Protocol of the Session on November 3, 2017

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Falsch!)

Was heißt da „falsch“? Es steht doch drin, ich habe es vorgelesen. Das ist ein Zitat gewesen, Herr Kollege.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Ja, das ist aber falsch!)

Das wird dann mit der folgenden Bewertung versehen. Es geht so weiter: „Der Untersuchungsausschuss kommt auf Grundlage der bisherigen Beweisaufnahme und unter Berücksichtigung der Rechtslage zu dem Schluss, dass“ – ich lasse ein Stück aus – „ein Anspruch auf Amtshilfe gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 ThürVwVfG zugunsten des TLfDI bestand. Inwiefern seitens der LPD und des TIM hier Ablehnungsgründe gemäß § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 ThürVwVfG geltend gemacht wurden und auch tatsächlich bestanden, kann hingegen nicht abschließend bewertet werden,“ – schon im nächsten Satz der Widerspruch zum ersten Satz – „weil der Schriftverkehr zwischen TIM und TLfDI in weiten Teilen noch nicht in das Verfahren eingeflossen sind.“

Diese Beispiele für eine aus meiner Sicht vorweggenommene Beweiswürdigung, mit der jeweils im Eingangssatz ein behauptetes Beweisergebnis in den Raum gestellt wird und erst wesentlich später dann mitgeteilt wird, es sei aber noch nicht ganz aufgeklärt, sehe ich als Nachweis an, wie hier von der Ausschussmehrheit in unzulässiger Weise Beweiswürdigung betrieben wird. Der Zwischenbericht wird dazu benutzt, Feststellungen festzuschreiben, die noch lange nicht so erwiesen sind. Das gilt im Besonderen für die noch offenstehenden Rechtsfragen.

Ich will nur ansatzweise auf das bereits vorliegende Rechtsgutachten der Landtagsverwaltung hinweisen. Sie haben es vorhin erwähnt. Die Klärung vie

ler Rechtsfragen hat die Ausschussmehrheit verhindert. Sie werden dennoch geklärt werden, entweder durch das besagte Landtagsgutachten – auch wenn es die Rechtsfragen allgemein beantwortet, werden die Rechtsfragen doch schon beantwortet – oder durch das von uns in Auftrag gegebene Gutachten. Wir haben selbst auch noch mal eins in Auftrag gegeben. Das betrifft zum Beispiel das Thema „Auftragsdatenverwaltung“, das im Wertungsteil so dargestellt wird, als ob die Firma Ad Acta auf jeden Fall auch als Auftragsdatenverarbeiter für den Datenschutzbeauftragten ausschließlich richtige Ansprechstelle gewesen sei. Nach der Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes bleibt der Auftraggeber – allgemein ausgedrückt, ich sage hier, wenn überhaupt –, die Firma EDS, die für den Datenschutz verantwortliche Stelle und nicht der Auftragnehmer. Dasselbe gilt für die seitenweisen Ausführungen zur Berechtigung der öffentlichen Zustellung. Auch dies wird so dargestellt, als ob diese ganz zweifelsfrei rechtmäßig gewesen wäre. Aus Sicht der Ausschussmehrheit ist eine solche Darstellung natürlich auch wichtig, denn unter anderem damit steht und fällt die Rechtmäßigkeit sämtlicher weiterer Handlungen des Datenschutzbeauftragten, denn Fehler in der Zustellung führen zur Unwirksamkeit der Anordnung.

Nach den Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes gebietet das Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz einen vorherigen Zustellversuch an der Geschäftsadresse, weil für diese Adresse zum Beispiel bei der Post ein Nachsendeauftrag vorliegen könnte. Es bleibt dabei, dass die öffentliche Zustellung Ultima Ratio ist. Das heißt vorliegend nichts anderes, als dass die öffentliche Zustellung unzulässig war mit allen Folgen. Es fehlt – entgegen der Darstellung im Bewertungsteil – an einer wirksamen Zustellung an den geborenen Liquidator der Firma Ad Acta, deren früheren Geschäftsführer Tischer. Schließlich kommt der Wissenschaftliche Dienst auch zu der Darlegung, dass dem Datenschutzbeauftragten kein Recht der Ersatzvornahme zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Missstände zusteht, sondern er lediglich die Mittel des Zwangs- und Bußgelds hat. Auch dies wird im Bewertungsteil gerade anders dargestellt.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht, Herr Sche- rer!)

Ja, so ist es.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht! Es wird nicht anders dargestellt!)

Doch, es wird anders dargestellt. Es wird in einer Form dargestellt, dass es Ergebnisse sind, die eigentlich unzweifelhaft feststehen würden. Dem ist nicht so.

Jetzt lassen Sie mich zu guter Letzt noch einige Beispiele anführen, die belegen, dass es gerade nicht so ist, dass die CDU das Verfahren in die Länge ziehen würde und eigentlich schon alles ermittelt sei. Randnummer 986 – ich kann es Ihnen nicht ersparen –: „Feststellungen bezüglich einer etwaigen Pflicht des Insolvenzgerichtes zur Informationsweitergabe an andere Behörden können derzeit noch nicht getroffen werden. [...] In der weiteren Beweisaufnahme kann untersucht werden, inwieweit der Eintritt dieser ‚Herrenlosigkeit‘ durch das Amtsgericht hätte vermieden werden können. [...], ob es eine Anzeigenpflicht zur Informationsweitergabe [...] oder ob das Amtsgericht verpflichtet gewesen sein könnte, eine Aktensicherungspflicht gegenüber dem ehemaligen Insolvenzverwalter anzuordnen. [...] Die Aktenlage zur Bestellung Henry Tischers ist noch nicht ins Verfahren eingeführt, [...].“ Ein Beispiel dafür, was noch zu tun ist.

Randnummer 992: „[Es] besteht noch Aufklärungsbedarf bei der EDS hinsichtlich der Gründung und Beendigung der Firma. [...] Bei der rechtlichen Einordnung des Handelns anderer Behörden sieht der Untersuchungsausschuss noch Beweiserhebungsbedarf hinsichtlich der Informationspflichten der Amtsgerichte Meiningen und Jena […]. Zu den Handlungen der Polizei im ersten Halbjahr 2013 ist die Beweisaufnahme ebenfalls noch nicht abgeschlossen.“ Ich habe hier noch die Randnummern 1002, 1015 und so stehen, ich erspare mir, das weiter vorzulesen. Wenn nach der Auffassung der Ausschussmehrheit das alles noch zu ermitteln ist – und ich habe dabei die zahlreichen noch einzuführenden Urkunden weggelassen –, muss man sich schon fragen, wieso die Koalitionsparteien noch keine Beweisanträge gestellt haben. Sie hätten dies schon längst tun und so das Verfahren beschleunigen können, anstatt uns vorzuwerfen, wir würden es verzögern. Denn eine solche Verzögerung liegt, wenn man hier sieht, was alles noch zu ermitteln ist, nicht vor.

Ich will noch einmal zusammenfassen: Wegen der nicht abgeschlossenen Beweisaufnahme halten wir den kompletten Wertungsteil für unzulässig. Diese Rechtswidrigkeit zeigt sich ganz deutlich darin, dass zwar wiederholt darauf hingewiesen wird, es seien einzelne Tatsachen noch nicht festgestellt, dann aber dennoch abschließende Schlussfolgerungen gezogen werden. Zudem werden rechtliche Wertungen als feststehend dargestellt, die in wesentlichen Punkten rechtlich unzutreffend oder in der Rechtslehre umstritten sind. Ein extremes Beispiel sind die Klimmzüge bei der Darstellung der angeblichen Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung. Dies setzt sich fort bei den angeblichen Befugnissen des TLfDI zur Durchführung von Vollzugsmaßnahmen durch Ersatzvornahme mit der völlig unhaltbaren Aussage, eine Ersatzvornahme ginge einer Zwangsgeldandrohung vor. Ebenso we

nig ist die Behauptung der Amtshilfeverpflichtung durch die Polizei nachvollziehbar, wenn man berücksichtigt, dass im Wesentlichen ein einziger Mitarbeiter des TLfDI den gesamten Lagerbestand gesichtet hat und entscheiden konnte, was vernichtet werden konnte und was aufzubewahren war. Wir gehen deshalb entgegen der Darstellung im Wertungsteil nach wie vor davon aus, dass eine Amtshilfe durch die Polizei nicht notwendig und die entsprechende Klage – gerade in Anbetracht des Zeitpunkts ihrer Erhebung durch den Datenschutzbeauftragten – rechtsmissbräuchlich war. Zu dieser Zeit waren die Bestände längst gesichtet. Eine Aktenvernichtung scheiterte lediglich noch daran, dass angeblich kein Verfügungsberechtigter vorhanden war, um die Regale als Gegenleistung für die Aktenvernichtung anbieten zu können. Hierzu werden wir im Schlussbericht – wo es nämlich auch hingehört – die erforderlichen Ausführungen machen. Die Ausschussmehrheit und die Regierungsfraktionen im Landtag haben versucht, dies bereits im jetzigen Wertungsteil anders darzustellen. Dieser Versuch ist gründlich misslungen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, erlauben Sie mir eine Klarstellung vorweg. Natürlich darf die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses hier darstellen, wie die zeitlichen Abläufe im Untersuchungsausschuss waren. Natürlich darf sie darstellen, dass der Ausschuss formal korrekt gehandelt hat. Natürlich darf sie auch darstellen, was im Zwischenbericht steht und auch welche Wertung der Ausschuss in seiner Mehrheit vorgenommen hat. Alles andere wäre absurd.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man muss aber sagen, dass es einigermaßen absurd ist, wie Sie von der CDU hier agieren, wie Sie auf der einen Seite immer wieder auf Ihre Minderheitenrechte pochen und wie Sie dann damit umgehen bzw. wie Sie die eigentlich gar nicht wahrnehmen. Sie fordern die zwar – vor allem öffentlich – immer wieder ein, füllen sie in der eigentlichen Ausschussarbeit dann aber gar nicht aus. Sie mahnen an, dass bestimmte Beweise erhoben werden müssen – was übrigens genauso im Mehrheitsbericht steht –, aber einen entsprechenden Beweisantrag stellen Sie nicht. Sie stellen Beweisanträge, wir laden Zeugen, dann stellen Sie kaum Fragen, überlassen die eigentliche Arbeit den Mitgliedern der

(Abg. Scherer)

Koalitionsfraktionen. Deswegen ist der Dank an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier durchaus auch berechtigt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber was Ihr eigener Beitrag zur Arbeit ist, ist mir dann – ehrlich gesagt – nicht klar. Sie verwehren sich einem Zwischenbericht mit Wertungen, weil Sie sagen, dass das Vorabwertungen wären, die quasi nicht rechtmäßig wären, sagen, das wäre eine vorweggenommene Beweiswürdigung. Warum Sie Wertungen vornehmen dürfen, der Zwischenbericht aber nicht, warum Sie Wertungen vornehmen dürfen gegenüber der Presse und der Zwischenbericht dies nicht soll, den die Mehrheit eines Ausschusses beschlossen hat, das müssen Sie mir noch mal genauer erklären.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anstatt sich in den Entstehungsprozess dieses Berichts einzubringen, haben Sie keinen einzigen Änderungsantrag gestellt, sondern ein Sondervotum abgegeben, das ohne konkreten Bezug zur Beweisaufnahme steht. Sie geben Schriftstücke und Zeugen an, die wir überhaupt nicht im Ausschuss behandelt haben. Man stelle sich mal vor, dass ein Richter sein Urteil auf Zeugen stützt, die er überhaupt nicht gehört hätte. Herr Scherer, das müsste auch Ihnen als Jurist klar sein, dass das nicht geht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich könnte es schneller in der Ausschussarbeit gehen, Herr Scherer. Aber das ist ein Punkt, der vor allem an Ihrer Fraktion liegt. Wenn Sie mitarbeiten würden, dann würden wir auch schneller vorankommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ich kann ja verstehen, dass Sie enttäuscht sind. Da setzen Sie einen Untersuchungsausschuss ein, der soll das Fehlverhalten eines politischen Konkurrenten auswerten und dann passiert nichts. So ungefähr geht es Ihnen ja jetzt seit über zwei Jahren im Untersuchungsausschuss zum Aktenlager Immelborn. Mit dem uns vorliegenden Zwischenbericht können wir nun endlich die eineinhalb Jahre Beweiserhebung zwischen Juni 2015 und Januar 2017 öffentlich auswerten. Dabei zeigt uns der Zwischenbericht, dass das vermeintliche Fehlverhalten des Datenschutzbeauftragten, auf das Sie heute ja auch noch mal sehr eindrücklich hingewiesen haben, sich so nicht zeigen lässt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In den vergangenen zwei Jahren hat sich gezeigt, dass sich keiner Ihrer Vorwürfe bestätigt hat. Auch Sie folgten da einer bestimmten Logik. Sie machen einen Vorwurf, der wird ausgeräumt und dann suchen Sie eben nach einem anderen.

Ich würde das gern noch mal an ein paar Beispielen deutlich machen. Ihr zentraler Vorwurf war, der Datenschutzbeauftragte hätte dem Innenminister mit der Klage wegen der untersagten Amtshilfe zur Räumung politisch schaden wollen. Das haben Sie bis heute eine ganze Weile nicht mehr gesagt, und das auch deswegen, weil der Ausschuss das inzwischen widerlegen konnte.

Die Polizei hatte dem Datenschutzbeauftragten die Amtshilfe bereits zugesagt. Der damalige Leiter der Landespolizeidirektion, Herr Bischler, hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass die Polizei dafür durchaus zur Verfügung gestanden hätte und dass das Innenministerium das untersagt hat. In dieser Vernehmung ist auch deutlich geworden, dass das zumindest unüblich ist und dass die Polizei damit keine andere Wahl mehr hat. Ober sticht Unter, hat Herr Bischler damals gesagt.

Es ist also nicht so, dass Herr Hasse dem Innenministerium geschadet hat; vielmehr war dieser Untersuchungsausschuss Ihr Versuch, den Datenschutzbeauftragten madig und unwählbar zu machen. Daher auch Ihre Verzögerungstaktik im Ausschuss, die Sie immer wieder versuchen als Minderheitenrechte zu tarnen. Es gibt in diesem Fall ein Recht auf Aufklärung, auch wenn Ihnen das nicht passt. Minderheitenrechte sind nicht dazu da, Aufklärung zu verhindern, sondern sie möglich zu machen. Das wissen Sie auch, aber Sie handeln nicht danach.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann war da zum Beispiel der Vorwurf, der TLfDI, also der Datenschutzbeauftragte, hätte schon viel länger vom Zustand des Aktenlagers gewusst. Wir haben Zeugen gehört, Angestellte der Gemeinde in Immelborn, Bedienstete des Landratsamts, Mitarbeiter verschiedener Ministerien und nachgeordneter Behörden. Herausgefunden haben wir, das Aktenlager war schon vor Juni 2013 bekannt, aber eben nicht beim Datenschutzbeauftragten. Bekannt war es bei der Gemeinde wegen der baulichen Mängel, beim Landratsamt wegen brandschutzrechtlicher Vorschriften, bei der Polizei wegen der Einbrüche im Gebäude, bei den Staatsarchiven wegen der Verluste historischen Archivguts, beim Sozialministerium wegen rentenrelevanter Personaldaten. Aber keine dieser Behörden hat den Thüringer Datenschutzbeauftragten informiert, weil keiner das Problem „Datenschutz“ als solches erkannt hat. Das hat die Anhörung mehr als deutlich gemacht. Einzig die damalige Bürgermeisterin der Gemeinde Immelborn hat ausgesagt, dass sie einen Daten

schutzbeauftragten unter einer Erfurter Nummer angerufen hat. Welchen Datenschützer sie da am Telefon erreicht hat und ob dieses Telefonat überhaupt stattgefunden hat, konnte der Ausschuss aber nicht klären.

Das mag insgesamt an sich erschreckend sein und man könnte auch die Frage stellen, warum all diese Behörden dahin gehend nicht tätig geworden sind. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass das mit dem eigentlichen Anliegen des Ausschusses nichts zu tun hat. Dr. Lutz Hasse hat als oberster Datenschützer in Thüringen sofort mit der Kenntnis um das Aktenlager Initiative ergriffen. Gerade dieser öffentliche Umgang dürfte bei vielen Behörden zu mehr Sensibilität geführt haben.

Als Nächstes kam von der CDU der Vorwurf, der Datenschutzbeauftragte hätte die ganze Sache mit der Räumung in die Länge gezogen, um politischen Schaden über den CDU-Innenminister zu bringen. Auch dieser Vorwurf ist nicht haltbar. Versetzen wir uns einmal in die Lage des Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als sie von dem Aktenlager erfuhren. Sie wussten nur, da gibt es ein Gebäude voller Akten. Sie wussten nichts um die Zustände dort, sie wussten nichts von den Unternehmen, die involviert waren, nichts von den Einlagernden. Das ist mit unserem Wissen aus über zwei Jahren Ausschussarbeit und zahllosen Beweisanträgen schlicht und ergreifend nicht zu vergleichen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten haben eine hervorragende Arbeit geleistet, sie haben ein riesiges Aktenlager schrittweise erschlossen und die damaligen Eigentümer und Einlagerer ausfindig gemacht. Anstatt – wie die CDU behauptet – die Sache zu verzögern, hat die Datenschutzbehörde viele Wege gleichzeitig beschritten, um möglichst schnell zum Ziel zu kommen, nämlich die Datensicherheit in diesem Fall zu gewährleisten: die schrittweise Ermittlung des ehemals Verantwortlichen für das Lager und die Akten, das Amtshilfeersuchen an die Polizei, die Suche nach einem Nachtragsliquidator. Von der Kenntnis um das Aktenlager im Sommer 2013 bis zur Räumung 2015 war die Behörde immer aktiv. Eine Lücke, eine Verschleppung oder Untätigkeit ist nicht zu erkennen. Dass der beschrittene Weg nicht schneller zum Ziel führte, lag vielmehr an der mangelnden Kooperation der Behörden und der Einlagerer. Die zeitlichen Abläufe können wir inzwischen sehr genau nachvollziehen; sie passen schlicht und ergreifend nicht zur Behauptung der CDU und lassen sich auch im Zwischenbericht ganz genau nachlesen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch die Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses zieht sich auch immer wieder der Vorwurf, der Datenschutzbeauftragte habe sich an die falsche Firma gewandt. Nun wissen wir inzwischen, dass in dem Gebäude in Immelborn verschiedene Firmen ansässig waren – Ad Acta und EDS –, die aber alle auf unterschiedliche Art und Weise mit dem Geschäftsführer der Ad Acta verbunden waren.

Wir haben als Ausschuss mehrere Monate lange Beweisaufnahmen gebraucht, um dieses Firmengeflecht überhaupt zu verstehen. Wenn Sie jetzt in Ihrem Sondervotum behaupten, die Firmen seien nicht als Einheit aufgetreten, dann steht das in einem eklatanten Widerspruch zur bisherigen Beweisaufnahme. Sie erinnern sich sicherlich an die Ärztin, die als Zeugin ausgesagt hat, dass sie Akten bei der Firma EDS eingelagert hat und dazu Kontakt zum Geschäftsführer der Ad Acta hatte. Zeugen, die Kunden bei beiden Firmen waren, gaben an, die Aufteilung habe sich ihnen nicht erschlossen. Selbst die Inhaberin der EDS gab an, EDS und Ad Acta seien als Einheit aufgetreten. Die Beschriftungen von Kartons enthielten beide Aufschriften, das Ad-Acta-Logo oben, das EDS-Logo unten. Für den TLfDI konnten diese Firmen nur als eine Firma, die unter unterschiedlichen Namen auftritt, erscheinen. Auch fehlten bei der Kenntniserlangung durch den TLfDI die Firmenschilder am Gebäude der EDS-Bereiche. Zumindest kann sich keiner der Zeugen an EDS-Firmenschilder im Zeitraum 2013 erinnern, und wir haben wirklich jeden einzelnen Zeugen danach gefragt.

Besonders interessant fand ich auch den Vorwurf der CDU-Fraktion, der Datenschutzbeauftragte wäre gar nicht zuständig gewesen und hätte ohne Rechtsgrundlage agiert. Sie warfen dem Datenschützer eine ganze Zeit lang vor, er habe als Aufsichtsbehörde gar keine Kompetenz zu einer sogenannten Ersatzvornahme gehabt, und – auch das ist einigermaßen absurd – Sie sagen, er hätte einen Bescheid an eine Firma erlassen müssen, von der er weiß, dass es sie nicht mehr gibt, und hätte aber selbst dann im Nachgang nicht tätig werden dürfen.

Mit dieser Position waren Sie aber überraschenderweise trotzdem nicht allein. Es gibt Stimmen in der Fachliteratur, die das so sehen. Nun gibt es aber auch Stimmen, die das Gegenteil behaupten. Eine Rechtsprechung dazu gibt es aber nicht. Der TLfDI musste also entscheiden, ob er der einen Sicht folgt und zuständig ist und damit tätig wird oder ob er sich als unzuständig ansieht. Was wäre dann eigentlich gewesen? Dann hätte die Zuständigkeit bei der allgemeinen für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörde gelegen. Das ist je nach Dringlichkeit die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Gemeinde. Aber aus den Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss wissen wir, dass weder Polizei noch Gemeinde zuständig gewesen sein wollen.

Wie wäre es dann weitergegangen? Hätten wir dann immer noch ein 3.000 Quadratmeter großes, herrenloses Aktenlager? Wäre das inzwischen abgebrannt? Würden wir jetzt einen Untersuchungsausschuss haben, der die Untätigkeit des Datenschutzbeauftragten untersucht? Ich weiß es nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, der Datenschutzbeauftragte hat das einzig Richtige getan, um die Rechtsverletzungen in Immelborn zu beenden. Er ist davon ausgegangen, dass er auch für eine Ersatzvornahme zuständig ist, und ist tätig geworden.