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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über den Jahresbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2004. Er ist noch von meinem Vorgänger, Herrn Prof. Dr. Garstka, vorgelegt worden, der dieses Amt 15 Jahre lang außerordentlich erfolgreich ausgeübt hat. Er hat sich um den Datenschutz und die Informationsfreiheit in diesem Land große Verdienste erworben.

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nicht etwa, weil Datenschutz unpolitisch wäre – das Gegenteil ist der Fall –, aber ich glaube, wir würden unsere eigene Arbeit entwerten, wenn diese kurze Bilanz zu einem Schlagabtausch geraten würde. Ich kenne keinen Ausschuss, in dem es so sehr um die Sache ging und dem Datenschutz gegenüber den Verwaltungen und dem Senat so parteiübergreifend Geltung verschafft wurde.

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Das, was wir dort machen, ist gelebter Datenschutz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und nichts anderes.

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Die Daten werden für jedes Bundesland getrennt verarbeitet und gespeichert, um diesen Schutzzielen gerecht zu werden – eine wesentliche Forderung der Landesdatenschutzbeauftragten, welche seit Beginn an dem Kooperationsvorhaben mitgewirkt haben. Wie wichtig allen beteiligten Ländern das Thema Datenschutz ist, zeigt sich allein daran, dass der Staatsvertrag bereits Vorgaben für technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes enthält, wie auch im Übrigen Frau Körffer vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in der Anhörung hervorgehoben hat.

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Zivilgesellschaft muss zuarbeiten. Das ist richtig. Aber wir können doch nicht dem Datenschutz und gerade den Sicherheitsbehörden auf der einen Seite Daumenschrauben anlegen, und auf der anderen Seite müssen wir uns um den Datenschutz und die Speicherfristen überhaupt nicht kümmern. Das ist doch nicht sinnvoll! Nein, der Verfassungsschutz muss diese Aufgabe haben! Deshalb müssen wir den Verfassungsschutz stärken.

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(Holger Bellino (CDU): Datenschutz, mein lieber Freund, Datenschutz!)

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Die Dienststelle muss also den Datenschutz gewährleisten. Ihre Kritik kann ich nur als eine Kritik an der Dienststellenleitung verstehen – oder andersherum als eine vorgeschobene Ausrede. Herr Bellino, Sie wollen keine Einbeziehung der 700 Mitarbeiter an dieser Stelle. Dann sagen Sie das aber doch klar, und verstecken Sie sich nicht hinter einem ominösen Datenschutz.

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Jetzt gilt es, diese Abwägung zwischen Datenschutz und Tierschutz vorzunehmen. Deswegen wollen wir in Niedersachsen bei diesem Thema weitermachen. Es gibt die freiwillige Vereinbarung. Wir sind stetig im Austausch. Wir haben auch die Schlachthöfe abgefragt, was die Kameraüberwachung angeht, und haben einen Leitfaden der Datenschutzbeauftragten übergeben, um hier in Niedersachsen voranzugehen und um dem Bund zu zeigen: Es geht. Es gibt eine Abwägung zwischen Datenschutz und Tierschutz, auch in den

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Durch den Zeitverzug wurde dann im Januar eilig eine Anhörung einberufen. Vor allem der Datenschutz wurde kontrovers diskutiert; die Vorredner haben es bereits deutlich gemacht. Doch die strittigen und rechtlich wirklich komplizierten Fragen, Frau Schaper, zur Datenerstattung und zum Datenschutz konnte, eben nicht ausführlich diskutiert werden,

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Das Mindestalter für die wirksame Einwilligung zur Datenverarbeitung wird auf 16 Jahre angehoben. Das ist in Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung entsprechend nachlesbar. Dasselbe gilt auch für den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit nach Artikel 5 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung. Damit soll Unbefugten der Zugang zu personenbezogenen Daten unmöglich gemacht werden.

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Der aus diesen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung resultierende Erfüllungsaufwand ist direkt aus der Datenschutz-Grundverordnung zu entnehmen – deshalb habe ich die Punkte angeführt – und nicht aus dem vorliegenden Gesetz. Das heißt, die Inhalte sind aus unserer Sicht nicht Bestandteil dieser Diskussion, sondern eher die Frage der Umsetzung hier im Freistaat Sachsen.

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Um die Handhabbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung zu verbessern, schränkt das neue Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz einzelne Betroffenenrechte ein, wie es auch die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht. Dies führt zu einer Reduzierung von Pflichten und zu einer Verringerung des Erfüllungsaufwandes durch die Behörden und Verwaltungen.

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Ein Knackpunkt der Datenschutz-Grundverordnung sind ihre Öffnungsklauseln. Im ganzen Verordnungstext finden sich verstreut über 40 derartige Klauseln. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass durch nationales Recht an vielen Stellen eine Erweiterung und detaillierte Festlegung des Datenschutzrechtes erfolgt.

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Doch bevor ich zum vorliegenden Gesetzentwurf spreche, möchte ich darauf eingehen, warum ich es so wichtig finde, dass wir in Europa beim Datenschutz besser werden. Angesichts so mancher Meinungsäußerung auch im politischen Raum könnte man ja schnell den Eindruck gewinnen, Datenschutz sei nur etwas Störendes, etwas, was niemand so recht wolle oder brauche. Aber das, meine Damen und Herren, halte ich für eine fatale Fehleinschätzung. Gerade mit Blick auf aktuelle Datenschutzskandale wird doch die Dimension der Probleme deutlich, vor denen die Menschen in und außerhalb der Europäischen Union stehen.

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Viele der Regelungen, die die Datenschutz-Grundverordnung enthält, sind schon lange auf der Liste der Forderungen, die wir GRÜNE an ein modernes Datenschutzrecht auch in Deutschland gestellt haben. Mit der Datenschutz-Grundverordnung werden nunmehr Standards geschaffen, die in Deutschland oder in Sachsen wahrscheinlich niemals eine Mehrheit gefunden hätten. Hier sei beispielsweise die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten genannt oder aber auch die Einwilligungslösung bei der Verwendung von Meldedaten.

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Ansonsten ist der Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, solide und technisch in Ordnung. Das größte Manko weist er allerdings darin auf, was er nicht regelt, Herr Kollege Pallas; Sie haben es selber schon angesprochen. Denn zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung tritt auch die JI-Richtlinie in Kraft, die den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung regelt. Wie bei anderen EU-Richtlinien auch muss diese dann durch Landesrecht umgesetzt werden. Eine solche Regelung fehlt in Sachsen bisher.

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Die fraktionslosen Abgeordneten der blauen Partei sind für Datenschutz, aber wir sind dagegen, dass der Datenschutz die Arbeit unserer Wirtschaft behindert, einschränkt oder zum Teil unmöglich macht. Es verhält sich hier wie beim Umweltschutz: Wenn der Umweltschutz so weit geht, dass am Ende der Mensch verschwinden muss, damit der Umweltschutz vollumfänglich eingehalten werden kann, dann hat er das Ziel verfehlt.

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Jetzt geht es um die Frage, wie wir in Sachsen mit der Umsetzung dieser Datenschutz-Grundverordnung verfahren und die Möglichkeiten der eigenstaatlichen Regelung nutzen. Da verweise auch noch einmal auf meine Rede vom Beginn. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält datenschutzrechtliche Regelungen, die eine Anpassung landesrechtlicher Regelungen erforderlich machen.

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Mit ihr werden beim Datenschutz zum ersten Mal europaweit verbindliche und einheitliche Standards etabliert. Das macht übrigens aus zwei weiteren Gründen Sinn. Wenn zum einen große Firmen wie Facebook und Co. heute keine Grenzen mehr kennen, darf das für den Datenschutz ebenso wenig gelten. Zum anderen erfordert auch eine verstärkte innereuropäische Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden einheitliche Standards.

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Herr Wurlitzer hat nahegelegt, das Gesetz, das wir heute im Landtag beschließen und welches das europäische Recht der Datenschutz-Grundverordnung in Landesrecht überführt, gegen die Interessen der Bevölkerung sei. Das ist genauso undifferenziert wie falsch. Er hat als Zeugen dafür einen Unternehmer aus dem Landkreis SOE zitiert, den ich persönlich nicht kenne. Er blendet damit völlig aus, dass es bei der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung nicht um den Unternehmer geht und deren Umsetzung, sondern es geht um die Daten seiner Mitarbeiter sowie seiner Kundinnen und Kunden, mit denen er umgehen muss, und mit ihm andere Unternehmerinnen und Unternehmer, Vereine, weitere Institutionen und auch Privatpersonen. Ich muss Ihnen da noch einmal entgegenhalten: Ihnen scheint das Bewusstsein dafür zu fehlen, dass es auch im Interesse der Bevölkerung, der Bürgerinnen und Bürger ist, deren Privatsphäre und deren Daten angemessen zu sichern. Um genau das zu erreichen, beschließen wir heute das Datenschutzdurchführungsgesetz sowie die Änderungen in 45 weiteren Gesetzen und Verordnungen.

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Durch die Datenschutz-Grundverordnung ändert sich bereits ab 25. Mai 2018 auch die Regulierung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Presse und Rundfunk grundlegend. Sie erfasst nun auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken. Diese Neuregelung greift damit in das Recht auf freie Meinungsäußerung, Informations- und Medienfreiheit ein, das sogenannte Medienprivileg, wodurch zur Sicherung der Pressefreiheit der Datenschutz für die Bürger eingeschränkt wird.

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Erst der Berliner Rechtsanwalt Jan Mönikes sprach das eigentliche Problem des generellen Konflikts zwischen Medienfreiheit und Datenschutz an, der auch durch die vorliegenden Gesetzentwürfe noch nicht gelöst wird. Er hat zu Recht betont, dass das Presse- und Rundfunkrecht eine derart komplizierte Materie ist, dass man sie zunächst definieren muss, bevor man sie in Einklang mit dem Datenschutz bringt.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Datenschutz kein Nischenthema ist, haben wir bereits heute Mittag umfassend diskutiert. Mit den nun zu diskutierenden Gesetzentwürfen wird allerdings eindrucksvoll deutlich, welche erheblichen Folgen die Geltung der EU- Datenschutz-Grundverordnung hat.

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Die Geltung des entsprechenden Kapitels VIII der Datenschutz-Grundverordnung kann nach Artikel 85 in dieser Form nicht beschränkt werden. Der Rechtsweg muss offenstehen. Ähnliches gilt für weitere pauschale Ausschlüsse der Datenschutz-Grundverordnung im Bereich der Medien. Insoweit gibt es auch einen erheblichen Nachbesserungsbedarf.

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Compliance betrifft auch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.Es geht nicht um Datenschutz gegen staatliche Verpflichtungen, sondern der Datenschutz ist in diesem Bereich eine Grenze auch der privaten Verpflichtungen.

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Zur europäischen Dimension des Datenschutzes habe ich schon Stellung genommen. Unsere Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass das bereits erreichte Niveau des europäischen Datenschutzes erhalten bleibt. Der Wegfall von Säulen und dergleichen darf nicht dazu führen, dass über der ersten Säule das Dach zusammenbricht.Wenn also im polizeilichen Bereich der Datenschutz bis jetzt nicht bestand, bedeutet das nicht, dass das Nichtbestehen des Datenschutzes auch dort gelten soll, wo es bisher Datenschutz gibt. Es ist also umgekehrt richtig.

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Selbstverständlich sind mir die Belastungen des Lehrerberufs bewusst. Mir ist auch klar, dass die Pädagogen mangels dienstlicher Arbeitszimmer ihren Arbeitsplatz zum Teil nach Hause verlagern müssen. Dann ist aber auch dort der Datenschutz zu beachten. Wie soll ich eine Datenschutzkultur vermitteln und glaubhaft vor Schülerverzeichnissen und dergleichen warnen, wenn ich nicht selbst bereit bin, Datenschutz vorzuleben?

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mit dem privaten Datenschutz beginnen. Wir haben das Thema in den vergangenen Debatten hintenangestellt. Wir haben unsere Positionen ausgetauscht. Wir von der SPD-Fraktion sagen:Wir halten es für sinnvoll,da zu einer Zusammenführung zu kommen. – Ich sage es auch hier noch einmal im Plenum: Ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar dafür, dass Sie die Begrifflichkeit Daseinsvorsorge erläutert haben und den Vorschlag zum Gegenstand Ihres Berichtes gemacht haben,dass wir so etwas Ähnliches wie die G 10-Kommission einrichten könnten. Denn vom Innenminister ist immer das Argument gekommen, wenn wir den privaten Datenschutz beim Hessischen Datenschutzbeauftragten ansiedeln würden, dass wir so etwas wie eine Kommission bräuchten, die die rechtlichen Fragen klärt, Bußgeldbescheide etc. erteilt.

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Zweitens.Wir müssen die Medienkompetenz der Onlinegeneration stärken.Allzu oft werden hier die Risiken der modernen Informationssysteme und ihre Folgen unterschätzt. Hier müssen wir auf allen Ebenen initiativ werden. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat schon angesprochen, dass Datenschutz auch eine Querschnittsaufgabe ist. Das bedeutet auch, dass wir aktiv werden müssen, von der Schule bis hin zur Verbraucherberatung. Ich kann nur sagen: Datenschutz und Datensparsamkeit muss hier die Maxime sein.

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Diese Beispiele zeigen, dass der Datenschutz im öffentlichen Bereich und der Datenschutz im privaten Bereich immer näher zusammenrücken müssen. Wie das geschehen soll – auch das wurde heute schon mehrfach angesprochen –, haben wir in diesem Hause gesondert zu beraten.

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Im Ergebnis kommen wir also zu der Auffassung,dass beides, die präventive Kriminalitätsbekämpfung ebenso wie die Aufrechterhaltung des Schutzes von Daten, miteinander einhergeht. Wir dürfen nie zu der Abwägung Gefahrenabwehr oder Datenschutz kommen, sondern wir müssen Gefahrenabwehr und Datenschutz immer in ein ausgewogenes Verhältnis bringen.