Viertens: Der Spielerschutz wird durch eine qualitative Begrenzung der Konzession gestärkt. Die Vergabe der Konzession richtet sich allein nach qualitativen Zielen wie dem Jugend- und Spielerschutz, der Vorbeugung der Entstehung und der Bekämp
fung der Spielsucht sowie der Bekämpfung des Schwarzmarkts und der damit einhergehenden Kriminalität. Eine zahlenmäßige Beschränkung der Konzession erfolgt nicht. Gerade die Erfahrungen aus dem Nachbarland von Schleswig-Holstein, Dänemark, zeigen, dass mit diesen qualitativen Regulierungsansätzen 85 Prozent der unregulierten Internetangebote legalisiert werden konnten. Daher geht auch die rein zahlenmäßige Beschränkung der Konzessionen der Anbieter fehl, weil sie keinen effektiven Jugend- und Spielerschutz in der Breite des allzugänglichen Internetangebots darstellen kann. Dabei sind auch gerade die Rechtsstreitigkeiten aus der zahlenmäßigen Beschränkung der Anbieter, die dem existenten Glücksspielstaatsvertrag das Verdikt der Europarechtswidrigkeit eingebracht haben, wichtig. Die Vertragsverletzung der EUKommission gegen die Bundesrepublik steht im Raum und gefährdet damit nun auch das Lottomonopol. Wir wollen aber den Lottoblock stärken. Ja, wir wollen eine Regulierung des Glücksspielmarkts, aber sie muss diesen Eckpunkten, die ich vorgetragen habe, genügen.
Konzessionen müssen aber dazu eingesetzt werden, Jugend- und Spielerschutz zu verbessern und dem Schwarzmarkt im Internet ein erlaubtes, vor allem ein attraktives Angebot entgegenzusetzen. Moderne computergesteuerte Antibetrugsverfahren, so wie wir sie beim EC- und Kreditkarteneinsatz kennen, muss dann dieses System ebenfalls durchlaufen und erlaubt dabei eine weitgehende Verhinderung von kriminellen Auswüchsen auf dem Markt.
Den Regulierungskosten stehen dann aber auch zusätzliche staatliche Einnahmequellen gegenüber. Wie im Bereich des Glücksspiels bisher üblich, sollten wir uns auch darüber unterhalten, wie die Gelder, die hier erzielt werden, eingesetzt werden, vor allem im Sport, im kulturellen, sozialen Bereich und bei den Feuerwehren. Der vorliegende Staatsvertrag springt hier aber zu kurz, indem er zu viel ausklammert. Vor diesem Hintergrund fordere ich den Ministerpräsidenten auf, dessen Unterschrift dieser Vertrag trägt, im Ausschuss sein Verhandlungsergebnis zu rechtfertigen und mit uns in die Debatte für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen einzusteigen. Ich beantrage damit auch die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, mit dem Glücksspiel ist das so ein Ding, deshalb nur ein paar Gedanken dazu. Herr Staatssekretär hat das Wesentliche dazu gesagt, wo die Haken liegen. Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, der nach Stand der Dinge völlig in der Luft hängt. Schleswig-Holsteins Regierung will im Landtag nicht zustimmen, weil man andere Pläne hat. Zudem wird gar angekündigt, den jetzt noch gültigen Staatsvertrag zu kündigen. Fieberhaft wird nun versucht, den Nordlichtern die Sache noch schmackhaft zu machen und dieselben Vorrechte wie den Hessen einzuräumen. Das soll in einem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag beschlossen werden, der auf der Jahreskonferenz der Regierungschefs Ende Oktober beschlossen worden sein soll. Im vorliegenden Gesetzentwurf liest man nichts von diesem Zugeständnis. Wann wollen Sie das den Landtag beraten lassen? In einer Hauruckaktion zum Jahresende? Überhaupt: Sie machen sich abhängig von einem einzigen Bundesland, das auf Krawall gebürstet ist. Was ist Ihre Alternative, wenn man an der Küste sein Wort hält und nicht zustimmt und kündigt? Dann dürfte es Essig sein mit den erwarteten Einnahmen aus den Wetten. Wo ist Ihr Vorschlag für den Fall, dass nach Schleswig-Holstein weitere Länder den Vertrag kündigen?
Was ist im Übrigen mit den im Vertrag festgeschriebenen Zielen der Suchtverhinderung? Welche Untersuchungen gibt es dazu oder sind das auch nur Feigenblätter bei der Einnahmegenerierung? Nein, Sie setzen die falschen Prioritäten, wieder einmal. Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen und werden uns damit auch weiter auseinandersetzen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist im Verhältnis durchaus eine muntere Debatte, die gar nicht zu erwarten war, wenn man die Beratung im Ausschuss in Erinnerung hat. Insofern muss ich zugeben, dass ich gar nicht auf einen Redebeitrag vorbereitet war, den ich hier halte. Aber weniger der Beitrag der AfD, sondern der Beitrag von Frau Holbe bringt mich dazu, hier einige Sachen zu sagen, denn ich finde es doch schon verwegen, Frau Holbe, sich hier vorn hinzustellen und zu fordern, der Ministerpräsident hat sich vor dem Innenausschuss zu rechtfertigen, warum er für den Freistaat Thüringen nichts Besseres herausgeholt hat. Ich glaube,
Sie haben sich am Anfang Ihres Redebeitrags sogar dazu hinreißen lassen, dem Ministerpräsidenten von Thüringen vorzuwerfen, dass er nicht verhindert hat, dass Schleswig-Holstein nicht zustimmt. Ich glaube, das erfordert tatsächlich eine Erwiderung, denn das ist natürlich auch schon wirklich strategischer Blödsinn, den Sie hier vorgetragen haben.
Aber ich will dennoch in drei Punkten versuchen, Einigkeit zwischen uns beiden herzustellen. Ich glaube, was ich Ihrem Beitrag entnehmen konnte, war, dass es Ihnen darum geht, Glücksspiel zu regulieren, weil natürlich diese Regulierung von Glücksspiel auch beinhaltet, eine gesellschaftspolitische Zielstellung zu verfolgen, die heißt, Jugendund Spielerschutz, Suchtvorbeugung und Bekämpfung von illegalen Wetten, weil daraus eben auch Kriminalität entsteht. Da sind wir sogar ganz bei Ihnen.
Sie haben zweitens gesagt, wir brauchen eine EUgerechte Regelung zur Regulierung des Glücksspiels – und da bin ich auch bei Ihnen. Sie haben drittens gesagt oder zumindest entnehme ich das Ihrem Beitrag, dass es Ihnen natürlich auch darum geht, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland bei der Regulierung von Glücksspiel keine Flickschusterei haben, sondern dass wir hier tatsächlich eine bundeseinheitliche, das heißt zwischen den Ländern einheitliche Regelung zur Regelung des Glücksspiels vorfinden – und da bin ich auch ganz bei Ihnen. Deswegen finde ich es völlig absurd, wenn Sie dann hier fordern, der Ministerpräsident Thüringens soll die Thüringer Interessen vertreten und für Thüringen ein Sonderkündigungsrecht, eine Ausstiegsklausel vereinbaren. Wenn alle Ministerpräsidenten bei allen Staatsverträgen für ihre Länder jeweils eine eigene Ausstiegsklausel vereinbaren, dann werden wir nicht zu bundeseinheitlichen Regelungen kommen, die dauerhaft Bestand haben, sondern wir werden zu taktischen Zustimmungen kommen, wo jedes Land sich insgeheim vorbehält, nach kurzer Zeit aus dem Staatsvertrag auszusteigen, und wir werden genau das Gegenteil erreichen von dem, was Sie hier qualitativ angemahnt haben.
Ich will Ihnen auch noch mal was zum zweiten Änderungsstaatsvertrag sagen. Sie mögen mit dem Inhalt des Glücksspielstaatsvertrags nicht einverstanden sein, wir haben aber hier heute eine Änderung zu diskutieren und auf die will ich erstens eingehen, wenn ich dann in einem weiteren Schritt auch noch mal auf die Perspektive verweise. Hintergrund ist ja, dass eine Regelung im Glücksspielstaatsvertrag ausläuft, die sogenannte Experimentierklausel für Anbieter von Sportwetten. Sie wissen, dass das zur Folge hat, dass im Prinzip 20 Lizenzen vergeben werden, aber 35 potenzielle Lizenznehmer vorhanden sind, die die fachlichen, formellen Voraussetzungen erfüllen, und 15 der nicht
berücksichtigten Lizenznehmer in Hessen derzeit vor Gericht stehen und gegen diese Regelung klagen, wir aber momentan noch keine rechtliche Klärung in der Sache haben. Was wäre denn die Folge, wenn wir den Glücksspielstaatsvertrag nicht ändern, um die Experimentierklausel wie vorgetragen bis zum Jahr 2021 zu verlängern? Die Folge wäre, dass wir ein völliges Durcheinander im Bereich des Sportwettenlizenzrechts hätten. Und deswegen ist es doch sinnvoll – genau vor dem Hintergrund einer ausbleibenden Gerichtsentscheidung in Hessen –, jetzt eine Verlängerung der Experimentierklausel vorzunehmen, damit tatsächlich in diesem Bereich der Sportwetten geordnete Verhältnisse herrschen, und zwar insofern, dass alle 35 möglichen Lizenznehmer, die die formellen Voraussetzungen des Staatsvertrags erfüllen, auch Sportwetten legal anbieten können.
Ich glaube, diese Regulierung und diese rechtssicheren Verhältnisse bis zum Jahr 2021 zu schaffen, ist dann eben auch die Grundlage – und da bin ich wieder ganz bei Ihnen –, gemeinsam mit Schleswig-Holstein, gemeinsam aber auch mit Hessen, gemeinsam mit anderen Bundesländern darüber nachzudenken, ob möglicherweise unter dem Gesichtspunkt qualitativer Änderungen beim Glücksspielstaatsvertrag wir auch zu einer dritten oder vierten Änderung des Staatsvertrags kommen müssen, um genau auch das Glücksspiel, besser gesagt, die Regulierung an modernen Anforderungen auch im Kontext des europäischen Rechts neu zu gestalten. Aber das ist dann eine Debatte, die wir fortgesetzt führen müssen. Heute haben wir zumindest darüber zu diskutieren, wie wir mit dem zweiten Änderungsstaatsvertrag umgehen, der eben das bereinigt, was ich eben ausgeführt habe – im Bereich des Auslaufens und der möglichen Folgen der Experimentierklausel in § 10a des Staatsvertrags. Darauf, glaube ich, sollten wir unsere Debatte im Innenausschuss konzentrieren und wir sollten diese Regulierung, die jetzigen Regelungen, die vorgenommen werden sollen, nicht dazu benutzen, um hier eine politische Debatte zu führen über die Verantwortung des Thüringer Ministerpräsidenten. Die Verantwortung von Ministerpräsidenten ist immer immens groß, da gebe ich Ihnen recht, aber in dem Fall ist sie doch etwas geringer, als Sie hier versucht haben, uns glauben zu machen. Vielen Dank.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller anwesenden Abgeordneten in diesem Haus. Zur Kontrolle: Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen.
Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist das Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatvertrag an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Wolf in Thüringen – Bevölkerung und Weidetiere schützen, Akzeptanzprobleme lösen, Wolfsverordnung vorlegen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4379
Die Fraktion der CDU wünscht das Wort zur Begründung. Herr Abgeordneter Gruhner, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Wochen haben wir immer wieder Meldungen von zunehmenden Nutztierrissen zur Kenntnis nehmen müssen, insbesondere im Raum Ohrdruf. Das wissen Sie alle – wir reden mittlerweile von über 80 Nutztierrissen und das zeigt, dass es hier an dieser Stelle um eine sehr drastische Dimension geht. Genau deshalb wächst die Sorge vor dem Wolf einerseits natürlich bei den Weidetierhaltern, sie wächst aber auch bei den Menschen im ländlichen Raum enorm. Deswegen will ich zunächst erst mal ausdrücklich unterstreichen, dass wir als Fraktion diese Sorgen sehr, sehr ernst nehmen und dass es uns deswegen auch ein großes Anliegen ist, dass wir dieses Thema in aller Ernsthaftigkeit heute hier im Thüringer Landtag auch besprechen.
Ich darf noch mal unterstreichen, dass es uns natürlich wichtig ist, dass sich Weidetierhalter sicher fühlen können, dass sich die Bevölkerung im ländlichen Raum sicher fühlen muss, aber – und das ist uns auch besonders wichtig – dass natürlich die Schäferei als Schlüssel zur ökologischen Landschaftspflege erhalten bleibt. Ich will auch sagen: Uns ist wichtig, dass es den Beruf des Schäfers auch zukünftig gibt. Ich will Ihnen mal – um zu verdeutlichen, welche Sorgen sich die Schäfer machen und in welcher Situation sie sich gerade befinden – aus unserer Fraktionszeitschrift „Drucksache“ zitieren, wo eine, finde ich, sehr bemerkenswerte Reportage über den Schäfer Michael Meister geschrieben ist. Nur mal eine Stelle, das finde ich sehr gut verdeutlicht: „Seit dem zweiten Riss, den er nur knapp verpasste, weiß er: ‚Zwischen zehn und zwölf kommt der Wolf.‘ Also weicht er seinen rund 1200 Tieren nun gar nicht mehr von der Seite, wacht sechs volle Nächte am Stück. Doch tagsüber hüten und nachts Wache halten, das funktioniert auf Dauer nicht: ‚Irgendwann schläfst Du ein.‘“ Das
sagt der Schäfer Michael Meister. Ich finde, das zeigt auch noch mal in besonderer Art und Weise, mit welchen Herausforderungen die Schäfer hier auch konfrontiert sind. Ich finde, das müssen wir einfach auch noch mal besonders in den Mittelpunkt rücken.
Deswegen geht es natürlich bei diesem Thema darum, dass wir neben aller Wolfsromantik, die es leider gibt, auch die Befürchtungen der Betroffenen hier deutlich in den Mittelpunkt rücken müssen. Ich will auch noch mal deutlich sagen: Mit rund 18.000 Wölfen, die wir mittlerweile zählen, können wir jetzt nicht mehr unbedingt von einer gefährdeten Tierart sprechen. Wir müssen auch immer wieder deutlich machen: Der Wolf ist ein Raubtier.
Genau deswegen fordern wir mit unserem Antrag, der Ihnen heute vorliegt, wirksame Vorkehrungen ein, wie man zukünftig mit der wachsenden Wolfspopulation, aber auch mit einer möglich wachsenden Hybridpopulation umgeht, wie man sie kontrollieren kann. Deswegen legen wir hier verschiedene Maßnahmen vor. Ich will ausdrücklich sagen, dass es unser Ziel ist, einerseits Naturschutz, andererseits Weidetierhaltung und auch die öffentlichen Belange in ein einvernehmliches Miteinander zu bringen. Ich glaube, das ist ganz wichtig, dass wir hier nicht das eine gegen das andere ausspielen.
Dann erwarten wir aber auch vom Thüringer Umweltministerium, dass tatsächlich alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Menschen hier zu gewährleisten, um auch den Fortbestand der Weidetierhaltung in Thüringen zu gewährleisten. Letztlich sagen wir auch: Der Schutz des Menschen muss die gleiche Priorität haben wie der Schutz des Wildtiers. Egon Primas wird in der Debatte noch mal unseren Antrag im Detail vorstellen. Es geht um Fragen der Intensivierung des Wolfsmonitorings, es geht um die Evaluation des seit 2012 vorliegenden Wolfsmanagementplans und auch die Erarbeitung einer Wolfsverordnung ist Kern des von uns vorgelegten Antrags.
Wir sagen aber auch: Am Ende brauchen wir auch Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf im Hinblick auf Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und als Ultima Ratio auch die Entnahme des Wolfs mit problematischem Verhalten. Ich will Letzteres noch mal unterstreichen, dass der Abschuss von Wölfen natürlich nur eine Ultima Ratio sein kann, aber das muss eben auch enttabuisiert werden. Ihr Staatssekretär hat in den letzten Wochen auch eingeräumt, dass es da ein Umdenken in Ihrem Haus gibt. Das ist richtig so, dass sich da offensichtlich auch die pragmatischen Kräfte durchsetzen. Deswegen ist es, glaube ich, gut, dass wir
heute endlich unseren Antrag beraten – er liegt ja schon lange vor – mit wirklich geeigneten Maßnahmen, und dass wir dann auch über das hinaus – und das ist auch wichtig –, was wir in Thüringen tun können, in den Blick nehmen müssen, dass natürlich auch die Europäische Kommission hier tätig werden muss. Einerseits müssen wir tun, was in Thüringen notwendig ist, und andererseits müssen wir natürlich auch Europäische Kommission und Mitgliedsstaaten drängen, dass diese Frage europäisch mitgelöst werden muss. So weit zur Einführung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Gruhner, vielen Dank für die sachliche Einführung. Ich hatte sie, ehrlich gesagt, nicht so wirklich erwartet, deshalb, wie gesagt, danke. Wo ich nicht mit Ihnen übereinstimmen kann, ist Ihr Satz: Der Schutz des Menschen muss die gleiche Priorität wie der Schutz des Wildtieres haben. Ich glaube, im Zweifelsfall würde ich mich dann doch bei einem angegriffenen Menschen für den Schutz des Menschen entscheiden.
Meine Damen und Herren, dass der Wolf nach Thüringen zurückkommt, ist keine unerwartete Geschichte gewesen. Noch lange, bevor die erste Wölfin bei Ohrdruf dokumentiert wurde, gab es Leute, die einem gesagt haben: Ja, man merkt, da kommt ab und zu auch einer durch, man redet aber nicht darüber. Wir haben in anderen Bundesländern inzwischen eine Wolfspopulation, die deutlich am Steigen ist, wo die Probleme sicherlich auch noch völlig anders sind als das, was wir in Thüringen an Problemen zu verzeichnen haben, die sich aus der Anwesenheit des Wolfs ergeben. Von der Warte her kann man in Thüringen zumindest verzeichnen, dass man sich auch frühzeitig mit dem Thema beschäftigt hat und sich auch weiterhin sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt.
Nun liegt der Antrag der Fraktion der CDU schon eine ganze Weile im Geschäftsgang, sodass nicht mehr alles ganz neu ist. Ich glaube, viele Aussagen, die das Umweltministerium in der Vergangenheit getroffen hat, erfüllen eigentlich schon lange das, was die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag wollte – nämlich eine reale Beurteilung der Sache und eine sachliche Entscheidung, wie damit weiter umzugehen ist.
Es ist ein bisschen verwunderlich, dass die CDUFraktion den Antrag hier in den Landtag eingebracht hat, obwohl sie zeitgleich im Umweltausschuss die Beratung zum gleichen Sachverhalt beantragt hat und wir dort inzwischen unter Einbeziehung auch von externem Sachverstand außerhalb der Landesregierung wirklich an allen Phasen der Erkenntnisgewinnung teilnehmen konnten. Während man am Anfang davon ausging, wir haben nur die eine Wölfin bei Ohrdruf, sind wir dann später davon ausgegangen: Okay, die Wölfin hat Nachwuchs. Inzwischen wissen wir, der Nachwuchs der Wölfin stammt nicht von einem Wolf, sondern er stammt von einem Hund. Wir haben es hier also mit Hybriden zu tun. Es gibt die klare Aussage des Umweltministeriums, dass diese Hybriden aus naturschutzfachlicher Sicht – nach Überzeugung auch des Ministeriums – zu entnehmen sind.
Es ist ein bisschen merkwürdig, wie sich dann die öffentliche Debatte ändert. Während wir erst eine sehr emotionsgeladene Diskussion zum Schutz der Schafhalter in Thüringen hatten, haben wir dann plötzlich die sehr emotionsgeladene Debatte zum Schutz der Hybriden gehabt, wo es Vorstellungen vonseiten des Tierschutzes gibt, man könnte die Tiere betäuben, kastrieren, wieder aussetzen, wo ich sage: Wenn man sich überlegt, man muss mit einem Betäubungsgewehr etwa 25 Meter an so ein Tier heran, wir haben sechs Hybriden, die gleichzeitig zu betäuben wären, also es müssten sechs Leute an die sechs Hybriden ran, müssten mit sechs Gewehren zeitgleich schießen – das muss auch alles klappen, ansonsten sind die Leute in Gefahr –; ich halte das nicht für realistisch.
Ja, das mag sein. Wir können in Thüringen den Aufruf starten, ob wir den haben. Ich glaube nicht daran. Deshalb sage ich, man muss die Debatte an realistischen Größenordnungen orientieren. Wenn ich sage, aus naturfachlicher Sicht müssen die Hybriden aus der freien Wildbahn entnommen werden, weil ansonsten eine Gefahr besteht, dass durch die Einkreuzung des Hundes in die Wolfspopulation diese Population gefährdet wird, dann muss man diese Maßnahme auch umsetzen. Wenn man dann sagt, dass der Schutz des Tieres mir aber so viel wert ist, dass ich irgendwie Überlegungen treffen muss, wie ich das Tier weiterhin am Leben erhalte, dann sage ich mal: Der Schutz des Schafs ist mir aber auch was wert und irgendwas muss auch der Hybride perspektivisch fressen. Von der Warte her ist man in einer Güterabwägung. Wie die Güterabwägung ausgehen wird, ist aus meiner Sicht eindeutig. Ich gebe zu: Ich bin dafür, die Hybriden abzuschießen.