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Der zweite Punkt, den Sie ansprechen, ist der Datenschutz, den Sie absenken wollen. Ich weiß, manchmal kann Datenschutz ziemlich nervig sein, vor allem dann, wenn man wenig Ahnung davon hat. Aber Unternehmen, die wirklich mal Probleme hatten, weil wegen schludrigen Umgangs vertrauliche Daten nicht mehr geschützt waren, in fremde Hände geraten sind, Geschäftsgeheimnisse und Ähnliches, wissen, wie wichtig Datenschutz und IT-Sicherheit sind. Hier geht es darum, nicht die Schwellen abzusenken, sondern eher die Unternehmen zu beraten und zu schauen, wie man einen sinnvollen Umgang mit Daten in den Unternehmen schafft, die teilweise mit diesen Herausforderungen überfordert sind. Wie schafft man es, einen guten Umgang zu forcieren und zu unterstützen? Das sollte Aufgabe des Staates sein, nicht aber, die Arbeitnehmer*innenrechte und die Datenschutz- und IT-Sicherheitsbestimmungen abzusenken.

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Von besonderer Bedeutung ist die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DatenschutzGrundverordnung. Sie ist – kurz gesagt – durchzuführen, wenn die Datenverarbeitung für die betroffene Person ein hohes Risiko zur Folge hat. Dazu heißt es in einem Kurzpapier des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, ich zitiere: „Ob eine DatenschutzFolgenabschätzung durchzuführen ist, ergibt sich aus einer Abschätzung der Risiken der Verarbeitungsvorgänge (,Schwellenwertanalyse‘). Ergibt diese ein voraussichtlich hohes Risiko, dann ist eine DatenschutzFolgenabschätzung vorzunehmen. Wird festgestellt, dass der Verarbeitungsvorgang kein hohes Risiko aufweist, dann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nicht zwingend erforderlich.“ Nun kommt ein ganz entscheidender Satz, der die Flucht vor der Bürokratie wirksam verhindert, es heißt nämlich: „In jedem Fall ist die Entscheidung über die Durchführung oder Nichtdurchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung mit Angabe der maßgeblichen Gründe für den konkreten Verarbeitungsvorgang schriftlich zu dokumentieren.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion möchte aber auch immer wieder darauf hinweisen, Digitalisierung soll unser Leben erleichtern. Datenschutz darf dort nicht als unbeweglicher Bremsklotz dienen. Insoweit sind die Handhabbarkeit und der praktische Nutzen immer Blick zu behalten. Ich denke, mit den vorliegenden Gesetzentwürfen haben wir deutlich gemacht, dass Datenschutz ein bestimmender Teil unseres digitalen Lebens ist. In der Anhörung ist es schon angeklungen und meine Fraktion wird es auch zukünftig im Blick behalten: Wichtig ist, dass der Datenschutz leicht umgesetzt werden kann. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und um Zustimmung zu den den Datenschutz betreffenden Gesetzentwürfen der anderen Ressorts sowie um breite Zustimmung zur Änderung unserer Landesverfassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dann haben Sie das Thema Datenschutz angesprochen. Da haben Sie natürlich recht, aber das haben nicht nur Sie angesprochen, sondern alle haben das Thema Datenschutz angesprochen. Aber der Datenschutz gilt auch für private Schulen. Auch die müssen den Datenschutz beachten und das tun sie. Jedenfalls bin ich davon überzeugt, dass sie es tun. Unser System, das wir verwenden, ist, denke ich, zum einen sicher, zum Zweiten mussten wir genauso die Datenschutzerklärung unterzeichnen, wie das auch bei staatlichen Schulen üblich ist. Da gibt es gar kein Vertun.

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Effektiver Datenschutz bedeutet auch effektive Durchsetzung des Datenschutzes. Dementsprechend ist es eine Vorgabe der Datenschutz-Grundverordnung, ein Kernanliegen des einge brachten Gesetzentwurfs, die Aufsicht zu stärken und ihre Un abhängigkeit noch stärker als bisher zu garantieren. Schon jetzt wird die Datenschutzaufsicht in zuverlässiger und kom petenter Weise vom Landesbeauftragten für den Datenschutz ausgeübt. Um seine Unabhängigkeit organisatorisch zu stär ken, sieht der Gesetzentwurf die Loslösung der Dienststelle des Landesbeauftragten vom Landtag und seine Organisation als oberste Landesbehörde vor. Damit erhält er die von der Datenschutz-Grundverordnung verlangte völlige Unabhän gigkeit.

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Sehr geehrte Frau Präsi dentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Justizminis ter hat es schon gesagt: Mit dem Gesetzentwurf wollen wir den Datenschutz für den gesamten Geschäftsbereich des Jus tizministeriums stärken, neu ordnen und bereichsspezifisch an die europäische Datenschutz-Grundverordnung anpassen. Wir klären offene Rechtsfragen nach der Einführung dieses euro päischen Rechts, und wir stärken die Datenaufsicht des Lan desbeauftragten für den Datenschutz in der Justiz. Wir schaf fen Rechtssicherheit; das ist ganz wichtig. Datenschutz gilt für alle, auch für diejenigen, die z. B. aufgrund einer Inhaftie rung wenig Fürsprecher in der Gesellschaft haben.

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Auch wenn Herr Minister Thümler gesagt hat, dass der Datenschutz im Wissensaustausch eine Bremse sei, kann man daraus nicht ablesen, dass er den Datenschutz infrage stellt. Ich hätte mir gewünscht, dass ich in einem Antrag zum Datenschutz einige Impulse dazu gefunden hätte. Wir haben heute das Phänomen aufkommender Technologien wie z. B. der künstlichen Intelligenz. Wir wären gut beraten, uns zu überlegen, wie wir in rechtlicher Hinsicht einen Datenschutz schaffen können, der das Potenzial dieser Technik ermöglicht und gleichzeitig die Daten der Bürger möglichst gut und stark schützt. Nichts anderes wollte der Minister sagen. Ich finde, er hat in dieser Richtung recht.

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Die vier Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN haben durch ihren Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der SPD nun einen sehr wichtigen Beitrag für den Datenschutz in Hessen geleistet. Durch die Schaffung einer völlig unabhängigen Datenschutzstelle, die für den privaten und öffentlichen Datenschutz zuständig ist, gibt Hessen dem Datenschutz ein neues Gewicht und sorgt dafür, dass wir unserer geschichtlichen Tradition beim Datenschutz folgen und mit diesem Gesetz nun wieder federführend in Deutschland werden.

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Noch viel gravierender sind aber die institutionellen Mängel beim präventiven Datenschutz. Darüber werden wir heute Nachmittag sprechen. Es ist nämlich absurd und zeugt von einem mangelnden Interesse der Regierung an einem umfassenden Datenschutz, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte nur beratend und die Landesdatenschutzbeauftragten gar nicht an den Sitzungen des IT-Planungsrats teilnehmen dürfen. Dem Kerngedanken der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, dem Prinzip „Privacy by Design“ – vor der Implementierung von IT-Projekten den Datenschutz bereits in der Planungsphase zu überprüfen –, wird dabei überhaupt nicht Rechnung getragen.

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Zum einen wird der Datenschutz als eine Art Verbraucherschutz missverstanden. Große Unternehmen werden für ebenso gefährlich gehalten wie der Staat. In Hessen haben wir jedenfalls haben eine Datenschutzkultur im staatlichen Bereich entwickelt, und das wollen wir auch im privaten Bereich. Mit brachialen Gesten kommt man nicht weiter. Man muss versuchen, eine Datenschutzkultur im privaten Bereich zu entwickeln und den Wert des deutschen Datenschutzes zu propagieren. „Privacy“ klingt fast ebenso gut wie „Compliance“ und „Risk Management“, bleibt aber hinter dem deutschen „Datenschutz“ zurück. Wir sollten daher darauf hinarbeiten, dass „Datenschutz“ wie „Made in Germany“, „Angst“ und „Kindergarten“ zu einem amerikanischen Fremdwort für einen anerkannten Importartikel wird – Datenschutz als Exportartikel.

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Das zeigt im Übrigen auch den hohen Stellenwert, den die Landesregierung gegenüber dem Datenschutz empfindet. Für die Landesregierung ist Datenschutz nicht ein lästiges Übel, ganz im Gegenteil. Wenn man sagt, dass Datenschutz nicht ein lästiges Übel ist, sondern eine ganz wichtige und notwendige Voraussetzung für staatliches und öffentliches Handeln, dann muss man auch sagen, dass der Datenschutz von Anfang an in die Planung von Projekten, in die Planung von Maßnahmen einbezogen werden muss. Das gilt sowohl für die Vorbereitung der rechtlichen Grundlagen einer Datenverarbeitung als auch für die technischen Abläufe. Ich werde gleich noch ganz konkret auf ein praktisches Beispiel eingehen, das, wie ich zugebe, ein dauerhaftes Ärgernis gewesen ist.

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Der Datenschutz ist nicht das allein selig Machende, das sage ich auch als Datenschutzbeauftragter. Als Beispiel für eine derartige Diskussionsrunde erlaube ich mir, die Diskussion des letzten Forums Datenschutz anzuführen, mag das auch als fishing for compliments ausgelegt werden. Aber wir haben uns wacker gestritten und die Positionen auf sachlichem Niveau ausgetauscht. Wenn ich etwa beim Gesundheitsschutz von Kindern dem Datenschutz nicht die oberste Priorität einräume, bedeutet das keinen Verrat an meiner Aufgabenstellung als Datenschutzbeauftragter, sondern dient dem Zweck, dem Datenschutz die Bedeutung zu erhalten, die ihm zukommt. Wer überzieht, schadet nur. Das Gesundheitsprogramm des Landes Hessen – selbst mit datenschutzrechtlichen Restriktionen – unterstütze ich mit vollem Nachdruck und sorge dafür,dass das datenschutzrechtlich in trockene Tücher kommt.

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Das kann man auch noch einmal abwägen. In der SPD und auch in der Linkspartei ist es angekommen: Die Unternehmen, die Datenschnüffler wollen zu viel wissen. Das sind die Bösen. Da wird ausspioniert. Das sind gar nicht mehr die staatlichen Strukturen. – Aber Sie irren sich! Wenn Sie im Unterausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgepasst haben – bei aller Kollegialität –, dann haben Sie festgestellt, dass die SPD dort so spielt wie Griechenland in der Vorrunde bei der EM, nämlich unkreativ. Hinten halten sie dicht, nach vorn nicht ein Zug, nicht ein Plus für den Datenschutz. Die Diskussion mit der Staatsanwaltschaft um die Überprüfung von Telefonüberwachungen seitens des Landesdatenschutzbeauftragten war ein einziges Trauerspiel. Nichts kam von der SPD, keine Sensibilität für den Datenschutz, und ich fordere Sie auf: Pennen Sie im Unterausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht immer weg, sonst wird das für Leute, die Sensibilität haben, schwer erträglich.

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Grundlage des Gesetzentwurfs ist die Europäische Datenschutzrichtlinie, die uns zu dieser Novellierung aufgefordert hat. Wir wollen der Tradition nachkommen, den Datenschutz in Hessen auf einem hohen Niveau fortzuschreiben. Dieses hohe Niveau wollen wir weiterentwickeln, indem wir, wie es gefordert war, den staatlichen Datenschutz und den privaten Datenschutz zusammenlegen. Wir haben in letzter Zeit immer öfter größere Datenschutzprobleme im privaten Bereich feststellen können. Deswegen ist es wichtig – die Kollegen haben bereits darauf hingewiesen –, dass es jetzt eine Anlaufstelle gibt, an die sich die Bürger wenden können. Deswegen glaube ich, dass die Regelung, die wir in Hessen gefunden haben, den öffentlichen und den privaten Datenschutz unter einem

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Noch eine Bemerkung zur Rolle des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: Ich bin der Ansicht, die Entscheidungsbehörde zur Transparenzfrage sollte an dieser Stelle der Senat sein, der sich sinnvollerweise auch des Rats des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit versichert. Warum? – Die Exekutive, der Senat ist dem Parlament verpflichtet und kann von uns in Anspruch genommen werden. Die Kontrolle ist darüber gewährleistet, dass man klagen kann. Man kann rechtliche Ansprüche geltend machen, und dann prüfen Gerichte. Ich finde, das ist genug Kontrolle. Das soll auch so sein. Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sollte seine Kompetenz im Bußgeldbereich genauso behalten wie in der Beratung und Unterstützung von Exekutive und Legislative bei der Klärung datenschutz- und informationsrechtlicher Fragestellungen.

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Der Datenschutz hat in den vergangenen Jahren, hat in den vergangenen Wahlperioden in diesem Haus einen anderen Stellenwert gehabt. Ich hoffe, dass der vorliegende Datenschutzbericht 2012 zeitnah und zügig im Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit beraten wird und fraktionsübergreifend entsprechende Schlussfolgerungen gezogen werden. Anregen möchte ich, dass zukünftig im Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit das Thema Datenschutz regelmäßig aufgerufen wird und bei jeder zweiten Sitzung des Ausschuss auf der Tagesordnung steht.

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Meine Damen und Herren, der Datenschutz ist kein Randaspekt. Der Datenschutz wird sehr wohl berücksichtigt, wenn es z. B. um die Schaffung neuer Vorschriften geht. Natürlich ist der Datenschutz an dieser Stelle beteiligt. Ebenso ist der Datenschutz bei der Einführung neuer Verfahren beteiligt. Wir bemühen uns seitens der Landesverwaltung – an dieser Stelle spreche ich insbesondere für das Innenministerium –, den Datenschutzbeauftragten möglichst frühzeitig einzubeziehen, damit wir sichergehen können, dass wir keine Datenschutzverstöße bei der Einführung neuer Verfahren und Normen implementieren.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Digitales und Datenschutz: Der Ausschuss für Digitales und Datenschutz empfiehlt dem Plenum, den Achtundvierzigsten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und den Zweiten Bericht zur Informationsfreiheit des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Kenntnis zu nehmen und darüber eine Aussprache zu führen. Das Ganze war im Ausschuss einstimmig. – Vielen Dank.

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Ich nenne einmal ein paar Punkte zur Datenschutz-Grundverordnung. Diese gilt explizit in allen Ländern. Sie gilt auch für Firmen, die außerhalb der Europäischen Union ihren Sitz haben. Jede Stelle muss nachweisen können, dass sie in Bezug auf den Datenschutz ein Gesamtkonzept hat. Informationsrechte: Die Betroffenen sind umfangreicher als bisher über die Verarbeitung ihrer Daten und über ihre Rechte zu informieren. Privacy by Design und Privacy by Default sind einzuführen. Bei der Entwicklung und Verbreitung muss also schon an den Datenschutz gedacht werden. Das ist eine wirkliche Errungenschaft. Risikofolgenabschätzungen müssen gemacht werden. Der Datenschutz in den Konzernen muss ordentlich organisiert werden. Die

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Nun sollte man aber nicht vermuten, dass überall wo Datenschutz drauf steht, auch Datenschutz drin ist, denn in Wahrheit ist dieser Gesetzentwurf ein Schritt zurück – es ist viel Justizvollzug und fast gar kein Datenschutz, ein bisschen Datenverarbeitung, aber mit Sicherheit kein Datenschutz im Vergleich zum Status quo. Der Richtervorbehalt wird weitgehend ausgehebelt, so z. B. wenn Mobiltelefone eingesammelt, beschlagnahmt, überwacht und ausgewertet werden sollen – da gibt es standardmäßig einen Richtervorbehalt in der Strafprozessordnung, hier aber bei Gefangenen nicht. Wenn Sie schon mehr unter staatlichem Gewahrsam sind, wie der Kollege Dr. Lederer zu Recht gesagt hat, dann müsste der Richtervorbehalt hier doch erst recht gelten.

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Rechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land stärken. Frau Smoltczyk hat darauf hingewiesen. Wir können mittlerweile Unternehmen, nehmen wir Messengerdienste, mit denen wir heute alle kommunizieren, auch wenn sie nicht in Europa sitzen, aber in Europa tätig sind, abmahnen, gegen sie Sanktionen aussprechen. Hierzu ist es völlig klar, dass die Datenschutzbehörde auch in Berlin gestärkt werden muss, dass wir uns auf Bundesebene einbringen müssen, damit es dort weniger Schlupflöcher gibt. Kollege Schreiber hat es gesagt: Wir müssen auch den Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro durchaus nutzen, denn Datenschutz muss ein scharfes Schwert werden. Datenschutz und Sicherheit gehen Hand in Hand. Es ist ein Sicherheitsthema für jeden Einzelnen, wenn er Opfer von Missbrauch wird, wenn er Opfer von Identitätsdiebstahl wird. Sie, Herr Kollege Juhnke, haben das eben auseinandergepflückt in der Frage Videoüberwachung und Datenschutz. Nein, es gehört zusammen! Datenschutz und Sicherheit sind ein Thema.

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Nun gucken wir uns noch an, wie wir als Parlament mit dem Datenschutz umgehen, und dabei komme ich nicht darum herum, einen Punkt anzusprechen, der sich in den letzten Wochen gezeigt hat und der die Repräsentation des Datenschutzes in unserem Parlament, im Fachausschuss für Datenschutz betrifft. Da hat gerade die AfD ein großes Problem, weil der Ausschussvorsitzende Herr Gläser von der AfD der Meinung ist, selbst eklatant gegen den Datenschutz verstoßen zu müssen, indem er personelle, datenschutzrechtlich geschützte Dokumente twittert. Das ist per se nicht in Ordnung, und das ist für den Vorsitzenden des Ausschusses schon mal gar nicht in Ordnung. Das ist als Repräsentanz für den Datenschutz in unserem Parlament unhaltbar.

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Wir haben nachher noch einen anderen Punkt zum Datenschutzgesetz. Wenn es nicht gelingt, dass alle Senatorinnen und Senatoren in ihren Fachbereichen den Datenschutz verstehen, ernst nehmen und gestalten, werden wir nicht weiterkommen. Man kann den Datenschützerinnen und -schützern oder der Beauftragten für Datenschutz immer aufgeben, uns diesen Bericht zu schreiben, und dann wird jeder Einzelfall behandelt, aber so kommen wir nicht weiter. Alle Verwaltungen müssen in ihrem Fachbereich den Datenschutz mitgestalten; ich sage deswegen „mitgestalten“, weil Datenschutz immer eine Abwägung verschiedener Interessen ist. Wir haben es bei der Schule – das Thema wurde angesprochen – miteinander auszuhandeln: Wie kann das in der Schule funktionieren? Wo sind die Grenzen des Datenschutzes? Was sind die Bedingungen, dass Schule funktioniert? – Das muss mit der Bildungssenatorin und den Datenschützern zusammen besprochen werden.

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Wir alle haben in der zurückliegenden Zeit auch erfahren, dass Datenschutz einen besonderen Stellenwert einnimmt. In der Pandemie haben wir festgestellt, dass mit dem Datenschutz eine große Herausforderung verbunden ist, um für die Schule schnell zu reagieren und Angebote aufzuzeigen, aber auch für die Pandemiebekämpfung, bei der Dinge nicht möglich waren oder vielleicht dann doch möglich gemacht wurden. Welche Aufgaben der Datenschutz zukünftig haben wird, muss aus meiner Sicht ganz neu definiert werden. Wir werden dieser Frage auch im Wirtschaftsausschuss nachgehen und eine Anhörung zum Datenschutz auf den Weg bringen.

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Wir wollen einen verständlichen Datenschutz, der Bürgerin nen und Bürger in den Mittelpunkt rückt. Wir wollen einen ausgewogenen Datenschutz, der Zukunftstechnologien mit „Privacy by Design“ möglich macht. Wir wollen einen wirk samen Datenschutz, der europäische Werte in Zeiten von KI sichert. Essenzieller Faktor für die Akzeptanz von Technik ist Vertrauen. Vertrauen ohne Datenschutz ist einfach nicht zu machen.

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Herr Präsident, werte Kollegen! Wir halten den 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbe auftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2023 sowie den 4. Informa tionsfreiheits-Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023 in den Händen. Auf über 120 Seiten wird umfassend und in formativ auf die unterschiedlichsten Gesichtspunkte im Zu sammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung sowie den Datenschutz eingegangen.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – Sechzehnter Tätigkeitsbericht zum Datenschutz, Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020, Drucksache 7/6311, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Sechzehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Berichtszeitraum zum Datenschutz: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020, Drucksache 8/238, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 8/676.

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Noch zwei Themen, die ich kurz ansprechen möchte, um das Thema Datenschutz einzuordnen. Eine wichtige Beobachtung, die wir in den vergangenen Jahren gemacht haben, ist: Ja, der Datenschutz ist gestärkt, aber gleichzeitig macht sich beim Umgang mit Datenschutzthemen eine Ängstlichkeit, eine von Angst dominierte Haltung zum Datenschutz breit. Dabei geht es gar nicht so sehr um die Angst vor Bußgeldern, sondern eher darum, dass der Datenschutz als überbordend, als über griffig empfunden wird, dass er sich offensichtlich zu wenig verständlich machen kann.

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Ihr Gesetzentwurf, um das vorwegzunehmen, weist derart gravierende inhaltliche Mängel auf, dass er nicht zustimmungsfähig ist. Die Schwächen liegen dabei offen zutage. Ich zähle nur einige auf: Der Entwurf lässt zwar eine Entlassung der oder des Beauftragten bei Dienstunfähigkeit zu, legt aber keinerlei Regeln dafür fest, unter welchen Voraussetzungen und vor allem von wem diese Dienstunfähigkeit bestätigt werden kann. Gleichsam trifft der Gesetzentwurf zwar Aussagen zur Rechtsstellung der oder des Beauftragten, allerdings fehlen wiederum Regelungen zu Bezügen bzw. zur Besoldung, zur Versorgung, zu möglichen Beihilfen im Krankheitsfall. Auch andere beamtenrechtliche Entsprechungen, die für das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis von Belang sind, enthält der vorliegende Gesetzentwurf - Sie ahnen es bereits - nicht. Die im Gesetzentwurf beschriebenen Begrenzungen der Datenverarbeitungsbefugnisse verstoßen in gravierendem Maße gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Gerade beim sensiblen Thema Datenschutz bedarf es ausdifferenzierter Regelungen, um auch den Schutz der Betroffenenrechte zu gewährleisten. Und eines, Kollegen von den Linken, muss ich Ihnen dann schon sagen: Sie tragen das Thema Datenschutz permanent wie eine Monstranz vor sich her. Das ist auch in Ordnung, das ist okay. Wenn Sie aber gerade bei einem solchen Gesetz den Datenschutz, wenn es um die Rechte von beschuldigten Polizisten geht, einfach unberücksichtigt lassen, sehen Sie etwas falsch. Ich glaube, Kollege Büttner weiß sehr genau, wovon ich rede.

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Das Thema Datenschutz werden wir auch in Zukunft sehr ernst angehen und die Schulen dabei unterstützen, ihre daten schutzkonformen Lösungen zu bringen. Kollege Kern, Sie ha ben das Thema Whitelist angesprochen. Wir stellen Überle gungen an, wie so etwas aussehen kann. Technisch ist es nicht einfach, eine Whitelist darzustellen. Aber gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten wollen wir den Schulen Mög lichkeiten zur Verfügung stellen, dass sie ihre Anwendungen und Apps datenschutzkonform prüfen können und dass eine Beratung stattfindet. Auch das Bildungsangebot vonseiten des Datenschutzbeauftragten wird ausgeweitet; denn – wenn man über das Thema Datenschutz spricht, auch im Zusammenhang mit Schulen, hört man es – Datenschutz kann anstrengend sein. Aber Datenschutz ist wichtig, gerade in einer wissens basierten Gesellschaft, gerade wenn es um sensible Schüler daten geht. Dem werden wir auch in Zukunft folgen und ge meinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten auch die Digitalisierung an Schulen gestalten.

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Also, ich würde nichts sagen, wovon ich nicht selber überzeugt bin, Herr Kollege. Es war halt in der Vergangenheit so. Der Datenschutz ist natürlich ein hohes Gut. Das stelle ich auch nicht in Frage. Ich habe aber ganz klar zum Ausdruck gebracht, wo in der Güterabwägung zwischen Kinderschutz und Datenschutz meine Priorität liegt. Kinderschutz darf nicht gegen den Datenschutz ausgespielt werden. Der Datenschutz kann nicht über dem Kinderschutz stehen.