Albert Weingartner
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Last Statements
Weswegen wurde der Abtransport auf dem Landweg gewählt? Wurde kein Flug genehmigt?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele Strategien der Grünen, den Bau der A 100 verhindern zu wollen und zu torpedieren.
Dabei ist immer die Forderung, die Dresdner Bahn mit den Finanzmitteln der A 100 zu bauen, was faktisch überhaupt nicht möglich ist, was Leuten etwas vorgaukelt, was nicht funktioniert. Mit diesem Antrag werden die Kleingärtner instrumentalisiert, die sich schon von ihren Gärten trennen, um diese für Berlin so wichtige Verkehrsverbindung entstehen lassen zu können. Dass Ihr Antrag, Frau Hämmerling, ein wenig oder viel von einem Schaufensterantrag hat, werden Sie selbst zugeben müssen. Da steckt nämlich die Aussage drin: Wir kümmern uns um die Belange der Kleingärtner.
Was für Berlin und seine Entwicklung richtig und wichtig ist für die effektive Entlastung der Wohnbereiche durch Bündelung des Verkehrs auf leistungsfähige Stadtstraßen und Stadtautobahnen, hat Sie dabei wirklich nicht interessiert.
Auf den Effekt kommt es Ihnen doch bloß an! Wir kümmern uns um die Kleingärtner, ob die das wollen oder nicht. Aber die haben ja schon längst verhandelt und die friedliche Aufgabe ihrer Pachtgrundstücke an diesem Standort vereinbart, das ist bereits mehrfach gesagt worden. Die scheinen einsichtiger zu sein, als es Ihr Antrag ist, der die Kleingärtner nur als Vehikel benutzen will, als Instrument gegen die A 100.
Wir denken, das ist ziemlich unredlich. Wichtiger wäre es zu kritisieren, dass noch nicht genügend Ersatzparzellen vorhanden sind, die der Senat zur Verfügung stellt. Aber das interessiert ja gar nicht wirklich! Nehmen Sie doch die Aussage des Senats endlich zur Kenntnis, dass von ca.
350 Kleingärtnern bereits über 290 Aufhebungsverträge unterschrieben haben.
Es gab keine Kündigungen, es gab keinen Stress, Frau Hämmerling! Hier scheint bei den Kleingärtnern mehr Einsicht und Verantwortlichkeit zu herrschen als bei den selbsternannten Heilsbringern. Sie wollen mit diesem Antrag Ihre plakative Verkehrsverhinderung zur A 100 fortsetzen, und wir denken, das ist ohne Sinn und ohne viel Verstand.
Sogar im sozialdemokratischen Lager hat zur A 100, zu dieser wichtigen Verkehrsader, die richtige Gewichtung der Vor- und Nachteile Einzug gehalten. Manche sagen sogar, mit einer kraftvollen Mehrheit von immerhin 2 Prozent auf dem Landesparteitag, na gut! Nun ist der Hauptausschuss allerdings aufgefordert, umgehend die Finanzmittel für die A 100 zu entsperren und die Vorbereitung weiterzuentwickeln sowie den Bau zu sichern. Die Vertagung im Hauptausschuss gestern – an die Kollegen von der SPD – war dazu allerdings das falsche Signal.
Die Liberalen werden in der Frage der A 100 mit den weiteren vernünftigen Fraktionen im Hause den Senat bestmöglich unterstützen, auf dass das Projekt wirklich realisiert wird. Sollte das am Ende vielleicht doch nicht möglich sein, hat der Bund ja bereits eine Weisung zum Bau der A 100 in Aussicht gestellt – das sollte man im Hinterkopf haben. Insofern wird Ihr Antrag, Ihre Positionierung nicht wirklich weiterführen, und das ist gut so. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Die vorgelegte Änderung der Berliner Bauordnung sehen wir inzwischen bei dieser Vorlage auch positiv. Wir erachten die Änderung der Bauordnung in Teilbereichen als sinnvoll und hilfreich, insbesondere die Abschaffung der Genehmigungspflicht für Dämmmaßnahmen, die bei Grenzbebauung auf das anliegende Grundstück überragen. Hier Erleichterungen für den Bauherren und Gestaltungsmöglichkeit zu eröffnen, ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt. Deregulierung in weiten Bereichen ist aus unserer Sicht ohnehin die richtige Richtung, auch wenn so mancher Administrator darüber stöhnt, dass ihm Mitspracherechte verloren gehen.
Die vorgeschlagene Änderung hinsichtlich einer Abschaffung von Müllschluckern oder Müllabwurfanlage sehen wir noch als nachvollziehbar ein. Die bei der Beratung dagegen vorgebrachten Argumente nehmen wir differenziert zur Kenntnis. Letztendlich haben wir uns bei der Abwägung von Pro und Kontra dieser noch bestehenden Anlagen von den Antworten und Überlegungen gegen das Beibehalten bestehender Anlagen zur Abschaffung bis zum Jahr 2013 überzeugen lassen.
Wovon wir allerdings überhaupt nicht überzeugt worden sind, ist die vorgesehene neue Regelung für Werbung an Baugerüsten. Die formulierte starre Regelung, dass Werbung nach sechs Monaten zu verschwinden hat, macht nach unserer Auffassung überhaupt keinen Sinn. Weder ist diese vorgesehene Regelung an die Größe des Bauvorhabens gekoppelt noch an die Bauzeit. Dagegen wenden wir uns, allerdings auch wegen der sich daraus ergebenden Konsequenzen als Finanzierungsinstrument.
Statt Aufhebung der Verfahrensfreiheit fordert die FDP hier echte Bürgerbeteiligung bei stadtbildprägenden Großwerbeflächen. Die Entwürfe sollen vom Senat im Internet zur Abstimmung gestellt werden mit dem Hinweis auf die entsprechend Einnahmemöglichkeiten. Bleibt die Beteiligung unter einer bestimmten Mindestbeteiligung, gilt das Plakat als genehmigt. Das jetzt vorgeschlagene strikte Verbot ist zwar typisch für diesen Senat, der Wirtschaft und den Bürgern permanent in die Tasche greift, stört ihn aber leider nicht wirklich.
Nein, die Liberalen lehnen diese Werbeflächenänderungsplanungen rundherum ab. Sollte der Senat dann noch versuchen zu definieren, was im Straßenbild ästhetische tragbar ist oder nicht, bleib nur noch völliges Unverständnis zurück. Da fällt einem glatt der Begriff der „Schönheitspolizei“ ein. Wer soll denn die Ästhetik bewerten? Wir denken, jede Menge Rechtsstreitigkeiten werden mit dieser Änderung der Bauordnung auf den Weg gebracht, weswegen wir sie in Gänze, auch bei Teilinhalten, die wir mittragen, am Ende ablehnen.
Die uns vorliegenden Initiativen können nur im Zusammenhang betrachtet werden und beschäftigen sich in unterschiedlicher Weise mit der Zukunft von Kleingärten in Berlin. Auch wir von der FDP-Fraktion sind der Meinung, dass Kleingärten einen wichtigen ökologischen und sozialen Beitrag leisten können. Aber deswegen werden wir nicht auf einem Auge blind und fordern wie die CDUFraktion, alle Kleingärten aus einer befristeten Sicherung in eine unbefristete Sicherung zu überführen.
Wir stimmen ja durchaus damit überein, dass dort, wo es keinen Bedarf für eine andere Nutzung gibt und dies auch auf erkennbare Zeit so bleiben wird, eine Verlängerung der Schutzfrist für einen überschaubaren Zeitraum frühzeitig erfolgen sollte. Und, liebe Kollegen von den Grünen, neun oder zehn Jahre sind bei der Entwicklung von Flächen eben nicht mehr überschaubar.
Wir sind aber der Meinung, dass jede einzelne Fläche in einem regelmäßigen Abstand überprüft werden und dann
eine einzelfallbezogenen Verlängerung der Schutzfrist erfolgen soll – so wie dies auch heute schon geschieht. Die Kleingärten in der befristeten Sicherung sind genau deswegen dort, da sie tendenziell für andere städtebaulichen Aufgaben vorgesehen sind. Und anders als die CDU, die nur für Schulen und Krankenhäuser eine Ausnahme machen will, sind wir der Meinung, dass auch andere Nutzungen, wie die Erweiterung von Gewerbegebieten oder Straßenneubauten, Gründe sein können für eine anderweitige Nutzung. Wir sind der Meinung, dass sich eine Stadt entwickeln muss. Ihr Antrag zeigt dagegen deutlich auf, wogegen Sie stehen: Flexibilität – also Anpassungsfähigkeit, Entwicklungspotentiale zulassen, Perspektivische Planungen, usw. Daher werden wir Ihren Antrag, anders als den von den Grünen, ablehnen.
Kommen wir zu ihrem neuen Antrag: Hier soll das Bundeskleingartengesetz ignoriert und Rechtssicherheit herbeigeführt werden, die es de facto nicht gibt. Das BKleingG regelt eindeutig, was auf Kleingartenflächen zulässig ist und was nicht. Dies hat auch etwas mit der Funktion von Kleingärten zu tun. Inwieweit die Größe von Lauben von bis zu 60 m², die Sie in den Bestandsschutz überführen wollen, keine willkürliche Größe ist, kann sicherlich im Ausschuss erklärt werden. Auf Anhieb ist dies nicht ersichtlich. Immerhin ist die angegebene Größe schon ein Wert für ein Wochenendhaus. Außerdem vergessen Sie, wie an so vielen Stellen, darauf hinzuweisen, wie viel dieser Antrag das Land Berlin kosten wird.
Stellt man diesen Antrag, dann wieder in den Kontext mit dem Antrag Drucksache 16/2640, der unbefristete Verlängerung von Kleingärten fordert, bekommen beide Anträge zusammengenommen eine ganz andere Dimension als jeder für sich. Damit machen Sie es dem Land noch schwerer und vor allem deutlich teurer, Flächen, die eigentlich für andere Nutzungen vorgesehen sind, auch für diese zu nutzen.
Nein, dieser Antrag stößt überhaupt nicht auf unsere Zustimmung. Wir denken, da helfen wahrscheinlich auch keine weiteren Argumente, aber wir lassen uns gerne im Ausschuss überraschen.
Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat, ob es zutrifft, dass der Regierende Bürgermeister sein Parteivolk zur Zustimmung zum Weiterbau der A 100 mit einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerhalb Berlins bewegen möchte?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Czaja! Mit Interesse haben wir Ihren Ausführungen gelauscht, für wie furchtbar Sie das Straßenausbaubeitragsgesetz halten – das tun wir auch, da sind wir ganz bei Ihnen. Leider beteiligen sich an dieser Straßenräuberei, wie Sie es genannt haben, Ihre Stadträte in den Bezirken.
Von dieser Seite könnte man etwas mehr Widerstand erwarten.
Den Worten könnten mehr Taten folgen; diesen Spagat haben Sie nicht ganz hinbekommen. Das nennt man Scheinheiligkeit – so viel zu Ihren Ausführungen.
Nun zu einem Zitat von Frau Junge-Reyer aus dem Jahr 2005 zu Beginn der Diskussion über das Straßenausbaubeitragsgesetz:
Wir erwarten – ganz anders, als wir es vielleicht von Verwaltungen gewohnt sind, wenn es darum geht, Bürgerinnen und Bürgern zu Beiträgen heranzuziehen –, von vorneherein Darstellungen von Varianten und möglicherweise entstehenden Kosten in einer Tiefe, Breite und mit einer Sicherheit, wie es nach meiner Einschätzung ungewöhnlich ist.
Nach unserer Einschätzung, Frau Junge-Reyer, ist das einzige, was an diesem Straßenausbaubeitragsgesetz ungewöhnlich ist, die Schlampigkeit und Unsolidität – auch nach fast vier Jahren seit seiner Einführung.
Hinzu kamen die geflissentlichen Worte unseres Kollegen Hillenberg,
Astrid Schneider
damals noch Mitglied der SPD-Fraktion, auch hier in Verkennung der Realitäten:
Wir haben das bürgerfreundlichste Gesetz gemacht, wohlwissend, dass es kein schönes Gesetz ist, weil wir den Leuten in die Tasche greifen. Das wissen wir, aber wir halten es für notwendig und richtig.
Das ist politische Wegelagerei!
Der Bürger macht und tut, bezahlt seine Steuern, immer höher, immer schneller, und, seit diesem Gesetz, auch immer weiter gefasst. Eine neue Bemessungsgrundlage für Abgaben war geboren. Eigentümer sollen auch hier zu sportlichen Höchstleistungen gebracht werden. Die FDP hat sich von Anfang an gegen ein solches Gesetz ausgesprochen – in den Diskussionen und auch in den Abstimmungen und dies nicht nur inhaltlich, sondern auch wegen der handwerklichen Fehler, die diese gesetzliche Regelung beinhaltet. Seitdem hat die FDP mehrere Initiativen ergriffen, auf dass wir das Gesetz wieder loswerden, leider in diesem Gremium ohne Erfolg. Der Bürger hat aber inzwischen gemerkt, wie viel soziale Kälte und wie viel Unsolidarität in diesem Gesetz enthalten ist. Er zeigt den Initiatoren dieses Gesetzes auf, was ihr gesetzgeberisches Handwerk wert ist. Zwar liegt der ausführende schwarze Peter bei den Bezirken, aber die Verantwortlichen für dieses Gesetz sitzen in diesem Plenum.
Auch diese Gesetzesänderung macht das Gesetz nicht besser. Zwar bestätigt das Vorblatt zur Gesetzesvorlage unsere handwerklichen Bedenken gegenüber dem Gesetz selbst, durch zukünftige Zerstückelung der abrechnungsfähigen Teilstrecken von Verkehrsanlagen wird das Gesetz nicht solidarischer, den betroffenen steuerzahlenden Anwohnern gegenüber nicht gerechter. Wir lehnen es ab, dass auf die Anwohner und Anrainer überfällige Ausbau- und Erneuerungskosten von Straßen, die seit Jahren, teils Jahrzehnten vernachlässigt wurden, teilweise abgewälzt werden; dass nur gut 10 Prozent der Berliner Bevölkerung – die Grundstückseigentümer – bis zu 75 Prozent der beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen zu tragen haben und sie für politisch motivierte Maßnahmen wie z. B. Radfahrwege, Verkehrsberuhigungszonen, Erneuerungen von Gehwegen und Neuanlagen von Parkhäfen bluten sollen.
Darüber hinaus führt die ständige Änderung – auch Herr Dr. Arndt hat heute angekündigt, dass es noch weitere Änderungen geben soll – zu erheblichen Unsicherheiten bei den Haus- und Grundstückseigentümern.
Es gibt kein Wenn und Aber, wir werden diese Änderung des Gesetzes, wie sie vorgelegt wurde, wie auch das ursprüngliche Gesetz weiterhin ablehnen. Es gehört in die Ablage P, da hilft auch, Herr Doering, der Hinweis auf
andere, CDU-geführte Bundesländer nicht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorgelegte Änderung der Berliner Bauordnung sehen wir in einigen Bereichen, speziell was die Werbung betrifft, als schwierig an und erachten die Änderung der Bauordnung in diesem Teilbereich als eher nicht sinnvoll. Kommenden Mittwoch haben wir im Ausschuss mit Vertretern der Architektenkammer und BBU zu diesem Gesetz eine Anhörung. Vielleicht ist es ja noch möglich, die qualitativen Erkenntnisse aus dieser Anhörung noch in diesem Gesetz in einer Vorlage unterzubringen.
Bei der danach stattfindenden Debatte im Ausschuss über den vorgelegten Gesetzentwurf werden wir genau darlegen, aus welchen Gründen wir den Versuch, wieder Beschränkungen bei großflächigen Werbungen einzusetzen, sehr kritisch sehen. Wir können es nicht nachvollziehen, Frau Haußdörfer, weswegen z. B. bei einem Sanierungsvorgang, der länger als sechs Monate dauert, nach diesen sechs Monaten statisch die Werbung zu entsorgen ist und danach ein anderer Bauschutz bzw. Schutz der Umgebung aufgebaut werden muss. Das kostet doch alles bloß Geld. Die Koalition redet zwar immer von Kosten kleinhalten, geht es aber um konkrete Dinge, dann stellen wir immer wieder fest, dass der Belastungsfaktor für die Wirtschaft und Bürger beim Senat keine Rolle spielt.
Sollte der Senat noch versuchen, die Qualität der Werbung zu definieren, was im Straßenbild ästhetisch tragbar ist oder nicht, bleibt nur noch völliges Unverständnis übrig. Da fällt einem glatt nur noch der Begriff Schönheitspolizei oder Ähnliches ein. Statt der Aufhebung der Verfahrensfreiheit fordert die FDP hier echte Bürgerbeteiligung bei stadtbildprägenden Großflächenwerbungen.
Die Entwürfe sollen vom Senat im Internet zur Abstimmung gestellt werden mit dem Hinweis auf die entsprechenden Einnahmen, die bei einer Anbringung von Werbung möglich wären. Das ist die Auffassung der Liberalen. Bleibt die Beteiligung dann allerdings unter einer bestimmten Mindestgröße, soll das Plakat oder die Werbung als genehmigt gelten.
Das jetzt vorgeschlagene strikte Verbot ist zwar typisch für diesen Senat, der Wirtschaft und Bürgern permanent in die Tasche greift – wir haben das ja heute schon gehört –, stört den Senat aber leider nicht wirklich. Im besten Fall kommen noch ein paar Krokodilstränen über die entstandene Lage, und das war es. Nein, die Liberalen lehnen diese Werbeflächenänderungsplanung rundherum ab. Herr Flierl! Wenn Sie sagen, in anderen Großstädten gäbe es kaum Werbung, ich weiß nicht, ob Sie schon mal
in New York oder London – Trafalgar Square, Times Square – waren, fast keine Werbung zu sehen. Ich kann Ihren Argumenten in dem Fall nicht wirklich folgen.
Das heißt, wir empfinden diese Änderung als nicht nachvollziehbar.
Anders bei den anderen beiden vorgeschlagenen Änderungen, Vorschriften zur energetischen Sanierung im Bestand und Verbot der Errichtung von sogenannten Müllschluckern bzw. deren Stilllegung. Hier haben wir ähnliche Betrachtungsweisen wie in der Vorlage dokumentiert und werden diesen Teilen der Vorlage zustimmen können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier zu diesem Tagesordnungspunkt zwei Anträge der Grünen zusammengefasst. Der erste Antrag behandelt den Neuvermietungsunsinn bei öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften. Zu diesem Antrag haben sich alle schon in der ersten Lesung geäußert. Sie von den Grünen wollen hier Sozialpolitik zu Lasten der Wohnungswirtschaft machen. Die Durchsetzung Ihres Antrags würde bedeuten: die Ausheblung des nichtöffentlichen Wohnungsmarkts, aber auch des allgemeinen Bundesmietrechts, weitere Regulierungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt, Sonderpflichten für öffentliche und Marktverzerrung zu Lasten der nichtöffentlichen Wohnungsanbieter. Alles in allem wäre das eine Einschränkung der Investitionsfähigkeit in den Wohnungsbestand der jeweils betroffenen Unternehmen.
Insgesamt hat der Ausschuss da schon richtig gehandelt. Er hat Ihren Antrag zurecht abgelehnt. Das werden wir auch in dieser Runde so tun.
Zum zweiten Antrag über den Erwerb von CrashWohnungen wegen Wegfalls der Anschlussförderung ist unsererseits zu sagen, was wir von solchen Förderprogrammen wie eben dem öffentlichen Wohnungsbau halten: Wir halten davon sehr wenig. Insofern ist der Ausstieg aus diesem Geldfresserprogramm auch völlig richtig.
Nun wird in diesem Zuge der eine oder andere Investor natürlich schwach, und damit werden sicherlich Landesbürgschaften fällig. Verschärft wird die Situation noch durch die Kombination von Erbbaurecht und gescheiterten Förderobjekten, weil über Bürgschaftseintritt Verluste der Pachteinnahmen eintreten, wenn die Objekte versteigert werden und die Erbpachtzahlung dadurch wegfällt, weil diese Pachten nicht versteigerungsfest vereinbart worden sind. Das, in Verbindung mit dem Verkauf der Bebauung unter Marktwert, muss irgendwie ein Ende finden. Das denken wir auch. Das muss gemacht werden, um unnötige Verluste zu vermeiden und um sozusagen die Landeskasse zu retten.
Insofern ist Ihr Antrag nicht verkehrt und hat die richtigen Ansätze. Allerdings ist für uns Liberale der Schluss, den Sie daraus ziehen, nämlich den Behalt im öffentlichen Wohnungsbestand, eher verkehrt. Die Immobilienwirtschaft hat schon längst erkannt, dass ein Synergieeffekt hergestellt wird, der in Geldwert zu berechnen ist, also wenn man die Bebauung und die Erbbaupachtgrundstücke wieder zusammenfügt. Das könnte eine öffentliche Auffang- oder Einkaufsgesellschaft mit temporärer Bestandsdauer zugunsten der öffentlichen Kasse hinbekommen.
Insofern denken wir, ist der Antrag einigermaßen tragfähig, wenn denn Ihr im Ziel 2 definierter Anspruch, diese Immobilien im öffentlichen Bestand zu halten, dahingehend geändert werden würde, die Immobilien nach dem Zusammenfügen als eine normale Immobilie zu veräußern. Dadurch würden sich Synergieeffekte zugunsten der Landeskasse ergeben. Dann könnten wir Ihren Antrag mittragen. So, wie er jetzt gestellt ist, können wir ihn eher nicht mittragen und würden ihn ablehnen. Vielleicht haben wir im Ausschuss selbst noch Gelegenheit, darüber zu diskutieren und einen zustimmungsfähigen Antrag zu bekommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Schönen Dank! – Ich frage, ob sich der Senat von dem Börsengang erhofft, dass damit eine Qualitätsverbes
serung und eine Dynamik in der Qualitätsoptimierung der Immobilien oder der Umfelder verbunden ist, und ob sich der Senat solche oder andere Vorgaben für seine Zustimmung zum Börsengang abhandeln lassen würde.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Thematisierung der schinkelschen Bauakademie ist richtig. Dieses stadtgeschichtlich wichtige Highlight muss endlich realisiert werden. Der Meinung sind wir offensichtlich im Gegensatz zu „Die Linke“.
Dazu haben die Christdemokraten in der Vergangenheit schon einige Initiativen hier eingebracht. Das war auch notwendig, weil seitens unserer Landesregierung hierbei relativ wenig Dynamik vorhanden ist.
Die Regierung hat unrealistische Vorgaben gemacht, hat Fehlentscheidungen getroffen und offensichtlich auch ein untaugliches Verfahren gewählt. Dadurch ist der berlintypisch zähflüssige Fortschritt in der Sache selbst entstanden. Ergebnis bisher: Stillstand – keiner weiß, wie es weitergeht! Da sollte und muss Bewegung und Dynamik hinein.
Leider entsprechen die Initiativvorschläge der CDU aus unserer Sicht nicht den Verfahren, die geboten sind. Im Antrag vom 29. April 2008 wird gefordert, der Senat solle in Abstimmung mit der IBB vorliegende Angebote privater Investoren zur Finanzierung prüfen. Nach dem Antrag vom 1. September sollen möglichst viele BauakademieInitiativen einbezogen werden, und nach dem jetzt vorliegenden Antrag soll leider nur noch mit einem Architekten und einem Unternehmer verhandelt werden. Das geht nach unserer Auffassung so nicht. Die Zeit der Gesprächszirkel in einsamen Sitzungen muss bei solch wichtigen und bedeutenden Aufträgen endlich ein Ende finden.
Es sind transparente Verfahren festzulegen, fairer Wettbewerb für Bieter und Investoren. Das Verfahren „Man kennt sich eben“ darf in Berlin und sonst wo keine Zukunft haben. Es ist schlimm genug, was sich da in letzter Zeit offenbart hat. Wegen dieses vorgeschlagenen Verfahrens zur Ausschreibung können wir leider den Christdemokraten unsere Zustimmung zu diesem Antrag erst mal nicht in Aussicht stellen.
Auch wir haben allerdings großes Interesse an der zeitnahen Wiedererrichtung der schinkelschen Bauakademie. So, wie ein faires, transparentes Verfahren dabei unabdingbar ist, müssen aber auch die Rahmenbedingungen angepasst werden. Daher die Aufforderung an den Senat, die Bedingungen entsprechend nachzubessern. Nur 25 Prozent Eigenvermarktung bei einem Bauvorhaben von 45 Millionen Euro mit Sponsorengeldern, ist zu wenig für den Investor. 75 Prozent als Geschenk einzu
Dr. Thomas Flierl
fordern, ist ein Eigentor, in den Bedingungen schon gelegen. Wenn wir, wie in diesen Antrag gefordert, auf Biegen oder Brechen realisieren würden – so wie sich das jetzt darstellt, würde das Berlin 30 Millionen Euro kosten, Herr Flierl –, das können wir als Liberale leider nicht mittragen.
Wir favorisieren eine Lösung zu fairen Bedingungen bei Ausschreibung, Reduzierung der öffentlichen Flächenbeanspruchung und ohne zusätzliche öffentliche Mittel aus dem Landeshaushalt. Insofern, da es hier die Erste Lesung ist, kann der Antrag noch etwas umgestrickt werden, sodass er am Ende vielleicht konsensual ist und dann hier im Hohen Hause auf Zustimmung stößt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich danke für das Wort. – Ich frage den Senat, ob er sich denn in irgendwelchen Richtungen Gedanken gemacht hat, welche Beträge bei der Zusammenlegung von Wohnungsbaugesellschaften in den Overheadkosten eingespart werden könnten und ob das nicht doch ein Marktvorteil sein könnte. – Danke!
Ich danke, sehr geehrter Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister, Klaus Wowereit. – Wie bewerten Sie das Untersuchungsergebnis zur Deutschen Bahn und die Tatsache, dass es von einer Kanzlei erstellt worden ist, die schon seit langer Zeit mit der Deutschen Bahn zusammengearbeitet hat?
Meine zweite Frage lautet: Findet diese Tatsache bei den Nachverhandlungen mit der Deutschen Bahn Berücksichtigung? Werten Sie das Ergebnis wie Herr Gaebler als nichts wert?
Ich bedanke mich für die Worterteilung! – Herr Regierender Bürgermeister! Könnte Ihre Einschätzung in der Konsequenz bei der Vergabe der Begrenzung der Strecken
ausschreibung bei der S-Bahn über die Anzahl der auszuschreibenden Strecken zu 2017 dadurch eventuell noch eine Änderung erfahren?
Ich bedanke mich für das Wort, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kollegen! Wir haben hier ein Konglomerat von mehreren Anträgen, Anträge der Grünen, aber auch Anträge der Linken und der SPD. Alle drei Anträge erscheinen etwas wie ein sozialistischer Einheitsbrei, 16/2129, 16/2802 und als neueste Errungenschaft aus der Mottenkiste der Koalition 16/2952. Irgendwie erscheint das alles als etwas Experimentelles von vorgestern, wo man versucht, mal wieder die Quadratur des Kreises zu bewerkstelligen, und das nur für Berlin.
Ich möchte auf den Antrag 16/2129 der Grünen eingehen im Gegensatz zu den Vorrednern, die sich nur des FannyHensel-Kiezes angenommen hatten. Die Grünen wollen das Bundesmietrecht für Berlin abändern. Sie wollen, dass nicht mehr – wie es mal war – um 30 Prozent, auch nicht um 20 Prozent – wie es jetzt ist –, sondern nur noch um 15 Prozent der Nettokaltmiete, nicht der Zahlmiete, in drei Jahren und zwei Monaten angehoben werden darf. Dieser populistische Vorschlag wird nur noch von der SPD und den Linken getoppt, die vorschlagen, dass diese 15 Prozent, die hinten und vorne nicht reichen werden, nur noch in vier Jahren und zwei Monaten angehoben werden dürfen. Das würde erst mal zum Nachteil der Vermieter gereichen, aber später schlägt es natürlich auf die Kieze, die Sie ja verbal entwickeln wollen, durch. Wo kein Geld ist, werden auch keine Entwicklungen stattfinden können. Erinnerungen an die alte DDR werden wach, und die lässt auch grüßen.
Sie übersehen ja völlig in Ihrem Antrag, dass Mietanhebungen nur dann möglich sind – egal, ob 15, 20 oder 30 Prozent –, wenn sich die Miete nach Anhebung innerhalb des Mietspiegels befindet. Also was soll das? – Das ist schlicht Unsinn.
Außer natürlich im Fanny-Hensel-Kiez! Da hat diese rotrote Regierung, die hier Krokodilstränen zu weinen scheint, diese Regelung etabliert, wo Mietanhebungen
von einigen Hundert Prozent möglich gemacht werden. Wie reagiert der rot-rote Senat darauf – aus dem angeblich sozialen Gewissen heraus und auf seine handwerklichen Fehler in der gesetzlichen Regelung? – Gar nicht, und wenn was kommt, ist es nur warme Luft. – Sehr geehrte Damen und Herren in den linken Reihen! Sorgen Sie doch wenigstens dafür, dass die Mieter, die Ihretwegen aus den Wohnungen fliehen müssen, wieder ein Dach über dem Kopf bekommen, wenn es denn auch aus Ihren öffentlichen Wohnungsbeständen wäre!
Das sind doch die Dinge, an denen die Menschen am Ende verzweifeln, und nicht an den 20 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren und zwei Monaten.
Man könnte noch sehr viel mehr zu diesem Antrag sagen, aber aufgrund der begrenzten Redezeit ist das nicht angebracht, denn ich möchte auch noch auf die Anträge der rot-roten Koalition eingehen. Die angeblich unsozialen Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung wollen Sie geißeln und hier quasi anklagen. Ist es denn wirklich unsozial, wenn Mieter und Vermieter die gleichen Kündigungsfristen haben?
Ist es unsozial, wenn Vermieter klimafreundliche Sanierungen durchführen wollen, ohne auf die Mieter Rücksicht nehmen zu müssen, denen energetische Sanierung völlig wurst ist und die sich mit allen rechtlichen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, dagegen stemmen? Sie widersprechen mit diesen Anträgen auch dem von Ihnen vorgesehen unsäglichen Klimaschutzgesetz, in dem ja ein Zwang etabliert werden soll.
Dieser Gesetzesentwurf kommt aber nicht von den Vermietern, sondern von den gleichen Antragstellern. Die Vermieter sollen mit diesen Anträgen mal wieder gepresst werden – das ist ziemlich deutlich geworden.
Nun zum Antrag „Mietrecht transparent und sozial gestalten“. Dazu fällt einem natürlich der Fall HOWOGE ein, über den wir heute schon ausgiebig gesprochen haben, und der Filz zwischen Wohnen, Bauen, Fraktionen, Spenden und 100 Prozent Mieterhöhungsverlangen. Passt das zu Ihren sozialen Ansprüchen? – Ich glaube eher nicht. Abgesehen von den Instrumentarien, die Sie bei Ihrer Art von Transparenz – HOWOGE – und Ihrer Art von sozialer Gerechtigkeit – Fanny-Hensel-Kiez – aus der Foltertasche ziehen wollen, sind die Vorschläge wirtschaftsfremd und für die Wohnungswirtschaft Gift. Fragen Sie doch lieber die Wohnungsbaugesellschaften oder die einzelnen MdA direkt hier im Hause, die wissen wie es geht, wir haben es ja schon gesagt: Man kennt sich doch! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Schönen Dank! – Ich frage Frau Senatorin, ob der Senat ein bestimmtes Konzept bei der Nutzung des S-Bahnschienennetzes nach der Vergabe einer Teilstrecke verfolgt, gegebenenfalls auch an einen anderen Betreiber als der DB zu vergeben, um gegebenenfalls von vornherein überhöhte Netzentgelte zu verhindern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Grüne! Sehr geehrter Herr Otto! Sie stellen hier einen Antrag, der sich mit der Miethöhe in Berlin beschäftigt. Das ist per se in Ordnung. Allerdings betrachten Sie – wie Sie uns mitgeteilt haben – die Wohnungspolitik ausschließlich aus der sozialen Perspektive und offensichtlich überhaupt gar nicht aus der wirtschaftlichen Perspektive.
Wenn man zwischen den Zeilen Ihres Antrags liest, hat man durchaus den Eindruck, dass dort stehen könnte: Wir möchten gern potenzielle Mieter im öffentlichen Wohnungsbau und öffentliche Wohnungsanbietern, die den Antrag lesen, motivieren, Wähler der Grünen zu werden. Welche Mittel wollen Sie dafür ansetzen, wollen Sie dafür eingesetzt sehen? Sie wollen weiter im Wohnungsmarkt in Berlin regulieren. Sie wollen damit den freien Wohnungsmarkt und auch das allgemeine Bundesmietrecht irgendwie aushebeln. Dafür möchten Sie gern Sonderpflichten für die öffentlichen Wohnungsanbieter implementieren. Sie sollen sozusagen Zuckerstückchen bei der Neuvermietung an Interessierte verteilen müssen, wenn sie bei ihnen mieten, dass sie günstigere Mieten bekommen können, als der Markt in der üblichen Größe darstellt. Das sehen wir als ein gewisses Hineinpfuschen in die Geschäftsführung aller öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, was wir als Liberale nicht mittragen können und mittragen wollen.
Sie wollen politische Entscheidungen gelten lassen, zulasten von Marktmechanismen im gesetzlichen Rahmen. Die Konsequenz davon: Es ergeben sich Marktverzerrungen zulasten der nichtöffentlichen Wohnungsanbieter, der privaten Anbieter also, hinter denen kein Senat, kein Staat steht, der eventuelle Verluste ausgleichen kann.
Sie wollen aber im gleichen Zuge – das wurde schon mehrfach angesprochen – die Investitionsfähigkeit im öffentlichen Wohnungsbereich belasten. Wo kein Geld ist, kann man schlecht investieren, es sei denn, man bekommt das Geld woanders her. Fazit: Begrenzungen sind ein Instrument, das man eher in einer DDR vermuten würde als in einer sozialen Marktwirtschaft. Das lehnen wir ab.
Einschränkungen bei der finanziellen Beweglichkeit der betroffenen öffentlichen Unternehmen, nämlich der Wohnungsbaugesellschaften, lehnen wir ebenfalls ab. Die Unterminierung der Glaubwürdigkeit des Mietspiegels würde damit gefördert, denn je mehr politisch begrenzte Mieten in den Mietspiegel einfließen, desto mehr entfernt sich ein jetzt anerkannter Mietspiegel vom Spiegel der Mieten in Berlin. Darüber hinaus zieht so etwas den Landeshaushalt in Mitleidenschaft. Sie wollen Flexibilisierungsmechanismen im Markt zugunsten von statischen Vorgaben beseitigen.
Wir halten den Antrag für unvorteilhaft für die meisten Mietwohnungssuchenden und die betroffenen Anbieter. Er behindert die Entwicklungsmöglichkeiten der Immobilien und das Wirken von Marktmechanismen. Auf der anderen Seite fordern Sie bessere energetische Sanierungen im Wohnungsbestand trotz sinkender Mieteinnahmen. Sie wollen uns die Möglichkeit der Quadratur des Kreises vorgaukeln. Das nehmen wir Ihnen nicht ab und können dem Antrag deshalb nicht zustimmen.
Lassen Sie uns doch über die Reduzierung der sogenannten zweiten Miete reden, nämlich der Nebenkosten. Da muss man ansetzen, um Sanierungspotenziale zu generieren, die die Mieter am Ende nicht mehr belasten, aber entsprechende Ausstattungen ermöglichen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was der Senat für die Haushaltsbereiche Bauen, Wohnen und Verkehr zur Ab- und Zustimmung vorschlägt, das ist in Strecken abenteuerlich.
Entweder hat er in eine zu große Glaskugel geblickt, um Finanzmittel zu sehen, die nicht vorhanden sind, oder der Haushaltsentwurf ist auch hier schlicht unseriös geplant.
Uns werden Ausgaben in Höhen vorgelegt, die teilweise keine adäquaten Unterlegungen vorweisen und deswegen in dieser Form nicht zu rechtfertigen sind. Daneben werden Ausgaben aus Bundesmitteln allein aus ideologischen Gründen blockiert, und das schadet neben der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg auch unserem Lande selbst. So werden nach wie vor hohe Beträge für ein teilweise leistungsunfähiges ÖPNV-System vorgesehen, bei dem sich nicht jeder Nutzer sicher sein kann, wie gefährlich seine Reise gerade ist. Die Lösung kann hier nur lauten: neue Ausschreibung des S-Bahn-Netzes in Streckensegmenten nach sofortiger Aufkündigung gegenüber der Deutschen Bahn mit dem Ziel, mehr Qualität und Zuverlässigkeit bei gestrafften Kosten für unsere Stadt, unsere Bürger und das Umland.
Mangelt es dem einen ÖPNV-Anbieter an der Wagenqualität und dem Schienennetz, fehlt es bei dem anderen schlicht an der Wirtschaftlichkeit. Qualitätssicherung durch Wettbewerb der Verkehrsträger untereinander – das ist das Gebot. Mit dem gebetsmühlenartigen Versprechungen seitens der S-Bahn, die permanent gebrochen werden, kommt keiner sicher an sein Ziel.
Auf der andern Seite werden wichtige Projekte für die Stadt und ihre Entwicklung ausgebremst, so z. B. die Planungsmittel für den Weiterbau der A 100 oder der TVO. Wenn diese Vorhaben nicht verwirklicht werden können, weil die Koalition die Mittel sperrt, verliert Berlin nicht nur 400 Millionen Euro Bundesinvestitionsmittel, sondern es wird sich auch arg rächen – durch immer mehr Verkehrsinfarkte im Berliner Hauptstadtstraßenverkehr und auch bei kleinen Straßen in Wohngebieten, die dann weiterhin als Schleichwege herhalten müssen.
Was unnötigerweise Gelder im ÖPNV verschlingen soll, wird durch eine völlig fehlende qualifizierte Prioritätensetzung beim Hochbau beinahe noch getoppt.
Es fehlen notwendige Konzepte für eine nachhaltige Kosten- und Qualitätssicherung bei baulichen Investitionen – dafür präjudiziert man Klientelprojekte wie z. B. die Zentrale Landesbibliothek, oder man subventioniert weiterhin den Friedrichstadtpalast. Das bindet Finanzressourcen, die an anderer Stelle intelligenter investiert werden könnten oder schlicht eingespart gehören.
Eine unglaubliche Anzahl an Projekten sind vorgesehen, bei denen keinerlei geprüfte Bauplanungsunterlagen vorliegen, die eine verlässliche Finanzplanung erst zulassen würden – z. B. beim Deutschen Theater, der Zentralen Landesbibliothek oder beim Bau des Marinehauses. Auch hier die bereits erwähnte Glaskugelpolitik des Senats statt der Beachtung der Landeshaushaltsordnung, gegen die mit diesem Haushalt auch an dieser Stelle verstoßen werden soll.
Darüber hinaus darf nicht unerwähnt bleiben, dass bei vielen der angestoßenen und laufenden Bauprojekte die vorgesehenen Baukosten explodieren sollen – das allerdings in alter Tradition, siehe ICC, Staatsoper, Märkisches Museum, Hochschule für Schauspielkunst, JVA Heidering. Wirklich notwendige Ansatzerhöhungen oder Mitteleinstellungen für wichtige Projekte und Themenfelder, die während der Haushaltsberatung von der FDP vorgeschlagen wurden, werden dagegen nicht oder nicht ausreichend vorgesehen – wie z. B. die Mittelbereitstellung für Vorbereitungsmaßnahmen zum Bau einer leistungsfähigen Brommybrücke oder, wie erwähnt, der Ausbau der TVO oder die Verstärkung der Mittel im Kapitel 1255 Titel 720 02, die die Abschaffung des ungerechten Straßenausbaubeitragsgesetzes möglich machen.
Zu den Mietentwicklungen in Berlin begrüßen wir, dass sich endlich ein Markt zu entwickeln scheint, bei dem einige Mieter bereit und in der Lage sind, höhere Mieten zu akzeptieren. Torpedieren Sie diese Entwicklung nicht mit öffentlichen Mitteln! Wir haben sie nicht, wir können sie besser einsetzen – das lehnen wir ab.
Wir bedauern außerordentlich, dass es zur Vorlage dieses Haushaltsentwurfs des Einzelplans 12 gekommen ist, und können ihn – und nicht nur ihn – in der vorgelegten Form guten Gewissens zurückweisen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die von der Brandenburger Luftverkehrsbehörde erlassenen Nachtflugregelungen für den künftigen Großflughafen BBI, und welche zusätzlichen Beschränkungen sind durch die neue Brandenburger Landesregierung zu befürchten?
2. Wie reagiert der Senat auf mögliche zusätzliche Beschränkungen für die wirtschaftliche Entwicklung des gemeinsamen Projektes Großflughafen BBI durch die neue Brandenburger Landesregierung?
Frau Senatorin! Sie haben uns berichtet, dass Sie die S-Bahn abgemahnt haben. Haben Sie in dieser Abmahnung Konsequenzen in Aussicht gestellt? Wenn ja, welche?
Herzlichen Dank! – Meine Frage richtet sich an Frau Senatorin Junge-Reyer: Wie schätzt der Senat grundsätzlich das Risiko für den Luftverkehr durch Laser-Pointer
ein? Wie wird die Gefährdung speziell für das Berliner Stadtgebiet gesehen?
Schönen Dank! – Frau Senatorin! Sehen Sie – neben diesem Appell – weitere Möglichkeiten, schon zum jetzigen Zeitpunkt solche Angriffe abzuwehren, zumal seit September 30 solcher Vorfälle gemeldet worden sind? Ist eine kurzfristige Lösung für dieses Problem möglich?
Bei jedem der parlamentarischen Beiträge, die hier eingebracht werden, fragt man sich naturgemäß: Was will die Initiative erreichen? Das ist hier ganz klar definiert: Berlin soll so grün bepflanzt bleiben, wie es ist. Dem kann sich die FDP-Fraktion nur vollumfänglich anschließen und begrüßt diesen Antrag. Je mehr Pflanzengrün in der Stadt zu finden ist, desto mehr CO2-Bindung findet statt, desto stärker werden seine Bewohner von Kohlenmonoxidemissionen verschont. Eine langzeitige Forderung der Liberalen hier im Plenum und in den Ausschüssen: Grünes bindet CO2. Die FDP hatte beantragt, Grün zum Binden von Schadstoffen viel mehr als bisher einzusetzen. Die Bezirke in ein Baumnachpflanzungsprogramm einzubinden und deren Kenntnis über die örtlichen Bedarfe zu nutzen, ist auch eine richtige Entscheidung.
Wie wird das Ganze finanziert? – Hier finden wir leider nur einen Hinweis auf einen einzurichtenden Fonds, der die Kosten für dieses für Gesamtberlin so richtige und wichtige Vorhaben finanziell ausstatten soll. So jedenfalls haben wir den Antrag verstanden. Die Bezirke sollen mit der finanziellen Belastung nicht belegt werden. Auch das halten wir für richtig. Um das Programm auch für unser Land möglichst wenig finanzbelastet auszustatten, möchten wir vorschlagen, bei der Realisierung des Fonds auch den Berlinern und Berlinerinnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich an dem Fonds durch Spenden beteiligen zu können. Es gibt mit Sicherheit Bürger, die das Vorhaben für genauso gut, genauso notwendig und genauso wünschenswert halten wie wir. Damit würde der Erhalt des grünen Berlins unterstützt, das private Engagement ermöglicht und der Haushalt trotz Erreichen des Ziels entlastet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das S-Bahnchaos hat nicht nur in Berlin wegen eklatanter Versäumnisse seitens des Auftragnehmers, der Deutschen Bahn AG, zugeschlagen, sondern inzwischen ist es auch in Hamburg angekommen. Nach ersten Vertröstungen in Berlin durch die Bahn und S-Bahn und anfänglicher Zurückhaltung des Berliner Senats hat sich inzwischen bei den Betroffenen und bei den Entscheidungsträgern offensichtlich die Meinung der Opposition durchgesetzt: Es muss eine Entschädigung her!
Was ist geplant? – Es sind Freifahrten geplant, aber nicht etwa in einem Monat, der so richtig von Betriebsamkeit geprägt ist, in dem so richtig ÖPNV gefahren wird, was das Zeug hält. Nein, es wird der Monat Dezember gewählt, ein überwiegend von Urlaub, Urlaubsstimmung und urlaubsbedingter Abwesenheit von Berlinern, aber auch Abwesenheit von Besuchern, Geschäftsleuten und vielen Touristen geprägter Monat.
Das Chaos trifft aber nicht nur die Stammkunden der S-Bahn. Es trifft auch Käufer von Einzelfahrscheinen, die Fahrgäste der BVG, die in U-Bahnen und Bussen enger zusammenrücken, aber auch die Autofahrer, die mit
erhöhtem Verkehrsaufkommen klarkommen müssen. Darum halten wir es für unabdingbar, dass alle Berlinerinnen und Berliner von der S-Bahn entschädigt werden.
Hier bietet die FDP ein weitaus einfacheres und effektiveres Kompensationsmodell mit Lernfaktor an, nämlich die Verlegung der Freifahrten in den Monat April 2010,
ein für das monatelange S-Bahnchaos adäquater Monat. Der April ist geprägt von wenigen Feiertagen genauso wie von vollen Geschäfts- und Betriebstagen und auch dem Semesterbeginn an den Unis. Frei Fahrt für freie Bürger im ÖPNV für einen Monat, aber dem richtigen. Damit wollen wir erreichen, dass sich ein bedenklicher Trend wieder umkehrt. Wir stellen fest, dass nicht nur die SBahn, sondern der gesamte Berliner Nahverkehr das Vertrauen der Kunden verloren hat. Das ist eine schlimme Entwicklung. Der kann man entgegenwirken,
und zwar mit wissenschaftlichen Auswertungen der sich entwickelnden Fahrgastzahlen, der Schwerpunktnutzung, der Verknüpfungsqualität zwischen S- und U-Bahn, Bussen und Straßenbahnen. Durch diese zusätzlich mögliche Auswertung eines für einen Monat komplett kostenfrei zu nutzenden ÖPNV durch Freifahrten für jedermann, egal ob Einzelfahrschein, Monats- oder Jahreskarte für A-, B- oder C-Bereich-Fahrer ergeben sich mit Sicherheit Erkenntnisse, die sich für künftige Weichenstellungen in der Tarifgestaltung, in der Betriebsgestaltung zugunsten der ÖPNV-Nutzer, aber auch der Autofahrer, der Umwelt, der Feinstaubbelastungsreduzierung nutzen lassen.
Nein!
Und das alles ohne komplizierte Erstattungs- und Verlängerungsmechanismen von Dauerkarten! Wenn dann auch noch der Chef des wesentlich beteiligten Verkehrsverbundes VBB einen solchen Versuch begrüßt, ist das ein deutliches Signal an die Politik, das Entschädigungsmodell als Pilotversuch zu verhandeln, aber auch durchzusetzen.
Das wäre ein Gewinn, der als nicht unbeträchtlich einzustufen ist und der aus dem entstandenen monatelangen
Chaos noch gezogen werden könnte. Mit dem jetzigen Erstattungsverfahren werden diese Erkenntnismöglichkeiten schlicht vertan, verbunden mit einem komplizierten und einem unpräzisen, ungerechten, aufwendigen Erstattungsmodus der Bahn AG. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Präsident! Ich frage den Senat:
1. Beabsichtigt der Senat Änderungen an seinem strategischen Nahverkehrskonzept aufgrund der aktuellen Erfahrungen aus dem S-Bahnchaos und den massiven Problemen im überlasteten Straßenverkehr?
2. Welchen Einfluß haben die aktuellen Erfahrungen im ÖPNV und im motorisierten Individualverkehr – MIV – bzw. gesamten Straßenverkehr auf die aktuelle Fortschreibung des Nahverkehrsplans – NVP – sowie den Stadtentwicklungsplan – StEP – Verkehr?
Besten Dank für die Beantwortung der Fragen! – Können wir dann davon ausgehen, dass es nach dem Hinter-unsLassen der chaotischen Verhältnisse bei der S-Bahn und dem Nachverhandeln der Verträge niemals wieder zu einer solchen Situation im Schienennahverkehr kommen kann?
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei jedem der hier eingebrachten parlamentarischen Beiträge fragt man sich naturgemäß, welche Konsequenzen sie auslösen, wenn sie umgesetzt werden, und was die Initiative erreichen will, wohin sie zielt. Sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen! Mit diesem Antrag haben Sie ordentlich daneben gezielt.
Sie stellen in diesem Antrag die Forderung, Modernisierung im Wohnungsbestand nur noch dann als wohnwertverbessernde Maßnahme im Sinne der Umlagefähigkeit gelten zu lassen, wenn sie im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes und des Erneuerbaren Energiewärmegesetzes und der Energieeinsparverordnung zur Einsparung von Primärenergie führt. Eine leichte Hürde ist das schon mal von Hause aus nicht. Wird diese genommen, soll der Sanierer oder Instandsetzer eine Vergütung von immerhin
9 Prozent statt der jetzigen 11 Prozent erhalten. Das ist eine Anreizverschlechterung von locker 18 Prozent des bisherigen, nämlich von 11 auf 9 Prozent. Ein mickriger Anreiz, den Sie sich da ausgedacht haben! Alle Modernisierungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit Energieeinsparungen in Verbindung stehen, wollen Sie damit unterbinden, also keine Verbesserungsinvestitionen mehr für Wohnungssituationen, für Wohnen im Alter, keine Investitionen mehr für das Herrichten von barrierefreiem Wohnen, keine Investitionen mehr für räumliche Verbesserungen, für Familien oder generationsübergreifendes Wohnen, Investitionen für nichts mehr außer Energiesparen.
Sind den Grünen eigentlich die demografische Entwicklung in Deutschland und die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, gegenwärtig? Heißt das nach Ihrem Antrag, Energiesparen geht vor alters-, behinderten- und familiengerechtes Wohnen? Das wäre doch wohl zynisch zu nennen. Nicht überall, wo „Klima“ auf den Initiativen der Grünen steht, ist auch Gutes und sozial Durchdachtes drin. Oder ist dieser Antrag so zu verstehen, dass Sie durch Ihre unlukrative Vergabe das nutzbare Wohnungsangebot verknappen wollen? Wird Ihnen jetzt immer noch zu viel investiert oder instand gesetzt? Stehen Ihnen immer noch zu wenig Wohnungen leer?
Einige Ansätze in dieser Richtung haben Sie in dieser Legislaturperiode – es wurde schon angesprochen – gemacht. Sie haben einen Antrag Drucksache 16/1981 gestellt: „Mietsteigerungen bei Neuvermietungen begrenzen“. Oder Antrag Drucksache 16/2129: „Mietsteigerungen durch Absenkung der Kappungsgrenze reduzieren“. Nein! Die bisherige Modernisierungsumlage, die ja bekanntermaßen auch energetische Sanierung mit einbezieht, durch eine von Ihnen sogenannte Klimaschutzumlage zu ersetzen, ist realitätsfremd und würde die Modernisierungs- und Instandsetzungsintensitäten von Immobilien weitgehend zum Erliegen bringen. Ihr Antrag würde Investitionen verhindern, und das braucht unser Land garantiert nicht.
Wir lehnen diese Initiative konsequent ab. Dem Antrag stimmen wir nicht zu. Wir fordern und fördern Impulse und Initiativen für eine nachhaltige Wohnungswirtschaft. Es besteht ein unglaublicher Investitionsbedarf an energetischer Sanierung, aber auch Bedarf an alters-, behinderten- und familiengerecht ausgestatteten Wohnungen. Die darf man nicht außen vor lassen, Herr Otto! Wir sind der Auffassung, intelligente und nachhaltige Investitionsanreize, nicht Verbote, nicht Intervention, nicht überzogenes Reglementieren sind die Mittel, energetische Sanierung und nachhaltige Modernisierung zu aktivieren, und das in allen, sowohl öffentlichen als auch privaten Wohnungsbeständen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister! Letzterer ist jetzt nicht anwesend. Er ist zur einer Diskussionsrunde unterwegs. Offensichtlich scheint ihm das Thema nicht ganz so wichtig zu sein. Die Chefsache scheint etwas unter den Teppich gekehrt worden zu sein.
Dieser Antrag heute zu schnellen Konsequenzen aus der S-Bahn-Krise ist nach unserer Auffassung endgültig eine Bankrotterklärung der rot-roten Verkehrspolitik
und darüber hinaus eine weitere Demütigung für die offensichtlich überforderte Senatorin Frau Junge-Reyer.
Dass mit den Mitunterzeichneten MdA Gaebler von der SPD und MdA Matuschek von den Linken solch ein dringlicher Antrag zur S-Bahn als öffentliche Selbstanklage nicht peinlich ist, ist durchaus bemerkenswert.
Zur Erinnerung der Anwesenden möchte ich hier erneut bemerkenswerte Zitate aus den Jahren 2005 und 2009 vortragen, beispielsweise aus der Besprechung im Ausschuss auf Antrag der FDP „Chancen und Risiko des Verkehrsvertrages mit der S-Bahn“ vom 2. Februar 2005. Frau Abgeordnete Matuschek von der PDS betont,
Damals war es noch die PDS, sorry! –, dass man auf eine Ausschreibung verzichtet habe, weil man von der Leistungsfähigkeit der S-Bahn überzeugt sei. – Das ist dumm gelaufen, Frau Matuschek.
Der Herr Abgeordnete Gaebler von der SPD – die heißen heute immer noch so – betont, dass das qualitativ hochwertige Angebot der S-Bahn erhalten bleiben solle. – Das war eine glatte Fehleinschätzung.
Am 26. Januar dieses Jahres teilte uns Frau Junge-Reyer mit, dass sie sich seit Monaten in Gesprächen mit der Geschäftsführung der S-Bahn befinde, die durchaus als konstruktiv bezeichnet werden könnten, weil wesentliche Verabredungen miteinander getroffen worden seien, die die Qualität betreffen. Die langfristige Direktvergabe des Verkehrsvertrages an die S-Bahn bis 2017 und der freiwillige Verzicht auf eine mögliche Ausschreibung der Nord-Süd-Verbindung in 2008 sind auch klare politische Fehlentscheidungen des Senats und der Koalition aus SPD und Linken. Dieser Antrag ist erstaunlicher Weise ein Dokument für Ihr eigenes politisches Versagen in den letzten Jahren.
Mit diesem Antrag fordert die Regierungskoalition nun ihre eigene Senatorin ernsthaft nach Monaten endlich zum Handeln bei der S-Bahn auf. Dafür hätten Sie diesen Schaufensterantrag bzw. diese Arbeitsplatzbeschreibung der Senatorin allerdings nicht gebraucht.
Die längst überfällige Entlassung der zuständigen Senatorin in der letzten Plenarsitzung wäre sicherlich zielführender gewesen. Deswegen fordern Sie ja auch – das war von der CDU auf Seite 1 ganz unten schon benannt worden – die sofortige Suspendierung für alle, die diese Krise verursacht haben. Zu dieser Gruppe gehört auch die Verkehrssenatorin. Da sind wir ganz nah bei Ihnen, auch wenn Herr Gaebler das irgendwie anders darzustellen versucht.
Im ersten Teil Ihres Antrags sind alle Ihre Forderungen nur Selbstverständlichkeiten, die seit Monaten von allen Beteiligten, insbesondere von der Opposition, permanent erhoben werden. Diese bedürfen keines dringlichen Antrags. Sie fordern schnellstmögliche Sicherung eines stabilen S-Bahn-Betriebes des vereinbarten Leistungsumfanges, eine Verstärkung der Ersatzverkehre, aktive Informationspolitik, klare Entscheidungsregelungen.
Man fragt sich, was die zuständige Senatorin und die Regierungskoalition seit Monaten machen, Herr Gaebler, wenn es jetzt noch dieser Aufforderung in dringlicher Antragsform bedarf?
Im zweiten Teil dieses Antrags sind Ihre Forderungen lediglich eine durchaus detaillierte und bemerkenswerte Auflistung aller Mängel des aktuellen Verkehrsvertrages. Dieser ist allerdings in rot-roter Regierungszeit von den jeweils zuständigen und verantwortlichen Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister mangelhaft verhandelt und zum Schaden der Bürger und der Stadt abgeschlossen worden. Statt sinnloser Schaufensteranträge der Koalition, statt wirkungsloser Bahngipfel mit gebetsmühlenartiger Aufforderung an die Bahn AG durch die scheinbar nicht
mehr ernst zu nehmende Senatorin muss der Senat aus dem Dauerstreit mit der S-Bahn GmbH über mangelhafte Sicherheit, Pünktlichkeit und Service endlich Konsequenzen ziehen und die außerordentliche und vorzeitige Kündigung des Vertrages bis 2017 schnellstmöglich vollziehen.
Eine vertragliche Grundlage, die angesprochen wurde, die aber nicht eingehalten wurde, ist nicht besser als keine Grundlage. Zu der Kündigung des Vertrages sei bemerkt, dass in den Jahren 2001 bis 2003 auch schon mal die SBahn gefahren ist, ohne dass es einer vertraglichen Grundlage bedurft hätte. – Schönen Dank! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Durchsicht der Antworten des Senats und dem mündlichen Vortragen auf diese Anfrage der GrünenFraktion zum Thema Anbindung BBI an die Berliner Innenstadt muss man sagen, noch immer erscheinen viele Planungen eher als Grobplanung, der eine Realisierung folgen kann, nur wann, das ist meist nicht verbindlich fixiert. Andere Fragestellungen bleiben ebenfalls unbeantwortet, als Beispiel die Frage nach den durch mehr Kilometer der Bahntrasse erwarteten höheren Fahrgastaufkommen, durch die die Rechtfertigung zu sehen wäre, eine sechsminütige verlängerte Fahrzeit zu bekommen. Es ist die Rede vom nebulösen Optimieren, von absehbaren Nutzungsausweitungen, hier und da deutlichen Verkehrzuwächsen sowie optimierten und relativen kostengünstigen Varianten – alles ohne Belege oder Zahlen. Von konkreten Antworten, die nachprüfbar belastbare Aussagen beinhalten, ist leider nicht viel berichtet worden. Die Antworttexte gleichen in breiten Passagen kleinen Nebelbomben.
Mit Interesse ist zu lesen, dass zur Sicherstellung der Flughafenexpresslinie vom Hauptbahnhof zum BBITerminal nun doch die Anhalter Bahn – ich sage mal – missbraucht werden soll. Ist es nicht richtig, dass bei der Planfeststellung der Anhalter Bahn explizit ausgeschlossen worden ist, Zubringerverkehre vom Berliner Zentrum zum BBI über die Anhalter Bahn zu führen? Das hätte u. a. stärkeren Schallschutz und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen für die Anwohner bedeutet, die wohlweislich unterblieben sind. Inzwischen werden dort sogar Gefah
rengüter transportiert, wobei man sich fragen muss, ob das für die Anwohner dort noch tragbar ist.
Ein ähnliches Schicksal, für das der Berliner Senat auch Verantwortung mit zu tragen hat, soll offensichtlich die Anwohner der Dresdner-Bahn-Trasse im Lichtenrader Kiez treffen. Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister in Abwesenheit! Sich auf einer Podiumsdiskussion hinzustellen und zu gestehen, wir konnten uns halt gegenüber der Bahn nicht durchsetzen, zeugt zwar von Mut zum Geständnis, aber nicht von Führungsqualität und Verantwortungsübernahme für die betroffenen Anwohner und unsere Stadt.
Da forderten wir schon etwas mehr Engagement des Senats.
So wird in der Frage 8 nach der Frequenz des Fernverkehrs, ICE- und IC-Verbindungen, gefragt. Als Antwort kein einziges Sterbenswörtchen! Zu dem Hinweis, das neue Gewerbegebiet am BBI würde mit einer Fahrradverkehrsanlage und Busverbindung, aber nicht mit der Bahn erschlossen, lässt an dieser Stelle an einer ordentlichen, intelligenten Beplanung des Bereichs doch Zweifel aufkommen.
Als höchst bedenklich wagen die Liberalen allerdings den Hinweis in der Beantwortung der Frage 6 bezüglich der angestrebten Optimierung der Terminkette z. B. durch vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Artenschutz zu bewerten. Artenschutz ist gut, das stellen Sie heraus. Was ist aber mit dem Schutz der Bürger, der Menschen vor Ort an der Dresdner Bahn? Was ist mit dem Schallschutz? Was ist mit dem Erschütterungsschutz? Was ist da mit der Optimierung der Terminkette wegen Kostenbelastung durch verzögernde Rechtsverfahren, die durch unsachgemäße Beplanung des Vorhabens wieder und weiter entstehen? – Hier wird geschrieben, Vorhabenträger sei schließlich die Deutsche Bahn, und die hat u. a. sinngemäß mitgeteilt, wegen aktueller Rechtsprechung ist eine Überarbeitung der Planung – Sie haben es noch mal wiederholt, Frau Junge-Reyer – notwendig, und daher gebe es keine konkreten Aussagen, wann der Planfeststellungsbeschluss für die Dresdner-Bahn-Strecke ergeht. Also die Rechtsprechung ist es, nicht etwa der Vorhabenträger, der für die Verzögerung und Kostendoppelung Verantwortung trägt. Das kann und darf sich Berlin so nicht leisten.
Es gibt Konjunkturpakete. Die Bahn bekommt daraus 1 320 Millionen Euro. Durch den Einsatz eines kleinen Teilbetrages im Tunnelbau ist es möglich, die Planfeststellung ohne umfangreiche weitere Untersuchung mit wenigen Umplanungen zeitnah auf den Weg zu bringen. Berlin nutze die Neustrukturierung der DBKonzernspitze! Wir sehen die Unterstützung unseres Auftrags durch den Antrag Drucksache 16/2378 an den
Berliner Senat durch alle Fraktionen hindurch als unerlässlich an. – Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Verbände und Gremien sind an der Erarbeitung des Berichtes zur Umsetzung der Agenda 21 Berlin, möglicher Hemmnisse und der geplanten Maßnahmen beteiligt?
2. Wann wird dieser Bericht dem Abgeordnetenhaus und der Öffentlichkeit vorliegen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Herzlichen Dank, Herr Flierl! Das ist ein gutes, kollegiales Zusammenarbeiten.
In der Tat muss man sich Gedanken über das Wachsen von großflächigem Einzelhandel in Berlin, aber auch in Brandenburg machen. Verwunderlich ist für uns nur, dass die Antragsteller, die seit Jahren die Senatoren für Stadtentwicklung stellen, diesen Antrag eingebracht haben. Das kann nur als Eingeständnis des Versagens der eigenen Stadtentwicklungspolitik gewertet werden.
Insofern ist solch eine politische Initiative sogar begrüßenswert. Leider trifft der uns vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen aber nicht die Problematik, die wir diesbezüglich erkennen. Man fragt sich, was Sie mit diesem Antrag eigentlich wirklich wollen. In dem Antrag heißt es: Ziel ist es, eine verhältnismäßige räumliche Konzentration der großflächigen Einzelhandelsstandorte zu verhindern. Das kann doch wohl so nicht sein. Sie haben es vorhin „platt FDP“ genannt, wir empfinden diesen Antrag als platt. Wollen Sie den Alexanderplatz mit den Stadtrandgebieten vergleichen? Das kann nicht sein. Verhindern ist zwar das, was wir glauben festzustellen, dass es der Senat am Besten zu können scheint, aber Ihre Fraktion ist davon auch nicht weit entfernt. Als hilf
reich und zukunftsweisend können wir diesen Antrag nicht anerkennen. Interessant ist zudem, dass dieser Antrag just in dem Augenblick eingebracht wird, in dem die Bezirke mit Ausnahme von Charlottenburg-Wilmersdorf ihre fertigen Konzepte vorgelegt haben.
Was stellt in diesem Zusammenhang der Stadtentwicklungsplan Zentren mit seinen Ausführungsvorschriften dar? Es gibt individuelle städtische Bereiche, in denen aus städtebaulicher Sicht sogar eine Konzentration dieser großflächigen Einzelhandelsflächen wünschenswert erscheint. Es muss deutlich zwischen den sogenannten grünen Wiesen, Stadtrand und den Innenstadtbereichen differenziert werden. Altbaubereiche, Neubaubereiche, historische Bereiche und einiges mehr alles nur nach Schema F zu behandeln, das funktioniert nicht. Weshalb der Antrag undifferenziert eine flächenmäßige Ausdehnung möglichst gering halten will, ist für uns nicht nachvollziehbar und bleibt das Geheimnis der antragstellenden Fraktionen.
Ihre Klage über die Standardbauwerke, Herr Buchholz hat es formuliert, die überall hingesetzt werden, kommt uns vor wie das Vergießen von Krokodilstränen. Es gibt bereits die Instrumente, mit denen man genau das, was Sie fordern, erreicht. Sie haben es in Ihrer Rede verlesen. Nicht nachvollziehbar ist für uns, weshalb die Baunutzungsverordnung hierfür bemüht werden soll, denn die gibt bekanntlich nur eine Typisierung des Gebiets vor. Diese Regelungstiefe ist bereits heute völlig ausreichend. Warum wird nicht das Instrument des sachbezogenen Flächennutzungsplans genutzt, ein Flächenkonzept liegt auch vor, veröffentlicht im Amtsblatt A 1262 A vom 15. Dezember 2007 – Herr Buchholz wird es kennen –, in dem solche Flächen ausgewiesen sind, auf denen eine Konzentration der Einzelhandelsflächen notwendig und gewünscht ist und solche, wo sie nicht zulässig ist.
Ist das vielleicht eine Aufgabe für die Stadtentwicklungssenatorin, die Bezirke entsprechend einzubinden und mit ihnen gemeinsam Konzepte zu entwickeln, damit ausgeglichene Einzelhandelsflächen entstehen? Das muss doch nicht explizit in einem Antrag formuliert werden, Herr Buchholz und die Kollegen von der Linksfraktion. Sie haben doch den direkten Zugriff auf die Senatorin – oder ist da womöglich Sand im Getriebe? Wollen Sie ein Kerngebiet für den Einzelhandel grundsätzlich reglementieren? Wir wollen das nicht. Wir wollen nicht, dass die Politik bis in das letzte Einzelhandelsregal greift. Die von Ihnen geforderten neuen Leitlinien halten wir deshalb eher für entbehrlich. Die gibt es nämlich bereits. Nutzen Sie einfach das Vorhandene und entwickeln Sie es weiter.
Das Ziel, das mit diesem Antrag ins Visier genommen sein könnte, halten auch wir für diskussionswürdig. Vielleicht liegt es an dem bisherigen Versagen, an der mickrigen Personalausstattung in den Bezirken und den Landebehörden, die deshalb viele Aufgaben gar nicht mehr
Claudia Hämmerling
fachgerecht wahrnehmen können – könnte man meinen. Wenn natürlich aus Hilflosigkeit solche Augenwischanträge gestellt werden, hilft auch kein Bebauungsplan, kein Zentrenkonzept, keine Ausführungsvorschrift für Einzelhandelseinrichtungen und erst recht keine Novellierung der Baunutzungsverordnung. So, wie es hier formuliert ist, werden Sie Ihr Ziel nie erreichen können.
Ich komme zum Schlusssatz. – Auch wenn Sie die parlamentarische Mehrheit haben und den Antrag durchwinken werden, hoffen wir, dass im Ausschuss noch Änderungen vorgelegt werden, um dann dem Antrag zustimmen zu können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Liberalen sind über den Inhalt dieses Antrages der Regierungskoalition Drucksache 16/2110 überwiegend begeistert, weil er baugleich mit unserem Antrag Drucksache 16/1984 vom letzten Dezember ist – allerdings nicht in allen Teilen wortgleich, Frau Haußdörfer. Also liegt nichts näher, als das ein bisschen zu vergleichen. So fordern wir das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet des Humboldt-Forums und Sie für das Areal. Wir fordern, das engere, Sie, das nähere Umfeld einzubeziehen. Sie fordern im Februar 2009, also jetzt, das Verfahren soll den Schlossplatz, die frühere Schlossfreiheit, den Bereich Lustgarten sowie den Uferbereich der Spree umfassen. Wir haben schon im Dezember im Rahmen des Verfahrens gefordert, die Rahmenbedingungen für den Schlossplatz, die Schlossfreiheit, das Anknüpfen des Lustgartens und die städtebauliche Gestaltung der gegenüberliegenden Spreeuferseite zu klären. Das ist kein wirklicher Unterschied. Wir liefern Ihnen gerne ab und zu ein paar Vorlagen, aber man hat den Eindruck, dass es Ihnen bei diesem Antrag eigentlich nicht um das HumboldtForum geht, sondern nur darum, einen guten Antrag der Opposition nachzuempfinden, um dem Originalantrag nicht zustimmen zu müssen, und ein Plagiat als zustimmungsfähig zu deklarieren.
Darüber hinaus müssen wir uns fragen: Warum haben Sie, wenn Sie das, was Sie jetzt beantragt haben, wirklich umsetzen wollen, noch nicht auf Ihre Regierung, auf den Senat, eingewirkt, um genau das, was Sie jetzt beantragt haben, schon längst zu realisieren? Am besten wäre es ohnehin gewesen – Sie haben es angesprochen, Frau Haußdörfer, dass Sie alles ganz schnell haben wollen –, wenn diese Dinge, die Sie jetzt beantragt haben, schon im Vorfeld gelaufen wären und nicht erst jetzt.
Jetzt haben wir die Gemeinsamkeiten gehört, nun kommen die Differenzen: Wir fordern in unserem Antrag noch die Klärung der städtebaulichen Anbindung der Breite Straße am Schloss und des Petriplatzes über die Breite Straße. Das dürfte die nähere Umgebung sein, die Sie aus unserem Antrag allerdings herausgestrichen haben. Interessiert Sie das nicht, oder haben Sie nur vergessen, es in Ihren Antrag zu übernehmen – ich will nicht sagen: zu kopieren?
Was ist mit der Forderung nach der Klärung der Gestaltung des Thyssen-Krupp-Gebäudes, das gebaut werden soll? Wir fordern auch die Klärung der Gestaltung der Rathaus- oder Kurfürstenbrücke im Zuge des Bebauungsplanverfahrens und damit eine Verschiebung des Neubaus, der die Zeit nach Vorliegen des genehmigten Bebauungsplans und Verkehrskonzeptes einbezieht. In Ihrem Antrag steht kein Wort über diese Brücke, die sich doch erst später in das noch entstehende Umfeld einfügen soll. Wir fordern Transparenz, wir fordern, bei der Festlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans das Abgeordnetenhaus bezüglich § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches zu informieren. Sie haben das zwar vorgetragen, Frau Haußdörfer, aber in Ihrem Antrag fehlt es.
Wir fordern qualifizierte Information des Abgeordnetenhauses bei Vorliegen der Entwürfe der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches – bei Ihrem Antrag ist nichts davon zu sehen.
Aber die Frage ist, was Sie über unseren Antrag hinaus fordern. Sie fordern die Sicherung der Durchwegung in nord-südlicher Richtung. Diese ist ohnehin – es wurde bereits erwähnt – im Stella-Entwurf enthalten. Oder haben Sie den Eindruck, irgendjemand will diese Durchwegung zumauern? Wir glauben nicht, dass irgendjemand die Absicht hat, da etwas zuzumauern, also wozu dieser Passus in Ihrem Antrag?
Zum Schluss Ihre letzte über unseren Antrag hinausgehende Forderung: Es wird gefordert, vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan stadtentwicklungspolitische Grundsätze zur Grüngestaltung zwischen dem angrenzenden Spreeufer und dem Bahnhof Alexanderplatz vorzulegen. Bei Durchsetzung dieses Antragsteils bedeutet dies, dass der Bauungsplan – wenn er denn schon beschlussreif wäre – nicht beschlossen werden könnte, wenn die geforderten Grundsätze seitens der Senatsverwaltung nicht vorgelegt würden. Insofern geht uns diese Forderung in Ihrem Antrag viel zu weit und scheint auch nicht zielführend zu sein.
Lassen Sie uns über den Bereich, zu dem Sie hier formuliert haben, von der Spree bis zum Bahnhof Alexanderplatz, sehr zeitnah konstruktiv im Ausschuss diskutieren und gemeinsam Lösungen finden, aber koppeln Sie diese nicht an den Verabschiedungstermin des Bebauungsplans für das Humboldt-Forum!
Ich komme – –
Ich komme jetzt zu meinem Schlusssatz. Ich bedanke mich für Ihren Hinweis. – Wir fordern Sie daher auf, das bis zur Behandlung im Ausschuss noch einmal zu überdenken – oder stimmen Sie einfach unserem Antrag zu, dann sind die Probleme, die sich aus Ihrem Antrag ergeben, ohnehin erledigt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An und für sich wollte ich mich auch für die Beantwortung der Großen Anfrage bedanken. Was da geliefert wurde, lässt dies nach meiner Auffassung jedoch nicht zu. Wie Sie sicher vermutet haben, sind wir auch mit Ihrer Erklärung zum Durchgriffsrecht und den Verfahrensweisen aufgrund der Bewertung als Vorgänge gesamtstädtischer Bedeutung nach wie vor nicht zufrieden und sehen sie nicht als nachvollziehbar beantwortet an. In
Ihren Antworten drehen und wenden Sie sich, aber es gibt nur Allgemeinplätze, keine wirkliche Antwort dazu. In der Tat ist es nicht verständlich, dass klitzekleine Dinge wie die angesprochene Dachform des Cafés die Voraussetzung der gesamtstädtischen Bedeutung erfüllen sollen. Bei der von Ihnen vorgebrachten Begründung, acht Jahre sei der Bezirk nicht aus dem Knick gekommen, können wir nirgendwo in der Gesetzgebung erkennen, dass das dazu führen soll und sollte, das der Senat das Verfahren an sich zieht. Das verstehe, wer will.
Andererseits sind da Bereiche, die milliardenschwere Investitionen erforderlich machen, nämlich der Bereich Mediaspree, der diese Voraussetzungen nicht erfüllen soll. Man kann es kaum glauben, dass hier die Entscheidung nach Sach- und Fachverstand gefallen sein soll. Inwieweit steht denn das Projekt Mediaspree dem Alexanderplatz, dem Breitscheidplatz, Friedrichswerder, der Gedenkstätte Bernauer Straße, dem Kulturforum oder dem Molkenmarkt, dem Klosterviertel, dem Spittelmarkt usw. in irgendeiner Weise nach? Auf irgendeinem Auge scheint hier jemand völlig blind zu sein oder will es sein!
Nein! Wir sind der Auffassung, dass der Bezirk in diesem Bereich unter dem gegebenen Umständen und Divergenzen überfordert ist und überfordert sein muss. Frau Haußdörfer hat es bestätigt: Der Bezirk bemüht sich, das Projekt durchzuziehen, aber ist nicht in der Lage, das auch adäquat zu tun – da kann die Senatsverwaltung noch so harmonische Zusammenarbeit mit dem Bezirk in den Raum stellen.
Zurück bleibt in jedem Fall die Unsicherheit der Investoren, ob hier in Friedrichshain, in Kreuzberg, am ehemaligen Flughafen Tempelhof oder anderswo in Berlin: Stets hat man den Eindruck, als Investor in Berlin hätte man das zweifelhafte Vergnügen, eine Zitterpartie bei Investitionsvorhaben bestehen zu dürfen, was dann allerdings – wie Frau Eichstädt-Bohlig an dieser Stelle genannt hat – wieder bedauert wird. Die Reaktionen seitens der Investoren angesichts des Bürgerentscheids „Mediaspree versenken“ waren schon heftig und haben nach unserer Ansicht dem Ansehen von Berlin eher geschadet, aber auch dem Ansehen des Senats. Mit dem Letzteren haben wir allerdings kein Problem, es ist das Ergebnis seines Regierungsstils, mit Ersterem allerdings schon, denn die Stadt gehört allen Bürgern Berlins und nicht nur Ihnen.
Die Aufforderung der Investoren an den Bürgermeister und seine Senatorin ist ein deutliches Zeichen der Verunsicherung; diese geht in der Regel mit einem labilen Investitionsverhalten einher. Im Zweifel stoppt oder streckt man seine Vorhaben dann, wenn man nicht weiß, was noch kommt und wie sich die Verwaltung morgen verhalten wird. Das ist hinderlich. So hat der Vertreter der Investoren in einem Brief an den Senat vehement gefordert, für das Areal Mediaspree gesamtstädtische Bedeutung zu erklären. Derselbe Senat ist auf der Expo Real 2007 im
Rahmen seiner Präsentation aufgefordert worden, endlich einzugreifen. Alles bisher ohne Erfolg. Der Regierende Bürgermeister hat am 15. Juli in einem Interview im „Tagesspiegel“ zum besten gegeben: „Wir werden ihm“ – dem Bezirk – „nicht den Gefallen tun, die Sache an uns zu ziehen.“ Herr Regierender Bürgermeister! – Auch Regierende Bürgermeister glänzen augenscheinlich ab und zu durch Abwesenheit! – Also: Sehr geehrter Senat! Be Berlin und nicht „Drück dich, wenn es dir nicht passt.“!
Der Hinweis, der Bürgerentscheid hätte nur empfehlenden Charakter, stellt keinen respektvollen Umgang mit den Initiatoren solcher Bürgerinitiativen und auch keinen in Richtung der Investoren dar. Das geht in dieselbe Richtung wie beim Begehren zum Flughafen Tempelhof, bei dem der Regierende Bürgermeister sinngemäß verlauten ließ: Unabhängig davon, wie das Volksbegehren ausgehen wird, es wird keinen ändernden Einfluss auf unsere Entscheidung haben. – Für sich genommen, ist das bereits eine peinliche Aussage!
Aber auch in Richtung der Investoren ist ein solcher Hinweis nicht hilfreich. Signalisiert er doch das Tricksen, Hinhalten, Taktieren, wie es Herr Dr. Lindner schon in einer vorigen Rede angesprochen hat, und schürt die Vermutung, dass man auch für die Investoren solche Mogelpackungen bereithalten könnte. Das alles ist Gift, Gift für das Vertrauen, Gift für Investitionen und am Ende auch Gift für Berlin.
Besonders im Hinblick auf die bevorstehende Wirtschaftskrise muss alles, was möglich ist, getan werden, um Arbeitsplätze zu schaffen, zu generieren und zu halten. So sind im Zuge des Lauder-Versuchs am Flughafen Tempelhof seinerzeit 1 000 Arbeitsplätze nicht entstanden, dafür werkelt man heute aber dort ohne ein wirklich gutes Ergebnis unendlich herum. Hier sind es unglaublich viel mehr Arbeitsplätze, um die es geht. Gleiches darf hier nicht wieder vorkommen! Lassen Sie es doch nicht zu, dass nach Planfeststellung immer neue Forderungen generiert werden und solche zukunftsträchtigen Projekte gestoppt und ausgebremst werden können!
Was die Nutzungsmöglichkeit von Bauflächen betrifft: Ob nun mehr oder weniger Bauflächen bei der Umsetzung des Bürgerentscheids herauskommen, scheint uns nicht der wesentliche Punkt zu sein. Vielmehr ist von Wichtigkeit, was die Flächen in toto an Werthaltigkeit darstellen und wie weit sich diese Werthaltigkeit in Kaufverträgen und in den Kaufpreisergebnissen niederschlägt. Das ist für Berlin wichtig. Denn es fehlt an allen Ecken und Enden, sehr geehrte Frau Eichstädt-Bohlig! Dies in Verbindung mit dem Flächenverbrauch, der sich naturgemäß bei einer Hochhausbebauung weit weniger intensiv darstellt als bei einer Flachbebauung. In diesem Zusammenhang hat sich anscheinend auf wundersame, freiwillige Art und Weise die Forderung der Grünen und von „Mediaspree versenken!“ nach der Nichterrichtung einer Hochhausbebauung
erfüllt. Der potenzielle Hochhausbauherr bzw. Antragsteller für das geplante Hochhaus hat seine Bauvoranfrage auf Hochhausbebauung zurückgezogen und möchte jetzt lieber in die Breite bauen mit entsprechenden Konsequenzen für die Flächenversiegelung.
Am Ende kann man es drehen und wenden wie man will, die Minderausnutzung von Grund und Boden wird einen Mindererlös bei den Verkaufsflächen zur Folge haben und trifft in jedem Fall wieder die Finanzen Berlins, denn die Finanzmittel bei den Veräußerern müssen kompensiert werden, Mindererlöse müssen erstattet werden. Und das ohne wirklichen Nutzen für Berlin, für das Stadtbild, für die Wirtschaft und für das Investorenvertrauen!
Wir fordern endlich ein Umlenken in der Wirtschaftspolitik, dem Umgang mit fremdem Investitionskapital, eine Verbesserung –
Schönen Dank! – von vertrauensbildenden Verhaltensweisen, die den Weg von der Hauptstadt der Hartz-IVEmpfänger zur Metropole des Mittelstandes ebnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Wolf! Grundsätzlich begrüßen auch die Liberalen die Entscheidung, das ICC nicht abzureißen, sondern es, dem Stellenwert als Wahrzeichen dieser Stadt entsprechend, zu erhalten und es auch in Zukunft zu erhalten und in einen optimalen Zustand zu versetzen.
Dies ist allerdings mit der Hoffnung verbunden, dadurch nachhaltig die jährlichen Zuschüsse in Höhe von derzeit 11, 12 oder 14 Millionen Euro aus der Landeskasse einsparen zu können, denn mindestens diese Summen werden wir künftig für den Unterhalt des Flughafengeländes Tempelhof benötigen. Die müssen irgendwoher kommen. Die Antwort auf die Große Anfrage lässt jedoch schon jetzt vermuten, dass diese Hoffnung vergeblich gewesen sein wird. Leider ist der Senat bei seiner Entscheidung nicht den Vorschlägen der FDP gefolgt, sich bei der Sanierung des ÖPP-Modells zu bedienen oder sich um Unterstützung aus der Privatwirtschaft, sprich Ausschreibung, zu bemühen.
Auch hier ist der Senat offensichtlich einmal mehr der Auffassung, öffentliche Unternehmungen könnten es besser als die Privatwirtschaft, weswegen wir Ihre Sanierungsschritte mit unserer ungeteilten Aufmerksamkeit begleiten werden.
Entscheidung braucht. Die ist gefallen, die tragen wir mit,
Nun zur Beantwortung der Großen Anfrage: Unter 1. und 2. antworten Sie interessanterweise, dass man für die Sanierung im laufenden Betrieb Ausweichflächen benötige, leider nicht, wo diese in welcher Form geschaffen werden sollten, könnten oder müssten. In der Antwort ist die Rede vom idealtypischen Raumprogramm, das noch gefunden werden solle. Hier schließt sich nach unserer Auffassung sofort die Frage an: Was ist nach Auffassung der Messe idealtypisch bei welchem Raumprogramm? – In dieser Form ist die Antwort ohne wirklichen Inhalt.
Kommen wir zu den Sanierungskosten, die seitens der Senatsverwaltung mit 182 Millionen Euro veranschlagt werden. Wie man zu diesem Ergebnis kommt, lässt sich aus der Senatsvorlage leider nicht erkennen, insbesondere dann nicht, wenn man weiß, dass die Bundesregierung bei ihren Bauvorhaben bereits mit Kostensteigerungen von über 100 Prozent rechnet und belastbare Planungen seitens der Senatsverwaltung oder der Messe nicht im Ansatz vorliegen. Aber eine diesbezügliche Baupreisüberschreitung wäre in Berlin kein Novum. Sie legen bezüglich der Finanzierung Zahlen vor, die man schlicht als Allgemeinplätze bezeichnen kann. So werden in diesem Jahr 1 000 Euro als Platzhalter genannt, für die Erstellung von Planungsunterlagen ab 2009 15 Millionen Euro, teilweise als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bzw. schlicht Fortschreibung der Finanzierungsplanung. Eine belastbare Finanzierungsplanung ist das wohl nicht.
Damit hätten Sie wohl nie einen Baukredit z. B. von der IKB erhalten. Das ist zu dünn, nebulös, meilenweit von Transparenz und Nachvollziehbarkeit entfernt. Stattdessen schreiben Sie schlicht, der Ausgleich solle jeweils über den Gesamthaushalt erfolgen. Man kann sich da nur wundern und fragen, wie lange das so noch gut gehen kann. Es gibt keine Rücklagen für derartige oder ähnliche Vorhaben wegen Substanzverlusts in Berlin. Das ist jahrelang verschlampt und damit verursacht worden. Stattdessen ist der Substanzverlust permanent. Allein diese Sanierung kann und wird Berlin in den Jahren 2010 bis 2015 wahrscheinlich 200 bis 400 Millionen Euro kosten, die aus dem normalen Haushalt kommen sollen. Zusätzlich stehen aber noch andere Vorhaben an: der Bau des Humboldt-Forums, die Sanierung der Staatsoper, die Sanierung der BVG und andere Dinge. Eine seriöse Haushalts- und Planungspolitik sieht anders aus. Allgemeinplätze wohin man blickt! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Fragesteller! Die FDP bedankt sich für die mündliche Beantwortung der Großen Anfrage der CDU vom 18. Juni 2008, die sich weitgehend mit der Fragestellung der FDP deckt, die am 10. Juni als Kleine Anfrage gestellt wurde und inzwischen schon längst beantwortet ist. Kleiner ist halt manchmal besser als größer – weil schneller.