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Leider bleibt mir nicht die Zeit, die Notwendigkeit einer Stärkung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu begründen, wir unterstützen jedoch die diesbezüglichen Anträge von GRÜNEN und FDP. – Schönen Dank.

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Wir kommen damit zunächst zum Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung aus der Drucksache 20/13783.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksachen 20/4528: Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hambur- gisches Jugendarrestvollzugsgesetz – HmbJA- VollzG) (Antrag der CDU-Fraktion) und 20/12815: Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes und zur Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (Senatsantrag) – Drs 20/13783 –]

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[Antrag der FDP-Fraktion: Gewährleistung von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten – Notwendige Änderungen der Gesetzesvorlage des Senates zum Vollzug des Jugendarrestes – Drs 20/14068 –]

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Dass der Datenschutz Ihnen als Justizsenatorin nicht viel wert ist, haben wir zuletzt während der Ausschussberatungen über das Jugendarrestvollzugsgesetz gesehen. Ich werde nur ein Beispiel nennen; ich könnte sehr lange dazu sprechen, weil mich das wirklich sehr geärgert hat und das Gesetz, das wir heute verabschieden sollen, große Lücken aufweist. Sie wollen die Gespräche der Besucher mit den Arrestanten ohne Hinweis pauschal überwachen und die so gewonnenen Aufzeichnungen anlasslos speichern – Big Brother im Jugendarrest für Arrestanten und Besucher ebenso. Persönlichkeits- und Datenschutzrechte sollen pauschal verletzt werden. Das ist völlig inakzeptabel.

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[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Haushalt 2015/2016 Einzelplan 2 Datenschutz in Hamburg weiterhin gewährleisten! – Drs 20/13888 –]

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[Antrag der SPD-Fraktion: Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016, Einzelplan 2 Hamburg 2020: Flexibler Mitteleinsatz für den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Drs 20/13937 –]

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Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine Aufgabe, die Bund und Länder in gemeinsamer Verantwortung wahrnehmen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben deshalb auf ihrer Konferenz am 12. Juni 2008 gemeinsam ein Programm zur Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland erarbeitet. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes liefert der Bund nun einen zentralen Baustein, um die Beschlüsse der Kanzlerin und der Länderchefs in die Praxis zu überführen. Das Kinderschutzgesetz soll als Bundesrecht die gemeinsamen Beschlüsse umsetzen, wonach erstens gesetzliche Regelungen dafür Sorge tragen müssen, dass der Datenschutz den Kinderschutz nicht behindert, und zweitens jedes gefährdete Kind persönlich durch eine Fachkraft in Augenschein genommen werden muss.

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Ich freue mich, dass natürlich der Bürgerbeauftragte des Landes, Dieter Burgard, und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Edgar Wagner, bei uns sind. Willkommen!

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Geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Menschen waren schockiert, als kürzlich bekannt wurde, dass Google mit seinen Street-View-Fahrzeugen nicht nur Fotos von Straßenzügen gemacht hat, sondern auch Daten privater Funknetze und sogar die Inhalte von Kommunikationen gespeichert hat. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass Google damit die Grenzen des rechtlich Zulässigen weit überschritten hat. Google ist leider dabei, seinen eigenen Ruf zu zerstören, wenn das Unternehmen weiter den Datenschutz so gravierend missachtet.

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Ich bin überhaupt kein Freund eines undifferenzierten Google-Bashings. Aber Nachhilfestunden in Sachen Datenschutz hat Google offenbar dringend nötig.

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Der Entwurf, der von Hamburg vorgelegt wurde, enthält eine ganze Reihe substanzieller Verbesserungen für den Datenschutz und hätte die volle Unterstützung aus Schleswig-Holstein verdient gehabt. Wir werden in wenigen Tagen die Ergebnisse aus dem Bundesrat bekommen und wissen dann, wie Schleswig-Holstein sich verhalten hat. Ich gehe einmal davon aus, dass da die Landesregierung auch in Ihrem Sinne gehandelt hat.

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Zuletzt fehlt uns noch ein deutliches Bekenntnis dafür, dass wir in dieser Debatte um den Datenschutz auch einige Mechanismen in der Politik nicht außer Acht lassen dürfen. Wir müssen auch stärker die Bürgerinnen und Bürger in die Belange ihres Datenschutzes mit einbeziehen. Es ist mir nicht verständlich, warum es für die Menschen selbst immer noch nicht möglich ist zu verhindern, dass Google mit ihren Daten ins Netz geht, wenn sie keine Zustimmung erteilt haben, dass Unternehmen ihre Daten illegal verwenden, warum der Bürger und die Politiker immer die Datenschutzbeauftragten anschauen, die natürlich eine wichtige Funktion mit Blick auf den Schutz des Datenschutzes haben.

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Eine letzte Bemerkung, ich weiche vom Redemanuskript ab: Ich bin gespannt, wer hier für die Landesregierung gleich das Wort ergreift. Wir Grüne hatten Beratungen mit allen Regierungsmitgliedern. Weil die auch vertraulich sind, nenne ich jetzt keine Namen. Wir haben in mehreren Runden die Frage gestellt: Wer kümmert sich eigentlich in der Landesregierung um den Datenschutz? Einmal hieß es, die Landesregierung sei dafür nicht zuständig. Das würde der Datenschutzbeauftragte machen. Ich glaube, das ist falsch. Als ich letztes Mal in die Verfassung geguckt habe, waren es immer noch die Regierung und die Parlamente, die auch im Datenschutzrecht Änderungen vornehmen müssen. Wie

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gesagt, ich bin gespannt, wer gleich für die Regierung zum Datenschutz redet.

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Der Ursprungsantrag von CDU und FDP basiert auf Erkenntnissen mit dem Unternehmen Google, das sich sowohl bei Street View als auch bei der weiteren Datenaufzeichnung nicht nur immun gegenüber dem deutschen Datenschutz gezeigt hat, sondern auch nur zugibt, was eh schon bekannt ist. Ich denke da an die besagte Innen- und Rechtsausschusssitzung, in der ein Vertreter von Google sich erst damit verteidigte, dass er ja in der letzten Sitzung nicht gefragt worden sei, ob noch mehr Daten aufgezeichnet werden. Er sagte, wir hätten ja nicht gefragt, und deshalb hätte das keine Rolle gespielt. Das finde ich wirklich unglaublich. Zwei Tage spä

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Zum Abschluss darf ich noch auf Folgendes hinweisen: Zwischenzeitlich sind die Zeiten ja fortgeschritten. Wir hatten dieses Thema ja schon ein- bis zweimal auf der Tagesordnung. Inzwischen haben der Landesbeauftragte für Datenschutz in Rheinland-Pfalz, aber auch der Datenschutzbeauftragte in Hamburg Strafantrag gestellt. Es ist natürlich spannend, was dabei herauskommt, weil ja auch zugegeben worden ist, dass sie diese Daten gesammelt haben. Ich denke, eine abschließende Beratung im Innen- und Rechtsausschuss wird dieser Sache am meisten dienlich sein, um vielleicht doch noch zu versuchen, einen gemeinschaftlichen Beschluss herbeizuführen.

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Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geht uns alle an, jeden einzelnen Menschen und jedes einzelne Unternehmen. Datenschutz auch und gerade im Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation und den dazu gebräuchlichen Medien

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Zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem 8. Tätigkeitsbericht (2008/09) des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz notwendig Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1310

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Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Abgeordneten, der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird uns alle zwei Jahre ins Postfach gelegt und dann verschwindet die Broschüre in Regalen, in Schubladen, und ich hoffe nicht in Papierkörben. Wir halten diesen Bericht für sehr wichtig. Deshalb sollte in der Geschäftsführung des Landtags vorgesehen werden, diesen Bericht im Plenum und auch in den zuständigen Aus

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Zu den rechtlichen Reformbaustellen gehören der Datenschutz durch Technik und die Internetfähigkeit des Datenschutzrechts. Die Institution des Datenschutzes, wie zum Beispiel die Datenschutzbeauftragten, müssen dazu wirklich unabhängig und mit wirksamen Kompetenzen ausgestattet werden. Zu guter Letzt sollte auch geklärt werden, ob es ein für Bund und Länder einheitliches Datenschutzrecht geben sollte und ob und wie Datenschutzregelungen für den staatlichen und den privatwirtschaftlichen Bereich einheitlich und übersichtlich strukturiert und gefasst werden können. Möglichst zeitnah und wirksam müssen auch die im aktuellen Datenschutzbericht festgestellten Mängel in den Kommunalverwaltungen beseitigt werden. Besonders politisch und auch rechtlich brisant ist, dass bei 16 der 40 stichprobenartig überprüften Kommunen Beanstandungen aufgetreten sind.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es schon gleich am Anfang, ich wünsche mir, dass wir diesen Antrag inhaltlich fundiert im Ausschuss weiterberaten können. Es ist ein wichtiger Antrag mit einem sehr wichtigen Thema - dem Datenschutz. Weil die Ausschüsse leider nicht öffentlich sind, müssen wir allerdings hier in der Öffentlichkeit noch ein paar Sachen ganz deutlich sagen.

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setzen zu können. Wir brauchen eine Handhabe, um mit der rasanten technischen Entwicklung mithalten zu können. Wir hinken mit dem Datenschutz immer wieder einfach nur hinterher. Wir müssen allerdings die Bürgerinnen und Bürger - und das ist unser Auftrag - hier entsprechend schützen können. Deshalb brauchen wir genügend Mittel und ein Gesetz, das es uns ermöglicht, der rasanten technischen Entwicklung standzuhalten. Wir müssen Antworten darauf finden, wenn Private durch die Straßen fahren und sich als Datenstaubsauger generieren und alles aufnehmen, was sie hier in der Stadt finden. Google Street View ist eine Zumutung für die Bürgergesellschaft und wir wenden uns entschieden dagegen.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem 8. Tätigkeitsbericht 2008/2009 des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz“ ist in unseren Augen richtig und notwendig. Es sind etliche Themen aufgeworfen, über die wir miteinander in aller Sachlichkeit reden müssen und ich danke Ihnen an dieser Stelle dafür.

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Datenschutz, meine Damen und Herren, ist der Schutz des Einzelnen vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts beim Umgang mit seinen personenbezogenen Daten. Ich denke, da besteht doch schon ein weitgehender Konsens, dass das ein ganz wichtiger Grundgedanke, Grundkonsens sein muss.

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In Thüringen bestimmt Artikel 6 Abs. 2 der Thüringer Verfassung das Grundrecht auf Datenschutz. Der Tätigkeitsbericht gibt einen Überblick über den Zeitraum 2008 und 2009. Diesem Tätigkeitsbericht ist zu entnehmen, dass sich zwar bei vielen Behörden des Landes das Datenschutzbewusstsein verbessert hat, dass es aber in der Fläche doch noch gravierende Probleme gibt. Das gibt mir auch persönlich als Kommunalpolitiker sehr zu denken, wenn ich dabei sehe, dass bei der Überprüfung von 40 Kommunen, 16 formelle Beanstandungen zu verzeichnen sind und dass es da durchaus ein sehr unterschiedliches Bild gibt und ein Teil dieser Mängel sich vor allem auf einer schlechten Personalund Finanzausstattung begründet. Herr Stauch erklärt dazu, dass die Schlussfolgerung natürlich nicht lauten kann, dass die gesetzlich festgelegten Datenschutzanforderungen abgesenkt werden. Meine Damen und Herren, ich denke, auch das sollte in diesem Hause Konsens sein.

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Eine wesentliche Bedeutung im Datenschutz hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008, in dem das sogenannte ITGrundrecht, also das Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, entwickelt wurde. Auch das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung - Frau Kollegin Renner sprach schon davon - vom 2. März 2010 möchte ich hier nennen. Ich teile die Auffassung, dass an dieser Stelle die Position des Ministers zu kritisieren ist. Die FDP sieht das Festhalten an Vorratsdatenspeicherung sehr kritisch.

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Es darf dieser Zielkonflikt, meine Damen und Herren, nicht einseitig gelöst werden. Das Verständnis für Datenschutz muss in der Allgemeinheit und auch in den Behörden gestärkt werden. Wenn etwa in einer Polizeidirektion ein „krankfeiernder“ Polizist mit polizeilichen Mitteln observiert wird, ist das ein Fall, der unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sicherlich problematisch zu bewerten ist.

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Meine Damen und Herren, es ist an dieser Stelle auf jeden Fall auch das Schulungsangebot für Mitarbeiter und die Aufklärungsarbeit zu verstärken und voranzutreiben. Durch die rasante Entwicklung im IT-Bereich, in Medien und dergleichen ergibt sich auch ein erheblicher Modernisierungsbedarf im Datenschutz. Hierzu gehört aber auch eine angemessene Ausstattung der Datenschutzkontrollbehörden und natürlich der Kommunen.

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Ich möchte zum Schluss als Fazit ziehen: In dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz werden viele Problemfelder, aber auch Lösungsansätze angesprochen. Da es sich bei dem Antrag allein um eine Aufforderung zur Stellungnahme der Landesregierung handelt, unterstützen wir diesen Antrag und freuen uns auf die Debatte im Innenausschuss. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

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Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema „Datenschutz“ ist sehr wichtig und es ist immer wert, es ausführlich hier zu diskutieren und anzusprechen.