Manfred Mahr

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte es relativ kurz machen.
Mit Ihrem Antrag zum Umgang mit der so genannten Scientology-Kirche beschreiben die Regierungsfraktionen viele wichtige Probleme, die im Zusammenhang mit dieser Organisation in den letzten Jahre offenkundig geworden sind. Wir haben uns wiederholt hier im Parlament damit beschäftigt. Hier hat sich insbesondere Frau Blumenthal, als sie noch Abgeordnete der CDU-Fraktion war, hervorgetan.
Die Stadt hat daraus bereits vor Jahren Konsequenzen gezogen und die Arbeitsgruppe „Scientology“ eingerichtet. Diese Entscheidung war richtig, wenn auch ihre Leiterin nach meiner Ansicht so manches Mal im Übereifer über das Ziel hinausgeschossen ist. Beratung und Aufklärung der Öffentlichkeit über Arbeitsweise und Ziele von Scientology sind die Aufgaben dieser Arbeitsgruppe und dieser Aufgabe ist sie in ausgiebiger Form in unregelmäßigen Abständen nachgekommen. Das sollte auch in Zukunft so sein.
Ob aber der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Antrag in dieser Form heute verabschiedet werden sollte – meine Vorrednerin hat bereits darauf hingewiesen –, hält auch meine Fraktion für fraglich. Wir sollten uns erst einmal darüber verständigen, dass wir über das Gleiche diskutieren. Ich habe mich jedenfalls noch nicht mit dem von Ihnen angesprochenen Gutachten beschäftigen können. Wenn die Bürgerschaft aber den Senat auffordern soll, auf der Innenministerkonferenz den Bundesinnenminister wiederum aufzufordern, ein Verbotsverfahren der Scientology-Organisation als ausländischem Verein im Sinne des Vereinsgesetzes einzuleiten, bedarf das einer abgewogenen Meinungs- und Entscheidungsfindung, und zwar in den dafür zuständigen parlamentarischen Gremien. Das ist nicht in einem Hau-Ruck-Verfahren zu verantworten.
Wir sollten deshalb im Innenausschuss Vertreter der Arbeitsgruppe Scientology und des Verfassungsschutzes hören, die sich in der Vergangenheit intensiv mit dieser Organisation beschäftigt haben, aber möglicherweise – und das wäre sicher klug – auch Verfassungsrechtler zu Wort kommen lassen. Es gibt überhaupt keinen Zeitdruck. Auf eine Innenministerkonferenz folgt die nächste. Nichts wäre am Ende peinlicher als ein Verbotsverfahren, aus dem Scientology gestärkt hervorginge. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh über die bisherigen Wortbeiträge, dass die Einigkeit in diesem Parlament so deutlich wird in dieser Frage. Ich hätte es mir nie träumen lassen, dass in unserem Land jemals wieder Stimmen staatlicher Repräsentanten laut werden könnten, die das Verbot der Androhung und der Anwendung von Folter infrage stellen würden. Dies zudem in einem Land, das Vertragspartei der UN-Konvention gegen Folter und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, einem Land, das eigentlich aus der Geschichte gelernt haben sollte.
Dass ein Vizepräsident der Frankfurter Polizei hier entsprechende Anordnungen erteilt und öffentlich kommentiert hat, ist die eine schlimme Seite der Medaille. Dass dann aber auch noch der Frankfurter Polizeipräsident selbst und das hessische Innenministerium dieses Verhalten verteidigen, dass der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, darüber philosophiert, dass Folter erlaubt sein könnte, um ein anderes Rechtsgut zu retten, zeigt in erschreckender Weise, wie wenig offensichtlich die Bedeutung der Menschenrechtskonvention selbst bei einigen herausragenden Repräsentanten unseres Rechtsstaates im Bewusstsein verankert ist.
Und sie stehen nicht allein da. Auch Brandenburgs Innenminister Schönbohm hält Folter in besonderen Einzelfällen für vorstellbar und der hessische Regierungschef Roland Koch äußert Verständnis. Herr Mackenroth hat seine Äußerung mittlerweile bedauert und zurückgenommen. Was er
aber damit angerichtet hat, kann man der Äußerung von Herrn Daschner entnehmen, der sich offensichtlich durch ihn und andere bestärkt fühlte. Zitat:
„Täglich melden sich Hunderte, um mir Mut zu machen. Polizeibeamte und Bürger, der Bund Deutscher Kriminalbeamter wie der Deutsche Richterbund haben mein Vorgehen verteidigt.“
Und er geht noch weiter. Er fordert, wenn die Meldung der „FAZ“ vom 22. Februar richtig ist, eine gesetzliche Erlaubnis zur Anwendung von Gewalt im Verhör.
Meine Damen und Herren! Mich ermutigen solche Stellungnahmen nicht, sondern sie machen mich eher fassungslos.
Wann wird in diesem Land auch der Letzte begreifen, Herr Nockemann,
dass jede Verwässerung des Folterverbotes das unsere Demokratie tragende Menschenbild infrage stellt. Der Sprecher des Weißen Rings, Helmut Rüster, hat die derzeitige Debatte gegenüber der ARD Tagesschau zu Recht kritisiert, wenn er formuliert, dass die Debatte im schlimmsten Fall das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei erschweren könne.
Je länger diese Debatte wird, meine Damen und Herren, umso stärker wird sich zumindest in Teilen der Bevölkerung eine Ja-Aber-Haltung manifestieren, denn es ist doch klar, die Emotionen müssen hochkochen, wenn jemand gefragt wird, ob er bereit sei, alles zu tun, Herr Nockemann, um das Leben eines Kindes zu retten. Nicht nur wer selber Kinder hat, wie ich, Herr Nockemann, wird dies menschlich nachvollziehen können,
aber darf das bestimmend sein für rechtsstaatliches Handeln?
Nein, meine Damen und Herren, wenn hier nicht dem Staat und seinen Vertretern klare Grenzen gezogen werden, dann geht unsere Demokratie und unsere Verfassung den Bach runter.
Unsere Verfassung kennt im Hinblick auf Artikel 1 Grundgesetz keinen Unterschied, Herr Nockemann, zwischen guten und schlechten Menschen. Die Menschenwürde ist und bleibt unantastbar, die des unschuldigen Kindes wie die des Rechtsbrechers. Und wer dies infrage stellt, der stellt letztlich unsere Verfassung infrage, Herr Nockemann.
Dann droht – das sind Ihre Zwischenrufe gewesen, Herr Nockemann –, wie katholische Ethiker kürzlich in der „Welt“ zitiert wurden, in der Tat ein „ethischer Dammbruch“.
Meine Damen und Herren, deshalb wird es in der nächsten Zeit darauf ankommen, dass sich Regierungs- und Parlamentsvertreter einmütig gegen die Aufweichung des
Folterverbots wenden. Geschieht dies nicht, dann wird sich, so fürchte ich, diese Ja-Aber-Haltung, diese Haltung mit Hintertürchen, mittelfristig auch an unserem staatlichen Handeln ablesen lassen können und davor, hoffe ich, mögen wir alle bewahrt sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem der Senat bereits im November sein Konzept zur Korruptionsbekämpfung vorgestellt hat, dürfen wir heute über einen umgesetzten oder – um mit Frau Bestmanns Worten zu sprechen – recycelten Punkt, nämlich über das neu eingerichtete oder wieder belebte Bürgertelefon debattieren. Die GAL-Fraktion begrüßt jede sinnvolle Maßnahme zur Bekämpfung der Korruption.
Wenn Senat und die ihn tragenden Fraktionen heute stolz darauf sind, dass das D.I.E. im Bereich der Korruption erfolgreich agiert, darf ich vielleicht daran erinnern, warum wir heute überhaupt das D.I.E. haben. Es war der von Ihnen so oft geschmähte Polizeiskandal und der sich anschließende Untersuchungsausschuss, der damals den Senat zwang und veranlasst hat, das stumpfe Schwert Ps 3 durch D.I.E. zu ersetzen. Von daher können wir froh sein, dass Innensenator Schill das D.I.E. nicht gleich mit der Polizeikommission aufgelöst hat.
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So lobenswert es ist, wenn jetzt noch einmal darauf hingewiesen wird, dass die angekündigte Hotline beim D.I.E. geschaltet ist und dass die Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein intensiviert wird, hat die Kritik meiner Fraktion vom November vergangenen Jahres weiter Bestand.
Ein wirklicher Durchbruch bei der Korruptionsbekämpfung ließe sich vor allem dann erreichen, wenn die unionsregierten Länder endlich ihren Widerstand aufgeben und einem zentralen Antikorruptionsregister zustimmen würden.
Mein Kollege Christian Maaß hatte ohne Zweifel Recht, als er im November kritisierte, ohne Korruptionsregister bleibe das Konzept ein Torso.
Ich will das an dieser Stelle noch einmal erläutern. Antikorruptionsregister haben den Zweck, so genannte schwarze Schafe in privatwirtschaftlichen Unternehmen transparent zu machen und zukünftig von Vergabeverfahren auszuschließen. In ein solches Register werden Unternehmen eingetragen, die in öffentlichen Vergabeverfahren zum Beispiel durch Bestechung von Beamten aufgefallen sind, um an öffentliche Aufträge zu gelangen. Durch die Eintragung im Antikorruptionsregister werden die Unternehmen von weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben hier längst Initiativen ergriffen. Wenn Sie so viel Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit SchleswigHolstein legen, bietet sich förmlich an, auf den Zug eines Antikorruptionsregisters aufzuspringen.
Aber, meine Damen und Herren, der Senat hat leider erst im vergangenen Herbst mit seiner Ablehnung im Bundesrat eine entsprechende Initiative der Bundesregierung zu Fall gebracht.
Nennen Sie mir nur ein stichhaltiges Argument, das gegen die Einführung eines Antikorruptionsregisters ins Feld geführt werden kann. Es gibt keines, meine Damen und Herren, außer vielleicht „wirtschaftliche Klientelpolitik“.
Staatsrat Wellinghausen hat in seiner Meldung vom 11. Februar zu Recht darauf hingewiesen:
„Korruption schadet der Gesellschaft und der Wirtschaft. Sowohl Nehmer als auch Geber arbeiten im Verborgenen.“
Deshalb, meine Damen und Herren, ist Transparenz das Gebot der Stunde. Muss ein Unternehmer befürchten, künftig für einen längeren Zeitraum von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen zu werden, wird er es sich dreimal überlegen, ob er im Wege der Bestechung oder auf legalem Wege zu Aufträgen gelangen will.
Blicken Sie ins CDU-regierte Hessen. Dort arbeitet man seit vielen Jahren erfolgreich mit diesem Instrument. Die weltweit gegen Korruption aktive Nicht-Regierungsorganisation Transparency International hatte den Bundesrat und damit die Union ebenfalls aufgefordert, das Gesetz zu unterstützen.
Ich fordere Sie deshalb auf, meine Damen und Herren, springen Sie über Ihren Schatten und setzen Sie sich für die Einrichtung eines bundesweiten Antikorruptionsregis
ters ein oder gehen Sie noch einen Schritt weiter und richten Sie ein Hamburger Antikorruptionsregister ein und starten dann eine Bundesratsinitiative.
Dann wird möglicherweise auch die von Ihnen geschaltete Hotline eine noch größere Bedeutung entfalten können. Die Unterstützung meiner Fraktion wäre Ihnen sicher.
Eine weitere wichtige präventive Maßnahme zur Eindämmung der Korruption wäre die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes. Der Senat hat angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die GAL hat diesbezüglich ihre Schularbeiten gemacht. Unser Gesetzentwurf liegt bereits seit einiger Zeit im Rechtsausschuss und wartet darauf, gemeinsam mit dem angekündigten Senatsentwurf beraten zu werden.
Ich komme zum Schluss. Zitat:
„Es geht darum, der Korruption, die bekanntlich schweren volkswirtschaftlichen Schaden verursacht, effektiv – sowohl repressiv als auch präventiv – entgegenzutreten.“
Mit dieser Aussage hat Herr Schill ausnahmsweise einmal Recht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 3. Februar 2003 konnten wir im „Hamburger Abendblatt“ lesen, dass in der Justizbehörde ein bisher unveröffentliches Gutachten über die Anstalt I schlummert, das in der Haftanstalt aggressionsfördernde Strukturen festgestellt haben soll. Meine Fraktion hat in den letzten neun Jahren, in denen ich als Sprecher für strafvollzugspolitische Fragen in der Fraktion tätig war, immer wieder durch verschiedene parlamentarische Initiativen auf unhaltbare Zustände in der Anstalt Suhrenkamp aufmerksam gemacht.
Wie wir aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage wissen, ist mittlerweile einer, der in den vergangenen Jahren immer wieder in das Zentrum der internen und öffentlichen Kritik geraten ist, nämlich der Anstaltsleiter selbst, beauftragt worden, das Projekt zur Zusammenlegung der Fuhlsbüttler Justizvollzugsanstalten zu leiten. Bis Jahresmitte soll diese Projektgruppe der Behördenleitung einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten. Nun ist es sicher das gute Recht einer Behörde, selbst zu entscheiden, wem sie die Leitung eines Projektes anvertraut. Warum das aber in diesem Fall einer Person übertragen wird, der in der Vergangenheit schon einmal von der Strafvollstreckungskammer „ein abgestumpftes Rechtsempfinden“ und „rechtsstaatswidrige Äußerungen und Praktiken“ bescheinigt wurden, das bleibt das Geheimnis von Justizsenator Roger Kusch.
Meine Damen und Herren, der Leiter der unabhängigen Untersuchungskommission, Herr Dr. Hans-Joachim Plewig, hat am Freitag gegenüber dem „Hamburg-Journal“ seine Vorwürfe erneuert und kritisiert, dass seit der Übergabe des Berichtes im November 2001 niemand vonseiten der Behördenleitung Interesse bekundet habe, mit der Kommission die Ergebnisse des Untersuchungsberichtes zu diskutieren.
Das ist angesichts der jetzt verifizierten unhaltbaren Zustände kaum noch nachzuvollziehen. Wir sind es ja mittlerweile gewohnt, dass dieser Senat fast alles, was von dem Vorgängersenat auf den Weg gebracht wurde, als Teufelswerk ansieht. Dass sich aber der Senator nicht einmal traut, mit den Vertretern einer unabhängigen Untersuchungskommission Auge in Auge festgestellte Mängel und Vorschläge zu deren Abhilfe fachlich zu erörtern, ist in der Tat ein Armutszeugnis.
Wovor hat der Senator Kusch eigentlich Angst?
Offenbar müssen seine Argumente so schwach sein, dass er sich nicht traut, diese in eine Fachdebatte einzuführen.
Es scheint sich herauszustellen, dass sich mit dem für die neue Anstalt in Billwerder vorgesehenen Personalschlüssel ähnliche Probleme einstellen werden, wie sie jetzt in der JVA Suhrenkamp festgestellt worden sind.
Es ist unglaublich, wie dieser Senator mit allen Mitteln versucht, der Wahrheit aus dem Weg zu gehen. Es ist zudem ein Akt von Unhöflichkeit und Ignoranz, die Arbeit einer anerkannten Expertengruppe stillschweigend beerdigen zu wollen. So geht man einfach nicht mit Menschen um, auch wenn einem die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe möglicherweise nicht gefallen mögen. Wie wir hier im Hause wiederholt anlässlich verschiedener Themen zu debattieren hatten, scheint diese Form der Kommunikation der neue Ton in der Justizbehörde zu sein.
Meine Damen und Herren, nichts spricht dafür, dass die Justizbehörde bisher gewillt war, die Ergebnisse der Untersuchungskommission bei ihrem Handeln zu berücksichtigen. Ansonsten hätte man sich unverzüglich den Bericht von Professor Plewig, der immerhin Vorsitzender Richter beim Landgericht Hamburg ist, vortragen und erläutern lassen. Dies wäre schon deswegen notwendig gewesen, weil der Senat offensichtlich die schriftlich fixierten Ergebnisse in Teilen als zu unkonkret bewertet. Der Senat führt in der Beantwortung auf meine Kleine Anfrage schließlich aus, der Bericht umfasse einschließlich des Deckblattes fünf Seiten. Gleichzeitig stellt er darauf ab, dass keinerlei Veranlassung bestünde, den Bericht zu veröffentlichen, bevor nicht die Feststellung der Kommission und die Beteiligung der JVA Suhrenkamp abschließend bewertet und über gegebenenfalls zu ziehende Konsequenzen entschieden sei.
Meine Damen und Herren, wie viele Jahre braucht eigentlich dieser Senat, um einen vierseitigen Kommissionsbericht auszuwerten? Das kann doch wohl nicht wahr sein. Statt die Urheber des Berichtes bei Unklarheiten über Teilaspekte des Berichtes zu befragen, zieht man es offensichtlich lieber vor, selbst darüber zu grübeln, was gemeint sein könnte. Unprofessioneller geht es wirklich nicht.
Wie verwirrend und unklar die Position der Justizbehörde ist, geht aus einer weiteren Antwort auf meine Kleine Anfrage hervor. Während Behördensprecher Nitschke gegenüber dem „Hamburg-Journal“ im Hinblick auf die Kritik des Kommissionsberichtes auf die aggressionsfördernde und menschenunwürdige Saalunterbringung in der Anstalt I feststellt, der Senat habe darauf mit seinem Programm der Haftplatzkapazitäten in Billwerder reagiert, heißt es auf meine konkrete Frage:
„Wird die Saalunterbringung in Suhrenkamp mit der Eröffnung der JVA Billwerder abgeschafft, wenn nein, warum nicht?“
Antwort:
„Die Schaffung zusätzlicher Haftplatzkapazitäten in der JVA Billwerder steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abbau von Haftplätzen in anderen Justizvollzuganstalten.“
Meine Damen und Herren, warum kann eigentlich dieser Senat auf eine einfache Frage keine einfache Antwort geben? Die CDU hat in Person von Frau Spethmann in der vergangenen Legislatur doch selbst die Saalunterbringung zu Recht heftig kritisiert.
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Darüber waren wir uns doch in diesem Hause einig. Soll diese Unterbringungsform nun eingestellt werden oder nicht? Dazu muss doch eine klare Antwort möglich sein.
Wenn die Kommission feststellt, eine Kommission, die ausweislich aus hochkarätigen Strafvollzugsexperten bestand, gesetzliche Anforderungen wie regelmäßige Vollzugspläne würden nicht erfüllt, und der Senat lapidar antwortet, er teile diese Auffassung nicht, dann wirft dies Fragen auf, die dringend aufgeklärt werden müssen.
Meine Damen und Herren, es war in den vergangenen Jahren guter parlamentarischer Brauch, ungeklärte Fragen in den Ausschüssen klären zu lassen. Deshalb beantragen wir, dass der Senat den Untersuchungsbericht dem Parlament zur Verfügung stellt. Dann können wir im Rechtsausschuss mit den Experten der Kommission die offenen Fragen diskutieren und zu einem abgehobenen Urteil gelangen. Die Koalitionsfraktionen wären gut beraten, diesem Antrag zu folgen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Senator Kusch, wenn Sie mir hier vorwerfen, wie ich mit Ihren Mitarbeitern umgehe, so kann ich das gar nicht verstehen.
Herr Kusch, ich habe aus einem Urteil zitiert, das 1995 veröffentlicht worden ist. Das ist ein wörtliches Zitat und nicht von mir, sondern von einem Richter der Strafvollstreckungskammer. Wenn jemand heute Mitarbeiter verunglimpft hat, dann waren Sie das.
Selbstverständlich ziehen wir den Antrag zurück, wenn Sie uns heute diesen Bericht vorlegen,
aber es bietet sich förmlich an, dies im Wege der Selbstbefassung im Rechtsausschuss zu behandeln.
Herr Senator, ich verstehe nicht, dass Sie das hier auch noch ausführen mögen. Sie tragen aus einem Bericht vor, der dem Parlament bisher nicht vorlag, und dann sagen Sie, das eine gefällt mir, darauf gehe ich ein, und das andere beachten Sie mit Häme. So geht das nicht, Herr Senator, das ist unparlamentarisch und undemokratisch
und gegen jede Fürsorgepflicht. Wenn ich mir angucke, wer in dieser Kommission sitzt, und Sie sich über diese Leute erheben – immerhin ist der Vorsitzende dieser Kommission Richter am Landgericht –, dann weiß ich nicht, mit welcher Dreistigkeit Sie das eigentlich machen mögen. Das ist ein ziemlich starkes Stück und Sie sehen mich auch ziemlich sprachlos. Das hätte ich, ehrlich gesagt, von Ihnen nicht erwartet. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Volksmund sagt: „Narrenhände beschmieren Tisch und Wände.“ Und die Symbolpolitik in dieser Stadt schreitet weiter voran.
Ich habe mich gefragt, was die Regierungsfraktionen eigentlich mit ihrem Antrag bezweckt haben.
Der Antrag zur Sanktionierung illegaler Graffiti bedient sicher eine verständliche Verärgerung innerhalb der Bevölkerung, dass trotz ausreichender Eingriffsgrundlage – ob die Regierung nun Rotgrün oder Schwarz-Schill heißt –Farbschmierereien in dieser Stadt stattfinden. Jetzt sollen Bußgelder helfen, den Durchbruch zu schaffen
und die Jugendlichen abzuschrecken, die Stadt weiter zu verunzieren. Dieses Mittel ist von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Ich möchte Ihnen das begründen.
Herr Kruse, bisher ist das Beschmieren von Wänden oder auch das Auftragen von möglicherweise sogar künstlerisch wertvollen Graffiti gegen den Willen des Berechtigten als Sachbeschädigung mit Strafe bedroht. Dies hat die Graffitiszene aber trotzdem nicht davon abgehalten, tätig zu werden.
Die Regierungsfraktionen wenden zu Recht ein – Herr Kruse, grummeln Sie doch nicht immer so komisch dazwischen –, dass eine Sachbeschädigung nur bei einer Substanzverletzung vorliegt. Sie liegt nicht vor, wenn die aufgetragene Farbe rückstandslos beseitigt werden kann.
Die Schmierereien und Graffiti finden trotzdem nicht im rechtsfreien Raum statt; Rechtssicherheit ist hier schon gegeben, Herr Schaube. Selbstverständlich kann die Polizei auch jetzt in jedem Fall Personen überprüfen und die Personalien feststellen, um die Ansprüche berechtigter Personen zur Schadensbeseitigung sicherzustellen. Dieses findet auch regelmäßig statt. Die Dienststellen der Hamburger Polizei und des BGS arbeiten in diesem Sinne durchaus erfolgreich. Hierfür stehen die hohen Verschuldungen in zum Teil fünf-, wenn nicht sogar sechsstelliger Höhe, in die die identifizierten Sprayer mittlerweile geraten sind, weil ihnen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen die Rechnungen präsentieren.
Diese in jedem Fall zivilrechtlich drohenden Folgen hat die Jugendlichen bisher in der Regel nicht sonderlich abgeschreckt oder beeindruckt. Es sei denn, Einrichtungen wie zum Beispiel Hip Hop Hamburg e.V. sind auf diese Jugendlichen zugegangen, haben mit ihnen gearbeitet und Alternativen zu ihrem illegalen Handeln aufgezeigt.
Hier ist die Schwäche des vorgelegten Antrages festzumachen. Er droht etwas an, das bei dem infrage kommenden Adressatenkreis kaum Drohpotenziale entwickeln wird. Jeder, der sich ein wenig mit dieser Szene beschäftigt hat, weiß dies. Ob auf die sowieso drohenden hohen zivilrechtlichen Ansprüche noch ein paar Euro obendrauf kommen, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Der Abschreckungswert tendiert gegen null. Die Initiative der Regierungsfraktionen läuft deshalb auch ins Leere. Man gaukelt der Bevölkerung lediglich vor, dass man handlungsfähig sei.
Ähnlich sieht es mit der groß angekündigten Graffiti-Hotline aus. Über dieses Thema haben wir heute schon gesprochen. Der Senat ist sonst mit Erfolgsmeldungen schnell dabei. Warum hören wir eigentlich nichts mehr davon? Weil es sich auch bei diesem Projekt um einen Schlag ins Wasser handelt.
Aus dem im Sommer 2002 angelaufenen Anti-Graffitiprogramm für private Grundeigentümer sind bei einer zur Verfügung stehenden Summe von 506 000 Euro gerade einmal circa 85 000 Euro für 17 Einzelmaßnahmen abgefordert worden. Das sind gerade 16 Prozent.
Wo ist da die ohnmächtige Wut der Hausbesitzer, Herr Schaube? Wo ist da das Konzept, Herr Warnholz? Es wird doch auch – das hat Herr Schaube angesprochen – eine entsprechende abweisende Schutzschicht gefördert. Ehrlich gesagt, ich verstehe es nicht. Was macht der Senat anlassbezogen im Bereich der Prävention? Man hört nichts. Was ist zu berücksichtigen, wenn Politik hier letztlich sinnvoll agieren will?
Die den Senat tragenden Fraktionen blenden mit ihrer Initiative völlig aus, dass das Verbreiten von Graffiti bei aller Illegalität ein Ausdruck von Jugendkultur, von ungestillter Abenteuerlust
und der Drang nach Aufmerksamkeit ist. Sie mögen das belächeln, aber es gilt doch, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, in der Politik reale Probleme zu lösen und nicht Luftschlösser zu bauen.
Wenn Sie wirklich eine Lösung wollen – auch wenn es Ihnen nicht passt –, müssen Sie deswegen hier ansetzen. Der Senat und die Regierungsfraktionen setzen aber allein auf Kriminalisierung bis hin zur Erhebung von DNA-Analysen. Was hat der Staat eigentlich davon, wenn er die Jugendlichen in einen Kreislauf von Verschuldung und Kriminalität abrutschen lässt, statt die ungebremsten Energien dieser jungen Menschen in legale kreative Aktionen zu lenken? Hier leisten – wie bereits gesagt – Einrichtungen wie Hip Hop Hamburg mit bescheidenen Mitteln eine hervorragende und bundesweit anerkannte Arbeit.
Was tut der Senat? Er kürzt die Zuwendungen, statt hier mit gut angelegten Geldern in die Zukunft dieser Jugendlichen und letztlich auch dieser Stadt zu investieren.
Eine andere Möglichkeit bietet der Täter-Opfer-Ausgleich, der schon angesprochen wurde. Hier könnte man an Projekte denken, wie Jugendliche den von ihnen angerichteten Schaden unter Anleitung wieder beseitigen können. In 16 deutschen Städten ist das – wie eine Studie des Deutschen Städtetages ausweist – die regelmäßige Praxis.
Die Regierungsfraktionen hätten gut daran getan, wenn sie ihr Vergeltungsbedürfnis einmal zurückgestellt und sich über alternative und erfolgversprechendere Maßnahmen zur Eindämmung von Farbschmierereien und Graffiti Gedanken gemacht hätten. Diese Probleme wird man nicht gegen, sondern nur mit den Jugendlichen lösen können. Die GAL-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf deswegen ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Nockemann, Sie haben sich mit dem kleinen Ausflug zum Respekt vor dem Amt ein Stück weit selbst entlarvt.
Respekt vor dem Amt kann man nur dann haben, wenn sich diese Person, die dieses Amt ausführt, selbst Respekt verdient hat.
Alles andere, Herr Nockemann, ist der Charakter des Obrigkeitsstaates.
Meine Damen und Herren! Die Haushaltsberatungen 2003 erfolgen, man kann es nicht oft genug wiederholen, im Schatten der Forderung von Innensenator Ronald Schill, Giftgas nach Moskauer Vorbild bei der Hamburger Polizei einzuführen.
Wenn jemand geglaubt hat, die verheerende Wirkung der Rede vor dem Deutschen Bundestag sei nicht mehr zu überbieten, so musste er sich am Wochenende eines Besseren belehren lassen. Interessant finde ich, dass ja am Wochenende selbst durchaus kritische Stimmen aus der Fraktion zu hören waren.
Jetzt klatschen Sie alle Beifall. Das finde ich interessant. Das Entsetzen aus der Öffentlichkeit spricht für sich. Ole von Beust ist sich selbst nicht zu schade, den durchsichtigen und wahrlich kalkulierten Manövern seines Stellvertreters auch noch das Siegel seriöser Politik aufzudrücken.
Es gibt auch eine Verpflichtung, Senatoren zu entlassen, die dem Ansehen dieser Stadt nachhaltig schaden.
Den Innensenator bestimmt offensichtlich die Regel, das kann man nach einem Jahr Rechtssenat ohne weiteres feststellen, auch eine schlechte Nachricht sei eine gute Nachricht, Hauptsache Herr Schill ist im Gespräch und das ist ihm ohne Zweifel gelungen.
Meine Damen und Herren! Der Innenhaushalt kann ohne das öffentliche Agieren des Innensenators Ronald Schill überhaupt nicht beurteilt werden. Wenn wir zur Kenntnis nehmen, wie dieser Mann kompetente Menschen seiner Behörde aus ihren Ämtern drängt, mit welcher Menschenverachtung er über Minderheiten im Deutschen Bundestag hergezogen ist, wenn wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Fall des tödlichen Brechmitteleinsatzes seit einem
Jahr vernebelt und verschleiert wird und die Einsätze ohne Skrupel fortgesetzt werden, wenn wir jetzt hören, dass ein tödliches Giftgas die Gewaltfantasien dieses Senators anregen, um damit die Hamburger Polizei auszurüsten, dann ist
das schlichtweg eine Verniedlichung, das ist Giftgas!
Und wenn wir uns erinnern, dass Herr Schill auch schon mal öffentlich über die Todesstrafe schwadroniert hat, dann meine Damen und Herren, dann erscheinen die innenpolitischen Schwerpunkte...
Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund erscheinen die innenpolitischen Schwerpunkte dieses Senats in einem sehr eigenen Licht. Das Zurückfahren der Kontrolle der Polizei durch Abschaffung der Polizeikommission,
die Absicht, die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung zu zerschlagen und de facto eine Berufsschule für Polizisten einzuführen, die die Freiheit der Lehre und Forschung ignoriert, eine zentralistische Umstrukturierung der Polizei, die in Verkennung der Aufgabe eines Polizeipräsidenten diesen zum Superpolizisten kürt, und ein Senator, der öffentlich behauptet, Polizisten brauchen für ihr Selbstbewusstsein blaue Uniformen,
dies alles und noch viel mehr steht für eine Politik, die weder Polizisten ernst nimmt noch die Bürgerinnen und Bürger.
Wie ernst sind der Senator und die ihn tragenden politischen Kräfte noch zu nehmen, wenn vor einem Jahr noch hochtrabend von der wichtigen Unterstützung der Hamburger Polizei durch bayerische Polizisten gesprochen wurde und jetzt dieses peinliche Projekt stillschweigend beerdigt wurde? Was ist von einem Senator zu halten, der seinen Behördenmitarbeitern in den Rücken fällt, wenn er mal eben versucht, die Entglasung der Mönckebergstraße herbeizureden, während seine Fachleute öffentlich davon ausgehen, dass mit keinen gravierenden Störungen bei der Ver.di-Demonstration zu rechnen sei? Meine Damen und Herren, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in unserer Stadt droht, dann durch diesen Senator, der einerseits geschworen hat, die ihm obliegenden Pflichten als Innensenator gewissenhaft zu erfüllen, das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg zu fördern, gleichzeitig aber ohne Scham die Gewalt herbeiredet, über Minderheiten
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B D
herzieht und das Ansehen dieser Stadt über Deutschlands Grenzen hinaus nachhaltig schädigt.
Vor dem Hintergrund dieser gesamten Feststellungen sind alle innenpolitischen Maßnahmen, die Sie eben hier verkündet haben, sind alle innenpolitischen Aktivitäten dieser Regierung äußerst misstrauisch zu beurteilen.
Die strukturpolitischen Veränderungen bei der Polizei, Herr Warnholz, dienen auf der einen Seite dazu, die notwendigen Sparleistungen zu erbringen, damit könnte man ja vielleicht noch leben. Tatsächlich dienen Sie aber einer Politik, die Widerstand im eigenen Apparat nicht duldet, die auf einfache Lösungen setzt und die Infragestellung exekutiver Anordnungen und Maßnahmen als Teufelswerk betrachtet.
Die Personalpolitik dieses Senators war bereits der Lackmustest, der deutlich gemacht hat und erahnen lässt, was möglicherweise noch auf uns zukommt. Die GAL-Fraktion setzt nicht auf eine weitere Erhöhung des Etats der Innenbehörde, weil diese engführende politische Schwerpunktarbeit des Senats die Zukunft unser Kinder aus dem Blick verloren hat. Es geht wahrlich nicht darum, auch wenn Sie es uns unterstellen, die Polizei kaputtzusparen,
aber wer die Frage der öffentlichen Sicherheit so eng fasst wie dieser Senat und dabei die Schul- und Bildungspolitik austrocknet, der wird scheitern.
Wer, wie dieser Senat, den verfassungsrechtlich gebotenen Resozialisierungsbemühungen schwarze Pädagogik entgegensetzt und Opferschutz zum Torso verkommen lässt, der gefährdet in Wahrheit die öffentliche Sicherheit in dieser Stadt.
Deswegen werden und können wir diesem Haushaltsentwurf auch nicht ansatzweise zustimmen.
Zu Herrn Lüdemann. Mit den 16,3 Prozent bezüglich der Kriminalstatistik, Herr Lüdemann, haben Sie formal natürlich Recht. Was noch aussteht, ist aber noch ein sehr großes Wirtschaftsstrafverfahren, was bei uns in jedem Jahr, in jeder Kriminalstatistik eine Rolle gespielt hat. Das heißt, es wird wahrscheinlich noch halbiert werden. Darüber hinaus sind die Rückgänge im Bereich der Gewalt- und Jugendkriminalität bereits durch die Programme der rotgrünen Regierung eingedämmt wurden.
Darüber brauchen Sie gar nicht so zu lachen. Die Programme zur Raubbekämpfung sind nicht unter Ihrer Regierungsverantwortung entwickelt worden.
Zum Rückgang der Rauschgiftdelikte: Sie können ja so tun, als ob es diesbezüglich nichts mehr gibt. Wenn es aber hinter verschlossenen Türen stattfindet und nicht auf der Straße,
können Sie nicht sagen, dass es nicht mehr stattfindet. Die Rauschgiftsüchtigen sind in dieser Stadt weiter vorhanden, sie brauchen ihren Stoff und sie haben ihren Stoff. Also müssen Sie sich doch fragen, woher sie ihn kriegen. Darauf haben Sie keine Antwort.
Rauschgiftdelikte sind Kontrolldelikte. Sie können sie nur dann in der Statistik zählen, wenn Sie sie auch festgenommen haben.
Meine Damen und Herren! Einige Anmerkungen zum SPDAntrag. Er stellt den durchaus lobenswerten Versuch dar, eine gesamte Alternative zur Innen- und Rechtspolitik des Senats darzustellen, wenn er auch fälschlich den Haushalt 8.1 dem Strafvollzug und der Drogenpolitik zuweist, aber das ist lediglich ein formaler Mangel.
Es gibt viele Themen und gute Ansätze, wo die GAL-Fraktion ähnliche, wenn auch nicht gleichlautende Ansätze verfolgt. Bei einigen Punkten steckt aber der Teufel im Detail. So sprechen sich die Sozialdemokraten jetzt für geschlossene Heime aus,
ohne darzulegen, was den Sinneswandel gegenüber ihrem Verhalten in der Enquete-Kommission herbeigeführt hat, außer, dass die Bürgerschaftswahl verloren ist.
Nicht nachvollziehen kann ich die Haltung der SPD zu den Brechmitteleinsätzen. Warum kommen Sie nach dem Todesfall vor einem Jahr nicht wie wir zu dem Ergebnis, dass Sie sich, dass wir uns geirrt haben könnten? Wie kann man dem Brechmitteleinsatz noch zustimmen, wo noch immer unklar ist, warum sich dieser Todesfall ereignen konnte? Ich verstehe dies nicht.
Zustimmen kann ich der Kritik bei der geplanten Änderung der Polizeiausbildung. Nur, meine Damen und Herren von der SPD, wir hatten unter Rotgrün ein fertiges Konzept in den Schubladen,
das, wie Sie ja zu Recht formulieren, eine Öffnung zur Gesellschaft vorsah. An uns hat es nicht gelegen, dass dies nicht umgesetzt worden ist.
Meine Damen und Herren! Wir haben eine Überweisung des SPD-Antrages an den Innenausschuss beantragt, weil es Sinn macht, die doch sehr vielfältigen, aber im Einzelnen nicht unumstrittenen Maßnahmen dort ausführlicher zu diskutieren.
Ab Januar 2003 tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, per Rechts
verordnung eine Stelle zu schaffen, die in Fällen besonderer Härte, abweichend von sonst vorgesehenen Aufenthaltstiteln, ein Bleiberecht aus humanitären Gründen gewähren kann. Meine Damen und Herren, das ist überfällig. Deshalb beantragt die GAL-Fraktion die Einrichtung einer Härtefallkommission und wir bitten Sie um Ihre Zustimmung.
Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu dem Antrag zu den Sicherheitskonferenzen machen, den Sie vorgestern abgelehnt haben. Er ist ein zentrales Element unseres innenpolitischen Ansatzes, wenn er auch nicht formal dem Innenhaushalt zuzurechnen ist. Die Regierungsfraktionen haben im Haushalt unverändert Geld für die Sicherheitskonferenzen in Harburg und Altona bereitgestellt. Gleichwohl frage ich mich, warum man in Harburg die Sicherheitskonferenz offensichtlich am langen Arm verhungern lässt. Dafür habe ich nur eine Antwort.
Die CDU hatte ursprünglich Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Sicherheitskonferenzen infrage zu stellen. Nachdem sie aber in Harburg gute Arbeit geleistet und sich einen Namen gemacht hatte, wäre eine Einstellung der Sicherheitskonferenzen öffentlich kaum noch zu vermitteln gewesen, zumal von einem Senat, der sich die Bewahrung der öffentlichen Sicherheit auf die Fahnen geschrieben hatte. Deshalb soll mittelfristig offensichtlich durch Inaktivität die Überflüssigkeit der von uns angeregten und von Rotgrün initiierten Sicherheitskonferenzen bewiesen werden.
Alles in allem kann gesagt werden, die Politik des Senats setzt auf Ausgrenzung und einfache Lösungen und auf Ordnungspolitik in fast allen Politikfeldern. Das findet auf keinen Fall die Unterstützung der GAL-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Innensenator ist sehr dankbar für die Beteiligung vieler relevanter Gruppen an der Diskussion über das Verfassungsschutzgesetz, besonders der Journalisten, so konnten wir am 30. Oktober 2002 nachlesen. Da reibt sich natürlich jeder die Augen, weil vorher seitens des Senators nur von akademisch geführten Diskussionen und von Wunschvorstellungen der Herren Chefredakteure die Rede war.
Ich möchte an das anknüpfen, was Herr Schill vorhin gesagt hat. Er hat von Hamburgs besonderer Verantwortung gesprochen. Ich stimme ihm zu, nur in der Konsequenz sieht das ein bisschen anders aus. Es ist ja richtig und wir haben uns hier mehrfach darüber auseinander gesetzt, welche Folgen das Attentat in den USA auch auf unser Land, auf unser Rechtssystem haben wird und haben muss. Aber die besondere Verantwortung, die wir haben, ist doch gerade, anlässlich solcher Vorkommnisse bei der Gesetzgebung nicht den Kopf zu verlieren und mit Abstand das richtige Gesetz hier zu verabschieden.
Es ist ja durchaus so, dass auch in den USA Stimmen laut werden, nur nicht laut genug, weil sie nicht gedruckt werden, die sehr besorgt darüber sind, wie die Bürgerrechte in diesem Land durch neue Gesetze eingeschränkt worden sind und eingeschränkt werden.
Letztlich ist das Vertrauen in den Verfassungsschutz nicht dadurch beeinträchtigt worden, dass in der Stadt darüber diskutiert worden ist, sondern dass dieser Senat einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die Leute auf die Barrikaden getrieben hat.
Es gilt, die richtige Debatte zu führen, und es geht hier um die Grundfesten unserer Verfassung; das ist bei der Anhörung im Rechtsausschuss deutlich geworden. Hier sind die Kernbereiche der Grundrechte betroffen, die nicht mal eben mit einem Federstrich weggewischt werden dürfen. Da reicht es eben nicht, die Berufsgeheimnisträger zufrieden zu stellen, denn es geht um mehr. Es geht um unser Staatsverständnis und um unveräußerliche Bürgerrechte. Ich bin sehr dankbar, dass in diesen Tagen, als dies öffentlich diskutiert worden ist, das Thema der Kontrolle des Verfassungsschutzes endlich eine, wenn auch leider nur kurzfristig, exponierte Rolle erhalten hat; das hätte ich mir schon viel früher gewünscht. Bisher standen die Grünen damit leider immer ziemlich alleine da.
Umso enttäuschender ist es, dass trotz nachdenklich stimmender Anhörung im Rechtsausschuss und eindeutiger Positionierung der Experten der große Wurf im Änderungsantrag der Regierungskoalition leider ausgeblieben ist.
Je schärfer die Eingriffsrechte, desto effektiver sollte die Kontrolle des Verfassungsschutzes ausgestattet werden. Das haben letztlich die Rechtsexperten in der Anhörung sehr deutlich gesagt und Sie haben in ihrem Gesetzesän
derungsentwurf daraus keine Konsequenzen gezogen. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Parlamentarischen Kontrollausschuss – das sage ich aus eigener Anschauung – ist nach meinem Dafürhalten bisher ein stumpfes Schwert, wenn wir bei diesem Begriff bleiben wollen. Hier muss deutlich nachgebessert werden. Wir haben einen guten Vorschlag gemacht, der nicht das Rad neu erfindet, sondern sich an der Bundesregelung orientiert und die Ergebnisse aus der Anhörung des Rechtsausschusses mit einbezieht.
Ich darf daran erinnern, dass meine Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 1992 gegen den polizeirechtlich begründeten Lauschangriff im Mai 2001 unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen wurde – und jetzt hören Sie genau zu –, dass Berufsgeheimnisträger in der Wahrnehmung ihres Mandats nicht automatisch Kontakt- und Begleitpersonen seien. Dies träfe nur zu, wenn sie selbst in kriminelle Machenschaften verquickt seien. Was heißt das letztlich? Das heißt, dass das Verfassungsgericht offensichtlich davon ausging, dass sich der große Lauschangriff nur gegen einen Verdächtigen richten darf. Deshalb greift auch das Argument nicht, das Herr Lüdemann wiederholt im Rechtsausschuss und auch heute vorgetragen hat, dass bereits mit dem Hamburger Polizeigesetz von 1991 Berufsgeheimnisträger und Unverdächtige vom großen Lauschangriff betroffen sein könnten. Nach der Vorstellung des Bundesverfassungsgerichts dürfte dies, wenn ich das richtig gelesen habe, nicht geschehen.
Deshalb gilt für das laufende Gesetzgebungsverfahren: Hände weg vom großen Lauschangriff gegen Unverdächtige. Es geht nicht darum, Verdächtige zu schützen oder sie in Watte zu packen, es geht um unsere Freiheit im Intimbereich, um das unbeschwerte Miteinander-kommunizieren-Können in Privaträumen, es geht darum, den Angriff gegen Unverdächtige abzuwehren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die dürftige Beantwortung der Großen Anfrage reiht sich in viele andere Antworten des Senats auf parlamentarische Anfragen der Opposition ein. Es geht hier in erster Linie offensichtlich darum, wie man die Abgeordneten mit ihren parlamentarischen Initiativen ins Leere laufen lassen kann oder wie Zeit herauszuschinden ist. Eine umfassende Information des Parlaments über die Absichten und das Handeln des Senats ist offensichtlich nicht wirklich geplant. Tarnen und Täuschen ist angesagt bis hin zur Selbsttäuschung und irgendwann glaubt Herr Lenders selber, was er hier erzählt.
Peinlich wird es aber, wenn der Senat sich weigert, Entscheidungsgrundlagen des Vorgängersenats im Rahmen von parlamentarischen Anfragen zu beantworten, denn selbstverständlich hatten und haben diese Entscheidungsgrundlagen des Vorgängersenats Auswirkungen auf die Struktur und das Handeln der heutigen Politik und selbstverständlich haben die Abgeordneten der Bürgerschaft, die zu einem großen Teil neu im Geschäft sind, einen Anspruch darauf, dass der Senat umfassend und sachgerecht antwortet und sich nicht vor unbequemen Wahrheiten drückt.
Oder könnte es vielleicht sein, dass die Unternehmensberatung Roland Berger und Partner zu Erkenntnissen gekommen ist, die die Überlegungen zur Auflösung der Polizeidirektionen für abwegig erklärt hätten?
Die Öffentlichkeit hat selbstverständlich ein Anrecht darauf, dass keine unsinnigen Strukturreformen in den Behörden erfolgen. Sie kosten viel Geld, verschleißen Res
sourcen, nehmen den Wähler und Steuerzahler nicht ernst. Wenn solche Reformen aber durchgeführt werden im Wissen darum, dass es vorliegende Untersuchungen gibt, die ihre Unsinnigkeit erweisen, verbieten sich förmlich ihre Umsetzungen und das scheint hier der Fall zu sein.
Wenn der Senat sich seiner Sache so sicher ist, warum macht er die Ergebnisse von Roland Berger nicht öffentlich
und scheut sich, sich mit diesen Ergebnissen hier argumentativ auseinander zu setzen?
Die am 1. Oktober vorgestellten Pläne zur Umsetzung einer Polizeistrukturreform in Hamburg lehnt die GAL-Fraktion jedenfalls entschieden ab. Daran kann auch, Herr Nockemann, die am 21. Oktober öffentlich verkündete Kurskorrektur nichts ändern, denn künftig läuft alles zentralistisch auf den Polizeipräsidenten zu. Am liebsten würde er wahrscheinlich alles selber machen. Dabei hat die künftige Struktur, soweit sie bekannt geworden ist, mehrere entscheidende Sollbruchstellen.
Über allen vorgesehenen Organisationseinheiten steht der Präsident mit der Möglichkeit, regelmäßig in diese hineinzuregieren. Der Polizeivollzug wird nicht als Gesamtheit gesehen. Aufgaben, Sparten, Teilaufgaben werden bunt nebeneinander organisiert, wichtige fachlich begründete Abhängigkeiten werden ignoriert und das Landeskriminalamt und die Kriminalitätsermittlungsdienste der PKs arbeiten nebeneinander her.
Meine Damen und Herren! Dass es offensichtlich ein Problem ist, die Polizeidirektionen aufzulösen, hat mittlerweile wohl selbst der Präsident erkannt, denn sonst wären nicht Regionalbeauftragte und ein Leiter für die so genannte Fläche vorgesehen. Sie können nicht wirklich die Struktur der Direktionen ersetzen. Wir können gerne darüber diskutieren, inwieweit die Verwaltungsaufgaben im Bereich der Landespolizeiverwaltung zentralisiert werden, aber was das Einsatzgeschäft anbelangt, was die Struktur in den Direktionen anbelangt, können diese neuen Strukturen das tatsächlich nicht ersetzen und sie werden sich auch in Zukunft nicht bewähren.
Damit wird aber auch deutlich – das wurde ja schon angesprochen –, dass keine wirklich fachlichen Gesichtspunkte bei dieser so genannten Reform eine Rolle gespielt haben, sondern, Herr Lenders, vor allen Dingen Sparaspekte und das von einem so genannten Bürgersenat, dessen Parteien Rotgrün seinerzeit vorgeworfen haben, wir hätten die Polizei kaputtgespart.
Aber es sind nicht nur Spareffekte, die hier eine Rolle spielen. Auffällig ist, dass sich künftig auch in der Polizeistruktur das Polizeibild unseres Innensenators abbilden soll. Von der Polizeiausbildung haben wir in den letzten Tagen bereits Ähnliches hören können. Alles wird zentralistischer, wahrscheinlich sollen Befehl und Gehorsam wieder stärkeres Gewicht bekommen. Von einer ganzheitlichen und durchdachten Strukturreform, die einer modernen Polizeiarbeit Rechnung trägt, kann hier wirklich keine Rede sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herrn! Herr Polle, Koalitionen müssen den Senat natürlich nicht decken. Sie dürfen hier heute etwas zu diesem Sachverhalt sagen.
Meine Damen und Herren! Wenn wir gedacht haben, der bisherige Wahnsinn, den diese Regierung
im Zusammenhang mit dem Umgang mit Minderheiten in dieser Stadt angerichtet hat, sei nicht mehr zu überbieten...
... dann haben wir uns leider geirrt.
Nein. Sie können sich gerne melden und etwas zum Sachverhalt beitragen. Wir sind sehr gespannt.
Im Eingabenausschuss wurden wir offensichtlich von Behördenvertretern hintergangen.
Herr Nockemann, Sie haben eben gehört, was Frau Möller zitiert hat. Das spricht für sich.
Ausreisepflichtige Menschen, Herr Nockemann, werden bewusst und gewollt über das Ausreiseverfahren getäuscht und eine Scheinduldung ausgesprochen, um die Betroffenen in Sicherheit zu wiegen. Das ist ein Skandal, meine Damen und Herren.
Das ist der neue Stil der sozialen Kälte, den Sie über diese Stadt geworfen haben.
Hier geht die Saat auf, wenn ein Herr Schill im Bundesrat ausländerfeindliche Reden hält. Das ist die Wahrheit.
Wir haben seinerzeit den Mechanismus – da waren Sie noch nicht im Parlament – im Zusammenhang mit dem Polizeiskandal diskutiert. Wie sicher müssen sich eigentlich Mitarbeiter der Ausländerbehörde fühlen, die einen solchen Vermerk verfassen. Das ist doch ein Skandal.
So etwas kann nur zustande kommen, wenn man der Überzeugung ist, dass die Behördenleitung mit diesem Verhalten einverstanden ist.
Es ist doch reiner Zufall, dass wir von diesem Sachverhalt Kenntnis bekommen haben. Wir haben uns gewundert, warum wir so wenige Fälle im Eingabenausschuss haben. Warum denn? Wie viel weitere Fälle gibt es denn noch? Dieses Verhalten muss Konsequenzen haben. Wir erwarten vom Senat eine lückenleere Aufklärung dieses Vorfalles.
Jeder von uns im Parlament – auch Sie, meine Damen und Herren, saßen im Eingabenausschuss –, sollte sein Kontrollrecht wahrnehmen und endlich dazu beitragen, dass hier die Wahrheit herauskommt. – Vielen Dank.
Ist dem Senat etwas Vergleichbares zu seiner Planung einer ausbruchssicheren Einrichtung im Bereich der Jugendhilfe in der Bundesrepublik bekannt?
Ist Ihnen auch bekannt, dass aus jeder dieser so genannten ausbruchssicheren Einrichtungen regelmäßig auch Leute ausbrechen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mich hier nicht mit den Auslassungen über den Irak auseinandersetzen. Ich denke, wir sollten gleich zur Sache kommen.
Die kurzfristige Zuleitung des Gesetzentwurfes an die Bürgerschaft hat es natürlich nicht erlaubt, das Paragraphenwerk bis ins letzte Detail zu prüfen. Deswegen werden wir natürlich auch einer intensiven Behandlung dieses Gesetzes im Innenausschuss unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten zustimmen und selbstverständlich auch einer entsprechenden Anhörung.
Der Entwurf des Senats zur Novellierung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes lässt sich mit einer guten und einer schlechten Nachricht verbinden.
Zunächst die gute Nachricht: Die ursprünglich vorgesehene Zuständigkeit des Verfassungsschutzes auf dem Gebiet der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat der Senat in seinem Entwurf entgegen ursprünglicher Absicht nicht mehr berücksichtigt. Das ist insofern zu begrüßen, als man damit ansonsten weiter Zuständigkeiten von Polizei und Geheimdiensten in unerträglicher Form verwischen würde.
Hierauf hat heute im Übrigen, Herr Nockemann, auch dankenswerterweise der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hingewiesen. Zudem würde damit einmal mehr dem Verfassungsschutz als quasi verlängerter Arm der Polizei etwas erlaubt sein, was die Polizei selbst nicht darf. In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal daran erinnern, dass es in der Bundesrepublik ursprünglich eine konsequente Trennung von Polizei und Geheimdiensten gab, die mit den letzten Jahren leider immer mehr verwässert wurde. Wir haben uns damit, denke ich, keinen Gefallen getan. Immerhin haben die Grünen mit den Sozialdemokraten auf Bundesebene in diesem Gesetzespaket rechtsstaatliche Grenzen einziehen lassen, die es sonst so nicht gegeben hätte.
Nun die schlechte Nachricht: Der Senat hat, anders als die rotgrüne Koalition in Berlin, den präventiven großen Lauschangriff in seinen Gesetzentwurf implementiert. Was heißt das praktisch? Während das Bundesverfassungsschutzgesetz den Lauschangriff im geschützten Bereich der Wohnung nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne der für den Verfassungsschutz tätigen Personen zulässt, erlaubt der vorgelegte Gesetzentwurf den Lauschangriff mittels Wanzen und Richtmikrofonen sowie Videografie ausdrücklich auch dann, wenn sich kein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in der überwachten Wohnung aufhält. Ja, der Senat geht sogar so weit, Wohnungen auch dann ausspähen lassen zu wollen, wenn sie nicht den Verdächtigen gehören. Das könnte dann zum Beispiel auch in einem empfindlichen Maße die Arbeit von Rechtsanwälten und Seelsorgern betreffen und das lehnen wir selbstverständlich ab, meine Damen und Herren.
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Auf Bundesebene ist sehr ausführlich über das Für und Wider diskutiert worden. Ich will hier gar nicht die Stimmen der Bürgerrechtsorganisationen aufzählen, die sich ja selbst mit dem rotgrünen Gesetzentwurf nicht anfreunden konnten. Sie haben ohne Zweifel ernst zu nehmende gute Gründe für ihre ablehnende Haltung formuliert, die aber von der rotgrünen Koalitionsregierung unter dem Druck der Wirklichkeit – und da stimme ich Ihnen natürlich zu – des 11. September nur begrenzt berücksichtigt werden konnten.
Meine Damen und Herren! Der Staat muss alles tun, um den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Er muss aber auch alles tun, dass bei aller Sicherheit die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger nicht auf der Strecke bleibt. Kein Gesetz der Welt, meine Damen und Herren, kann jeden terroristischen Akt verhindern. Es ist auch zweifelhaft, ob ein Anschlag wie der vom 11. September vergangenen Jahres mit dem Sicherheitspaket aus Berlin oder jetzt aus Hamburg hätte verhindert werden können. Darüber müssen wir uns, wenn wir hierüber reden, auch im Klaren sein, meine Damen und Herren.
Damit schließe ich nicht aus, dass es im Einzelfall durchaus Sinn machen kann, Gesetze einer veränderten Lage anzupassen. Wenn wir dabei aber das Augenmaß verlieren, wenn wir es in der öffentlichen Diskussion, wie es hier zum Teil geschieht, als Allheilmittel verkaufen, wenn Datenschutz, der immerhin aus den Artikeln 1 und 2 Grundgesetz hergeleitet wird, als Täterschutz disqualifiziert wird, dann, meine Damen und Herren, ist eine sachliche Diskussion in der Tat nicht mehr möglich.
Es überrascht mich zudem schon oder auch nicht, dass die FDP sich hat breitschlagen lassen und den großen Lauschangriff durch den Verfassungsschutz mitträgt. Wo ist eigentlich Ihr bürgerrechtlicher Anspruch geblieben? Sie können nicht auf Bundesebene den Bürgerrechtler heraushängen lassen und sich dann auf Länderebene in Ihren Koalitionen völlig entgegengesetzt verhalten. Das ist unglaubwürdig, meine Damen und Herren von der FDP.
Nein.
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen. In dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz heißt es in Paragraph 1 Absatz 5:
„Sie“
gemeint ist die Kommission zur Kontrolle des Verfassungsschutzes –
„kann dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben.“
Das ist zunächst einmal sicher eine gute Regelung. Ich hätte mir aber darüber hinaus gewünscht, wenn dem Datenschutzbeauftragten, auch angesichts des tiefen Eingriffes, der dieses Gesetz möglich macht, ein Initiativrecht zugestanden worden wäre, also wenn er von sich aus Probleme des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Arbeit des Verfassungsschutzes in die Kommission hätte einbringen könnte. Aber darüber können wir gerne noch im
Innenausschuss und im Rechtsausschuss diskutieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zuletzt haben wir uns anlässlich der Haushaltsberatungen 2002 mit den Sicherheitskonferenzen in Harburg und Altona beschäftigt. Leider zwingen uns die realen Ver
hältnisse – vor allem in Harburg – zu einer erneuten Initiative.
Was ist geschehen? Zunächst konnten wir beruhigt feststellen, dass der Senat für den Haushalt 2003 die Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt hat wie für 2002. Eine Recherche im Internet ergab dann aber, dass nur noch die Altonaer Homepage anwählbar ist beziehungsweise die Bürgerinnen und Bürger über eine Hotline Kontakt aufnehmen können. Beides gilt für Harburg nicht mehr.
Ich bin schon ziemlich erstaunt, wie die politisch Verantwortlichen der Bezirkskoalition in Harburg dabei sind, die Sicherheitskonferenz gegen die Wand zu fahren.
Gerade in Harburg hatte sich die Sicherheitskonferenz durch gute Öffentlichkeitsarbeit mit über 60 Projekten einen Namen gemacht und sich als Kooperationspartner profiliert. Hier war es das beauftragte Büro von Professor Machule, das wesentlich zum Erfolg der Sicherheitskonferenz in Harburg beigetragen hat. Mit über 500 Kontaktadressen hatte das Koordinationsbüro zum Ende des Jahres über eine Datei verfügt, die deutlich macht, in welchem Umfang hier eine Vernetzungsarbeit erfolgt ist.
Die CDU hatte zum Jahreswechsel – zuletzt im Mai 2002 – deutlich gemacht, dass sie zwar eine Fortsetzung der Sicherheitskonferenz wolle, aber nicht mehr mit diesem Büro. Die Bezirksabgeordnete Lydia Fischer erklärte gegenüber der „Harburger Rundschau“, dass die Verwaltung zu viel Geld verschlingen würde, das lieber in einzelne Projekte fließen solle.
Was ist das Ergebnis dieser Sicherheitspolitik von Schwarz-Schill in Harburg? Der Vertrag mit dem Büro Machule wurde nicht verlängert, eine angekündigte Ausschreibung hat nach meiner Kenntnis bis heute nicht stattgefunden und Projekte finden nur noch vereinzelt statt. Das ist einfach unprofessionell, meine Damen und Herren von der Regierungsseite!
Und das von einer Koalition, die sich die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf die Fahne geschrieben hat.
Ich habe mittlerweile verstanden, dass die Politik von CDU, Schill und FDP lieber auf Repression setzt denn auf Prävention. Ein von den Menschen in Harburg angenommenes Instrument derart schleifen zu lassen, kann nur noch als politisch verantwortungslos und dumm bezeichnet werden.
Es reicht eben nicht, dass der Senat Geld für Sicherheitskonferenzen bereitstellt in der Annahme, alles liefe von allein. Es kann doch nicht sein, dass auf Betreiben der CDU der Vertrag des erfolgreich arbeitenden Koordinationsbüros nicht verlängert wird, eine neue Lösung nicht in Sicht ist und ein dreiviertel Jahr die Arbeit mehr oder weniger brachliegt. Was ist denn das für ein Politikverständnis, das Sie hier entwickeln? Wohl nicht nur bei der Polizei gibt es folgenden Grundsatz: Erst beobachten, dann denken, schließlich handeln.
Bei der Farbenlehre dieser Regierung habe ich den Eindruck, dass eher die umgekehrte Richtung angezeigt ist: Erst alles platt machen, dann sich das Elend anschauen und schließlich ins Grübeln kommen. Das hat Harburg, das hat Hamburg wirklich nicht verdient.
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