Der Innenausschuss hat sich eingehend mit dem Gesetzentwurf und den Stellungnahmen auseinander gesetzt und im Ergebnis dieser Erörterung wurden nicht nur die Forderungen unserer Landesbeauftragten für den Datenschutz vollständig berücksichtigt, sondern auch klarstellend die sicherheitsempfindliche Stelle in einer lebensund verteidigungswichtigen Einrichtung entsprechend den Anregungen des Bundesministeriums des Inneren definiert und die vom Innenausschuss angeregten Änderungen begrüßt die Landesregierung ausdrücklich. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Ich habe mir aus dem Unterausschuss „Datenschutz“, in dem dieser Bericht in anderer Form zur Diskussion stand, berichten lassen, dass auch dort völlig unstrittig ist, dass es einen solchen Bericht geben muss. Es geht auch nicht darum, dass hier ein von der Opposition ungeliebtes Recht eingefordert wird, sondern es geht darum, dass wir eine Pflicht erfüllen, die im Grundgesetz festgeschrieben wird, und zwar möglicht sofort.
Die Praxis hat inzwischen viele positive Beispiele vorzuweisen. Dort arbeiten Kindertagesstätte und Schule arbeiten vernetzt zusammen. Es gibt aber ein erhebliches Problem, an dem wir gemeinsam arbeiten sollten, nämlich die Bestimmungen des Datenschutzes. Sollte sich eine Einrichtung hinter dem Datenschutz verstecken, haben wir keine Möglichkeit, etwas Positives zu erreichen.
(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist Ihnen klar, dass Datenschutz auch etwas Positives ist?)
(Frau Marianne Schieder (SPD): Wo blockiert denn hier der Datenschutz?)
Auch von den kommunalen Landesverbänden liegen noch keine umfassenden Stellungnahmen vor, das stimmt. Das steht auch so im Bericht. Es wurden jedoch mehrere Vorschläge erarbeitet und diese hatte ich mir übergeben lassen. Das ist so ein Papier. Da stehen Vorschläge drin – diese wurden wohl auch an die Gruppe geschickt – und das sind zum Beispiel behördlicher Datenschutz, Entschädigungsverordnung, Nebentätigkeitsverordnung sowie die Abwasserbeseitigungspflicht bei Kleineinleitern. All diese Dinge, die dort angeführt worden sind, finden wir in Ihrem Bericht nicht wieder, in keinen Pressemitteilungen,
Das Thema Datenschutz hat Herr Gläser auch angesprochen. Der Mängelmelder in Rheinland-Pfalz unterliegt übrigens den Landesdatenschutzbestimmungen von Rheinland-Pfalz. Ähnlich könnte man das hier ja auch handhaben.
Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei dem Präsidenten des SchleswigHolsteinischen Landtages Drucksache 15/10
Grundwerte sind die Würde des Menschen, das Recht auf Leben und Unversehrtheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, Achtung des Privat- und Familienlebens, Datenschutz, Recht auf Ehe und Familie, Gedanken-, Religions- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung, Recht auf Bildung, Berufsfreiheit, Eigentumsrecht, das Recht auf Gleichheit, Schutz der Kinder, Integration von Behinderten sowie die Solidarität, Arbeitnehmerrechte, Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz, Einklang von Familien- und Berufsleben, Bürgerrechte, justizielle Rechte und vor allen Dingen Verbot des Missbrauchs von Rechten. Ich nannte diese Punkte nur stichwortartig, weil sie wichtige Eckpfeiler für ein gedeihliches Zusammenleben regeln, die wir in unserer Verfassung als selbstverständlich empfinden. Diese Regeln gelten jedoch noch nicht in allen beitrittswilligen Ländern. Das muss man einmal betonen.
Unabhängig von der aus Sicht meiner Fraktion unverschämten neuerlichen Gebührenerhöhung kann ich mich vor allem den Ausführungen wesentlicher Bedenkenträger, namentlich des Herrn Landesbeauftragten für den Datenschutz, in vollem Umfang anschließen. Herr Dr. Dix hat gegenüber dem Hauptausschuss die im vorliegenden Staatsvertrag enthaltenen eklatanten Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz ausführlich moniert. Dies deckt sich indes auch mit den Bedenken des Datenschutzbeauftragten des Bundes und seinen Kollegen aus den Ländern, die sich seit Jahren dafür einsetzen, dass auch beim öffentlichen Rundfunk das Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zu berücksichtigen ist.
Nach Ansicht meiner Fraktion fehlt es darüber hinaus auch an der Gebotenheit. Diese Gebotenheit, meine Damen und Herren, kommt daher: Die kommerzielle Adressbeschaffung kann nicht das mildeste Mittel für den Bürger sein, betrachtet man das erhebliche Misstrauenspotenzial, namentlich im Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen der Rundfunksender gegenüber Adresshändlern, das hiermit geschaffen wird. Durch zwangsläufig zu erhebende Gewährleistungseinreden bei schlechter Datenqualität können dem Datenschutz unterliegende Rundfunknutzerdaten wieder rechtswidrig an Dritte gelangen. Das stellt eindeutig einen Verstoß gegen § 28 Bundesdatenschutzgesetz dar.
Zustimmung zur Bestellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Meine Damen und Herren, mit Schreiben vom 10. Juni 2002 hat der Herr Ministerpräsident mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, Herrn Leitenden Ministerialrat Peter Zimmermann zum neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Er bittet, die gemäß § 22 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes erforderliche Zustimmung des Landtags herbeizuführen.
Die Zustimmung zur Bestellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt gemäß § 97 a Abs. 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Die Fraktionen haben im Präsidium vorgeschlagen, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen. Das Haus stimmt dem zu.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Bestellung des Herrn Peter Zimmermann zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
Gegenprobe! Enthaltungen? Damit, meine Damen und Herren, hat der Landtag mehrheitlich der Bestellung des Herrn Peter Zimmermann zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zugestimmt.
(Dr. Willfried Maier GAL: Datenschutz!)
Herr Mahr, dass ich mich hier hinstellen und Richter und andere Mitarbeiter verteidigen muss, sind schon merkwürdige Zustände. Herr Mahr, es ist schon merkwürdig, dass Sie, der sonst am Datenschutz an höchster Stelle festhält, ihn hier massenhaft unterlaufen.
Darüber hinaus sollen Daten, die im Rahmen der Hundesteuer erhoben werden, vom Steuergeheimnis ausgenommen und dem Datenschutz unterstellt werden. Damit kann die bessere Erfassung erfolgen, und sie wird dem Sicherheitsbereich zugeordnet, dem sie eigentlich angehört.
Herr Eumann, wenn Sie während der ganzen Debatte bei jedem Redner dazwischen rufen, sollten Sie, wenn Sie selbst Leute einladen, wenigstens den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Leute, die da tätig sind, respektieren.
Ich denke, das ist deutlich und bedarf eigentlich keiner weiteren Kommentierung. Dann müssen wir aber auch dafür sorgen, dass der Datenschutz die Korrupten in unserer Gesellschaft nicht weiter schützt. Ich denke, das ist eine Forderung an uns alle.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass nach Artikel 56 der Landesverfassung die Vorlage von Akten nur abgelehnt werden darf, wenn überwiegende öffentliche und private Interessen an der Geheimhaltung dies zwingend erfordern. Mit dem Begriff der privaten Interessen an der Geheimhaltung nimmt der Landtag die Grundrechtsverbürgung des Artikel 11 der Landesverfassung zum Datenschutz in Bezug. Danach hat jeder das Recht, auch über die Preisgabe seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen.
Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2003
Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2003 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht nach § 27 Satz 2 Brandenburgisches Datenschutzgesetz
Zwölfter Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg
Zunächst möchte ich im Namen meiner Fraktion dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Dix, der aus dem Amt scheidet, für seine in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit danken.
Uns liegen der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, bezogen auf das Jahr 2003, sowie die entsprechende Stellungnahme der Landesregierung vor. Wie in den Vorjahren weist der Landesbeauftragte, Dr. Alexander Dix, mit Akribie und großem Verantwortungsbewusstsein auf Rechtsverstöße, Mängel und Defizite bei der Umsetzung des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes sowie beim Akteneinsichtsrecht im Land Brandenburg hin. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Herr Dix dabei den Bezug zur internationalen Entwicklung herstellt und sich auch zu bundesweiten Problemen, insbesondere zur Sicherheitspolitik, äußert. Die vorangestellte kritische Einschätzung von einer wachsenden Tendenz zur präventiven und anlassunabhängigen Sammlung und Speicherung von Bürgerdaten wird von der PDS geteilt. Ein Teil der im Bericht aufgeführten Probleme ist bereits gelöst. Für einen anderen Teil besteht noch dringender Handlungsbedarf.
Ich möchte deshalb die Anregung aufgreifen, die Zuständigkeit für den Datenschutz im privaten Bereich vom Ministerium des Innern auf den Datenschutzbeauftragten zu verlagern. Kurz gesagt, meine Damen und Herren: Unsere Fraktion würde das begrüßen.
Ich glaube sagen zu können, dass Sie dieses Amt mit Kompetenz und Umsicht geführt haben. Nicht zuletzt zeigt dies auch der umfangreiche und sehr detaillierte Bericht. Sie haben aus vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Problemlagen dargestellt, die sich im Zusammenhang mit dem Datenschutz und dem Recht auf Akteneinsicht ergeben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hat Dr. Dix seinen letzten Bericht über seine Tätigkeit als Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht im Land Brandenburg herausgegeben. In diesem Bericht für das Jahr 2003 macht er Ausführungen zur allgemeinen Entwicklung des Datenschutzes sowie zu datenschutzrechtlichen Einzelfällen in der Verwaltung des Landes. Im Weiteren legt er seine Erfahrungen mit dem Akteneinsichtsrecht dar.
Dem Ministerium des Innern kommt in Fragen des Datenschutzes im laufenden Jahr besondere Bedeutung zu, da die Sitzungen des Arbeitskreises der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich des Bundes und der Länder, des so genannten Düsseldorfer Kreises, in diesem Jahr turnusgemäß unter dem Vorsitz des hiesigen MI durchgeführt werden.