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Ich glaube, aufgrund der Vorkommnisse in Niedersachsen wird dieses Thema jetzt sehr genau angeschaut. Ich habe jetzt noch keine Gesamtstatistik vorliegen, aber ich denke, dass die Kollegen auch aus dem Innenressort über das Bundesamt für Migration informiert werden und das natürlich auch noch einmal Regelungen nach sich ziehen wird. Aber wie gesagt: Was in Braunschweig passiert ist, kann bei uns nicht passieren.

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kann nicht sein, dass wir erst mit der Frage der Abschiebung anfangen, wenn im Grunde genommen nach einer Verurteilung das Haftende ansteht. Wir haben uns seit einigen Wochen entschieden, anders vorzugehen, zum Beispiel bei Straftätern, bei denen klar erkennbar ist, dass sie nicht in die Bundesrepublik gehören. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die diesen 15-jährigen jungen Syrer in Bremen-Nord ermordet haben. Da war es für uns völlig klar, dass wir mit der Aufnahme in die U-Haft bereits das Bundesamt für Migration aufgefordert haben, den bestehenden Status, das heißt den Aufenthaltstitel, zu entziehen, damit wir dann, wenn Strafhaft verhängt wird, in der Lage sind, anschließend aus der Strafhaft heraus abzuschieben. Das ist eine Sache, die wollen wir mit aller Konsequenz, und das setzt voraus, dass alle Bereiche eng zusammenarbeiten, Strafvollzug, Justiz und Inneres. Daran arbeiten wir.

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Die Prüfung möglicher Gefährdung im Heimatland erfolgt ausschließlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und nicht durch die örtliche zuständige Ausländerbehörde. Das Bundesamt hat keine solche Gefährdung festgestellt. Laut Auskunft der Ausländerbehörde wurde der Ausreisepflichtige nach dem negativen Verlauf einer Prüfung von Bleiberechtsmöglichkeiten am 8. Januar 2020 in einem ca. 30-minütigen Gespräch von der Ausländerbehörde über seine Ausreiseverpflichtung informiert. Dabei wurde ihm ein Dolmetschergespräch angeboten, um ihn bezüglich Rückkehrhilfen zu beraten, was bei uns in Brandenburg immer Priorität hat. Dieses Angebot lehnte er aber ab.

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Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den öffentlichen Behauptungen des Brandenburger Flüchtlingsrats, dass der Betroffene jetzt im Winter auf der Straße leben müsse, sagen: Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Vertrag für nach Afghanistan abgeschobene oder rückgeführte Migranten mit der IOM, der International Organisation for Migration - das ist eine Unterbehörde des UNHCR -, in Kabul. Es ist so geregelt, dass die Rückkehrer in Kabul von Vertretern dieser Organisation in Empfang genommen werden. Sie werden in den ersten Tagen untergebracht und versorgt. Die IOM hat zusätzlich den Auftrag, die abgeschobenen Personen zu beraten, wo und wie sie ihr Leben organisieren können, und ihnen Geld auszuhändigen. Das heißt, die Behauptung, dass der Abgeschobene auf der Straße leben müsse, ist aus unserer Sicht weder belegt noch glaubhaft. - Danke schön.

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Vielen Dank für Ihre Nachfragen, Frau Kollegin. Zunächst: Sie wissen, wir haben, was die Behandlung von Asylverfahren einschließlich Rückführung betrifft, ein zwischen Bund und Ländern koordiniertes Verfahren. Das heißt, die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge regelt ihre Dinge, auch die Frage der Rückkehr und überhaupt die Bewertung eines Asylantrages. Insofern konnte ich Ihnen nur erklären, dass wir diesen Vertrag mit der IOM haben. Uns als Landesregierung ist nicht bekannt, dass diese Organisation ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen Bundesrepublik Deutschland und IOM - sozusagen Partnerschaft durch die UNHCR - nicht nachkommt. Wir können Ihnen als Landesregierung aber nichts garantieren, wofür wir nicht direkt zuständig sind. Ich kann Ihnen nur mitteilen, wie die Regelungen zu dieser Frage sind.

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Ähnlich wie das Volksbefragungsgesetz ist das Inte grationsgesetz erkennbar wahlkampfstrategisch moti viert. Nach überwältigender Meinung der Experten in den Landtagsanhörungen geht es bei diesem Gesetz nicht darum, Integration in Bayern besser gelingen zu lassen. Es geht darum, einer verbreiteten Skepsis ge genüber Migration CSUstrategisch Rechnung zu tra gen und diese Skepsis kulturell, symbolisch und poli tisch zu befeuern. Das ist der Geist, der das Gesetz durchzieht, ein Geist, der der Sache der Integration nicht zuträglich, sondern abträglich ist, liebe Kollegin nen und Kollegen.

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Meine Damen und Herren! Nach einer Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, BAMF, aus dem Jahre 2011 ist der wichtigste Grund für die Einbürgerung der Wunsch nach rechtlicher Gleichstellung sowie das Gefühl zu haben, in Deutschland verwurzelt zu sein. Der am häufigsten genannte Hinderungsgrund für einen Einbürgerungsantrag ist die Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit. Deshalb gehört der Optionszwang abgeschafft.

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Erste Zwischenergebnisse bei der Evaluierung von Optionsmodell und Einbürgerungsrecht vom Bundesamt für Migration zeigen – Herr Abaci hat es angesprochen –, dass sich fast 98 Prozent der Optionspflichtigen in ganz Deutschland für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden. Und nur bei 5,6 Prozent der Betroffenen findet, wie von ihnen selbst genannt, eine Verunsicherung in der familiären oder beruflichen Lebensplanung statt. Das bedeutet, dass über 94 Prozent der Betroffenen damit überhaupt keine Probleme haben, Herr Abaci, und das ist die Realität.

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Beharren sie auf der deutschen Staatsbürgerschaft, unterliegen sie im Ausland vielen Beschränkungen. Verzichten sie auf die deutsche, gilt es umgekehrt. Die transnationale Migration stellt das Bild der national begrenzten Gesellschaft und ihrer sesshaften Normalbürgerinnen und Normalbürger massiv infrage. Sie werden es mit der Verweigerung der doppelten Staatsbürgerschaft nicht zementieren können.

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Zu den vielen Gründen, die die SPD – Herr Abaci, Frau Demirel und die GRÜNEN – für die doppelte Staatsbürgerschaft und gegen den Verzicht auf den Optionszwang angeführt haben, will ich deshalb auch nur einen einzigen weiteren hinzufügen: Nicht aus der Perspektive des Nationalstaats, sondern aus der der Menschen stärkt die doppelte Staatsbürgerschaft das fundamentale Recht auf unbeschränkte Freizügigkeit zwischen mehreren Staaten. Mobilität und Migration finden ohnehin statt, und zwar in wachsendem Ausmaß, mit und ohne Barrieren. Die Frage ist, ob man Migranten, Migrationswilligen oder potenziellen Migranten Barrieren in den Weg stellt oder nicht.

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Die Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hat beispielsweise bestätigt, dass die deutsche Staatsbürgerschaft unter deutschen Jugendlichen mit Migrationshintergrund einen hohen Stellenwert genießt. Sie sehen ihre berufliche und private Zukunft in Deutschland und begreifen Deutschland als ihre Heimat. Integration findet damit unserer Ansicht nach auch über die Staatsbürgerschaft statt. Dann darf man sie aber insbesondere jungen Menschen nicht verwehren, zumal es viele Fälle gibt, in denen eine doppelte oder gar mehrfache Staatsangehörigkeit sowieso hingenommen wird beziehungsweise hingenommen werden muss, sei es, weil es Staatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedsstaaten sind oder weil andere Staaten keine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit vorsehen. Warum dann noch die Optionspflicht beibehalten?

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Aber es ist wichtig, hier noch mal zu reflektieren, in welcher Situation wir seinerzeit – Ende September – eigentlich standen. Ich will zumindest hier daran erinnern, dass die Bundesregierung in der Tat wochen- und monatelang versäumt hatte, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen: Das Problem ist uns ja nicht in den Schoß gefallen. Es fehlte an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, es fehlte an der dringend notwendigen Finanzhilfe für Länder und Kommunen und es fehlte an der notwendigen Unterstützung bei den dringend erforderlichen Integrationsmaßnahmen.

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Heiko Werner, Aufbauleiter der Sondereinrichtungen des Bundesamtes, Herr Nieszery, für Migration und Flüchtlinge, als eigentlicher Hausherr,

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Im Land erfolgen die ressortübergreifende Koordinierung und gleichzeitig eine Abstimmung der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien. Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei wurde eingerichtet. Von hier aus erfolgt die Koordinierung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es werden die notwendigen organisatorischen, finanziellen und personellen Vorkehrungen getroffen, um alle Entscheidungen zielgerichtet umzusetzen.

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Das Ministerium für Inneres und Sport ist für alle Angelegenheiten der Erstaufnahme, der Unterbringung, der Einrichtung von Notunterkünften, der Zuweisung an die Kommunen und der Rückführung ausreisepflichtiger Menschen zuständig. Hier sind die Besondere Aufbauorganisation für Flüchtlinge und das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten sowie die Verantwortung für die Landesgemeinschaftsunterkünfte angesiedelt. Ziel ist eine Kapazitätserweiterung der Erstaufnahmeeinrichtungen in Horst mit den Außenstellen Stern Buchholz und Basepohl, die Auflösung der Notunterkünfte, ein vollständiges und beschleunigtes Verwaltungsverfahren von der Erstregistrierung über die gesundheitliche Untersuchung bis zur Asylantragstellung und die Verteilung der Menschen mit Bleibeperspektive auf die Kommunen.

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In unserer Partei wurde in der letzten Woche eine neue Arbeitsgemeinschaft „Migration und Vielfalt“ gebildet.

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Das ist doch unbestritten. Und genauso ist es unbestritten, dass manche Erfolge, die jetzt sichtbar wurden, auch nach der Wahl, auch nicht zu 100 Prozent durch mich zu verantworten sind. Aber insofern, Herr Renz, war das nur meine Bitte, dass Sie nicht solche parteipolitischen Diskussionen führen, sondern vielleicht folgender Frage nachgehen: Eine Stadt wie Hamburg hat aufgrund bestimmter sozialer Probleme genauso große Schwierigkeiten wie eine Stadt München. Wenn Sie die Leistungen der Schüler in den Städten vergleichen, unterscheidet sich das nicht so gewaltig. Das hat nichts mit der politischen Farbenlehre zu tun, sondern damit, dass Großstädte andere Herausforderungen in sozialer Hinsicht haben – Migration et cetera, was es alles gibt – als andere Regionen.

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So veröffentlicht zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben aktuellen Meldungen beziehungsweise Pressemitteilungen regelmäßig diverse Publikationen zu der Thematik.

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Sehr geehrte Damen und Herren, auch das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten MecklenburgVorpommern veröffentlicht regelmäßig jahresbezogene Daten und Zahlen.

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Zusätzlich veröffentlicht das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern unter anderem Zuwanderungsstatistiken über die Zuzüge von Asylbewerbern in Mecklenburg-Vorpommern, Asylbewerbern in Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern, ehemaligen Asylbewerbern mit Duldung in Mecklenburg-Vorpom- mern sowie Ausländern in Mecklenburg-Vorpommern.

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die uns insofern informieren, als dass wir denen mehr Gehör und Glaubhaftigkeit schenken, als dem, was hier durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung gestellt wird.

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tatkräftige Unterstützung für die Kommunen, die sich dieser Verantwortung stellen, und für die Menschen, die ehrenamtlich tätig sind und sich einbringen. Aber hier ist der Staat gefragt, seine Kommunen zu unterstützen. Wir brauchen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr Mitarbeiter, die sich schneller und besser um die Asylverfahren kümmern. Wir müssen schauen, dass die Betroffenen schneller eine Arbeitserlaubnis bekommen, um sich hier integrieren und mitmachen können.

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Da Sie so entscheiden werden, wie es hier vorgeschlagen worden ist, will ich noch einen Punkt aufgreifen, auf den Herr Beuth hingewiesen hat. Er hat gesagt: Das Ganze hindert uns nicht daran, von außen Rat einzuholen. – Wir sollten das jetzt nicht vertiefen, aber es stellt sich doch die Frage, wie das geschehen soll. Ich war vor einigen Tagen bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieses Amt ist jetzt auch für Integration zuständig. Der Präsident des Bundesamts, Albert Schmid, hat ausdrücklich betont,dass das Bundesamt,da es ja auch für Integration zuständig sei,großen Wert darauf lege,bei den Härtefallkommissionen beratend mitzuwirken.

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Hierbei denke ich nicht nur an die Schule, sondern an die Erziehung im Elternhaus. Durch die Ausländerbeauftragte Hess wurde kürzlich eine Studie „Migration, Integration, Herausforderung für Thüringen“ herausgegeben. Wir haben darin nachlesen können, was wir wissen, dass der Ausländeranteil hier in Thüringen verhältnismäßig gering ist, und dennoch ist es notwendig, so im Fazit, besondere Anstrengungen zum interkulturellen Austauschdialog und Zusammenarbeit vor Ort zu fördern und damit Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen.

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Für uns als SPD-Fraktion steht im Mittelpunkt: Rassismus heißt fehlende Information, heißt Bekanntmachen mit dem Fremden, die Angst zu nehmen vor dem, was ich nicht kenne. Deswegen heißt für uns eine konsequente Fortführung der Zusammenarbeit mit allen Organisationen, wie der Diakonie und den Johannitern, mit den Kirchen, den Vereinen vor Ort wie zum Beispiel einem Weltnetzwerk aus Jena oder Freundeskreis Asyl in Altenburg, den Netzwerken Integration und den Runden Tischen in den einzelnen Landkreisen, ja, dem Ausländerbeirat in Erfurt und dem Zentrum für Integration und Migration. Denn diese Zusammenarbeit bringt Information und natürlich auch ein verstärktes Verständnis. Für die rechtliche Gleichstellung, sehe ich das nicht ganz so, weil insbesondere dann, wenn ich kein deutscher Staatsbürger bin, habe ich schon als EU-Bürger ein Problem zum Beispiel beim Wahlrecht, das ich nicht wahrnehmen kann. Ich denke, das ist im Moment nicht zu verwirklichen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mit einem Zitat beginnen von Karl Valentin: „Fremd ist der Fremde nur in der Fremde.“ Passender kann man es, glaube ich, kaum formulieren. Weil hier soeben schon eine Broschüre genannt wurde, gemeint ist die Studie Migration und Integration - Herausforderung für Thüringen, gestatten Sie mir, dass ich hier von Seite 110 kurz etwas zitiere, Frau Präsidentin, und zwar steht hier: „Die Perspektive der Bevölkerung zerfällt in zwei Sichtweisen: die guten und die schlechten Zuwanderer. Die sagen, ach das sind die Guten, die studieren, die promovieren oder die arbeiten hier und mir gefällt die Diskussion nicht.

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Danke, Herr Kollege Wieland! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat hat die Überweisung an den Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik vorgeschlagen. Als mitberatende Ausschüsse werden vorgeschlagen: Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz sowie Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Ich höre hierzu keinen Widerspruch.

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Auch wir halten den Ausbau der Erstaufnahmeeinrichtungen von derzeit 2.000 auf mehr als 4.000 Plätze für dringend erforderlich, damit Flüchtlinge und Asylbewerber bis zur maximal zulässigen Zeit von drei Monaten in den Einrichtungen verbleiben können. Gleichzeitig muss das Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, genannt BAMF – durch den Bund wurden 2.000 zusätzliche Stellen angekündigt –, erheblich aufgestockt werden, damit die Asylverfahren noch während des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen abgeschlossen werden können.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gerade dabei, seine Hausaufgaben zu erledigen und im vierstelligen Bereich Personal aufzustocken. Dann werden die Asylanträge endlich schneller bearbeitet werden können. Das ist auch eine Forderung von uns; denn das hilft den Menschen, die die Asylanträge stellen.

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Mehr Geld brauchen wir aber nicht nur für die Sprachmittlung, sondern für den gesamten Bereich Migration und Integration. Deshalb haben wir unter anderem für die soziale Betreuung und psychosoziale Versorgung, für den Aufbau einer Sprachmittlerzentrale und für Sprachförderung gegenüber dem ursprünglichen Haushalts- plan 2016/2017 deutlich aufgestockt. 120.000 Euro stehen dabei für einen landesweiten Pool von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern zur Verfügung.

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Zu den Fragen eins bis drei: Asylrechtlicher Schutz wird bei gleichzeitiger Einreise der Ehegatten immer für beide Ehegatten erteilt. Frauen, die zu ihren Ehemännern mit einem asylrechtlichen Schutzstatus nachziehen, erhalten auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die gleiche Aner