Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste, in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurden einzelne Vorschläge der Anzuhörenden wie die Streichung der Doppelprüfung – Jahresrechnungen werden im Rahmen der überörtlichen Prüfung nicht noch einmal geprüft, nachdem sie im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung bereits einer Prüfung unterzogen wurden – berücksichtigt. Doch wurde nicht, wie der Rechnungshof in seiner schriftlichen Stellungnahme anregte, § 83 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung gestrichen. Dieser Paragraf besagt, dass die überörtliche Rechnungsprüfung nicht die Kassenprüfung umfasst. Gleichzeitig heißt es in der jetzigen Beschlussempfehlung, dass der Rechnungshof im Rahmen von überörtlichen Prüfungen auch Kassenprüfungen durchführen kann. Zwar ergibt sich das Recht des Rechnungshofs, uneingeschränkt Kassenprüfungen vorzunehmen, auch aus dem neuen § 3 Abs. 1 des vorliegenden Entwurfs des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes in Verbindung mit § 84 der Thüringer Kommunalordnung, doch eine rechtliche Klarstellung der Streichung des § 83 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung – so der Rechnungshof selbst in seiner Stellungnahme – wäre besser. Daher bitten wir darum, diese Änderung vorzunehmen und § 83 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung zu streichen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Redeanmeldungen liegen mir nicht vor. Die Landesregierung hat auch keinen Redebedarf. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/822 und hier über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/1339. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen einschließlich der fraktionslosen Abgeordneten. Weitere Abstimmungsfragen erübrigen sich.
Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 6/823, hier über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Drucksache 6/1340. Die Jastimmen bitte für diese Beschlussempfehlung. Danke schön. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Diese Beschlussempfehlung ist somit angenommen.
Mit uns geht das nicht. Wir von der AfD lehnen dieses Selbstbedienungsgesetz ab und beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Migration,
Die Landesregierung hat sich daher entschlossen, mit den verschiedenen Interessenvertretern in einen umfassenden Dialog einzutreten. Dieser wurde aufgrund der im Bereich des Abgabenrechts immer anzutreffenden verfassungsrechtlichen Fragestellungen neben dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz begleitet.
Diese Modelle wurden den Teilnehmern im Rahmen des zweiten Diskussionsforums am 27. August 2015 vorgestellt und anschließend eingehend diskutiert. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungsansätze wurden betrachtet. Im Rahmen dieser Veranstaltung hat sich gezeigt, dass noch kein abschließender Konsens erzielt werden kann. Die Standpunkte der einzelnen Interessenvertreter sind sehr unterschiedlich. Um alle Anregungen der Teilnehmer bewerten zu können, wurde das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz um eine umfangreiche verfassungsrechtliche Prüfung gebeten.
(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Halt! Ich woll- te noch für die Landesregierung sprechen!)
Wir fragen uns aber, ob zum jetzigen Zeitpunkt die Einrichtung einer Erinnerungsstätte wirklich die erste Priorität hat. Bereits 2013 gab es bundesweit 127.000 Asylanträge von Flüchtlingen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zählte 2014
Nun komme ich zur Antwort der CSU. Sie haben in Ihrem Papier zehn Punkte oder besser gesagt – so muss ich es nennen – Herausforderungen formuliert. Darin sind natürlich Digitalisierung, Klimawandel und Migration genannt. Aber Sie haben den demografischen Wandel vergessen. Sie haben ihn nicht mal reingeschrieben. Demografischer Wandel ist für Sie keine Herausforderung. Dann wundert es mich nicht, dass das nördliche Unterfranken und Oberfranken und die nördliche Oberpfalz Menschen verlieren und dort die Abwanderung so weitergeht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Bundesministerium des Inneren hat deshalb das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, dass für Neuverfahren ab dem 10. April letzten Jahres vor einer Überstellung nach Ungarn eine Zusicherung der ungarischen Stelle einzuholen ist, wonach die aus Deutschland zu überstellenden Personen im Dublin-Verfahren entsprechend den europarechtlichen Vorgaben der EUAufnahmerichtlinie untergebracht werden und das Asylverfahren gemäß der EU-Asylverfahrensrichtlinie bearbeitet wird.
Die Entscheidung, ob Überstellungen in einen anderen Mitgliedstaat der EU erfolgen dürfen, nimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor. Die Ausländerbehörden der Länder haben im Rahmen von Dublin-Überstellungen keine inhaltliche Prüfungskompetenz, sondern lediglich eine Vollzugsfunktion.
Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, entsprechende Vorschläge des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, aufzugreifen. Dieser regt an, eine Art Vorstufe zum formellen Asylverfahren einzuführen, in deren Rahmen geprüft wird, ob man den Bewerbern alternativ einen Aufenthaltstitel als Arbeitsemigrant anbieten kann. Auf diese Weise könne ihrem Wunsch, nach Deutschland zu kommen, oft besser entsprochen werden als durch ein Anerkennungsverfahren für Asylbewerber, das oft aussichtslos ist, weil tatsächlich keine politische Verfolgung im Herkunftsland stattgefunden hat.
Der Antrag nimmt einige Vorschläge aus Nürnberg auf. So hat der dortige Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine Eingangsprüfung noch vor dem eigentlichen Asylverfahren angeregt. So könnten in seinen Augen Fachkräfte herausgesucht werden, die sich dann ein wahrscheinlich erfolgloses Asylverfahren ersparen könnten. Rosinenpickerei könnte man dazu sagen. Wir vom SSW wollen weder gut ausgebildete Asylbewerber auf dem Arbeitsmarkt bevorzugen, noch wollen wir darüber urteilen, was eine „gute“ und eine „weniger gute“ Ausbildung ist.
Der Antrag der FDP-Fraktion greift in seinem ersten Teil - darüber wurde schon gesprochen - eine Anregung des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf, die auch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene erneut in den Blick genommen wurde, den sogenannten Spurwechsel im Asylverfahren.
Welche Botschaft senden Sie denn damit hier aus? Ist das die Botschaft, dass das Projekt „SprInt-MV“ nichts taugt? „SprInt-MV“ wurde im Oktober 2012 aus der Taufe gehoben, ist also seit gut einem Jahr im Aufbau. Es läuft unter dem Dach des Vereins „Diên Hông“ und wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Europäische Union finanziert. Das Projekt hat eine dreijährige Laufzeit und ist für diesen Zeitraum ausfinanziert, also bis Oktober 2015.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nein, der Landtag wird sich selbstverständlich nicht der von Ihnen hier vertretenen Auffassung von Migration anschließen.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Frau Staatssekretärin Dr. Albin.
Zweitens gehen im Zuge der verstärkten Migration immer mehr Schüler nicht nur auf die Mittelschule, sondern auch auf die FOS und die BOS. Aus meiner Sicht ist es notwendig, die Anzahl der Lehrer für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache zu erhöhen.
Der zweite Treiber, der hier nicht wirklich aus der Debatte herauskam, ist ganz klar. Wenn auf dem Markt die Nachfrage steigt und das Angebot gleich bleibt oder weniger schnell als die Nachfrage steigt, dann führt es natürlich am Ende zu steigenden Preisen. Das Tolle an der Debatte ist, dass wir das einmal nüchtern diskutieren können. Auch das Thema „Migration“ spielt dort natürlich hinein, weil es die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt entsprechend erhöht.
Hier über böse Spekulanten zu wettern, trifft die Sache nicht wirklich. Sie haben doch gerade als Landesregierung die Möglichkeit, einmal zu untersuchen, wie sich die Nachfragezahlen gerade durch das Thema „Migration“ entwickelt haben, ob der Zustand so weitergeht und wie es sich in den nächsten vier bis fünf Jahren weiterentwickeln wird. Dann haben wir auch eine viel bessere und seriösere Grundlage, um das Thema richtig zu debattieren. Herr Köbler, die Lösungen, die Sie hier bringen, sind auf jeden Fall
Zum Thema „Asylbewerberkosten und Integration“: Die Herausnahme der Umsatzsteuereinnahmen des Landes für Asylbewerberkosten und Integration ist nicht neu. Die Kommunen erhalten vom Land eine monatliche Erstattung in Höhe von 848 Euro für Asylbegehrende bis zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie eine jährliche Pauschale von 35 Millionen Euro für abgelehnte Asylbewerber. Das Land erhält vom Bund lediglich 670 Euro pro Kopf und Monat, und das für abgelehnte Asylbewerber nur einmalig.
Aus Mecklenburg-Vorpommern erfolgten im Jahr 2012 nach Angaben des Landesamtes für Innere Verwaltung 44 Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung. Der Innenminister wird uns gleich erklären, dass diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet wurden. Leider berücksichtigen die Abschiebungsanord
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag zu Ziffer II verkennt die fehlenden Zuständigkeiten. Eine Aufforderung an die Landesregierung ist hier fehl am Platze, denn die Einstufung von Mitgliedsstaaten als solche mit systematischen Mängeln im Asylbewerbungsverfahren obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es entscheidet hierüber durch rechtsmittelfähige Bescheide, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen, und nicht aufgrund einer im Parlament beschlossenen Empfehlung oder Sonstigem. Das entscheiden Gerichte und das ist auch richtig und gut so.
Der Europäische Rat unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die eigentlichen Ursachen der Migrationsströme bekämpft werden, indem die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern – auch durch eine an- gemessene EU-Entwicklungsförderung … – verstärkt wird. Er fordert zudem eine engere Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen in den betreffenden Drittländern“, besonders „mit dem“ UN-Flüchtlingshilfswerk „und der Internationalen Organisation für Migration.“ Das ist immer noch das Zitat. „Ferner ruft der Europäische Rat dazu auf, die Aktivitäten von Frontex im Mittelmeer und an den südöstlichen Grenzen der EU zu verstärken.“
Zu Frage 1. Die Landesregierung hat bereits zwei Kleine Anfragen der AfD-Fraktion zu diesem Komplex beantwortet. Zu den Kleinen Anfragen in der Drs. 7/994 und in der Drs. 7/1188 wurde ausgeführt, dass eine Auskunft zur Anzahl verschwundener Personen, die sich zuvor als schutzsuchend gemeldet hatten, nur durch Rückgriff auf vorliegende stichtagsbezogene statistische Erhebungen des Ausländerzentralregisters, kurz AZR, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, sowie des Landesverwaltungsamtes möglich ist.
Angesichts von Flucht und Migration, angesichts von Menschen, die vor Dürre, Not und Hunger fliehen, ist es eine gemeinsame Verpflichtung der Weltgemeinschaft, denjenigen zu helfen, die in solcher Not sind. Es ist ein großer Skandal, dass während wir hier miteinander reden in Afrika Regionen existieren, in denen Millionen Menschen
Zum Beispiel der Themenbereich Inklusion und Integration. Allein in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf gibt es 180 Standorte. Die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen beheimatet 60 Mitglieder, die alle jeweils sehr viele eigene Standorte haben, und es gibt Hunderte Initiativen für Migration und Integration. Dies gilt auch bei den anderen Themen, die wir genannt haben. Von daher ist es gerade ein Nutzen angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen, dass wir diese Themen setzen und dadurch eine Kooperation zwischen den Einzelhändlern vor Ort mit den dortigen Trägern herbeiführen.
Die vorgenannten Gesetze sowie das Gesetz zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs in Drucksache 6/1097 hat der Landtag in seiner 28. Sitzung am 1. Oktober 2015 behandelt und an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung bzw. zur federführenden Beratung überwiesen. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes und das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes wurden zudem an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. Hinzu kam noch der mit Drucksache 6/1101 von der CDUFraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes, der ebenfalls am 1. Oktober 2015 gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurde.
Der Einzelplan 05 – Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – ist durch zwei Schwerpunkte geprägt, nämlich das Flüchtlings- und Asylwesen sowie die Justiz. Das Ausgabevolumen dieses Einzelplans sieht deutliche Veränderungen vor. Rechnet man die nunmehr im Einzelplan 16 eingestellten IT-Ausgaben hinzu, sind für das Asyl- und Flüchtlingswesen, die Justiz und den Teil des Verbraucherschutzes, der in Verantwortung dieses Ministeriums liegt, insgesamt rund 757 Millionen Euro im Jahr 2016 und circa 899 Millionen Euro im Jahr 2017 veranschlagt. Verglichen mit dem Haushalt 2015 entspricht dies etwa einer Verdoppelung der Ausgaben bis zum Jahr 2017. Bei seinen grundsätzlichen Ausführungen im Haushalts- und Finanzausschuss erklärte der Minister, die aktuelle Flüchtlingsentwicklung stelle Thüringen in vielerlei Hinsicht vor eine gewaltige Aufgabe. Die immensen Herausforderungen, vor denen das Land und die gesamte Gesellschaft stünden, bestünden darin, die hier ankommenden Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen und alle Anstrengungen im Weiteren darauf zu legen, den hier schutz- und hilfesuchenden Menschen eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Denn es sei davon auszugehen, dass für viele eine Rückkehr über Jahre keine realistische Option sein werde. Laut aktueller Zahlen stammten von den in Thüringen ankommenden Menschen lediglich 2,5 Prozent aus sogenannten sicheren Herkunftsländern und 97,5 Prozent aus Bürgerkriegsregionen mit einer guten Bleibeperspektive. Der Minister zeigte sich davon überzeugt, dass dieses Land und die Gesellschaft auf Zuwanderung angewiesen seien, weil ansonsten der Wohlstand und das Lebensniveau angesichts der demografischen Veränderun