Aus Aachen kann ich ein Beispiel nennen, bei dem eine Ausländerbehörde selbst infolge einer gründlichen Einzelfallprüfung die Mitwirkung an einer bereits verfügten Abschiebung - ebenfalls ein DublinFall, ebenfalls Italien - verweigert hat und das Bundesamt für
Nicht verlangt werden kann jedoch, dass die Ausländerbehörden - jetzt nähern wir uns Ihrem Fall - im sogenannten Dublin-Verfahren die Verhältnisse im Zielland der Rücküberstellung prüfen. Insoweit haben sich die Ausländerbehörden - in diesem Fall die Ausländerbehörde der Stadt Magdeburg - grundsätzlich auf die Einschätzung des Bundesamtes für
Eine Befassung der Härtefallkommission im Dublin-Verfahren, liebe Frau Quade, scheidet aus. Nicht weil wir das nicht wollen, nicht weil die Härtefallkommission das nicht kann, sondern die Zuständigkeit liegt während laufender Dublin-Verfahren allein beim Bundesamt für
Sprachkurse: Sprachkenntnisse sind ein entscheidender Faktor zur Integration von Ausländern in die hiesigen Lebensverhältnisse. Es ist daher angezeigt, denjenigen Asylbewerbern einen Sprachkurs anzubieten, die eine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland besitzen. Es wird zurzeit geprüft, ob das Land in Friedland Ausländern, die nach einer Prognose des zuständigen Bundesamtes für
völlig klar: Diejenigen, die keine Chance auf Anerkennung haben, können an diesen Sprachkursen nicht teilnehmen. Erstens würde das Bundesamt für
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der für mich etwas überraschenden Äußerungen des Innenministers zur Frage der Integrations- und Sprachkurse: Habe ich Sie richtig verstanden, dass in Zukunft das Bundesamt für
Ja, die Verfahren müssen zügig durchgeführt werden. Und es ist richtig, dass in dem Bundesamt für
müssen Sie unsere Forderungen an den Bund unterstützen: erstens die Reduzierung der Dauer der Asylverfahren beim Bundesamt für
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Teile Ihres Positionspapiers und Ihrer Forderungen sind rechtswidrig. Sie sagen, Asylsuchende, deren Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat, sollen erst gar nicht auf die Kommunen verteilt werden. Das darf das Land nicht machen. Wir dürfen uns gemäß unseren gesetzlichen Grundlagen gar nicht anmaßen, eine Entscheidung darüber zu treffen, welcher Asylantrag Erfolg haben könnte und welcher nicht. Das ist eine Entscheidung, die während des Asylverfahrens getroffen wird, und zwar vom Bundesamt für
Obwohl wir den Ausländern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weniger zahlen als anderen Hilfsbedürftigen in unserem Land, scheint Deutschland ein attraktives Zuwanderungsland zu sein. Das belegen jedenfalls die seit drei Jahren enorm steigenden Zahlen. Anders als hier behauptet, liegen die Leistungen in Deutschland im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Die Erfahrungen zeigen - das sagt auch die Kommission für Flüchtlinge und
Eine Rückführung ist möglich, aber erst, wenn das Asylverfahren entschieden ist. Dass die durchschnittliche Verfahrensdauer im Moment bei acht Monaten liegt, liegt unter anderem auch daran, dass das Bundesamt für
Ich will ein Letztes unmissverständlich klarstellen: Für das Verfahren selbst ist das Bundesamt für
Wir verhalten uns wie alle anderen Bundesländer. Bei der letzten Innenministerkonferenz wurde dieses Thema diskutiert. Es wurde keine andere Richtung eingeschlagen. Deshalb werden wir das vollziehen, wie es uns letztendlich vom Bundesamt für
Die Verhältnisse in Baden-Württemberg sind so ähnlich wie in Bayern. Bayern bekommt laut Königsteiner Schlüssel 15 % zugewiesen, Baden-Württemberg 13 %. In Baden-Württemberg sind es 13 %. BadenWürttemberg ist ähnlich strukturiert. Dort gibt es eine Erstaufnahmeeinrichtung, die vollkommen überfüllt ist. In Bayern haben wir die beiden Einrichtungen ausgebaut und verändert. Wir sind dafür, mehr Einrichtungen zu schaffen. Nur, liebe Freunde, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen für die Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung das Bundesamt für
Das Bundesamt für
In einem zweiten Schritt werden wir Erstaufnahmeeinrichtungen auch an weiteren Standorten schaffen. Wir werden kleinere Einheiten schaffen. Das ist von allen Rednern schon angesprochen worden. Ich möchte keine dritte Erstaufnahmeeinrichtung mit einer derart hohen Kapazität, dass wir dafür keine Akzeptanz bei der Bevölkerung haben. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass wir länger brauchen, wenn wir mehrere kleinere Standorte prüfen, an denen wir Aufnahmeeinrichtungen mit 500 und mehr Plätzen errichten. Die Regierungspräsidenten und die Immobilien Freistaat Bayern wurden mit den Vorbereitungen beauftragt. Konkrete Standortentscheidungen werden dann getroffen, wenn die Prüfungen und erforderlichen Abstimmungen zum Beispiel mit dem Bundesamt für
Seit 2010 verbessern wir auch kontinuierlich den Ausbau der Gemeinschaftsunterkünfte. Dafür haben wir im letzten Jahr 29 Millionen Euro eingebracht. Auch die Teilhabe durch Bildung haben wir verbessert, obwohl der Bundesgesetzgeber den Personenkreis der Asylbewerber bisher davon ausgenommen hat. Die drastische Beschleunigung des Asylverfahrens ist der Dreh- und Angelpunkt. Die Menschen haben Anspruch auf eine möglichst schnelle Entscheidung in ihrem Asylverfahren. Dazu muss das Personal beim Bundesamt für
Ich möchte nur zwei Beispiele nennen. Die Konzeptionierung und Platzierung der Sprachkurse im Europäischen Sozialfonds hat etwa zwei Jahre in Anspruch genommen. Zum Projekt „Early Intervention“ liefen bereits seit einem Jahr Gespräche mit dem Bundesamt für
Dennoch, durch diese verzögerten Abwicklungen der Verfahren und durch den Antragsstau beim Bundesamt für
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass in unserem Land doch schon längst ein Dialog mit Musliminnen und Muslimen geführt wird. Wir haben den Runden Tisch Islam. Das war die Umsetzung einer zentralen Forderung unseres rot-grünen Koalitionsvertrags. Dieser Runde Tisch Islam fördert unter der Federführung des Beauftragten der Landesregierung für
Auch den Dialog innerhalb der Landesregierung haben wir ressortübergreifend seit September 2012 mit allen Beteiligten intensiviert, den Beauftragten für
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Ostseebericht greift eine Fülle aktueller Themen auf – von der Fachkräftesicherung, der Sprachausbildung, auch im Zusammenhang mit Flucht und
Das ist uns aber zu wenig. Deshalb fordern wir unter Nummer 2 unseres Antrags eine konkrete Prüfung der Notwendigkeit zusätzlicher Rückkehrberatungsstellen. Inzwischen gibt es auch ein Gutachten des Sachverständigenrates für Integration und
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ergänzung des Bund-Länder-Programms REAG/GARP – für diejenigen, die es nicht wissen, dahinter verbergen sich Bundesmittel in Höhe von 50 Millionen Euro – hat die Bundesregierung am 1. Februar 2017, also eine Woche nach Vorlage dieses Dringlichkeitsantrags, in Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation für
Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle, dass auch unser Entwicklungshilfeminister Gerd Müller in Berlin seinen Beitrag leistet und sein Programm "
Was wollen die FREIEN WÄHLER jetzt? – Sie wollen die Prüfung der Notwendigkeit zusätzlicher Rückkehrberatungsstellen. Für mich ist es jetzt auch neu, dass in Kempten eine zusätzliche Stelle eröffnet wurde. Ich habe die Eröffnung der ersten Rückkehrberatungsstellen, die 2003 und 2004 errichtet wurden, in Nürnberg hautnah miterlebt. Die AWO in Nürnberg beteiligt sich daran. Herr Kollege Huber, eines sollte man bei dieser Aufgabe schon bedenken: Sie haben von den sieben zentralen Ausländerbehörden gesprochen, die diese Aufgabe übernehmen und bei den Regierungen angesiedelt sind. Auch das Bundesamt für
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Bundesebene wird derzeit ein Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr errichtet. Damit soll die operative Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu Rückkehr- und Rückführungsfragen verbessert werden. Bayern leistet hierzu ebenfalls Beiträge. Wir werden beispielsweise einen in Rückkehrfragen erfahrenen Mitarbeiter abstellen. Darüber hinaus stellt der Bund im Jahr 2017 50 Millionen Euro für Rückkehrprogramme und 40 Millionen Euro für Reintegrationsprogramme bereit. Bereits im Februar ist das entsprechende Programm "Starthilfe Plus" des Bundesamtes für
Erstens. Wir beteiligen uns am internationalen REAG/ GARP-Programm. Träger des Programms ist die Internationale Organisation für
Sie waren dabei, als Frau Staatssekretärin Gottstein für die Landesregierung informiert hat, dass die Landesregierung mit dem Bund in Verhandlungen steht, um als fünftes Land in den Reigen der beschleunigten Verfahren für die Kosovo-Flüchtlinge aufgenommen zu werden – dort waren Sie dabei – und dass da schon die Hoffnung bestand, dass das Ganze erfolgreich abläuft. Sie waren dabei, als erklärt wurde, dass die Flüchtlingszahlen, der Exodus aus dem Kosovo, von keiner Seite aus vorhergesehen wurde, dass es auch seitens des Bundesamtes für
Diese Aufgabe stellt uns aber dennoch alle immer wieder vor neue Herausforderungen. Aktuell sind etwa die Zugangszahlen aus dem Kosovo plötzlich sprunghaft angestiegen. Allein im Januar 2015 hatten wir in Rheinland-Pfalz fast so viele Erstanträge aus dem Kosovo wie im ganzen Jahr 2013. Das Bundesamt für
Artikel 1 befasst sich mit der Anpassung an das EU-Recht. Sie haben es noch einmal begründet. Es ist für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe vor allen Dingen wichtig, dass nun auch die Versicherungszeiten im Versorgungswerk der anderen europäischen Träger bei der Erfüllung von Wartezeiten und bei der Rentenberechnung usw. berücksichtigt werden, sodass soziale Sicherheit im Fall der