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Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit der Drucksache 14/490 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf Drucksache 14/443 eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/490 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/490 einstimmig bei Zustimmung aller Abgeordneten angenommen ist.

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aus? Verhindert niCht der Datenschutz zuverlässige Informationen? Wie zuverlässig sind Steuer- und Banki:mstatistiken?

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von mir in wesentlichen Grundzügen skizzierte Umstellung des Finanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den neuen Rundfunkstaatsvertrag ist ein medienrechtliches und auch medienpolitisches Großprojekt. Es ist neben dem Brüsseler Beihilfekompromiss sicherlich die wichtigste medienpolitische Weichenstellung seit Jahren. Daher darf es auch keinen wundern, dass der zu erwartende praktische Vollzug uns und die damit beschäftigten Organisationen vor eine große Herausforderung stellt. So müssen beispielsweise bis 2013 über 40 Millionen Teilnehmerkonten umgestellt werden, damit wir künftig den Kontrollaufwand reduzieren und den Datenschutz verbessern können. Ich nehme allerdings heute schon wahr, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten und die GEZ alles unternehmen, um diese logistische Herausforderung zu stemmen. Ich sehe die Reform der Rundfunkfinanzierung gerade vor diesem Hintergrund auf einem guten Weg.

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Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/514 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der SPD-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

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genheit gibt, zu der Eintragung in die Denkmalliste Stellung zu nehmen, sondern es muss dem Eigentümer die Möglichkeit zur Erörterung, also zu einem Gespräch, eingeräumt werden. Auf Anregung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wird eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Denkmalliste im Internet geschaffen.

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Stellungnahme des Senats zum 22. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 22. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 15/472 zur Beratung und Berichterstattung an den Datenschutzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte um das Handzeichen!

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(Wolfgang Baasch [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! - Arno Jahner [SPD]: Es geht um Datenschutz!)

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Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme zum Vierten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG MV) – Drucksache 3/1358 –

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Da der Entwurf des Datenschutzgesetzes nunmehr in der Kabinettsabstimmung ist, sollte das Gesetzgebungsverfahren zügig durchgeführt werden. Natürlich sehen wir dabei die vom Landesdatenschutzbeauftragten benannten Knackpunkte, nämlich die geteilte Kontrollverantwortung für den öffentlichen und privaten Datenschutz zum einen sowie die Videoüberwachung zum anderen.

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Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 3/1130 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 3/1358 zur federführenden Beratung an den Petitionsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, an den Sozialausschuss sowie an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

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ne der wichtigsten Grundlagen für die zeitgemäße Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur. Vor diesem Hintergrund kommt der Entwicklung der Kommunikationsnetze zu sogenannten Netzen der nächsten Generation eine besondere Bedeutung zu. Das Saarland sieht als ein wesentliches Ziel dieser Technologieentwicklung gerade die Stärkung der Infrastruktur ländlicher Räume an. So können strukturell gleichmäßig entwicklungsfähige Lebensgrundlagen geschaffen werden, etwa für die Menschen und Unternehmen, die beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch zeitgemäße Telekommunikationsdienste unterstützen. Dabei bringt der Fortschritt viele Vorteile, aber auch neue Risiken mit sich. Insbesondere die fortschreitende Überwachung des Datenverkehrs in öffentlichen Netzen ist ein zweischneidiges Schwert: Auf der einen Seite dient sie dem Sicherheitsbedürfnis unserer Gesellschaft, auf der anderen Seite ist sie gleichermaßen eine Gefahr für den Datenschutz.

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Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Gestern ist in der Zeitung eine gute Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz in Bezug auf die Sicherungsverwahrung dokumentiert worden. Ich denke, dass das auch in weiteren Bereichen möglich ist. Auf der Basis insbesondere der Anhörung des Sachverständigen Professor Kinzig und der Landesbeauftragten für Datenschutz ist ein Abänderungsantrag beschlossen worden. Dieser beinhaltet im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und dient der Sicherstellung des gleichen materiellen Standards, wie er auch im Maßregelvollzug besteht. Die Eignung einer Einrichtung außerhalb des Saarlandes muss anhand der Vorschriften des eigenen Landesgesetzes gewährleistet sein. Eine Bezugnahme auf die Feststellung der Eignung durch ein anderes Bundesland soll nicht möglich sein.

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Nun zum Inhalt: Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung passt das ORB-Gesetz an die Bestimmungen des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages an und führt Bestimmungen aus, die notwendig sind, um technische Veränderungen und Modernisierungen einführen zu können. Es werden nun die im Staatsvertrag beschlossenen Regelungen in die Landesgesetzgebung, das heißt in das ORB-Gesetz, eingefügt. Inhalt sind die damals bereits diskutierten und beschlossenen Änderungen zum Jugendschutz. zur Werbung, zum Sponsoring. zur Eigenwerbung und zum Datenschutz.

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Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 1999

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Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 1999 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht nach § 27 Satz 2 BbgDSG

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Achter Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg

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Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile zuerst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Herrn Dr. Dix, für fünf Minuten das Wort.

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Als unabhängige Kontrollinstanz hat der Landesbeauftragte Verstöße gegen den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht festzustellen und gegebenenfalls zu beanstanden. Diese Aufgabe wird er auch weiterhin verantwortungsbewusst wahrnehmen. Das kann bedeuten, dass der Landesbeauftragte festgestellte Mängel öffentlich macht.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag befasst sich im Januar 2001 mit dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 1999. Der Bericht ist am 8. März 2000 ausgereicht worden. Die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Bericht haben wir am 20. Juli 2000 erhalten. An dieser Zeitfolge wird ein Problem deutlich: es ist im Innenausschuss wiederholt thematisiert worden: Es geht um eine möglichst zeitnahe Behandlung des Datenschutzberichtes, uni möglichst schnell auf die zahlreichen Probleme reagieren zu können, die auf dem sensiblen Gebiet des Datenschutzes aufgezeigt werden.

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Die PDS-Fraktion hält es für dringend geboten, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht den Rücken zu stärken. dass er seinen Aufgaben, unter anderem seiner Kontrollfunktion, weiter so konsequent und qualifiziert nachkommt, wie das bisher der Fall war, auch wenn es im Einzelfall wehtut. Damit wird letztlich ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im täglichen Leben den hohen Stellenwert hat, der ihm in der Landesverfassung eingeräumt wird. - Vielen Dank.

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Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um den Berichtszeitraum 1999. Der zeitliche Abstand zum Berichtszeitraum ist schon erwähnt worden. Deswegen lassen Sie mich zum Abschluss noch auf zwei aktuelle Fälle eingehen. Ich muss an dieser Stelle das anfängliche Lob für die gute Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ein klein wenig relativieren. Es geht um zwei Fälle, die vor kurzer Zeit in der Öffentlichkeit und im Innenausschuss diskutiert wurden.

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Der Erlass sieht eine weitere Verbesserung kooperativer und präventiver Polizeiarbeit vor - ein Ziel. für das wohl die Mehrheit in diesem Hohen Hause einsteht. Selbstverständlich kann sich die Polizei - ich sage das ganz ausdrücklich - nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen. für deren Einhaltung natürlich der Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist. Hier hätte es aber sicherlich auch andere Möglichkeiten gegeben. nämlich die, sich zunächst mit dem Ministerium des Innern zu beraten und erst dann an die Öffentlichkeit zu gehen.

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In vielen Fällen kommt es hierbei zur Kollision mit Rechtspositionen der betroffenen Bürger, welche deswegen int besonderen Maße schutzbedürftig sind. Dem soll der Datenschutz generell Rechnung tragen - im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich. Deswegen wird die Fraktion der Deutschen Volksunion alle Maßnahmen unterstützen, welche der Verbesserung des Datenschutzes im Interesse unserer Bürger dienen.

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Solche Praktiken dürfen in unserem Land vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Sozialstaatlichkeit, namentlich angesichts der aktuellen Bestrebungen einer Reform sozialer Sicheningssysteme, nicht einreißen. Insofern wird dem Datenschutz eine flankierende Bedeutung zuzumessen sein. Hierauf ist in Zukunft. insbesondere bei den Kontrollen. besonderes Gewicht zu legen.

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beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. dessen jährlicher Tätigkeitsbericht nun vorliegt. Wie jedes Jahr ist der Bericht von voluminösem Umfang, reich an Informationen und Detailauskünften. Mit großem Aufwand haben Sie, Herr Dr. Dix. und Ihre Mitarbeiter die Landesverwaltung durchforstet und immer dort kritisch den Zeigefinger erhoben, wo Probleme mit Datenschutzbestimmungen auftraten.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht - ich werde die Abkürzung LDA benutzen - für den Bericht und für die Art und Weise, wie wir unterschiedliche Auffassungen hierüber gemeinsam im Innenausschuss erörtern konnten und im Ergebnis doch zu gemeinsamen Auffassungen gekommen sind. Auf einen Ausnahmepunkt werde ich gleich noch einmal eingehen.

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Ich möchte als Vorbemerkung sagen, dass die Landesregierung dem Datenschutz und der Arbeit des LDA große Bedeutung beimisst, auch dann, wenn wir nicht einer Meinung sind. Auch dies ist ein Bestandteil unserer Auseinandersetzungen. Ent

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Meine Damen und Herren, es wird natürlich immer wieder zu Spannungen kommen. Aber entscheidend ist, dass ich als verantwortlicher Innenminister das Gesamtinteresse und Gemeinwohl abzuwägen habe und dann entscheiden muss. Der Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Entscheidungen und dieses Abwägungsprozesses.

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Auch bei Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist nach unserer Meinung eine gute Abwägung zwischen Datenschutz