Es geht damit auch um Grundrechte. Es geht damit auch um den Schutz von Menschen vor Verbrechen. Insofern kann man feststellen, dass Datenschutz Opferschutz ist. Derjenige, dessen Daten missbräuchlich verwandt werden, ist ein Opfer. Diese Opfer müssen genauso den Schutz des Staates
Meine Damen und Herren, der Datenschutzbericht gibt keinen Anlass zur Dramatisierung der Situation. Man kann feststellen, dass die Landesbehörden und auch die kommunalen Behörden im Großen und Ganzen sensibel mit dem Datenschutz umgehen. Allerdings gibt es wie in allen Fällen menschlichen Handelns schwarze Schafe. Es gibt Missbräuche. Da ist es gut, dass es einen Datenschutzbeauftragten gibt, der diese Wächterfunktion übernimmt. Deshalb möchte sich die FDP/DVP-Fraktion an dieser Stelle auch ganz herzlich bei Ihnen, Herr Zimmermann, und Ihrem Team für Ihre Arbeit bedanken, die Sie hier im Dienste der Bürgerinnen und Bürger des Landes vornehmen.
Das würde dafür sprechen, diese Forderung nun auch in die Tat umzusetzen. Die damit verbundenen rechtlichen Probleme lassen sich nach unserem Dafürhalten lösen. Ich möchte hier also eindeutig erklären, dass wir eine Zusammenlegung dieser beiden Bereiche beim Landesbeauftragten für den Datenschutz unterstützen. Wir hoffen und haben auch entsprechende Signale, dass es ein ähnliches Ansinnen auch in den Reihen der CDU-Fraktion gibt. Wir hoffen, dass hier
Ein zweiter Bereich, der immer mehr an Bedeutung gewinnt und den man eigentlich auch als präventiven Datenschutz bezeichnen kann, ist der Beratungsbereich. Auch hier scheint es, zumindest in manchen Behörden des Landes, durchaus noch Nachholbedarf zu geben, wenn wir über das Thema „informationelle Selbstbestimmung“ und andere Bereiche sprechen, wenn es darum geht, ob die Fortbildung darüber bei Polizeidirektionen, bei Gerichten oder auch bei Universitätskliniken und Universitäten stattfinden muss. Das zeigt der Datenschutzbericht, der natürlich keine sensationellen Missstände aufzeigt.
Der dritte Bereich ist die Kontrollfunktion. Kontrollfunktion heißt, dass man die Einhaltung von beschlossenen Datenschutzrichtlinien, Konzepten und Gesetzen überprüfen muss. Hier möchte ich Ihnen noch an einem Beispiel aufzeigen, weshalb unsere Fraktion der Auffassung ist, dass wir den Datenschutz gerade auch in Zeiten knapper Kassen eher verstärken müssen, als dass wir dort nachlassen können: Nach dem 11. September 2001 haben wir in diesem Haus das Thema Terrorismusbekämpfung diskutiert. Die Bundesregierung und der Bundestag, aber auch der Landtag von Baden-Württemberg haben die verschärfte Fahndung nach so genannten Schläfern und nach terroristischen Aktivitäten überhaupt beschlossen. Wenn man das Kapitel hierüber im Datenschutzbericht nun durchliest, stellt man fest, dass das zentrale Instrumentarium zur Auffindung von Schläfern die so genannte Rasterfahndung war und wohl nach wie vor ist, dass aber lediglich 40 % der vom Landeskriminalamt abgerufenen Daten überhaupt für die Rasterfahndung erforderlich waren – nur 40 % der abgerufenen Daten von Hunderttausenden von Menschen –, dass diese Daten dann ausfiltriert und hoffentlich auch gleich wieder gelöscht worden sind. Aber die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist nicht die Kontrolle, ob dies geschehen ist.
Deswegen wird sich die Fraktion GRÜNE in diesem Haus weiterhin verstärkt für den Datenschutz und den Datenschutzbeauftragten einsetzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte, zunächst dem neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Zimmermann, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die vielfältige, kompetente und engagierte Arbeit meinen Dank und meine Anerkennung auszusprechen.
Bericht von Herrn Zimmermann in seiner neuen Eigenschaft als Landesbeauftragter für den Datenschutz handelt. Er musste diesen Bericht kurz nach Beginn seiner Amtszeit erstatten.
Ich glaube, es ist auch angemessen, darauf hinzuweisen, dass man bei dem ersten Tätigkeitsbericht in der Ära von Herrn Zimmermann auch schon erkennen kann, dass er, wie es auch bei seinem Vorgänger, Herrn Schneider, der Fall war, das Thema Datenschutz mit Nachdruck, aber auch mit dem gebotenen Augenmaß vertreten wird.
Ich will zunächst hervorheben, dass die im Zuge dieser Rasterfahndung angefallenen Daten schon bislang in dem Maße gelöscht wurden, wie sie für die Arbeit nicht mehr benötigt werden. Ebenso möchte ich betonen, dass ich eine auch kritische Begleitung – und die gab es auch – der Rasterfahndung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz akzeptiere.
Die Probleme bei der Rasterfahndung lagen nach meiner Erfahrung weniger darin, dass die Datenschutzfrage nicht angemessen gelöst worden wäre, sondern eher darin, dass die Rasterfahndung – völlig unabhängig vom Datenschutz – mit einem ungeheuren Aufwand für die Polizei verbunden ist, was in der Natur der Sache liegt.
Dann haben Sie auch auf das Thema „Speicherung personengebundener Hinweise zum Konsum von Betäubungsmitteln oder harten Drogen in der PAD, also der Personenauskunftsdatei der Polizei“– hingewiesen. Dem Ständigen Ausschuss ist hierzu eine ergänzende schriftliche Stellungnahme des Innenministeriums zugesagt worden. Herr Kollege Theurer, auch Sie haben das Thema ja angesprochen. Diese Stellungnahme wird in nächster Zeit fertig gestellt und dem Ständigen Ausschuss sowie auch dem Landesbeauftragten für den Datenschutz übermittelt werden.
Entsprechend der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses nehmen Sie von der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Stellungnahme der Landesregierung Kenntnis. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Herr Lander, Sie sprechen in Ihrem Antrag einen wichtigen Punkt an: Hackerangriffe. Um den Datenschutz im Rahmen des Möglichen zu gewährleisten, werden die Daten auf unterschiedlichen IT-Infrastrukturen gespeichert. Bereits heute und auch schon seit einigen Jahren wird unter anderem bei der Bereitstellung zentraler Infrastrukturen und bei zahlreichen IT-Projekten und -Verfahren Open-Source-Software eingesetzt. Sie ist insoweit also, unter Nutzung offener Standards, bereits heute integraler Bestandteil. Einschlägige Open-Source-Lösungen werden also sehr wohl dann eingesetzt, wenn dies technisch sinnvoll ist und mit den Anwenderanforderungen im Einklang steht.
Der Bundestag wird also beraten, wie mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz umzugehen sein wird. Schon 2002 ging es bei einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages anlässlich der zehnjährigen Geltung des StasiUnterlagen-Gesetzes um diese Frage. Dr. Dix, unser ehemaliger Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, führte als Sachverständiger damals aus:
Die weniger bedeutsamen Teile der Verhandlungen sollen künftig lediglich in Form einer Tonaufzeichnung festgehalten werden. Damit wäre eine rasche Löschung der Tonaufzeichnungen nicht vereinbar. Andererseits ist damit bezüglich der Eingabenvorgänge auch eine gewisse Speicherung der in der Sitzung angesprochenen personenbezogenen Daten verbunden. Um in diesem Bereich den Datenschutz zu gewährleisten, wird eine Bestimmung vorgeschlagen, die den Zugriff auf die Tonaufzeichnungen erheblich beschränkt und deren Löschung nach vier Jahren vorsieht.
Kommen wir nun zur Frage der Wirtschaftlichkeit Ihres Antrages. Wie so oft fehlt hierzu jede Aussage, es wird lediglich aufgefordert, dass dies seitens der Landesregierung bei einer Umsetzung Ihres Antrages beachtet werden müsste. Meine Damen und Herren, so wird beim Projekt LiMux in München seitens des Bundes der Steuerzahler geschätzt - also nicht seitens der Regierung -, dass allein die Umstellung auf Linux als Betriebssystem mit den zugehörigen Anwenderprogrammen und Applikationen circa 90 Millionen Euro gekostet hat. Woher auch nur ein ähnlich hoher Betrag kommen soll, darauf gibt Ihr Antrag leider keine Antwort, von einer Dauer von circa zehn Jahren für die Umstellung ganz zu schweigen. Ebenso blenden Sie die vor Kurzem beschlossene Umsetzung des E-Government-Projektes, welches auf der Softwarebasis von MicrosoftProdukten aufsetzt, aus. Auch hierbei würden erhebliche Mehrkosten entstehen. Auf die Fragestellungen von Standardisierung, Support und Datenschutz will ich nicht weiter eingehen, da mein Kollege Timo Mildau dazu schon ausführlich gesprochen hat.
Zu Frage eins: In Bremen gibt es 55 Landesdienststellen. In Bremerhaven gibt es sechs Landesdienststellen: den Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Landesfeuerwehrschule, das Amtsgericht Bremerhaven, das Arbeitsgericht Bremerhaven, das Finanzamt Bremerhaven und die Hochschule Bremerhaven.
Völlig ignoriert wurde der Datenschutz. Das ist völlig in Vergessenheit geraten. Der Datenschutzbeauftragte hat Ihnen im Zusammenhang mit der Einführung des Büchergelds ins Stammbuch geschrieben, dass die Erhebung des Büchergelds datenschutzrechtlich höchst bedenklich sei. Das hat Sie aber nicht interessiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wäre die Einführung des Büchergelds gar nicht möglich gewesen. Das sagt der Datenschutzbeauftragte, nicht die SPD-Opposition. Auch darüber können Sie sich freuen. Wir wissen ja, dass Ihnen Argumente, die Ihnen der Datenschutzbeauftragte sagt, häufig völlig egal sind.
chen mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und dem CISPA Helmholtz-Zentrum hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Kontext der technischen Erfordernisse abgestimmt. Rein vorsorglich haben wir diese Ermächtigung ergänzend auch allen Behörden für ihre lokalen Netze eingeräumt.
Arbeitsgrundlage für die zukünftige LVA Nord ist eine Organisationsstruktur, die vorsieht, dass zwei arbeitskraftintensive und bedeutsame Abteilungen dem Standort Neubrandenburg zugewiesen werden. Die Meinungen darüber, welche Abteilungen in diesem Sinne als bedeutsam gelten, klaffen nach meinem Kenntnisstand bei den Entscheidungsträgern der LVA weit auseinander. Der Vorsitz der Geschäftsführung soll durch die LVA Hamburg gestellt werden und der Hauptsitz der LVA würde in Schleswig-Holstein liegen. Der Geschäftsführung wären die notwendigen Stabsfunktionen zugeordnet, die jedoch am Hauptsitz wirken würden. Ebenfalls zum Geschäftsführungsbereich würden Datenschutz und Rechnungsprüfung gehören und für den Standort Neubrandenburg wären insofern die Leistungssachbearbeitung für Rehabilitation, für Rentenfragen und den Beitragseinzug denkbar. In den bisherigen Überlegungen gilt die Zuweisung des Hauptsitzes an den Standort Neubrandenburg jedoch als völlig abwegig.
Nachdem sich der Innenausschuss in seiner Sitzung am 28. Januar 2004 über die weitere Vorgehensweise verständigte, folgte in der Sitzung am 10. März 2004 eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und des Landesdatenschutzbeauftragten. Sowohl vonseiten der kommunalen Spitzenverbände als auch vonseiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf vorgebracht. Allerdings verwiesen die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände darauf, dass aus ihrer Sicht ein erheblicher finanzieller Aufwand bei der Schaffung der erforderlichen technischen Voraussetzungen entstehen werde.
Die Absicht, in der Verwaltungsvorschrift zum Meldegesetz auf die Anwendung des Datenschutzgesetzes hinzuweisen, findet sich ebenfalls in der Begründung zur Aufhebung von § 3 des Gesetzes. Auch hierbei werden die Normensparsamkeit und der damit verbundene Verzicht auf unnötige Vorschriften ins Feld geführt. Worum es tatsächlich geht, hat die Landesregierung an anderer Stelle deutlicher zum Ausdruck gebracht, und zwar in ihrer Stellungnahme zum sechsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Stellungnahme der Landesregierung liegt uns in Drs. 4/1257 vom 15. Dezember 2003 vor. Darin heißt es - ich zitiere -:
„Erreicht werden muss auch die Vereinfachung des Datenschutzrechts. Hierzu bedarf es eines radikalen Abbaus bereichsspezifischen Datenschutzrechts, ohne hierbei den Datenschutz substanziell abzusenken.“
Herr Kollege Borgwardt, Sie nicken. Ich habe bei dieser Formulierung den Verdacht, dass mancher in Ihren Reihen sich mit Wohlwollen an den Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann und dessen Spruch „Datenschutz ist Täterschutz“ erinnert. Genau diese Tendenz lehnen wir mit Entschiedenheit ab.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir auf Landesebene die nunmehr vom Rahmengesetzgeber ermöglichten Voraussetzungen. Natürlich muss, um die Vorzüge dieser Verfahrensweise und die damit verbundene Einführung der elektronischen Dienste für den modernen Staat und seine Bürger voll wirksam werden zu lassen, dem Datenschutz und der Datensicherheit Priorität eingeräumt werden. Dem wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in vollem Umfang Rechnung getragen. Durch eine direkte Verzahnung einzelner Änderungsvorschriften mit dem Landesdatenschutzgesetz und entsprechende technisch-organisatorische Vorgehensweisen werden die neuen Regelungen einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten.
Der Landtag entscheidet in einer Reihe von Fällen über die Besetzung von Ämtern durch Wahlen. Diese Kreationsfunktion soll in Artikel 41 zusammenfassend dargestellt werden. Die neue Regelung erfasst solche Ämter, die mit eigenen verfassungsrechtlichen Befugnissen ausgestattet sind. Neben dem Ministerpräsidenten betrifft dies die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, den Präsidenten des Landesrechnungshofes sowie den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Für diese Amtsinhaber soll nach dem Vorschlag zu Artikel 49 Abs. 4 das Ernennungs- und Entlassungsrecht künftig der Präsident des Landtages ausüben.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat durchaus das Recht, seinen Ermessensspielraum neu zu beschreiben. Daher sollen zukünftig die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, der Präsident des Landesrechnungshofes, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und der Landeswahlleiter nach im Einzelnen unterschiedlichen Bestimmungen, aber letztlich durch den Landtag gewählt bzw. berufen werden.
Das dritte Ziel - darüber hat Professor Spotka schon ausführlich gesprochen - ist die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes, des Präsidenten des Landesrechnungshofes und des Landesbeauftragten für den Datenschutz als explizite Aufgabe des Landtages. In diesem Zusammenhang soll auch das Recht des Landtagspräsidenten zur Ernennung und Entlassung von Amtsinhabern gestärkt werden. Wir halten das für absolut sachgerecht und angemessen.