Fußverkehr ist ein zentraler Baustein der Mobilitätswende und für den Klimaschutz im Verkehr. Fußverkehr ist gesellschaft liche Teilhabe. Fußverkehr ist gesund. Es gibt also sehr viele positive Effekte, die mit dem Fußverkehr zusammenhängen. Fußverkehr ist für alle gesund, nicht nur für diejenigen, die zu Fuß gehen und sich entsprechend bewegen, sondern auch für die, die nebendran stehen, da kein CO2 ausgestoßen wird, wenn der Mobilitätsteilnehmer zu Fuß geht. Daher ist Fußver kehr auch ein wichtiger Beitrag für die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes. Das ist unsere Mo tivation, die Fußverkehrs-Checks in die Fläche zu bringen und dieses Programm jedes Jahr aufs Neue aufzulegen.
Fußverkehr ist heute das Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren, und für uns als Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist klar, dass unser Anspruch an Verkehrspolitik eine umfassende Mobilitätspolitik ist, die Auto-, Bus-, Bahn-, Rad- und Fußverkehr nebeneinanderstellt. Wir diskutieren viel über Bus, Bahn, Auto und Rad, und heute diskutieren wir über Fußverkehr, weil das – das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon richtig gesagt – eine oft unterschätzte Form des Fortbewegens ist. Manche erleben den Fußverkehr immer noch unter dem Motto des notwendigen Übels. Wenn einmal nichts anderes zur Verfügung steht, okay, dann muss ich laufen. Aber ich glaube, auch dabei hat es in den letzten Monaten und Jahren einen Mentalitätswechsel in diesem Land gegeben. Es gibt mehr Menschen, die bewusst zu Fuß gehen, die den Weg zur Arbeit bewusst nutzen, um etwas für ihre Gesundheit zu tun und das Klima zu schützen.
Fußverkehr ist aber nicht nur wichtig, weil er eine ökologische Form der Fortbewegung darstellt, sondern auch im Bereich der Gesundheitsvorsorge ist die Förderung des Fußverkehrs von hoher Bedeutung. Darunter fallen nicht nur alltägliche Wege, sondern auch die Spaziergänge am Sonntagmorgen oder die Joggingrunde nach Feierabend. Wer viel zu Fuß geht, der lebt gesünder. Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wollen auch wir den Fußverkehr fördern und arbeiten daran, die Rahmenbedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger noch attraktiver und sicherer zu machen. Ob dazu aber effektiv die Große Anfrage der GRÜNEN, über die wir heute diskutieren, am Ende beitragen kann, wage ich – zumindest in Teilen – zu bezweifeln. Wie ich bereits erwähnte, fällt die Zuständigkeit für den Fußverkehr nicht in den Aufgabenbereich der Landesverwaltung, die wir als Landtag kontrollieren, sondern in die Zuständigkeit der jeweiligen Städte und Gemeinden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe GRÜNE, es geht heute um Ihre Große Anfrage zum Thema Fußverkehr in Sachsen. Ja, der Fußverkehr ist gesund. Und ja, er stellt auch eine saubere Fortbewegungsmöglichkeit dar. Ebenso richtig ist, dass er in der politischen Wahrnehmung keinen Spitzenplatz belegt. Viel entscheidender ist jedoch: Der Fußverkehr läuft auch ohne die GRÜNEN.
Zum Thema Erkenntnisstand zu den positiven Beiträgen des Fußverkehrs auf Klima, Umwelt und Gesundheit zitiere ich stellvertretend nur die Antwort zu den Fragen A 11 bis A 13: „Dazu bedarf es aus Sicht der Staatsregierung keiner speziell für den Freistaat Sachsen erstellten Studien, Erhebungen oder Gutachten.“ Jeder kann nachvollziehen, liebe GRÜNE, dass Studien und Gutachten Sicherheit bei Entscheidungen geben. Aber bevor Sie sich zum Thema Fußverkehr mit 160 Fragen Gedanken machen, sollten wichtigere Themen angepackt werden, wie der überfüllte Nahverkehr in den Ballungsräumen und der nur dürftige Nahverkehr im ländlichen Raum. Dort hat der Fußverkehr unfreiwillig enorme Bedeutung. Wenn im Dorf kein Bus kommt, muss der „Fußbus“ fahren. Frau Pfeil-Zabel hat das heute morgen in der Debatte schon angesprochen, dass es in Sachsen noch Dörfer gibt, in denen nur früh ein Schulbus die Bürgerinnen und Bürger aus dem Dorf herausbefördert und mittags vielleicht ein oder zwei Busse wieder ins Dorf zurückbringen. Ja, Frau Pfeil-Zabel traue ich das zu. Sie schafft das als Fußgänger im Fußverkehr. Aber was macht die 80-jährige Omi in dem Dorf, die vielleicht um 9 Uhr einen Arzttermin hat? Wie kommt sie zurück in ihr Dorf?
Zu oft fristet der Fußverkehr in der Verkehrsplanung eine untergeordnete und nachrangige Rolle. Viel zu oft erkennen wir, dass zum Beispiel Fußwegachsen oder Gehwege als Anlagen zur Sicherheit von Fußgängern nachrangig behandelt werden oder nur geringfügige Bedeutung finden. Dabei sagt uns der sogenannte Modal Split – die Gliederung des Gesamtverkehrs in die verschiedenen Verkehrsarten wie Autoverkehr, ÖPNV, Fußverkehr und Fahrradverkehr –, dass heutzutage in den Großstädten circa 26 % des Verkehrs in Dresden oder 28 % des Verkehrs in Leipzig Fußverkehr ist – in den mittelgroßen Städten sogar bis zu einem Drittel. Interessanterweise lag der Fußgängerverkehr in den 1980er- und 1990er-Jahren höher.
Kommunen subventionieren den Autoverkehr dreimal so stark wie den ÖPNV. Wiederum der Fußverkehr und der Radverkehr bekommen nur einen kleinen Bruchteil davon. Ich war bei einem Vortrag in Rostock, von den 1,1 Milliarden Euro, die dort in den Verkehrsbereich fließen, waren genau acht Millionen Euro in 15 Jahren für den Radverkehr und 60 Millionen Euro für den Fußverkehr. Dieses Ungleichgewicht gilt es aufzubrechen. Wir müssen eine Gerechtigkeit in dieses System hineinbekommen, und dafür müssen wir schauen, wie wir auch mehr Geld in das System einfließen lassen. Das heißt für mich ganz eindeutig, wir müssen im Sinne einer Verkehrsträgergerechtigkeit die Finanzierung umsteuern.
Wir fördern auch den Fußverkehr, wir haben in der Bürgerschaft in dieser Legislaturperiode extra Geld dafür bereitgestellt, den Fußverkehr zu fördern, die Bezirke haben extra Geld bekommen. Erstmals in der Geschichte Hamburgs gehen wir diese Aufgabe auch systematisch an, haben ein Erhaltungsmanagement für die Fußwege auf den Weg gebracht und werden das auch mit entsprechend Geld hinterlegen. Das ist der richtige Weg, um die Mobilität in Hamburg zu fördern.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau aus den Entflechtungsmitteln gespeist wird, die in dieser zweckgebundenen Form nur noch bis 2019 zur Verfügung stehen. Deshalb stellen wir im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts und der Vorbereitung der Haushaltsanmeldung 2018/ 2019 Überlegungen an, wie der Rad- und Fußverkehr ab 2020 weiter gefördert werden kann. So ist beabsichtigt, eine neue eigenständige Richtlinie „Rad- und Fußverkehr“ zu erarbeiten, die auch die Vorschläge aus dem vorliegenden Antrag berücksichtigt. Hier könnten zum Beispiel die erstmalige Markierung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen
termaßen großen Themenvielfalt rund um den Radund Fußverkehr in die Arbeiten einbeziehen zu können. Die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts wird so als Chance genutzt, die Kommunikation zwischen den Kommunen und mit der Landesregierung weiter zu intensivieren. Gleichzeitig sehe ich eine intensive Beteiligung der Akteure als eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Umsetzung des geplanten Konzepts unter breiter Beteiligung gelingt. Je mehr die Kommunen und Verbände in diesem Prozess mitwirken, umso höher ist die Chance, bessere Bedingungen für den nicht motorisierten Verkehr zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, dass die Landesregierung Anreize schafft und gute Beispiele bekannt werden. Ein Blick in den Haushalt 2016 und 2017 und auch in die gegenwärtige Debatte zeigt, dass wir im Jahr 2016 dafür 2 Millionen Euro zur Verfügung stellen und im Jahr 2017 3 Millionen Euro. Ich plädiere dafür, dem Radund Fußverkehr künftig einen größeren Stellenwert auf allen Ebenen einzuräumen. Mit der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts werden wir den Handlungsrahmen für die Landesregierung und die Kommunen erweitern können und dafür „Gut Rad“. Vielen Dank.
Dann ging es um die Frage von sicheren Querungshilfen. Es ging darum, wie wir die Mobilität von Kindern und Jugend lichen fördern, um Parkraumpolitik und Flächenneuverteilung. Wie vermeiden wir Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr? Interessanterweise wurde in diesem Workshop vor allem über den Konflikt zwischen Fuß- und Autoverkehr gesprochen. Trotzdem, denke ich, gibt es auch einen Konflikt zwischen Rad- und Fußverkehr.
Wenn man jetzt das Kapitel 1306 – Nachhaltige Mobilität – betrachtet, stellt man fest, dass von den 32 Millionen € 75 % für Rad- und Fußverkehr vorgesehen sind – 75 % der Mittel in Baden-Württemberg, in unserem Hightech- und Tüftlerland für nachhaltige Mobilität für Rad- und Fußverkehr.
Baden-Württemberg ist eines der ersten Flächenländer, die das Thema Fußverkehr auf Ministeriumsebene bearbeiten. Mit den Fußverkehrs-Checks unterstützen wir die Kommunen bei der Identifikation von Schwachstellen vor Ort – zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern. Die Nachfrage der Kommunen nach diesem Förderprogramm ist jedes Jahr sehr viel höher, als es Plätze gibt. Auch hier haben wir also den Nerv getrof fen. Aber ich bin überzeugt, wir müssen und wir können noch viel mehr tun. Denn der Fußverkehr ist das am meisten unter schätzte Verkehrsmittel.
Aber verlassen wir zu guter Letzt den Koalitionsvertrag und schauen noch einmal auf das, was nicht im Koalitionsvertrag steht, nämlich der Fußverkehr – eine Leerstelle. Er kommt bei Ihnen überhaupt nicht vor, was – wir erinnern uns – möglicherweise auch daran liegt, dass es keine unterschiedliche Erhebung gibt. Es scheint die Einzigartigkeit dieser Koalition oder dieser Regierung zu sein, dass weder der Rad- noch der Fußverkehr für den Modal Split gesondert erhoben wird.
Mit Blick in den Koalitionsvertrag von CDU und SPD reduzieren sich die Sätze zum Fußverkehr dann nur noch auf zwei, aber auch diese möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Dort heißt es: „Ein umfassendes urbanes Mobilitätskonzept ist sinnvollerweise Grundlage städtischer Verkehrspolitik. Wir fördern durch Kommunikationsmaßnahmen und Modellprojekte deren Umsetzung, insbesondere für den Fußgänger- und Radverkehr.“ Aber das war dann schon so ziemlich alles, was man an Verlautbarungen im Bereich Fußverkehr und Nahmobilität hören kann.
Zu den einzelnen Punkten. Erstens zum Tiefschlaf der Regierung: Bundesweit wird die Forschung über den Fußverkehr ausgebaut. Berlin hat eine eigene Fußverkehrsstrategie und ein großes Zebrastreifen-Ausbauprogramm. Baden-Württemberg, Hessen und NordrheinWestfalen setzen auf die Förderung des Fußverkehrs. London macht Furore mit seinem strategischen Fußverkehrsnetz. Ein Blick in die Schweiz zeigt, der Fußverkehr gewinnt deutlich an Bedeutung in den Städten in Europa, ja auch weltweit.
Verkehrsplanung, wobei auch der Lehrstuhl für Verkehrsökologie einen Schwerpunkt beim Thema Fußverkehr gesetzt hat. Ich finde, dass sich auch der Minister mit seinem Ministerium dort einmal blicken und erklären lassen sollte, wie wichtig das Thema Fußverkehr ist.
Des Weiteren fordern wir in unserem Entschließungsantrag, dass endlich, dies steht sogar im Koalitionsvertrag, die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte“ gegründet wird. Herr Nowak, wir möchten vernetzt denken. Deswegen möchten wir sie um den Fußverkehr ergänzen. Ich fände es großartig, wenn Sie die AGFS, so wie in Ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, etablieren und den Fußverkehr mit aufnehmen. Es gilt, die Kommunen zu unterstützen. Es gilt, den Wissenstransfer zu organisieren, die Kommunen bei der Grundlagenforschung zu unterstützen, Weiterbildung und Fachkonferenzen für die kommunalen Akteure anzubieten. In anderen Bundeslän
Aber man braucht meistens mehr als nur die Hardware. Deswegen ist die Gründung der AG Nahmobilität aus meiner Sicht ein Meilenstein, um den Rad- und Fußverkehr voranzubringen. Mittlerweile ist die Hälfte der hessischen Kommunen Mitglied in der AG Nahmobilität. Voneinander zu lernen, mit Fachleuten zu diskutieren, im Wettbewerb um die besten Konzepte zu streiten und den Rad- und Fußverkehr voranzubringen ist die Idee dabei – die wunderbar funktioniert. Wir haben gehört, auf dem letzten Kongress ist eine Nahmobilitätsstrategie verabschiedet worden. Es wird Geld bereitgestellt, um die Kommunen dabei zu unterstützen, mehr in diesem Bereich zu tun und voranzukommen.
Bei der Steigerung des ÖPNV-Anteils im Rad- und Fußverkehr sind wir ebenfalls einer Meinung. Da tut diese Landesregierung bereits einiges. Wir haben z. B. im März 2016 die AG Nahmobilität gegründet. Hier werden die Kommunen unterstützt, bei Themen wie Barrierefreiheit, Rad- und Fußverkehr oder integrierte Stadtentwicklung mehr zu machen. Man kann natürlich immer noch mehr machen, aber ich denke, wir sind auf einem guten Weg.
Da wir schon über das Mobilitätsfördergesetz und seine Fördertatbestände reden – eigentlich überflüssigerweise, aber egal –, möchte ich die Gelegenheit nutzen und Ihnen noch einmal erläutern, welche Chancen für die nachhaltige Mobilitätsentwicklung und damit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in dem Thema Rad- und Fußverkehr stecken. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben mit der Gründung der AG Nahmobilität eine Plattform geschaffen, die es ermöglicht, Konzepte für den Rad- und den Fußverkehr auf den Weg zu bringen, die durch konkrete Maßnahmen, gefördert durch das Mobilitätsfördergesetz, umgesetzt werden können.
Liebe GRÜNE, ich kann verstehen, dass Sie sich über die Verkehrssicherheit im Fußverkehr Gedanken machen. Die große Aufgabe ist doch aber, Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss in Einklang zu bringen. Hierzu gehört es sicherlich nicht, die Hauptstraßen mit Tempo-30Schildern zuzupflastern oder – noch toller – in ganzen Abschnitten als Begegnungszentren deklariert, gleich Tempo-20-Zonen einzuführen, wie Sie das regelmäßig fordern. Leider entsteht der Eindruck, dass die GRÜNEN den Fußverkehr nicht nur sicherer, sondern gegenüber dem Autoverkehr auch noch schneller machen wollen. Wir warten nur noch auf den ersten Vorschlag der GRÜNEN, der da heißen mag: Tempolimit 4 auf der A 4, frei nach dem Motto: überholen ohne einzuholen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei den Begegnungszonen, die die AfD für immer und alle Zeiten abschaffen will, handelt es sich erst einmal um Modellprojekte, die im Rahmen der Fußverkehrsstrategie 2011 von der damaligen Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen wurden. Diese Zonen sind jedoch nicht einfach vom Himmel gefallen. Bevor die Entscheidung über diese Standorte getroffen wurde, gab es einen breiten Beteiligungsprozess. Bezirksämter und Interessensvertretungen für den Fußverkehr konnten Vorschläge für geeignete Standorte für die Erprobung von Begegnungszonen machen. Das waren 33 Vorschläge, und nach einer Prüfung durch den Senat waren es am Ende drei Standorte, die ausgewählt wurden. Standorte also in unserer Stadt, an denen Ideen entwickelt werden sollen, wie die unterschiedlichen Verkehrsarten verträglicher miteinander auskommen können, wie der Fußverkehr gefördert werden kann,
Wir setzen damit erstmalig und deutschlandweit Standards zur Aufwertung des Fußverkehrs. Dieser Entwurf stellt den Fußverkehr nun auf eine Stufe mit dem ÖPNV und Radverkehr, und diese Aufwertung ist dringend notwendig. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass der Fußverkehr der wichtigste Zubringer zum ÖPNV ist und die Berlinerinnen und Berliner – was der Kollege Moritz auch gesagt hat – etwa ein Drittel ihrer Wege zu Fuß zurücklegen.
Nr. 1 sein, schon im Interesse von uns allen, denn wir alle – ob mit oder ohne Handicap, ob jung oder alt, Autofahrer, Radfahrer, ÖPNV-Nutzer – nehmen am Fußverkehr teil. Daher ist die Ergänzung des Mobilitätsgesetzes mit diesem Abschnitt ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Bedeutung und der Schaffung gesetzlicher Grundlagen und Verbesserungen der Bedingungen für den Fußverkehr.
Wir als Linksfraktion haben seinerzeit bei der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes sehr wohl die Kritik verstanden, dass wir den Radverkehr drin hatten und zum Fußverkehr kein eigener Teil verabschiedet wurde. Wir mussten als Koalition beim Radverkehr liefern, und wir hatten nicht die Zeit, im gleichen Atemzug den Fußverkehr in gleichem Tempo bearbeiten zu können. Umso intensiver, gut vorbereitet, detailliert und kenntnisreich wurde dieser Gesetzesentwurf partizipativ über zwei Jahre etwa bearbeitet, und daher möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion zunächst ganz ausdrücklich bei all den Personen, Vereinen, Verbänden und Initiativen bedanken, die seit Anfang 2018 ihre Erfahrungen und ihre Expertise hier eingebracht haben. – Vielen Dank!
Wenn Sie schon, wie wir in den Ausschussberatungen festgestellt haben, leider auch dieses Jahr wieder alle unsere Änderungsanträge ablehnen, so bleibt doch unsere Hoffnung, dass Sie unsere guten Vorschläge beim nächsten Mal berücksichtigen. Vielleicht könnten Sie doch unseren kleinsten Änderungsantrag für den Verkehrsbereich annehmen. Ich hoffe doch, wenigstens dafür können Sie sich noch erwärmen. Es geht darum, erstmals den Fußverkehr aufzunehmen. Der Fußverkehr und die Fußgänger*innen kommen kein einziges Mal auf den paar Tausend Seiten vor. Andere Länder sind da viel aktiver. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betreiben eine aktive Förderung von sicheren Fußwegen, von Verkehrsberuhigung innerorts für die Kommunen. Dafür haben wir erstmals einen kleinen Haushaltsbeitrag eingestellt. Nehmen Sie doch wenigstens den an.
braucht es eben genau so eine Förderung, einen Fußverkehrstitel. Wir wollen zumindest die Stabilisierung der Mittel für den Fußverkehr beantragen; denn es ist nicht so, dass es keine Kürzung in diesem Landeshaushalt gab. Es gibt eben Kürzungen und das wurde beim Fußverkehr gemacht. Das finden wir nicht in Ordnung. Gerade in einem Land, wo immer noch sehr viele Unfälle, auch tödliche Unfälle und Fußgängerunfälle, passieren, wo Fußgänger oft die Betroffenen sind, weil sie das schwächste Glied im Verkehrssystem sind, brauchen wir eine Stabilisierung, damit für den Schutz von Fußgängern mehr getan werden kann.
Wichtig war uns auch, den Fußverkehr gebührend zu berücksichtigen. Ein erheblicher Anteil aller Wege wird zu Fuß zurückgelegt, nämlich über 20 %. Das wird oft unterschätzt. Ebenfalls werden oft auch Zielkonflikte mit dem Radverkehr unterschätzt. Darum ist es richtig, dem Fußverkehr seinen eigenen Raum im Gesetz zu geben, und daher rührt auch die erweiterte Namensgebung: Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz.
Den letzten Punkt Ihres Antrags haben wir bisher nicht erledigt. Wir sehen diesen sehr kritisch. Da fordern Sie, dass die Förderung kommunaler Straßenbauprojekte grundsätzlich nur dann möglich sein soll, wenn bei den kommunalen Planungen ausreichender Raum für den Rad- und Fußverkehr mitberücksichtigt wird. Ich teile zwar Ihre Ansicht, dem Rad- und Fußverkehr zukünftig eine noch höhere Bedeutung beizumessen. Dies aber durch einen Förderausschluss zu tun, halten für nicht angemessen.
einen muss ich dem Kollegen Reifschneider für diese sehr gute Rede – Sie hätten eigentlich auch bei uns in der Koalition dabei sein können – danken, denn Sie haben ein paar Punkte aufgenommen, und Sie haben sich auch bei uns bedankt, und Sie sind so vom Punkt her eigentlich unserer Meinung. Sie wollen den Fußverkehr fördern. Das würde ich mir von der gesamten FDP und auch von den anderen Oppositionsparteien wünschen, mit dieser Energie in den Fußverkehr hineingehen zu wollen.