Tom Schreiber

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kollege Lenz hat hier sicherlich ein sehr wichtiges Thema angesprochen, das wir uns nicht nur in Coronazeiten vor Augen führen müssen, sondern das ganze Themenfeld des Antisemitismus, die Verbreitung in die Gesellschaft hinein bewegt uns seit Jahren und Jahrzehnten. –Kollege Lenz: Sie haben am Ende eigentlich gesagt, worum es Ihnen geht. Die Überschrift ist groß und stark, dass man den antiextremistischen Konsens stärken soll, und im Kern geht es Ihnen eigentlich um die Frage Ihrer Zweifel – vielleicht auch der Zweifel der CDU-Fraktion in diesem Haus –, dass es nicht alle Personen oder Fraktionen dabei belassen bzw. diesen Konsens, den Sie hier nennen, torpedieren. – Das ist zum einen erst einmal Ihre politische Einschätzung.
Zum anderen hat der Innensenator zu dem Themenkomplex NSU, Stichwort Rechtsextremismus in den Behörden, Polizei usw. usf. etliches gesagt. Das Land Berlin und ich denke, auch die Koalition insgesamt, haben gerade in dieser Wahlperiode Strukturen gestärkt, nicht nur Beauftragte, Ansprechpartner und Runde Tische geschaffen, nicht nur die Frage bei dem Thema Trägerlandschaft, NGOs, die seit Jahren das Themenfeld bearbeiten. Es läuft übrigens nicht so, Kollege Lenz, wie Sie es zum Ausdruck bringen wollen: Wir machen jetzt mal einen
Antrag, und wir versuchen jetzt, das Themenfeld Antisemitismus in allen Formen und Facetten zu bearbeiten, und dann wirkt das schon, sondern das ist eine Aufgabe seit Jahren und Jahrzehnten.
Da passiert eine ganze Menge, und ich finde, Sie werden der Sache nicht ganz gerecht. Wir haben im Verfassungsschutzausschuss in der letzten Sitzung – das will ich noch erwähnen – das Thema auch gehabt, und Sie haben eine ganze Reihe von Anträgen vorbereitet, hatten schon die Krawatte um und wollten eigentlich reden. Dann kam es nicht mehr zu dem Themenfeld. Es ist so, dass der Innensenator, aber auch Herr Fischer, der Leiter vom Berliner Verfassungsschutz, darauf eingegangen sind, warum wir zwar 2018 ein eigenes Kapitel im Verfassungsschutzbericht zum Antisemitismus hatten, was auch richtig war, sie haben aber auch begründet, warum das jetzt in der Form nicht mehr drinsteht. Das Thema ist nicht weg. Was man aber klar sagen kann, ist, dass dieses Themenfeld Antisemitismus komplett im Bereich des politischen Extremismus in allen Phänomenbereichen eine Rolle spielt, und deswegen ist es in einem Kapitel nicht einfach nur abtrennbar, sondern man muss es viel weiter denken.
Deswegen bin ich sehr gespannt auf die weitere Kette von Anträgen. Ich wäre auch sehr froh, wenn wir das im Ausschuss gebündelt miteinander besprechen und vor allen Dingen – das ist so ein bisschen mein Eindruck –, dass bei Ihnen weniger Gefühl eine Rolle spielt, sondern noch ein bisschen etwas an Substanz dazukommt. Vielleicht machen wir auch eine Anhörung, denn wir haben viele gute Menschen in dieser Stadt, die seit Jahren an dem Themenfeld arbeiten und Expertise haben. Vielleicht sollte man sie erst einmal hören, was man noch verbessern kann. – Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Werte Abgeordnete! Ja, ein spannendes Thema. Und ja, heute schließt sich ein Stück weit ein wichtiger Kreis – ein wichtiger Kreis insofern, dass das Instrument, das hier bei der Vermögensabschöpfung eingesetzt werden darf und kann, gerade mit dem Blick auf die organisierte Kriminalität nicht nur Fuß fasst, sondern tatsächlich auch rechtlich umgesetzt wird.
Wir kennen das von dem Beispiel der sogenannten 77 Immobilien. Man muss sich das Jahr 2018 noch einmal vor Augen führen. Es ging darum, dass 77 Immobilien einer bekannteren Familie aus Neukölln festgestellt, konfisziert und eingefroren wurden. Ursprung war übrigens – das muss man auch wissen – ein Bankeinbruch am Mariendorfer Damm. Man konnte später bei einer Person, die Sozialleistungen bezog, feststellen, dass sie Eigentumswohnungen hatte. Die Dinge wurden dann wie Puzzlestücke vom LKA und der Staatsanwaltschaft zusammengesetzt, und am Ende gerieten 77 Immobilien in den Blick der Strafverfolgungsbehörden. Damit konnten wir – nicht nur, aber auch – das Gesetz anwenden. Es ist wichtig, hier auch danke zu sagen, nicht nur dafür, dass der Senat, ob Inneres oder Justiz, das mit Verve umsetzt, sondern auch dafür, dass sich Mafianeindanke, eine NGO, seit Jahrzehnten um dieses Thema kümmert und bemüht. In den Jahren 2016 und 2017 gab es wichtige Arbeitskonferenzen zu dem Thema, die wichtige Punkte aufgegriffen haben. Peter Trapp und andere wissen das noch. Der Innenausschuss war 2015 in Rom, wo wir uns darstellen ließen, wie Italien und insbesondere Rom gegen die italienische Mafia vorgehen. Damals gab es auch die Idee, Immobilien einzuziehen und für das Allgemeinwohl zu nutzen. Das ist ein wichtiger Punkt.
Ich möchte, weil noch ein bisschen Zeit ist, den Moment nutzen, um Sie auf ein anderes Themenfeld hinzuweisen. Wir haben nämlich ein weiteres Problem, und zwar bei den Zwangsversteigerungen. Interessant ist, dass unter den 77 Immobilien 17 Eigentumswohnungen im Wert von 348 000 Euro und drei Häuser im Wert von 1,45 Millionen Euro waren. Round about sind das über 2,23 Millionen Euro, die durch Zwangsversteigerungen erzielt wurden und letzten Endes auch in die 77 Immobilien geflossen sind. Hier ist es total wichtig, dass der Rechtsstaat wachsam ist und dass wir uns das sehr genau angucken und das nicht nur abtun, sondern wir als Land Berlin und seine Strafverfolgungsbehörden – das ist nicht nur in Berlin Thema, sondern auch bundesweit – müssen daran denken, dass auch die Legalisierung von illegalem Vermögen ein wichtiger Punkt ist. – Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe und sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Deutschland ist ein Geldwäscheparadies.“ – Das sagte Oliver Huth, der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Nordrhein-Westfalen. – Sabine Vogt vom Bundeskriminalamt sagte:
Wir gehen davon aus, dass Deutschland vor allem für das Thema Geldwäsche und Investitionen von illegal erlangten Vermögen interessant ist.
Und: Ein Oberstaatsanwalt aus Sizilien, Roberto Scarpinato, sagte: Es gibt unglaubliche Geldströme von Italien nach Deutschland. – Das soll ein bisschen den Bogen spannen dahin, worüber wir gerade angefangen haben, zu debattieren und zu diskutieren, und soll noch mal deutlich machen, dass das, was wir als Rot-Rot-Grün heute als Antrag zu dem Thema Vermögensabschöpfung vorlegen, gerade im Immobilienbereich, auf einem guten und richtigen Weg ist.
Es ist wichtig und richtig festzustellen, dass gerade im deutschen Immobilienmarkt schätzungsweise Milliardenbeträge umgesetzt werden, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie aus der organisierten Kriminalität kommen. Man sagt, schätzungsweise 15 bis 30 Prozent kommen aus kriminellem Vermögen, was hier in Deutschland und darüber hinaus investiert wird, das bedeutet, ob es der Bau oder die Sanierung ist, der Kauf, der Verkauf oder die Miete oder Vermietung.
Man muss wissen, dass wir neben dem großen Begriff der Kleinkriminalität auch noch die Komplexe der italienischen Mafia haben; wir haben auch den Bereich der rus
sisch-eurasischen Gruppierungen in Deutschland, auch in Berlin, die hier tätig sind und investieren oder auch Geldwäsche betreiben. Und wir wissen unter anderem auch, dass es natürlich über Strohleute läuft, über Scheinfirmen, über Schattenfinanzplätze. Sie kennen das Beispiel aus Neukölln, auf das ich nachher noch mal eingehe, wie auch internationale Beziehungen eine Rolle spielen, ob es die Bundesrepublik ist oder der Libanon, wo Geld hin- und hergeschoben wird, wo man gar nicht weiß, warum eigentlich der Herr aus dem Libanon vielleicht in Neukölln investiert, in ein Gebäude, das marode erscheint. Das sind alles Dinge, die hier eine ganz entscheidende Rolle spielen.
Es ist, glaube ich, wichtig festzuhalten, gerade bei dem komplexen Thema, dass es sich um große Strukturverfahren handelt. Das heißt, es sind Verfahren, die sozusagen wie in einem Mosaik, das man Stück für Stück übereinanderlegen muss, beleuchten und betrachten muss, wo man auch erst nach Jahren feststellt, wer eigentlich zu welcher Struktur gehört und wie tatsächlich Geld gewaschen wird.
Das Gesetz zur Vermögensabschöpfung – Kollege Rissmann ist ein Stückweit darauf eingegangen, Kollege Schlüsselburg sowieso – macht auch noch einmal sehr deutlich, dass das, was der Bund, der Gesetzgeber dort auf den Weg gebracht hat, sehr lange auf sich warten ließ. Das muss man schon sehr deutlich sagen. Die Diskussion ging 2016 los, endete 2017 in dem Gesetz. Das Gesetz stellt gerade unsere Strafverfolgungsbehörden, die Polizei, vor große Herausforderungen. Wir als Parlament, als Senat haben die Verantwortung dafür, die Strukturen, das Personal zur Verfügung zu stellen, damit man am Ende auch sagen kann: Wir kämpfen erfolgreich gegen die organisierte Kriminalität – das konsequent und vor allem auch dauerhaft.
Man muss auch wissen, und das hat Innensenator Geisel am 10. Mai 2019 in der Pressemitteilung zu dem FünfPunkte-Plan sehr deutlich gemacht, dass es natürlich auch jetzt schon positive Veränderungen gibt – und da will ich deutlich sagen: die Zusammenarbeit mit der Innenverwaltung und der Justizverwaltung ist etwas, das in der Vergangenheit, lieber Kollege Rissmann, nicht so optimal lief –, dass es im Fokus steht, dass man eng zusammenarbeitet, dass man beispielsweise mit der Gründung der Spezialabteilung in der Generalstaatsanwaltschaft einiges erreicht hat. Wir haben gerade das Bemühen der Intensivierung der Vermögensabschöpfung insgesamt, gerade auch mit dem Blick beispielsweise, auch wenn es klein klingen mag, auf die Gewerbe- und Finanzkontrollen. Da ist eine ganze Menge auf den Weg gebracht.
Ich will nur ganz kurz den Fall aus Neukölln skizzieren, der allen bekannt sein dürfte, der im Jahr 2014 losging – die berühmte Familie R. –, wo man sagen kann: Da gab es einen Bankeinbruch bzw. Geldautomaten wurden
(Sven Rissmann)
gesprengt. Man hat 2015 bei einer Person, die Sozialleistungen bezog, festgestellt, dass sie sich auf einmal Eigentumswohnungen leisten konnte. Und dann wurden Immobilien gekauft und es wurde investiert. Der erfolgreiche Schlag – so will ich es jetzt mal bezeichnen –, der hier letztes Jahr zu verzeichnen war, ist auch wichtig für diesen Rechtsstaat. Wir müssen und können davon ausgehen, dass all das, was hier an Wissen zusammengetragen wird, hoffentlich am Ende zu einem klaren Urteil bzw. zu einem Gerichtsverfahren führt.
Ich bin froh und dankbar, und damit will ich auch enden, dass unzählige Menschen daran auch ihren Anteil haben. Ich will noch eine NGO nennen: mafianeindanke –, um das auch deutlich zu sagen: Seit Jahren engagiert gekämpft für die Sache, uns auch überzeugt! Und wir werden in den Fachausschüssen das Thema weiter intensiv beraten und das zu einem guten Ende führen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie fange ich an, wie steige ich ein? – Am besten mit dem Satz: Alle Wege führen nach Rom, und manchmal dauern die Wege von Rom zurück nach Berlin etwas länger. – Nun wird der eine oder andere fragen: Warum sagt er das hier einfach so? – Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch, dass wir im Jahr 2015 mit dem Innenausschuss eine Ausschussreise nach Italien gemacht haben. Wir hatten das große Thema der organisierten Kriminalität auf der Tagesordnung, und ein Aspekt, der heute mit dem Antrag vorliegt und vorgetragen wird, spielte dort beispielsweise eine Rolle sowie ein weiterer Aspekt, der mittlerweile in aller Munde ist – und das ist natürlich gut so –, nämlich das gesamte Thema der Vermögensabschöpfung. Man hat mehr und mehr den Eindruck, es sind Themen, auf die wir auf der einen Seite lange gewartet haben – richtig! –, die aber auf der anderen Seite doch etwas mehr Zeit benötigen, um sich tatsächlich im politischen Raum und darüber hinaus in den Behörden kräftig zu entfalten.
(Burkard Dregger)
Kollege Dregger hat es angesprochen, und ich will es noch mal deutlich klarziehen: Die organisierte Kriminalität ist demokratiegefährdend und sie unterhöhlt unseren Rechtsstaat. Die Facetten und die Bandbreite der organisierten Kriminalität sind weitaus größer als das, was ein Stück weit im Bereich der Clankriminalität den Eindruck vermittelt. Es sind eurasische Komplexe oder die eurasische organisierte Kriminalität, es sind Rockergruppierungen, andere Strukturen, mafiaähnliche Strukturen, die unsere Bundesrepublik auch fest im Blick haben. Ich möchte das mit einem klaren Bild verdeutlichen: Die organisierte Kriminalität ist ein Stück weit so wie Wasser, das durch einen Boden in die Gesellschaft dringt, und zwar auf allen Ebenen. Das ist der entscheidende Punkt. Sie haben etwas angesprochen: Wir nehmen auf der einen Seite organisierte Kriminalität tatsächlich wahr – objektiv wahr –, und auf der anderen Seite haben wir Situationen, dass wir – ich sage mal – Geschäftsbereiche haben, die illegal sind, die wir nicht wahrnehmen.
Dann ist die Frage: Wie geht der Staat damit um, wenn beispielsweise Menschen persönlich den Eindruck haben, sie werden womöglich bedroht, oder sie Erkenntnisse darüber haben? – Deswegen ist dieser Punkt, den wir, wie ich denke, in Ruhe und auch sachlich im Innenausschuss besprechen werden, nämlich der anonyme Hinweisgeber, sicherlich eine Facette, um zu sagen: Wir nehmen Hinweise aus der Bevölkerung auf. Wir bieten den Schutz, wir bieten das Vertrauen. – Das ist ganz elementar, Kollege Dregger, denn es reicht am Ende nicht aus, nur eine Meldung abzugeben und zu sagen: Das LKA muss mal –, sondern es geht auch konkret darum: Mir ist ein Fall bekannt, wo im Grunde genommen über eine längere Zeit viele Dinge drum herum passiert sind und sie eben nicht zusammengezogen wurden und nicht die richtigen Rückschlüsse daraus gezogen wurden. – Es ist ganz wichtig, dass man nicht nur Informationen sammelt, sondern man muss auch mit den Informationen arbeiten. Deswegen ist es auch völlig richtig – und das ist so ein bisschen der Rückenwind aus 2015, den wir jetzt auch in diese Koalition hineingetragen und im Koalitionsvertrag stehen haben –, was im Bereich der Berliner Polizei, aber auch der Staatsanwaltschaft passiert, dass wir mit einem hohen personellen Aufwand und mit hohem Druck konsequent auch dann, wenn es kleine Vergehen sind, dagegen vorgehen. Da sage ich auch ganz klar: Es ist wichtig, dass wir den Instrumentenkasten, den wir in diesem Rechtsstaat haben, ausschöpfen, und zwar voll und ganz, und ein Aspekt ist der Hinweisgeber.
Wir haben weitere Themen wie die polizeiliche Videovernehmung beispielsweise. Wir müssen uns z. B. sehr konkret um die Fragestellung kümmern, wie wir mit den sogenannten Friedensrichtern umgehen, also Personen, die ein Stück weit auch diesen Rechtsstaat unterhöhlen, indem Straftaten gar nicht öffentlich werden. Das sind alles Themen, die wir miteinander zu besprechen haben, und deswegen glaube ich auch: Es ist wichtig, Instrumen
te zu nutzen, es ist auch wichtig nach außen, dass wir – auch gerade die demokratischen Parteien in diesem Haus – geschlossen bei dem Thema zusammenarbeiten im weitesten Sinne, sofern das geht, und natürlich die Polizei, die Innenverwaltung, die Justiz unterstützen bei der Frage, dass wir kurz-, mittel- und langfristig eine klare Kante gegenüber der organisierten Kriminalität zeigen.
Weitere Punkte, denke ich, werden wir in Ruhe in einer vernünftigen, sachlichen Art und Weise auch im Innenausschuss besprechen. Ich glaube schon, dass wichtige Impulse in der letzten Wahlperiode gesetzt wurden, aber eben auch in dieser Wahlperiode. Die müssen weiterverfolgt werden, und ich bin sehr froh und dankbar, dass wir das miteinander dann debattieren werden. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch von unserer Seite können wir nur sagen, dass wir uns sehr freuen, dass das hier etwas ist, das als Staatsvertrag auf den Weg gebracht wurde, zwei kleine Unterschriften mit großer Wirkung, um es klar und deutlich zu sagen. Die Abgeordneten, die sich in der letzten Wahlperiode, aber auch in dieser Wahlperiode, mit dem ganzen Themenkomplex Freiwillige Feuerwehr und Katastrophenschutz befasst haben, werden festgestellt haben, dass in vielen Gesprächen der Aspekt Wertschätzung ein gewisser Grundton war und ist, auf der einen Seite, und auf der anderen Seite auch die Frage in Richtung Politik gestellt wird: Was könnt ihr eigentlich machen, sehr konkret, was nicht sehr lange dauert, ehe es umgesetzt wird? – Hier ist etwas aufgegriffen worden, von dem ich sagen muss, es ist wirklich großartig, dass die Länder Berlin und Brandenburg hier einen wichtigen Schritt gemeinsam gehen, gemeinsam in dieser Region Berlin-Brandenburg etwas für das Ehrenamt zu tun, etwas für die Wertschätzung zu tun und vor allen Dingen etwas zu tun, was unmittelbar wirkt.
Es gab in der Vergangenheit und gibt Situationen, in denen Menschen, die sich ehrenamtlich beteiligt bzw. engagiert haben, Probleme mit Arbeitgeber hatten, die das nicht sehr witzig fanden, dass auf einmal der Mann oder die Frau zum Einsatz musste und muss. Hier gibt es jetzt eindeutig eine Rechtssicherheit, gibt es die Situation, dass eine sogenannte Regelungslücke geschlossen wird, und wir letzten Endes auch in diesem Hohen Haus einen wichtigen Punkt setzen. Deswegen glaube ich, wird es im Innenausschuss eine Diskussion werden, die gemeinsam getragen wird, die hoffentlich auch sehr schnell fruchtet, damit klar nach außen das Signal geht: Wir wertschätzen das Ehrenamt im Bereich des Katastrophenschutzes, der Freiwilligen Feuerwehr, und wir nehmen vor allen Dingen die Impulse auf, die uns die Menschen mit auf den Weg gegeben haben. – Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank, Herr Kollege! Ich wollte einfach fragen, weil Sie gleich so begannen: Was ist denn dieser ominöse „Durchschnittsbürger“?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der FDP-Fraktion, der hier heute eingebracht wird, hat den Hintergrund, das, was wir in Köpenick im Februar erleben mussten, den sogenannten Blackout, über 30 Stunden waren ca. 30 000 Haushalte betroffen, 2 000 Betriebe, Gewerbeeinheiten, die 30 Stunden lang keinen Strom hatten. Auslöser war die Situation, dass an der Salvador-Allende-Brücke Baumaßnahmen stattgefunden haben, dort auf eine fahrlässige Art und Weise ein wichtiges Stromkabel und das Ersatzkabel durchtrennt wurden.
Das hat uns noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt zum einen, wie wichtig eigentlich der Schutz für unsere Infrastruktur der Stadt sein muss und wie wichtig der auch ist. Und auf der anderen Seite muss man klar und deutlich sagen, wie wichtig es ist, dass die Zusammenarbeit im Ehrenamt funktioniert.
An dieser Stelle will ich auch sehr deutlich sagen: Es waren die stillen und leisen Helferinnen und Helfer, ob hauptamtlich, ob ehrenamtliche, ob die Nachbarschaftshilfe im wahrsten Sinne des Wortes; das hat unser Bezirksbürgermeister Oliver Igel auch klar und deutlich gesagt und sich ausdrücklich bedankt, dass sich Menschen um Nachbarinnen und Nachbarn gekümmert und
nicht gefragt haben, was kann ich tun, sondern ich helfe tatsächlich. Das hat geholfen, und natürlich auch die Arbeit beispielsweise der Krisenstäbe, die hier eng zusammengearbeitet haben. Deswegen an dieser Stelle, Herr Förster hat es schon gesagt, ein besonderer Dank all denjenigen, die dazu beigetragen haben, in dieser Situation die Folgen etwas zu lindern. Denn das Problem hat ca. 30 Stunden gebraucht, um behoben zu werden.
Was es aber auch klar und deutlich macht, ist auf der anderen Seite, dass uns – sei es durch den Antrag oder durch andere Dinge – plakative Äußerungen wenig helfen. Ich sage klar und deutlich: Es ist wichtig, sich in dieser Frage genau die Zeit zu nehmen, beispielsweise im Innenausschuss, beispielsweise durch eine Anhörung mit Expertinnen und Experten, nach einer Analyse, was ist passiert, wie war die Situation, wie können wir das auswerten, was können wir konkret tun im Nachgang, sich das vor Augen zu führen und das letzten Endes auch in die anstehenden Haushaltsberatungen einfließen zu lassen. Denn nur durch eine sachgerechte Analyse kann man auch genau wissen, was muss zukünftig bzw. auch gegenwärtig getan werden, um solchen Situationen nicht nur standzuhalten, sondern sie im besten Fall auch zu vermeiden.
Ich will auch dem den Wind aus den Segeln nehmen, dass gesagt wird, hier findet kein Katastrophenschutz statt. Natürlich gibt es klare Richtlinien, wie in dieser Stadt Katastrophenschutz zu funktionieren hat. Er hat leider – das gehört auch dazu – in den Jahren zuvor viele Sparmaßnahmen erleiden müssen. Deswegen ist es wichtig, neben der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr den Katastrophenschutz nicht nur erneut in den Fokus zu nehmen, sondern genauso auch zu unterstützen. Wir haben das unter Rot-Rot-Grün im Koalitionsvertrag verankert. Das ist das eine. Das andere ist – und das ist ein wesentlicher Punkt, das wird sich auch in den Haushaltsberatungen, die anstehen, zeigen, denn wir müssen darauf achten und den Schwerpunkt darauf legen, dass der Bevölkerungsschutz im Katastrophenschutz eine wesentliche Säule ist, auch in dieser Stadt, wenn es zu solchen Situationen kommt.
Ich will noch zwei Punkte erwähnen, damit nicht der Eindruck entsteht, die FDP greift hier mal ganz frisch ein neues Thema ab. Die ganzen Forderungen, ob es die Johanniter waren oder beispielsweise das DRK hier in Berlin, was beispielsweise im Jahr 2017 ein Positionspapier herausgebracht hat über die Frage notwendiger Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes usw., haben klar und deutlich gesagt, wo Möglichkeiten sind, wo möglicherweise noch Dinge fehlen, die zusammengeführt werden müssen. Das wird auch unsere Aufgabe sein, beispielsweise ob es die Digitalmeldeempfänger sind auf der einen Seite, die Frage von Einsatzfahrzeugen auf der anderen Seite – das sind Dinge, die wir zu beachten haben. Ich will auch daran erinnern, das ist vielleicht
(Stefan Förster)
dem einen oder anderen untergegangen: Wir haben seit dem 27. Juli 2018 einen Referentenentwurf zum Katastrophenschutzgesetz im Innenausschuss. Das heißt, wir haben eigentlich auch die Zeit, ruhig und sachlich in der Frage zu diskutieren, aber auch zu entscheiden am Ende und den Innensenator und uns in der Frage zu unterstützen, dass wir da möglicherweise auch mit Geld weiter unter die Arme greifen und fassen.
Nichtsdestotrotz glaube ich – und damit will ich auch schließen –, es macht sehr deutlich, dass bestimmte Mechanismen, ob es der Bevölkerungsschutz ist oder der Katastrophenschutz, wichtig sind für diese Stadt. Wir dürfen aber nicht immer den Fehler begehen, dann, wenn solche Ausnahmesituationen hier stattfinden, alles infrage zu stellen. Wir sollten auf der anderen Seite auch dankbar sein, dass diese stillen und leisen Helferinnen und Helfer etliche Dinge tun, die teilweise nicht in der Presse stattfinden und stehen. Und da gilt eigentlich unsere Dankbarkeit. – Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal würde ich mir wünschen, dass wir das Thema ohne politische Skandalisierungsversuche und politische Effekthascherei miteinander diskutieren.
Bei dem Thema, das muss man leider sehr deutlich sagen, kann es keine Gewinner geben.
Und die Verantwortung, muss man ganz klar sagen, liegt auf ganz vielen Seiten. Dass die CDU-Fraktion sich hier selbst zum Aufklärer erhebt und sich als Impulsgeber definiert, spricht für sich und zeigt Ihre politische Scheinheiligkeit – auf Kosten Dritter.
Für uns als SPD-Fraktion ist es wichtig, ohne mediale Öffentlichkeit ein Gesprächsforum mit den betroffenen Polizeibeamten und der Innenverwaltung gefunden zu haben –
Sie kennen sich anscheinend nicht aus, mein lieber Kollege Freymark –, in dem wir miteinander vertrauensvoll nicht nur sprechen, diskutieren, sondern auch versuchen, im Vorfeld Dinge auszuräumen. Und deswegen möchte ich auch an dieser Stelle meiner Kollegin Clara West für die Begleitung und auch Unterstützung herzlich danken.
Über die Jahre hinweg wurden Mittel- und Vielschießer Gesundheitsgefahren ausgesetzt, und das unter Missachtung des Arbeitsschutzes und der Sorgfaltspflicht. Das muss man ganz klar und deutlich sagen, und hierzu laufen auch staatsanwaltliche Ermittlungen. Wir haben nicht nur erkrankte Vielschießer oder auch Mittelschießer, sondern wir haben leider auch Polizeibeamte, die mittlerweile verstorben sind. Wir haben Polizeibeamte, die seit Jahren dafür kämpfen, dass es zu einer finanziellen Entschädigung kommt, einer Anerkennung des Dienstunfalls und vor allen Dingen einer Rehabilitierung innerhalb der Berliner Polizei. Ja – und das will ich auch sehr deutlich sagen –, es wurde über viele Jahre hinweg viel Vertrauen gegenüber den Betroffenen verspielt und auch viel Porzellan im wahrsten Sinne des Wortes zerschlagen, und deshalb ist es wichtig, dass wir Stück für Stück das Vertrauen zurückgewinnen, dass wir versuchen, in einer wirklichen Sachlichkeit und Fairness hier miteinander im Parlament umzugehen, einen guten Weg zu gehen und vernünftige Entscheidungen zu treffen, weil wir die Betroffenen im Blick haben müssen.
Nach vielen Worten sollen eben auch konkrete Taten folgen, und ich will Ihnen deutlich machen, dass es nicht so ist, wie Herr Kollege Dregger hier vorgetragen und skizziert hat, dass hier im Land Berlin nichts passiert ist in dieser Wahlperiode.
Das will ich Ihnen auch gleichzeitig entgegenhalten. Es war diese Koalition – Rot-Rot-Grün, um das sehr deutlich zu sagen –, die den Schießstandentschädigungsfonds eingerichtet hat, und zwar verankert im Doppelhaushalt. Es ist auch klar, dass man bestimmte Verfahrensschritte dort einhalten muss. Das heißt, es muss einen Erlass geben, dann muss es im Amtsblatt stehen. Das ist alles gelaufen. Gleichzeitig hat unser Innensenator Andreas Geisel Ende Mai eine Bewertungskommission ins Leben gerufen, das heißt, drei ehrenamtliche Wissenschaftler, Mediziner, die sich darum kümmern.
Ich möchte auch gleichzeitig die Gelegenheit nutzen, mich bei Frau Paulat, Frau Dr. Griebel und Herrn Prof. Hallier für ihre Arbeit zu bedanken, denn sie werden uns sicherlich im nächsten Jahr im Innenausschuss Rede und Antwort stehen können. Das betrifft zum einen, was die Ergebnisse der Bewertungskommission sind, und zum anderen werden wir dann letzten Endes auch zu der Frage der Auszahlung für die betroffenen Polizeibeamten kommen, die sich dort gemeldet haben und sich registrieren haben lassen. Deswegen ist es auch ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass gerade die Bewertungskommission frei agiert, unabhängig agiert und natürlich auch darüber zu entscheiden hat, wer wie oft an welchen Schießständen sozusagen gearbeitet und möglichweise gesundheitliche Beeinträchtigung hat.
Des Weiteren hat der Innensenator bei der Berliner Polizei eine Geschäftsstelle eingerichtet – eine Anlauf- und Koordinierungsstelle, wo sich mit Stand Juli 2018 über 760 Personen gemeldet haben, Anträge gestellt haben –, um die ganzen Vorgänge auch zu bearbeiten. Das heißt, da ist ganz viel passiert, da ist auch ganz viel Rücklauf gewesen. Herr Kollege Dregger! Es ist also nicht ganz so, wie Sie das hier skizziert haben.
Und das möchte ich auch sehr deutlich sagen, darauf warten wir, und das wird auch ein Ergebnis der Ausschusssitzung im Januar sein: Wir werden natürlich über das Ergebnis der Charité-Studie sprechen. Und zur Genesung und zur Ehrlichkeit gehört auch dazu: Diese Charité-Studie, wo es auch unterschiedliche Haltungen gibt und viele sagen, dass sie eigentlich gar keine wirklich echte Substanz hat, weil sie ein bisschen am Thema vorbeigeht, wurde ja durch den damaligen Innensenator Frank Henkel und Polizeipräsident Kandt mit initiiert und ins Leben gerufen. Es war immer der Punkt, dass wir, wenn diese Studie fertig ist und ausgewertet wird, dann
die Ergebnisse nicht nur im Parlament besprechen, sondern wir sie letzten Endes auch einfließen lassen bei der Frage: Wie geht es weiter mit der Entschädigung bzw. auch mit den Dienstunfällen?
Der letzte Punkt – den will ich wenigstens noch anmerken, und das halte ich auch für ganz wesentlich –: Wir werden auch dafür Sorge tragen, dass die Ergebnisse der Kommission, aber auch dieser Studie nicht nur ins nächste Jahr getragen werden, sondern dass wir uns auch aufgeben, dieses Thema weiter zu begleiten. Denn eins ist klar: Mit der Einrichtung eines Fonds, mit dem Thema Dienstunfallanzeigen und Beihilfe sind Dinge im Raum, die teilweise noch nicht geklärt werden, die wir aber klären und die wir gemeinsam in einem sachlichen Ton und in einer sachlichen Art und Weise mit dem Betroffenen klären.
Ich möchte mich ganz herzlich bedanken, und damit ende ich auch – –
Herr Krestel? – Gerne.
Ich bedanke mich sehr für die Frage. Wir sind so verblieben, dass Kollege Lux diese beantworten wird. Wir haben sie auf dem Radar.
Ja, wir sind eine Koalition, und wir leben das auch solidarisch. Die Frage wird gleich beantwortet werden. So haben wir das verabredet.
Aber ich möchte mich noch bedanken, insbesondere bei B.I.S.S. e. V., beim BDK und vielen anderen Gewerkschaftern, die jahrelang gekämpft haben und nicht nur versucht haben, das Thema an die Öffentlichkeit zu brin
gen, sondern auch versucht haben, ganz vielen Menschen die Augen zu öffnen. Ich habe sehr die Hoffnung, dass wir nächstes Jahr einen Weg gefunden haben, womit man sagen kann: Hier haben alle Seiten ganz intensiv und erfolgreich – in Anführungsstrichen, muss man sagen – gearbeitet, dass es letzten Endes auch zu der Auszahlung und auch zu der Wertschätzung kommt. Ein wichtiger Punkt war – und das war für mich auch wichtig – die Frage der Rehabilitierung innerhalb der Behörde. – Deswegen herzlichen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit! Wir werden den Dialog definitiv fortsetzen. Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist schon bezeichnend, Herr Dregger, dass Sie mich hier noch als Kronzeuge anführen für etwas, was uns eigentlich alle im Haus interessieren sollte. In der damaligen Koalition, unter Rot-Schwarz, war es uns ein Anliegen, etwas zu tun bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei der Berufsfeuerwehr,
und Sie wissen sehr genau – ja, ich sage es deswegen, ich habe auch die Pressemitteilung aus dem Jahr 2015 dabei, da können wir auch noch mal drüber reden –, was wir damals besprochen und was wir beschlossen haben.
Sie wussten damals auch, so wie wir heute alle wissen, dass das ein Prozess ist, der mittel- und langfristig angelegt ist. Sie wussten auch, wie heute, dass die Zahlen, die Einsatzzahlen, gerade im Rettungsdienst seit Jahren ansteigend sind. Herr Gräfling hatte im Jahr 2015 explizit darauf hingewiesen, dass wir einen Anstieg haben, der sich nach oben hin fortzeichnet, und das heißt, mit dem Personal, mit den Möglichkeiten im Bereich der Fahrzeuge, Rettungsdienst usw. usf., haben wir eine Situation, von der wir sagen müssen, dass wir an der Kapazitätsgrenze angekommen sind. Das ist, glaube ich, klar.
Und deswegen ist es auch wichtig, dass wir nicht nur im jetzigen Doppelhaushalt etwas tun – das hat der Innensenator sehr deutlich gemacht –, zum einen bei der Fahrzeugbeschaffung, die sehr wohl stattfindet, zum anderen bei der Frage, wie viel Personal jetzt eigentlich eingestellt wird, auch zusätzlich eingestellt wird; bei der ganzen Frage der Besoldung, die natürlich auch für die Feuerwehr eine Rolle spielt, oder eben auch bei der Frage der Beförderung. Da sind etliche Dinge auf dem Weg.
Warum sage ich das? – Weil Sie so ein Stück weit einen Weg zeichnen und auf ein Sprungbrett aufspringen, um
(Burkard Dregger)
zu sagen, Rot-Rot-Grün, die haben doch kein Interesse an der Feuerwehr.
Wie auch immer. Ich meine, wir haben bei den Haushaltsberatungen, auch gerade bei der Freiwilligen Feuerwehr, sehr deutlich gemacht, wie wichtig uns allen das Ehrenamt dort ist. Sie wissen sehr genau, dass wir gerade im Bereich der Modulbauten bei der Freiwilligen Feuerwehr jetzt ein Referenzobjekt haben, Rauchfangswerder, das über Jahre gewachsen ist. Diese Thematik: Was passiert eigentlich konkret, was kann man konkret tun? – auf der einen Seite. Und auf der anderen Seite wissen Sie sehr genau, dass wir darauf achten, die Qualitätsstandards einzuhalten, die wir haben, und, wie Sie damals schon erkannt haben, darauf reagieren müssen:
Wie ist eigentlich die Bewerberlage, wie ist die Bewerberzahl?
Nein, jetzt nicht, nachher vielleicht. –
Wir haben die Situation bei der Berufsrettungsdienstakademie, bei der BFRA, bei der eindeutig und klar ist, dass sie eine Kapazitätsgrenze hat, dass sie das, was sie an ihrem Standort hat, im Grunde genommen nur leisten kann, wenn dann auch weiter investiert wird. Sie haben die Situation – das lag auch in Ihrer Verantwortung im Jahr 2016 –, es gab Planungsgutachten bei der Frage, ob dieser Standort beispielsweise für Tegel ausreichend ist. Da ist Ihnen auch klar beschieden worden, ja, man hält daran fest. Aber Sie wissen sehr genau: Wenn Sie mehr ausbilden wollen, brauchen Sie bei der Rettungsdienstakademie eben auch mehr Kapazitäten, Räumlichkeiten und Personal.
Sie haben in Ihren Antrag relativ viele Dinge hineingeschrieben. Was Sie aber vergessen und wo Sie auch ein bisschen Sand in die Augen streuen, auch gegenüber der Öffentlichkeit: Sie sagen, die Feuerwehr hätte keinen Plan. – Das muss man schlicht von sich weisen, aus dem einfachen Grund, dass die Feuerwehr sehr wohl einen Plan hat. Sie hat einen kurz-, mittel- und langfristigen Plan, die Behördenleitung hat einen Plan. Der neue Landesbranddirektor, Herr Homrighausen, wird uns das sicher in der nächsten oder übernächsten Innenausschusssitzung auch vorstellen können.
Ich glaube, das wird nicht besser.
Der wird uns das sicher auch vorstellen können, aus dem einfachen Grund: Sie müssen auch klar und deutlich machen, dass die Berliner Feuerwehr die Beinfreiheit, die finanzielle Ausstattung bekommt. Da sind wir auf dem Weg. Der Innensenator, der Senat, aber auch die Regierungsfraktionen sagen sehr deutlich: Das hat für uns Priorität.
Und ich will Ihnen auch sehr klar sagen: Selbst wenn der Finanzsenator heute sagen würde, er stellt einfach mal 500 Millionen Euro zur Verfügung, für die Fahrzeugbeschaffung, für die Immobilien, für den Umbau und, und, und, dann haben Sie die Situation, dass Sie das Geld gar nicht einsetzen können.
Ja, weil Sie mindestens zwölf bis 15 Monate brauchen, wenn es sich beispielsweise um Spezialfahrzeuge handelt, dass die überhaupt, nachdem der Haushalt hier beschlossen wurde, am Ende nicht nur als Auftrag rausgehen, sondern wirklich vor der Haustür stehen.
Das ist das Problem – genauso bei der Frage, wie Wehren und Wachen saniert werden. Auch da haben Sie die Situation, dass Sie auf Planung angewiesen sind. Sie sind auf die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken angewiesen, zwischen den Senatsverwaltungen, zwischen der BIM und vieles mehr, um gemeinsam die Projekte voranzubringen. Und deswegen sollten Sie lieber nicht mit dem Finger auf andere zeigen – auch Sie steckten in der Verantwortung, fünf Jahre lang, jedenfalls mit dem Innensenator.
Ja, da sind auch Fehler gemacht worden, das ist das Eine. Das Andere ist, und damit will ich auch schließen: Wir sollten die Chance nutzen, auch als Parlament, der Feuerwehr den Rücken zu stärken und ihr nicht in den Rücken zu treten. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Kollege Lenz hat mit seiner Fraktion den Gesetzesentwurf eingebracht zum Artikel 36, den er schon richtig zitiert hat. Da geht es im Kern um das Thema der Vertrauensperson. Das soll umbenannt werden in „parlamentarischer Beauftragter“. Der kleine Hinweis sei mir gestattet: Das Instrument ist in der Tat nicht neu, das steht schon im Gesetz. Es ist nur nicht mit Leben erfüllt worden. Von daher ist es eine Sache einer Debatte, die wir schon in der vergangenen Wahlperiode hatten. Ich möchte gern darauf hinweisen, dass die CDU im letzten Quartal hier einen einzelnen Antrag eingebracht hat zu einem anderen Thema. Damals habe ich schon gesagt, dass es doch recht klug wäre, dieses sozusagen komplett zu tun, also Gesetzesänderung einmal zu machen, einmal anzupacken und dann durch verschiedenste Bereiche anstatt Dinge zusammenzupuzzeln oder zusammenzuschustern.
Auf der anderen Seite muss ich sagen, Herr Kollege Lenz, ich glaube, so ein bisschen erkennt man das. Ich habe hier mal was vorbereitet. Sie sehen hier Ihren Antrag; das Rote ist das, was wir damals in der Koalition unter SPD/CDU in der Synopse hatten. Sie sehen, das ist eine ganze Menge. Dann kommt ein bisschen was Grünes, das ist das, was Sie eingefügt haben und als neu verkaufen, und dann noch ein bisschen Begründung. Der Begründungstext ist übrigens aus dem Jahr 2015. Das ist nicht schlimm. Das zeigt aber nur, dass wir damals schon zu Recht viel miteinander diskutiert und divertiert haben, dass wir aber leider zu keinem Ergebnis gekommen sind. Deswegen wollte ich das hier gern noch mal deutlich machen, dass nicht der falsche Eindruck entsteht, dass hier etwas ganz Neues auf den Tisch kommt, sondern wir in der Tat – das will ich auch gegenüber dem Kollegen Lux und anderen sagen – sehr wohl Sprecherrunden zu dieser Thematik hatten und auch gute Ideen, gute Ansätze. Ich finde, das wäre auch ein gutes Instrument, um gerade mit den demokratischen Fraktionen im Verfassungsschutzausschuss hier zusammen gemeinsam etwas auf den Weg zu bringen. Die Koalition hat sich darauf verständigt, auch in der Koalitionsvereinbarung, auch das Verfassungsschutzgesetz anzufassen, anzupacken. Das werden wir natürlich auch tun. Von daher freuen wir uns auf die Debatte, die wir nach der Sommerpause führen werden.
Und zum Schluss zum Änderungsantrag der AfDFraktion, Kollege Gläser wird ja noch mal sprechen: Ich finde, wer schon im Begründungstext das Wort „der Landesgeheimdienst“ verwendet, obwohl es eigentlich ein Nachrichtendienst ist, der zeigt letzten Endes sein individuelles politisches, beschränktes Weltbild. Von daher, glaube ich, ist es nicht ganz so akzeptabel, was Sie da auf den Tisch gelegt haben. Wir werden uns sachlich und faktisch mit den Themen frühestens nach der Sommerpause befassen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat heute einen Antrag mit der Überschrift „Verfassungskonformität des Islamischen Jugendzentrums Berlin überprüfen“ eingebracht. Eine Partei, deren politischer Freundeskreis sich selbst im Verfassungsschutzbericht findet, erhebt hier den Anspruch, eine parlamentarische Debatte über Verfassungskonformität zu führen.
Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass Sie sich überhaupt trauen, den Finger zum Thema Verfassungskonformität im parlamentarischen Raum zu heben.
Ihr Freundeskreis findet sich auf Seite 100 des Berichtes des Berliner Verfassungsschutzes, denn da geht es um das Thema Rechtsextremismus.
Sie finden auf der Seite 109 etwas zur Identitären Bewegung. Sie finden auf der Seite 121 etwas zu Bergida. Sie finden auf der Seite 147 etwas zu den Reichsbürgern.
Damit sollten Sie sich mal auseinandersetzen, bevor Sie warnend den Finger gegenüber anderen Organisationen, vor allem in diesem Bundesland, erheben! Das sollten Sie sich mal merken!
Wir können gleich auch über Ihre Bundesebene sprechen. Gerade vorgestern wurde deutlich, wer bei Ihnen im Bundestag mitarbeitet: 27 Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten sind aktiv in rechtsextremistischen Netzwerken unterwegs. Herzlichen Glückwunsch, Herr Pazderski!
Nein, ich glaube, das reicht da drüben. – Da wissen wir doch Bescheid, wo Sie herkommen und wie Sie ticken! – Das sollte man klar und deutlich sagen. – Und wir wissen auch – das haben wir beim Ausschluss Ihrer zwei Abgeordneten aus der eigenen Fraktion gesehen –, dass solche Äußerungen und solche Gesinnungen bei Ihnen teilweise geduldet werden und teilweise auch zur Rolle gehören.
Spannend ist – das hat der RBB letztes Jahr sehr schön deutlich gemacht – auch Ihre Verbindung als Berliner Landesverband der AfD zur Identitären Bewegung. Ich erinnere an die Grillparty, die Sie hatten, und den Bruderkuss zwischen der jungen Identitären Bewegung und der jungen AfD. Was Ihr Abgeordneter Weiß dort getan hat, spricht Bände.
(Thorsten Weiß)
Ihr Unvereinbarkeitsbeschluss ist Schall und Rauch, sie leben es nicht! Sie müssen damit leben, dass Sie hier nicht die Fraktion sind, die den Finger heben darf
[Frank-Christian Hansel (AfD): Doch, ganz genau! Nur wir! und fragen kann, ob etwas verfassungswidrig ist oder eben verfassungskonform. [Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]
Zur Sache selbst – Herr Pazderski, da können Sie noch eine Menge lernen! –: Sie nutzen dann den Verfassungsschutz, wenn er Ihnen politisch passt, wenn er in Ihre Ideologie, in Ihre politische Hetze passt. Dann ist der Verfassungsschutz für Sie ein wichtiges Thema.
[Frank-Christian Hansel (AfD): Eine Bankrotterklärung, was Sie hier abliefern, weil Sie zur Sache nichts sagen! – Georg Pazderski (AfD): Versagen auf ganzer Linie!]
Auf der anderen Seite wollen Sie den Verfassungsschutz einseitig einsetzen. Sie wollen ihn politisch lenken, und Sie wollen ihn am besten abschaffen, das hat Ihr Kollege Gläser im Verfassungsschutzausschuss mehrmals dargestellt.
Deswegen sind Sie in der Frage völlig blind. Und ich glaube, Sie sind auch der falsche Ansprechpartner. Wir werden uns im Ausschuss für Verfassungsschutz darüber unterhalten.
Im Übrigen ist es so – das sollten Sie sich hinter die Ohren schreiben –: All das, was im Verfassungsschutzbericht steht, ob es Bestrebungen sind, ob es Organisationen sind oder Parteien – die stehen da nicht nur drin, weil es ein Mutti-Heft mit schönen Bildchen ist, sondern da ist der Rechtsstaat dran. Sie können davon ausgehen, dass der Verfassungsschutz sich die Sachen dort grundsätzlich permanent anschaut und auch rechtliche Prüfungen vornimmt. – Ich bin sehr gespannt auf die Debatte im Ausschuss. – Herzlichen Dank!
Es ist sehr schön, dass die rechte Seite hier im Haus wach geworden ist – jedenfalls in der politischen Debatte –, nachdem Sie heute bei Ihren Anträgen sehr oft nicht nur
am Thema vorbeigeredet haben, sondern inhaltlich zu nichts, aber auch gar nichts beitragen. Damit können wir gut und gerne leben. Wir erleben auch, wie Sie sich verhalten. Man pöbelt in den Sitzen,
man versucht, seine eigenen Phrasen nach vorne zu bringen. Sie wissen selbst, dass es weder hier im Parlament noch außerhalb dieses Raumes ankommt. Sie sollten sich wieder ein bisschen beruhigen und auf die Gesundheit achten!
Zu der Sache selbst, Herr Woldeit, muss ich Ihnen sagen: Mit der weinerlichen Art, wie Sie gerade vorgetragen haben, kann ich leben. Ich muss mich für gar nichts entschuldigen. Ich habe das dargestellt, was letztes Jahr und davor zu lesen war. Ich habe das dargestellt, was wir im Berliner Verfassungsschutzausschuss mehrmals diskutiert und besprochen haben. Ich habe dargestellt, wie Sie sich in den Ausschüssen verhalten, und ich habe dargestellt, dass Sie sich nicht klar zu den Themen bekennen. Sie haben keine klare Linie zu den Fragen: Wie stehen Sie eigentlich zu der Identitären Bewegung? Wie stehen Sie eigentlich zu den Reichsbürgern? Warum laufen Mitglieder von Ihnen bei Bergida mit? – Das würde ich gerne wissen. Das können wir alles gerne mal debattieren.
Und dann können Sie den Finger erheben zu der Frage, ob wir über Verfassungskonformität und Verfassungsfeindlichkeiten von Bestrebungen diskutieren. Das können wir in einer ruhigen und sachlichen Art und Weise tun; damit habe ich überhaupt kein Problem.
Es gilt auch der Satz, liebe AfD-Fraktion: Genauso wie wir mit der NPD leben müssen, die verfassungsfeindlich und extremistisch und nicht verboten ist, müssen wir in diesem Haus auch mit Ihrer politischen Scheinheiligkeit leben. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte ein Stück weit noch einmal auf die Genese dessen eingehen, über was wir heute eigentlich debattieren und diskutieren. Herr Kollege Dregger ist ein Stück weit darauf eingegangen, wie das eigentlich damals war Anfang November, als die sogenannte WhatsApp-Sprachnachricht öffentlich wurde, wo es dann einen anonymen Brief gab zum Thema Polizeiakademie, zu der Frage von Führungskultur, von Fehlerkultur innerhalb dieser Behörde und dieser Struktur, aber auch viele Punkte, die man ein Stück weit als Skandalisierung bezeichnen kann, die im öffentlichen Raum jedenfalls eine große Rolle gespielt haben. Das war keine Geschichte, wo man sagt: Schwamm drüber, das steht man durch, das wischt man weg, und dann ist die Sache in Ordnung, sondern es war auch ein bundesweites Thema. Es war eine Situation, wo man sagen konnte: Es passt wieder ins Bild. Berlin-Bashing, das klappt. – Auf der anderen Seite war es so, dass es viele Behauptungen gab. Es gab eine Menge Legenden, und, man muss dazu sagen, es gab am Ende wenig Substanz.
Viele Dinge wurden jedenfalls in der Sondersitzung des Innenausschusses nicht nur debattiert, sondern auch ausgeräumt. Es war so, dass wir über die Situation, Stichwort: organisierte Kriminalität, Unterwanderung dessen, viel diskutiert und gesprochen haben. Auch da war nicht groß etwas Handfestes dabei, also ich will damit sagen, die Aufklärung folgte. Man muss dazusagen, dass wir von November bis Januar erheblich Aufklärung geleistet haben. An allererster Stelle möchte ich Innensenator Geisel und seinen Staatssekretär Herrn Akmann nennen, denn sie haben dazu beigetragen, zu sagen: Wir hören und schauen uns Situationen nicht nur an, sondern wir werden uns darum kümmern, dass wir dieses ganze Themenfeld noch einmal extern begleiten. – Man höre und staune: Wir haben einen Polizeibeamten aus Bayern, der sich demnächst die Situation vor Ort in der Polizeiakademie anschauen wird.
Er wird zum einen schauen, was dort gelaufen ist und was verbessert werden muss. Zum anderen, das ist uns als Koalition sehr wichtig, muss im Fokus dieser ganzen Debatte die Frage der Qualität in der Ausbildung eine Rolle spielen. Es muss auch die Frage im Raum stehen, ob die Einstellungskriterien ausreichen, und wir dürfen am Ende nicht die Menschen, die dort tagtäglich arbeiten,
(Burkard Dregger)
im Regen stehen lassen. Die Kritik, die im Inneren geäußert wird, muss nicht nur nach außen getragen werden, sondern sie muss sich aufklären und auflösen. Das heißt, Kritik muss ernst- und wahrgenommen werden.
Wir haben mit dem, was wir jedenfalls in der parlamentarischen Beratung auf den Weg gebracht haben, durch Anhörungen, durch den Sonderbericht und vieles mehr, durch das, was extern passieren wird, einen erheblichen Schritt nach vorn gemacht. Der externe Beauftragte wird uns nicht daraus entlassen, auch selbst als Parlament, als Ausschuss dranzubleiben. Ich habe die Hoffnung, dass wir dort jedenfalls für die notwendige Aufklärung sorgen. Die Debatte um einen Untersuchungsausschuss, glaube ich, hat sich auch im Kern erledigt, weil wir an den Themen arbeiten. Ich selbst werde mir demnächst eine Woche lang ein Bild machen und mir anschauen können, wie die Akademie arbeitet. – Ich möchte mich für die Aufmerksamkeit bedanken. Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank, Herr Kollege Woldeit! – Eine Frage: Was Sie gerade beschrieben haben, macht ein Stück weit den Eindruck, dass Sie von strukturellen Problemen sprechen, also von der sogenannten Unterwanderung. Auf der
anderen Seite haben Sie Einzelfälle benannt. Was steht denn, und was stimmt denn nun eigentlich bei Ihnen? Sprechen Sie also von Strukturproblemen grundsätzlich, von Unterwanderung, von Straffälligen, oder sprechen Sie vielmehr von Einzelfällen, die auch der Polizei dort bekannt sind?
Das andere ist: Wie intensiv haben Sie sich denn eigentlich im Sommer 2016 bei dem Thema Polizeiakademie im Innenausschuss als AfD-Fraktion eingebracht?
2017!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kollege Lenz! Sie sind dann doch wieder in diesen Alarmismus verfallen und haben dann am Ende einige Punkte miteinander vermischt, die jetzt
vielleicht nicht unbedingt mit Ihrem Änderungsvorschlag zum Gesetz zu tun hatten. Das kann man machen, muss man aber nicht, um es deutlich zu sagen. Ich empfand es jetzt nicht als zu emotional, zu hart in der Debatte, was wir am 6. Dezember 2017 im Verfassungsschutzausschuss besprochen und debattiert haben. Zum Meinungsaustausch gehört auch dazu, dass einmal etwas hitzige Worte fallen, aber der sachliche Ton doch im Vordergrund steht.
Ich will mich auf vier Punkte beziehen. Zum einen ist es so, dass Sie in der Begründung – das würde ich gern zitieren, worum es Ihnen im Kern ging – gesagt haben, es sei erforderlich, dem Berliner Verfassungsschutz frühzeitiger zu ermöglichen, solche Personen bereits weit im Vorfeld möglicher Gewalttaten zu beobachten. Zweitens orientiert sich die Begründung – wie Sie schon ausgeführt haben, so stand es bei Ihnen – an der Änderung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes vom Februar 2017. Bayern hat damit als erstes Bundesland auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert. Das ist sozusagen das, was Sie in der Begründung, im Entwurf Ihres Gesetzes zu dem Thema, hatten.
Konkret geht es Ihnen darum, was die Veränderungen betrifft – das haben Sie angesprochen –, dass Einzelpersonen ohne Personenzusammenschluss zum einen beobachtet werden sollen und zum anderen – das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu, weil Sie es gerade eben in dem Wortbeitrag nicht ausgeführt haben –, das haben Sie gesagt, dass die Landesämter für Verfassungsschutz dann dafür die anderen Aufgaben vom Bund, was Beobachtungsaufgaben betrifft, mit abdecken sollen. Es wäre also noch einmal zusätzliche Arbeit und Mehrarbeit.
Was wollen Sie eigentlich erreichen? – In der Tat, Sie haben es gerade vorgetragen, wollen Sie die Streichung eines Satzes. Das klingt erst einmal simpel und einfach und kann den einen oder anderen vielleicht erst einmal nicht erschrecken, aber es geht darum, dass Sie sagen, dass Einschränkungen für die Beobachtung von Einzelpersonen aufgehoben werden sollen. Jetzt stelle ich noch einmal die Frage, Sie haben es skizziert: Gibt es tatsächlich diese Einschränkungen? Ist das, was Sie gerade an Beispielen gebracht haben, wirklich Realität? Wir haben, wie ich finde, im Ausschuss selbst darüber gut und vernünftig diskutiert. Der Berliner Senat, aber auch die Koalition, sieht in diesem Punkt sicherlich keinen Änderungsbedarf. Man muss auch erwähnen, dass Bayern wieder einen exklusiven Weg geht. 15 Bundesländer und der Bund haben eine Linie. Zum anderen ist es so, dass es nicht dem entspricht, die Einstellung des Verhaltens ist nicht ausschlaggebend für eine Beobachtungstätigkeit.
Auch zur Rechtsgrundlage, wie Sie ausgeführt haben, muss ich sagen, dass es nicht unbedingt dem entspricht, dass Sie in der Frage recht haben, dass die Rechtsgrundlage bisher nicht ausreicht, denn es gilt hier der Punkt,
(Stephan Lenz)
dass verfassungsschutzrelevante Bestrebungen natürlich eine Rolle spielen.
Zum vorletzten Punkt möchte ich noch einmal erwähnen und herausheben, dass es auch jetzt schon möglich und zeitgemäß ist, Personenzusammenschlüsse sozusagen zu beobachten und vertieft anzuschauen, gerade wenn es um das Thema Gewaltorientierung und terroristische Bestrebungen geht.
Auf den Punkt gebracht: Das, was Sie aus Bayern nach Berlin mitgebracht haben, ist zwar eine nette Verpackung, entspricht aber nicht unbedingt den Tatsachen. Ich würde mich freuen – ich glaube, dass es dort auch hingehört –, dass wir nicht einen einzelnen Satz, den wir aus dem Gesetz streichen, im Ausschuss diskutieren, sondern dass wir vielleicht die Gelegenheit nutzen, wenn wir das Verfassungsschutzgesetz novellieren, im Ganzen über die Thematik zu sprechen. Die Koalitionsfraktionen lehnen diese Gesetzesänderung natürlich ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte eingangs erwähnen, um das deutlich zu machen, dass in Berlin jährlich ca. 1 500 Menschen durch Wiederbelebungsversuche des
(Präsident Ralf Wieland)
Rettungsdiensts im wahrsten Sinne des Wortes am Leben gehalten, gerettet werden, das erstens.
Zweitens: Bei einem Drittel dieser Fälle sind die sogenannten Ersthelfer vor Ort, also Menschen, die unmittelbar in eine Situation eingreifen müssen, um Menschenleben zu retten, um das Beste zu tun, was sie tun können. Das ist das, was wir tagtäglich in Berlin erleben, das was der Rettungsdienst hier bei uns leistet und tut.
Zum anderen, Herr Mohr, möchte ich kurz den Einstieg nehmen: Der Antrag liegt nun endlich vor, jedenfalls wird er endlich im Parlament diskutiert. Warum es bei Ihnen drei Monate gedauert hat, weiß ich nicht. Es war wie eine Vorankündigung, wie eine Preview. Nun ist er im Parlament, und nun werden wir sicherlich die Zeit haben, im Innen-, aber auch im Gesundheitsausschuss intensiv darüber zu beraten, was sicherlich auch richtig ist, und – das will ich hinzufügen – es ist richtig, durch parlamentarische Anfragen nachzufragen, das ist der eine Punkt, und daraus initiativ zu werden.
Der andere Punkt: Ich glaube, klüger wäre es vielleicht gewesen, Ihr Kollege Woldeit und andere im Innenausschuss hätten beispielsweise einen Besprechungspunkt zu dem Thema anmelden können, dass man das Thema erst mal aufruft, bevor man einen Antrag schreibt. Ich glaube, dass die Berliner Feuerwehr nicht allzu schlecht ist, gerade in diesem Zusammenhang, was den Defi oder den sogenannten Schockgeber in dieser Stadt betrifft. Es passiert eine ganze Menge, und ich denke, dass wir in der Beratung jeweils in den beiden Ausschüssen auch eine Menge erfahren werden von dem, was Sie im Antrag aufgerufen haben. Es sind letzten Endes vier größere Punkte, auf die Sie eingehen und sagen, dass dieser sogenannte Defi an vielen Stellen dieser Stadt verfügbar sein soll, dass es Standards und Richtlinien geben soll oder dass man ein sogenanntes Netz hat, gerade beim Einsatzleitsystem, wo das einpflegt wird. Das kann man machen.
Ich will auf einen wichtigen Aspekt hinweisen: Es gab, wie ich finde, ein gutes Interview mit einem Kardiologen, Dietrich Andresen, im „Tagesspiegel“ im Jahr 2016 zu dem Thema. Es gab auch eine Studie aus dem Jahr 2008, die man sich noch mal in Ruhe angucken kann. Aber – das hat er sehr deutlich gesagt, und damit will ich diesen Beitrag schließen – es ist nicht nur die Entscheidung, dass man so einen Defi hat, sondern es gelten drei Grundregeln. Die eine ist, wenn man helfen will, die Bewusstlosigkeit zu prüfen, die andere ist, das haben Sie schon genannt, die Feuerwehr rufen, und der dritte Punkt ist, mit der Herzdruckmassage zu beginnen. Ich will damit sagen: Man muss dann auch helfen und einschreiten, wenn man die Chance hat. – Deswegen bin ich gespannt auf die Debatte im Innenausschuss, aber auch im Gesundheitsausschuss. Wir werden das dann miteinander auswerten. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte den Ball, den Sie gerade hierher geworfen haben, gerne zurückgeben, Frau Smoltczyk. Ich möchte mich auch seitens der SPDFraktion ganz herzlich bei Ihnen als Datenschutzbeauftragter, aber eben auch bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, und zwar auch gerade deswegen, weil sie unermüdlich für die Einhaltung der Grundrechte und Freiheitsrechte in dieser Stadt aktiv tätig sind und oftmals bei Debatten Dinge hören, wo sie sagen, na ja, das könnte man anders formulieren, aber sie an der Sache orientiert sind. Es ist wichtig, dass Sie diese Aufgabe übernehmen und wir den Datenschutzbericht nicht einfach abheften und sagen: Ist gut! – Er ist ein Auftrag an uns als Parlament, Dinge weiterzuverfolgen bzw. ihnen nachzugehen. Deswegen noch einmal von unserer Seite: Herzlichen Dank!
Ich durfte vor genau einer Woche bei Ihnen hospitieren. Das war für mich interessant. Ich durfte mir die Behörde anschauen, mit Mitarbeitern sprechen und mir einen Überblick verschaffen, was sie leisten und tun. Eins ist dabei sehr deutlich geworden: Es geht teilweise um individuelle Datenschutzprobleme, aber die Behörde erfüllt gerade in politischen Debatten eine wichtige Funktion.
Ich möchte auf ein größeres Thema hinweisen, das uns in diesem und dem nächsten Jahr sicher noch intensiv beschäftigen wird, nämlich die Initiative zur Videoüberwachung. Dazu haben Sie sich rechtlich klar positioniert, und Sie haben abgewogen, was machbar und möglich ist. Dieser Input ist für die politische Debatte sehr wichtig. Es ist ein wichtiger Fingerzeig an uns, den Datenschutz bei diesem Thema hochzuhalten.
Als Innenpolitiker macht man den Spagat zwischen dem Ausschuss, der für Inneres zuständig ist, und dem, der für Datenschutz zuständig ist. Das geht. Es ist eine Frage, wie man die Rollen ausfüllt. Man muss abwägen zwischen Sicherheit auf der einen Seite und Freiheit und Grundrechten auf der anderen. Das sind ganz elementare Themen in unserem Land, in unserer Demokratie. Ich denke, da sind wir auf einem guten Weg.
Ein paar Punkte sollte man hier hervorheben: Ich finde es sehr gut, dass Sie umstrukturiert und dort, wo es möglich war, ein Bürgeroffice eingerichtet haben und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind, die ein Problem oder Anliegen haben. Sie sagten, Sie hätten 1 500 bis 1 700 Bürgerkontakte im Jahr. Manchmal seien es kleine und manchmal große Probleme. Ich habe gesehen, dass Ihr Mitarbeiterstamm nicht so groß ist. Er wächst jetzt um 15 Personen. Es ist gut, dass es da mehr Stellen gibt, aber wir als Parlament müssen möglichweise auch über eine Infrastrukturverbesserung nachdenken, darüber, ob das Vorhandene in der Zukunft ausreicht, ob wir eine andere Liegenschaft brauchen. Denn der Datenschutz ist nicht nur wichtig, er muss auch in der Struktur wachsen, damit die Anliegen bearbeitet werden können.
Sie haben bereits auf die europäische Datenschutzgrundverordnung hingewiesen. Da waren Sie und Ihre Behörde ein Stück weit Vorreiter. Sie haben sich dem Problem frühzeitig gestellt und sich in die Institutionen eingebracht, als es um die Beratung ging. Sie haben dazu beigetragen, dass wir das im Mai des nächsten Jahres umsetzten können. Es entlässt aber die Politik nicht aus der Verantwortung, Sie dabei zu unterstützen.
Ich möchte mal mit Zahlen verdeutlichen, welche Größenordnungen die Sanktionsmöglichkeiten haben können – da soll der eine oder andere Finanzpolitiker ruhig in
seinem Sitz nervös werden –: Sie können bei Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes reichen, wenn datenschutzrechtliche Verstöße auftreten. Das würde über den Datenschutz an das Land Berlin zurückgehen. Das wäre ein guter Anreiz, sich dem Thema stärker zu widmen.
Sie haben in Ihrem Jahresbericht 14 große Themenkomplexe aufgegriffen. Die werden wir im Ausschuss alle begleiten. Ich will mit der Hoffnung schließen, dass Sie Ihre unermüdliche Arbeit fortsetzen. Sie werden vielleicht nicht immer Erfolg bei der Durchsetzung bei der Verwaltung oder der Politik haben, aber entscheidend ist, dass am Ende der Datenschutz und die Grundrechte gestärkt werden. Davon haben die Demokratie und der Rechtsstaat etwas. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Lenz! Was soll man zu dieser Entschließung sagen? Wahrscheinlich kann man es relativ einfach zusammenfassen: Der Lenz ist da! Sie haben mit dieser Entschließung, die Sie uns heute vorgelegt haben, etwas dargeboten, zu dem man sich fragen muss: Wie tief muss die Angst vor der AfD eigentlich sitzen, dass man Anträge einbringt, um Themen zu besetzen, damit die AfD-Fraktion nicht auf die Idee kommt, diese hier einzubringen?
Das ist, man muss es so sagen, billige Polemik; nicht mal Herr Wansner hat bei Ihrer Rede geklatscht.
Insofern sehen Sie auch, dass das, was Sie vorgetragen haben, mit halbem Herz von Ihrer Fraktion getragen wird. Das lässt letzten Endes tief blicken.
Ich möchte zu dem Punkt der Entschließung allgemein etwas sagen. Sie sind darauf nicht eingegangen, obwohl hier der richtige Ort gewesen wäre, etwas zum Verfassungsschutz allgemein und später dann vielleicht auch zu Konkreterem zu sagen. Es ist richtig, dass die Landesämter für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik, so auch der Berliner Verfassungsschutz, unter einer sogenannten ständigen Reform stehen. Es ist nicht richtig zu behaupten, dass da irgendwo Stillstand herrscht. Es ist auch richtig, dass deutlich gemacht werden muss, dass gerade wegen NSU ganz hoher Nachholbedarf bei der Frage der
(Stephan Lenz)
Struktur, der Organisation, aber auch bei der Führung von Personen bis hin zur Frage der V-Leute besteht.
Zum anderen ist es so, und hier will ich auf das eingehen, was Sie gesagt haben: Es geht auch um die Frage, wie man den Verfassungsschutz aufstellt. Gibt es einen Weg in Richtung Zukunft? Soll er zukunftsfähig sein? – Ja, er muss zukunftsfähig sein, er muss reformbereit sein. Es ist auch richtig, dass in den vergangenen Jahren etliches Vertrauen zerschlagen wurde. Deswegen ist es sehr wichtig, Vertrauen zurückzugewinnen. Das geht nur durch eine kluge und gute Transparenz.
Sie haben in Ihrer Entschließung oft den Begriff „starker Verfassungsschutz“ genutzt. Wir sagen ganz klar: Es geht um einen guten Verfassungsschutz. Das macht sich doch nicht an der Frage der Stellen fest, ob wir im Berliner Verfassungsschutz 245, 250 oder 280 Stellen haben. Es geht letztlich um die Kernfrage, wie effizient die Abteilung II in der Klosterstraße ist. Darum geht es im Kern.
Auf Seite 2 Ihres Antrags kommen Sie zu dem Kernpunkt, worum es Ihnen eigentlich geht. Ihnen geht es eigentlich um die Auseinandersetzung mit der Frage, wie die rot-rot-grüne Koalition zum Verfassungsschutz steht. Erstens können wir festhalten, dass der Verfassungsschutz nicht abgeschafft wird. Zweitens können wir festhalten, dass wir als Koalition vereinbart haben, dass es Reformbedarf gibt. Das werden wir uns anschauen. Das werden wir prüfen, denn das Land Berlin soll eben nicht beispielsweise Schlusslicht sein bei der Frage: Wie modern ist ein Verfassungsschutz? – Deswegen gibt es da einiges zu tun.
Und Sie haben auch noch mal aufgelistet, das finde ich sehr interessant, die Frage der Kontrolle und haben letzten Endes mit dem Finger auf sich selbst gezeigt, dass wir seit über zehn Jahren keine Vertrauensperson haben. Es ist unsere ureigene Aufgabe als Parlament, als Ausschuss, in dieser neuen Wahlperiode dafür Sorge zu tragen, dass es dazu kommt, und vor allem nicht nur die Frage der Kontrolle im Blick zu haben, man muss sie am Ende auch ausüben. Das ist, glaube ich, ein ganz wesentlicher Punkt, den Sie im Blick haben sollten.
Ich möchte den Bogen damit schließen, dass gerade in dieser Situation der Bundesrepublik, aber auch gerade was Berlin betrifft, der Dank nicht nur einer Abteilung II der Innenverwaltung für die geleistete Arbeit gelten kann, sondern allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Land Berlin für die Sicherheit zuständig sind, und das sind unzählige Menschen, die Überstunden leisten und gerade nach dem schrecklichen Attentat am 19. Dezember engagiert daran arbeiten, aufzuklären, zu informieren und vor allen Dingen daran zu arbeiten, dass Berlin sicher bleibt und sicher ist. – Herzlichen Dank!