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Sodann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung aus Drucksache 20/9291 Kenntnis genommen hat.

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Ich rufe Tagesordnungspunkt 43 auf, Drucksache 20/9542, Bericht des Europaausschusses: Die Datenschutz-Grundverordnung muss auch von Organen der EU beachtet werden.

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[Bericht des Europaausschusses über die Drucksache 20/8210: Die Datenschutz-Grundverordnung muss auch von Organen der EU beachtet werden (Antrag der FDP-Fraktion) – Drs 20/9542 –]

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Zu Beginn der Sitzung am Donnerstagnachmittag wird der Tagesordnungspunkt 27, Vorschlag des Senats zur Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Mitteilung des Senats, Drucksache 19/1061, und im Anschluss daran die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 48 und 49, Viertes Hochschulreformgesetz, Mitteilung des Senats, Drucksache 19/1038, und Bericht

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des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit dazu, Drucksache 19/1097, behandelt.

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Außerdem möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 21, Datenschutz stärken: Informationspflicht für personenbezogene Speicherungen in Polizeidatenbanken, Drucksache 19/1046, für die Juni-Sitzungen auszusetzen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte als Nichtjurist jetzt keinen juristischen Streit vom Zaun brechen. Einen solchen würde ich mit Sicherheit verlieren. Also werde ich mich auf das verlassen, was andere Juristen hierzu kundgetan haben. Wir werden diesen Streit heute nicht in irgendeiner Form lösen oder beilegen können. Sich aber zumindest darüber zu unterhalten, ist sinnvoll. Wir würden das gern im Ausschuss für Wissenschaft, Medien und Datenschutz weiter debattieren. Einen Vergleich mit dem analogen Medium Zeitung und der Veröffentlichung von Leserbriefen und dem zu ziehen, was live auf Facebook oder Twitter gepostet werden kann, hinkt gewaltig, Frau Aulepp.

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Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 47, Bericht des staatlichen Petitionsausschusses Nr. 20, Drucksache 19/1096, 48, Viertes Hochschulreformgesetz, Mitteilung des Senats, Drucksache 19/1038, 49, Viertes Hochschulreformgesetz, Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/1097, 50, Konsensliste, Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, 51, Wahl eines Vertreters in den Ausschüssen zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts, 52, Sicherheit im Rechtsstaat, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/1113, 53, Bremischer Landesmindestlohn: Standards sichern, zukunftsfest gestalten, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/1114, und 54, Sechs zusätzliche Richterstellen schaffen!,Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 19/1117.

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Es werden die Chancen betont, es wird der Wille betont, zu einem tragfähigen Abschluss dieses Abkommens zu kommen. Es wird darin betont, dass das wirtschaftliche Potenzial im Land zu heben ist, dass Handelshemmnisse abzubauen sind, dass dabei aber auch ein besonderes Augenmerk auf unsere Errungenschaften im Bereich der Sozialstandards, der Um welt-, der Lebensmittel-, der Gesundheits-, der Datenschutz standards, der Arbeitsschutzrechte und dergleichen mehr ge legt werden soll.

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Vertreter aus der Arbeitsgemeinschaft, zum Beispiel das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung, Lisa, der Landesbeauftragte für den Datenschutz, LfD, sowie der Verband der IT- und Multimediawirtschaft, VITM, lassen seitdem keine Gelegenheit aus, uns darauf hinzuweisen, dass diese auf erste Umsetzungen im Land warten. Auch die LINKE-Landtagsfraktion wartet.

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Viertens. Wie hatte der CEO eigentlich vor, den Datenschutz zu gewährleisten? - Aus der Vereinbarung geht hervor, dass die Personendaten von allen Lehrerinnen und Lehrern sowie allen Schülerinnen und Schülern, also ca. 200 000 Menschen im Land, zentral in einem Verzeichnis bei Microsoft landen sollen. Mir ist zunächst weniger wichtig, wo diese Daten gespeichert werden. Mir ist erst einmal wichtig, wer über die Daten verfügt.

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Dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht einmal Bescheid wusste, geschweige denn offiziell konsultiert wurde, das schlägt dabei dem Fass den Boden aus.

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Datenschutz muss immanenter Teil unserer Schulen bleiben, auch der digitalen Schulen. Das muss die Absicht des Landes sein. Diese Absicht müssen Vertreter des Landes gegenüber potenziellen Partnern auch formulieren.

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sodass man dort in Ruhe darüber redet. Das ist so ähnlich, als wenn man einen Finanzminister beauftragt, ein Personalkonzept zu erstellen, und vorher möchte, dass er alles mit den Gewerkschaften abstimmt. Er soll IT-Strategien entwickeln und soll das vorher mit dem Datenschutz alles so weit glätten, dass es klar ist.

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Bei der Arbeitsgruppe des Kultusministeriums haben das Lisa, die Universität Halle-Wittenberg und der Landesbeauftragte für den Datenschutz sehr viele Eingaben gemacht, um eine allgemeine Verständigung zu der Frage der digitalen Infrastruktur an den Schulen zu erörtern. Sich gegenüber diesen Personen hier und heute hinzustellen und zu sagen, sie hätten nichts gemacht und nun müssten Sie ran, finde ich unflätig.

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Die Frage wurde vorhin schon gestellt: Wie erfolgt die Einbindung des Landesinstitutes für Schulqualität und Lehrerfortbildung Sachsen-Anhalt Lisa und des Landesbeauftragten für den Datenschutz?

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Zweitens. Wenn Sie schon die mögliche Angst vor Datensammlern ansprechen und auch bis zur NSA ausführen, dann frage ich Sie: Stimmen Sie mir dann wenigstens zu, dass im Vorfeld des Letters of Intent der Landesbeauftragte für den Datenschutz dringend hätte angehört werden müssen?

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Ich denke, dass der Weg in die Ausschüsse genau der richtige Weg ist. Die Fragen bezogen sich auch auf das Lisa und auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diese Fragen habe ich auch gestellt.

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Über die Kommunikationskompetenz dieser Landesregierung in IT-Angelegenheiten will ich gar nicht reden. Ist die Kommunikation zwischen zwei SPD-geführten Häusern inzwischen so schlecht, dass der Kultusminister von einem solchen Projekt aus der Zeitung erfährt? Oder lag es wieder einmal daran, dass die E-Mails im Landesdatennetz nicht oder nur mit längerer Verspätung zustellt werden konnten? Weshalb werden der Landesbeauftragte für den Datenschutz, die Kommunen und auch der Landtag nicht über so weitgehende Pläne und Vorhaben informiert?

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Der Letter of Intent ist deshalb unmittelbar zu kündigen. Das kann dem Vernehmen nach noch bis zum Ende dieses Monats und ohne Schaden für das Land passieren. Der Abschluss von Verträgen mit Microsoft innerhalb des nächsten Monats wäre jedenfalls ein Affront; denn vor dem Abschluss solcher Vereinbarungen müssen sich der Landtag und auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausführlich mit dem Thema beschäftigen können.

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Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Als fünfter Redner in der Debatte muss ich nicht mehr die Relevanz von digitalem Lernen hervorheben. Ich will mich deswegen auf zwei andere Punkte konzentrieren. Zum einen: Wie sieht es derzeit vor Ort aus? Zum anderen: Wie können wir den Datenschutz für alle gewährleisten?

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Jetzt komme ich zum Datenschutz. In der Gruppe aus der Diesterweg-Sekundarschule Burg, von der ich vorhin sprach, waren zwei Drittel der Schüler dafür, dass ihre persönlichen Daten an den Schulen ordentlich geschützt werden. Ich glaube, wir müssen zu diesem Thema noch weitere Fragen klären.

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Datenschutz ist nichts Abstraktes. Er steht sogar in der Landesverfassung. Artikel 6 Abs.1 Satz 1 besagt:

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Deswegen haben wir als Land die Pflicht, den Datenschutz zu garantieren, gerade bei Dingen, für die wir selbst verantwortlich sind, wo die Regelungskompetenz in unseren Händen liegt.

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Sie wissen, ich sehe mit großem Bedauern, dass viele Menschen im täglichen Umgang mit ihren Geräten viel zu nachlässig mit ihren Daten umgehen. Sie wissen überhaupt nicht, welchen Wert, insbesondere welchen materiellen Wert, auch ihre persönlichen Daten haben. Gerade deswegen müssen wir in den Bereichen, wo wir als Staat die Regelungskompetenz haben, dafür sorgen, dass der Datenschutz gewährleistet ist.

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Deswegen ist für die SPD-Fraktion ganz klar: Ein effektiver Datenschutz in diesem Bereich ist Grundvoraussetzung für jeden Vertragsabschluss mit einer Softwarefirma.

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Herr Kollege Graner, ich bin Ihnen sehr dankbar für die durchaus klaren Ausführungen, die Sie zum Thema Datenschutz und unseren dazu gehörenden Aufgaben gemacht haben. Sie haben gleichzeitig gesagt, Sie würden eine Kündigung des Letter of Intent durch den Beschluss heute nicht un

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Moderne IT- und Medienkompetenz erwirbt man auch, wenn man sich mit den Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz auskennt.

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Es ist gerade wichtig, dass sich Schülerinnen und Schüler mit dem Datenschutz in der Schule auseinandersetzen und nicht Software vorfinden nach dem Motto, Shared Services in der Cloud - mal schauen, wo die Server stehen. Das ist eine De

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nutzen wir diese Regelungsspielräume, um schlicht und ergreifend Bewährtes zu bewahren. Wir haben in Bayern schon heute ein hohes Datenschutzniveau mit passgenauen Regelungen, etwa zur Videoüberwachung, erreicht. Es lohnt sich daher, diese gut eingespielten Grundfunktionen und Strukturen des geltenden Datenschutzrechtes aufrechtzuerhalten und zu bewahren. Ein Beispiel dafür ist die Datenschutzkommission des Landtags, die den Landesbeauftragten für den Datenschutz auch künftig beratend unterstützen soll.

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Vieles an diesem Entwurf und an der Gesamtkonstellation beim Datenschutz, Kolleginnen und Kollegen, ist aber gerade für die Bürgerinnen und Bürger etwas ungewohnt. Deshalb sind wir gefordert, diesen Gesetzentwurf und die Anwendung der DatenschutzGrundverordnung in Bayern besser zu erklären, als man das vielleicht bei manchen anderen Gesetzen macht. Ein Beispiel wurde vom Staatssekretär Eck schon angesprochen: Das Widerspruchsrecht beispielsweise wird im Gesetzentwurf nicht erwähnt, weil