Wolfgang Rose
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Kann es sein, dass du mit dieser ganzen Argumentation, die du gerade anführst, genau die Argumente dafür lieferst, dass die Schuldenbremse in deiner Argumentation ausschließlich dazu da sein soll, dass man erheblich mehr über Verschuldung ausgibt, als man über die Einnahmen einnimmt? Wäre es nicht richtiger, wenn man der Meinung ist, dass der öffentliche Sektor unterfinanziert ist, strukturell unterfinanziert ist, dass man sich dann mehr darauf konzentriert zu sagen, wir müssen die Einnahmesituation verbessern, was wir auch als Sozialdemokratie auf Bundesebene beschlossen haben?
Ist es nicht richtig, dass im Unterschied zu Unternehmen, die in ihrer Verschuldungspolitik eine an
dere Situation haben als der Staat, der Bund und die Länder, wo es immer darum geht, innerhalb der Legislaturperiode auch in Hochkonjunkturzeiten trotzdem mehr Geld ausgeben zu wollen, als man eingenommen hat? Sind diese drei Punkte nicht richtig und würden gegen das sprechen, was deine Argumentation jetzt darstellt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt dabei, Laschen ist qualifizierte Hafenarbeit, und wir werden sie sichern.
Danke für die Unterschriftenlisten, die einige Betriebsräte uns heute überreicht haben. Aber die Hafenverkehrsordnung ist dafür ein stumpfes Schwert, denn sie kann nur begrenzt sanktioniert werden. Wenn die Seeleute-Tarifverträge von Reedern missbraucht werden, muss nationales und internationales Recht an ihre Stelle treten. Das beschließen wir heute, und die Wirtschaftsbehörde hat zugesagt, es umzusetzen. Die Sicherheit und Qualität der Hafenarbeit ist für uns ein hohes Gut.
Der Zusatzantrag der LINKEN hört sich gut an, ist aber im Ergebnis wirkungslos. Von solcher Sym
bolpolitik halten wir nichts, und deswegen lehnen wir sie auch ab.
Ich bin der Zweite heute, dessen Redebeitrag der letzte ist in dieser Legislaturperiode und auch in der Bürgerschaft, und deswegen noch ein paar persönliche Sätze von mir.
Das Bürgerschaftsmandat war für mich persönlich nach dem Aufbau der Gewerkschaft ver.di in Hamburg 2008 ein Glücksfall, besonders die neun Jahre in der Regierungsfraktion. Hamburg soll Stadt der guten Arbeit sein und immer wieder neu werden; dafür durfte ich in dieser Zeit arbeiten. Meine Fraktion und besonders die beiden Vorsitzenden haben mich dabei unterstützt. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich.
Was ich allerdings auch spüre, ist eine gewisse Gefährdung der Demokratie: zum einen durch den selbstgerechten Missbrauch des Parlaments von ganz rechts, aber auch durch eine gewisse Verrohung unserer Debatten- und Streitkultur. Ich denke, wir müssen wieder mehr lernen, davon auszugehen, dass auch der jeweils andere recht haben könnte, und das meine ich durchaus auch selbstkritisch. Ich finde es wichtig, dass die Bürgerschaft bei dem Ringen um gesellschaftlichen Zusammenhalt Vorbild ist in unserer Stadt.
Ich war mit vielen Abgeordneten über die Fraktionsgrenzen hinweg in der Bürgerschaft kollegial und freundschaftlich verbunden, dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken, und ich wünsche allen jetzigen und künftigen Abgeordneten viel Erfolg beim Bemühen um eine gute Volksvertretung. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, da der Antrag von der Linksfraktion eingebracht worden ist, die Gelegenheit nutzen, einmal deutlich zu machen, dass ich in den letzten etwas über zehn Jahren, in denen ich Mitglied im Parlament bin, festgestellt habe, dass wir von der Linksfraktion sehr oft gerade zu diesen Themen vergleichsweise typische Anträge erhalten.
Wenn die SPD als Einstieg in den Mindestlohn 8,50 Euro fordert, dann fordert DIE LINKE 10 Euro. Wenn die SPD zur Bekämpfung von Niedriglöhnen und Altersarmut eine Erhöhung auf 12 Euro fordert, dann fordert DIE LINKE 14 Euro.
Das ist der Unterschied zwischen der Realpolitik der Sozialdemokratischen Partei, die regieren und gestalten will, und einer Linkspartei, die nur Forderungen stellt, aber dafür erklärtermaßen keine Verantwortung übernehmen will. Wir führen hier keine Tarifverhandlungen,
wir sind auch keine Ersatzgewerkschaft, sondern wir gestalten die Rahmenbedingungen für gute Arbeit in der Stadt, und – ja, klar – wir haben dabei auch immer die ganze Stadt im Blick.
Um es klar zu sagen, 12 Euro Mindestlohn ist die Forderung, die vor wenigen Jahren von Olaf Scholz in seinem Buch "Hoffnungsland" begründet und im "Spiegel" konkretisiert worden ist. 12 Euro Mindestlohn sind von Peter Tschentscher bei seiner Wahl zum Ersten Bürgermeister als politisches Ziel formuliert worden und seitdem gemeinsam mit den Gewerkschaften im öffentlichen Sektor per Tarif umgesetzt worden.
12 Euro Mindestlohn wurden mittlerweile von der SPD auf ihrem Bundesparteitag beschlossen, und 12 Euro Mindestlohn werden in Hamburg und im Bund von den Gewerkschaften gefordert. Wer eine solche Forderung in unserem Land mehrheitsfähig machen will und nicht nur die eigene Wählerklien
tel zufriedenstellen möchte, der muss ein breites Bündnis schmieden, möglichst bis hin zum Arbeitnehmerflügel der CDU. Dafür standen 8,50 Euro vor 2015 und dafür stehen jetzt auch 12 Euro für dieses und die nächsten Jahre.
Nun zum Vergaberecht. Seit 2011 ist Gute Arbeit unser zentrales Leitbild in Hamburg. Dazu gehören aktuell auch ein angemessener Mindestlohn und eine Stärkung der Tarifbindung. Wir machen in Hamburg, was möglich ist, und wir gehen bundesweit voran. Das haben wir bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, bei Equal Pay in der Leiharbeit, bei der Reduzierung und Begrenzung der Befristung sowie der weitestgehenden Abschaffung der sachgrundlosen Befristung so gemacht, und so machen wir es auch bei 12 Euro und bei der Tarifbindung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zuerst haben wir es schrittweise durch Tarifverträge bei öffentlichen Unternehmen und Landesbetrieben eingeführt. Die Tarifverträge werden bis zur Wahl stehen, und die Anhebung wird je nach Größe der Schritte in einigen Bereichen noch ein paar Monate dauern. Jetzt haben wir uns vorgenommen und in unsere Wahlprogramme geschrieben, auch die Vergabe von städtischen Aufträgen schrittweise an den Mindestlohn von 12 Euro zugleich und vor allem aber in der Tarifbindung zu koppeln.
Wir wollen mit dieser Initiative für höheren Mindestlohn und für sicheren Tariflohn sowie auch für die Berücksichtigung von mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz einen weiteren Baustein für eine Stadt der Guten Arbeit setzen. Dieser Schritt wird nicht einfach sein, und er kostet übrigens auch Geld, aber er ist notwendig. Darum haben wir keinen Gesetzentwurf formuliert, sondern wir ersuchen den Senat, eine entsprechende Reform des Vergaberechts vorzubereiten. Also kurz und gut, "Hamburg – Stadt der Guten Arbeit" bleibt unser Projekt, und wir haben dabei die ganze Stadt im Blick. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde gern ein paar Anmerkungen zu den Argumenten von Herrn Kleibauer machen und ihn auch einmal fragen wollen, wie er denn überhaupt zu dem Zusatzantrag steht; dazu haben wir nichts gehört. Das werden wir natürlich nachher bei der Abstimmung sehen, aber es hätte mich nach Ihrem Beitrag interessiert.
Erste Anmerkung. Die Mindestlohnkommission arbeitet nach dem Mindestlohngesetz. Dieses Mindestlohngesetz hat eine Beschränkung für die Ergebnisse, die sie an die Bundesregierung weitergibt: Sie darf sich nur im Rahmen der durchschnittlichen Tarifanhebung bewegen. Wenn wir 12 Euro fordern, dann fordern wir damit einen extra strukturellen Schritt, nach dem dann wieder die jährliche oder zweijährliche Tarifanhebung stattfinden soll. Wenn Sie das miteinander in einen Topf werfen, entspricht das nicht der Gesetzgebung. Insofern wäre es gut, wenn Sie sich da noch einmal überlegen, wie Sie als Fraktion oder Partei dazu stehen. Wir brauchen eine strukturelle neue Grundlage für den Mindestlohn, um dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse, die wir damit erzielen wollen – Altersarmut beseitigen und so weiter –, erreicht werden können.
Der zweite Punkt. Sie haben davon gesprochen, dass die Tarifautonomie dadurch geschwächt würde. Wenn Sie unseren Zusatzantrag durchlesen, sehen Sie, dass es für uns zwei zentrale Punkte bei der Änderung des Vergabegesetzes gibt, der eine sind die 14 Euro, der andere ist die Frage Tarifbindung. Das heißt, wenn wir feststellen, dass Tarifverträge Schritt für Schritt immer weniger werden in unserem Land und auch in unserer Stadt, dann müssen wir denjenigen, die von der Stadt einen Auftrag bekommen wollen, auch sagen: Ihr müsst in einen Tarifvertrag reingehen, nicht nur tariftreu sein, sondern ihr müsst in einen Tarifvertrag reingehen. Das bedeutet auch, dass sie dann die Möglichkeit haben, über ihren Arbeitgeberverband an den Tarifverhandlungen teilzunehmen. Das sage ich nur deswegen, weil oft gesagt wird, sie würden sozusagen gezwungen, Tarife anzuwenden. Nein, sie werden nicht nur gezwungen, sie haben auch das Recht, an diesen Verhandlungen über die Tarife, an die sie hinterher gebunden sind, teilzunehmen. Deswegen ist es kein Schritt gegen die Tarifautonomie, sondern es ist ein Schritt für die Stärkung der Tarifautonomie an diesem Punkt.
Der dritte Punkt. Sie haben unterstellt, das sei ein unverbindlicher Antrag, um über den Wahltermin
zu kommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie das gern so sehen möchten. Aber wenn Sie sich alle unsere Punkte zum Thema "Stadt der Guten Arbeit" in der letzten Legislaturperiode anschauen, dann haben wir Schritt für Schritt, auch ohne dass ein Wahltermin direkt vor der Tür stand, einen Schritt nach dem anderen in die Realität umgesetzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie, wenn Sie an der Regierung wären, das Interesse hätten, innerhalb von zwei Monaten eine Reform des Vergaberechts mal kurz per Gesetz im Parlament zu beschließen, ohne den Senat zu beteiligen.
Also von daher: Seien Sie hier fair und realistisch in dieser Frage. Wir haben immer das Prinzip gehabt, gerade in diesem Punkt, versprochen – gehalten. Das werden wir auch bei diesem Punkt so machen. Im Übrigen ist das ein Punkt, der im Wahlprogramm der SPD steht. Insofern können Sie uns daran messen, ob wir nach der Wahl, wenn wir dann wieder an der Regierung sind, das machen, was wir vorher versprochen haben. – Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Melanie Leonhard, ich fand das einen sehr starken Beitrag dazu, welche Bedeutung das Thema Arbeit, das Thema gegen die Arbeitslosigkeit bei uns in der Stadt und auch im Senat hat. Herzlichen Dank dafür.
Ich finde es gut, dass wir mit der Vollbeschäftigung weiter vorangekommen sind, aber ich will jetzt das Thema "Gute Arbeit" aufgreifen und an ein paar Beispielen, die auch in unserer Stadt sehr präsent sind, deutlich machen.
Erstes Beispiel: Befristung. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Befristung, wenn sie gut begründet ist. Aber wir wollen keine willkürliche Aushebelung des Kündigungsschutzes durch sachgrundlose Befristung und keine Befristungsketten für jede zweite Neuanstellung in unserer Stadt, die vor allem jungen Menschen jegliche Lebensperspektive für ihre berufliche Entwicklung, für die Gründung einer Familie und für alle Pläne, die über den kurzen Befristungszeitraum hinausgehen, verbaut.
Für den Öffentlichen Dienst und die öffentlichen Unternehmen Hamburgs haben wir da weitestge
hend viel erreicht, aber es muss für alle Beschäftigen gelten. Die sachgrundlose Befristung muss abgeschafft und die Befristungsgründe müssen eingeschränkt werden. Ich denke, da muss die CDU auf Bundesebene endlich den Fuß von der Bremse nehmen und ihre Blockade beenden.
Zweites Beispiel: Tarifbindung. Vor 100 Jahren haben die Arbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften die kollektive Regelung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge vereinbart. Heute fallen nur noch 45 Prozent der Beschäftigten in Hamburg nicht unter einen Tarifvertrag; 70 Prozent zum Beispiel sind es auch in der Pflege. Das ist aus meiner Sicht ein systematischer Verstoß der Arbeitgeberverbände gegen das Gebot der Tarifautonomie im Grundgesetz und eine gezielte Verletzung der Sozialpartnerschaft. Die Blockade der Arbeitgeberseite bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen muss gesetzlich beseitigt werden, und Arbeitgeber dürfen sich nicht durch sogenannte OT-Mitgliedschaft aus der Tarifbindung ihrer Arbeitgeber verabschieden. Das hat nichts mit Sozialer Marktwirtschaft zu tun, das ist eine Aufkündigung der Sozialpartnerschaft.
Drittes Beispiel: prekäre Beschäftigung. Wer die Fachkräftelücke schließen will, muss für gute Arbeit in den Betrieben sorgen. Die Aufspaltung von Vollzeitstellen in Minijobs zum Beispiel im Einzelhandel gehört nicht dazu, Scheinselbstständigkeit, Subunternehmer der zweiten und dritten Stufe beispielsweise bei den Reinigungskräften in Hotels gehören nicht dazu – 100 000 Teilzeitbeschäftigte in Hamburg wollen in Vollzeit arbeiten –, und 30 000 Aufstocker in Hamburg gehören auch nicht dazu. Insofern ist es notwendig, die Frage der Sozialpartnerschaft in Hamburg voranzubringen, und das ist die Aufgabe für "Gute Arbeit" in unserer Stadt. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aktuell kämpfen die Beschäftigten im Einzelhandel für faire Lohnerhöhungen. Da mischen wir uns als Politik nicht ein, das ist Gewerkschaftssache. Aber sie kämpfen auch dafür, dass gute und gerechte Löhne allen Beschäftigten gleichermaßen zugute kommen, so, wie es sich in einer sozialen Marktwirtschaft gehört, und nicht nur einer Minderheit, wie es seit Jahren leider der Fall ist. Besonders im Einzelhandel und in der Pflege, aber auch in anderen Branchen stehlen sich immer mehr Unternehmen aus ihrer Verantwortung für die Tarifautonomie, verweigern flächendeckende Tarifverträge und damit die Sozialpartnerschaft und einen fairen Wettbewerb.
Drei aktuelle Beispiele: die Tarifflucht von real vor einem Jahr, der beabsichtigte Ausstieg des fusionierten Karstadt-Kaufhof-Konzerns aus dem Tarifvertrag, die Weigerung von Karstadt Sports, anders als bei den Karstadt-Warenhäusern, nicht in den Flächentarif zurückzukehren. Eine absurde Situation: ein Unternehmen, drei verschiedene Tarifverträge. Dieser Umgang mit Tarifverträgen nach Gutsherrenart ist für mich eine Perversion der sozialen Marktwirtschaft. Wir stehen beim Kampf der Kolleginnen und Kollegen für ihren Flächentarifvertrag an ihrer Seite.
Dass es auch anders geht, dass gerechte Löhne, gleiche Arbeitsbedingungen und fairer Wettbewerb zusammengehören, beweisen gerade die Sozialpartner im Hamburger Gastronomiegewerbe, die NGG und die DEHOGA, die gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit ihres Tarifvertrags erreichen wollen. Das ist ein ebenso gutes Zeichen wie die Verlängerung des bisher einzigen allgemeinverbindlichen Tarifvertrags in Hamburg, nämlich im Sicherheitsgewerbe. Aber das sind die Ausnahmen. Unser politisches Ziel dagegen ist, dass die Erklärung von Tarifverträgen nicht die Ausnahme sein darf, sondern zur Regel werden muss wie in vielen Ländern um uns herum.
Unser Grundgesetz räumt den Sozialpartnern mit der Tarifautonomie weitgehende Freiheit bei der Ausgestaltung von Einkommen und Arbeitsbedingungen ein. Doch die unabdingbare Voraussetzung für Tarifautonomie ist die allgemeine gleiche verbindliche Gültigkeit des vereinbarten Tarifvertrags für alle Unternehmen und alle Beschäftigten.
Ohne Tarifbindung keine Tarifautonomie, ohne Tarifbindung keine soziale Marktwirtschaft.
Wie sieht die Realität aus? In Hamburg arbeiten gerade noch 45 Prozent der Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben. In manchen Branchen, vor allen Dingen im Einzelhandel und in der Pflege, sind es noch viel weniger. Deshalb fordern die Gewerkschaften zu Recht die Stärkung der Tarifbindung und die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen diese Forderung, und der rotgrüne Hamburger Senat tut es auch.
Im Beschluss des Bundesrates von vor wenigen Tagen heißt es dazu:
"Untrennbar mit der sozialen Marktwirtschaft verbunden sind die Sozialpartnerschaft, die Tarifautonomie und die Tarifbindung. Tarifverträge sind unsere Basis der sozialen Marktwirtschaft."
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Vorschläge für die Stärkung der Tarifbindung, insbesondere eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, vorzulegen. Initiiert wurde er unter anderem von Hamburg. Die ursprüngliche Vorlage von Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen war allerdings noch sehr viel konkreter und verbindlicher. Das wurde geändert, um die Unterstützung des CDU-regierten Nordrhein-Westfalen zu gewinnen. Das ist einerseits ein bisschen ärgerlich, andererseits aber realpolitisch ein wichtiges Signal, dass es auch in der CDU noch Kräfte gibt, die die soziale Marktwirtschaft erhalten wollen.
In Hamburg arbeiten wir seit acht Jahren für die Stadt der guten Arbeit. Neben Mindestlohn, Abbau von Leiharbeit und Befristungen, Mitbestimmung und viel mehr sind Tariftreue und Tarifbindung für uns zentrale Ziele. Die Tarifautonomie ist vor 100 Jahren zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften im Stinnes-Legien-Pakt vereinbart und bei der Gründung der Bundesrepublik im Grundgesetz verankert worden. Diese demokratische Errungenschaft ist heute wieder bedroht. Es ist Zeit, für ihren Erhalt zu streiten. Die SPD ist dazu bereit. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Diskussionsbeiträge haben mich überraschend gefreut. Ich will das einmal so allgemein für diese Debatte stehen lassen.
Ja, Max, immer gut.
Liebe Antje Möller, das mit den Evergreens hört sich ein bisschen so an, als brauche man es nicht zu wiederholen, das alles sei eigentlich klar, darüber brauche man nicht so richtig zu reden. Aber das Thema Tarifbindung ist eben kein EvergreenThema, sondern es ist ein Thema, bei dem wir heute in der Situation sind, dass diejenigen, die Sozialpartnerschaft und Gewerkschaften für die Frage der Vereinbarung von Tarifverträgen für not
wendig halten, immer weniger werden; manche halten das auch für unmodern und sind der Auffassung, das gehöre auf den Schutthaufen der Geschichte. Deswegen nimmt die Tarifbindung immer weiter ab, und deswegen ist es kein Evergreen, sondern wird ein Schlager werden, damit in einer Gesellschaft die Haltung, das müsse immer wieder neu gefordert und gemacht werden, zunimmt. Dafür wollen wir in Hamburg eintreten.
Dazu gehört übrigens auch, dass es viele Unternehmen gibt, die in einer Krise sind und in denen auch gegenüber dem Flächentarifvertrag Krisentarifverträge abgeschlossen werden. Karstadt ist ein Superbeispiel dafür. Die haben einen Tarifvertrag, dass sie in drei, vier Jahren wieder im Flächentarifvertrag landen sollen und dass man sich darum bemühen solle. Das ist ein Krisentarifvertrag, der mit Gewerkschaften, das heißt mit den Vertretungen der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden ist, und das ist in einer sozialpartnerschaftlichen Wirtschaft ein hoher Wert, der auch erhalten bleiben muss.
Frau Nicolaysen, ich weiß gar nicht, wer Ihnen das aufgeschrieben hat. Ich will wirklich nicht arrogant klingen,
aber das war solch ein volkswirtschaftlicher Unsinn, den Sie hier erzählt haben: dass, wenn man Tarifbindungen macht, das dazu führt, dass es einen, was haben Sie gesagt, Platzhirsch gibt, der Monopolist ist und der dann dafür sorgt, dass diejenigen, die die Produkte kaufen sollen, damit verarmt werden. Das müssen Sie mir einfach hinterher noch einmal erklären. Das war richtig typischer FDP-Quatsch, den Sie da erzählt haben.
Deswegen will ich im Einzelnen darauf nicht eingehen. Versuchen Sie einfach, das in Ihrer Fraktion zu diskutieren, dann kommt dabei vielleicht etwas Besseres heraus. Herr Kruse, da können Sie einmal ein bisschen was erklären.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast 5 Millionen Besucherinnen und Besucher können nicht lügen. In über 100 Jahren sind die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen zu einer Kultur- und Bildungseinrichtung von ganz zentraler Bedeutung für unsere Stadt geworden und zu diesem Jubiläum senden wir hier aus der Bürgerschaft einen herzlichen Glückwunsch.
Wenn in diesem Jahr das 100. Jubiläum der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen begangen wird, dann sollten wir die Chance nutzen, uns darüber zu verständigen, wie wir die Arbeit der weitreichenden und stärksten Kultureinrichtung der Stadt unterstützen und ihre Angebote und Leistungen der Öffentlichkeit noch stärker nahebringen können. Hamburgs öffentliche Bücherhallen gehören zu den größten und leistungsfähigsten öffentlichen Bibliothekssystemen überhaupt. Die HÖB, das ist heute die Zentralbibliothek samt moderner Kinder- und Jugendbibliothek und eigener Musikund Filmabteilung, das sind 32 Stadtteilbibliotheken, die E-Bücherhalle und zwei Bücherbusse. Hier engagieren sich mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und rund 600 Ehrenamtliche, die in einer eigenen Struktur unterstützt und betreut werden.
HÖB, das ist gleichermaßen Ort der Buch- und Lesekultur und der Medienkompetenzvermittlung sowie zugleich Träger kultureller Jugendarbeit und wichtiger Partner im Netzwerk der Kinder- und Jugendkulturarbeit. Sie ist ein unerlässlicher Bildungspartner für Kitas und Schulen und engagiert sich auch in den Netzwerken stadtteilorientierter Medienkompetenzförderung. Sie stellt sich den Herausforderungen, die mit der Digitalisierung verbunden sind und mittlerweile alle Lebensbereiche durchziehen, und sie ist bei all dem sehr erfolgreich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die HÖB wurde so auch zu einem wichtigen Faktor für Chancengleichheit. Es ist inzwischen zu einem geflügelten Wort geworden: Hamburgs öffentliche Bücherhallen erfinden sich immer wieder neu. Und wenn wir über die Zukunft reden, dann müssen wir natürlich auch über das Bibliothekskonzept Bücherhallen Hamburg 2021 sprechen. Hier sind neben einer Bestandsaufnahme, neben viel Erhellendem zum Selbstverständnis auch Initiativen beschrieben, die wir mit unserem Sanierungsfondsantrag aufnehmen, über den wir heute befinden – ich komme darauf gleich noch einmal zurück.
In den Neunzigerjahren bis 2009 hatten die Bücherhallen mehrere Konsolidierungen zu bewältigen, die auch zu Eingriffen in die Struktur des Systems geführt haben.
Wir haben bereits mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 erfolgreich begonnen, über Maßnahmen aus dem Sanierungsfonds oder auch dem ITGlobalfonds den Betriebshaushalt zu entlasten und zugleich die Abläufe zu modernisieren. Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 wurden die Zuwendungen um 1,15 Millionen Euro erhöht und eine jährliche Indexierung von 1,5 Prozent festgeschrieben. Damit ist die Finanzierung derzeit immerhin auskömmlich.
Die HÖB steht aber vor neuen Herausforderungen. Die klassische Kennzahl Ausleihe, derzeit noch recht stabil, wird den Betrieb auf Dauer nicht tragen und das gilt perspektivisch auch für die digitalen Angebote.
Öffentliche Bibliotheken, das ist ein weltweiter Trend, werden verstärkt zum sogenannten dritten Ort neben der Familie oder dem Zuhause und dem Arbeitsplatz oder der Schule beziehungsweise dem Ausbildungsplatz. Hier wollen Menschen zusammenkommen und wir können diese Entwicklung, das Bedürfnis, das damit verbunden ist, nicht zuletzt auch bei der Zentralbibliothek beobachten. Dazu bedarf es ansprechender Räume, modern ausgestattet, barrierefrei und offen. Hier gilt es zu investieren, und zwar so, wie sich die Verantwortlichen der HÖB das überlegt haben.
Die Vorhaben sind also mehr als einfach anstehende Sanierungsmaßnahmen. Die HÖB will auch in den Stadtteilen präsenter und sichtbarer werden und auch das verbinden wir mit dem Aufbruch der HÖB. Bücherhallen in Stadtteilen, Kulturzentren und Community Center werden zum Herzstück neuer Orte, an denen sich Menschen gleich welchen Alters und gleich welcher Herkunft treffen, ein wichtiger integrativer Beitrag zur Identitätsstiftung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Berichtsersuchen und ich bitte Sie an dieser Stelle auch um Zustimmung zu unserem Sanierungsfondsantrag.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Herr Rose, kommen Sie bitte zum Ende.
Ich denke, Investitionen von rund 2,9 Millionen Euro on top sind das richtige Signal zum 100-jährigen Bestehen. – Schönen Dank.
Ich habe noch eine Frage. Warum ist aus Ihrer Sicht die Abwicklung für die HSH in Zukunft und für die Frage des Erhalts der Arbeitsplätze die bessere Alternative? Diese Frage stellt sich jedes Mal, wenn Sie reden, und jetzt zum Schluss würde ich darauf gern eine Antwort haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem heutigen Antrag auf tarifliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro wollen wir vorrangig die Lohnuntergrenze bei der Stadt und ihren öffentlichen Unternehmen anheben.
Betroffen davon sind hauptsächlich die Dienstleistungsbetriebe der öffentlichen Unternehmen wie der Reinigungsbetrieb der Hochbahn, der Servicebereich der Elbkinder, die Schwimmhallen, die Bodenverkehrsdienste am Flughafen und viele andere mehr.
Und wir wollen zugleich ein bundesweites Signal setzen: Die Mindestlohnkommission auf Bundesebene aus Wissenschaftlern, Arbeitgebern und Gewerkschaften soll den Mindestlohn nicht nur alle zwei Jahre an die Tarif- und Preissteigerungen anpassen, sondern ihn parallel dazu mit einem strukturellen Schritt auf das Niveau von 12 Euro anheben. Dieser Betrag ist nicht beliebig. Alle wissenschaftlichen Berechnungen über eine Lohnuntergrenze, die heute die soziale Existenz sichert, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und auch im Rentenalter vor Armut schützt, gehen von dieser Höhe aus, und angesichts der sozialen Polarisierung in unserer Gesellschaft und auch in unserer Stadt sagen wir: Die Zeit dafür ist reif, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Allen, die bei unserem Antrag von Wahlgeschenken faseln oder so tun, als ob die linke Opposition wirkt, denen möchte ich sagen: Wir haben hier in Hamburg als erster Landesverband der SPD im März 2005, übrigens unter dem Landesvorsitzen
Die Wahlergebnisse sind auf Seite 5777 zu finden.
den Mathias Petersen, den Harburger Antrag für einen bundesweiten Mindestlohn beschlossen – kontrovers damals zu den Industriegewerkschaften und zur SPD-Parteispitze. Da gab es DIE LINKE noch gar nicht. Ich habe den Antrag damals mit begründet. Heute haben wir ihn und gehen jetzt als rot-grüne Koalition in Hamburg erneut voran mit einer tarifpolitischen Initiative für 12 Euro. Wenn also eine Partei und ihre Fraktion beim Mindestlohn eine klare Haltung für soziale Gerechtigkeit hat und nicht nur darüber reden, sondern sie auch umsetzen kann, dann ist das die SPD – jetzt in der rotgrünen Koalition hier in Hamburg und irgendwann auch im Bundestag.
Wunderbar. Aber ich glaube, es haben alle verstanden, was ich wollte. Und den Rest …
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wolf, es gibt einen Unterschied zwischen einem Gesetz und einem Tarifvertrag. Wenn wir jetzt hier beantragen und auch umsetzen werden, dass Tarifverhandlungen stattfinden werden, dann müssten Sie einen Tarifvertrag kennen; ich gehe einmal davon aus, dass das der Fall ist. Wenn Sie einen Tarifvertrag kennen und jetzt wird eine Untergrenze eingezogen, dann gibt es welche, die sind weit entfernt von der Untergrenze, welche sind näher dran und manche sind knapp darüber. In jedem Tarifvertrag gibt es eine Abstufung von Vergütungsgruppen, und es ist doch völlig logisch, dass man erst einmal verhandeln muss darüber, was der Unterschied zu diesem unteren Tarifbereich ist und wie die Abstufungen zueinander stehen. Erst dann kann man sagen, was das kostet.
Natürlich wird es so sein, dass jeder Tarifabschluss, der gemacht wird, von dem jeweiligen Arbeitgeber, ob er jetzt die Stadt selbst ist oder ob er ein öffentliches Unternehmen oder ein Servicebetrieb eines öffentlichen Unternehmens ist, eingehalten werden wird. Und natürlich wird es dann auch so sein, dass das Geld kostet. Das kann möglicherweise am Flughafen etwas kosten, was die Gebühren, die Landegebühren von anderen Luftverkehrsgesellschaften betrifft. Das kann in ei
nem Gewinn eines öffentlichen Unternehmens untergebracht werden oder auch nicht. All das können wir Ihnen doch heute hier nicht erzählen, wie es sein wird, wenn die Tarifverhandlungen stattgefunden haben.
Lassen Sie uns doch einfach einmal diesen Beschluss, der ein richtiges Signal ist, nicht nur für Hamburg, sondern auch für die Bundesebene, hier beschließen und sagen: Das ist das Existenzminimum, das wir wollen, wenn man von Arbeit leben können soll. Dann wird es auch so sein, dass das, ob öffentlich oder wie auch sonst immer privat, finanziert werden wird. Da können Sie ganz sicher sein, dass wir darauf achten und dass wir das auch entsprechend umsetzen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für den Tag der Reformation, aber ich möchte mich auch von hier aus noch einmal sehr herzlich insbesondere für den Redebeitrag von Christiane Schneider bedanken, weil ich fand, dass er sehr, sehr nachdenkenswert war für diesen Tag, der für uns eine große Bedeutung hat, für den Tag der Befreiung.
Für die meisten Hamburgerinnen und Hamburger ist ein neuer Feiertag zuallererst einmal ein arbeitsfreier Tag, der auch ohne inhaltliche Überschrift für Entspannung und Erholung, Familie und Freundeskreis, Sport und Kultur da ist. Die Gewerkschaften haben recht: Gerade in einer hochverdichteten Arbeitswelt mit wachsenden Anforderungen und ständig steigendem Druck muss es auch immer wieder Pausen und Tage des Innehal
tens geben, nicht nur in Süddeutschland. Und es ist gut, wenn die norddeutschen Landesgrenzen nicht dazu führen, dass die einen Familienmitglieder zur Arbeit und zur Schule müssen und die anderen frei haben.
Ich trete dafür ein, dass der Tag der Reformation in unserer Stadt kein neuer religiöser Feiertag wird, sondern ein Feiertag der Religionsfreiheit. Luthers Kampf gegen die Hegemonie der klerikalen Obrigkeit seiner Zeit, aber auch sein militanter Antisemitismus vor 500 Jahren sind für mich heute eine Lehre und ein Ansporn, entschieden gegen jeglichen Religionszwang und für die Glaubensfreiheit jedes Einzelnen, aber genauso gegen Rassismus und gegen Militarismus zu kämpfen.
Ebenso trete ich dafür ein, dass ein Tag der Reformation ein Feiertag für das Recht auf allseitige Bildung und für alle Menschen in unserer Stadt wird. Die Übersetzung der lateinischen Bibel in die deutsche Sprache und in Hamburg von Bugenhagen ins Plattdeutsche, ihre Verbreitung und die Reformation insgesamt waren nicht nur ein religiöses Ereignis, sondern in der Folge Teil einer gesamtgesellschaftlichen Bildungs-, Freiheits- und Emanzipationsbewegung.
Meine Lehre daraus für heute ist der entschiedene politische und gesellschaftliche Kampf für umfassende Chancengleichheit in der Bildung. Denn Wissen und Bildung waren damals und sind auch heute die entscheidende Grundlage für die Mündigkeit des Einzelnen und für seine Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft insgesamt. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Celik, Sie haben recht, wir alle sind wohl erst jetzt auf den Halbsatz im Gesetz aufmerksam geworden. Das unterscheidet uns nicht. Was uns aber unterscheidet, ist die Art, wie wir damit politisch umgehen. Kein Schnellschuss, sondern Dialog, das ist unsere Vorgehensweise, übrigens genauso wie die der LINKEN in den Regierungen von Thüringen, Brandenburg und Berlin.
Wir stimmen uns mit den Nachbarländern ab. Wir wollen den Einzelhandel nicht überfallen, sondern überzeugen und mitnehmen. Darum unser Zusatzantrag.
Mittlerweile ist der Einzelhandel eingeschwenkt und sagt, die Öffnung lohnt sich nicht, und Frau Engler vom City Management begrüßt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei haben. Wir freuen uns über diesen Meinungsumschwung.
In der Sache sind wir einig: Wir brauchen keinen Verkauf von Lebens- und Genussmitteln an Heiligabend. Das beste Lebens- und Genussmittel am
24. Dezember ist eine besinnliche Vorbereitung auf den Heiligabend ohne Einkaufsstress im Kreis der Familie und der Freunde.
Und auch in unserer Stadt gab es eine beeindruckende Entwicklung. Kirchen, Gewerkschaften, über 180 Discountläden, Kaufhäuser und große Center bleiben geschlossen. Über 90 Prozent der Bevölkerung will keine Sonntagsöffnung an Heiligabend. Hier hat also nicht das Parlament, sondern hier haben die Bürgerinnen und Bürger in Hamburg abgestimmt
gegen die Sonntagsöffnung an Heiligabend.
Wir werden dieses Votum ernst nehmen und den Prozess jetzt auf den Weg bringen. Wir richten heute an alle Einzelhändler, die sich noch nicht entschieden haben, den nachdrücklichen Appell: Feiern Sie einen besinnlichen Heiligabend im Kreise Ihrer Lieben und ermöglichen Sie das auch Ihren Beschäftigten; sie haben es verdient. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hamburg zur Stadt der guten Arbeit zu machen, ist seit unserem Regierungsantritt 2011 unser Ziel und natürlich gilt das auch für die rot-grüne Koalition seit 2015. Nach zehn Jahren Politik in den Senaten von Ole von Beust gegen Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften, mit Abbau der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, der Privatisierung der Krankenhäuser und Pflegeheime sowie der Teilprivatisierung der HHLA haben wir 2011 den Wechsel zu einer arbeitnehmerorientierten Politik wieder erfolgreich auf den Weg gebracht.
Schon 2012 haben wir den ersten großen Meilenstein gesetzt. Mit dem ersten Gute-Arbeit-Paket in Drucksache 20/5901 haben wir drei große Fortschritte auf den Weg gebracht: die Einführung des Landesmindestlohns, die verbindliche Geltung von Tariftreue und Mindestlöhnen im Vergabegesetz und die Richtlinien zur Leiharbeit im Einflussbereich der Stadt.
Mit allen drei Regelungen haben wir eine Doppelstrategie verfolgt: zum einen einen realen, spürbaren Fortschritt für gute Arbeit zu erreichen, soweit es in unserer Reichweite liegt, und zum Zweiten, bundesweit voranzugehen und Zeichen zu setzen für entsprechende bundesgesetzliche Regelungen. Davon haben Arbeitnehmer in Hamburg und Arbeitnehmer auf der Bundesebene profitiert.
Auch bei der Leiharbeit konnten Andrea Nahles und die SPD auf Bundesebene einen stärkeren Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchsetzen. Seit letztem Jahr muss nach neun Monaten Equal Pay gelten, die Leiharbeit ist auf 18 Monate begrenzt, die Kolleginnen und Kollegen zählen mit für die Bildung von Betriebsräten und ihr Missbrauch als Streikbrecher ist streng verboten. Das sind deutliche Fortschritte, aber es ist nicht hundert Prozent dessen, was wir weiterhin für erforderlich halten: Equal Pay vom ersten Tag an und die strenge Begrenzung von Leiharbeit auf wirkliche, temporäre Spitzen des Arbeitsaufwands, die mit eigenem Personal kurzfristig nicht bewältigt werden können. Das ist für alle Ämter, Behörden, Landesbetriebe und öffentlichen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt unsere weitergehende Lösung für Hamburg.
Und diese Regelung war durchschlagend erfolgreich. Bereits 2012 hat sich die Zahl der Einsatztage in der Kernverwaltung halbiert und ist dann in den Folgejahren auf diesem niedrigen Niveau von rund 15 000 Einsatztagen gleich 60 ganzjährige Vollzeitstellen verblieben. In den letzten Jahren ist die Zahl wieder angestiegen, allerdings nicht durch die Ausweitung prekärer Niedriglohnjobs, sondern wegen der temporären Mehrbedarfe durch die Flüchtlingsbetreuung und den Zusatzbedarf an gut bezahlten IT-Fachleuten bei Dataport. Insgesamt haben sich die beiden Richtlinien also gut bewährt. Damit sind wir in Hamburg ein Vorbild auf Bundesebene und darum beantragen wir heute, die Richtlinien zu entfristen und ihre Geltung auf Dauer zu sichern.
Und natürlich haben wir uns auch den Zusatzantrag der LINKEN angeschaut und dabei, ehrlich gesagt, ein bisschen gestaunt, denn Ihr Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeutet faktisch kaum etwas anderes, als dass die Stadt für ihren
Bereich eine eigene Leiharbeitsfirma einrichtet. Anders ginge es bei der Fülle an verschiedenen Tätigkeiten, die in den Behörden und Unternehmen der Stadt anfallen, gar nicht. Und innerhalb von Arbeitsbereichen gibt es entsprechende Vertretungsund Springerreserven längst, sonst wäre der Bedarf an Leiharbeit um ein Vielfaches höher. Das ist wirklich kein sinnvoller Schritt, sondern eher Ausdruck dessen, dass die Links-Fraktion es auch bei Arbeitnehmerthemen kaum über sich bringt, einem guten rot-grünen Vorschlag ohne Wenn und Aber zuzustimmen.
Wir gehen weiter auf dem Weg für gute Arbeit in Hamburg und wir bitten Sie, mitzukommen und diesen Antrag zu unterstützen.
Christiane Schneider, Sie haben jetzt zum wiederholten Male diese aus Ihrer Sicht rechtsstaatlich problematische Situation in Entenwerder angesprochen. Sie wird mit aufgearbeitet werden in diesem Sonderausschuss, insofern will ich auf die rechtliche Frage nicht eingehen. Aber ich möchte Sie einmal fragen: Wenn all diese Zelte dort zugelassen worden wären von der Polizei – und die Anmelder waren dieselben, die im Stadtpark Zelte aufstellen wollten, und es waren dieselben, die im
Nachhinein im Volkspark Zelte angemeldet hatten –, was wäre eigentlich passiert, wenn es danach zu einer Räumung der schon aufgestellten Zelte gekommen wäre, weil die Verfügung rechtmäßig zustande gekommen war? Was hätten Sie dann gesagt, wenn die Zelte dort gewesen wären und die Polizei hätte sie nachträglich wieder räumen müssen? Das wäre eine sehr viel weitere Eskalation gewesen als das, was jetzt durch das Handeln der Polizei zustande gekommen ist.
Ich wollte nur wissen: Hat die Links-Fraktion eine inhaltliche Position zu G20?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Sonntagsfrieden ist ein Grundsatzthema. Wir reden über ein Verfassungsgebot unseres Grundgesetzes, denn das Bundesverfassungsgericht hat 2009 festgestellt, dass die Sonntagsruhe erstens Ausdruck des Sozialstaatsprinzips nach Artikel 20 Grundgesetz sei, zweitens schütze die Sonn- und Feiertagsgarantie nicht nur die Religionsfreiheit, sondern fördere darüber hinaus die physische und psychische Regeneration und die körperliche Unversehrtheit entsprechend Artikel 22 Grundgesetz, drittens diene sie dem Schutz von Familie und Ehe nach Artikel 6 Grundgesetz sowie viertens ebenfalls der Vereinigungsfreiheit der Gewerkschaften nach Artikel 9 Grundgesetz. Schließlich kann ihr ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze setzt und dem Menschen um seiner selbst willen dient. Ihr kommt mithin eine
erhebliche Gestaltung der Teilhabe im Alltag und in der gelebten Demokratie zu.
Wer also, wie heute die FDP zum wiederholten Mal, versucht, dieses Verfassungsgebot der Sonntagsruhe durch einen Paradigmenwechsel zugunsten eines Vorrangs der vollständigen Kommerzialisierung infrage zu stellen,
der stellt sich gegen ein zentrales Element der Ordnung und Verfasstheit unserer Gesellschaft, das für unser Zusammenleben konstitutiv ist.
Diesem Ansinnen stellen wir uns mit diesem Antrag zusammen mit einer breiten Mitte des Hauses entgegen. Dabei wissen wir alle, dass es bei der Sonntagsöffnung in der Hamburger Bevölkerung unterschiedliche Meinungen gibt. Die einen möchten an mehr Sonntagen einkaufen und die anderen möchten überhaupt keine Sonntagsöffnungen. Der Hamburger Sonntagsfrieden war und ist ein Ausgleich dieser unterschiedlichen Interessen in unserer Stadt. Er ist zugleich eine kulturelle Errungenschaft und gründet auf einer langjährigen Übereinstimmung zwischen Stadt, Kirchen und den Bezirken.
Der Sonntag ist eine lebensnotwendige Atempause. Er stellt den Menschen in den Mittelpunkt; Maschinen, vom Fließband bis zum Notebook, brauchen keine Erholungspausen, sie laufen rund um die Uhr und geben das Tempo vor. Der Sonntag begrenzt die Verzweckung unseres Lebens, denn was auf den ersten Blick als ein Mehr an Freiheit erscheinen mag, würde sich sehr schnell als ein Weniger an Freiheit erweisen. Der Sonntag würde rasch zum Alltag werden und der freie Ruhetag für die Menschen und die Stadt wäre weg. Das wollen wir nicht. Für uns verkörpert die Sonntagsruhe die Freiheit des Menschen von einer rein ökonomisch orientierten Lebensweise, und wir wollen, dass das so bleibt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Praxis von Sonntagsöffnungen in Deutschland im November 2015 mit einem Grundsatzurteil neue und strenge Grenzen gesetzt. Mit einem Jazztrio im Foyer der Europa Passage oder einem Winterzauber im Hanseviertel ist es also nicht mehr getan. Serienweise hat es in anderen Städten Urteile gegeben, die die geplanten Öffnungen gekippt haben. Mit der Vorgabe, dass der Veranstaltungsanlass mehr Besucher anziehen muss als die Sonntagsöffnung, sind alle Beteiligten in der Pflicht, sich auf diese veränderte Situation neu einzustellen. Die Kirchen und die Gewerkschaften in unserer Stadt haben das
getan. Sie sind nicht zum Gericht gelaufen und haben Klage eingereicht, wie es in vielen anderen Städten der Fall war, sondern haben Vertreter von Verbänden und Parteien zu zwei Fachgesprächen eingeladen – auch einen juristischen Experten, der für die Gewerkschaft ver.di bereits mehrere Urteile gegen gesetzwidrige Sonntagsöffnungen erstritten hat. Das ist großartig, und ich danke den Vertretern von Kirchen und Gewerkschaften, aber auch der Handelskammer ausdrücklich für ihre Gesprächsbereitschaft in dieser Frage.
Das Ergebnis des Dialogs und vieler Gespräche und Beratungen ist der heute vorliegende Antrag. Wir wollen damit den Hamburger Sonntagsfrieden auf eine neue Stufe stellen und zugleich rechtssicher machen. Wir wollen das Verfassungsgebot der Sonntagsruhe dabei nicht als einschränkende Fessel verstehen, sondern als Herausforderung zu einer neuen Stadtkultur,
in der der Einzelhandel den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur Konsumerlebnis anbietet, sondern auch mit besonderen Themen und Bereichen des Zusammenlebens in unserer Stadt vertraut macht.
Mit unserem Antrag tragen wir damit ein Stück weit zur Befriedung der Stadt bei. – Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch ein Wort an die Einzelhändler richten, bei denen es manche Befürchtungen gibt – es ist schon gesagt worden –, dass unser Konzept zu Einschränkungen ihrer künftigen Möglichkeiten führen könnte. Wir sind davon überzeugt, dass das Gegenteil der Fall ist. Erstens ist ziemlich klar – auch das ist schon gesagt worden –, dass die bisherige Praxis der Sonntagsöffnung in Hamburg den verschärften rechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Zweitens rechtfertigen Großveranstaltungen immer nur Sonntagsöffnungen in deren räumlichem Einkaufsumfeld und nicht in der gesamten Stadt. Und Drittens sind die genannten Themensonntage in unserem Antrag alle als Anlass für stadtweite, dezentrale Kooperationen mit dem Einzelhandel sehr gut geeignet, da sie jeweils über Hunderte von in der Stadt verteilte Standorte verfügen.
Zum Beispiel der Themenbereich Inklusion und Integration. Allein in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf gibt es 180 Standorte. Die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen beheimatet 60 Mitglieder, die alle jeweils sehr viele eigene Standorte haben, und es gibt Hunderte Initiativen für Migration und Integration. Dies gilt auch bei den anderen Themen, die wir genannt haben. Von daher ist es gerade ein Nutzen angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen, dass wir diese Themen setzen und dadurch eine Kooperation zwischen den Einzelhändlern vor Ort mit den dortigen Trägern herbeiführen.
Die Handelskammer hat in den Gesprächen angekündigt, direkt nach der Sommerpause zu einem Workshop einzuladen, in dem die Umsetzung dieses Konzepts gemeinsam beraten wird. Wir sind bereit, dort über die Spielräume der einzelnen Themen zu beraten und die bisherigen Erfahrungen einzubeziehen. Aber eins muss klar sein: Die Gerichte wollen den Vorrang der Öffnung beseitigen. Das müssen auch die Einzelhändler sehen. Der rechtliche Rahmen, der durch das Verfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht gesetzt wurde, muss eingehalten werden. Die beste Möglichkeit dazu ist eine enge dezentrale Kooperation zwischen dem Einzelhandel und den kulturellen, sportlichen und karitativen Trägern des Gemeinwohls in den Stadtteilen, verstärkt durch die öffentliche Wirkung eines gemeinsamen Themas in der ganzen Stadt. Dafür schaffen wir mit diesem An
trag heute eine gute Grundlage, und wir bitten Sie um Ihre Zustimmung. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit ist kurz. Das Ergebnis der SPD aus der Beratung im Sozialausschuss lautet: Reden wir nicht länger darüber, ob die G20 hier tagen dürfen oder nicht, sondern reden wir endlich darüber, um welche Inhalte es dabei geht und gehen soll, zum Beispiel für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg und weltweit. Reden wir über die Forderungen der internationalen Gewerkschaften als Labour20, gerechte und faire Arbeitsbedingungen weltweit, und die Verantwortung der G20-Staaten, der Regierungen und der Konzerne dafür. Unterstützen und reden wir über die Forderung, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter, die in Indien und Bangladesch Baumwolle pflücken und unsere T-Shirts nähen, dafür faire Löhne bekommen, von denen sie leben können.
Reden wir darüber, dass sie bei ihrer Arbeit geschützt sind statt gefährdet durch Gifte und marode Bauten und dass endlich ihre Rechte respektiert werden, sich in Gewerkschaften zu organisieren und für ihre Interessen zu kämpfen. Genauso die Arbeiterinnen und Arbeiter, die in China unsere Handys zusammenbauen oder in Lateinamerika oder Vietnam unseren Kaffee produzieren oder, oder, oder. Unterstützen wir die Forderung an die G20, dass überall entlang der globalen Lieferketten mindestens die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisationen eingehalten werden, dass Mindestlöhne gelten und begrenzte Arbeitszeiten statt unbegrenzter Ausbeutung.
Als SPD und als rot-grüne Koalition stehen wir für gute Arbeit in Hamburg und in Deutschland, aber wir wollen das nicht nur für uns, sondern wir wollen es für alle Menschen auf der ganzen, auf der einen Welt.
G20 ist eine gute Gelegenheit, den global Verantwortlichen mit Nachdruck zu sagen, was wir von ihnen erwarten. Wir sollten das gemeinsam nutzen.
Also auf zur "Protestwelle" auf die Alster am 2. Juli und "Haltung zeigen" am 8. Juli.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Stöver, Sie haben den Versuch unternommen, den schon Herr Peiner Ende des letzten Jahres mit einem Artikel im "Hamburger Abendblatt" gemacht hat: sich im Rahmen dieser Diskussion, die durch den "Spiegel" entfacht worden ist, nachträglich zu rechtfertigen. Sie haben den Versucht gemacht, das auch hier noch einmal zu tun. Deswegen will ich unsere Position in dieser Frage gern noch einmal deutlich machen.
"Der Spiegel" hat recht. Der Verkauf der Hamburger Krankenhäuser an Asklepios ist ein Lehrstück misslungener Privatisierung, und das in mehrfacher Hinsicht. Erstens war die Privatisierung ein Schlag gegen die Demokratie. Mehr als drei Viertel der Wählerinnen und Wähler haben gegen den Verkauf gestimmt. Finanzsenator Peiner und seinen Politzögling Ole von Beust interessierte das nicht, sie diskreditierten es als eine Bauchabstimmung. Wie flexibel von Beust mit Volkes Stimme umging, konnte man dann unter Schwarz-Grün verfolgen. Dort wurde eine Kehrtwende um 180 Grad vollzogen und die Verbindlichkeit bei Volksentscheiden in die Verfassung geschrieben – mit Zustimmung desjenigen, der sie vorher negiert hat. Das ist der erste Skandal, der damals passiert ist.
Zweitens war die Privatisierung ein Anschlag auf den Hamburger Haushalt. Unter dem Strich wurde der LBK verscherbelt, mit riesigen negativen Nebenwirkungen für die Hamburger Steuerzahler. Wir haben es 2004 in den öffentlichen Anhörungen der Bürgerschaft gehört, und in einem zehnseitigen Brief wurden die Abgeordneten angeschrieben. "Der Spiegel" hat jetzt nach zwölf Jahren alles richtig recherchiert. Zitat:
"Asklepios zahlte nur 19 Millionen Euro aus vorhandenem Vermögen, für Kliniken, die heute rund eine Milliarde Euro wert sein dürften."
Besonders skandalös: Erst redet Peiner den LBK systematisch schlecht – Fass ohne Boden –, dann schenkt er Asklepios die Pensionslasten ausgeschiedener Mitarbeiter und legt noch 60 Jahre Pacht- und Mietfreiheit und Millionen Euro aus der Stadtkasse für die Rückkehrer obendrauf – ein genialer Deal zum Vermögensaufbau des Milliardärs große Broermann und eine kalte Enteignung der Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Drittens war die Privatisierung ein Anschlag auf die Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Die Behauptung von Dr. Peiner im "Hamburger Abendblatt", es gäbe keine Geheimabsprachen und die Verträge hätten immer offengelegen, ist schlicht falsch. Alle Beteiligten wissen das. Als einziges Motiv dafür fällt einem bei gesundem Menschenverstand nur ein, dass der damalige CDUSenat und die Asklepios-Spitze mit diesen Absprachen das Licht der Öffentlichkeit scheuten und scheuen. Und warum haben sie es gescheut? Bis heute ist es nicht offengelegt worden, weil sie Angst davor haben, dass klar wird, dass sie einen schlechten Deal gemacht haben und dass sie Regelungen verabredet haben, die, wenn sie öffentlich würden, von allen als das bezeichnet würden, was sie sind: ein eindeutiger Skandal.
Viertens war die Privatisierung ein Anschlag auf die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen. In der Sekunde, in der Asklepios die 24,9 ProzentMehrheit geschenkt bekamen, trat sie aus dem städtischen Arbeitgeberverband AVH aus und verkündete, sie wolle die Einkommen der Beschäftigten in einem sogenannten Haustarifvertrag um bis zu 30 Prozent senken. Das wurde begleitet durch die Beendigung wesentlicher Beteiligungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und getoppt durch die Verlagerung der wesentlichen Entscheidungsrechte aus dem paritätisch besetzten Aufsichtsrat in die Gesellschafterversammlung ohne Arbeitnehmervertreter – ein Armutszeugnis für das zweitgrößte Unternehmen unserer Stadt. Erst durch jahrelange Tarifkämpfe und Streiks hat der organisierte Teil der Belegschaft wieder das frühere Tarifniveau erreicht und zieht durch hochkompetente Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat die Leitungsebene regelmäßig in die Verantwortung. Das ist ein Zeichen für den Umgang mit Mitbestimmung. Das ist unter aller Kanone, und das ist heute noch der Fall. Die Aufsichtsräte mit den Arbeitnehmervertretern haben kein Recht, die Positionen mitzubestimmen, die dort normalerweise in jedem öffentlichen Unternehmen unserer Stadt von ihnen mitbestimmt werden. Auch das ist ein Beispiel dafür, wie hier mit Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung umgegangen worden ist.
Dann mache ich erst einmal Schluss.
Ich frage Sie einmal, ob Ihnen bekannt ist, dass diese beiden Aushandlungen, von den Netzen und vom LBK, total gegensätzlich waren und nicht genau gleich. Allein in der Frage der Mitbestimmung, aber auch in der Frage, welche Verträge, bevor der Abschluss vorhanden war, der Gesellschaftervertrag vorhanden war, ausgehandelt wurden. Da ist bei den Netzen alles vorher verhandelt worden und man hatte eine Situation, die quasi wie 50,1 Prozent aussah,
während es umgekehrt so war, dass beim LBK alle Rechte hinten heruntergefallen sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gewerkschaft ver.di hat in Deutschland über 2 Millionen Mitglieder in 79 Bezirken, einer davon trägt die Bezeichnung Region Niedersachsen Süd-Ost. In diesem Bezirk haben sich einige Kollegen von solchen Provokateuren wie dem Abgeordneten Nockemann dazu verleiten lassen,
über das Ziel hinauszuschießen, und versucht, den Einfluss und das Auftreten von Rechtspopulisten in Betrieben aufzudecken und zu begrenzen, leider mit unangemessenen Methoden.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Halten Sie sich bitte an den parlamentarischen Sprachgebrauch. Danke.
– Mache ich.
Das ist am Freitag, den 24. März, öffentlich bekanntgeworden und am Samstag, den 25. März, haben sich alle ver.di-Landesleiter, der Gewerkschaftsrat, der Bundesvorstand mit Frank Bsirske an der Spitze, bundesweit von dieser Aktion distanziert
und alle entsprechenden Veröffentlichungen eingesammelt und gelöscht. In der Pressemitteilung mit der Überschrift "Die Auseinandersetzung muss po
litisch geführt werden", heißt es unter anderem, eine solche Methode werde bei ver.di nicht toleriert.
Das alles ist natürlich auch der AfD bekannt. Und ich sage hier in aller Deutlichkeit an die Adresse der AfD, genauso läuft es in einer demokratischen Organisation, wenn ein Fehler erkannt wird: Selbstkritik und öffentliche Korrektur. Und niemand in ver.di oder in einer anderen Gewerkschaft in Deutschland muss sich von den Abgeordneten einer Partei, die einen Nazi wie Höcke in ihren Reihen und einen Gauland in ihrem Vorstand hat, Stasi-Methoden vorwerfen lassen.
Das ist eine billige und durchsichtige Nummer, kehren Sie einmal den Dreck vor Ihrer eigenen Tür weg, anstatt auf andere Schmutz zu werfen.
Sie sind gar nicht dran im Moment.
Und was haben Sie sich eigentlich dabei gedacht, wenn Sie in Ihren Veröffentlichungen und auf Ihrer Facebook-Seite zur Kritik der Bürgerschaftspräsidentin an Ihrer Antragseinreichung immer darauf hinweisen, dass Frau Veit ver.di-Mitglied ist? Diese unterschwellige, aber offensichtliche Unterstellung von parteilichem Verhalten ist in meinen Augen eine Unverschämtheit gegenüber unserer Präsidentin Carola Veit. Sie ist eine demokratische, unabhängige und überparteilich anerkannte Persönlichkeit an der Spitze unserer Bürgerschaft.
Und Frau Veit braucht in ihrer Amtsführung keinen Nachhilfeunterricht, schon gar nicht von der AfD.
Noch eine grundsätzliche Bemerkung an die Adresse der AfD. Die Gewerkschaften gehören in Deutschland seit 170 Jahren zu den Vorkämpfern der Demokratie und in der Tradition von August Bebel zu den tragenden Kräften in den deutschen Parlamenten. Auch in diesem Hause hat es immer viele Abgeordnete gegeben, die auch Mitglied einer Gewerkschaft sind oder waren. Sie haben für Verbesserungen für die arbeitenden Menschen gestritten und sich zumeist auch dadurch hervorgetan, dass sie rechtspopulistischen Kräften klar politisch entgegengetreten sind, zu Zeiten von Schill genauso wie heute gegenüber der AfD.
Also kümmern Sie sich lieber um die Mitgliedschaft Ihres Fraktionsmitglieds Dr. Alexander Wolf in der rechten Burschenschaft Danubia, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, anstatt mit der Giftspritze in Ihren Medien und hier in der Bürger
schaft die Gewerkschaften zu mobben und zu diskreditieren.
Für diesen Versuch gibt es nämlich eine alte deutsche Redensart und die lautet: Was juckt es eine Eiche, wenn sich eine Sau an ihr reibt.
Ich wollte das doch in ruhigem Ton gern noch einmal nachfragen. Sie erwecken hier den Eindruck, als ob es eine Bedrohung sei und man Angst davor haben müsse, wenn Leute auf die Straße gehen. Das ist ein Grundrecht. Viele von uns, auch Sie, haben oft auf der Straße demonstriert. Warum sagen Sie zu Abgeordneten dieser Bürgerschaft, sie würden noch ihr blaues Wunder erleben, weil Leute auf die Straße gehen? Können Sie das noch einmal erklären?
Okay, ich werde mich bemühen. Aber Sie haben meine Frage nicht wirklich beantwortet. Ich habe Ihnen nicht unterstellt, dass Sie mit dem blauen Wunder Gewalt meinen, sondern ich habe Sie gefragt, was Sie damit meinen.
Vielleicht sagen Sie einfach noch einmal, was Sie damit meinen, wenn Sie Abgeordneten dieses Hauses gegenüber sagen: Sie werden Ihr blaues Wunder erleben. Damit unterstelle ich nicht, dass Sie Gewalt anwenden wollen. Aber was ist denn das blaue Wunder?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rentenpolitik ist ein Thema von zentraler politischer Bedeutung, und darum hat die SPD in der Großen Koalition auf Bundesebene bereits mehrere Reformschritte durchgesetzt, die zu mehr Rentengerechtigkeit führen. Bundessozial- und Arbeitsministerin Andrea Nahles hat seit einigen Monaten mit allen relevanten Akteuren, gerade auch mit den Gewerkschaften, einen intensiven Rentendialog geführt. Sie hat angekündigt, noch in diesem Monat ihre Reformvorschläge öffentlich vorzustellen. Da ist es weder zielführend noch erforderlich, jetzt in der Hamburger Bürgerschaft eine eigenständige Bundesratsinitiative starten zu wollen, zumal der Bundesrat an der Bundesgesetzgebung beteiligt werden wird. Das weiß im Übrigen auch DIE LINKE, und darum werden wir den Antrag, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, ablehnen.
Gleichzeitig will ich aber auch feststellen, dass in dem Begründungsteil des Antrags der LINKEN viele Feststellungen enthalten sind, die wir teilen. Wenn wir wollen, dass die Rente auch in Zukunft für ein Leben in Würde im Alter reicht und wenn wir wollen, dass auch die heute Jüngeren auf eine gute Rente vertrauen können, und das wollen wir, dann müssen wir das Problem der wachsenden Altersarmut ernst nehmen und weitere Reformen bei der Rente einfordern.
Zwei Ursachen sind im Wesentlichen für die wachsende Altersarmut verantwortlich: zum einen Niedriglöhne, prekäre Jobs und unstete Erwerbsbiografien. Dagegen haben wir auf Bundesebene den Mindestlohn und weitere Maßnahmen für gute Arbeit durchgesetzt wie zum Beispiel die
Missbrauchsbeseitigung bei der Leiharbeit und die Stärkung der Tarifbindung durch eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Und wir werden im Bundestagswahlkampf für weitere Maßnahmen streiten, zum Beispiel die Begrenzung von Befristungen und die Beseitigung von sachgrundlosen Befristungen so, wie wir es hier in Hamburg begonnen haben. Zum anderen das Absenken des Rentenniveaus durch die veränderte Rentenformel, deren Kompensation durch die Riester-Rente nicht wirklich funktioniert hat: Auf diese Weise ist die gesetzliche Rentenversicherung, die sich seit 125 Jahren als verlässliches System bewährt und den Menschen eine Altersversorgung gesichert hat, auf die schiefe Ebene geraten. Die Hoffnung, die Lücken über den Kapitalmarkt schließen zu wollen, hat sich nicht erfüllt. Diese Entwicklung muss jetzt gestoppt werden.
Die aktuelle gesellschaftliche Debatte zeigt, dass es viele widerstrebende Interessen gibt. Darum ist es gerade Aufgabe der Volksparteien, zwischen Jung und Alt, zwischen Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zwischen Versicherten und Rentenbeziehern und übrigens auch zwischen erwerbsgeminderten Beschäftigten und solchen, die gern länger arbeiten wollen, einen gerechten Interessenausgleich zu finden. Diese Aufgabe hat sich Andrea Nahles vorgenommen, und ich habe großes Vertrauen, dass sie einen klugen Vorschlag für ein Rentenkonzept vorlegen wird, in dem, wie auch bei den Löhnen, eine Haltelinie nach unten eingezogen werden wird.
Wir fangen beim Thema Rente übrigens in dieser Bundesregierung nicht bei null an. Seit 2013 hat die SPD in der Großen Koalition bereits einiges erreicht, wie zum Beispiel die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren, die Mütterrente, die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und den flexiblen Übergang in den Ruhestand mit dem Einstieg in die Flexi-Rente. Und ohne die Blockade des Koalitionspartners hätten wir bereits heute die gemeinsame Erwerbstätigenversicherung mit selbstständigen Beamten und Abgeordneten, die solidarische Lebensleistungsrente als Haltelinie und die weitere Reduzierung oder Abschaffung der Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente.
Neben all diesen Reformschritten ist unser Ziel die Stabilisierung des Rentenniveaus, damit die Rente für alle reicht, heute und morgen. Für die Gewerkschaften sind insbesondere die Stärkung und der Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ein zentraler Baustein für ein zukunftsfähiges Rentenkonzept. Sie ist die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente und kann über Tarifverträge die unterschiedlichen Belastungen und Anforderungen in
verschiedenen Branchen differenziert abbilden. Das unterstützen wir ausdrücklich.
All diese Maßnahmen und Forderungen zeigen, dass wir als SPD längst dabei sind, zusammen mit den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Kräften an den notwendigen Reformen für eine sichere und gerechte Rente zu arbeiten, eine besondere Hamburger Bundesratsinitiative ist dafür nicht erforderlich. – Schönen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 6. Januar dieses Jahres lautete eine Überschrift in der Tagesschau – Zitat –:
"Die AfD im Blick des Verfassungsschutzes".
Sie kennen alle die Redewendung: Den Bock zum Gärtner machen. Das bedeutet, dass man jemandem die Pflege einer Sache anvertraut, der gleichzeitig dieser Sache schadet. Genau damit haben wir es bei diesem Antrag zu tun, eine rechtspopulistische Partei mit deutlichen Verbindungen zum Rechtsextremismus, deren Funktionäre mittlerweile selbst vom Verfassungsschutz beobachtet werden, will sich als Hüterin unserer Verfassung und ihres Schutzes aufschwingen.
Wer der AfD diese Aufgabe übertragen will, der macht wirklich den Bock zum Gärtner.
Wir leben in Deutschland und in Hamburg in einem Rechtsstaat, und unsere freiheitliche Verfassung wird weltweit geachtet. Durch diese Verfassung werden auch die Grundrechte der Versammlung zur Meinungsfreiheit geschützt. Gesetzesverstöße werden durch unsere demokratische Polizei verfolgt und durch unabhängige Gerichte verurteilt. Alle Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Parteien werden dabei gleich behandelt. Wir haben keinen Nachhilfeunterricht nötig durch die AfD.
Die konkreten Fragen und Vorwürfe der AfD in ihrem Antrag wurden vom Senat in den Antworten auf die Schriftliche Kleine Anfrage, die hier schon dargestellt worden ist, Punkt für Punkt abgearbeitet. Der Bedarf einer Veränderung der Förderrichtlinien ergibt sich daraus nicht. Die AfD sollte diese Forderung auch tunlichst nicht weiter erheben, denn sonst läuft sie Gefahr, Opfer ihrer eigenen Initiative zu werden.
Im Vortext des AfD-Antrags wird gefordert, dass die VVN-BdA das Kulturzentrum LOLA in Bergedorf nicht mehr nutzen dürfe. Dazu von mir ein paar konkrete Anmerkungen.
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und der Antifaschisten wurde 1946 auch in Hamburg von Überlebenden der faschistischen Haftstätten und Konzentrationslager und von Frauen und Männern aus dem antifaschistischen Widerstand gegründet. Man muss nicht jede ihrer heutigen politischen Positionen teilen, aber der Aufklärungsarbeit der VVN gegen das Vergessen und gegen neonazistische Tendenzen mit ihrer Ehrenpräsidentin Esther Bejarano, der am 26. April 2012 hier im Rathaus vom Ersten Bürgermeister das Große Bundesverdienstkreuz verliehen wurde, gebührt Respekt und Anerkennung, und es ist zum Fremdschämen,
wenn eine Partei in diesem Hause versucht, diese hoch angesehene Zeitzeugin mit ihrer antifaschistischen Organisation für Ihre demokratiefeindliche Propaganda zu instrumentalisieren.
Als zweite, vermeintlich linksextreme Organisation führt die AfD die Marxistische Abendschule an. Ein Verein, der Lesekurse zu so verfassungsfeindlichen Autoren wie Kant, Adorno und auch Karl Marx anbietet, einem nach wie vor wichtigen Ökonomen in der Geschichte der Volkswirtschaftslehre. Man muss nicht Marxist sein, um diesen Schuss mit Kanonen auf Spatzen als Ablenkungsversuch von der eigenen Extremismusanfälligkeit zu durchschauen. Das ist durchsichtig und peinlich zugleich.
Dieser Antrag zeigt deutlich, die AfD hat zurzeit große Mühe, ihren gleitenden Übergang in den Rechtsextremismus zu verschleiern.
An der Grenze auf Kinder schießen lassen, völkische Sprüche machen über den – Zitat –
"lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp"
und den Bevölkerungsüberschuss Afrikas. Die NPD-Parole vom Fremdsein im eigenen Land übernehmen, Jérôme Boateng als schlechten Nachbarn bezeichnen, Willy Brandt
als Heimatverräter diskreditieren, den Hamburger Senat im Internet mit der SA vergleichen und so weiter und so weiter, und jetzt der Vorwurf gegen den Senat, er würde Bürgerhäuser und Stadtteilkulturzentren durch Linksextremisten unterwandern lassen.
Für uns ist klar, wir werden solche durchsichtigen Profilierungsversuche der AfD wie diesen Antrag auch weiterhin nicht durchgehen lassen. Wir machen den Bock nicht zum Gärtner. Demokratie und Rechtsstaat sind bei uns in guten Händen, aber sicher nicht bei der AfD. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es tut mir leid, Herr Nockemann, einmal möchte ich doch noch gern einen Satz zu dem sagen, was Sie eben über Esther Bejarano gesagt haben, nämlich dass sie eine Privatperson sei, die da mitarbeitet. Ich habe vorhin die VVN-BdA charakterisiert, um was für eine Organisation es sich dabei handelt.
Es ist nicht nur Esther Bejarano, sondern es gibt teilweise noch sehr, sehr viele Zeitzeugen, die die Zeit des Faschismus miterlebt haben. Diese Privatperson, die hier mitarbeitet und die das Bundesver
dienstkreuz erhalten hat, ist eine Person, die fast jeden Tag mit ihren 91 Jahren auch heute noch in Schulklassen davon erzählt, was sie erlebt hat, als sie im KZ Ausschwitz dem Mädchenorchester sozusagen zugeordnet war, und dass sie dadurch überleben konnte. Ich lasse es einfach nicht zu, dass Sie in Ihre Argumentation diese Privatperson, die hier mitarbeitet, in dieser Art und Weise einordnen, weil ich sie persönlich kenne und weil ich glaube, das darf man hier nicht zulassen. Sie leistet für unsere Stadt eine sehr, sehr zentrale, wichtige Aufgabe gegen das Vergessen, und die lasse ich mir nicht von Ihnen diskreditieren, indem Sie sie für Ihre Argumentation hier zuordnen.
Herr Nockemann, Sie wissen, dass heute der 9. November ist? Dass heute Nachmittag von der VVN organisiert an der früheren Carlebach-Synagoge, die zerstört worden ist, eine Veranstaltung, eine Mahnwache abgehalten worden ist, bei der das gesamte Spektrum der Hamburger Antifaschisten von der Universität über die verschiedensten Organisationen und Parteien anwesend war? Ich sage Ihnen noch einmal, wenn Sie weiterhin die VVN in dieser Art und Weise in die Argumentation des Linksextremismus,
den Sie diskreditieren wollen, einbeziehen, dann ist das nicht in Ordnung, und das will ich Ihnen einfach nicht durchgehen lassen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hamburg wird zur Stadt der guten Arbeit, das ist seit 2011 eines der zentralen Ziele und Projekte unserer Politik. Wir wollen, dass die Menschen nicht nur gern in Hamburg leben, wohnen und ihre Kinder zur Schule schicken, sondern wir wollen auch, dass sie gern hier arbeiten, weil die Arbeit gerecht entlohnt zu fairen und guten Bedingungen gestaltet ist.
Gute Arbeit bedeutet für uns im Einklang mit den Gewerkschaften, dass sie gerecht entlohnt ist, tarifgebunden, in der Regel unbefristet und mit klaren Arbeitszeiten und zu gesunden Arbeitsbedingungen. Sie ist mitbestimmt und eigenverantwortlich. Sie ist familienverträglich und findet im Rahmen einer fairen, kollegialen Arbeitskultur statt. Sie bietet Chancen der Entfaltung, der beruflichen Weiterentwicklung und Weiterbildung und sie begrenzt und überlagert nicht die freie und Familienzeit durch ständige Online-Bereitschaft.
Alles zusammen bedeutet, gute Arbeit ist Arbeit mit Wert und Würde. Sie ist der Kern der sozialen Marktwirtschaft und der sozialen Demokratie und sie gehört seit über 150 Jahren zu den Grundwerten der Sozialdemokratie.
Die Rahmenbedingungen für die Arbeitswelt im Ganzen sind durch Bundesgesetze geregelt, aber wir können in Hamburg dennoch Impulse geben und beispielhafte Maßstäbe setzen, indem wir bei der Gestaltung der Arbeitsplätze im Einflussbereich der Stadt vorangehen. Das haben wir seit 2011 durch eine Reihe von Entscheidungen getan, die für Hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wesentliche Verbesserungen gebracht haben. Wir haben, um nur die wichtigsten Punkte zu nennen, lange vor der Bundesebene in Hamburg den Mindestlohn für alle Beschäftigten im Einflussbereich der Stadt eingeführt. Wir haben durchgesetzt, dass Leiharbeit und Werkverträge in unserem Einflussbereich sehr restriktiv gehandhabt werden, so wie es der Bundestag nun auch beschlossen hat. Wir haben das Vergabegesetz so reformiert, dass die öffentliche Auftragsvergabe zwingend an Tariftreue und Mindestlohn gebunden ist. Wir haben die Verschlechterungen der CDUSenate im Personalvertretungsrecht korrigiert und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst vorbildhaft ausgebaut. Wir haben die vollständige Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamtinnen und Beamten wiederhergestellt und garantiert. Wir haben mit dem neuen Gleichstellungsgesetz die Gleichstellung der Frauen im Arbeitsleben gestärkt. Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Und wir haben nicht zuletzt
den Sonntagsfrieden für die vielen Beschäftigten im Einzelhandel und als kulturelles Gut für die ganze Stadt verteidigt und garantiert. Diese Beispiele zeigen: Gute Arbeit ist kein Zustand, sondern ein ständiger Prozess, und dabei ist es nicht egal, wer regiert.
Nun gehen wir als rot-grüne Koalition gemeinsam ein weiteres wichtiges Thema an, das auch die Gewerkschaften zu Recht ins Zentrum ihrer Anforderungen an gute Arbeit in Hamburg gestellt haben, nämlich die Begrenzung der befristeten Arbeitsverhältnisse. Insgesamt sind unbefristete Arbeitsverträge in der deutschen Arbeitswelt noch immer die Regel, doch bei den neu abgeschlossenen Verträgen sind mittlerweile auch über 40 Prozent befristet und von diesen jeder zweite ohne sachlichen Grund.
In Hamburg als Dienstleistungs- und Wissensmetropole ist der Anteil befristeter Jobs mit 12,5 Prozent insgesamt sogar überdurchschnittlich hoch. Auch der öffentliche Sektor bildet hier keine Ausnahme, wie eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt. Die Möglichkeiten dazu sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Danach sind Befristungen beliebiger Dauer aus einer Reihe sachlicher Gründe zulässig, vor allem bei Vertretungen oder zeitlich begrenzten Bedarfen. Aber auch ohne die Angabe eines sachlichen Grundes sind Befristungen bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig, bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sogar bis zu fünf Jahren. Vor allem diese sachgrundlosen Befristungen haben zugenommen.
Warum sehen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften hierin eigentlich ein Problem? Schließlich bedeuten Befristungen ein Maximum an Flexibilität für das Personalmanagement der Betriebe. Doch für die Lebensrealität und die Zukunftsperspektiven der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten befristete Jobs vor allem Ungewissheit und Unsicherheit. Gerade bei kurzen und wiederholt aufeinanderfolgenden Befristungen ohne klare Perspektive auf Festanstellung bedeutet das oft eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität und auch eine Erschwerung der Lebensplanung vor allem im Hinblick auf Familie und Kinder. Das wollen wir ändern, denn für uns ist die Lebensqualität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien nicht weniger wichtig als die Flexibilitätsanforderungen der Betriebe und der Dienststellen.
Mit unserer Großen Anfrage haben wir als Erstes einen genauen und transparenten Überblick über das Ausmaß von Befristungen im Einflussbereich der Stadt erzielt. Dabei hat sich gezeigt, dass es in
weiten Bereichen des öffentlichen Dienstes, der öffentlichen Unternehmen und auch der Zuwendungsempfänger gar keine oder nur geringe Probleme mit Befristungen gibt und vor allem sachgrundlose Befristungen wenig vorkommen. Doch bei manchen Zuwendungsempfängern und öffentlichen Unternehmen wird von diesem Instrument bisher Gebrauch gemacht. Wir können in Hamburg kein Bundesgesetz ändern, aber mit unserem Antrag sorgen wir dafür, dass Befristungen im öffentlichen Sektor Hamburgs so weit wie möglich reduziert werden.
Alle Gründe kommen auf den Prüfstand und alle sachgrundlosen Befristungen werden nach sechs Monaten, also nach der üblichen tariflichen Probezeit, zwingend entfristet oder in eine begründete Befristung umgewandelt, sofern ein nachvollziehbarer gesetzlicher Sachgrund vorliegt. Damit wird die Möglichkeit, den Kündigungsschutz zu unterlaufen, faktisch beseitigt.
Hamburg wird damit ein weiteres Mal bundesweit vorangehen und eine Vorreiterrolle für gute Arbeit einnehmen – dies übrigens nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern auch der Unternehmen und des Standorts Hamburg insgesamt, denn attraktive Arbeitsbedingungen und gute Lebensperspektiven, vor allem für junge Familien, sind ein entscheidender Vorteil, wenn es darum geht, Fachkräfte für die Arbeit und das Leben in Hamburg zu gewinnen.
Zum Schluss noch ein Wort zum Zusatzantrag der Links-Fraktion. Er kommt natürlich nicht unerwartet, denn DIE LINKE mag es nun einmal nicht, wenn die rot-grüne Regierungsmehrheit fortschrittliche Anträge im Arbeitnehmerinteresse durchsetzt.
Es muss immer noch ein linker Zuschlag obendrauf. Der inhaltliche Unterschied zu unserem Antrag ist allerdings, dass die Links-Fraktion mit ihrem Zusatzantrag Bundesrecht außer Kraft setzen will, während wir die Anwendung des Bundesgesetzes regeln und begrenzen wollen. Es ist nun einmal so, dass die Änderung von Bundesgesetzen nicht durch Mehrheiten in der Hamburgischen Bürgerschaft stattfindet, sondern im Bundestag. Das hat die SPD bei den Verhandlungen zur Großen Koalition leider nicht geschafft, und wir werden bei der kommenden Bundestagswahl weiter dafür streiten.
Den dritten Punkt im Petitum des Zusatzantrags, nämlich das Verbot von Kettenbefristungen, halten wir allerdings für richtig, haben im Moment aber keine Anhaltspunkte für eine entsprechende Praxis gefunden. Sollte es sie geben, gehen wir davon aus, dass sie mit der Umsetzung unseres Antrags beendet werden. Wir lehnen daher den Zusatzantrag insgesamt ab.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit SPD und GRÜNEN wird Hamburg immer mehr zur Stadt der guten Arbeit. Heute setzen wir dafür einen weiteren Meilenstein. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Teilweise gibt es ein intellektuelles Niveau, das nicht mehr zu unterbieten ist. Frau Dutschke, was Sie hier vorgetragen haben, ist Manchester-Liberalismus der übelsten Sorte. Und wenn Sie das noch als Fortschritt bezeichnen, dann frage ich mich, wo wir hier leben.
Was der Bürgermeister gesagt hat, Herr Kruse, war völlig richtig.
Es geht nämlich nicht um Flexibilität gegen Unflexibilität, sondern es geht darum, zwischen der Flexibilität, die ein Unternehmen braucht, und der Flexibilität, die die Arbeitnehmer für ihr Leben brauchen, einen Ausgleich zu schaffen. Und dieser Ausgleich wird durch das, was wir hier korrigieren, richtig hergestellt. Daher lassen Sie einfach einmal die Polemik weg und denken Sie ein Stück darüber nach. Vielleicht haben Sie auch Kinder oder andere hier haben Kinder, die in Berufseinstiegssituationen sind, wo sie es teilweise über Jahrzehnte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen zu tun haben. Ob das der Preis sein soll für die Flexibilität der Unternehmen, das sollten Sie sich einmal fragen, wenn Sie in den konkreten Situationen selbst betroffen sind.
Herr Wolf, Sie haben meine Rede hier als eine Parteitagsrede klassifiziert. Da wünsche ich mir, dass Sie Ihre Rede auf dem nächsten Bundesparteitag der CDU halten. Die CDU war es nämlich, die im Koalitionsvertrag für die Große Koalition verhindert hat, dass das, was Sie gerade hier unterstützen wollen, Wirklichkeit wird. Gehen Sie dahin, halten Sie dort diese Rede und dann kommen wir vielleicht gemeinsam einen Schritt weiter.