Search Tips

Click the copy button to get the direct link of a match

matches
Link copied

(Jens Kerstan GAL: Es geht hier um Datenschutz, Frau Koop!)

Link copied

Meine Damen, meine Herren! Es kann dabei nötig sein, dass die statistischen Materialien, die auch jetzt schon von den autonomen Frauenhäusern der Behörde geliefert werden, unzureichend sind. Dann benötigen wir tatsächlich auch nach dem Auszug die Namen. Für die FDP möchte ich hier ganz klar unterstreichen, dass der Datenschutz auch Opferschutz ist und eine entsprechende Berücksichtigung für uns unabdingbar ist. Dass hier entsprechende Gespräche geführt werden müssen, begrüße ich deshalb außerordentlich. Soweit zu den Gründen, warum wir Ihren Antrag zwar ablehnen, aber nicht aus den Gründen, die Sie uns unterstellen, sondern weil wir eh daran arbeiten.

Link copied

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon bemerkenswert, was dieser Antrag für eine Debatte hervorgerufen hat, und eigentlich auch erschreckend. Ich muss nämlich feststellen, dass Sie mir nicht zugehört haben. Sie haben aus diesem Antrag etwas gemacht, was gar nicht drin steht. Er dreht sich einzig und allein um Fragen von Datenschutz, Strafrecht und Haushaltsrecht. Auf diese Fragen sind Sie so gut wie gar nicht eingegangen, sondern Sie reden davon, dass den Frauenhäusern das Geld weggekürzt werden müsse, dass es ein gehöriges Misstrauen gegenüber der bisherigen Verwendungspraxis der Frauenhäuser gebe, dass der Senat früherer Legislaturperioden das stillschweigend geduldet habe, dass das auch am Rechnungshof vorbeigegangen sei. Wenn es so wäre, Frau Kasdepke, wie Sie gesagt haben, dann hätte ich längst einen anderen Job und würde hier nicht nur von den Abgeordnetendiäten leben.

Link copied

Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung: Landesbeauftragten für den Datenschutz in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/2857

Link copied

Mit unserem Antrag wenden wir uns ganz bewusst - auch ganz bewusst nach der Debatte im Innenausschuss - an die Fraktion der SPD. Ich bedaure sehr, dass ich gerade sie darauf hinweisen muss, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz von diesem Parlament gewählt wurde. Meine Damen und Herren, dieses Parlament hat mit einer Zweidrittelmehrheit entschieden, dass die Aufgabe des Datenschutzes in die Niedersächsische Landesverfassung aufgenommen wird.

Link copied

Ich werde jetzt hier die juristische Debatte, die wir im Innenausschuss zu dem Vorgriff auf die Rasterfahndung geführt haben - ich bleibe bei meiner Auffassung, dass dieser Vorgriff auf die Rasterfahndung mehr als ein Missgriff gewesen ist -, nicht erneut eröffnen. Mit dem Antrag unserer Fraktion geht es darum, einmal darauf hinzuweisen, wie unangemessen der Innenminister, wie unangemessen der Pressesprecher des Innenministeriums auf eine ganz normale Aufgabenwahrnehmung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz reagiert haben.

Link copied

Ich meine, dass wir als Parlament es nicht widerspruchslos hinnehmen können, dass das Innenministerium dann, wenn der Datenschutzbeauftragte um Aufklärung bittet, 15 Tage mit einer Antwort wartet, dass das Innenministerium dann, wenn der Datenschutzbeauftragte eine fundierte Kritik äußert, mit Bemerkungen wie „an der Grenze der Lächerlichkeit“ oder „eine Kritik aus dem Bereich von Absurdistan“ reagiert. Mit einer solchen Form der Auseinandersetzung, die sich nahtlos in die populistischen Formulierungen einreiht, die der Bundesinnenminister Schily zum Datenschutz gebraucht hatte, mit einer solchen Form von Diffamierung missachten Sie nicht nur den Datenschutzbeauftragten, sie missachten auch das Parlament.

Link copied

Ich erwarte, dass unser Antrag zwei Dinge bewirkt: Ich erwarte, dass sich der Innenminister für die Entgleisung gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten entschuldigt, und ich erwarte vom Parlament, dass es deutlich macht, dass wir uns entsprechend den Beschlüssen des Parlaments hinter den von uns gewählten Landesbeauftragten für den Datenschutz stellen

Link copied

Meine Damen und Herren, ich finde, wir haben einen Punkt erreicht, an dem das Parlament noch einmal deutlich machen muss: Dieses Parlament steht hinter dem Aufgabenbereich des Landesbeauftragten für den Datenschutz! - Danke schön.

Link copied

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat zumindest laut Presseberichten - erklärt, dass er eine Abmahnung bekommen sollte. Ich halte so etwas angesichts der Situation, die man sich vor Augen führen muss, für schlichtweg übertrieben. Sie, Herr Innenminister, haben allerdings eine Abmahnung dafür verdient, dass Sie nicht auf unsere Vorschläge eingegangen sind und dass Sie so eine rechtliche Situation herbeigeführt haben, in der Sie selbst unter Druck geraten sind.

Link copied

Ich habe mir Ihren Antrag und insbesondere dessen Begründung noch einmal genau angeschaut. Darin haben Sie eine Aussage des Bundesinnenministers kritisiert. Leider haben Sie Ihre Kritik auch eben wieder angedeutet. Diese Kritik kann ich beim besten Willen nicht verstehen. Sie kritisieren massiv den Satz: „Datenschutz darf kein Terroristenschutz sein.“ Meine Damen und Herren, ich kriti

Link copied

Landesregierung umfassend unterrichtet worden. In dieser Sitzung ist im Einzelnen ausführlich dargelegt worden, dass es sich bei der vom Landesbeauftragten für den Datenschutz kritisierten Maßnahme nicht um eine Rasterfahndung im Sinne des § 45 Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz und auch nicht um deren Vorbereitung gehandelt hat, sondern um eine herkömmliche kriminalistische Ermittlungsmethode. Es sind die Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und übermittlung durch die Ausländerbehörden und die Datenverarbeitung durch das LKA genannt worden. Es ist im Einzelnen dargelegt worden, dass aufgrund der Faktenlage nach dem Terroranschlag in New York die Voraussetzungen einer konkreten Gefahr vorlagen. Es ist festgestellt worden, dass die Überprüfung der ausländischen Studenten aus islamischen Herkunftsstaaten als Maßnahme zur Gefahrenabwehr geeignet, erforderlich und verhältnismäßig war.

Link copied

Aber, Herr Innenminister, Sie befanden sich natürlich in einer sehr schwierigen Situation. Ich will Ihnen durchaus zugestehen, dass es notwendig gewesen ist, umgehend an Daten zu kommen und zu versuchen, Informationen von den Universitäten einzuholen, um herauszufinden, ob vielleicht auch unter den Studenten so genannte Schläfer sind. Aber das Problem war, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung nicht vorhanden war. Deshalb waren Sie gezwungen, nach Hilfskonstruktionen zu suchen. Diese sind ja im Innenausschuss dargelegt worden. Sie haben sich insoweit auf die §§ 75 und 76 des Ausländergesetzes bezogen und haben einige Paragrafen aus dem Gefahrenabwehrgesetz zitiert. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat jedoch zu Recht gesagt, dass der Versuch, auf der Grundlage dieser Paragrafen eine solche Da

Link copied

Aber wenn dieser Satz nicht stimmt, Frau Stokar von Neuforn, dann weiß ich nicht, was man in der derzeitigen Situation noch machen muss. Datenschutz darf kein Täterschutz sein, darf auch kein Terroristenschutz sein. Das muss klar sein - auch für die Grünen.

Link copied

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag soll der Eindruck erweckt werden - das wurde auch aus dem Wortbeitrag der Kollegin Stokar deutlich -, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz seinem gesetzlichen

Link copied

„Abmahnung“ und „rüffeln“ sind Begriffe, die man zumindest überdenken sollte. Daraus aber eine Behinderung der Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu machen, ist sehr weit hergeholt und entspricht in keiner Weise den Tatsachen. Das ist nur ein Mittel der Antragsteller - das wurde in dem Beitrag von Frau Stokar wieder deutlich -, um die Fragen der inneren Sicherheit - hier sei das Stichwort „Rasterfahndung“ genannt - noch einmal zu diskutieren.

Link copied

Meine Damen und Herren, wir brauchen auch keine Bestätigung dafür, dass der vom Landtag gewählte Landesbeauftragte für den Datenschutz in der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen ist. Das ist für uns, wie gesagt, selbstverständlich. Wir sehen auch nicht, wo der Datenschützer in seiner Arbeit behindert wurde.

Link copied

Das Ergebnis der Innenausschusssitzung ist, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei seiner von der Rechtsauffassung des Innenministeriums abweichenden Auffassung bleibt. Es geht nicht an, dass, wenn der Datenschutzbeauftragte das Innenministerium auffordert, eine Rechtsgrundlage zu benennen, das Innenministerium hierauf nicht reagiert, diese Aufforderung einfach ignoriert. Wenn dies kritisiert wird, dann ist es nicht angemessen, auf diese sachlich nach wie vor begründete Kritik mit Worten wie „aus dem Bereich von Absurdistan“ oder „an der Grenze der Lächerlichkeit“ zu reagieren. Der Innenminister selbst setzt noch eines drauf und sagt: Unsere Beamten können sich derzeit nicht mit Wagenwaschen beschäftigen.

Link copied

nicht in Ordnung war, ist durch die Beanstandung der Bezirksregierung im Nachhinein bestätigt worden. Erst als der Datenschutzbeauftragte herausgefunden hat, dass Ihr Haus im Vorgriff auf die Rasterfahndung nicht sauber gearbeitet hat, haben Sie mit einer Diffamierung geantwortet und im Innenausschuss erst zwei Wochen später die Rechtsgrundlage nachgeliefert. Dieses Spiel akzeptieren wir im Zusammenhang mit dem Datenschutz nicht, insbesondere nicht in einer Krisensituation.

Link copied

In 21 Fällen haben Antragsteller ein Rechtsmittel eingelegt. In zwölf Fällen, so die Landesregierung, ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht eingeschaltet worden. Die angegebene Zahl ist allerdings nach Angaben der Landesbeauftragten deutlich zu niedrig und liegt allein auf die Landesebene bezogen mindestens doppelt so hoch.

Link copied

Ich möchte trotzdem kurz auf das Thema eingehen, Frau Präsidentin. Um die Frage beantworten zu können, haben wir als federführendes Ressort die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht um Unterstützung gebeten. Die LDA hat gemäß § 11 AIG die Aufgabe, zur Wahrung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang beizutragen.

Link copied

Jeder hat danach das Recht, sich für diesen Zweck an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg zu wenden. Aus diesem Grund sind dort auch übergreifende Erfahrungen vorhanden. Die LDA hat dem Ministerium des Innern Ausführungen zu etlichen Aspekten der Großen Anfrage übermittelt, die in die Beantwortung der Einzelfragen eingeflossen sind. Das ist auch kenntlich gemacht.

Link copied

Wir können uns ein bisschen an die Brust klopfen, weil wir mit der Initiative natürlich Öffentlichkeit geschaffen und die politische Debatte nicht nur in Brandenburg, sondern in ganz Deutschland mit bewegt haben. Das ist ein Erfolg. Dennoch möchte ich Ihnen abschließend sagen: Ich glaube, dass wir politisch dieses Problem nicht vernünftig gelöst haben, denn wenn die nächsten Fälle auftreten - was wir alle nicht hoffen -, wird die Diskussion wieder auftreten. Ich bin sehr traurig darüber, dass der Datenschutz und das Elternrecht in der politischen Diskussion in Deutschland über dem Kinderschutz stehen.

Link copied

Die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt daher, die Funktionsbezeichnung der „Ausländerbeauftragten des Landes Brandenburg“ in „Beauftragte oder Beauftragter für Migration und Integration“ zu ändern sowie diese aus dem Geschäft der laufenden Verwaltung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie herauszunehmen und entsprechend der Beauftragten für den Datenschutz beim Landtag anzusiedeln.

Link copied

Die Anregungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Rahmen der von der Landesregierung durchgeführten externen Anhörung wurden ganz überwiegend aufgenommen.

Link copied

Dies ist auch bei dem hier vorliegenden Entwurf der Fall, den ich Ihnen nun in aller Kürze vorstellen will. Vorgesehen ist zum einen eine Anpassung der Regelung zur gerichtlichen Gewährung von Akteneinsicht an zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen. Die Vorschriften zur Akteneinsicht wurden im Jahr 2000 in Anlehnung an die diesbezüglichen Parallelregelungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz in das hiesige Verfassungsgerichtshofgesetz eingeführt. Sie sind nunmehr an die aus Anlass der EU-Datenschutz-Grundverordnung ergangenen Neuregelungen des Saarländischen Datenschutzgrundgesetzes anzupassen, wobei die bisherige Regelungsstruktur des Akteneinsichtsrechts sowie die diesbezügliche Anlehnung an das Bundesverfassungsgerichtsgesetz beibehalten werden soll.

Link copied

näher gesetzlich geregelt werden, und zwar sowohl die Videobeobachtung als auch die Videoaufzeichnung. Es gibt zwar bisher schon Grundlagen durch die allgemeinen Vorschriften. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinen Tätigkeitsberichten, gestützt auf die Vorschriften des Datenschutzgesetzes in Bayern, die bisher geltenden Voraussetzungen für die Videoüberwachung erläutert. Wir sind der Ansicht, dass hier eine genaue Regelung notwendig ist, auch deswegen, weil eine neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, in der eine gesetzliche Spezialregelung ausdrücklich für erforderlich gehalten wird. Dieses Gericht hat aber gleichzeitig betont, dass die Videoüberwachung öffentlicher Einrichtungen mit Aufzeichnung des gewonnenen Bildmaterials auf der Grundlage einer hinreichend bestimmten und normenklaren Ermächtigungsgrundlage materiell verfassungsgemäß sein kann.

Link copied

Stellungnahme des Senats zum 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Link copied

Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 16/737 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Link copied

Der Petent aus einem anderen Bundesland wurde hier bei uns geblitzt. Die Bußgeldstelle hat die für den Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle zur Fahrerfeststellung um Amtshilfe ersucht. Um polizeiliche Befragungen von Zeugen im Wohn- und Arbeitsumfeld zu vermeiden, wurde über die Meldestelle um einen Bildabgleich gebeten. Unter Nutzung des Paragraphen 2 des Personalausweisgesetzes und nach Paragraph 2 des Personalregistergesetzes wurde diese Hilfe dann auch geleistet. Das war nach Ansicht des Petenten ein Verstoß gegen den Datenschutz. Inzwischen gibt es ein gerichtsanhängiges Verfahren, in das wir als Petitionsausschuss nicht eingreifen können und, ich sage hier noch einmal, in das ich persönlich auch nicht hätte eingreifen wollen. Denn wer geblitzt wird und sich verkehrswidrig verhält, der muss überall auch dafür geradestehen und die Konsequenzen tragen.

Link copied

(Karsten Neumann, PDS: Ja, weg mit dem Datenschutz!)