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Ich frage Sie ehrlich zum Thema Abschiebung, glauben Sie wirklich, dass wir die Probleme, die wir gegenwärtig haben, darüber lösen können? Sehen Sie nicht die Schlangen vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem sogenannten BAMF? Hunderttausende von Anträgen liegen dort unbearbeitet. Selbst wenn sie alle bearbeitet wären, stellte sich die Frage, woher Sie die vielen Tausend Verwaltungsrichter nehmen, die dann die Klagen in einem überschaubaren Zeitraum abarbeiten können. Woher nehmen Sie die Polizeibeamten des Bundes, die wir heute überall vermissen, weil sie in Bayern gebunden sind, die uns dann bei diesen Abschiebungsmaßnahmen unterstützen?

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Das ist die Realität. Deswegen werden wir uns darum kümmern müssen, was in unseren Städten passiert. Wir werden auch dafür sorgen müssen, dass die Lasten fair verteilt werden. Sie haben das Thema angesprochen. Residenzpflicht besagt nur, dass man darauf achten wird, dass die zukünftigen Generationen vernünftig verteilt werden. Das heißt, dass kein Zustrom in einzelne Städte, sondern eine gleichmäßige Beteiligung, auch eine Lastenverteilung, stattfindet. Das halte ich für sehr vernünftig. Ich sage aber noch einmal, entscheidend ist, dass die großen Fragen geklärt werden. Abschiebung ist kein Thema, das wirklich zu einer Lösung des Problems beiträgt. – Danke sehr!

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Keine Abschiebung ins Elend! Statt abzuschotten, auszugrenzen, abzuschieben: Menschenrechte der Flüchtlinge achten!

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Keine Abschiebung ins Elend! Statt abzuschotten, auszugrenzen, abzuschieben: Menschenrechte der Flüchtlinge achten!

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dieses rassistische Pogrom zum Anlass genommen haben, das Asylrecht bis zur Unkenntlichkeit zu verstümmeln. Diese ihre Verantwortung sollten alle Parteien bedenken, die die gnadenlose Abschiebung der Roma mit Verweis auf die Gesetzeslage begründen.

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14 Monate später ist kein einziger Einzelfall bekannt, bei dem Ihre Behörde auf die Rückführung beziehungsweise Abschiebung verzichtet hätte. Mit schrecklicher Routine werden die Roma herausgeschafft, unterschiedslos alle, gleich, wie integriert sie waren oder welche besonderen humanitären Gründe ihr Bleiben zwingend erfordert hätte; so viel zu Ihrem Wort. Zuletzt wurde der Fall einer siebenköpfigen Familie öffentlich, der deutlich macht,

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Die Familie hat, wie alle Beteiligten wissen, keine Zukunftschancen in Mazedonien. Ein Bleiberecht erhielt sie dennoch nicht. Über die Möglichkeit, freiwillig auszureisen, wurden die Eltern – des Lesens und Schreibens unkundig – lediglich über ein Faltblatt informiert. Die Familie bei der Abschiebung auseinanderzureißen, war von langer Hand vorbereitet. Sie wurde auseinandergerissen, weil Kinder in einem Falken-Ferienlager auf Föhr waren, als der Abschiebetrupp kam.

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So wurde der Vater in dieser Nacht allein abgeschoben. Nicht zum ersten Mal wurde in diesem Jahr eine Familie bei der Abschiebung auseinandergerissen, doch die Behörde erfasst die Fälle, bei denen sie Familien auseinanderreißt, statistisch nicht und braucht folglich auch keine Auskunft darüber zu geben. Der Senat beruft sich auf die Gesetzeslage. Tatsächlich gilt in Deutschland bei Abschiebungen der Schutz von Ehe und Familie wenig, aber die Entscheidung über das Auseinanderreißen liegt im Ermessen der Behörde. Sie trägt die Verantwortung. Uns erreichten Rückmeldungen rückgeführter Roma, die Repressalien und Drohungen der Behörden ausgesetzt sind. In Mazedonien wird ihnen per Gesetz der Pass abgenommen, häufig werden ihnen Sozialleistungen und gesundheitliche Versorgung vorenthalten. Das alles nimmt die Politik der rigorosen Abschiebungen von Roma billigend in Kauf. Diese harte Politik gegen die Roma, die sich Hamburg, die sich Deutschland, die sich andere EU-Staaten leisten, verfestigt die Strukturen himmelschreiender sozialer Ungerechtigkeit, des Rassismus und der Diskriminierung in Europa.

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Zu Fall eins: Zu dem öffentlich bekannten Fall der von Abschiebung betroffenen und nunmehr im Juli ausgereisten Roma-Familie Racipovic wurde bereits einiges gesagt. Wie bekannt ist, haben sich sowohl der Eingabenausschuss als auch die Härtefallkommission mit der Situation dieser Familie mehrfach und ausgiebig auseinandergesetzt. Die Umstände des Falles ließen hier augenscheinlich keine andere Entscheidung zu. Im Übrigen sei hier nochmals auf die obigen Ausführungen zum Thema Verschwiegenheit verwiesen.

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Wir haben die Debatte über die Abschiebung von Sinti und Roma in diesem Hause drei-, viermal geführt. Es gibt keine in irgendeiner Art und Weise neuen Argumente. Es bleibt aus Sicht meiner Fraktion dabei: Vorhandene Probleme in dieser Bevölkerungsgruppe können nicht in diesem Land gelöst werden, sie müssen dort gelöst werden, wo sie herkommen. Dafür müssen wir gemeinsam eintre

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Was wir aber tun müssen, ist vor allen Dingen eine öffentliche Debatte zu vermeiden, wie wir sie gerade führen, und zwar erneut – und dies finde ich ausgesprochen eigenartig – am Hochziehen eines einzelnen Falles, dazu noch mit dem kleinen Hinweis, wir müssten beim Bund etwas tun. Bei dem Fall, über den wir die vergangenen Wochen und Monate diskutiert haben, über die Abschiebung von sieben Personen, hätte überhaupt keine Änderung des Bundesrechts etwas genutzt. Darum geht es überhaupt nicht, es geht darum, dass eine Familie einen Asylantrag gestellt hat, der als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist. Die Familie hat zweimal den Petitionsausschuss angerufen und ist zweimal dort gescheitert. Wir haben hier keine unklare Rechtslage, wir haben eine eindeutige Rechtslage. Und dieses Recht – auch das gehört zu einem Rechtsstaat – muss irgendwann auch einmal vollzogen werden. Ich finde es falsch, den Eindruck zu erwecken, man hätte der Familie keine Angebote gemacht. Das Angebot der freiwilligen Ausreise ist mehrfach gemacht worden. Man hat es nicht angenommen, das ist der entscheidende Punkt. Nach all den Darstellungen im Innenausschuss, nach allem, was wir aus den bisherigen Ermittlungen erfahren haben, erneut so zu tun, als ob die Innenbehörde in einer Nacht- und Nebelaktion rechtsstaatswidrig gehandelt habe, finde ich nicht einmal annähernd nachvollziehbar. Auch da gilt die Fürsorgepflicht für die Beamtinnen und Beamten in dieser Behörde.

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Deshalb sage ich für meine Fraktion sehr deutlich: Natürlich gehört zur Innenpolitik und den Möglichkeiten der Abschiebung, dass man gegebenenfalls auch einmal auf den Einzelfall schaut. Aber noch einmal: Wir haben eine klare Rechtslage und wir bemühen uns durchaus fraktionsübergreifend, bessere Regelungen zu finden, aber wir haben in Hamburg keine rechtswidrige und inhumane Abschiebepolitik. Wir haben eine Politik der konsequenten Verfolgung dessen, was Recht in diesem Land und in diesem Staat ist. Daher haben auch die Kolleginnen und Kollegen aus der Innenbehörde, aus der Ausländerbehörde das volle Vertrauen meiner Fraktion.

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man das von der LINKEN angemeldete Thema "Keine Abschiebung ins Elend! Statt abzuschotten, auszugrenzen, abzuschieben: Menschenrechte der Flüchtlinge achten!" sieht,

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Ich stelle fest, Herr Senator Neumann, dass Sie zu dem Vorwurf, dass Sie ein Wort gegeben und eine Zusage gemacht haben, Einzelfälle mit großem Augenmaß zu prüfen – und Sie kennen Einzelfälle, wo sich eine Abschiebung oder eine Rückführung verbietet –, nicht Stellung genommen haben, und Ihr Schweigen dazu ist beredt.

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Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass eine Dublin-Abschiebung zum Beispiel nach Norwegen – Sie haben es gesagt – eine Kettenabschiebung nach Afghanistan zur Folge hätte? Wie gedenken Sie, mit diesem Umstand umzugehen?

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ne Hinderungsgründe für eine Abschiebung vorliegen würde, dann würden die Rückführungen vollzogen werden. Meiner Kenntnis nach finden im Augenblick kaum Rückführungen nach dem Dublin-Abkommen statt, und zwar nicht nur aus Bremen, sondern auch aus vielen anderen Ländern. Dem Grunde nach ist es so, dass wir eigene Abschiebeentscheidungen, wie ich es schon sagte, in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht zu treffen haben werden.

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Na ja, Herr Staatsrat, Sie müssen ja schon zuerkennen, dass es zwischen einer Anerkennung auf Asyl und Abschiebung noch eine große Spannbreite beispielsweise humanitärer Gründe gibt, die man da durchaus berücksichtigen könnte. Nehmen Sie denn zur Kenntnis, dass das Bundesaußenministerium und auch der BND der Ansicht sind, dass es eben mitnichten – –. Oder dass sie der Ansicht des Bundesinnenministeriums eben nicht folgen können, dass es sichere Herkunftsregionen gebe, und dass der Bundesinnenminister auch auf Nachfrage, welche Regionen das denn seien, dies nicht spezifizieren konnte?

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Die Frage allerdings, die wir uns hier stellen müssen, ist, ob eine solche Entscheidung, die das BAMF zunächst einmal getroffen hat, ehe es diese Fluchtgründe geprüft hat – –. Sie weisen zu Recht darauf hin, wenn das BAMF sagt, nein, es gibt keine Fluchtgründe, der Antrag wird abgelehnt, dann kann es eine Reihe von weiteren Gründen geben, die einer Abschiebung entgegenstehen.

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Dies vorausgeschickt halte ich fest, dass sich das vorgelegte Konzept genau in diese Situation einbettet. Es ist der Versuch, Bremens Leistungsfähigkeit zu beschreiben. Wir können nicht einmal eben so abschieben, wie das verschiedentlich gefordert wird, wenn jemand kriminell ist, oder wenn ich finde, dass jemand kriminell ist, dann schieben wir ihn ab! Nein, wir leben in einem Rechtsstaat, es gibt rechtsstaatliche Verfahren, und vor einer Abschiebung steht allemal ein ordentliches Gerichtsverfahren.

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Wir werden mit Sicherheit bei der Abschiebung – um das auch noch einmal zu sagen – nicht die Größenordnung erreichen, die man ins Feld führen kann, um am Ende des Tages letztlich festhalten zu können, sie sind weniger, weil wir abgeschoben haben. Der eine oder andere Abschiebungsgrund wird vorliegen, und das ist aus meiner Sicht dann auch völlig in Ordnung. Das Problem, das weiterhin bestehen wird, ist die hohe Zahl der Zuzüge und die wenige Zeit, um die Strukturen adäquat ausbauen zu können. Das ist, glaube ich, das entscheidende Problem.

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Keine Abschiebung in die Kälte – Wintererlass jetzt! Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 3. Dezember 2015 (Drucksache 19/195)

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nach einer Abschiebung nicht dem Kältetod ausgesetzt sind, vor allem, wenn sie alt, krank oder sonst wie verletzlich sind. Wir lehnen Abschiebungen grundsätzlich ab: Diese Debatte möchte ich jetzt und hier aber nicht führen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat Anfang Dezember vorigen Jahres den Antrag mit der Überschrift „Keine Abschiebung in die Kälte – Wintererlass jetzt!“ eingebracht. Der Senat soll aufgefordert werden, die verbliebenen rechtlichen Handlungsspielräume zu nutzen und gemäß Paragraf 60 a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz aus humanitären Gründen Abschiebungen zumindest von Angehörigen ethnischer Minderheiten in die Balkanstaaten auszusetzen.

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Ich habe es an dieser Stelle hier im letzten Jahr schon gesagt, damals allerdings zu einem CDU-Antrag mit anderer Stoßrichtung: Selbstverständlich wird der Senat das Aufenthaltsgesetz und auch dessen Paragraf 60 a rechtskonform anwenden, und zwar alle Menschen betreffend. Wenn dringende humanitäre Gründe einer Abschiebung entgegenstehen, wird nicht abgeschoben, das hat Frau Leonidakis gerade für die Vergangenheit gelobt, und das ist unverändert so. Das ist Gesetzeslage, und an die halten wir uns.

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Die Antragstellerin weiß auch, wie gewissenhaft unsere Ausländerbehörde an dieser Stelle arbeitet und dass im Rahmen der Rückführung von nicht bleibeberechtigten Personen sorgfältig geprüft wird, welche Gründe einer Abschiebung entgegenstehen könn

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Unter Berücksichtigung der derzeit großen Probleme mit der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, meine Damen und Herren, müssen wir von der Maßnahme und der Möglichkeit der Abschiebung zwangsläufig Gebrauch machen, alles andere wäre der Gesellschaft nicht zu vermitteln.

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Der im Antrag der LINKEN zitierte Paragraf 60 a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sieht die Aussetzung der Abschiebung aus humanitären Gründen im Einzelfall vor,

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auch darauf hat Frau Aulepp hingewiesen. Das bedeutet, dass es nach der gegenwärtigen Rechtslage schon möglich ist, zum Beispiel eine Abschiebung einer Familie mit kleinen Kindern oder ähnliche Fälle in die Kälte aus humanitären Gründen vorübergehend nicht durchzuführen. Daran, meine Damen und Herren, soll sich aus der Sicht der CDU-Fraktion nichts ändern. Wir lehnen den Antrag deshalb ab.

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Unsere Fraktion trägt das nur unter einer Voraussetzung mit: Wenn Betroffene vortragen, ihnen drohe nach dem Vollzug der Abschiebung Obdachlosigkeit oder ähnliches Elend, dann erwarten wir, dass die Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven in jedem Einzelfall sorgfältig sicherstellen, dass niemand bei Eiseskälte in existenzielle Nöte abgeschoben wird.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren über etwas, das nicht stattfindet, die Abschiebung von Menschen, die alt und krank sind und vom Tode bedroht wären, wenn sie im Winter dorthin abgeschoben würden. Das findet nicht statt, dafür gibt es heute rechtliche Mittel, die von diesen Menschen und natürlich von ihren Rechtsvertretern, ihren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, genutzt werden. Insofern muss man sich die Frage stellen, worum es hier geht.

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Wir Freie Demokraten wissen, dass der Bund die Gesetze verschärft hat. Was ich davon halte, habe ich hier schon deutlich gesagt. Was das für die Balkanstaaten und auch für die dortigen Minderheiten bedeutet, wissen wir ebenfalls. Eine Aussetzung der Abschiebung kommt nur noch für drei Monate in Betracht. Was aber in der Debatte noch gar keine Rolle gespielt hat, ist, dass, bevor abgeschoben wird, die Menschen aufgefordert werden, das Land zu verlassen, und die Möglichkeit haben, freiwillig auszureisen. Auch das ist eine Option, von der einige Gebrauch machen, andere nicht, aber sie haben damit – und auch das gehört zur Redlichkeit dazu – die Gelegenheit, den Winter zu umgehen. Es ist ja durchaus so, dass man dann selbst strategisch damit umgehen kann, wann man wo ankommt, und dass man dort dann eben nicht auf der Straße sitzen muss, sondern sich in einem Gebiet des Landes befindet, wo man zumindest vor der Kälte geschützter ist, als wenn man unvorbereitet dorthin kommt. Deswegen wollte ich die Debatte um diesen Aspekt noch erweitern.