Evrim Baba

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Last Statements

Schönen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Auf welche Unterstützung können Opfer von Zwangsprostitution von Seiten des Berliner Senats rechnen, und welche Informationsmaterialien zur Aufklärung und Beratung werden neben der provokanten Plakataktion aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft zur Verfügung stehen?
2. Wie wird in Berlin die Kooperation zwischen Polizei, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern und Beratungs- und Schutzeinrichtungen gewährleistet, und welche Perspektive haben Opfer von Zwangsprostitution für ihr Leben nach der Befreiung aus ihrer Notlage?
Während der WM 2006 werden in Berlin zahlreiche Aktionen anderer Organisationen zum Thema Zwangsprostitution stattfinden. Auf die Sensibilisierung von Männern zielt beispielsweise eine Kampagne des Diakonischen Werks. Hier soll eine 24 Stunden besetzte Hotline Freier, aber auch betroffene Frauen informieren und an Fachberatungsstellen weiterleiten. Auch die Initiative
SOLWODI wird eine Hotline einrichten, die während der WM mit zwölf Mitarbeiterinnen besetzt ist und ihren Sitz in Berlin haben soll. Hiermit soll im Vorfeld der WM präventiv in verschieden Herkunftsländern agiert werden. Der Deutsche Frauenrat wird mit seiner Kampagne „Abpfiff“, für die der Regierende Bürgermeister ebenfalls die Schirmherrschaft übernommen hat, auch in Berlin präsent sein. Die hier beispielhaft angeführten Organisationen benutzen unter anderem unterschiedliche Mittel – von der Postkarte über das Plakat bis zum Internet –, um ihre Informationen zu verbreiten.
Zu Ihrer zweiten Frage, wie die Kooperation zwischen Polizei, Senatsverwaltung, Bezirksämtern, Beratungs- und Schutzeinrichtungen gewährleistet wird, antworte ich wie folgt: Die Kooperation der in der Frage benannten Institutionen wird durch die mittlerweile seit zehn Jahren bestehende Fachkommission Frauenhandel gewährleistet. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fachberatungsstellen, der eine besondere Bedeutung zukommt, ist 2003 durch eine Kooperationsvereinbarung institutionalisiert worden. Ich verweise auf detaillierte Informationen auf unserer Homepage und auf eine ausführliche Materialsammlung zum Thema Menschenhandel, die dort heruntergeladen werden kann.
Schönen Dank, Herr Senator! – Ich habe dennoch die Frage: Allgemein wird davon ausgegangen, dass bei Events wie der Fußballweltmeisterschaft das Geschäft mit der Prostitution blüht. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Unterschied zwischen Prostitution und Zwangsprostitution deutlich zu machen, und welche Beratungsmöglichkeiten gibt es für die legalisierte und von Scheinmoral befreite Prostitution? – Sie haben zwar die Projekte aufgezählt, aber in die
en?
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Für die Aktualität unseres Antrags sprechen zwei wichtige Gründe: Weltweit finden am 25. November Aktionen statt, um darauf aufmerksam zu machen, dass Gewalt an Frauen zu den häufigsten Menschenrechtsverletzungen gehört. Auch in Berlin ist eine Vielzahl von Veranstaltungen angekündigt. Da ist auch das Abgeordnetenhaus in der Pflicht.
Körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt gegen Frauen rangiert auf Platz eins – auch in Deutschland. Patriarchale Strukturen, die tief in der Gesellschaft verankert sind, wirken auch bei uns, und sie lassen sich nur langsam und mühevoll aufbrechen. In allen Bereichen des Lebens sind Frauen brutaler und subtiler Männergewalt ausgesetzt. Viele Frauen werden systematisch bedroht, eingeschüchtert und isoliert. Männergewalt beruht auf ihrem Herrschaftsanspruch und der ungleichen Verteilung von Rechten und Pflichten, von Besitz und Einkommen, von Arbeitsteilung und Zeit.
Gewalt ist nie privat, es ist nicht das individuelle Problem von Frauen, sich gegen Gewalt zur Wehr zu setzen.
Um den Kreislauf von Gewalt zu durchbrechen und sich aus ihrer Abhängigkeit zu befreien, brauchen betroffene Frauen und Mädchen eine Perspektive, garantierte Rechte auf ein selbstbestimmtes Leben, auf Bildung und eigenständige Existenzsicherung. Es ist Aufgabe der ganzen
Gesellschaft, Gewalt an Frauen zu ächten, die Opfer zu schützen und die Ursachen zu bekämpfen.
Zwei von fünf Frauen in Deutschland haben in ihrem Leben sexuelle und körperliche Gewalt erlebt. Gewalt gegen Frauen wird überwiegend durch Männer – und dabei oft durch den Partner im häuslichen Bereich – verübt.
Die Zahlen und Fakten belegen, wie wichtig ein solcher Tag ist, um öffentlich auf die Not der Frauen aufmerksam zu machen. Auch wenn es in den letzten 30 Jahren – von der Gründung der Frauenhäuser bis zum Gewaltschutzgesetz – verstärkte Anstrengungen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt gegeben hat, bleibt es ein Problem. Jeder Fall einer geschlagenen und vergewaltigten Frau ist ein Fall zu viel – abgesehen davon, dass es auch immer wieder zu Mordtaten an Frauen kommt.
Zweitens: Die Betroffenheit nach dem Mord an Hatun Sürücü war groß, und zwar auch hier im Hause. Dem Entschließungsantrag: „Menschenrechte sind unteilbar – gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ haben alle Fraktionen zugestimmt. Wir waren uns im März darüber einig, dass der Mord an Hatun Sürücü für uns Verpflichtung bleiben muss. Wir haben mit dem Antrag „Berlin bekämpft Zwangsverheiratung“ dem Senat einiges abverlangt. Heute sollte Gelegenheit sein, uns über die Maßnahmen auseinander zu setzen. Dabei geht es z. B. um die Frage, wie betroffenen Frauen und Mädchen geholfen werden konnte. Ist es gelungen, ressortübergreifend zu einem koordinierten Vorgehen des Senats zu kommen, und wie sind NGOs und die Vertretungen und Verbände von Migranten und Migrantinnen bislang einbezogen worden? Was ist mit den Gesetzesänderungen und dem Aufenthaltsrecht?
Das alles sind Fragen, die wir heute diskutieren sollten, damit wir den Frauen und Mädchen, die unterdrückt, geschlagen und misshandelt werden, Schutz bieten können. Die Grausamkeiten von Zwangsverheiratungen und die Mordtaten im Namen der so genannten Ehre müssen ein Ende haben.
Denn dort, wo Gewalt anfängt, endet jede kulturelle Toleranz. Das genannte Ziel werden wir nur erreichen, wenn wir uns daran machen, die Ursachen zu beseitigen, und den betroffenen Frauen und Mädchen Schutz und eine echte Perspektive für ein gleichberechtigtes, unabhängiges Leben bieten können. Wir sollten uns damit nicht nur beschäftigen, wenn sich die Medienöffentlichkeit auf einen Fall stürzt, sondern den internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen nutzen, um uns hier im Hause mit den Konzepten und Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen auseinander zu setzen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gut, dass wir uns nun im Rahmen der Prioritäten mit dem Thema Gewalt an Frauen beschäftigen können.
Dass wir dabei den Blick insbesondere auf Zwangsverheiratungen fokussieren, soll nicht heißen, die anderen Formen von Zwang und Gewalt gegen Frauen aus dem Blick zu verlieren. Ich habe es bei der Begründung zur Aktualität schon erwähnt: Berlin beteiligt sich anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen mit einer Fülle von Veranstaltungen, mit Fahnenaktionen und mit Infoständen an den weltweiten Aktionen. Aber hier im Hause sollten wir uns damit auseinander setzen, was seit dem Mord an Hatun Sürücü getan wurde, um solchen Gewalttaten den Boden zu entziehen. Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird, für Zwangsverheiratungen einen eigenständigen Straftatbestand einzuführen.
Gesetze allein helfen aber wenig, wenn es für betroffene Opfer nicht gleichzeitig ausreichende Beratung und Unterstützung für ein unabhängiges Leben danach gibt.
In Berlin haben wir sechs Frauenhäuser und spezifische Angebote für Migrantinnen, die wir ausdrücklich,
Frau Klotz, von Kürzungen ausgenommen haben. Alle Maßnahmen zielen auf eine eigenständige Existenzsicherung der Frauen. Bei Migrantinnen ist es außerdem wichtig, dass sie einen eigenständigen Aufenthaltsstatus bekommen. Diesem Punkt hat sich jedoch die Mehrheit im Bundesrat sowie die rot-grüne genau so wie die schwarzrote Koalition auf Bundesebene verschlossen.
Im Gegenteil: Aus den Verhandlungen zu dem Koalitionsvertrag war zu hören, Zuwanderungen wieder einschränken zu wollen, indem das Nachzugsalter von Ehepartnern auf 21 Jahre hochgesetzt werden soll. Dagegen wenden wir uns mit Nachdruck. Dass es Zwangsverheiratungen gibt, darf nicht dazu missbraucht werden, Hochzeitspaare generell unter Verdacht zu stellen und restriktive Ausländerpolitik durchzusetzen.
Wir sollten uns eher an die Forderungen der EU halten, Ehen vor dem Heiratsalter von 18 Jahren nicht anzuerkennen. In diesem Punkt bin ich mir mit Herrn Körting einig.
Darüber hinaus fordert die Europaratsversammlung richtigerweise, bereits in der Schule darauf einzuwirken, dass antidemokratische und menschenverachtende Bräuche nicht geduldet werden. Dafür ist Berlin ganz direkt in der Verantwortung. Ein entsprechender Ansatz findet sich folgerichtig in dem Aktionsplan „Freiräume und Integrationschancen für zugewanderte Frauen und Mädchen“.
Mit dem Bericht Drucksache 15/4417 haben wir uns einen Überblick über die Aktivitäten des Senats zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen verschafft. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – sind wir weit gekommen, auch wenn der Bericht nicht den Auftrag einlöst, ein Konzept gegen Zwangsverheiratung vorzulegen. Es ist ganz im Interesse der Betroffenen, an die Arbeitszusammenhänge des Berliner Interventionsprojektes gegen häusliche Gewalt – BIG – des Arbeitskreises Zwangsverheiratung und der Fachkommission Frauenhandel anzuknüpfen. Schritt für Schritt kann es uns gelingen, die Probleme zielführend zu identifizieren und neue Schutzmöglichkeiten zu entwickeln.
Dass es aber keinen Grund gibt, sich entspannt zurückzulehnen, beweist die gestrige Beratung im Frauenausschuss. Ich verstehe nicht, warum Rundschreiben zum KJHG in der Verwaltungsmühle stecken bleiben. Ich verstehe auch nicht, warum die angekündigten Weisungen zum erweiterten Rückkehrrecht von Frauen noch nicht auf den Weg gebracht wurden.
Offen ist auch die Frage, ob und inwieweit Angebote zu Fortbildung in der Ausländerbehörde laufen. Der Senat muss die angekündigten Maßnahmen konsequent durchsetzen und ein langfristig angelegtes Konzept in den Aktionsplan gegen häusliche Gewalt implementieren.
Zum Schluss gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass das Problem von Zwangsverheiratung einer besonderen, sensiblen und differenzierten Betrachtungsweise bedarf. Es ist kontraproduktiv, wenn Migrantinnen immer nur als Problemfälle oder Opfer wahrgenommen werden. Ich selbst stehe für die selbstbewusste junge Generation von Frauen, die die unterschiedlichen Kulturen und Orientierungen nicht als Konfliktpotential ansieht, sondern als Erweiterung ihres Horizonts und ihrer Kompetenzen. Das war auch der Grund für meine Initiative, gemeinsamen mit bekannten emanzipierten Migrantinnen mit einer Erklärung gegen Zwangsehen und Unterdrückung im Namen der Ehre zum „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ an die Öffentlichkeit zu gehen. – Danke!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Ich frage den Senat:
1. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat nach dem Urteil der 7. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach in einem konkreten Fall bei der Besetzung einer Stelle die Auswahlentscheidung unter dem Gesichtspunkt der Frauenförderung bei Beamtinnen und Beamten rechtswidrig gewesen sei?
2. Wie wird auf Bundesebene die Vorgabe aus Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes zur Frauenförderung bei der Beförderung von Beamtinnen und Beamten umgesetzt?
Danke! – Herr Senator! In Kürze werden wir uns mit dem neuen Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz beschäftigen. Können Sie schon vorab eine Einschätzung geben, wie sich der Frauenanteil in Leitungsfunktionen des gehobenen Dienstes entwickelt hat? – Vielleicht verdeutlicht das noch einmal, warum wir auf Frauenförderung und Frauenquote nach wie vor nicht verzichten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Inwieweit hat der Senat mit seiner Regelung bezüglich des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb fremder Staatsangehörigkeit seinen Ermessensspielraum zu Gunsten der Betroffenen genutzt?
ührt hat.
Wir haben die Leute in Berlin aufgeklärt. Wir haben eine Öffentlichkeitskampagne durchgeführt, weil wir davon ausgingen, dass viele die Konsequenzen nicht absehen konnten, und haben von der Möglichkeit des § 38 des Aufenthaltsgesetzes Gebrauch gemacht. Darin steht sinngemäß: Wenn ein ehemaliger deutscher Staatsangehöriger in Deutschland ein Aufenthaltsrecht beantragen will, kann er das innerhalb von sechs Monaten tun. Wir haben gesagt: Spätestens im Februar 2005 haben durch die Öffentlichkeitskampagne alle Beteiligten gewusst, welche Rechtsfolgen eingetreten sind, und wir geben ihnen die Möglichkeit, bis zum 31. August 2005, nämlich sechs Monate lang, den Aufenthaltstitel zu klären. D. h., sie sind zu uns gekommen und haben gesagt: Ich habe die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben, möchte aber meinen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland behalten. – Das haben insgesamt 936 türkische Mitbürgerinnen und Mitbürger gemacht. Sie bekommen von uns einen Aufenthaltstitel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Es werden nach der gestern abgelaufenen Frist sicher noch weitere kommen. Auch die werden einen Aufenthaltstitel bekommen, aber nicht unter den erleichterten Voraussetzungen des § 38, der ohne weitere Prü
fung ermöglicht, den Aufenthaltstitel zu geben. Sie werden den Aufenthaltstitel nach Prüfung der allgemeinen ausländerrechtlichen Situation bekommen. Das wird im Zweifel immer dazu führen, dass sie auch einen Aufenthaltstitel, aber es dauert länger. Es gibt keine Möglichkeit, die Regelung nach § 38 zu verlängern. Es handelt sich um eine gesetzliche Frist.
2. Inwieweit besteht seitens des Senats die Möglichkeit, diese Regelung für den betroffenen Personenkreis, unbürokratisch und kurzfristig einen Aufenthalt zu erteilen sowie ihnen eine beschleunigte und großzügige Wiedereinbürgerung anzubieten, zu verlängern?
Herr Senator! Inwieweit sehen Sie auf Grund dieses Vorgangs die Notwendigkeit bzw. die Sinnhaftigkeit der Einführung einer möglichen doppelten Staatsangehörigkeit?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine Frage der Priorität, wie wir mit der Herausforderung Gender Mainstreaming fertig werden. Deshalb freut es mich an dieser Stelle, unter den Fraktionsprioritäten, zu diesem Antrag zu sprechen.
Wir stehen vor der Frage, die unterschiedlichen Lebenssituationen von Interessen von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen. Die rot-rote Koalition hat gleich zu Beginn der Legislaturperiode entsprechende Beschlüsse gefasst. Wir haben eine hochrangig besetzte Landeskommission berufen. Wir haben die Geschäftsstelle GenderMainstreaming eingerichtet. Auf Landes- und auf Bezirksebene haben Pilotprojekte ihre Erfahrungen gemacht und unterschiedliche Herangehensweisen probiert. Der zweite Gender-Bericht gibt darüber ausführlich Auskunft. Er macht aber auch deutlich, dass wir uns erst am Anfang des Prozesses befinden und gut daran tun, die Arbeit qualifizierter, zielgerichteter und auf der Basis gesicherter Strukturen fortzusetzen. Allein die Anordnung von Gender-Checks führt noch nicht zu mehr Gerechtigkeit. Allein die titelscharfe Aufschlüsselung von Haushaltsposten auf ihre Verwendung für Frauen und Männer, ist noch kein Ergebnis, sondern lediglich der Ausgangspunkt für fachbezogene und politische Fragestellungen, an die sonst nicht gedacht würde. Nach quantitativer Analyse muss die qualitative Bewertung erfolgen. Die Instrumente und die politischen Ziele müssen aufeinander abgestimmt sein. Wir brauchen keine folgenlose Datenflut, sondern Ergebnisse, die Folgen haben und Entscheidungen, die sich nachhaltig auf mehr Geschlechtergerechtigkeit auswirken. Gender-Kompetenz und Fachwissen, Gender-Bewusstsein und politisches Engagement sind gleichermaßen erforderlich. So viel ist klar: Gender Mainstreaming darf nicht dafür benutzt werden, herkömmliche Frauenförderung zu kappen. Gender Mainstreaming und Frauenförderung sind
Die Enquetekommission stellte auch schon fest – darauf gehen Sie gar nicht ein –, dass es hier ein Entscheidungsdefizit gebe. Es gibt keine klare Trennung von Hauptverwaltung und Bezirken. Und es gibt keine konsequente Bestimmung der Rolle der Bezirke. Auch das fordern wir ein. Liefern Sie uns eine Vorlage, auf deren Grundlage wir seriös diskutieren können, dann können wir uns auch dem großen Batzen Personalkosten konstruktiv nähern.
Abschließend kritisiere ich die Art, wie Sie mit der Kommission umgehen. Dass Sie mit uns so umgehen, ist nicht schlimm. Wir sind Abgeordnete. Schlimm ist aber, dass Sie mit Gästen so umgehen, die extra in dieser Kommission mitgearbeitet und die einen Ruf zu verlieren haben, und diesen wie der gesamten Kommission attestieren:
Die Fülle der Reformmaßnahmen des Senats hat es offenbar auch der Kommission erschwert, die daraus folgende Praxis gänzlich zu überblicken.
Das brauche ich nicht weiter zu kommentieren. – Vielen Dank!
Meine Frage geht an die Senatorin Knake-Werner. – Inwieweit hat der Senat Kenntnis von dem von „Hürriyet“ verbreiteten Demonstrationsaufruf für den 19. Juni in Berlin gegen den dort in Anführungszeichen gesetzten „angeblichen Armeniergenozid“ sowie dagegen, dass in einer Veröffentlichung des Integrationsbeauftragten über diesen berichtet wird? Welche Botschaft hat der Senat dazu an die türkischen Berlinerinnen und Berliner?
Mit welcher Begründung hat Herr Piening die Pressekonferenz für die öffentliche Präsentation dieser Broschüre über Armenier in Berlin abgesagt, und wie bewerten Sie das?
Liebe Frau Senftleben, ich wende mich auch noch
ausdrücklich an Sie, weil ich glaube, Sie haben nicht verstanden, worum es beim Girls’ Day geht. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil wir nicht einsehen, dass Jungen sich auch für sogenannte Frauenberufe interessieren sollten, sondern um den Kampagnencharakter des Girls’ Day zu erhalten. Die Aktion ist mittlerweile gut in Berlin etabliert. Es beteiligen sich immer mehr Unternehmen und Institutionen daran. Die Zahl der Teilnehmerinnen hat kontinuierlich zugenommen. Das Abgeordnetenhaus und die Fraktionen haben sich heute auch daran beteiligt.
Aber es ist bezeichnend, dass gleich nach Aktionen für
Männer und Jungen verlangt wird, wenn mal etwas für Mädchen und Frauen getan wird. Es geht bei der Kampagne schließlich nicht um allgemeine Berufsorientierung, die natürlich auch geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigen muss.
Vizepräsidentin Michels
Es geht darum, strukturelle Ungerechtigkeiten, die in
der eingeschränkten Berufswahl vieler Mädchen liegen, ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Es gibt de facto keine Zugangsbeschränkung, aber wenn für ca. 50 % der Mädchen nur die typischen Frauenberufe vorstellbar sind, beschränken sich selbst.
Es gibt noch einen anderen Aspekt. Wenn gut ausge
bildete Mädchen und junge Frauen ihr Licht unter den Scheffel stellen und sich Berufe und Karrieren versagen, schadet es auch unserer Gesellschaft insgesamt. Deutschland ist Schlusslicht, wenn es um weibliche Führungspositionen im mittleren und oberen Management geht. 50 % der Studierenden sind weiblich, aber mit den guten Studienabschlüssen stellen sie nur ca. 10 % der Professuren. Die Steigerungsraten sind minimal, und wir müssten noch mehr als 100 Jahre auf die Gewährleistung der Gleichberechtigung warten, wenn es in diesem Tempo weitergeht.
Warum das immer noch so ist, hat natürlich viele Ur
sachen. Diese kann ich jetzt hier nicht ausführen, will sie aber wenigstens als Stichworte aufzählen: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Übernahme von Erziehungs- und Familienpflichten durch Väter und Ehemänner, unsichtbare Netzwerke der Männer zur Karriereförderung, aber auch die heimlich weiter wirkenden historisch überkommenen Rollenmuster in Schule und Familie.
Bei unseren Veranstaltungen zum Girls’ Day verwei
sen wir auch immer darauf, dass die Mädchen bei ihrer Berufswahl sehr wohl an Verdienst- und Ausstiegsmöglichkeiten denken sollten, die in den typischen Frauenberufen beschränkt sind. Nur ein eigenständiges existenzsicherndes Einkommen ermöglicht die Gleichberechtigung von Frauen. Wer vom Einkommen des Partners abhängt, fühlt sich selten völlig gleichberechtigt.
Doch zurück zu den Jungen, für die FDP und die CDU
einen Boys’ Day haben möchten: Ich darf darauf verweisen, dass es Bestandteil der Girls’-Day-Kampagne ist, auch über die Berufswünsche der Jungen nachzudenken. Die Teilnahme der Mädchen an schulexternen Aktionen ermöglicht an diesem Tag eine gezielte Arbeit mit Jungen im Unterricht. Mit vielen Themen, insbesondere auch mit Fragen zur Berufs- und Lebensplanung setzen sich Jungen „unter sich" anders auseinander als in Gegenwart von Mädchen. Unterrichtstage oder Projekttage können neben einer Erweiterung des Berufswahlspektrums durch Einblicke in „männeruntypische Berufsfelder" auch den Erwerb von Alltagskompetenzen zum Beispiel in Haushalt und Kindererziehung beinhalten.
Der Girls’ Day ist ein geeigneter Anlass für Lehrkräfte, im Unterricht den Wandel des Verhältnisses der Geschlechter zu thematisieren. Fragen zu geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen und Berufsperspektiven lassen sich anlässlich des Mädchen-Zukunftstages anschaulich bearbeiten. So lautet auch die ausdrückliche Empfehlung aus dem Koordinierungsbüro für den Girls’ Day.
Und hier erlaube ich mir zum Schluss noch einen
Hinweis an Herrn Senator Böger und die Schulverwaltung. Durch die Befragung unserer Gäste wissen wir, dass sie nicht über die Schule, sondern über Eltern und Bekannte und durch das Surfen im Internet auf die Girls’Day-Angebote gestoßen sind, nicht über die Schule. Hier haben wir noch Handlungsbedarf – und dann können sich die Jungen am Girls Day auch mit frauentypischen Berufen und geschlechterspezifischen Rollenverhalten beschäftigen. Dazu brauchen wir keinen Boys’ Day.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Gewalt gehört in unserer Gesellschaft bedauerlicherweise zum Alltag. Überall in der Welt und auch in unserem christlich geprägten Abendland sind Frauen und Kinder in besonderer Weise männlicher Gewalt ausgesetzt. Zwang und Gewalt kommen in allen gesellschaftlichen Bereichen vor. Diesen Hinweis erlaube ich mir, damit wir die realen Verhältnisse nicht aus den Augen verlieren, wenn wir heute über Gewaltverhältnisse in bestimmten Familienstrukturen von MigrantenCommunities sprechen. Deutscher Hochmut gegenüber archaischen Traditionen ist nicht am Platz.
chen Herzstück des Anliegens – ebenfalls ein Antrag der FDP, in dem sie die Unterstützung für den CDU-FDPGesetzentwurf Baden-Württembergs zur Bekämpfung der Zwangsheirat im Bundesrat fordert. Von diesem konkreten Gesetzentwurf – jetzt wieder vorliegend in Form des Änderungsantrags der FDP – ist leider nicht viel übrig geblieben. Der Gesetzentwurf ist kassiert,
und konkret ist auch nichts mehr.
Die nun zur Abstimmung stehende Vorlage geht sogar weit hinter die bisherigen Aktivitäten der Justizsenatorin Schubert zurück. Wir haben als Land Berlin den BadenWürttemberger Antrag bereits im Rechtsausschuss des Bundesrats unterstützt. So argumentierte Senatorin Schubert im Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen am 24. November 2004. Der Senat hat also die uns ursprünglich vorliegende Bundesratsinitiative BadenWürttembergs unterstützt, und die rot-rote Koalition geht nun dahinter zurück, und zwar weit dahinter zurück.
Übrig geblieben ist jetzt ein mit Willensbekundungen gespickter Forderungskatalog unter dem Titel „Berlin bekämpft Zwangsverheiratungen“, der sicherlich gut gemeint ist, aber niemandem hilft und deshalb auch nicht unsere Zustimmung finden wird.
Das konkrete Gesetz hätte den eigenständigen Straftatbestand manifestiert, hätte den Heiratshandel unter Strafe gestellt, auch die Heiratsverschleppung erfasst und die Unterhaltsberechtigung ordentlich geregelt. Die uns vorliegende bloße Willensbekundung hingegen ist nicht geeignet, den betroffenen Frauen zu helfen.
Das kommt aber möglicherweise nicht von ganz ungefähr, denn vielleicht muss die SPD noch ihre Wertemaßstäbe zurechtrücken. Zumindest einer ihrer Abgeordneten bekundete während der Debatte um diese Problematik in der bereits erwähnten Ausschusssitzung immerhin Verständnis für die Sitte der Zustimmung der Eltern zur Heirat als unabdingbarer Voraussetzung. Wortwörtlich sagte Kollege Lorenz:
Diese Sitte hat – Entschuldigung, wenn ich das sage – in bestimmten Ländern einen realen und vernünftigen Hindergrund, denn man prüft natürlich auch, wie die materiellen Voraussetzungen sind.
Zitat Ende – Ihr Kollege von der SPD!
Wenn es jemand als vernünftig einschätzt, dass die Eltern letztlich entscheiden, ob geheiratet werden darf oder nicht – dabei spielt es für mich keine Rolle, wo das auf dieser Welt stattfindet –, stellt sich für mich die Frage, wie er dem Thema Zwangsheirat in der Bewertung wahrhaftig gegenübersteht. Ist das auch etwas mit vernünftigem Hintergrund – nach dem Motto: „Andere Länder, andere Sitten!“ Wo ziehen Sie die Grenzen von Recht und Unrecht? – Nein! Menschenrechte sind unteilbar – ob hier oder anderswo.
Deshalb haben die Vereinten Nationen auch zu Recht die Zwangsheirat als moderne Form der Sklaverei bezeichnet, und deshalb gilt auch für die CDU-Fraktion das klare Bekenntnis, dass eine Heirat nicht unter elterlichem Zwang zu verhindern und erst recht nicht unter Zwang – ausgeübt von wem auch immer – herbeizuführen ist.
Das darf andererseits aber nicht bedeuten, vor Menschenrechtsverletzungen die Augen zu verschließen. Wir müssen viel offensiver für Frauenrechte eintreten. Das ist ein Verfassungsgebot. Keine Religion und keine Tradition darf sich darüber hinwegsetzen. Frauen und Mädchen – egal, welcher Herkunft – haben Anspruch auf Bildung, auf Freizügigkeit im Umgang mit anderen Menschen, auf freie Partnerwahl, auf Berufsbildung und existenzsichernde Arbeit.
In der Auseinandersetzung um Zwangsverheiratung und Ehrenmorde muss uns zweierlei gelingen, nämlich erstens den Deckmantel des Schweigens wegzuziehen, den Opfer und Täter, aber auch Nachbarschaft und Öffentlichkeit, Politik und Gesellschaft bisher schamhaft, beschwichtigend oder gleichgültig darüber legten. Hier gebührt solchen mutigen Frauen wie Seyran Ateş, Serap Cileli und Necla Kelek unser Dank für die schonungslose Aufde
Vom Senat insgesamt erwarten wir mehrfache Aktivitäten, in Stichworten sind das: Klärung des Ausmaßes von Zwangsverheiratungen, Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung, Sensibilisierung und Kooperationsbereitschaft. – Alle diese Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, den Op
fern Schutz zu gewährleisten und präventiv zu wirken. Die kritische Öffentlichkeit – die deutsche und die der Migranten – darf bei der Auseinandersetzung um Integration und Antidiskriminierung die Gleichberechtigung der Frauen nicht weiter ausblenden. Das sage ich mit besonderem Blick auf jene Feministinnen, die mit ihrem Gerede von Zwangsemanzipation Menschenrechtsverletzungen unter dem Deckmantel von Kultur, Tradition und Religion Vorschub leisten. Sie lassen die Frauen und Mädchen im Stich, die sich nicht allein aus ihrer Zwangslage befreien können. Der Mord an Hatun Sürücü und den anderen Frauen muss uns Verpflichtung sein. – Danke!
ckung der Menschenrechtsverletzungen an Frauen in patriarchalen Familienstrukturen.
Sie haben Anspruch auf unsere Solidarität gegen Angriffe auf ihre Integrität.
Zweitens dürfen wir nicht zulassen, dass ganze Migrantengruppen unter Generalverdacht geraten. Wir müssen vermeiden, dass unter dem Eindruck des Medienechos und der Skandalisierung bestimmter Fälle die öffentliche Aufmerksamkeit von tiefer sitzenden Problemen abgelenkt wird. Wir müssen uns auf eine langfristige und intensive Auseinandersetzung gefasst machen, insbesondere mit und in den Migrantencommunities. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich der Türkische Bund BerlinBrandenburg klar gegen Zwangsverheiratung ausgesprochen hat. Es ist gut, das das Tabu von Zwangsverheiratungen gebrochen ist. Aber hüten wir uns davor, in Aktionismus zu verfallen.
Mit „Berlin gegen Gewalt“ und dem Aktionsplan gegen häusliche Gewalt können wir auf eine gute Erfahrung aufbauen. Wir können an die Arbeit von vielen Engagierten anschließen. Seit 2004 werden zwei EU-Projekte gefördert. Sie haben das Ziel, Gewalt im Namen der Ehre aufzudecken, ihr Ausmaß einzuschätzen und Ideen zur Prävention und zum Schutz der Opfer zu entwickeln und zu verbreiten. Auf der deutschen Seite sind Terre des Femmes und Papatya dafür zuständig. In Berlin haben sich schon vor Jahren engagierte Vertreterinnen von Beratungsstellen und Gleichstellungsbeauftragte im Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratungen zusammengeschlossen. Bei der Interventionszentrale BIG wird ein interdisziplinäres Gremium Schutzmaßnahmen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund entwickeln. Der Berliner Senat finanziert über die Frauen- und über die Jugendverwaltung mehrere Beratungsangebote und Zufluchtsstellen. Eine Schutzstelle wie Papatya hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigtragen, Zwangsverheitatungen zu verhindern.
Im Januar haben wir ein ganzes Maßnahmepaket verabschiedet, das der besonderen Situation von Migrantinnen Rechnung trägt. Wir wollen, dass Zwangsverheiratung als eigenständiger Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird.
Dem Umstand Rechnung tragend, dass sich Opfer von Zwangsverheiratungen insbesondere wegen ihres Aufenthaltstitels nicht aus ihrer Zwangslage befreien können, fordern wir ein Rückkehrrecht. Für nach Berlin verbrachte Frauen gibt es mittlerweile eine Verbesserung durch das neue Aufenthaltsgesetz, das im Sinn der Opfer anzuwenden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Was hat der Senat unternommen, damit bei der Einführung der so genannten Hartz-Gesetze die besonderen Bedingungen für Opfer von häuslicher Gewalt berücksichtigt werden?
2. Welche Vereinbarungen und Festlegungen gibt es dazu mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg?
Herr Senator Wolf! Können wir davon ausgehen – Sie haben es zwar schon erwähnt –, dass Sie als Berliner Frauensenator auch weiterhin alles Ihnen Mögliche tun werden, um auf der Bundesebene und bei der Arbeitsagentur auf offene Fragen zu Hartz IV hinzuweisen und Lösungen vorzuschlagen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frauenrechte sind Menschenrechte. Heute ist der internationale Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“. Aus diesem Anlass gibt es weltweit eine Vielzahl von Aktionen und Veranstaltungen, die das Thema „Gewalt an Frauen“ auf ganz unterschiedliche Weise in die Öffentlichkeit bringen. Ich begrüße das ausdrücklich und betrachte die jetzt beginnende Debatte zu unserer Großen Anfrage über Menschenhandel in Berlin als einen Teil davon.
privaten, kommerziellen Rundfunkanstalten geschützt werden. Das ist nicht unsere Aufgabe.
Unsere Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk als System stabil ist. Ich komme zu meinem Ausgangssatz zurück: Nur auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht verfassungsrechtlich ein Existenzrecht für den privaten Rundfunk.
Deswegen finde ich es schwierig, dass die Ministerpräsidenten in dieser Weise politisch eingegriffen haben und einen staatsunabhängig ermittelten Bedarf, der gegenüber der angemeldeten Summe um die Hälfte reduziert worden war, zum Schutz der Privaten und zu Lasten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geändert haben. Dieses Prinzip müssen Sie sich vergegenwärtigen.
Herr Lindner, leider haben Sie nicht gesagt, wie viele Fernseh- und Hörfunkprogramme der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Gebühr von rd. 17 € anbietet. Schauen Sie sich das in der Summe an.
Es besteht kein Zweifel daran, dass auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gespart werden muss. In dieser Frage sind wir uns einig. Auch wir wissen, dass massive Polster vorhanden sind. Diesbezüglich müssen die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Anstalten reformiert werden.
Herr Lindner, ich weiß nicht, wessen Anwalt Sie sind. Ich fühle mich jedenfalls im Sinne des dualen Systems als Anwältin eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn nur dieser hat einen gesetzlich formulierten Programmauftrag, der weit über das hinausgeht, was für die Privaten gilt. Den müssen sie erfüllen. Wir müssen genau aufpassen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk davon nicht abweicht. Auch in diesem Punkt bin ich mit Ihnen einer Meinung.
Ich persönlich – das ist allerdings nicht die Mehrheitsmeinung meiner Partei – fände es gut, wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk gänzlich von der Werbefinanzierung verabschieden würde. Aber dann bräuchten wir eine entsprechende Summe als Ausgleich in Form von höheren Gebühren. Das müsste man dann in Kauf nehmen. – Vielen Dank!
Danke! – Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Auch ich danke dem Senator für seine Ausführungen und möchte nicht versäumen, die Verdienste der Frauenverwaltung und der freien Träger hervorzuheben.
Sie haben sich seit vielen Jahren mit großem Engagement diesem Problem verschrieben. Nur durch interdisziplinäres Vorgehen, durch die kontinuierliche Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen konnten die bisherigen Erfolge erzielt werden.
Aus frauenpolitischer Sicht ist eines besonders hervorzuheben: Es geht bei der Fachkommission Frauenhandel – der Senator hat beschrieben, wer darin vertreten ist – nicht allein um die Verbesserung der Strafverfolgung, sondern um die Opfer und darum, wie ihnen geholfen werden kann. Frauenhandel ist aus der Perspektive der betroffenen Frauen zu betrachten. Ihr Menschenrecht und ihre Würde werden verletzt. Als verkäufliche Ware sind sie Objekt für Männer, von Männern, die verkaufen, und Männern, die kaufen. Die Frauen werden getäuscht, erpresst, enteignet, eingesperrt und missbraucht. Sie werden mit Drogen und Alkohol abhängig gemacht. Wie lange sie leben, ist den Geschäftemachern egal. Das Umfeld, in dem sich Frauenhandel abspielt, ist groß. Es profitieren nicht nur Menschenhändler und Zuhälter, die Branche boomt. Auch da gibt es harte und weiche Standortfaktoren. Es verdienen Werbefirmen, Handyläden, Netzbetreiber und Internetdienste. Die Zeitungen mit großen Buchstaben veröffentlichen besonders viele Seiten mit Anzeigen. Es profitiert die Immobilienbranche, aber auch das Taxigewerbe, Textilreinigung und Cateringservice schneiden sich ein Stück von dem Kuchen ab.
Doch darauf und auf die Diskussion, ob Freier von Zwangsprostituierten unter Strafe zu stellen sind, will ich mich nicht konzentrieren. Wir sind in der Pflicht, den Frauen zu helfen. Ich will mich im Folgenden auf vier Punkte konzentrieren: die Ursachen, die Situation der Frauen und die Lage durch die veränderten Rahmenbedingungen und weiteren Handlungsbedarf.
Trotzdem sollte festgehalten werden, dass die Kooperationsvereinbarung zwischen den Beratungsstellen und der Polizei sich bewährt hat und unbedingt weitergeführt werden sollte. Darauf hat Herr Wolf schon Bezug genommen und das auch so dargestellt. Es ist wichtig, dass die Frauen bei ihrem ersten Treffen auf die Polizei auf geschulte Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen treffen, die ihnen eine Perspektive eröffnen können. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen haben einen großen Anteil daran, dass es inzwischen bei der Polizei geschulte Kräfte gibt. Sie selbst beteiligen sich trotz der beschränkten finanziellen Mittel an der Rufbereitschaft. Der Senator hat die Projekte genannt, und sie verdienen unseren Beifall.
Die Beratungsstellen haben inzwischen ein funktionierendes Netz aufgebaut, sie sind sachkundig und einfühlsam. Für die gepeinigten Frauen ist es schwer, sich zu orientieren und überhaupt zu begreifen, wie es mit ihnen weitergehen kann. Die Opfer brauchen zunächst Zeit und einen Ort, wo sie zur Ruhe kommen können. Sie haben oft nicht mehr als das Bisschen, das sie am Leibe tragen. Sie brauchen gesundheitliche und psychische Betreuung. Sie erhalten lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und das bedeutet nach der bisherigen Rechtslage 20 bis 25 % weniger als die Sozialhilfe. Hier stehen die Beraterinnen vor neuen Herausforderungen, denn durch die Umstrukturierung
Ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage und kann eines versprechen: Wir werden uns auch weiter für die Frauen einsetzen, die hier ausgebeutet werden und Schaden an Leib und Seele nehmen. Das sind wir ihnen schuldig, auch wenn – wie ich hoffe – keiner aus unserem Hause je die Dienste dieser modernen Sklavinnen in Anspruch genommen hat. – Vielen Dank!
Auch dieses Thema sollte Sie interessieren! – Ich möchte Sie aber auch darüber informieren, was im Zusammenhang mit der CEDAWBerichterstattung der Bundesregierung an die Vereinten Nationen deutlich wurde. Alle vier Jahre müssen alle Vertragsstaaten – auch die Bundesrepublik – der UNO gegenüber berichten, was sie zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen unternommen haben. Im „Schattenbericht“ der deutschen NGOs zum Regierungsbericht wird kritisiert, dass Menschenhandel vorrangig als Problem der Kriminalitätsbekämpfung angesehen wird. Der Opferschutz, der Schutz der Menschenrechte für die Frauen, kommt hier zu kurz.
Zum Schluss lassen Sie mich deshalb noch kurz anfügen, wo wir noch Handlungsbedarf sehen:
bei der Gewinnabschöpfung zu Gunsten der Opfer,
bei den Opferschutzprogrammen und
bei den ausländerrechtlichen Bestimmungen.
Die bisherigen Menschenhandelstatbestände, die sexuelle Ausbeutung betreffend, werden erweitert. Denn neben Prostitution werden Frauen auch zur Teilnahme in Peepshows oder zur Herstellung von pornographischen Darstellungen gezwungen. Auch dies wird künftig durch das Gesetz erfasst. Zudem wird die Ausbeutung der Arbeitskraft unter Strafe gestellt, und der Heiratshandel kann künftig besser bekämpft werden. Die Zwangsheirat wird zumindest als schwerer Fall der Nötigung erfasst – ob noch weiter gehend, darüber wird noch zu reden sein. Wenn Opfer in Todesgefahr gebracht oder schweren Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt werden, greifen künftig höhere Mindeststrafen. Ebenso – das finde ich auch wichtig – werden Kinder in Zukunft besser geschützt, denn es geht zu ganz großen Teilen um Frauen- und Kinderhandel.
Diese letzten beiden Punkte sind auch grüne Erfolge, denn sie waren nicht selbstverständlich in der Umsetzung des schon zitierten EU-Rahmenbeschlusses und des UNZusatzprotokolls. Gleiches gilt für die Erweiterung des § 154 c der Strafprozessordnung, der es Opfern erleichtern soll, Anzeige gegen die Täter zu erstatten, ohne wegen illegalen Aufenthaltes gleich abgeschoben zu werden.
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Frau Dr. Klotz
Deswegen ärgert mich diese Doppelbödigkeit, diese Doppelmoral, Herr Wilke, wiewohl ich finde, dass Ihre Beiträge sich ansonsten wohltuend von denen mancher unterscheiden, die ich in der Vergangenheit von der CDU schon zu diesem Thema gehört habe.
Ja, ich habe es Ihnen deutlich gegeben, weil ich diese Doppelmoral nicht in Ordnung finde und weil das hier auch mal gesagt werden musste! Herr Henkel, Sie haben es nötig!
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Noch einmal zu den Antworten: So erfreulich es ist, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren im Übrigen in Berlin wie in allen anderen Bundesländern leicht gestiegen ist, dies ist allein der verbesserten Zusammenarbeit zwischen Frauenberatungsstellen, Justiz und Polizei zu verdanken. Ich frage mich: Ist es möglich – da hätte ich gern insbesondere eine Antwort von Herrn Körting und von der Justizsenatorin –, dass diejenigen, die mit Frauen handeln, mittlerweile so gut organisiert sind, dass sie von ihren Kunden und von einem an den Gewinnen auch beteiligten Umfeld perfekt geschützt werden, dass Polizei und Staatsanwaltschaft zwar ermitteln, aber die Gerichte nur selten verurteilen? Ist es möglich, dass es sich so verhält?
Wenn ich das als Grüne dürfte – darf ich aber nicht –, würde ich das als „kleine Kronzeugenregelung“ bezeichnen, die wir an der Stelle durchgesetzt haben. Wir sind sehr froh über diese Regelung, weil sie die Rechte der Opfer stärkt. Die Angst und die Rechtlosigkeit der Opfer sind der beste Täterschutz, und die Täter zu schützen, dafür gibt es wirklich keinen Anlass.
Täter – damit komme ich zu dem, was Herr Wilke gesagt hat – sind nicht nur diejenigen, die mit den Menschen handeln, sondern es sind auch diejenigen, welche die sexuellen Dienstleistungen einkaufen und sich überhaupt nicht dafür interessieren, ob die Prostituierten, die Frauen, dies wirklich freiwillig tun. Hauptsache billig – ist auch da das Motto. Diese Freier zu bestrafen, sollte in Zukunft erleichtert werden – allerdings, Herr Wilke, rechtlich einwandfrei. Es sollte dafür eine rechtlich einwandfreie Lösung gefunden werden und nicht eine rechtliche Lösung – so ist sie von der CDU vorgelegt worden –, die in der nächsten Situation, beim nächsten Fall, wieder vom Tisch gewischt und einkassiert wird.
Ich finde es schon heiter, wenn wir hier in einen Wettstreit von fünf Fraktionen eintreten, wer die Rechte der Frauen am besten vertritt.
Ich kann mich da noch an ganz andere Zeiten erinnern. Ich freue mich über diesen Wettstreit, aber wenn Frau Merkel und Herr Stoiber sich jetzt an die Spitze der Feministinnen setzen, dann ist das für mich – tut mir Leid – bislang noch wenig glaubwürdig.
Es hat etwas damit zu tun, dass es ein Stück weit unglaubwürdig ist, und ich will Ihnen auch sagen, warum, Herr Goetze! – Ich habe gesagt, ich möchte eine bessere Bestrafung der Freier ermöglichen, aber ich finde, es gibt auch noch einen anderen Punkt. Um den hat sich Herr Wilke gedrückt, und um den drückt sich auch die CDU. Ich möchte, dass die Rechte der Opfer gestärkt werden,
und da liegt der Knackpunkt zu großen Teilen im Aufenthaltsrecht, Herr Goetze,
weil die Frauen trotz einer guten Weisungslage hier in Berlin – vom August dieses Jahres, das will ich ausdrücklich auch einmal lobend erwähnen, Herr Körting – dennoch in einer unsicheren Situation sind und Angst haben, abgeschoben zu werden. Die Weisung ist sehr weit gehend, dennoch finden wir eine gesetzliche Regelung besser. Wir möchten, dass die Frauen nicht nur für die Dauer des Prozesses, wo sie als Zeuginnen aussagen, sondern durchaus auch danach hier einen Aufenthalt bekommen, weil sie nämlich, wenn sie wieder nach Hause gehen, ein Problem haben. Ich möchte erleben, Herr Goetze und Herr Wilke, wie wir gemeinsam diese Regelung durch
den Bundesrat bringen. Das habe ich gerade beim Zuwanderungsgesetz gesehen.
Meine Damen und Herren! Die Verfolgung und rechtliche Ahndung des Frauenhandels, dieser – wie meine Vorrednerin sagte – modernen Form der Sklaverei, ist immer noch unbefriedigend und bedarf dringend der Intensivierung. Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas zur Fortbildung, insbesondere bei der Berliner Richterschaft, sagen, Frau Senatorin: Was die Sensibilisierung und Qualifizierung von Polizei, durchaus auch der Staatsanwaltschaft, betrifft, hat sich beim Thema Gewalt in den vergangenen Jahren – das will ich ausdrücklich sagen – eine Menge zum Positiven verändert. Wer aber nach wie vor zu großen Teilen sehr fortbildungs- und beratungsresistent ist, das ist die Berliner Richterschaft.
Ich verzichte hier auf eine Schilderung von Einzelfällen, u. a. aus der gestrigen Anhörung zur Zwangsverheiratung. Ich verzichte allerdings im umgekehrten Fall nicht auf bestimmte Anforderungen an die unabhängige Berliner Richterschaft, dass sie sich den neuen Herausforderungen stellen und sich das dazu notwendige Handwerkszeug vom Gewaltschutzgesetz bis hin zu den Menschenhandelsparagraphen aneignen muss. Untersuchungen haben ergeben, dass zeugenschonende Gerichtsverfahren die Belastungen für die Opfer – insbesondere für Kinder – erheblich reduzieren. Das ist vor allem vom Verhalten des Richters oder der Richterin abhängig. Bereits 1997 – Herr
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Frau Dr. Klotz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn die Oppositionsparteien es nicht hören wollen und unseren Senator genüsslich als „Wolf, der die Frauenprojekte verschlingt“
bezeichnen, für die Koalition von SPD und PDS sind die Projekte für Frauen in unserer Stadt unverzichtbar. Wir haben es uns mit dem Frauenetat nicht leicht gemacht. In mehreren Teilschritten ist es gelungen, die vom Finanzsenator ursprünglich vorgegebene Kürzungssumme bedeutend zu senken: Zuerst durch den Entwurf zum Doppelhaushalt, dann durch die Koalition mit dem Haushaltsgesetz, zum dritten Mal mit dem Bericht über die Verteilung des Sammeltitels für das Jahr 2005.
Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir die Zeit genutzt haben, und es ist uns gelungen, weit über den engen Kreis der Frauenpolitik hinaus Akzeptanz und Unterstützung für die Frauenprojekte zu erhalten. Wir waren vor Ort und haben die Betroffenen ermuntert, sich zu organisieren und sich mit den politischen Entscheidungen auseinander zu setzen. Wir haben dafür gesorgt, dass sie über parlamentarische Abläufe und Vorlagen informiert waren. Nachdem im Sommer die Senatsvorlage eingebracht worden war, hieß es nicht etwa „Augen zu und durch“, sondern die PDS war offen für die Auseinandersetzung mit den Betroffenen, was auch für die zuständigen Abgeordneten der SPD gilt.
In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen konnten wir Vertreterinnen der Migrantinnen und ihre Arbeit vorstellen. Was die Antigewaltprojekte angeht – das wurde mehrmals angesprochen – waren wir uns fraktionsübergreifend einig. Die gemeinsamen Beratungen mit dem Ausschuss für Berlin und Brandenburg zu dem Thema „Häusliche Gewalt“ machten deutlich, dass der Bedarf an Frauenhausplätzen und Zufluchtswohnungen trotz Gewaltschutzgesetz nicht zurückgeht.
Lediglich ein gewisser Ausgleich zwischen Frauenhausplätzen und Zufluchtswohnungen ist vertretbar.
Beispiel 2: Das Projekt Brunnhilde sollte nach Ihren Vorstellungen zunächst über die Klinge springen. Das konnten wir – Frau Baba, da gebe ich Ihnen Recht – im Ausschuss verhindern. Es wurde in EWA integriert.
Beispiel 3: Das Drama um das zweite Frauenhaus ist noch nicht abschließend gelöst. PDS und SPD haben es trotz mehrfacher Nachfrage von Seiten der Opposition nicht geschafft, uns verständlich zu machen, auf welchem Denkansatz Ihre Entscheidungen beruhen, hier einschneidend zu kürzen. Die Idee mit den Zufluchtswohnungen ist richtig, aber es ist der zweite Schritt vor dem ersten und daher in dieser Form abzulehnen.
Eben, das ist das Entscheidende! Bei Freifrau ist es übrigens die regionale Besonderheit, auch ein Kriterium. Insofern ist alles mit einem großen Fragezeichen zu versehen.
Bei den Frauenzentren war für die PDS entscheidend, Angebote zu erhalten und möglicherweise durch Konzentration von Aufgaben und Fusionen zu Einsparungen zu kommen,
natürlich nicht ohne Rücksprache mit den Trägervereinen und Projekten. Die Koalition von SPD und PDS konnte eine Beschlusslage unterbreiten, die zwar nicht zu 100 %, aber doch im Kern den vorgebrachten Einwänden und Vorschlägen aus dem Frauennetzwerk Rechnung trug, vor allem aber noch einmal die Kürzung um ein Drittel reduzierte. Auch Harald Wolf, der Frauensenator, betonte, dass die letztlich gefundene Lösung eine bessere Lösung sei. Die Frauenprojekte erhalten außerdem mit zweijährigen Verträgen Planungssicherheit, die sie noch nie hatten.
Meine Schlusssätze: Zur Verbesserung der Kommunikation und Abstimmung wird in Kürze ein Beirat einberufen. Wir erwarten, dass das vom Frauensenator angekündigte frauenpolitische Rahmenprogramm unter anderem die frauenpolitische Infrastruktur Berlins durch Senatsbeschluss sichert. Frauenförderung muss Sache des gesamten Senats sein. Damit erübrigt sich für uns der Antrag der CDU. Das gilt auch für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. – Danke! interjection: [Beifall bei der PDS und der SPD]
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Obwohl Frauen und Mädchen in schulischer und beruflicher Bildung durchaus mit Jungen und Männern gleichgezogen sind, setzt sich diese Entwicklung im Berufsleben bedauerlicherweise nicht linear fort. In der Politik hat sich weitgehend die Quote durchgesetzt
und dafür gesorgt, dass der Frauenanteil in den Parlamenten bei einigen Parteien die 50-Prozentmarke erreicht. Für den öffentlichen Dienst und die Besetzung von Gremien haben Bund und Länder Gleichstellungsgesetze erlassen, die immerhin bewirken, dass es einen zwar langsam, aber stetig wachsenden Anteil von Frauen gibt. Das alles hat aber noch nicht zur wirklichen Gleichstellung der Geschlechter geführt, doch sichtbare Fortschritte sind erkennbar. Wir haben uns gestern im Frauenausschuss ausführlich im Zusammenhang mit dem Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz damit beschäftigen können.
Wenn Frauen in das Berufsleben einsteigen und in der Privatwirtschaft erwerbstätig sind, sieht die Realität leider immer noch anders aus. Frauen verdienen zwischen 25 und 30 % weniger als Männer. Die durchschnittlichen Bruttoverdienste vollbeschäftigter Arbeiterinnen im produzierenden Gewerbe lagen im Jahr 2002 um 26 % niedriger als bei den Männern. Im Angestelltenbereich betrug der Verdienstabstand im produzierenden Gewerbe sowie im Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe sogar 29 %. Bei den hochdotierten Spitzenpositionen bleiben – bis auf wenige Ausnahmen – Männer völlig unter sich. Dagegen werden Teilzeitarbeit und Niedriglohnjobs großzügig den Frauen überlassen. Diese Benachteiligungen von Frauen in der Wirtschaft sind seit Jahren wissenschaftlich belegt, Ursachen und Wirkung sind empirisch untersucht. Wir brauchen uns damit deshalb nicht weiter aufhalten.
Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik sind nicht besonders günstig, um zu Verbesserungen bei der Gleichstellung von Frauen und Männern zu kommen. Es ist deshalb besonders bedauerlich, dass die Bundesregierung jetzt
endgültig von gesetzlichen Maßnahmen zur Durchsetzung von Chancengleichheit in der Privatwirtschaft Abstand genommen hat. Aber das darf uns in Berlin nicht hindern, alle dem Land zu Gebote stehenden Möglichkeiten zur Durchsetzung von Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft zu nutzen.
Die Berliner Unternehmen müssen erkennen, welche großen Chancen die gleichberechtigte Beschäftigung von Frauen eröffnet. Die PDS hat sich bewusst für den in der Bundesrepublik einzigartigen Ressortzuschnitt von Wirtschaft, Arbeit und Frauen eingesetzt. Wir erwarten von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, dass sie Leitlinien entwickelt und für Rahmenbedingungen sorgt, um die Potentiale weiblicher Beschäftigter besser zu nutzen und die bestehenden Diskriminierungen von Frauen abzubauen. Unsere Große Anfrage zielt darauf, die Ziele und eingeleiteten Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit von Frauen in der Berliner Wirtschaftspolitik ausführlich und in aller Öffentlichkeit erörtern zu können. Dabei ist uns klar, dass wir ein schwieriges Feld betreten. Aber wir sind mit dem festen Willen angetreten, weitere Schritte zur Geschlechtergerechtigkeit zu gehen. Wir erwarten nicht zur Maßnahmen im Rahmen der herkömmlichen Frauenförderung, sondern erwarten von der Implementierung von Gender- Mainstreaming in Politik und Verwaltung neue Impulse. Dazu gehört, die Wirtschaftsförderprogramme zu gendern und die Förderbedingungen anzupassen, dazu gehört, Existenzgründungen von Frauen zu fördern, auf frauenspezifische Besonderheiten einzugehen, Frauen durch spezielle Mentoring- und Coachingprogramme zu ermuntern, verantwortungsvolle Aufgaben und Führungspositionen zu übernehmen und eigene Unternehmen zu gründen.
In der Politik haben Quoten dafür gesorgt, dass Frauen mitreden und mitentscheiden können. In der Wirtschaft gibt es hingegen heimliche Quoten, Quoten, die Männer eindeutig begünstigen. Deshalb lassen Sie uns offen darüber reden, dass wir Frauen auch in der Wirtschaft unseren gleichberechtigten Platz beanspruchen. Lassen Sie sich davon überzeugen, welche großartigen Kapazitäten und vielseitigen Potentiale in den Frauen stecken und die den Unternehmen von großem Nutzen sind.
Berlin ist die Stadt, in der es für Frauen, nämlich denjenigen aus dem Ostteil der Stadt, selbstverständlich ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, oder wie es so schön in einer erst kürzlich veröffentlichen Untersuchung heißt: „Die Erwerbsneigung der Frauen ist ungebrochen.“ – Es gibt Frauen, die sich nicht als Rabenmütter fühlen, wenn sie ihre Kinder im Kindergarten unterbringen und die sich mit ihren Männern ganz selbstverständlich Familien-, Haus- und Erwerbsarbeit teilen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die jungen Frauen, die bestausgebildetsten Frauen seit je, dem Arbeitsmarkt und der Wirtschaft vorenthalten werden.
Ich schließe meine Rede mit einem Zitat von Irene Joliot-Curie, der Tochter von Marie Curie und Nobelpreisträgerin. Sie hat das Recht der Frau auf Berufstätigkeit die wichtigste Errungenschaft des letzten Jahrhunderts genannt. – Jetzt müssen wir für die gleichberechtigte Berufstätigkeit der Frau sorgen. – Danke, für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke, Frau Vizepräsidentin! – Meine Damen, meine Herren! Meine Frage geht an Herrn Senator Wolf, Bezug nehmend auf den Artikel in der heutigen „Berliner Morgenpost“ mit der Überschrift: „11 000 ABM-Stellen sollen 2005 deutlich reduziert werden.“ – Meine Frage ganz konkret: Herr Senator Wolf, wie viele ABM-Stellen wird es für Berlin für dieses Jahr, 2004, geben?
Wie wird das Land Berlin diese ABM-Stellen kofinanzieren?
Ich frage den Senat:
2. Inwieweit hält der Senat es für sinnvoller, Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, anstatt mit Beugehaft mit einem sicheren Aufenthaltstitel zur Aussage gegen die Täter bzw. Tätergruppen zu motivieren?
Zu Frage 2: In der Kooperationsvereinbarung zwischen den Beratungsstellen und der Polizei ist die Regel, dass die Ausländerbehörde den betroffenen Frauen bei Vorliegen erheblicher öffentlicher Interessen bis zum Abschluss des jeweiligen Strafverfahrens gegen den oder die Täter eine Duldung erteilen kann. So wird das zeitlich befristete Verbleiben der Frauen ermöglicht, und sie haben bis zu vier Wochen Zeit, sich zu einer Aussage zu entschließen. Die Staatsanwaltschaft prüft gemeinsam mit der Polizei, ob der vorläufige Verbleib der betroffenen Ausländerinnen zum Zwecke zeugenschaftlicher Angaben im Strafverfahren geboten ist. Soweit diese Voraussetzung erfüllt wird, wird die Ausländerbehörde um die Erteilung einer Duldung ersucht. Bis heute ist kein einziger Fall des Missbrauchs dieser ausländerrechtlich privilegierten Stellung durch eine der betroffenen Frauen bekannt geworden. Dagegen konnten in den letzten beiden Jahren auf Grund dieser erteilten Duldungen an die Opferzeugen mehrere Verurteilungen einschlägiger Täter erreicht werden. Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind und in einem anstehenden Strafverfahren als Zeugin benötigt werden, sind regelmäßig nicht von Abschiebung bedroht. Auch erscheint es grundsätzlich zweifelhaft, dass ein sicheres Aufenthaltsrecht in einschlägigen Fällen geeignet ist, eine ausländische Zeugin zur Aussage zu bewegen. Die Aussage dürfte vielmehr in der Regel aus Angst vor Repressalien seitens des Angeklagten oder seines Umfeldes gegen die eigene Person oder die häufig im Heimatland wohnenden Angehörigen verweigert werden. Eine solche Bedrohungslage kann aber durch ein Aufenthaltsrecht für die Zeugin nicht verhindert werden. In den Fällen, in denen tatsächlich eine Gefährdungslage besteht, wird in der Regel die Möglich
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Den abgeschlossen Kooperationsvertrag zwischen Beratungsstelle und Polizei begrüßen wir sehr. Damit wird den Opfern, insbesondere den von Frauenhandel betroffenen Opfern, in diesem Falle Frauen, geholfen, und die Täter können wirkungsvoll verfolgt werden. Meine Frage ist auch: Sie haben den aktuellen Fall beschrieben. Von der Frau wurde auch das Kind getrennt. Wie kann man den Fall dann so darstellen? Und vor allem: Wo wird das Kind untergebracht? – Es ist tatsächlich so, dass in einigen europäischen Ländern in solchen Fällen Frauen der Aufenthaltsstatus auch gewährt wird. Kann man das hier nicht übertragen?
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Gewalt zu ächten ist eine der vornehmsten und vordringlichsten Aufgaben der Menschen. Amnesty International hat im letzten Jahr eine Studie über Folter und Misshandlung von Frauen vorgelegt, in der das weltweite Ausmaß von Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen belegt wird. Es ist ein Fakt: Gewalt gegen Frauen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. Das ist in Deutschland nicht anders, auch wenn das veröffentlichte
Bild von Frauen und Männern, von Familien mit Kindern und Großeltern Harmonie und Frieden vermitteln will.
Der gewalttätige Mann ist ein normaler Mann. Diese Erkenntnis hatte es schwer, sich durchzusetzen. Hier ist ausdrücklich den Aktivistinnen aus der Frauenbewegung zu danken.
Ohne die praktische Lebenshilfe, die sie den Frauen in Gewaltbeziehungen gegeben haben, ohne ihre Forderungen nach finanzieller staatlicher Unterstützung von Frauenhäusern, ohne ihr engagiertes Auftreten in der Öffentlichkeit hätte es den Paradigmenwechsel nie gegeben.
Gewalt in der "guten Stube" - das sind nicht nur Schläge, Schütteln und Schubsen bei einem Streit, auch Drohungen mit Gewalt oder Selbstmord. Die Drohungen, die Kinder wegzunehmen oder zu verletzten, gehören dazu. Die Dunkelziffer ist hoch, weil die psychische Situation von Frauen besonders schwierig ist. Sie werden von ihren eigenen Partnern oder Ehemännern misshandelt. Das Gewaltschutzgesetz, das seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt, erleichtert es der Frau, ihre Rechte gegen den Mann durchzusetzen. Aber diesen Schritt muss die Frau erst einmal bereit sein, zu gehen. Es ist deshalb besonders wichtig, der verdeckten Gewalt nachzuspüren und damit die Dunkelziffer weiter aufzuhellen. Insofern ist es ein Erfolg, wenn wir in diesem Bereich steigende Zahlen verzeichnen können. Sie künden nicht vom Anstieg häuslicher Gewalt, sondern sind Ausdruck einer sinkenden Dunkelziffer. Hier darf nicht verkannt werden, welche Auswirkungen zunehmende Arbeits- und Perspektivlosigkeit von Männern und Frauen in der globalisierten und flexibilisierten Arbeitswelt künftig noch auf das Gewaltpotential in der Familie haben werden.
Abhängigkeit vom Mann ist der Dreh- und Angelpunkt. Diese Erkenntnis muss ich nicht weiter untermauern, wenn ich auf die besondere Situation von Migrantinnen und behinderten Frauen zu sprechen komme. Migrantinnen werden nicht häufiger geschlagen als andere Frauen, aber sie befinden sich in ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnissen. Gewalt gegen Frauen ist ein Problem von Männern. In Abhängigkeit vom Herkunftsland und von Migrationsbedingungen haben Migrantinnen unterschiedlichen rechtlichen und sozialen Status. Wenn sie sich aus der Gewaltsituation lösen wollen, müssen sie oft ihre Eingebundenheit in
ihre ethnische Gemeinschaft aufgeben. Sie riskieren mehr als andere Frauen - ein Leben in existenzieller und materieller Unsicherheit. Das geltende Ausländerrecht zwingt Migrantinnen in die totale Abhängigkeit vom Mann. Frauen, die ihrem Mann nach Deutschland folgen, werden auf ihrer Suche nach Unterstützung auf Grund ihrer sprachlichen, kulturellen und religiösen Zugehörigkeit oder Herkunft oder auf Grund ihrer Hautfarbe diskriminiert und sind besonderen Vorurteilen ausgesetzt. Selbst wohlmeinende Beschäftigte in den Behörden sind hilflos, wenn sie mit den Problemen von Migrantinnen konfrontiert werden, die sich in diesem Sozialsystem der Sprache und der deutschen Gepflogenheiten nicht auskennen und manchen guten Rat auch missverstehen oder nicht in der Lage sind, wohlmeinende Unterstützung anzunehmen.
Schon immer haben sich die Frauenhäuser besonders um diese Bevölkerungsgruppe gekümmert. Der Anteil von Migrantinnen in den Berliner Frauenhäusern, der mit 40 bis 50 % angegeben wird, war immer hoch, weil Migrantinnen weniger Möglichkeiten hatten, bei Freunden oder Familienmitgliedern Unterschlupf zu finden. Wir sind froh, dass mit dem interkulturellen Frauenhaus und der Beratungsstelle in Zehlendorf endlich ein Projekt auf den Weg gebracht wurde, das sich speziell um diese Frauen kümmert. Hier sind die Mitarbeiterinnen besonders geschult. Sie sprechen mehrere Sprachen. Sie haben selbst Migrationserfahrung und genießen dadurch schon einen Vertrauensvorschuss. Anders als deutsche Frauen haben Migrantinnen keine Sicherheit, kein soziales Netz. Oft sind sie ohne Beruf und ohne Arbeitserlaubnis. Bei ihnen bedeutet die Trennung vom Mann in der Regel Trennung von der ganzen Familie.
Neuerdings verweisen Sozialämter gern auf die Möglichkeit des Gewaltschutzgesetzes, den Täter aus der Wohnung zu verweisen. Aber gerade bei Migrantinnen ist es häufig wichtig, aus dem alten Umfeld herauszukommen. Sie brauchen dann aber als mittellose Frauen auch die Unterstützung des Sozialamtes, um eine Wohnung für sich und ihre Kinder zu finden. Im interkulturellen Frauenhaus hängt ein Plakat mit dem ermutigenden Slogan: "Seine Sprache heißt Gewalt - Sie muss nicht sprachlos bleiben". Aber die Migrantinnen beherrschen oft die deutsche Sprache nur ungenügend und sind auf besondere Vermittlungshilfen angewiesen. Deshalb sind als präventive Einrichtungen auch solche Vereine und Initiativen unverzichtbar, die der sozialen Isolation und Diskriminierung von Migrantinnen entgegen wirken. Gleiches gilt für Frauen, die es wegen
ihrer physischen und psychischen Verfassung besonders schwer haben, sich gegen Gewalt zur Wehr zu setzen. Hier ist besondere Hilfe gefragt, und wir werden uns dem Thema auch noch besonders zuwenden müssen. Nach dem Berliner Aktionsplan gegen häusliche Gewalt, der im März diesen Jahres auf den Weg gebracht wurde, soll es als erstes ein stationäres Angebot für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen in der Psychiatrie geben.
Die dritte bei häuslicher Gewalt besonders betroffene Gruppe sind die Kinder. Hier besteht aus meiner Sicht weiterer Regelungsbedarf. Das betrifft das Sorge- und Umgangsrecht, aber auch ein eigenständiges Antragsrecht für die Kinder. Das Gewaltschutzgesetz ist erst seit ein paar Monaten in Kraft, aber aus gutem Grund gibt es einen rechtstatsächlichen Forschungsauftrag zum Gewaltschutzgesetz, worum sich Berlin auch beworben hatte. Etwa notwendige Nachbesserungen sind überhaupt nicht ausgeschlossen. Wir sollten darauf achten, die besonderen Umstände bei Kindern gebührend zu berücksichtigen.
Damit bin ich schon bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes. Dass mit Wirkung zum 1. Januar 2002 das Gewaltschutzgesetz verabschiedet wurde, ist ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung gewesen. Nicht alles, was aus Berliner Sicht auf Grund der Erfahrungen von BIG und dem Runden Tisch als geboten erachtet wurde, ließ sich durchsetzen. Dazu gehören beispielsweise auch die Zuständigkeit sowohl von Familien- als auch von Zivilgerichten. Es ist jedenfalls positiv zu bewerten, wenn die anfänglichen Schwierigkeiten in den Rechtsantragstellen von Gerichten, wo verschiedentlich Frauen nicht richtig beraten oder hin- und hergeschickt wurden, weitgehend überwunden sind. Hier ist die entsprechende Fortbildung und Sensibilisierung unerlässlich. Dennoch erscheint mir der Gedanke, die Zuständigkeit zu konzentrieren, nicht abwegig und sollte einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Wir sollten genau beobachten, ob die Frist von 14 Tagen, die wir für die Wegweisung nach ASOG ins Auge gefasst haben, ausreicht, um eine gerichtliche Entscheidung nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken, welche Probleme es beim Vollzug der Verweisung gibt und wie solche Anordnungen eingehalten werden.
Der Frauenausschuss hat gestern gerade aus frauenpolitischer Sicht wichtige Änderungen zum ASOG beschlossen. Was die Aufgabenfelder der Justiz betrifft, so hat eine Umfrage bei den Gerichten ergeben, dass selbst bei starkem Publikumsandrang eine Wartezeit von höchstens
zwei Stunden vorkommt. Es soll sogar möglich sein, die gerichtliche Entscheidung noch am selben Tag zu erlassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Hier erwarten wir von der Justizsenatorin, Frau Schubert, dass sie dies weiter streng kontrolliert.
Verzögerungen, die sich daraus ergeben können, dass nach einer polizeilichen Wegweisung aus der Wohnung die Anschrift des Tätern nicht bekannt ist, braucht es künftig nicht zu geben, wenn der Rechtsausschuss der gestern im Frauenausschuss verabschiedeten Beschlussempfehlung folgt. In Anbetracht dessen, dass wir uns im Zusammenhang mit der ASOG-Änderung nun schon mehrfach auf die Frist von 14 Tagen verständigt haben, will ich dazu jetzt nichts weiter sagen und mich zum Schluss den Interventionsmöglichkeiten zuwenden, vor allem in der Täterarbeit.
Ja, ich habe die Lampe schon leuchten gesehen.
Gut, ich komme zum Schluss. Ich möchte nicht versäumen, die Arbeit der Aktiven zu würdigen. Hier sind insbesondere die Mitarbeiterinnen von BIG von allen Frauenprojekten, den Frauenhäusern, der Hotline und die Vertreterinnen und Vertreter aller Ressorts am Runden Tisch zu nennen. Es hat sich gezeigt, wie wichtig die ressortübergreifende Zusammenarbeit ist. Mit dem Berliner Aktionsplan gegen häusliche Gewalt haben wir eine gute Grundlage für die gesamte Legislaturperiode. - Danke!