Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist im Arbeitsleben genauso wichtig wie im Umgang mit Daten von Kunden, Nutzern oder Beitragszahlern. Dies gilt natürlich auch in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Nach Auffassung der Landesregierung wird diesem Grundsatz der Staatsferne am besten genügt, wenn sich staatliche Stellen überhaupt nicht in interne Abläufe des WDR einmischen. Eine staatliche Stelle in diesem Sinne ist auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion ist sonst immer für Entbürokratisierung. Dieser Gesetzentwurf sorgt aber für vermehrte Bürokratie. Jetzt sollen auf einmal für einen Bereich, nämlich den Datenschutz beim WDR, zwei Institutionen zuständig sein: wie bisher der interne Datenschutzbeauftragte des WDR für den journalistisch-redaktionellen Bereich
und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für den übrigen Bereich. Wie Sie sicherlich wissen, führt die Zuständigkeit von zwei Behörden für einen Bereich häufig zu Kompetenzkonflikten. Herr Moritz hat schon darauf hingewiesen.
Ob sich darüber hinaus aus der Tätigkeit und dem Bericht selbst Argumente für die vorgeschlagene Aufteilung ergeben, kann ich mangels Möglichkeit der Lektüre des aktuellen Datenschutzberichtes nicht beurteilen. Gleichwohl sehe ich die Gefahr, dass bei einer Umsetzung dieses Vorschlags die Zuständigkeiten im Datenschutz im Bereich des WDR komplizierter werden könnten und ein Kompetenzgerangel zwischen dem WDR und dem Landesdatenschutzbeauftragten entsteht. Hier dürfte ein Blick in die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen helfen, in denen der Landesdatenschutzbeauftragte für die jeweiligen Sender zuständig ist. Die Ergebnisse dieser Betrachtung sollten jedenfalls im Ausschuss diskutiert werden.
Dabei kann schnell strittig werden, was zum journalistischredaktionellen Bereich gehört und was nicht. Wie sieht es zum Beispiel mit den Honorarabrechnungen für freie Mitarbeiter aus? Betrachtet man dies als reinen Zahlungsvorgang, so müsste eine entsprechende Beschwerde vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit untersucht werden. Man könnte aber auch der Auffassung sein, dass aus dem Honorar durch Überprüfung festgestellt werden kann, wie der Journalist hier tätig gewesen ist.
Wenn wir noch einmal zu Ihrem Ansinnen zurückkommen, hier den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ins Spiel zu bringen, haben wir den Eindruck, es geht Ihnen letztendlich darum, diesen für die gesamte GEZ zuständig zu machen. Das geht allerdings nicht über ein NRWGesetz. Die GEZ ist gesetzlich unselbstständig und arbeitet für die jeweiligen Landesrundfunkanstalten in deren Bereich. Das bedeutet, dass man, wenn überhaupt, den LDI nur für die Rundfunkgebührendaten des WDR zuständig machen könnte. Auch das ist aus Sicht der Landesregierung wenig sinnvoll, da dies wieder zu einer Aufteilung innerhalb des WDR führt.
Der Datenschutz und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfordern – egal, wie ein solches Gesetz dann letztlich aussieht – zahlreiche Ausnahmen vom Recht auf Informationszugang.
Weiter ist klarzustellen, dass die Schweige- und Geheimhaltungspflicht sowie der Datenschutz nicht daran hindern dürfen, Kindern und Jugendlichen in Gefährdungssituationen wirksam zu helfen. Um das zu tun, legen wir dieses Gesetz vor.
Es geht aber nicht nur darum, hinzuschauen, sondern auch darum, Hilfen anzubieten und Hilfen zu organisieren. Das ist völlig richtig. Ich weiß, wie schwer das manchmal ist. Wahrscheinlich haben Sie es in ähnlicher Weise auch schon einmal erlebt: Den einen erscheinen die Eingriffe des Jugendamts als zu früh und möglicherweise auch nicht gerechtfertigt, den anderen kommen sie zu spät. Ich sage: Im Zweifel lieber zu früh als zu spät. Man muss handeln, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist; das ist überhaupt keine Frage. Da sollte sich auch niemand auf Datenschutz und Ähnliches berufen, sondern da geht es tatsächlich allein um die Kinder. Dazu bekennen wir uns.
Bausachen 250 8,00 193 38 Ausländerrecht 238 7,61 212 41 Strafvollzug 202 6,46 186 11 Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II 159 5,09 138 48 Steuersachen 142 4,54 123 21 Gnadensachen 130 4,16 122 25 Sonstiges 127 4,06 126 1 Rechtswidriger Eingriff in Gerichtsbarkeit 106 3,39 106 0 Verkehr 105 3,36 88 14 Staatsanwaltschaften 103 3,29 95 5 Kommunale Angelegenheiten 99 3,17 94 15 Medienrecht, Rundfunkwesen 96 3,07 87 17 Sozialversicherung 90 2,88 79 12 Schulwesen 86 2,75 77 16 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 75 2,40 71 11 Bundesangelegenheiten 75 2,40 75 0 Gesundheitswesen 72 2,30 69 12 Richter 68 2,18 63 8 Jugendschutz 63 2,02 53 6 Private Angelegenheiten 62 1,98 62 1 Hochschulangelegenheiten 60 1,92 51 10 Öffentlicher Dienst 58 1,86 48 2 Lehrer 56 1,79 44 9 Besoldung/Tarifrecht 43 1,38 36 7 Führerscheinsachen 41 1,31 36 5 Staatsangehörigkeit/Personenstandswesen 36 1,15 32 11 Frauen- und Familienangelegenheiten 35 1,12 30 10 Behinderte 35 1,12 27 15 Straßenbau 29 0,93 24 4 Beschwerden über Behörden (Dienstaufsicht) 29 0,93 28 3 Versorgung nach LBG 23 0,74 20 1 Datenschutz, Wahlen, Meldewesen 21 0,67 18 5 Versorgung nach dem BVG 18 0,58 14 1 Freiwillige Gerichtsbarkeit 18 0,58 18 2 Vermessungswesen 16 0,51 14 1
Gleichzeitig wird im Haushalt eine Stellenhebung für den Vizepräsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz vorgesehen. Für den Landesbeauftragen für den Datenschutz wird hingegen eine Stellensenkung vorgesehen. Das alles passt, gar keine Frage, meine Damen und Herren. Ihre Politik ist insoweit eindeutig klar, aber eben eindeutig falsch. - Schönen Dank.
Bei der Erstellung der vorgesehenen Verordnung werden die Maßgaben des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalts sowie des Landesstatistikgesetzes berücksichtigt. Wir werden in diesem Zusammenhang auch im Rahmen der Anhörung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und mit dem Statistischen Landesamt weiterhin zusammenarbeiten.
für den Datenschutz zu bitten, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Zu der Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
In der darauf folgenden Beratung am 29. Mai 2012 lag dem Ausschuss für Inneres die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vor. Er wurde zu dieser Beratung auch eingeladen, damit die Abgeordneten Gelegenheit hatten, Fragen, die sich aus der Stellungnahme ergeben, beantwortet zu bekommen.
Doch lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Gesetzgebungsverfahren und zu der dabei stattgefundenen Diskussion sagen. Der Innenausschuss entschloss sich - leider wie so oft - mangels Zeit, lediglich eine schriftliche Anhörung vorzunehmen - die Landesregierung musste, wie wir wissen, nicht zwangläufig eine Anhörung durchführen, weil das ja ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist -, und beschränkte die Anhörung auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Die Kritik kam, wie von uns allen erwartet, vom Landesbeauftragten für den Datenschutz. So äußerte er insbesondere erhebliche Bedenken und Zweifel daran, dass die durch die Verfassungsschutzbehörde vorgenommene Evaluierung als ausreichend angesehen werden kann. Ein wesentlicher Kritikpunkt betraf also die Selbstevaluation durch die Verfassungsschutzbehörde.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es stellt sich für mich bei diesem Antrag auch die Frage, was die Schulen noch alles in den Rahmenplänen berücksichtigen sollen. Ich nenne hier nur exemplarisch, die Wirtschaft will mehr volks- und betriebswirtschaftliches Wissen, Sie haben per Antrag auf der letzten Landtagssitzung mehr Kenntnisse über Datenschutz und Urheberrecht an Schulen gefordert, die Sozialministerin will mehr Kenntnisse über gesunde Ernährung, der Feuerwehrverband will Brandschutz, natürlich mehr politische Bildung und, und, und. Mit diesem Antrag kommt nun auch noch die Vermittlung von Grundkenntnissen über die europäische Geschichte sowie die Funktion und Arbeitsweise der Europäischen Union explizit hinzu.
In einer Situation, in der die SPD versucht, die CDU rechts zu überholen, muss im Bereich der Innenpolitik auch darauf hingewiesen werden, dass nicht nur eine scharfe Innen- und Justizpolitik die Sicherheit in dieser Stadt verbessert, sondern dass auch Bürgerrechte, Datenschutz,
Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2014 und 2015, die Haushaltspläne und Stellenpläne, einschließlich der Sonderhaushalte und der Haushalte der unselbstständigen Stiftungen und Vermächtnisse für die Jahre 2014 und 2015, die Produktgruppenhaushalte für die Jahre 2014 und 2015, die produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Jahre 2014 und 2015, die Wirtschaftspläne 2014 und 2015 der Eigenbetriebe, Sonstige Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben und zur Ausschöpfung von Einnahmequellen im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahmen nach Artikel 131 a Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen waren, und zwar den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, den Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit und den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen.
Die Haushaltsentwürfe des Senats wurden wie üblich auch dem Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte, dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, dem Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen und dem Rechtsausschuss mit der Maßgabe überwiesen, dem federführenden Haushalts- und Finanzausschuss zu berichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Ministerpräsident Oettinger hat mit Schreiben vom 10. März 2009 mitgeteilt, dass die Landesregierung die Absicht hat, Herrn Leitenden Minis terialrat Jörg Klingbeil zum neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Gleichzeitig hat der Ministerpräsident darum gebeten, die zu dieser Bestellung erforderliche Zustimmung des Landtags gemäß § 26 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes herbeizuführen.
Wer der Bestellung von Herrn Jörg Klingbeil zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist der Bestellung einstimmig zugestimmt.
Herr Klingbeil, Sie sind anwesend. Ich begrüße Sie herzlich und darf Ihnen aufgrund dieses Zustimmungsakts des Landtags zu der vorgesehenen Bestellung zum Landesbeauftragten für den Datenschutz herzlich gratulieren und Ihnen für Ihre Tätigkeit viel Erfolg und eine glückliche Hand wünschen.
Auch mit T-Systems bin ich im Gespräch, aber das Rechenzentrum gibt es noch nicht. Es ist nun einmal so, dass bestimmte Verfahren im öffentlichen Bereich geschützt werden. Ich wäre da manchmal nicht ganz so vorsichtig, aber wir haben es mit Datenschutz zu tun. Wir haben etwas damit zu tun, was auch durch das Justizministerium und andere als Standard gefordert wird, als Normierung, nicht nur technisch, sondern auch hinsichtlich der Frage der Nutzung der Daten. Das können wir jetzt einfach ad acta legen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren – der Präsident hat den Tagesordnungspunkt gerade genannt – über freien Personenverkehr und Datenschutz in Europa und eine mögliche Videoüberwachung an Grenzen.
Neben diesem – wenn Sie so wollen – Überbau gibt es das Problem der Videoüberwachung als Maßnahme im technischen Sinne und ihrer möglichen Auswirkungen unter anderem auf den Datenschutz. Da sind wir – ich sage das ganz offen an dieser Stelle – auch durch Erklärungen der niederländischen Regierung nicht wesentlich schlauer geworden. Vielmehr bleibt die Notwendigkeit, dass die Europäische Kommission – so ist es auch angekündigt worden – in der Tat die Fragen klärt, die zu klären sind, und die zentrale Frage wird lauten: Ist das, was dort beabsichtigt ist, mit dem Schengener Vertrag vereinbar, ja oder nein? Das ist die entscheidende Frage.
Wir ziehen daraus die Lehre, dass wir jetzt einen europaweiten Dialog über Datenschutz und Videoüberwachung brauchen, der zu klaren Ergebnissen führt, an die sich die Mitgliedstaaten dann auch halten.
CDU und FDP garantieren eine moderne, an den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen orientierte Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz. Online-Durchsuchungen wird es mit dieser Koalition ebenso wenig geben wie eine Vorratsdatenspeicherung - Herr Kollege Stegner, hören Sie gut zu -, stattdessen werden wir den Datenschutz stärken.