Was mich an Ihren Anträgen und auch an Ihren Wortbeiträgen sehr stört, ist, dass dort viel über Daten geschrieben wird und dass Sie den Datenschutz ansprechen, aber an keiner Stelle sprechen Sie über Verbrechensbekämpfung. Die findet bei Ihnen überhaupt nicht statt!
Auch die Rasterfahndung ist dabei ein wirksames Instrumentarium. Darüber sollte man nicht diskutieren. Im Übrigen sind alle Maßnahmen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz abgestimmt.
Dass für die Landesregierung der Datenschutz ein hohes Gut ist, zeigt auch der Ihnen heute zur Beratung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Ich kann aus Zeitgründen nicht näher darauf eingehen. Er beinhaltet auch eine weitere Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Was den Datenschutz angeht, will ich feststellen, dass weitere Stellen zwar wünschenswert sind und wir diese ebenfalls gerne in den Doppelhaushalt aufgenommen hätten, aber der Bericht des Datenschutzbeauftragten weist meines Erachtens eine erstaunliche Tiefe aus. Wenn man bedenkt, dass wir wirklich wenig Geld zur Verfügung haben und jede neue Stelle sorgfältig überlegt werden muss, dann muss man natürlich den finanziellen Aufwand sehen: Über 50 000 beim Antrag der SPD, über 100 000 beim Antrag der Grünen. Das sind in zehn Jahren schon 1 Million , da die Stellen nicht nur für ein Jahr da sind. Man muss auch diesen Aufwand sehen.
Auch unserem Antrag auf Verstärkung des Landesbeauftragten für den Datenschutz um eine Planstelle müssten Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, logischerweise zustimmen; denn Sie haben dies in Ihrer Koalitionsvereinbarung selbst so festgeschrieben.
Ich habe versucht, am Beispiel der Videoüberwachung klar zu machen, was Datenschutz in der Zukunft in BadenWürttemberg zu gewährleisten hat
und welche neuen Aufgaben auf den Datenschutz zukommen. Nun gehöre ich diesem hohen Hause nicht erst seit gestern an, sondern habe in den vergangenen Jahren jeweils jährlich einen immer dicker werdenden Datenschutzbericht zur Kenntnis genommen, den uns der Datenschutzbeauftragte vorgelegt hat und den wir beraten haben.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE Zwei zusätzliche Stellen für den Datenschutz , Drucksache 13/682-8, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Zusätzliche Planstelle für die Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz , Drucksache 13/682-3, abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Last, but not least, meine Damen und Herren, setzen wir uns dafür ein, dass der Datenschutz nicht nur ins Grundgesetz kommt, sondern auch in die Landesverfassung. Wir halten dies für dringend erforderlich, meine Damen und Herren.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das steht aber diametral zu dem, wie Sie heute beim Innenbereich abge- stimmt haben! Vom Datenschutz reden kann je- der!)
Einerseits natürlich die Technische Universität Harburg mit ihrem Studiengang für Flugzeugtechnik mit der hervorragenden Ausbildung und auf der anderen Seite natürlich unsere sehr fortschrittliche Rechtsordnung, die nach den schlimmen Erfahrungen der Weimarer Republik und der NS-Diktatur entwickelt worden ist und uns sehr große Rechte, Schutz von Persönlichkeitsrechten und Freiheitsrechten einräumt. Wir haben die informationelle Selbstbestimmung, der Datenschutz ist bei uns sehr hoch angesiedelt, die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dies sind alles sehr hohe Schutzgüter und sehr große Errungenschaften unserer Demokratie, die der Staat zu schützen hat.
Damit schließe ich nicht aus, dass es im Einzelfall durchaus Sinn machen kann, Gesetze einer veränderten Lage anzupassen. Wenn wir dabei aber das Augenmaß verlieren, wenn wir es in der öffentlichen Diskussion, wie es hier zum Teil geschieht, als Allheilmittel verkaufen, wenn Datenschutz, der immerhin aus den Artikeln 1 und 2 Grundgesetz hergeleitet wird, als Täterschutz disqualifiziert wird, dann, meine Damen und Herren, ist eine sachliche Diskussion in der Tat nicht mehr möglich.
Es geht zuerst einmal um eine Reihe von medienrechtlichen Anpassungen. Wir haben Anpassungsbedarf alleine schon durch die zahlreichen Rundfunkstaatsverträge, die ja hier im Landtag schon beraten worden sind. Mit der heutigen Novellierung des Mediengesetzes reagieren wir zum Beispiel auf die zwischenzeitlich erfolgte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes des Bundes sowie auf die Weiterentwicklung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Medien. Die heutige Novellierung umfasst unter anderem die Aktualisierung der Aufgaben der Landesmedienanstalt Saarland im Hinblick auf Netzneutralität und Datenschutz.
Meine Damen und Herren, die Vorwürfe, die ich auch heute gelesen habe, gebe ich manchmal an diejenigen zurück, die diese Vorwürfe erheben, denn es sind auch Tumorzentren, die ihrer Meldepflicht nur äußerst mangelhaft nachgekommen sind. Deshalb sollte man sich dort mit den Vorwürfen etwas mehr zurückhalten, würde ich vorschlagen. Die Meldepflicht für behandelnde Ärzte und Zahnärzte sowie in ihrem Auftrag Meldende an das Klinische Krebsregister ist dabei verbunden mit einer Verpflichtung zur Information des betroffenen Patienten, so dass auch dort der Datenschutz gewährleistet ist. Der Gesetzentwurf stellt also in Bezug auf die Krebsbekämpfung, denke ich, einen wesentlichen Schritt dar. Problem des ehemaligen Krebsregisters der DDR war, dass manchmal auch der Rücklauf unzureichend war und sich die Bereitschaft zur Koopera
Es erstaunt mich natürlich auch, dass an dieser Stelle gefragt wird, wie man es mit dem Datenschutz vereinbaren könne, dass gewisse Nachweise über die Berufstätigkeit zu führen sind. Ich kann mich nicht erinnern, dass die PDS in der Stadt Halle irgendwo aufgeschrieen hat, als dort beschlossen worden ist, dass jedes Elternteil, das sein Kind in einer Kindertagesstätte anmeldet, seine Steuerbescheinigung vorzulegen und damit nachzuweisen hat, wie viel es verdient.
Die wichtigste Neuerung für Abfragen aus dem Meldeportal Saarland ist zunächst einmal ein Mehr an Datenschutz. Bislang musste man - das wissen vielleicht gar nicht so viele - der Übermittlung einer privaten Recherche von persönlichen Adressdaten, die übrigens zu einem Preis von 5 Euro pro Adresse möglich ist, ausdrücklich widersprechen. Das nannte man Internetübermittlungssperre. Diese Internetübermittlungssperre wird nun wegfallen. Künftig wird es stattdessen eine Bewilligung geben. Das bedeutet, jeder Bürger muss explizit seine Daten für den Adresshandel freigeben. Zum Zweiten sollen solche Adressabfragen von Privaten künftig auch dadurch transparenter werden, dass Private und Unternehmen zunächst einmal Angaben über sich selbst machen müssen, bevor sie Auskünfte über andere erhalten. Weiterhin soll bei Behördenauskünften eine saarlandweite Recherche möglich sein und die Personensuche sogar bundesweit eröffnet werden. Das sind zwei äußerst begrüßenswerte Neuerungen, da sie einerseits missbräuchlicher Datennutzung gezielt entgegenwirken und andererseits unserer Verwaltung die Arbeit in unserer hoch mobilen Gesellschaft deutlich erleichtern.
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eigentlich alles gesagt. Dieses Gesetz hat zumindest in einem Punkt mit Datenschutz, Datensparsamkeit und Arbeitnehmerschutz nichts zu tun. Daher werden wir uns enthalten. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN werden wir zustimmen, zu dem Änderungsantrag der PIRATEN werden wir uns enthalten. Wir denken, dass das Meldeportal eGo Saar im Saarland sich bewährt hat. Danke schön.
setz und unserer Anschlussgesetzgebung. Ich glaube also, es kann in der Praxis kaum jemand so gut beurteilen wie ich, wie sich so ein Gesetz entwickelt hat, wie man mit Datenschutz umgeht; das war damals noch ein Fremdwort. Ich beschränke mich in meinen Ausführungen deshalb auf das Wesentliche und verweise auf die Ausführungen der Kollegin Meyer, die das erläutert hat. Diesen Ausführungen möchte ich mich anschließen.
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes 18, 25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, sowie zur Verbindung der Tagesordnungspunkte drei, Entwicklungsperspektiven für Bremen-Nord, 24, Realisierung der B 74, und 34, Chancen der International University Bremen positiv entwickeln, der Tagesordnungspunkte sechs und sieben, Zweiter Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche
Am 18. Oktober verstarb im Alter von nur 60 Jahren die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Judith Thieser. Nach ihrem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1986 nahm Frau Thieser in ihrer Heimatgemeinde Mettlach eine Tätigkeit als Rechtsanwältin auf, die sie 18 Jahre lang ausübte. Im Oktober 2003 wurde Judith Thieser zur Bürgermeisterin der Gemeinde Mettlach gewählt. Dieses Amt nahm sie bis Mai 2010 wahr.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis bedeutet dieses Meldegesetz eine erhebliche Arbeitserleichterung für unsere Verwaltung und ein Mehr an Datenschutz gegenüber dem außerbehördlichen Bereich. Und dabei bietet das Saarland mit seiner bereits gelungenen Realisierung des Gesetzes, dem Saarländischen Meldeportal, einen Exportschlager und ist auch mit Blick auf die damit verbundenen Datenschutzund Verfahrensrichtlinien Vorreiter. Wir liefern die Blaupause, anhand derer viele andere sich zeigen lassen, wie es geht, und darauf können wir stolz sein. Deshalb befürworten wir das saarländische Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz in der vorliegenden Fassung. Ich darf Sie um Zustimmung in Zweiter Lesung bitten.
Drittens, wenn wir schon bei den Betroffenen sind und da schlage ich in die gleiche Kerbe wie der Kollege Klaus Kessler -, würde uns als Fraktion eben auch die Meinung der Betroffenen interessieren, also konkret die der Lehrerverbände, Elternverbände, Schülerverbände. Deshalb sind auch wir dafür, das im Ausschuss zu behandeln. Wir werden uns daher heute enthalten, um einer Überweisung in den Ausschuss nicht im Weg zu stehen. Wir möchten dann aber im Ausschuss eine Anhörung durchführen, weil uns die Meinung der Betroffenen interessieren würde und - weil es primär den Datenschutz betrifft - natürlich insbesondere auch die Meinung des Unabhängigen Datenschutzzentrums. In diesem Sinne werden wir uns wie gesagt enthalten. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 speziell für die landesrechtlich reglementierten Gesundheitsberufe in saarländisches Recht umgesetzt. Bezüglich der Einführung des europäischen Berufsausweises, der Einrichtung eines europäischen Vorwarnmechanismus bei Entscheidungen betreffend die Berufsausübung und der Voraussetzungen eines partiellen Berufszugangs werden in dem Gesetz die Zuständigkeiten, der Datenschutz und die Ermächtigungsgrundlagen für das Verwaltungshandeln geschaffen.
Meine Damen und Herren, wenn wir ganz ehrlich sind, müssen wir sagen, dass gerade der Datenschutz eine Querschnittsaufgabe ist, die sich durch alle Facetten des politischen und gesellschaftlichen Lebens hindurchzieht; denn fast alle Lebensbereiche sind von wichtigen Fragen des Datenschutzes tangiert.
Meine Damen und Herren, ich erkläre mir das teilweise wenig vorhandene Interesse nur so, dass die Leute immer nur dann wach werden, wenn sie ganz persönlich betroffen oder ganz persönlich angesprochen sind. Wie oft haben wir in unserem politischen Leben schon erlebt, dass manchmal auch der Datenschutz als Vehikel dienen sollte, um irgendwelche speziellen, persönlichen oder politischen Interessen durchzusetzen.
Datenschutz genießt in unserem Land einen hohen Stellenwert – ich denke, das ist aus der Rede des Kollegen Bischel deutlich geworden – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Wenn auch der Bericht des Datenschutzbeauftragten immer dicker wird und dabei an die Grenze der Lesbarkeit gerät, ist das doch eine gute Bilanz für die Arbeit in unserem Land.