensiv zu vertreten, anstatt es, was wir alle tun sollten, konstruktiv zu gestalten.
Das ist besonders ärgerlich und müsste auch Sie besonders ärgern, weil die CDU mittlerweile ja erkannt und erklärt hat, Deutschland benötige über das humanitär Notwendige hinaus eine geregelte Zuwanderung. Die Diskussion um Fachkräftemangel und die halbherzige Greencard-Rege
lung haben ja gezeigt, dass das, was Rot-Grün in Berlin dazu bisher gemacht hat, nichts anderes als ein Flickenteppich ist. Wir brauchen hier eine ganzheitliche, vernünftige Lösung. Wir sollten nicht immer darüber reden, sondern sie endlich einmal angehen und handeln.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal etwas klarstellen: Die EU-Kommission konnte die Richtlinie jetzt gar nicht ändern. Sie hätte nur durch das Europäische Parlament geändert werden können. Dort sind mit den hier vorgetragenen Mehrheiten die Änderungen abgelehnt worden. Jetzt kann sie nur bei der Ministerratssitzung für Justiz und Inneres am 30. November geändert werden. So ist einfach die rechtliche Lage.
Hätten wir deutsche Liberale in der liberalen Fraktion des Europäischen Parlaments, wäre die Entscheidung anders ausgefallen. Sie ist so ausgefallen, weil für die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dieses Problem gar nicht besteht, weil die alle schon eine vernünftige, gesetzlich begrenzte und gesteuerte Zuwanderungsregelung haben und deswegen die Problematik, wie sie bei uns durch diese Zufallszuwanderung entsteht, nicht vorhanden ist.
Dass die Grünen jetzt so klar betonen, dass sie doch wieder „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit“ ohne Einschränkung wollen, dient der politischen Klarheit.
Ich dachte erst, Frau Thon, das sei nur aufgrund der chaotischen Verhältnisse im deutschen Teil der Grünenfraktion im Europäischen Parlament der Fall. Aber offenbar teilen Sie ja diese Auffassung.
Ja, das ist ja der Fehler.
Die Menschen in Deutschland werden jetzt vielleicht merken, dass es ein Fehler war, die Liberalen nicht ins Europäische Parlament zu wählen.
Es ist ja bald Gelegenheit, das zu korrigieren.
Ich will noch etwas zu dem sagen, was der Herr Innenminister zu in Arbeit befindlichen Asylrichtlinien ausgeführt
hat. Wir werden einer solchen Richtlinie nie zustimmen, wenn die Verfahrensdauer verlängert wird, wenn die sichere Drittstaatenregelung entfällt und wenn nicht – das ist eine unserer wichtigsten Forderungen – Zuwanderung und Asyl sich gegenseitig ausschließen. Das heißt, wir müssen auf nationaler Ebene regeln,
dass derjenige, der hier um Asyl nachsucht, nicht mehr regulär einwandern kann, sondern dass er dann von dieser regulären Einwanderung ausgeschlossen ist.
Zur Sprachförderung möchte ich noch einmal sagen: Das ist das Allerwichtigste. Wir haben darauf gedrängt, dass die Landesregierung hier Verbesserungen vorgenommen hat. Dies muss weitergeführt werden.
Wir sind auch voll für diese Integrationskurse, denn neben Sprachkenntnissen ist es notwendig, dass die Zuwandernden über unser Rechtssystem informiert sind. Das bedeutet – ich will es noch einmal sagen, Frau Thon, hören Sie zu; interessiert Sie nicht, gut – die Gleichberechtigung von Mann und Frau, den Gewaltverzicht in der Erziehung, die freie Wahl des Ehegatten und des Aufenthaltsortes, die Freiheit der Wahl des religiösen Bekenntnisses und auch die Möglichkeit zum Verzicht darauf. Das muss man den Leuten klar machen, damit sie sich in unsere Gesellschaft wirklich integrieren können.
Herr Kollege Oettinger, Sie sprachen vorhin vom dualen System. Haben Sie den gelben Sack gemeint oder die duale Rundfunkordnung?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf dem Kollegen Jacobi zu seinem Damaskus gratulieren. Sehr vernünftige Ansichten haben Sie heute vertreten.
Unser vieles Reden hat also doch noch genützt. Es ist gut, wenn Sie jetzt sagen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse nicht jeden Unfug mitmachen. Frau Kipfer ist ja immer noch der Meinung,
dass wir wahrscheinlich auch bei ARD und ZDF einen Big-Brother-Container einführen müssten, damit sie in der Attraktivität mithalten könnten.
Wir sind da anderer Meinung. Wir meinen schon, dass es zwei verschiedene Dinge sind. Die FDP/DVP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, also nicht nur dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sondern auch den zwei anderen Sachen, die geregelt werden sollen. Ich brauche das nicht näher auszuführen.
Es ist gut, dass wir hier mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Es gibt da noch asbach-uralte Verordnungen aus Vorsüdweststaatszeiten zum Radiogesetz und Telegrafenwege-Gesetz. Die werden jetzt in den medienpolitischen Orkus gekippt.
Wir werden gleichzeitig versuchen – Herr Minister Palmer hat es ausgeführt –, durch eine Verlängerung mehr Flexibilität bei der Lizenzvergabe zu erzielen. Das ist wirklich sinnvoll; denn sonst haben wir genau zur Zeit der Medienanalyse die Neuvergabe, und das würde zu einer großen Verunsicherung führen.
Als Liberale haben wir auch nichts gegen die Liberalisierung der Werbebestimmungen für lokale und regionale Fernsehprogramme und die von uns schon immer eingeforderte Senkung des Finanzausgleichs. Hier muss ich Herrn Palmer in Schutz nehmen, Herr Jacobi. Er hat nicht gesagt, dass der Finanzausgleich wegfallen würde, sondern er hat gesagt, dass eine Änderung eintreten müsse. Nun tritt eine gewaltige Änderung ein: Bis zum Jahr 2006 wird die Summe fast halbiert. Wenn uns Ähnliches beim Länderfinanzausgleich gelingen würde, dann wären wir, glaube ich, alle miteinander heilfroh.
Auch die Verlängerung der Gebührenbefreiung für internetfähige PCs ist richtig. PCs, mit denen man Rundfunkprogramme und auch Big Brother anschauen kann,
bleiben jetzt bis zum Ende der neuen Gebührenperiode, also bis Ende des Jahres 2004, gebührenfrei. Wenn es nach uns Liberalen ginge, dann müsste dieser Zeitraum noch verlängert werden;
denn wir teilen die Auffassung des Kollegen Oettinger nicht, dass man über eine PC-Gebühr Einnahmen erzielen sollte. Wir sind uns doch wohl einig, dass Internetnutzer gefördert und nicht behindert werden sollten;
denn bekanntlich hinkt Deutschland bei der Internetdichte immer noch hinter Ländern wie Finnland her; wir haben da einen enormen Nachholbedarf. Sachlich ist es also abwegig und wirtschaftspolitisch unsinnig, wenn Rundfunkanstalten ausgerechnet hier abkassieren sollen. Bei uns im Lande sieht man doch überall, wie wirtschaftliche Tätigkeiten auf der Basis von Internettechnologien in vielen Branchen zum Erfolgsfaktor werden, weit über den eigentlichen Multimediabereich hinaus. Die digitale Wertschöpfung spielt doch auch beim produzierenden Gewerbe und beim Handel eine immer größere Rolle bei der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.
Die Gebührenerhöhung für die normalen Empfangsgeräte müssen wir schlucken. Wer A sagt, indem er die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten einsetzt, der muss auch B sagen, wenn die KEF sagt, soundso viel brauchten die Rundfunkanstalten. Wir können die Schnapszahl von 3,33 DM verkraften. Ob die Erhöhung auf dann insgesamt 31,58 DM pro Monat kommt, ist aber noch nicht ganz sicher. Im Sächsischen Landtag gibt es Irritationen über ein etwas merkwürdiges Finanzgebaren des MDR. Es ist immer so: Wenn solche öffentlichen Einrichtungen zu viel Geld haben, meinen sie, sie könnten damit Unfug machen.
Dort will man jetzt einführen, was wir schon haben, nämlich regelmäßige Berichte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wir laden ja die Intendanten von SWR, ZDF und Deutschlandradio regelmäßig zur Berichterstattung in den Ausschuss ein, und bei uns gibt es beim SWR schon die von den Sachsen ebenfalls gewünschte Prüfung durch den Rechnungshof. In Dresden wünscht man sich eine Rundfunkkommission aller Landtage, die sich dann auch mit Fragen der Neuordnung befassen soll.
Wir in Baden-Württemberg haben unsere Hausaufgaben dazu gemacht, teilweise gegen erbitterten Widerstand, Frau Kipfer. Wir sind jetzt gespannt, ob, wann und wie sich die anderen dazu aufraffen. Ob Sachsen zustimmt, werden wir Mitte Dezember wissen. Die dritte Lesung des Staatsvertrags steht dort, glaube ich, für den 14. Dezember an. Das gesamte Verfahren ist ja ziemlich verfahren. Die Regierungschefs werden sich einig; wir müssen dann nach dem Motto „Friss, Vogel, oder stirb“ zustimmen. Schauen wir einmal, ob aus dem sächsischen Unmut eine Revolte wird. Vielleicht geht es denen auch um etwas ganz anderes, nämlich nicht um Veränderungen beim Rundfunk, sondern um Veränderungen an der Staatsspitze, sodass derjenige, der schon paraphiert hat, dann vielleicht wie sein Vorgänger August sagt: Macht euren Dreck alleene!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie wissen, dass wir 1996, nach dem, was Sie uns hinterlassen hatten, sparen mussten.
Wir haben deswegen auch schmerzliche Einschnitte vornehmen müssen. Jetzt geht es dem Staat wieder etwas besser, und darum können wir uns daranmachen, hier wieder etwas zu korrigieren.
Die FDP/DVP-Fraktion freut sich, dass diese Änderungen des Landesbeamtengesetzes nun doch möglich werden. Damit wird es dann bald wieder eine Jubiläumsgabe geben.
Damit geben wir auch den Beamtinnen und Beamten, was die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst dank des Tarifvertrages die ganze Zeit bekommen konnten.
Der eine bekam die Anerkennung in Geld, der andere nur mit Händedruck. Jetzt wird ein Stück Gerechtigkeit wieder hergestellt.
Zweiter Kernpunkt dieses Gesetzentwurfes ist die Einführung einer Altersteilzeit für Schwerbehinderte. Das ist kein Einstieg in eine generelle Altersteilzeit,
wie sie der Bund und andere Länder eingeführt haben. Wir werden jetzt sehen, ob es wirklich zu den vom Finanzminister prognostizierten Kosten kommt. Wenn ja, wird es bei dieser Regelung allein bleiben müssen, wenn nicht, können wir weiter gehende Überlegungen anstellen. Wie Sie wissen, war die FDP in dieser Frage offen. Das ist sie auch jetzt noch.
Kollege Heinz hat schon darauf hingewiesen,
dass wir vergessen haben, die Richter oder die Hochschullehrer mit diesen Sonderlaufbahnen zu erwähnen. Aber das lässt sich ja im weiteren Verlauf der Beratungen korrigieren.
Was hier auf dem Tisch des hohen Hauses liegt, ist ein Kompromiss. Wir Liberalen hätten uns in Teilbereichen manchmal auch großzügigere Regelungen denken können,
und zwar gerade für die in den letzten Jahren leer Ausgegangenen. Aber weil wir die Sache insgesamt nicht gefährden wollen, werden wir es bei diesem Umfang belassen.
„Kommt Zeit, kommt Rat“, hat man ja früher über die Beamten gespottet, „kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat.“ Mittlerweile sind die Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung leider abgekoppelt. Wer aber volle Leistung verlangt, der muss auch ordentliche Arbeitsbedingungen schaffen und seine Leute ordentlich bezahlen. Es ist ja bekanntlich ein liberales Credo, dass sich Leistung lohnen muss. Wir können jetzt nicht alles auf einmal machen, aber wir werden Schritt für Schritt auf diesem Weg weitergehen.
Die Beamtinnen und Beamten können sich auf die FDP/ DVP verlassen;
denn sie haben ja gemerkt, dass die zu Oppositionszeiten so kräftig für die Beamten eintretenden Sozialdemokraten sie nach der Regierungsübernahme in Berlin ziemlich im Regen haben stehen lassen.
Immerhin hat die SPD bislang alle Versuche der Grünen abgeblockt, den Beamtenstatus abzuschaffen, aber wahrscheinlich nur, weil Otto Schily und Hans Eichel die Beamten immer noch als Sparkasse betrachten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Herren hier ganz rechts können es drehen und wenden, wie sie wollen: Wenn wir die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft und unserer Sozialsysteme erhalten wollen, brauchen wir Zuwanderung. Das ist eine Tatsache.
Aber diese Zuwanderung darf nicht dem Zufallsprinzip überlassen bleiben, wie das gegenwärtig leider der Fall ist, sondern sie muss gesteuert werden.
Denn sie hat sich nach den deutschen Interessen zu richten.
Vorschläge der FDP liegen dazu auf dem Tisch. Sie haben im Bundestag leider keine Mehrheit gefunden. Sie wurden ohne weitere Begründung von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Die FDP-Bundestagsfraktion wird einen neuen Entwurf für ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz einbringen. Dieser Entwurf stützt sich auf eine Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz. Herr Kollege Heiler hat davon gesprochen. Wenn Sie zu dieser Bundesratsinitiative von RheinlandPfalz stehen, dann bringen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag dazu, diesem neuen Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wir sollten uns alle gemeinsam bemühen, möglichst rasch zu einer Regelung zu kommen. Denn es bringt nichts, dieses Thema immer vor sich herzuschieben. Wir müssen hierzu bald eine Lösung finden.
Deswegen appelliere ich hier noch einmal an CDU, CSU, SPD und Grüne, sich mit uns Liberalen zu einer gesetzlich geregelten Steuerung der Zuwanderung durchzuringen.
Dabei können wir die Frage, ob wir weiterhin einen individuellen Asylanspruch brauchen, ruhig ausklammern. Denn diese Frage muss erst dann auf den Prüfstand gestellt werden, wenn wir die im Amsterdamer Vertrag vereinbarte europäische Zuständigkeit bekommen.
Was wir mit unserem Entwurf für ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz vorschlagen, ist auf nationaler Ebene machbar. Es ist notwendig, und es ist auch verantwortbar. Wir brauchen dringend auch ein Bleiberecht von hier lebenden ausländischen Arbeitnehmern, die von unserer Wirtschaft dringend benötigt werden.
Ich will es noch einmal klar und deutlich sagen: Uns stört kein Ausländer, der sich an die hier geltenden Gesetze und Regeln hält, der sich in der deutschen Sprache verständigen kann und der den Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst verdient.
Darin, meine Damen und Herren, sind wir uns mit der großen Mehrheit der Bevölkerung einig. Niemand begreift doch, warum der rechtliche Status eines Ausländers wichtiger sein soll als das dringende Bedürfnis seines Betriebes, der trotz ständigen Bemühens auf dem Arbeitsmarkt keinen Ersatz für ihn findet. Wenn Herr Kollege Schmid empfiehlt, man solle die Zumutbarkeitsregelung verschärfen, habe ich ja nichts dagegen. Nur: Wollen Sie mit einem Mitarbeiter arbeiten, den Sie quasi mit Gewalt an den Arbeitsplatz treiben müssen? Daran werden Sie wenig Freude haben.
Was bei Hightech möglich war, muss doch auch für Maurer, Gärtner, Kellner und Reinigungskräfte möglich sein.
Die Fraktion, die sich Die Republikaner nennt, versucht auch heute wieder, Keile zwischen die demokratischen Parteien zu treiben.
In diese Falle sollten wir nicht gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es ist schon gesagt worden: Seit Mitte September arbeitet die Zuwanderungskommission unter dem Vorsitz von Frau Süssmuth. Bundesinnenminister Otto Schily hat sich mehr
fach für einen Konsens mit der Opposition im Bundestag ausgesprochen.
Auch der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Friedrich Merz, hat trotz allem Theaterdonner Vorschläge für ein Einwanderungsgesetz angekündigt, und Herr Kollege Schmid hat dies hier gerade noch einmal bekräftigt. Bei den Grünen wächst die Einsicht zu einer Abkehr von der Politik der ganz offenen Tür. Also brauchen wir die Sache doch nicht länger auf die lange Bank zu schieben, sondern sollten uns bemühen, in Berlin noch in dieser Legislaturperiode endlich eine Regelung zu erreichen, die Hand und Fuß hat.
Unser neuer Entwurf ist hierfür eine gute Grundlage. Wir wollen die Zuwanderung steuern, also jährliche Obergrenzen der Zuwanderung festsetzen, die sich stärker an den legitimen Interessen unseres Landes und dem Bedarf des Arbeitsmarkts orientieren. Gleichzeitig wollen wir die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen als Voraussetzung für einen unbefristeten Aufenthalt. Zuwanderung und Asyl sollen sich gegenseitig ausschließen.
Für parteipolitische Schaukämpfe eignet sich dieses Thema nicht. Das ist keine Frage der Ideologie, meine Damen und Herren, sondern eine reine Frage der Zweckmäßigkeit. Ich bitte deswegen die CDU/CSU, dieses Anliegen gemeinsam mit uns anzupacken. Den Herrn Landesinnenminister fordere ich auf, mit uns eine sachgerechte Lösung in der Frage des Bleiberechts hier dringend benötigter ausländischer Arbeitnehmer zu finden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Innenminister, Liberale waren und sind sich der humanitären Verpflichtung unseres Landes immer bewusst. Da brauchen wir ganz bestimmt keinen Nachhilfeunterricht.
Sie haben gesagt, man könne für einfache Arbeiten nicht immer neue Leute holen. Das habe ich auch nicht gesagt. Es geht uns vielmehr darum, dass man diejenigen, die hier solche Arbeiten ausführen, nicht daran hindert, dies weiterhin zu tun. Nichts anderes wollen wir. Was bringt es denn, wenn wir eingearbeitete Leute wegschicken und uns dann von anderswo mühsam wieder nicht eingearbeitete holen müssen? Das ist mir unverständlich.
Wir haben bei den Ausländerbehörden nach wie vor eine sehr unterschiedliche Praxis. Darum brauchen wir unbedingt eine Änderung des Ausländergesetzes. § 10 muss so ergänzt werden, dass es ein Bleiberecht auch aus wirtschaftlichen Gründen geben kann.
Wir haben überhaupt nichts dagegen, wenn wir uns darauf einigen, dass ein solches Bleiberecht durchaus befristet sein kann. Es muss ja nicht unbefristet sein, sondern es kann durchaus befristet werden. Aber diese Möglichkeit müssen wir schaffen.
Was die Zumutbarkeitsregelungen angeht, rennen Sie bei uns Liberalen offene Türen ein. Ich erinnere Sie nur an die bitteren Erfahrungen der Spargelbauern in Ihrer nordbadischen Heimat; dort kamen die Arbeitskräfte am ersten Tag und sind am zweiten nicht mehr erschienen. Der Spargel konnte letzten Endes nicht geerntet werden, weil man die bewährten Kräfte nicht wieder einsetzen durfte.
Zu Ihnen, Herr Kollege Schmid: Ich habe deutlich gemacht, dass wir ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz wollen. Wenn Sie das nicht hören wollen,
dann kann ich Ihnen auch nicht helfen. Wir wollen die jetzige Zuwanderung in geordnete Bahnen bringen, und wir wollen jährliche Quoten festlegen.
Zum Zusammenhang mit der Asylregelung: Ich habe ganz klar gesagt, dass wir die Frage, ob wir weiterhin ein individuelles Asylrecht brauchen, dann regeln werden, wenn auf europäischer Ebene eine gemeinsame Regelung der Flüchtlings- und Asylpolitik ansteht. Wir können vorher ein Zuwanderungsgesetz machen und die übrigen Fragen bereits regeln.
Ein Betriebsbesuch von Ihnen, Herr Kollege Schmid, wäre ja schön. Bestimmt freuen sich die Handwerker, wenn Sie zu ihnen kommen. Wenn aber solchen Besuchen keine Taten folgen, nützen sie überhaupt nichts.
Durch die derzeitige Abschiebepraxis werden nicht nur die Arbeitsplätze der Betroffenen, sondern auch zahlreiche andere Arbeitsplätze gefährdet. Oft ist das Problem, dass bei Betrieben noch weitere Arbeitsplätze gefährdet sind, wenn ein bestimmter Fachmann nicht mehr verfügbar ist.
Zu Herrn Deuschle möchte ich noch sagen: Ich weiß nicht, was Sie mit Leitkultur meinen. Bisher kenne ich nur den Begriff des Leithammels. Wenn es in unserem Leben einen Bereich gibt, der sich frei entwickeln und entfalten können muss, dann ist es die Kultur.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist eine alte Weisheit: Wenn einer schreit: „Haltet den Dieb!“, dann sollte man sich immer erst vergewissern, ob der Schreier nicht selbst der Täter ist.
Mit diesem merkwürdigen Antrag versucht die Fraktion, die sich „Die Republikaner“ nennt – was mir immer wieder wehtut –, Polizei und Verfassungsschutz zu verunglimpfen.
Hier soll der Eindruck erweckt werden, als würden rechtsextremistische Aktivitäten von Verdeckten Ermittlern und V-Männern überhaupt erst initiiert.
Dass es den Herren vom rechten Flügel nicht passt, dass sie beobachtet werden, das kann ich ja noch nachvollziehen. Wir Liberalen sind immer für eine wehrhafte Demokratie eingetreten. Deshalb halten wir es nach wie vor für richtig, rechtsradikale Parteien und Gruppierungen intensiv zu beobachten.
In dieser Auffassung sind wir erst durch jüngste richterliche Entscheidungen wieder bestätigt worden. Solange wir in diesem Lande etwas zu sagen haben, werden Sie und Ihresgleichen weiterhin genau unter die Lupe genommen.
Jetzt will ich mich nicht weiter mit Wortschöpfungen wie „organisierter Beschaffungsextremismus“ befassen, und ich will auch nicht näher auf die Aktivitäten dieses Verdeckten Ermittlers eingehen, den Sie irgendwie aufgespürt haben. Wenn jemand in eine Szene eingeschleust wird, muss er ja ganz zwangsläufig den Eindruck erwecken, als würde er dazugehören; denn wenn er bei Leuten, die vom vierten Reich träumen, plötzlich die Verfassungstreue reklamiert, dann könnte er seinen Auftrag bestimmt nicht erfüllen.
Zu Recht weist die Regierung darauf hin, dass sich Verdeckte Ermittler, die zur vorbeugenden Straftatbekämpfung und zur Abwehr von Gefahren für besondere Rechtsgüter im Bereich der politisch motivierten Kriminalität eingesetzt werden müssen, aus nachvollziehbaren Gründen dem Sprachgebrauch der Zielpersonen anzunähern haben. Mit dem dauernden Herumreiten auf diesem Fall wollen Sie doch selbst nur von Ihrer eigenen üblen Rolle im rechtsradikalen Spektrum ablenken.
Sie verstehen das vielleicht besser als dieser Polizeibeamte; sonst hätte man ihn ja nicht enttarnt. Sie verstehen es vielleicht besser, sich zu verstellen. Aber hinter der von Ihnen zur Schau gestellten Maske des Biedermannes wird immer wieder die Fratze des geistigen Brandstifters sichtbar.
Wir Liberalen stehen zur aktiven Bekämpfung des Rechtsextremismus. Denn wer sich so verhält wie Rechtsextreme, tritt nicht nur das Ansehen unseres Vaterlandes in den Schmutz, sondern sabotiert auch den Export deutscher Waren, schreckt ausländische Investoren ab, torpediert internationale Sportkontakte und gefährdet deutsche Urlauber. Wer also laut oder leise oder auch nur klammheimlich und stumm Sympathien für diese in Wirklichkeit vaterlandslosen Gesellen empfindet, hat meiner Meinung nach keinen Funken deutscher Ehre im Leib.
Frau Kollegin Günther, Sie haben gerade gesagt, die Grünen seien massiv für den Ausbau der Wasserstraßen. Könnten Sie mir sagen, wo wir Querkanäle usw. bauen sollen?
Das heißt, Sie wollen durch den Ausbau der Wasserstraßen auch noch das letzte Leben in unseren Flüssen töten, indem Sie sie alle schiffbar machen, oder habe ich Sie da falsch verstanden?
Jetzt hören Sie mir einmal zu, und streiten Sie sich nachher darüber, wer wem zugehört hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Liberalen stehen zu dem im Grundgesetz garantierten Schutz der Familie. Deshalb ist für uns auch das Recht auf Familien
nachzug eine Selbstverständlichkeit. Aber wir sind der Meinung, dass dieses Recht bei ausländischen Staatsangehörigen eben auf Ehegatten und minderjährige Kinder beschränkt bleiben muss. Es gibt in § 22 des Ausländergesetzes schon jetzt eine Ausnahmeregelung, wonach in Härtefällen auch darüber hinaus nachgezogen werden kann. Deshalb brauchen wir nach unserer Meinung keine weiter gehende – also aufsteigende Verwandte usw. betreffende – europäische Richtlinie.
Wir werden nicht müde werden – deswegen muss ich das heute auch wieder tun –,
ein Zuwanderungssteuerungsgesetz zu fordern. Wir sind auf Zuwanderung angewiesen. Das wissen Sie alle hier.
Aber diese Zuwanderung muss sich an den deutschen Interessen orientieren.
Wir müssen selbst festlegen, wie viele Fachkräfte in welcher Branche hier benötigt werden. Die Höhe der Zuwanderung muss sich nach unserer Integrationsfähigkeit richten. Auch das ist wichtig.
Die Zuwanderung hat sich außerdem auf integrationswillige Menschen zu beschränken. Auch das muss gesagt werden. Das heißt, wir sind der Meinung, dass auch beim gegenwärtigen Familiennachzug stärker auf diese Integrationswilligkeit geachtet werden muss. Nachgeholte Angehörige sollten mit Nachdruck auf die Notwendigkeit des Erlernens der deutschen Sprache hingewiesen werden. Man sollte sie auch ganz amtlich auf ihre Rechte und Pflichten hinweisen, zum Beispiel auf die bei uns geltende Gleichberechtigung von Mann und Frau,
auf das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und auf das staatliche Gewaltmonopol.
Die Fraktion, die sich Die Republikaner nennt, hat das Thema hier ja zur Debatte gestellt – obwohl wir darüber im Innenausschuss schon sehr sachlich gesprochen haben –,
um wiederum Ressentiments gegen Zuwanderung zu schüren.
Herr Krisch, der im Moment gar nicht da ist,
hat den Antrag als Erster unterschrieben. Aber Herrn Krisch haben Sie wahrscheinlich schon aus dem Verkehr gezogen, weil er in Sao Paulo geboren ist.
Aber dieses Thema eignet sich nicht zur Ausländerhetze.
Denn auch die Herren vom rechten Flügel wissen hoffentlich, dass nicht, wie Sie immer behaupten, die Türkinnen und Türken die größte Gruppe beim Familiennachzug stellen. Vielmehr sind die größte Gruppe die Ehefrauen, die deutsche Männer sich aus fremden Ländern holen.
Damit meine ich nicht deutsche Staatsangehörige, sondern – um einmal Ihre Wortwahl zu gebrauchen – deutschblütige Männer.
Wir Liberalen haben nichts dagegen, denn Liebe muss nicht an Grenzen Halt machen, und jeder soll lieben und heiraten, wen er will.
An die SPD und die Grünen kann ich nur appellieren, dem in Berlin vorliegenden Entwurf für ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz endlich zuzustimmen. Bei der CDU/CSU bröckelt der Widerstand glücklicherweise ein wenig. Nur durch ein solches Gesetz können wir erreichen, dass die Zuwanderung in geordnete Bahnen kommt und sich, wie gesagt, an deutschen Interessen ausrichtet. Die EU sollte sich, bevor sie jetzt mit solchen Richtlinienvorschlägen große Verwirrungen stiftet, erst einmal um eine einheitliche Flüchtlingspolitik und um eine gerechte Lastenverteilung bei der Unterbringung der Flüchtlinge kümmern.
Die Frage des Familiennachzugs ist gerade wegen der unterschiedlichen Sozialstandards in den Mitgliedsstaaten der EU generell nicht allein von der EU zu regeln, sondern wir müssen immer auf die nationalen Standards achten. Das sieht der Vorschlag für diese Richtlinie aber auch noch vor, indem dort gesagt wird, man müsse sich nach den jeweiligen Belastungen richten.
Den Ausländerbehörden sollte bei der Anwendung des § 22 des Ausländergesetzes ein größerer Ermessensspielraum gegeben werden, damit Fälle wie beispielsweise der einer Hülya Zümriye Dincsoy in menschlicher Weise geregelt werden können. Sie wurde am 13. August 1967 in Bad Cannstatt geboren; ihr Vater ist mittlerweile deutscher
Staatsangehöriger. Dieser im Gegensatz zu mir fließend schwäbisch sprechenden Touristikexpertin wird ein Umzug zu ihren Eltern verwehrt, weil im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung in der Türkei irgendwelche An- und Abmeldefristen versäumt wurden.
Ich will es noch einmal betonen: Uns Liberale stört keine Ausländerin oder kein Ausländer, wenn sie oder er sich an unsere Gesetze hält, den Lebensunterhalt selbst verdient und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Es wäre gut, wenn alle so denken würden.
Herr Kollege Schmiedel, ist Ihnen bekannt, dass das 100 000-Dächer-Programm von der Bundesregierung zwar mit großem Brimborium angekündigt wurde, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aber immer noch keine Bewilligungen und keine Auszahlungen vorgenommen werden, weil aus dem Bundeswirtschaftsministerium immer noch kein grünes Licht gegeben wurde?
Wenn Sie, Herr Kollege Dr. Hildebrandt, für ein Einwanderungsgesetz sind, warum haben Sie dann dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im Bundestag nicht zugestimmt, sondern ihn abgelehnt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Redling, ich freue mich, dass Sie jetzt eingesehen haben, dass wir nach der Grenzöffnung auch besondere polizeiliche Maßnahmen benötigen, und dass Sie damit signalisiert haben, dass die SPD endlich ihren Widerstand gegen die ereignis- und verdachtsunabhängigen Kontrollen aufgeben will. Sehr vernünftig!
Nicht ganz so vernünftig ist der Kollege Oelmayer, der immer noch große Vorbehalte gegen Europol hat und sich hier sogar zu der Aussage versteigt, wir bräuchten keine weitere, keine engere und keine verstärkte Zusammenarbeit mit der Polizei unserer Nachbarländer. Das Gegenteil ist der Fall. Die Polizei kann nicht gut genug zusammenarbeiten.
Im Gegensatz zu Ihnen höre ich zu. Eines haben Sie sehr richtig festgestellt: dass die innere Sicherheit in allen Teilen unseres Landes gewährleistet ist.
Das gilt für das Landesinnere – Ulm ist zwar auch an der Grenze, aber nicht ganz so problematisch – und auch für die Grenzregion.
Damit es so bleibt, meine Damen und Herren, ist unsere Polizei an Rhein und Bodensee für die dort anstehenden besonderen Aufgaben auch besonders gewappnet. Sie arbeitet eng – das halten wir für wichtig – mit den Polizeien der Nachbarländer zusammen. Unsere Aufgabe hier ist es, die Rahmenbedingungen dafür möglichst kontinuierlich zu verbessern.
Die Stellungnahme der Landesregierung zeigt, dass es manchmal doch recht langwierig war, die Hürden auf dem großen Dienstweg über die nationalen Regierungen zu überwinden. Auf dem kleinen Dienstweg – davon haben wir uns vor Ort schon oft überzeugen können, Sie sicherlich auch – klappt es dagegen eigentlich sehr gut. Dass wir da mit der Schweiz und Österreich wegen der föderalen Struktur dieser beiden Länder weniger Probleme haben als mit Frankreich, liegt auf der Hand. Aber auch da funktioniert es ja durch die Absprache von Metz und durch das gemeinsame Zentrum in Offenburg, das eine sehr gute Sache ist, immer besser. Mit der Ratifizierung des Abkommens über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden wird da hoffentlich bald ein Knopf drangemacht, Herr Kollege Oelmayer. Wir Liberalen hoffen sehr, dass die von Herrn Außenminister Fischer zu verantwortende gegenwärtige Eiszeit in den Beziehungen zwischen Berlin und Paris daran nichts ändert. Denn es wäre sehr schade, wenn atmosphärische Störungen auf nationaler Ebene das gute Miteinander an der Basis beeinträchtigen würden.
Wir Liberalen haben polizeilicher Zusammenarbeit auf europäischer Ebene immer positiv gegenübergestanden. Wir brauchen Europol,
wenn wir für die Bürgerinnen und Bürger die doch so wichtigen offenen Grenzen erhalten wollen. Es ist doch ein wirklicher Fortschritt an Lebensqualität, dass wir diese offenen Grenzen haben. Um sie weiterhin zu ermöglichen, muss die polizeiliche Zusammenarbeit, muss Europol gestärkt werden.
Wir brauchen auch das europäische Programm für innere Sicherheit, das ja in Tampere von der Tagesordnung genommen wurde. Dieses Programm ist wichtig, denn innere Sicherheit ist nicht nur ein wichtiger Standortfaktor – das weiß man –, sondern wirklich auch ein großes Stück Lebensqualität.
Kriminalität hat nie vor staatlichen Grenzen Halt gemacht.
Denn selbst die italienische Mafia – Kollege Capezzuto ist gerade nicht da, der könnte es mir bestätigen –
war noch nie eine nationale, sondern immer eine internationale Organisation.
Das ist bei den Konkurrenzorganisationen aus Osteuropa auch nicht anders. Während wir noch an der Überwindung der Grenzen arbeiten, meine Damen und Herren, haben die Ganoven diese Überwindung längst geschafft. Deshalb ist hier mehr Flexibilität und mehr Kompetenzverlagerung von oben nach unten gefragt. Wir müssen der Polizei geben, was sie dazu braucht.
Zu einer funktionierenden Zusammenarbeit gehört auch Sprachkompetenz. Hier sind die Bemühungen zu loben, aber dennoch durchaus auch noch zu verstärken. Wer im Grenzbereich zu Frankreich Dienst tut, sollte auch Französisch können – umgekehrt ist es natürlich ebenso –; Sprachkenntnisse sind aber auch außerhalb Westbadens wichtig. Wir wünschen uns mehr Polizeibeamtinnen und -beamte mit türkischen und russischen Sprachkenntnissen. Das würde manchen Einsatz an sozialen Brennpunkten vereinfachen.
Lassen Sie mich noch einmal feststellen – das habe ich schon oft festgestellt; aber es kann nicht oft genug festgestellt werden –: Die innere Sicherheit ist bei Polizei und Justiz in diesem Lande in Grenznähe wie im Landesinneren in guten Händen. Sorgen wir dafür, dass es so bleibt, indem wir in beiden Bereichen die Weichen richtig stellen und für ausreichende Mittel sorgen. Wir Liberalen sind dazu bereit, weil uns die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ein ganz hohes Gut ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Es ist ja etwas Seltenes, wenn aus Berlin etwas Vernünftiges kommt. Das ist hier der Fall. Darüber freuen wir uns.