Uwe Goetze
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wortwahl meines Vorredners war geprägt von einem völligen Fehl- und Missgriff dessen, was er zu beschreiben und zu begründen versucht hat. Das kennzeichnet leider auch die gesamte Diskussion, die hier geführt wird.
Ich darf einige Zitate anfügen, die dies vielleicht etwas deutlicher machen. Die dort geplante Tiefgarage ist schon seit Jahren im Gespräch.
Der Architekt des Mahnmals, Ullmann, hat am 11. Mai formuliert: „Die Garage war lange geplant, aber nun wird es ernst.“ Ein wesentliches Argument wurde dann vorgetragen vom Berliner Architekten Andreas Zerr: „Doch wie sieht es aus, wenn dort jahrelang gebaut wird?“ – Ich stelle die Frage: Wie sieht es aus beim Mahnmal für die ermordeten Juden Europas, ist das tatsächlich ein zugkräftiges Argument?
Der Vizepräsident der Akademie Pflügge hat festgestellt: „Der Sinn des Mahnmals wird zerstört.“ Und Pflügge sagt weiter, dass nach seinem Verständnis die unterirdische Bibliothek des Akademiemitglieds Ullmann wichtiger ist als das geplante Holocaust-Denkmal an der Ebertstraße.
Diese drei Zitate zeigen sehr deutlich, hier ist eine Verlotterung in der Argumentation eingetreten, die dem Anlass, dem Denkmal, den anderen Denkmälern in der Stadt und den authentischen Orten in der Stadt in keiner Weise gerecht wird.
Die unterirdische Bibliothek ist 1995 fertiggestellt worden, seit 1994 ist selbst der Kontaktarchitekt von Herrn Ullmann, Herr Zerr, in eine Tiefgaragenplanung mit eingebunden gewesen. 1996 gab es die Ausschreibung für eine Tiefgarage, 1997 eine weitere Ausschreibung, bis 1999 die Auswahl des Anbieters. All das vor den Augen der Öffentlichkeit, für jeden wahrnehmbar, für jeden nachlesbar, und nun diese Diskussion. Der langjährige Planungsvorlauf zeigt insbesondere den hohen Gestaltungsanspruch an dieses Umfeld. Man hat sich sehr viel Zeit dafür genommen, das im Ergebnis herbeizuführen, was jetzt realisiert werden soll. Die üblichen Erscheinungsbilder von einer Tiefgarage, wie Entlüftungsschornsteine, überdachte Zugänge und Aufzüge, wird es an diesem Ort nicht geben.
Nein, ich gestatte bei fünf Minuten Redezeit keine. – Die Zufahrten werden in die Behrenstraße verlegt, es gibt die Entlüftungsschächte oberirdisch in die Fahrbahn eingelassen. All das macht deutlich, dass man hier mit hohem Aufwand – gedanklich, finanziell –, mit einer ausgereiften Konzeption hier zur Realisierung kommt. Dazu gehört natürlich auch, dass das Pflaster unter konservatorischen Gesichtspunkten aufgenommen, nicht einfach abgeräumt, sondern entsprechend fachmännisch abgeräumt wird.
Die besondere Qualität des Denkmals, um die die Diskussion sich rankt, liegt darin, dass es eine große Überzeugungskraft ohne jeden Pathos entwickelt. Von Anfang an war die Idee des Künstlers – auch das ist dokumentiert – der unterirdisch hermetisch abgeschlossene Raum, das Fenster auf Platzniveau und
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der ruhige, oberirdische historische Platz. Die zusätzlich in die Diskussion eingeführte Symbolik – Stichworte dafür: Grabkammer, Arche Noah und andere – haben eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Problem beinahe unmöglich gemacht und es sind meiner Ansicht nach auch Argumente, die man nicht gelten lassen kann. Der Platz ist auch in den letzten Jahren, seit Fertigstellung des Mahnmals, anders genutzt worden. Es gab zum Beispiel große Kunstaktionen, bei denen über einhundert Verkehrsschilder mit Rasen aufgestellt wurden, um für die Erhaltung städtischen Grüns zu protestieren. Man hat dort eine Freilichtbuchhandlung initiiert, es gab eine große Informationsschau der Humboldt-Universität, bei der Roboterhunde Fußball spielten und moderne Materialien zur Nutzung der Solarenergie präsentiert wurden. Das alles macht deutlich, dass diese Diskussion fast nicht führbar ist, zumindest nicht in der Weise, dass jemand behaupten kann, der eine habe Recht und der andere nicht.
Damit komme ich zum Abschluss. Diese kaum führbare Debatte führt zu der Schlussfolgerung, dass man die Planung dort ohne Weiteres realisieren kann, weil es tatsächlich keine Auswirkungen auf das Mahnmal, den Grundgedanken und das Gedenken an diesem Ort gibt. Zum Abschluss sei an dieser Stelle ein Beitrag aus dem Feuilleton der „Berliner Zeitung“ zitiert:
Deutet der Plan, dort eine Tiefgarage zu errichten wieder auf eine barbarische Gesinnung hin, für die man sich, wie in der Akademie der Künste gesagt wurde, unbeschreiblich schämen müsse? Die ob des Berliner Stumpfsinns zutiefst Erschütterten heben hervor, dass es sich beim Bebelplatz um einen authentischen Ort des Verbrechens handelt. Ganz Berlin ist aber ein Ort des Verbrechens. In den meisten Straßen der Stadt geschah rasch nach der Machtergreifung Schlimmeres als das Versengen von Buchseiten. Menschen wurden gedemütigt, geschlagen, ihrer Geschäfte beraubt. Juden wurde das Benutzen von Büchereien verboten. Jede ältere Bibliothek Berlins ist ein Ort der Barbarei.
Deshalb, meine Damen und Herren, lassen Sie diese unsägliche Diskussion. Wir werden in ein bis zwei Jahren, wenn dort alles realisiert ist, feststellen, dass es sich hier um einen Sturm im Wasserglas handelt. So sollten wir das auch behandeln. Wir sollten nicht die guten Planungen für diese Stelle zerreden und kaputt machen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eben genau, weil ich mich mit diesem Verfahren sehr intensiv beschäftigt habe, steht fest, dass es an der Oberfläche des Bebelplatzes im Bereich der historischen Pflasterung und innerhalb der gesamten Platzstruktur keine Elemente gibt, die typisch sind für eine Tiefgarage. Es gibt sie nicht.
Das können Sie auf allen Planzeichnungen auf den planfestgestellten Unterlagen nachvollziehen. Tun Sie es einfach, dann hätten wir diese ganze Debatte hier nicht.
Ich möchte noch einmal zu dem Problem Stellung nehmen, das in der Vergangenheit eingefügt worden ist, was Sie am Schluss Ihrer Kurzintervention versucht haben herauszuarbeiten, die Frage, ob eine Tiefgarage, eine heutige städtische Nutzung, diesen Platz in irgendeiner Form negativ tangiert. Ich meine nicht. Und ich zitiere noch einmal aus dem schon eben erwähnten Artikel vom 16. Mai aus der „Berliner Zeitung“:
Man kann manches sachlich gegen die Tiefgarage einwenden
und Rücksicht bei der Planung auf das wirklich überzeugende Denkmal fordern. Aber man hüte sich davor, dass die hohle Monstrosität der Nazigedanken auf das Gedenken abfärbt. Es ist angesichts der vielen lauten Schreie, die niemand hören wollte, unangebracht, den Bebelplatz als „stillen Schrei“ zu poetifizieren und den Boden unter seinem Pflaster zu mystifizieren, als könnten die dort geparkten Autos den Geist noch einmal schänden.
Es ist doch eine Scheindebatte, die wir hier führen. Deswegen bitte ich, das einfach einmal abzuschließen, weil es der Stadt und unserem Anliegen schadet.
Meine Damen und Herren! Wir haben eben von Herrn Wolf gehört, dass das, was er im Untersuchungsausschuss vor hat, angeblich nichts mit Kampagnen zu tun hat und nur Fakten ermittelt werden sollen. In dem Zusammenhang hat er die Formulierung der angeblich schwarzen Kasse der CDUFraktion gewählt.
Herr Wolf, Ihre Propaganda in dieser Frage und Ihre völlige Unkenntnis oder Scheinheiligkeit, die darin besteht, dass Sie etwas, das im Fraktionsrechtsstellungsgesetz eindeutig geregelt ist, in dieser Form vortragen, ist eine bodenlose Unverschämtheit, die wir zurückweisen.
Es ist Dummheit oder Unvermögen, dass Sie über Wochen nicht zur Kenntnis nehmen können, dass die Finanzen der Fraktion zwei Inhalte haben: 1. die öffentliche Finanzierung und 2. das Eigenvermögen. Auch die SPD-Fraktion verfügt über Eigenvermögen und hat die Zahlungen – entsprechend Fraktionsrechtsstellungsgesetz –, die auszuweisen sind, in den letzten fünf Jahren ausgewiesen. Deshalb stellen wir uns ausdrücklich gegen diese Vorhaltungen und die Unverschämtheit zu behaupten, die Fraktion habe ein schwarze Kasse. Lassen Sie das bitte sein! Die Vermögenssituation ist eindeutig gesetzlich geregelt. An diesem Gesetz haben auch Sie mitgewirkt.
Frau Staatssekretärin Krautzberger! Ist es zutreffend, dass die Arbeit des Generalfachplaners nicht sozusagen auf einer „Blackbox“-Ebene funktionierte, sondern dass Ihr Haus laufend die Arbeiten überwacht und kontrolliert hat und so über den Fortgang der Arbeiten und der Zwischenentscheidungen des Generalfachplaners auch regelmäßig informiert war?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob ich den Wunsch des Kollegen nach einem guten Beitrag wirklich erfüllen kann, ist natürlich nach soviel schwachem Vortrag vorneweg ein echtes Unterfangen. Ich will mir nun auch nicht zumuten, das hier unbedingt toppen zu müssen.
Politikverdrossenheit sei verursacht worden durch den Vorgang, den wir hier besprechen. Wir müssten in der Stadt überall sehen, dass neue illegale Mülldeponien entstünden. Wir hätten den Zusammenbruch eines gesamten Wirtschaftszweiges zu beklagen, wir hätten eine nicht handelnde Verwaltung, einen Senator, der sich nicht zu seiner Verantwortung bekennt und wir hätten einen ganz phantastischen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, so ist es uns hier dargestellt worden. Dazu kann man nur sagen: Alles stimmt nicht.
Das will ich Ihnen gleich belegen, und zwar anhand Ihres eigenen Textes: Sie haben keinen einzigen Lösungsvorschlag präsentiert,
sondern verweisen lediglich darauf, dass Senat und Verwaltung handeln müssten. Sie haben allerdings einen etwas untauglichen Versuch unternommen,
Ihren Ansatz in Worte zu kleiden in dem Antrag mit der Drucksachennummer 14/777. Was wird uns da geboten, was ist denn Ihr Lösungsansatz? – Ihr Lösungsansatz lautet erstens, man solle einmal aufschreiben, welche Deponien wir denn hätten.
Na, das ist ein ganz phantastischer Ansatz, um diese Problem zu lösen. Er ist so überflüssig wie ein Kropf, denn wir haben seit Januar diesen Jahres diese Aufstellung. Es ist auch vom Umweltausschuss im Januar umfänglich behandelt worden. Wir haben jetzt die zweite Aufstellung bekommen.
Dieses so genannte Kataster als Lösungsansatz ist wirklich eine lächerliche Angelegenheit.
Sie fordern zweitens ein Entsorgungs- und Finanzierungskonzept. Das ist – und das hat der Senator zutreffend dargestellt – durch das geltende Recht eindeutig vorgegeben. Wir haben ein ganz strenges Berliner Bodengesetz, wir haben ein Bundesbodengesetz – da ist eindeutig definiert, wer Zustandsstörer ist, wer in Regress genommen werden kann, bis hin zum Grundstückseigentümer sind die Leute fällig. Beim Grundstückseigentümer ist letztlich immer etwas zu holen,
da das Grundstück an sich einen Wert darstellt, insofern ist die Finanzierung gesichert. Das Entsorgungskonzept ist, wie dargestellt, durch Recht und Gesetz vorgegeben.
Dann fordern Sie noch die Ersatzvornahme und bei bestehenden Gefahren Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Die Ersatzvornahme ist ja die Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Natürlich handeln die Behörden, das ist auch aus den beiden Berichten ersichtlich, die wir bekommen haben; es wird in dem Maße verantwortungsvoll angewandt, wie es sich geziemt.
Insofern muss man hier offensichtlich deutlich in ein Verhältnis setzen, was sie zum einen an öffentlicher Aufmerksamkeit bekommen haben und noch bekommen wollen und das, was wir zum anderen bereits zum dritten Mal durchkauen, ohne dass es von Ihrer Seite irgendeinen Ansatz für eine Problemlösung gibt und ohne dass sich an den Rechtsgrundlagen etwas geändert hat.
Man muss auch deutlich sehen – um noch einmal bei den Zeitvorgaben und bei Ihrer Strategie zu bleiben –, dass Sie sich in dieser Weise nach den Beratungen im Januar nicht weiter positioniert haben. Ihre Anträge kommen ein dreiviertel Jahr danach.
Die öffentliche Aufgeregtheit kommt auch ein Dreivierteljahr danach. Das ist genau das gleiche System, das der Kollege Cramer immer verfolgt, der mit ein und derselben Straßenbahnlinie auch alle halbe Jahre mal in der „Abendschau“ ist,
ohne dass sich irgendetwas Neues in der Sache ergeben hat.
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Was haben Sie dann noch vom Senator gefordert? – Sie haben gefordert, er solle Verantwortung übernehmen, er solle sich nicht so sehr in Paragraphenreiterei ergehen und er solle mit den Verwaltungen sprechen, mit den Brandenburgern, mit seiner, mit denen in den Bezirken, vielleicht sogar noch so eine Art runden Tisch dazu veranstalten nach dem Motto: Gut, dass wir mal über die illegalen Abfallablagerungen gesprochen haben, und was machen wir jetzt? – Da dies unbeantwortbar ist, werden wir nicht darauf zurückkommen, Ihrem Antrag zu folgen, alles noch einmal aufzuschreiben, sondern werden natürlich Recht und Gesetz folgen und genau dort weitermachen,
wo begonnen worden ist, wo insgesamt elf Deponieablagerungen bereits geräumt worden sind und wo ich davon ausgehe, dass wir dem Bericht, den wir uns kollektiv gewünscht haben, den der Kollege Rogall im Ausschuss gefordert hat zum 31. März 2001, entnehmen werden, dass die nächsten zehn illegalen Abfallablagerungen beseitigt sind.
Das ist der richtige Weg, um an dieser Stelle weiter voranzugehen.
Eins muss man allerdings auch sagen, und da mögen wir uns unterscheiden: Sie haben die Aufgabe, im Parlament und gegenüber der Landesregierung Stress zu verbreiten; wir schauen uns eher an, wo die Verantwortlichkeiten liegen und wer zuständig ist.
Da ist uns insbesondere das Bezirksamt Weißensee aufgefallen, das zuständig ist, wie alle anderen Bezirksämter auch, die diese Probleme in ihren Bezirken haben. Dieses Bezirksamt Weißensee hat im Januar dieses Jahres eine geradezu grandiose Vorstellung von dem geboten, was Frau Hämmerling zutreffenderweise bezeichnet hat als eine Art Kumpanei oder zuvorkommendes Verwaltungshandeln gegenüber Leuten, bei den frühzeitig erkennbar war, dass sie ernsthaft auf ihrem Grundstück keine Abfallentsorgung betreiben wollen.
Da haben sich zwei Stadträte darum gekümmert, dass die Betreiber dort weiterhin ablagern und auf das Grundstück transportieren können. Da hat sich der Bezirksbürgermeister mit eingeschaltet. Da war die Verwaltung äußerst zuvorkommend, und die Risiken, die dort schon sehr frühzeitig zu erkennen waren, sind allesamt nicht beachtet worden, die Warnhinweise sind ungehört verklungen. Das ist diese typische Art, die uns hier die Probleme bereitet.
Da müssen Sie dann auch zur Kenntnis nehmen, dass es nach der Art und Weise, wie hier bei uns die Verwaltungsorganisation reformiert worden ist, wie abgeschichtet worden ist, wie Zuständigkeiten verändert worden sind, wie Eingriffsrechte abgeschafft worden sind, tatsächlich bei der Verantwortung der Bezirke, auch einem solchen Bezirk wie Weißensee, bleibt.
Dort im Bezirk müssten Sie, wenn es Ihnen um die Sache ginge, den Stress verbreiten. Da ist der richtige Ansatzpunkt. Ich habe aber von Ihren BVV-Fraktionen zu diesem Thema in all den Bezirken, die uns hier aufgelistet worden sind, in den es entsprechende Deponien gibt, bis auf Weißensee noch keine Aktivitäten zur Kenntnis genommen.
Nein, meine Damen und Herren, zusammenfassend muss man sagen, es ist richtig, dass hier im Abgeordnetenhaus ein Vollzugsdefizit erkannt worden ist. Es ist richtig, dass wir uns bemühen – das ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber –, den Fehlentwicklungen durch die Änderung der Bauordnung weitestgehend einen Riegel vorzuschieben. Es ist richtig, dass wir uns zusammen mit dem Senat darum bemühen, durch eine Änderung der Immissionsschutzverordnung auch auf Bundesebene einen Missbrauch möglichst auszuschießen. Und es ist richtig, dass
wir hier bereits erste Erfolge zu verzeichnen haben. Auf diesem Weg sollten wir weiter vorangehen, dann werden wir das Problem in vernünftiger Weise, so wie es sich bei einem bekannten Vollzugsdefizit gehört, auch lösen. Allerdings ist dabei die Polemik und die Medienkampagne von Bündnis 90/Die Grünen, bei der alles ignoriert wird, was wir an Zuständigkeitsregelungen und gesetzlichen Regelungen im Land Berlin haben, absolut nicht hilfreich, deswegen werden wir uns daran nicht beteiligen, zumal der Lösungsansatz von Bündnis 90/Die Grünen mehr als hilflos ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben einen Redebeitrag erlebt, der mich ausgesprochen enttäuscht hat. Die Kollegin Hämmerling habe ich bisher immer als eine Frau gekannt, die fachlich versiert ist, die Details kennt und sie fachgerecht vorträgt. Heute haben wir
davon absolut nichts gehört, denn sie hat hier wider besseres Wissen geredet, in einer Art und Weise, dass man sagen muss: Offenbar haben Sie alles vergessen, was Sie jemals über die Berliner Verfassung und die Verwaltungsreform gelesen haben, sie haben unsere Ausschusssitzungen vergessen und auch, wo die Probleme bei diesem Sachverhalt liegen.
Frau Hämmerling, Sie beantragen in fünf Punkten Dinge, bei denen heute die Zuständigkeiten geregelt sind, und zwar so, dass sie eindeutig im Bezirk liegen. Sie haben selbst dazu im Umweltausschuss gesprochen, denn wir haben uns öfter schon miteinander darüber auseinandergesetzt. Sie haben auch dort die Hinweise bekommen, wer die Zuständigkeit hat. Bei den Zwölfmonatsdeponien besteht eindeutig Bezirkszuständigkeit in der Genehmigung und in der Überwachung.
Das Kataster, das Sie angesprochen haben, lag uns bereits im Umweltausschuss vor. Wir haben eine Liste bekommen, bei der – zugegebenermaßen mit der Ausnahme von drei Bezirken – alle gemeldet haben.
Ich habe nur fünf Minuten und kann leider keine Zwischenfrage zulassen. – Neun Bezirke haben Fehlanzeige signalisiert; die anderen illegalen Deponien sind mit den Maßnahmen der Bezirke aufgeführt worden, und wir konnten das bewerten. Daher brauchen wir dieses Kataster nicht.
Das Entsorgungs- und Finanzierungskonzept liegt, da die Bezirke ursächlich in der Verantwortung stehen, auch dann, wenn etwas schief läuft, bei den Bezirken. Natürlich sind wir gern bereit, mit Ihnen gemeinsam eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorzunehmen, um Zwölfmonatsdeponien außerhalb von Baumaßnahmen auszuschließen. Das könnte einen Teil dieser Probleme reduzieren. Aber das ist etwas, was wir nicht als Landesgesetzgeber machen können, sondern das kann nur der Bund durchführen. Also: Entsorgungs- und Finanzierungskonzept liegt bei den Bezirken.
Dann fordern Sie, dass die Ersatzvornahme durch das Land Berlin zu veranlassen ist, und Sie garnieren das ganze in Ihrem Vortrag immer mit der Formulierung „kollektive Verantwortungslosigkeit von Bezirk und Senat“. Letzteres ist eben nicht zutreffend. Schauen Sie in alles hinein, was wir uns mit der Berliner Verfassung gemeinsam angesehen haben. Schauen Sie in die Gesetze für die Verwaltungsreform – Sie werden nachvollziehen können, dass diese Aufgabe teilweise beim Bezirk lag, teilweise in den Bezirk abgeschichtet worden ist; daher geht Ihre Zielsetzung an der Realität vorbei.
Sie fordern, dem Abgeordnetenhaus halbjährlich zu berichten. Der Kollege Rogall hat dies – nachzulesen im Protokoll der letzten Ausschusssitzung – auch gefordert. Ich gehe davon aus, dass der Senat dies durchführen wird. Wir haben einen Bericht zum 31. März 2001 vorgemerkt. Auch das ist also bereits erfüllt.
Es ist festzuhalten, dass, seitdem wir uns mit diesem Thema beschäftigt haben, die von Ihnen teilweise auch geführten Bezirksverwaltungen – es sind auch grüne Stadträte betroffen –
sich in den Bezirken, in denen solche Deponien vorhanden sind, entweder nicht ausreichend darum gekümmert haben oder die Probleme im Griff sind. In beiden Fällen geht Ihr Antrag an dem, was schon längst Stand dessen ist, was die Verwaltung tut und was wir an Kontrolle im Ausschuss vorgenommen haben, vorbei.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem sagen, was Not tut. Wir müssen uns dazu durchringen, zum Beispiel die Abfallentsorgung in der Vorbildfunktion des Landes Berlin nur noch durch Entsorgungsfachbetriebe vornehmen zu lassen und an den Stellen, wo die öffentliche Hand mit Subventionen agiert, zu fordern, dass nur Entsorgungsfachbetriebe eingeschaltet werden. Das kommt auch der Wirtschaft entgegen, denn da gibt es sehr viele Betriebe, die in den vergangenen Jahren mächtig investiert haben, sich haben zertifizieren lassen und nun auf Aufträge warten. Natürlich kostet Qualität einige Mark mehr, als wenn man es irgendeinem Krauter von der grünen Wiese überlässt.
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Ich habe die Änderung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung für die Zwölfmonatsanlagen schon angesprochen. Vielleicht können wir uns darauf verständigen, dass im Zuge von Baumaßnahmen auch Nachweise über die Bauabfallverbringung gefordert werden können. Diese drei Punkte werden wir im Rahmen des Verfahrens vorschlagen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die bestehenden illegalen Deponien eindeutig im Verantwortungsbereich der Bezirke liegen und von dort administriert werden müssen. Wir sind nicht bereit, diese Verantwortung zu übernehmen. Ihre Fraktion war Verfechterin einer solch weitestgehenden Abschichtung. Jetzt können Sie sich nicht darüber beklagen, wenn etwas schief läuft. – Vielen Dank! interjection: [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im
Ziel sind wir uns weitestgehend einig. wie auch der Blick in die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD zeigt. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitiere ich:
Wir wollen die Bebauung von Wald-, Grün- und Biotopflächen hoher Qualität außerhalb zusammenhängender Bebauung vermeiden und weitere Gebiete, insbesondere Forstflächen, als Schutzgebiete ausweisen. Die naturnahe Waldwirtschaft soll fortgesetzt werden. Der Landeswald bleibt gesichert. Eine Zertifizierung der Berliner Forsten wird in Angriff genommen.
Das heißt, über viele Ziele sind wir uns einig; über die Details möglicherweise nicht so sehr, und das wird dann Gegenstand der Beratungen im Ausschuss sein.
ln der Vergangenheit hat der Kollege Berger mehrfach zur
Erhaltung des Berliner Waldes Stellung genommen, und das in einer Weise, die zumindest Nachfragen erlaubt - Nachfragen nämlich dann. wenn zum Beispiel bei ihm der Erhalt von Baumbeständen Vorrang vor der Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahnstrecke hat, das heißt, wenn umweltverträglicher Verkehr nicht zu Stande kommen soll, weil man nachgewachsene Baumbestände aus den letzten 40 Jahren erhalten will. Ich finde persönlich. dass es recht zweifelhaft ist, diesen Waldgedanken so extrem anzusehen, wie es der Kollege Berger in diesem Beispiel getan hat.
Es ist auch auffällig, dass es hinsichtlich der Frage, wie Wald
flächen zu beurteilen, offensichtlich gute und schlechte Gründe für die Entscheidung gibt, wann man Protest erhebt gegen die
Inanspruchnahme von Wald. Ein guter Grund ist z. B., wenn man sich gegen die juristisch sehr umstrittene Inanspruchnahme von Waldflächen aufdem Teufelsberg ausspricht; und ein schlechter Grund ist es offensichtlich, wenn man in gar keiner Weise seitens Ihrer Fraktion dazu Stellung nimmt, dass die große betonierte Fläche, die heute von Sinti und Romaals Stellplatz genutzt wird und die nun eindeutig ausgewiesene Waldfläche nach dem Landeswaldgesetz ist. aus dem Waldverzeichnis herausgenommen werden soll, um den Stellplatz zu erhalten. Über die ganzen anderen Themen in diesem Zusammenhang will ich ausdrücklich nichts sagen. Aber diese etwas merkwürdige Moral bei der Erhaltung des Berliner Waldes fällt schon auf.
Der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist in mancherlei Hinsicht weder mit dem, was Verwaltungsorganisation ausmacht, noch mit dem vereinbar, was eine vernünftige Landespolitik notwendig macht. Zum Beispiel definieren Sie die Berliner Forsten künftig als autonome Zelle, das heißt, Sie nehmen die Möglichkeit des Senators oder der Landesregierung weg, über Teile der Verwaltung zu entscheiden.
Wenn das einzieht als Maßstab, dann werden wir künftig im Land
Berlin viele widersprechende Entscheidungen haben, ohne dass es hier eine Abwägung gibt und letztlich eine Schlussentscheidung.
Das ist sicherlich ein extremer Auswuchs Ihres Verständnisses von Wald, der allerdings mit geltendem Recht und mit dem, was eine Abwägung von Interessen angeht, nicht zu vereinbaren ist.
Ansonsten schreiben Sie eine ganze Reihe von Voraussetzungen in das Gesetz hinein, die dann gelten sollen. wenn man betrachtet, wie Waldflächen genutzt werden. Wir haben z. B. auch Sportverbände und Camper, die Waldflächen nutzen. Jede einzelne dieser Detailvorschriften, die Sie dort angeben, ist sicherlich erwähnenswert. ln der Summe führen sie aber automatisch dazu, dass das alles abgeräumt werden müsste. Und diese Auseinandersetzung, insbesondere, was Dauercampen im Berliner Wald auf jahrzehntelang genutzten Flächen angeht, diese Auseinandersetzung auf juristische Art hatten wir ja in der letzten
Legislaturperiode im Ausschuss und sind, glaube ich, zu einer guten Lösung gekommen, die radikales Abräumen vermieden hat, aber auch den Umweltinteressen zugute kam.
Eine letzte Bemerkung noch zu der Frage, ob vieles. was sich
entwickelt hat und was die Verwaltung von sich aus an Positivem in Bezug auf Wald schon gemacht hat, nachträglich in ein Gesetz hineingeschrieben werden muss. Ich glaube, manches ist überflüssig.
Nein, ich habe nur noch ungefähr 30 Sekunden, ich kriege gleich von Ihnen die Ermahnung. -Wenn die Ber
liner Forsten seit vielen Jahren naturnahe Waldwirtschaft betreiben und mit den verschiedenen Varianten auch gut experimentiert haben und wir auch entsprechende Vorteile daraus gezogen haben, dann stellt sich die Frage, ob man nun da nachkarten muss oder ob man nicht vielleicht neue Perspektiven erörtert. Jedenfalls auf Sachen, die seit vielen Jahren betrieben werden, muss man die Verwaltung nicht noch mit einem Gesetz verpflichten. Ich halte das für überflüssig. Ich finde es vielmehr gut, wenn dort auch mal ohne gesetzliche Vorgabe in unserem Interesse gehandelt wird. Solche Kleinigkeiten kann man sich durchaus schenken.
Alles in allem merken Sie, an den Detailregelungen wird noch
etliches zu verbessern sein. Ich glaube, dass wir derzeit ein gutes Waldgesetz haben und dass der Umfang der Ergänzun
gen, die Sie so vorhaben, nicht unbedingt notwendig ist, obwohl man hier und da sicher über Optimierungen reden kann. -Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In zwei Wochen wird für 153 Tage die Stadt Berlin auf der Expo 2000 vertreten sein. 173 Staaten sind gemeldet. Vom 19. bis zum 25. Juni wird es eine Länderwoche Berlin geben, wo sich die Stadt u. a. als Kulturhauptstadt der Bundesrepublik Deutschland darstellen wird. Für die Expoprojekte, die das Land Berlin gemeldet hat – insgesamt 27 –, gab es 140 Bewerber aus der Stadt, was die Attraktivität der Ausstellung und ihrer Konzeption deutlich macht. Wir werden in der Stadt eine zentrale Projektausstellung am Potsdamer Platz haben. Die Werbung für die Expo ist zusammen mit Brandenburg organisiert, was im Hinblick auf eine mögliche Länderehe auch eine schöne Sache ist. Und wir erwarten hier in der Stadt mindestens eine Million Besucher zusätzlich, die die Entfernung nach Hannover, 90 Minuten Fahrzeit mit der Bahn, dazu nutzen werden, Berlin zu besuchen.
Das sind die Grunddaten einer Ausstellung, die mit Sicherheit ein Erfolg in der Bundesrepublik Deutschland werden wird, ein Erfolg, den natürlich einige nicht wahrhaben wollen und aus diesem Grund nun auch schon mit den altbekannten Widerständen begleiten: Widerstände offensichtlich von Leuten, die diesen Widerstand um seiner selbst Willen haben wollen, bis hin zur geistigen Selbstzerstörung, die protestieren wollen gegen „Neoliberalismus“, die „Blockaden und Störungen“ gegen die Expo vornehmen wollen, die „Sand und Steine im Getriebe“ sein wollen, die einen „heißen Anti-Expo-Sommer“ organisieren wollen oder die die Chaos-Tage in Hannover dazu nutzen möchten, ihre zerstörerische Art ins Bewusstsein einer breiteren Weltöffentlichkeit zu tragen. Wir haben solche Leute natürlich hier auch im Parlament. Kollege Over hat sich schon dazu geoutet, dass er seit 10 Jahren im „Expowiderstand“ sei
und als Vertreter der PDS angeblich in Hannover noch „einiges zu erledigen“ hätte. Das ist die Art, wie Sie Ihre Ausschussberatungen führen und wie Sie hier dokumentieren, dass Sie ein schlichter geistiger und sachpolitischer Chaot sind, wie wir Sie hier in den letzten Jahren immer kennen gelernt haben.
Das sind also diese Protestformen. Darüber werden die Geschichte, die Bundesrepublik und die Expo hinweggehen. Wir werden uns an ein paar Meldungen dieser Art nicht weiter stören.
Die Expo geht in eine Richtung, die wir in Berlin auch in der Vergangenheit begleitet haben mit einer Enquete- Kommission, und sie geht in eine Richtung, die für Internationalität und für Liberalität steht: 1998 bei der Weltausstellung in Lissabon gab es das erste Mal ein zentrales Thema – Ozeane bzw. Wasser. Die Expo entwickelt sich weg von einer Ausstellung von Nationen, wo möglicherweise in den vergangenen Jahrzehnten falsch verstandener Chauvinismus geprägt wurde, sie entwickelt sich hin zu einem Themenpark. Sie entwickelt sich in Hannover hin zum Thema „Mensch, Natur, Technik“. Und ich füge hinzu: Sie entwickelt sich hin zum Thema Nachhaltigkeit.
In diesem Zusammenhang noch ein Zitat aus einer Ausschussberatung, die wir hatten. Die Kollegin Hämmerling hat festgestellt, dass die Berliner Expoprojekte, die privat finanziert worden seien, offensichtlich die sinnvollsten seien. Das ist etwas, was wir hier nachdrücklich unterstützen und unterstreichen können. Die Expo in Berlin und die Expoprojekte – bis auf zwei eigene Vorhaben des Landes – ohne einen wesentlichen Beitrag der öffentlichen Hand finanziert. Hier engagiert sich die Privatwirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Technikverständnis für ein neues Jahrtausend. Und aus diesem Grund ist die ganze Veranstaltung etwas, was wir uns hier in Berlin für unsere Vorhaben in Richtung Nachhaltigkeit nur sehr wünschen können.
Wir können uns das wünschen anhand einiger Berliner Beispiele, die ich kurz nennen will: nachhaltige Stadtentwicklung bei der Sanierung der Rummelsburger Bucht, ein großes Stadtentwicklungsprojekt; wir haben hier eine große ökologische Nutzfahrzeugwaschanlage in Berlin etabliert, die inzwischen bereits internationale Nachahmung gefunden hat, weil sie mit einem völlig neuen Konzept arbeitet.
Wir haben das Projekt Berlin-Adlershof. Wir können endlich Lösungen für ein umweltgerechtes und zukunftsfähiges Altreifenrecycling anbieten. Wir haben eine nachhaltige Weiterentwicklung einer Berliner Großsiedlung in Hellersdorf im Programm. Wir haben die Entwicklung des Schöneberger Südgeländes – eine große Grünfläche in der Innenstadt – und ökologische, richtungsweisende Hochhaustechnik mit einem Einsparpotential von über 40 Prozent der sonst aufgewandten Energie. Das sind praktische Beispiele, die der Stadt, der Wirtschaft, der Nachhaltigkeitsdebatte und dem Umweltschutz zugute kommen.
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Das wird auf der Expo 2000 als Deutscher und Berliner Beitrag präsentiert. Die anderen Länder haben sich diesem Motto mit eigenen Beispielen angeschlossen.
Durch die Expo haben wir zudem eine andere, neue Sichtweise der Kommunikation. Das dritte Jahrtausend wird das Kommunikationszeitalter werden. Insofern war es richtig, dass die Expo darauf gesetzt hat, in einer Anzahl von Kommunikationsforen weltgeschichtlich und politisch wichtige Dinge – wie Ressourcenschonung, Zukunft von Wissenschaft und Technik, Wege aus der Armut, Entwicklung des ländlichen Raums, die Gesundheitsentwicklung in der Welt, internationale Kultur, Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts und gesellschaftliche Entwicklungen im neuen Jahrtausend – anzusprechen. Das sind die Grundthemen der Kommunikation, die über das Internet und über die Besucher der Expo 2000 weitergetragen werden. Ich kann mir vorstellen, dass das, wenn es weltweit veröffentlicht wird, in der Diskussion über die gesellschaftliche Entwicklung der nächsten Jahre und Jahrzehnte einen erheblichen Schub auslösen wird. Das ist der dritte Grund, weshalb die CDU sich nicht von Störern und Chaoten in irgendeiner Form in der positiven Sicht auf die Expo abbringen lässt. Für uns und unsere Politik ist sie notwendig.
Die Weltausstellung in Hannover ist mit Sicherheit ein Beitrag gegen Nationalismus und die Eigendarstellung von Nationen. Sie ist eine Veranstaltung für Weltoffenheit und internationale Kommunikation. Es begegnen sich die unterschiedlichsten Kulturen aus über 170 gemeldeten Ländern. Dort wird sichtbar, dass Ökonomie und Ökologie sich gegenseitig ergänzen können und keinen Gegensatz bilden. Die Weltausstellung ist ein Beispiel dafür, wie man Nachhaltigkeit organisieren könnte. Ich wünsche mir, dass wir so etwas – wenn auch nur in Ansätzen – für unsere Nachhaltigkeitsdiskussion in Berlin und für die Frage, wie wir das Großstadtleben in den nächsten Jahrzehnten entwickeln, auch hier hinbekommen. Das wäre phantastisch. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist es richtig, dass die Aufgabe, die vor uns steht, viel besser mit einem Ausschuss des Parlaments zu realisieren wäre als mit einer Enquete-Kommission. Die EnqueteKommission hat den Auftrag, zur Vorbereitung gesetzlicher Regelungen und anderer zu treffender Entscheidungen – nämlich genau das, was in Ausschüssen passiert –, umfassende Sachverhalte durch Materialsammlung und -auswertung zu klären. Das ist mit zweimal 600 Seiten wohl ausgiebig in der letzten Legislaturperiode passiert. Wir haben es heute damit zu tun, dass wir dem Senat einen Auftrag erteilt haben, dass der Senat verschiedene Berichtspflichten hat; so warten wir immer noch auf einen Nachhaltigkeitsbericht oder einen Umweltbericht, auch ein Landesenergieprogramm hätte möglicherweise schon vorgelegt werden können oder ein Bodenschutzbericht. All dieses spricht eindeutig dafür, dass es um die praktische Arbeit geht, hier die Ziele, die in dem Antrag formuliert sind, zu erreichen. Und das bedeutet Ausschussarbeit, Senatskontrolle.
Ich glaube, wir brauchen keine zusätzlichen theoretischen Papiere mehr, sondern wir müssen uns um Umsetzung kümmern. Und dass es dort nicht sonderlich ernst gemeint ist mit dem vorliegenden Antrag, zeigt auch die Tatsache, dass nämlich ein ganz wesentlicher Teil, der in der letzten Enquete-Kommission auch schon nicht abschließend geklärt werden konnte, nämlich die breite Einbeziehung der Bevölkerung in diesen Prozess, überhaupt keine Erwähnung findet, mithin also hier ein Vorgehen offensichtlich im immer kleiner werdenden Kreis geplant wird, was mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung nichts zu tun hat.
Wir wollen unsere parlamentarischen Kontrollrechte wahrnehmen. Wir können all die Sachverhaltsfeststellungen, die die Enquete-Kommission ermöglicht, auch in bewährter Weise mit Anhörungen im Ausschuss machen. Deswegen halten wir diese Enquete-Kommission nicht für das geeignete Mittel, um tatsächlich im Prozess weiterzukommen, sondern wir sehen die Gefahr, dass hier alles zerredet und zerlabert wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben von der Kollegin Matuschek eine wohlmeinende Kommentierung unserer Koalitionsvereinbarung gehört. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich. Es ist viel Positives herübergekommen. Wir sind auch gut daran, das, was wir uns vorgenommen haben, zu verwirklichen. Nicht verwirklichen werden wir allerdings die Ansätze der achtziger Jahre in der Verkehrspolitik. Darüber sind die Zeit und die Entwicklung in dieser Stadt, sind die Anforderungen einfach hinweggegangen. Insofern wird das, was Sie uns seit anderthalb Jahrzehnten gebetsmühlenartig vortragen, in der Sache auch nicht besser.
Vielmehr gehe ich davon aus, dass wir auch die aktuellen Probleme lösen können. Zu den aktuellen Problemen gehört auch der Bau der U 5. Ich bin ausgesprochen zuversichtlich und denke, dass wir heute Signale und demnächst Entscheidungen haben werden, die ganz eindeutig dazu führen, dass die U 5 möglichst unverzüglich gebaut wird,
denn all die Scheinargumente, die heute angeführt werden, um sie nicht zu realisieren, gelten in fünf oder zehn Jahren genauso. Deshalb ist das etwas unehrlich von denjenigen, die diesen Bau kritisieren.
Dann sollen sie lieber sagen: Wir wollen es gar nicht haben –, aber diese Verschiebung ist nicht mit realistischer und ehrlicher Politik zu begründen.
Ich denke, dass wir bauen werden und das zügig.
Der Bauetat ist heute schon mehrfach erwähnt worden, und zwar immer dann, wenn die Senatsverwaltungen, die vor dieser, die wir jetzt besprechen, in der Erörterung waren, mitteilen konnten, dass dieses oder jenes Programm zu Lasten des Bauetats bei ihnen verwirklicht wird. Das ist auf der einen Seite für die Stadt eine wichtige Geschichte, etwa bei der Schulsanierung, auf der anderen Seite macht es aber deutlich, dass im Stadtentwicklungsetat stark gekürzt worden ist. 112 Millionen DM sind im Rahmen der Haushaltsberatungen gestrichen worden. Wir müssen natürlich darauf achten, dass diese Streichungen nicht zu Lasten des Investitionsvolumens gehen, eines Investitionsvolumens, das bei uns auch Arbeitsplätze sichert. Wir müssen einfach sehen, dass die Streichung von 150 000 oder 200 000 DM an Investitionsmitteln pro Jahr jeweils einen Arbeitsplatz kostet.
Es gibt einen Großteil von Firmen, die Monopolisten sind – wie z. B. die Wasserunterhaltung oder Ähnliches –, und da gibt es vom freien Markt so gut wie keine Aufträge. Hier müssen wir darauf achten, dass ein Mindestmaß an Infrastruktur erhalten und gesichert bleibt.
Wir werden in der City-West die nicht mehr in das Gesamtbild der Architektur und unsere Stadtentwicklungsvorstellungen passenden Bauten der 60er und 70er Jahre beseitigen und in der City-West ein würdiges Pendant zur City-Ost entstehen lassen. Wir werden in der City-Ost daran gehen, ein Gebäude mit der Schlossfassade und einer modernen inneren Nutzung wieder aufzubauen, und zwar möglichst schnell.
Wir sind auf einem guten Weg, alle Fraktionen schwenken, aus verschiedenen Richtungen kommend, auf das ein, was die CDUFraktion schon seit längerem als Idee favorisiert hat.
Wir hatten leider eine Investorensuche, die nicht zum Ergebnis geführt hat, allerdings auch deswegen nicht, weil man mitten im Verfahren die Anforderungen verändert hat, was nicht ganz fair ist. Deswegen ist es auch etwas fehl am Platz, heute zu sagen, es gebe keine privaten Investoren, denn die hat man auf diese Weise einfach ausgebootet.
Wir haben im Vorfeld oder während der Etatdebatte immer wieder Hinweise aus den Bezirken bekommen – Stichwort: Stadtbild und Brunnensanierung. Da haben wir die etwas merkwürdige Situation, dass erst Bezirke aus einem rein parteipolitischem Ansatz heraus Brunnen z. B. verkommen lassen – sie nicht mehr sanieren und nicht mehr betreiben. Dann können sie über mehrere Jahre wehklagen, wie grässlich und schrecklich alles ist und wie ungerecht der Senat ist. Anschließend kriegen sie dann als Bonus die Sanierung präsentiert und finanziert, und ich warte nur darauf, dass wir in ein oder zwei Jahren feststellen müssen, dass diese Anlagen dann auch wieder hin sind, weil man in manchen Bezirken kein Interesse hat, an dieser Stelle etwas für das Stadtbild zu tun.
Ähnlich verhält es sich beim Lamentieren um die Grünmittel. Wir mussten feststellen, dass die interessierten Kreise und Verbände sich vehement dafür eingesetzt haben, dass die Grünunterhaltung auf dem Status quo verbleibt. Man war dort der Auffassung, es gebe ein dramatisches Absinken. Wenn wir uns die Ist-Zahlen des letzten Jahres anschauen, dann sind 72 Millionen DM für die Grünerhaltung in den Bezirken angesetzt worden, und 70 Millionen DM sind ausgegeben worden. Das ist fast eine Punktlandung, und insofern kann man sich an dieser Stelle auch nicht beschweren.
Wir werden in der Zukunft mehr Wert auf die Frage legen müssen, wie wir EU-Mittel bekommen. Wir haben das Umweltentlastungsprogramm für die Förderperiode 2000 bis 2006. Die Projektträgerschaft ist ausgeschrieben und entschieden. Es gibt auch Schwerpunktsetzungen im Haushalt, was den Mitteleinsatz angeht. Soziale Stadtentwicklung ist dabei ein wesentlicher Schwerpunkt. Völlig weggefallen ist bedauerlicherweise die Investitionsförderung bei kleinen und mittleren Unternehmen. Das ist eine Fehlentwicklung, wie ich meine, denn diese Investitionshilfen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Branchenkonzepte erarbeitet werden konnten und dass viele Unternehmen in das Boot geholt wurden, um Umweltentlastungen zu befördern. Ich denke, dass wir hier wachen Auges darauf achten müssen, dass es beim Einsatz dieser UEP-Mittel nicht zu Fehlentwicklungen kommt. Wir sollten uns wesentlich intensiver als in der letzten Legislaturperiode mit dem Einsatz dieser Mittel beschäftigen.
Wir werden in dieser Legislaturperiode Wohnungsbaugesellschaften verkaufen, aber nennen dazu ganz deutlich Essentials und den Blickpunkt im Rahmen einer Gesamtstrategie: Erstens bricht dieser Verkauf keine Mietverträge. Wir werden, um eine vernünftige Mietenentwicklung sicherstellen zu können, noch in diesem Jahr einen Gesamtberliner Mietenspiegel vorlegen können. Wir haben das Essential, 300 000 Wohnungen in landeseigenen Gesellschaften zu behalten. Wir haben unmittelbar nach der Regierungsbildung – das Thema „Bremer Höhe“ ist schon angesprochen worden – die Genossenschaftsgründungen massiv unterstützt, und wir werden in dieser Richtung einen deutlichen Schwerpunkt legen.
Wir müssen sehen, dass wir die belegungsgebundenen Wohnungen besser verteilen, denn nicht so sehr der Gesamtzustand der Stadt oder einzelner Quartiere, sondern das Wohnumfeld, die Bildungseinrichtungen und Ähnliches sind maßgebend für Wegzüge.
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Belegungsgebundene Wohnungen – möglicherweise auch in Form von Handel – sind hier besser zu verteilen. Das Zweckentfremdungsverbot ist teilweise zu lockern und die Fehlbelegungsabgabe weiter zurückzuführen. Wir haben uns zu kümmern um Betriebskostenabsenkungen und um den Einsatz der Förderprogramme der IBB. Davon gibt es über ein Dutzend, und die kann man zusammenfassen und optimieren.
Der Haushaltsentwurf, der zur Beschlussfassung ansteht, bietet einen guten Rahmen, all diese Ziele mittelfristig zu erreichen und in diesem Jahr die Pflöcke dafür einzuschlagen. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Begründung der Großen Anfrage hatte ich erwartet, dass man sich seitens der PDS auch über die zum Bestand der GSW gehörenden Wohnungen hinaus einmal mit der Situation der Mieter, der Miethöhe, der Wohnungswirtschaft und der Mietensituation auseinandersetzen würde, aber was wir in der letzten Viertelstunde gehört haben, war eine beeindruckende, in einigen Details leider unvollständige Vorlesung über die Ertragssituation der möglicherweise zum Verkauf anstehenden Wohnungsbaugesellschaften. Damit wurde Ihr Beitrag, lieber Kollege Wolf, weder dem Anspruch Ihrer Vorrednerin, die für die PDS begründet hat, noch dem Titel der Großen Anfrage gerecht.
Über all diese Themen brauchten wir uns nicht zu unterhalten, wenn wir – wie Senator Strieder schon gesagt hat – erstens eine Einkommenssituation in der Stadt erreichen würden, die es allen Bevölkerungsschichten möglich macht, die Wohnung zu einem ihnen angemessenen Mietpreis in der Lage und in der Größe, wie sie sie haben wollen, anmieten zu können. Das ist die Idealsituation, und von der müssen wir ausgehen.
Allerdings zeigt ein Blick auf das, was mit Wohnungswirtschaft und Mietenpolitik zu tun hat, dass dieser Idealzustand, der nach unserer Auffassung anzustreben ist – nicht die Wohnungsbewirtschaftung oder die staatliche Mietenkontrolle –, nun durch eine große Anzahl von Regularien in weite Ferne gerückt zu sein scheint. Wir haben dort – notwendig oder nicht, darüber mag man in der Folge vielleicht noch diskutieren – das Instrument der Belegungsbindung, wir haben die Fehlbelegungsabgabe, wir haben die Zweckentfremdungs-Verbotsverordnung, wir haben den Wohnberechtigungsschein und all diese Dinge. Bei alledem handelt es sich um staatliche Regulierungen in einem Bereich, in dem es keinen Markt mehr gibt; um staatliche Regulierungen, die mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand hinsichtlich Personal- und Sachkosten verbunden sind.
Wir haben hier also offensichtlich eine Fehlentwicklung zu verzeichnen, und unser Ziel muss es demzufolge sein, wieder zurückzukehren in Richtung dessen, was Wohnungswirtschaft und Mietenpolitik dann eigentlich auch sozial macht, nämlich dass der Einzelne das Entscheidungsrecht darüber hat, wo er sich einmietet und zu welcher Qualität er sich einmietet, und dass gewährleistet ist, dass er auch ein entsprechendes Wohnraumangebot vorfindet.
Das Letzte ist nun derzeit ohne Zweifel der Fall. Wir haben einen erheblichen Überhang an zur Vermietung anstehenden Wohnungen. In den Presseartikeln der vergangenen Wochen wird schon darüber lamentiert, dass wir eine Krise hätten, weil es so viele freie Wohnungen gäbe, und dass es zu einer vernünftigen Vermietungssituation gar nicht mehr kommen könne. Das ist also eine Umdrehung der öffentlichen Meinung gegenüber der Situation von vor zwei Jahren, wo genau das Gegenteil prognostiziert wurde, nämlich über viele Jahre hinaus ein Mangel an Mietwohnungen und eine drohende Obdachlosigkeit für benachteiligte Kreise der Bevölkerung. Das ist nicht eingetreten. Die Panikmache von damals hat sich, Gott sei Dank, verflüchtigt, das Gegenteil wird derzeit publiziert. Und so ist in der Tat auch die Situation.
Natürlich werden wir noch eine ganze Zeit brauchen, die politische Auseinandersetzung über den richtigen Weg in der Wohnungswirtschaft – wie auch alle Debattenbeiträge hier deutlich machen werden – abzuschließen. Sie geht auch im Bundestag fröhlich weiter. Wir von unserer Fraktion aus werden aber dieses Ziel, dem Einzelnen die Entscheidungsmöglichkeit zu geben und ihn in die Lage zu versetzen, sich dort einmieten zu können, wo er gerne möchte, weiter verfolgen. Aus diesem Grunde stehen nach wie vor auch von unserer Fraktion im Deutschen Bundestag derzeit in der Antragstellung weitere Gesetzänderungen zur Umstellung der Objektförderung – also der Förderung des einzelnen Wohnhauses, das jetzt staatlich subventioniert werden soll – in Richtung der Subjektförderung an. Damit soll der Einzelne unterstützt werden, der nicht in der Lage ist, eine entsprechende Miete zu finanzieren. Diese Subjektförderung – nämlich die Unterstützung des Einzelnen, die ihn in die Lage setzt, selbst zu entscheiden – soll weiter befördert werden.
Wir müssen nach allem, was im Deutschen Bundestag derzeit läuft, davon ausgehen, dass die rot-grüne Bundesregierung diesen Anträgen nicht weiter folgen wird. Im Gegensatz dazu haben wir es dort auf der Regierungsebene mit Anträgen zu tun, die darauf hinauslaufen, das derzeitige Gleichgewicht zwischen der Interessenlage von Mietern und Vermietern einseitig zu verändern. Wir denken, dass das, was geplant ist, dazu beitragen wird, dass die private Investition in Mietwohnungen weiter zurückgehen wird, dass wir es also tendenziell in den nächsten Jahren mit einer Verschärfung der Situation zu tun haben werden, die dadurch verursacht ist, dass Private überhaupt nicht mehr bauen und investieren werden und dass die staatlichen Hilfsmaßnahmen, der soziale Wohnungsbau, aufgrund der Haushaltsprobleme, die in allen Bundesländern und auch auf Bundesebene herrschen, weiter zurückgehen werden.
Das heißt, hier wird durch Rechtsänderungen der rot-grünen Bundesregierung dazu beigetragen, dass sich die derzeit positive Situation, die wir hier im Ansatz diskutiert haben, in der Folge wieder verschärfen wird.
Diese Tendenz haben wir auch bei den Haushaltsansätzen im Bund zu beobachten. Wir können das gerne im Detail nachvollziehen. Die Haushaltsansätze für den sozialen Wohnungsbau und für andere mietunterstützende Maßnahmen sind reduziert worden gegenüber den Haushaltsansätzen, die für 1999 noch von der CDU-geführten Bundesregierung vorgesehen waren. Deshalb haben wir hier eine ganz negative Tendenz und werden uns mit den Auswirkungen noch viel drastischer, als sich der eine oder andere das jetzt vorstellen wird, befassen müssen.
Demgegenüber ist in Berlin die Situation die, dass wir mit den Rahmenbedingungen, die uns der Bund setzt, leben müssen und im Rahmen dieser Bedingungen sehen müssen, dass wir zu den
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Zielen, die die Berliner Koalition definiert hat, immerhin noch einige Ergebnisse erzielen können. Das heißt, wir müssen die Rahmenbedingungen verbessern für eine Qualitätsoptimierung im Bestand der Wohnungen für leistungsfähige Wohnungsbaugesellschaften. Wir wollen – auch das ist schon gesagt worden – mindestens 300 000 Wohnungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften erhalten, und wir wollen das genossenschaftliche Engagement massiv fördern. Dazu ist auch ein entsprechender Antrag im zuständigen Ausschuss für Bauund Wohnungswesen vor kurzem mit den Stimmen der Koalition verabschiedet worden.
Aus diesem Grunde geht die Zielrichtung der Großen Anfrage in eine völlig falsche Richtung. Die Begründung, verehrte Kollegin Michels, in der Sie ausgeführt haben, der Senat müsse sich nun das erste Mal mit einer Gesamtschau der Wohnungs- und Mietensituation in der Stadt beschäftigen, war richtig voll daneben.
Wir haben uns hier im Hause wiederholt – seit den Zeiten des Senators Nagel – mit diesen Themen sehr dezidiert auseinandergesetzt. Auch Ihre Debattenbeiträge dazu sind, Gott sei Dank, protokolliert. Die Beratungen des dafür vorgesehenen Ausschusses für Bauen und Wohnen sind umfänglich in den Protokollen nachzulesen.
Sie haben sich auch immer daran beteiligt, aber natürlich in widersprüchlicher Art und Weise. Insofern ist es schön, dass wir heute eine Klärung Ihrer Position hier zur Kenntnis nehmen konnten. Widersprüchlich war Ihre Position in der Weise, dass die In-sich-geschäfte, die der Kollege Wolf gerade so vehement kritisiert hat,
immer wieder – und auch das ist dokumentiert – von Ihrer Fraktion und von Bündnis 90/Grüne gefordert wurden,
und zwar nicht nur bei den Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch bei vielen anderen anstehenden Geschäften. Die erste Forderung, die immer von Ihnen kommt, ist die nach Queroder In-sich-Geschäften.
Das ist der Grundvorschlag, weil man sich überhaupt nicht vorstellen kann, dass es noch andere Erwerberformen gibt und dass man das, was das Land Berlin und die Koalitionsfraktionen an sachlichen Inhalten haben wollen, auch in den Kaufverträgen definieren kann.
Nehmen Sie doch das Beispiel der Sicherung des Verkaufs der GEHAG. Sie konnten das ja nachlesen, es ist auch im Hauptausschuss und im Unterausschuss Vermögen besprochen worden. Zum Thema Mieterinteressen wurde dort festgelegt
es ist schon bundesrechtlich geregelt, wurde aber noch einmal klargestellt –, dass die bestehenden Mietverträge unverändert bleiben, dass der Käufer für die in der Satzung festgeschriebene Gemeinwohlorientierung des Unternehmens einsteht und dass die Holding entsprechend den bisherigen Zielen des Senats mindestens ein Achtel der Wohnungen Mietern oder Mietergenossenschaften zum Kauf anbieten wird. Es sind vier Punkte zur Unternehmenspolitik und weitere vier Punkte zur Wahrung der Mitarbeiterinteressen festgelegt worden. Das war eine runde Sache. Wir werden das natürlich bei weiteren Verkäufen ebenfalls so machen und damit die berechtigten Interessen der einzelnen wahren, die sich dort als Akteure auf uns verlassen.
Die Große Anfrage zielte nach der Begründung und den Redebeiträgen auf die anstehenden Erlöse ab. Ich denke, dass das viel zu kurz gesprungen ist. Wir haben uns hier – das hat die Antwort des Senators deutlich gemacht – ausführlich auseinander gesetzt mit einer Gesamtschau der Berliner Wohnungspolitik zur Sicherung von Mieterinteressen, zur Sicherung des Einflusses des Landes Berlin auf Marktsegmente, auf Miethöhen und dergleichen mehr. Wir werden uns in der Folge auch darum bemühen, das Instrument der Mietenpolitik dazu einzusetzen, die städtebaulichen Ziele, die wir haben, weiter voranzutreiben.
Ein Beispiel dafür mag aus unserer Sicht die Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung sein. Beim Thema Quartiersmanagement müssen wir darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll ist, Wohnungen, die sich dauerhaft als unvermietbar erwiesen haben und deren Vermietung durch die Zweckentfremdungsverbotsverordnung weiterhin unmöglich ist, nun doch an Existenzgründer oder kleine Gewerbetreibende zu vergeben, sei es auch auf begrenzte Zeit,
um in den Quartieren, wo Wohnungen leer stehen und nicht vermietbar erscheinen, zu einer sozialen Stabilisierung beizutragen. Warum kann in die Erdgeschosswohnung in Kreuzberg nicht auch ein Existenzgründer einziehen, wenn sie dauerhaft nicht vermietbar ist?
Wir müssen uns natürlich auch damit beschäftigen und auseinander setzen – das wäre ein interessanter Aspekt gewesen für eine Durchsicht der Mietenproblematik in Berlin –, dass in den nächsten Jahren Sozialbauwohnungen aus der Sozialbindung entlassen werden. Dort werden, wenn die Fehlbelegungsabgabe angewandt wird, Mieten von 13 bis 14 DM pro m2 herauskommen. Dass die Fehlbelegungsabgabe als staatliches Regulierungsinstrument unter Anwendung der öffentlichen Hand etwas problematisch ist, habe ich am Anfang schon dargestellt. Hier kann es nicht dabei bleiben, dass der Höchstsatz der Fehlbelegungsabgabe bei 5 DM liegt. Wir müssen sehen, dass diese Wohnungen, die dann schon ein relativ hohes Mietniveau haben, nicht noch durch dieses staatliche Korrektiv, das wie ein Rasenmäher wirkt, zu exorbitanten Mietsteigerungen führt. Auch da müssen wir ran und die gemeinsam definierten Ziele umsetzen.
Sie sehen, es geht eher um Kärrnerarbeit im Detail, damit wir die Ziele erreichen, aber nicht darum, hier eine wirtschaftspolitische Vorlesung zu halten über die Ertragssituation von Wohnungsbaugesellschaften. Wir müssen in einer Situation, in der das Land Berlin weniger als die Hälfte seiner Einnahmen aus Steuern erzielt, dazu kommen, dass anspruchsvolle und leistungsfähige Bevölkerungskreise in der Stadt bleiben, dass sich unsere Steuereinnahmen erhöhen. In der Übergangszeit müssen wir auch Reserven hier einsetzen. Dazu gehört das, was wir hier in der Beantwortung der Großen Anfrage vorgetragen haben. Unsere Politik allerdings – die der CDU – wird sich an den Interessen der Mieterinnen und Mieter orientieren.
Die Fehlbelegungsabgabe, die Zweckentfremdungsverbotsverordnung habe ich angesprochen. Ich hoffe, dass Sie mit dabei sind, wenn wir die Anträge einbringen.
Ich kann hier von Ihnen die Zustimmung auch erwarten, wir werden sie einfordern!
Ach, lieber Kollege Dr. Rogall! Etwas Positives zu sagen, fällt nach dem Redebeitrag des Kollegen Berger doch so schwer! – Der Kollege Berger hat in seinem Beitrag einige Scheingefechte geführt, von denen ich zu Beginn nur einige aufgreifen will. Die Eigenheimförderung, lieber Kollege, die wir hier im Land Berlin hatten, führt sicherlich bei denjenigen, die sie eingehen – man könnte auch beinahe sagen, die davon betroffen sind –, wirklich dazu, dass sie über lange Zeit exorbitant belastet sind, dass sich ihr Lebensstandard zur Finanzierung eines solchen Eigenheimes vor dem Hintergrund der Förderquoten und der Einkommenshöchstgrenzen deutlich reduziert und dass deshalb das Land Berlin alles tut, um die monatlichen Belastungen für diese Bevölkerungskreise zu reduzieren. Sie dagegen wollen mit zusätzlichen Kosten für Solaranlagen und dergleichen sogar noch aufsatteln. Das haben wir schon öfter diskutiert. Sie bringen es wieder als Beispiel und haben nichts dazugelernt.
Gleiches gilt auch für den Hinweis auf die Deponien, den Sie eben vorgetragen haben. Sie wissen genau, dass die BSRDeponien in den nächsten Jahren mehr oder weniger komplett umgeschichtet und völlig neu gestaltet werden, um sie endlich abdecken zu können. Daher ist die abschließende Errichtung einer Deponiegasanlage an dieser Stelle völlig unsinnig, weil dort fast nichts bei dem Deponiekörper auf dem anderen bleibt. Deshalb ist auch dieses eines der Scheingefechte.
Wenn Sie zu Beginn Ihrer Rede davon gesprochen haben, dass nun eine Revolution ausbricht, weil das neue Einspeisegesetz von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen wird, so will ich aus der Gesetzesbegründung – mit Genehmigung des Präsidenten – zitieren. Dort heißt es.
Das im Jahr 1990 in Kraft getretene Stromeinspeisungsgesetz
ich füge hinzu: von der CDU-FDP-Bundesregierung –
hat sich als ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erwiesen. Vor allen Dingen die Erfolge bei dem Ausbau der Stromerzeugung aus Windkraft belegen dies.
Die Systematik des Stromeinspeisegesetzes, wie es jetzt von Ihnen vorgelegt worden ist, baut darauf auf.
Vor 10 Jahren hat die CDU-geführte Bundesregierung hier die Initiative ergriffen, und nicht Sie führen hier Revolutionen vor, sondern Sie haben lediglich die Einspeisevergütung erhöht,
fragen aber nicht danach, woher das Geld kommt. Denn die Mittel kommen nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern das Geld kommt von privater Seite.
Das führt natürlich zu der Frage, wo Sie im Rahmen Ihrer Energiepolitik auch noch Geld abziehen. Sie ziehen dieses Geld zu Beispiel im Bereich der Ökosteuer ab. Die „ökologische Steuerreform“ hat das positive Image dessen, was hinter diesem Begriff einst diskutiert worden ist, mehr oder weniger vollständig zerstört.
Es werden diejenigen belastet, die von einer Quersubventionierung des Rentenbeitrags nichts haben, Rentner werden zusätzlich belastet, ohne es kompensieren zu können, Sozialhilfeempfänger, Studenten.
Sie ziehen nicht mit die Selbständigen und auch nicht das energieintensive Gewerbe ein. Gerade diese Steuerfunktion, die Sie mit der so genannten ökologischen Steuerreform erzielen wollten, kommt überhaupt nicht zustande, sondern es ist überwiegend eine Abzockerei, weil Sie auch nur mit einem Teilbetrag des Geldes eine Kompensation bei den Sozialabgaben vornehmen.
Der übergroße Teil fließt in den Bundeshaushalt zum Stopfen von anderen Haushaltslöchern.
In diesem Zusammenhang müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen, dass die Energiepolitik, zu der Sie sich hier erstaunlicherweise auch nicht geäußert haben, natürlich fast einer Bankrotterklärung gleicht. Der Bundesumweltminister Trittin hat im Oktober 1999 erklärt, er wolle die Neubewertung der Reformprojekte der Bundesregierung vornehmen und sich auf das Machbare konzentrieren. Wenn ich in diesem Kontext eben die so genannte ökologische Steuerreform betrachte, wenn ich sehe, dass Sie Ihre Politik im Bereich der Kernkraft, und wenn ich sehe, dass Sie im Bundeshaushalt des Bundeswirtschaftsministeriums die Fördermittel für regenerative Energiequellen um rund 10 % im Haushaltsansatz 2000 gegenüber dem von 1998 – also der CDU-geführten Bundesregierung – gekürzt haben, dann ist das alles nicht in dem Sinne, wie Sie hier eine stringente Umwelt- und Energiepolitik uns vorlegen und vormachen wollen. Vor dem Hintergrund dieser Situation stellt sich die Frage, wie das einzuordnen ist, was Sie uns heute vorgelegt haben.
Es ist nicht sachgerecht, mit dem Zählinstrument durch die Landschaft zu gehen und zu sagen, in Berlin gäbe es leider kein Kraftwerk mit Bioreaktor, und deswegen brauchte man eines. Vielmehr kommt das zum Tragen, was der Senator hier ausgeführt hat, die Aufgabenteilung ist das Entscheidende. Wenn heute im Land Schleswig-Holstein bereits 15 % des Energieaufkommens aus Windenergie erzeugt wird, dann ist das eben der richtige Ort. Der richtige Ort ist nicht die Barnim-Landschaft in und um Berlin, die man dann möglicherweise zum Windpark ausbaut, sondern diese Aufgabenteilung ist genau das, was anzustreben ist. Deswegen gehen auch etliche Fragen in Ihrer Großen Anfrage ins Leere.
Das ist die Situation, und vor diesem Hintergrund ist dann auch Ihr Antrag zu sehen, den Sie hier mit in die Beratung einbezogen haben zum Strombezug des Berliner Abgeordnetenhauses. Ich möchte nicht auf die Details eingehen, weil wir in den Ausschussberatungen mit den Fakten, die hinter diesem Vertrag der Stromlieferung stehen, schnell einig werden können, wenn wir uns nur an den Tatsachen orientieren. Wenn wir natürlich auch dabei wieder ein bisschen Ideologie mitschwingen lassen, dann wird uns diese Entscheidung nicht nachzuvollziehen sein. Sie haben selbst die Vorgabe gemacht, dass hinsichtlich der regenerativen Energien möglichst nur ein Strombezug aus zertifizierten Lieferunternehmen stattfinden soll. Da gibt es einige, die inzwischen entsprechend zertifiziert sind, da sie genauso viel ökologisch produzierten Strom einspeisen, wie dann tatsächlich auch verkauft wird. Aber am Ende der Kette hört dann auch der Ansatz der Zertifizierer auf, denn da ist es völlig
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egal, ob zum Beispiel aus Norwegen entsprechend viel Wasserkraftstrom dazu gekauft und eingespeist wird. Das wird von den Zertifizierern nicht bemängelt, weil es einwandfrei und ökologisch sei, aber dass es in Norwegen durch eigene Kernkraftwerke oder Zukäufe aus anderen Staaten kompensiert wird, bleibt ungefragt. Das ist also zum Großteil Augenwischerei. Deswegen wäre hier ein bisschen mehr Sachlichkeit angebracht.
Es ist notwendig, dass wir uns erstens auf die optimale Erzeugung der regenerativen Energien – also keine Biokraftwerke oder Windkraftwerke in Berlin – konzentrieren. Zum Zweiten sollten wir diese angeblichen ökologischen Ansätze, wie sie hier von Ihnen vorgetragen worden sind, ein bisschen weiter hinterfragen. Denn wie immer gilt, auch wenn „Öko“ draufsteht, muss nicht „Öko“ drin sein. Deswegen kann das auch nicht die Position begründen, gegen den Stromlieferungsvertrag des Abgeordnetenhauses vorzugehen. – Vielen Dank!
Herr Senator, können Sie bestätigen, dass der Aufbau für das nächste dort auf dem Gelände geplante Fest am 1. März beginnen soll? Und können Sie uns die Fertigstellung der avisierten Baumaßnahmen – insbesondere die Zufahrtsstraße und auch die Anbindung für den öffentlichen Personennahverkehr – für den 1. März zusagen?