Wir dürfen der massenhaften Überwachung und Datensammlung nicht mit Ratlosigkeit begegnen. Wir müssen gesetzliche Regelungen für den Datenschutz auf Bundesebene, europäischer und internationaler Ebene umfassend auf den Weg bringen. Wir brauchen stärkere technische Lösungen im Bereich des Datenschutzes, sonst wird – das ist die große Gefahr dieser Krise – das Recht auf informationelle Selbstbestimmung irgendwann nur eine Worthülse sein. Das kann in diesem Hohen Hause, in dem vor 40 Jahren Pionierarbeit geleistet wurde, keiner wollen.
ihrem Datenschutz, der nicht mehr an nationalen Grenzen halt machen soll, gestärkt werden.
Ich finde, dieser Forderungskatalog zeigt, dieser Datenschutzbericht hat seine besondere Qualität: nicht nur über Datenschutz sprechen, sondern auch konkrete Handlungsaufforderungen.
Wenn wir über das Thema Sicherheitsbehörden und Datenschutz sprechen, müssen wir auch nach Rheinland-Pfalz schauen. Wie vorhin schon angesprochen, bei dem Fahndungsverfahren nach dem Autobahnschützen wurden täglich 350.000 Kennzeichen in RheinlandPfalz gespeichert, und das über drei Monate hinaus. Es wurde zu Recht kritisiert und vom Datenschutzbeauftragten in Zweifel gestellt, dass es eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage auf Grundlage der Strafprozessordnung gegeben habe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es trifft also zu, dass sich der Datenschutz in einer Krise befindet. Die Wege aus dieser Krise sind im Datenschutzbericht in vielen Varianten dargestellt. Ich will hier nicht im Einzelnen darauf eingehen. Ein wichtiger Punkt, den ich aus dem Datenschutzbericht herausgreifen möchte, war das Bußgeldverfahren mit der Debeka. Das sage ich jetzt nicht, um das darzulegen – das können Sie nachlesen –, sondern dort ist etwas gemacht worden, was man sich so gar nicht vorstellen konnte. Es ist mit der Firmenleitung oder Geschäftsleitung oder Unternehmensleitung – wie Sie es wollen – eine Vereinbarung getroffen worden, dass ein Lehrstuhl an der Uni Mainz eingerichtet wird, der sich mit der Medienkompetenz beschäftigt. Ich denke, das ist eine sehr vernünftige Art und Weise, um ein solches Problem, das bei der Debeka über Jahre auch nicht ernst genommen wurde, dann in vernünftige Bahnen zu leiten und nicht nur ein hohes Bußgeld zu verlangen.
Liebe CDU-Fraktion, wenn Sie tatsächlich in RheinlandPfalz mit Videoüberwachung Attentate verhindern wollen, dann kann ich dazu nur sagen, bei Ihnen ist sowohl der Datenschutz als auch die Innere Sicherheit nicht gut
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit hat der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seine Erledigung gefunden.
Unterrichtung Landesbeauftragter für den Datenschutz - Drs. 6/1913
Stellungnahme der Landesregierung zum Zweiten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz für seine Berichte herzlich danken, auch dem Innenausschuss, der sich inhaltlich sehr vertieft damit auseinandergesetzt hat. Ich halte das für richtig und wichtig, weil Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in einer vernetzten Welt immer mehr an Bedeutung gewinnen werden.
In dem Bericht hat sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz insbesondere mit Open Data und Open Government, der Einführung eines Landesinformationsregisters, der Umsetzung der sogenannten PSI-Richtlinie, Kongruenzregelungen in der Kommunalverfassung zugunsten des IZG und einer Kostenregelung befasst.
Soweit aber auf kommunaler Ebene beispielsweise in nichtöffentlicher Sitzung beraten wird, dürfte das eher die Ausnahme und nicht die Regel sein. Dies findet nicht zuletzt seine Berechtigung im Datenschutz.
Transparenz und Datenschutz sind die beiden Antipoden, die wir in der Kommunalverfassung gut gegeneinander abgewogen haben. Einen Reformbedarf, kommunalverfassungsrechtliche Informationsregeln zugunsten eines Globalverweises auf das Informationszugangsgesetz aufzugeben, sehe ich allerdings nicht. Im Übrigen werden wir im September den Bericht der Landesregierung zu dem Bericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit übersenden. - Herzlichen Dank.
Nun liegt der zweite Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit für den Zeitraum Oktober 2010 bis September 2012 vor, und das ist auch gut so. Die Tatsache, dass wir über den Bericht ebenfalls in der Landtagssitzung debattieren und nicht nur in den Fachausschüssen, ist insbesondere ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Arbeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Herrn Dr. von Bose und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen wir an dieser Stelle ganz herzlich für die von ihnen geleistete Arbeit danken.
Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 31. Dezember 2002
Langer Rede kurzer Sinn: Das hessische Polizeirecht muss, wie immer mal wieder, auf den Prüfstand. Sie haben es zu Recht auf den Prüfstand gestellt. Aber Ihnen als Union fehlt bei diesem sensiblen Bereich in manchen wichtigen Punkten die notwendige Sensibilität. Deshalb müssen Sie diese Verschärfungen, die mit dem Datenschutz nicht mehr so viel gemein haben, wie wir Liberale es wollen, allein tragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind für ein modernes Polizeirecht. Modern heißt auch, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu 100 % beachtet werden. Das macht Ihr Gesetzentwurf leider nicht. – Vielen Dank.
Die SPD-Fraktion möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/6909 in der Neufassung an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig beschlossen worden.
Diese Drucksache möchte die GRÜNE Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.
Zum Inhalt unserer Änderung: Es geht uns um Datenschutz als Grundeinstellung, dass in Zukunft Daten, die bei den Meldebehörden zur eigenen Person gespeichert sind, nicht mehr an Religionsgemeinschaften verteilt oder an Adressverlage weitergegeben werden, wenn nicht der Eigentümer der Daten, also die Person, der Bürger, dem zugestimmt hat. Im Augenblick haben wir den umgekehrten Fall. Man muss aktiv widersprechen, dass diese Daten weitergegeben werden. Wir wollen hier eine Umkehrung im Interesse eines umfassenden Datenschutzes.
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion federführend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung sowie mitberatend an den Europaausschuss, den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss, den Gesundheitsausschuss, den Haushaltsausschuss, den Innenausschuss, den Kulturausschuss, den Ausschuss Öffentliche Unternehmen, den Schulausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration, den Sportausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den Umweltausschuss, den Verkehrsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien, den Wissenschaftsausschuss sowie an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überweisen.
wenigsten eine Stellungnahme abgegeben. Das ist bedauerlich. Aber ich möchte trotzdem zum einen auf Inhalte der Anhörung kurz eingehen, weil dort auch wesentlich ausgeführt wurde, dass die Evaluierung notwendig ist, um überhaupt über den weiteren Fortbestand der Gesetze entscheiden zu können. Und dann hat der Leiter des unabhängigen Landeszentrums Datenschutz Schleswig-Holstein auch noch ein paar grundlegende Worte zur Behandlung von Zuschriften im Thüringer Innenausschuss kundgetan, die können uns vielleicht ein bisschen nachdenklich machen dahin gehend, warum Anzuhörende vielleicht an der einen oder anderen Stelle nicht mehr höchste Motivation haben, dem Innenausschuss ihre Zuschriften zur Verfügung zu stellen, die ja auch oft mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden sind. Er habe, so schreibt er in Bezug auf die Anhörung zum Datenschutzgesetz - wir erinnern uns -, den Eindruck, dass im Thüringer Landtag Anregungen und Anhörungen von Experten gänzlich ohne Berücksichtigung bleiben; so könnte man auch Anhörungen ins Leere laufen lassen. Es sei ein Beleg dafür, dass trotz des vorhandenen demokratischen Instituts der Anhörung, dieses in der parlamentarischen Praxis vollständig entleert wird. Also von hier aus auch der Appell, dass wir den Fachleuten, den Institutionen, den Anzuhörenden in Zukunft vielleicht in den Ausschüssen etwas mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen, damit vielleicht auch in Zukunft der Rückfluss an Zuschriften dann etwas höher wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte zeigt schon an den ersten Rednerinnen und Rednern, dass es eine sehr emotionale, eine sehr tiefgehende Debatte ist, und das ist auch nur vernünftig angesichts der Situation, die wir hier in Deutschland im Augenblick diskutieren müssen. Eine Vorbemerkung habe ich allerdings und möchte aufnehmen, was Frau Kollegin Renner sagte, als sie das unabhängige Landesamt für den Datenschutz in Schleswig-Holstein zitierte, das sehr deutlich gesagt hat, so, wie in Thüringen mit Stellungnahmen umgegangen wird, darf man sich nicht wundern, wenn es nur eine sehr spärliche Beteiligung von Experten an unseren Gesetzgebungsverfahren gibt. Ich kann das nur verstärken und sagen, wenn man sich einmal ansehen würde, wie im Ausschuss über diese Stellungnahmen diskutiert oder nicht diskutiert wird, wäre das sehr erhellend für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Leider hat aber die Koalition mit ihrer Mehrheit verhindert, dass wir öffentliche Ausschuss-Sitzungen haben. Dann würde nämlich solch ein Defizit sehr deutlich schnell öffentlich werden.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/7126 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen worden.
In Übereinstimmung mit den Bestrebungen unserer Gesundheitssenatorin schafft ein erweitertes Krebsregister mehr Transparenz für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken. Aus den Erfahrungen von anderen Behandlungsansätzen können neue Behandlungsstrategien entwickelt und die bisherigen optimiert werden. Selbstverständlich darf man bei dieser Datenerfassung den Datenschutz nicht vergessen. Ein klinisches Krebsregister wird zur Verbesserung der Behandlungsstrategien und damit zur qualitativen Patientenversorgung beitragen.
Selbstverständlich werden wir jetzt zügig ein notwendiges Landesgesetz erarbeiten. Ein ganz wichtiger Aspekt ist dabei der Datenschutz, aber auch der Punkt, dass die notwendige, kontinuierliche Erfassung von Einzelinformationen nach Möglichkeit nur mit einem geringen Zusatzaufwand für die Ärztinnen und Ärzte verbunden sein muss. Wir müssen uns wirklich auf das Wesentliche beschränken, damit Ärztinnen und Ärzte nicht durch unnötige Dokumentationen belastet werden.
Diese Drucksache möchte die GRÜNEN Fraktion federführend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung und mitberatend an den Innenausschuss überweisen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich gestehe gern, die Diskussion in unserer Fraktion ging auch um die Frage, heute einen Diskussionsbeitrag, einen Redebeitrag zum Staatsvertrag, zum Inhalt hier zu halten oder nicht, weil wir uns natürlich im Vorfeld und das ist ja auch nicht das erste Mal, mit dieser Thematik heute hier in diesem Hohen Hause zum Stichwort Fußfessel auseinandersetzen, sondern im Justizausschuss hat es natürlich auch an entsprechender Stelle eine Rolle gespielt. Ich verhehle nicht, dass auch meine Fraktion durchaus Sympathien für die Einführung der Fußfessel hat und ich gestehe auch, dass wir dem Staatsvertrag so in seiner Form zustimmen werden. Aber wir wären nicht Opposition, wenn wir an dieser Stelle nicht auch die Frage aufwerfen „aber“ und auf ein paar Punkte aufmerksam machen wollen, bei denen wir durchaus Ansätze auch für einen Änderungsbedarf oder zumindest für eine Evaluation der Gesetzgebung eine Notwendigkeit sehen. Insofern bin ich Ihnen wieder dankbar Kollegen der FDP -, wir haben nicht viele Gemeinsamkeiten, aber im Datenschutz und in dem Bereich scheint sich das so anzubahnen - für Ihren Entschließungsantrag, da nehme ich auch mal für mich vorweg und ich hoffe, die Fraktion, der ich angehöre folgt mir in meinem Ansinnen, auch hier zustimmen zu können, was von Ihnen in den drei Punkten diesbezüglich formuliert worden ist.
Natürlich kann man trotzdem die Datenschutzproblematik ansprechen, dafür bin ich immer sehr; Datenschutz ist ja mein Lieblingsthema. Aber in dem Fall ist das, was wir sonst immer fürchten müssen, nämlich dass ein Bewegungsprofil von uns erstellt wird, was dann irgendwo herumvagabundiert, das ist gerade das, was hier gewollt wird, nämlich ein Bewegungsprofil von jemandem zu erstellen als Er
Ich möchte auch zu bedenken geben, dass der Betrieb auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erfolgt. Erstens. Die Rechtmäßigkeit der Datei „Gewalttäter Sport“ ist durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bereits bestätigt worden. Zweitens. Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat das Verfahren der SKB-Dateien absolut nicht beanstandet.
waren Sie doch so erregt. Aber was uns fehlt, ist manchmal die konsequente Umsetzung. Für uns heißt das: Datenschutz darf nicht Täterschutz werden. Diese Punkte sind für uns elementar. Deshalb bringt unser Justizminister in Berlin diese Punkte immer wieder vor. Sie haben vorhin unseren bayerischen Justizminister angesprochen. Die Initiativen zur Strafprozessordnung und auf vielen anderen Feldern, die in den letzten Monaten angestoßen wurden, sind von unserem Justizminister, sind von Bayern ausgegangen.