Protocol of the Session on September 29, 2017

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

aber das kann man sicherlich auch noch mal in der kommenden Anhörung diskutieren.

Minister Tiefensee hat es gerade schon gesagt: Wenn die ganze Zeit davon gesprochen wird, dass wir hier in die Autonomie der Wissenschaft oder auch der Hochschulen eingreifen, dann will ich es nur noch mal kurz verdeutlichen, in drei Punkten stärken wir die Hochschulautonomie. Erstens: Die

Berufungsverfahren an den Hochschulen und die Ernennung der neuen Professoren werden zukünftig ohne die ministerielle Beteiligung durchgeführt. Zweitens: Die bisherige Regelbefristung von neuen Professorinnen und Professoren wird zur Ausnahme. Drittens: Wir übertragen beim Hochschulbau, wie schon gesagt, beispielsweise bei der FSU die komplette Bauherrenfunktion und für die anderen Hochschulen haben wir flexible Regelungen für die Standorte gefunden. Wer dann noch im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung IV in den Globalhaushalten davon spricht, wir würden hier einen Eingriff in die Autonomie vornehmen, der verkennt die Realität. Ich will es auch hier noch mal deutlich machen: Rot-Rot-Grün ist der Garant für die gesteigerte Hochschulautonomie, wobei wir – anders als die CDU – Autonomie der Hochschulen nicht mit Autonomie von Hochschulleitungen gleichsetzen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber nicht nur Demokratisierung und Hochschulautonomie wurden im Rahmen des Hochschuldialogs diskutiert, sondern auch soziale Aspekte standen natürlich im Mittelpunkt. Ich begrüße an der Stelle auch ausdrücklich, dass das Wissenschaftsministerium in enger Abstimmung mit der Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten die Position von Gleichstellungsbeauftragten in dem Gesetzentwurf deutlich ausbaut und den Beauftragten endlich Mittel an die Hand gibt, um ihre Arbeit noch effektiver umsetzen zu können.

Wir verankern unter den Aufgaben der Hochschulen auch endlich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Zur Verankerung des Diversitätsauftrags schaffen wir eine entsprechende Beauftragtenstelle, um der steigenden Heterogenität, der Vielfalt der Studierendenschaft, aber auch der anderen Hochschulmitglieder und -angehörigen Rechnung zu tragen. Die Diversitätsbeauftragten sollen sich insbesondere den Bedürfnissen beispielsweise von Studienbewerberinnen und -bewerbern, Studentinnen und Studenten sowie Promovierenden mit Behinderungen, psychischen oder chronischen Erkrankungen, aber auch von Studierenden mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen, genauso wie internationalen Studierenden oder auch beruflich qualifizierten Studierenden ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung annehmen. Ich weiß, dass es durchaus Bedenken gibt, da diese Diversitätsbeauftragtenstelle die momentane Stelle der Behindertenbeauftragten aufnimmt, dass diese Person damit in ihrer Funktion und ihren Aufgaben überlastet werden könnte. Das ist ein Einwand, den es durchaus, glaube ich, in der parlamentarischen Beratung, auch in der Anhörung zu beachten gilt. Zu der Frage kann dann sicherlich auch diskutiert werden, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, die Diversitätsbeauftragten als Stelle neben die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftrag

ten zu installieren. Aber das werden wir dann sicherlich in der Anhörung gemeinsam mit den betreffenden Beauftragten diskutieren. Unbestritten ist jedoch jetzt schon: Es ist endlich ein Erfolg, dass das Thema „Diversity“ auch hier im Gesetz verankert ist.

Eine weitere Verbesserung der sozialen Situation der Hochschulangehörigen im Gesetz sind verschiedene Implementierungen an verschiedenen Stellen der familien- und gleichstellungs- sowie inklusionspolitischen Komponenten. Beispielsweise soll, um die Familienfreundlichkeit zu erhöhen, künftig die Dauer von Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren um bis zu einem Jahr pro betreutem Kind unter 14 Jahren erhöht werden, zwei Jahre bei der Graduiertenförderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Auch die Berücksichtigung von Betreuungszeiten bei der Lehrplangestaltung ist ein wichtiges Instrument, um Hochschulen familienfreundlicher zu machen und somit offener und sozialer zu gestalten.

In dem Kontext kann auch die Abschaffung der generellen Anwesenheitspflicht erwähnt werden, wenngleich ich die Regelung im ersten Gesetzentwurf immer noch als die sinnvollere erachte. Sicherlich wird auch hier eine leidenschaftliche Diskussion geführt werden, wie sie derzeit schon an den Hochschulen stattfindet.

Ein wichtiger Punkt für uns als Linke ist aber auch immer die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen. Minister Tiefensee hat schon ausgeführt, was wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen. Wir verankern gute Arbeit als Prinzip in der Wissenschaft im Gesetz. So werden die Richtlinien für gute Arbeit verpflichtend im Gesetz verankert, wo unter Beteiligung aller Statusgruppen künftig Rahmenvorgaben zum Abschluss unbefristeter und befristeter Beschäftigungsverhältnisse, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch ein Gesundheitsmanagement verabschiedet werden. Gestärkt werden auch die Interessen der Promovierenden mit der eigenen Interessenvertretung. Natürlich ist auch ein wichtiges Element die Verankerung der Qualifizierungsvereinbarung, damit nicht nur der wissenschaftliche Nachwuchs verpflichtet wird, sondern auch die Betreuerinnen wissen, welche Pflichten sie haben, um hier die Qualität der Qualifizierungszeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu verbessern.

Allerdings – auch keine Überraschung, es war auch vor zwei Wochen schon in der Presse gewesen – sehen wir als Linke natürlich an der einen oder anderen Stelle immer noch ein bisschen Nachbesserungsbedarf. Darauf will ich noch einmal kurz eingehen. An einer Stelle ganz besonders, und da muss ich zugeben, bin ich tatsächlich ziemlich enttäuscht von den Änderungen oder Nichtänderungen im Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltege

setz, denn gerade hier ließe sich mit der finanziellen Entlastung von Studierenden ein wichtiger Beitrag zu einer sozialeren und offeneren Hochschule leisten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass die Studierenden nur mit Mehrheit in einem Gremium über die Verwendung von Mitteln über Gebühren und Entgelte entscheiden sollen, ist durchaus zu begrüßen und ein Erfolg. Dass allerdings bisher keine einzige Streichung von Gebührentatbeständen vorgesehen ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen, vor allem da die Erhebung der Einnahmen der Hochschulen in den Jahren 2010 bis 2014 gezeigt hat, dass einige Gebühren gar nicht eingenommen werden, bei anderen, zum Beispiel den Gebühren für Laborpraktika, zu bezweifeln ist, ob der Verwaltungsaufwand am Ende nicht höher als der Mehrwert der Einnahmen ist. Einige Gebührentatbestände im Gesetz existieren auch gar nicht an einzelnen Hochschulen.

Wenn wir schon nicht die Langzeitstudiengebühren abschaffen werden, deren Gegner ich weiterhin bleibe, dann sollten wir Studierende wenigstens entlasten, indem wir Praktikumsgebühren oder Entgelte für Studienmaterialien aus diesem Katalog streichen. Ebenso sehen wir die neue Regelung zur Kostendeckung bei den Weiterbildungsstudiengängen kritisch, da diese im Endeffekt zu einer deutlichen Verteuerung führen könnte. Damit konterkarieren wir, glaube ich, den Ansatz des lebenslangen Lernens. Wenn wir Weiterbildungsstudiengänge nicht als wirtschaftliche, sondern als wissenschaftliche Tätigkeit betrachten, könnten wir damit auch den Verstoß gegen EU-Recht durchaus vermeiden.

Ebenso verstehe ich auch noch nicht ganz, warum trotz des gemeinsamen Kooperationsverbundes der Hochschulbibliotheken nun vorgesehen ist, dass die Gebühr für die Benutzung der Hochschulbibliotheken nicht mehr einheitlich geregelt wird. Das sind Punkte beim Thüringer Hochschulgebührenund -entgeltegesetz, wo wir, glaube ich, noch nachbessern müssen.

Auch mit Blick auf die guten Punkte, die jetzt schon zur Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse im Gesetz stehen, bleiben, glaube ich, noch zwei Baustellen bestehen, die wir nicht vergessen dürfen. Das eine ist: Von einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, wie wir ihn im Koalitionsvertrag vereinbart haben, sind wir trotz der neuen Regelungen in § 95 des neuen Hochschulgesetzes noch ein ganzes Stück weit entfernt. An der Stelle appelliere ich auch noch einmal an die Landesregierung, dieses Thema nicht immer mit dem Verweis auf die Entscheidung der Tarifgemeinschaft der Länder im Jahr 2015 wegzuwischen. Suchen Sie das Gespräch mit der Tarifkommission der Gewerkschaften, um Möglichkeiten und Wege zu finden, gute Arbeit und Bezahlung auch für die studentischen

Beschäftigten zu ermöglichen. Mit der anstehenden Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes könnte beispielsweise eine Grundlage für eine Rahmendienstvereinbarung als alternatives Modell geschaffen werden. Hier bitte ich einfach noch einmal darum, das Gespräch mit den studentischen Beschäftigten zu suchen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch für die hoch qualifizierten Lehrbeauftragten müssen wir, glaube ich, noch ein Stück mehr tun. Ich freue mich durchaus über die Öffnung der Mitgliederrechte für langjährig beschäftigte Lehrbeauftragte. Wir erfassen aber mit der derzeitigen Formulierung nur einen Bruchteil der Betroffenen, die zum Teil seit Jahren an Hochschulen von Semester zu Semester ohne Planungssicherheit beschäftigt werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich und ihre Interessen in angemessener Art und Weise zu vertreten. Auch von einer gerechten Entlohnung sind wir so lange entfernt, wie wir nicht die Vor- und Nachbereitungszeiten für die Lehrauftragsvergütung berücksichtigen. Die derzeitige, unveränderte Regelung führt dazu, dass hoch qualifizierte Lehrbeauftragte teils weit unter dem Mindestlohn bezahlt werden, wenn sie in die Berechnung ihrer Vergütungssätze die Vor- und Nachbereitungszeit mit einbeziehen. Ich glaube, hier müssen wir in der Diskussion in der Ausschussanhörung noch einmal ran, sehen, welche Stellschrauben wir noch drehen können, damit gute Arbeit in der Wissenschaft für alle Beschäftigten ermöglicht wird.

Nachgebessert werden könnte – auch das war vor zwei Wochen in der Presse – beim Thema „Zivilklausel“. Ich will auch noch einmal sagen, warum. Ich begrüße durchaus, was jetzt im Gesetz steht, auch im Namen meiner Fraktion, dass jetzt hier eine Zivilklausel in diesem Sinne verankert ist. Aber, dass eine Zivilklausel, die sich eine Hochschule gibt, nicht per se dazu führt, dass Rüstungsforschung eben nicht mehr stattfindet, hat die Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drucksache 6/1348 gezeigt. Denn die FSU Jena und die TU Ilmenau hatten bisher eine entsprechende Klausel und haben, wie es der Kleinen Anfrage der Kollegin Astrid Rothe-Beinlich aus der letzten Legislatur in der Drucksache 5/7221 zu entnehmen ist, trotzdem entsprechende Forschungsprojektmittel aus diesem Bereich. Die Einhaltung einer Zivilklausel muss also an den Hochschulen auch im Rahmen ihrer Autonomie kontrollierbar sein. Da würde ich mir wünschen, dass wir im Rahmen der Anhörung hier doch noch ein Instrument finden, damit auch die Hochschulen dann gucken können, wie sie diese Kontrolle tatsächlich durchführen. Ob eine Ethikkommission oder eine anders geartete Kommission eine Lösung ist, können wir in der Anhörung diskutieren.

Letzter Punkt: Wenn wir in Bezug auf die letzte Novellierung im Jahr 2013 über die Öffnung der Hochschule als Ort der lebenslangen Bildung sprechen, müssen wir, glaube ich, auch noch mal erörtern, ob die derzeitige Regelung für die beruflich Qualifizierten ausreicht oder nicht doch auch hier noch eine Stellschraube gedreht werden muss, um eben Studieninteressierten ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung den Zugang zu erleichtern. Ich glaube auch, ein solcher erleichterter Zugang kann ein Beitrag zur Wertschätzung der dualen Ausbildung sein, wenn der Zugang zur Hochschule über die Berufsausbildung erleichtert wird, und kann auch dabei helfen, Fachkräfte nachhaltig zu sichern.

Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss festhalten: Wir haben heute hier mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs eine wirklich gute Arbeitsgrundlage vor uns liegen, die wir nun im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft anhören und diskutieren werden. Die Qualität des vorliegenden Gesetzentwurfs fußt auf den Rückmeldungen der über 700 Beteiligten und in den Werkstattgesprächen Zusammengekommenen und ich bin auch deshalb überzeugt, dass die Anhörung damit weiteren Stakeholdern in dem Bereich sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch mal ein paar Hausaufgaben mitgibt, Stellschrauben vielleicht noch gedreht werden müssen mit Blick auf Prozessabläufe und gute Arbeit in der Wissenschaft sowie Verbesserung von Studium und Lehre im Sinne einer sozialen und offenen Hochschule. Aber der erste Schritt ist heute mit der Einbringung hier gemacht worden. Ich freue mich schon jetzt auf den Zugewinn an Demokratie, Mitbestimmung, besseren Arbeitsbedingungen, gesteigerter Diversität, gesteigerter Hochschulautonomie ab dem kommenden Jahr in Thüringen und ein zukunftsweisendes Gesetz für die Thüringer Hochschullandschaft. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schaft. Als Nächste hat Abgeordnete Mühlbauer für die Fraktion der SPD das Wort.

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Guten Morgen!)

Guten Morgen! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Kollege Schaft für den umfassenden bunten Blumenstrauß der Hochschulpolitik. Es war eine sehr ausführliche Rede, die, denke ich,

(Abg. Schaft)

auch weit über unseren heute vorliegenden Gesetzesvorschlag hinausgeht und eigentlich zeigt, wie intensiv wir in dieser Koalition die Frage der Hochschulpolitik, der Gestaltung der Zukunft diskutieren und wie tief wir die Dinge mit uns mittragen und dass wir auch weiterdenken über den Dialog, den wir jetzt starten werden, hinaus, um Zukunft zu gestalten, die Standorte sicher zu machen.

Ich gehe im Weiteren noch mal auf einzelne Punkte ein. Ich verweise auf Ihre Rede und auf die Rede des Ministers zu den Inhalten und werde für mich noch mal die Themen einfach herausarbeiten, die ich mich freue, mit Ihnen gemeinsam in der anstehenden Anhörung, die wir selbstredend mündlich machen werden, zu diskutieren.

Sehr geehrter Herr Kollege Prof. Dr. Mario Voigt – den ich auch sehr schätze, der auch sehr brennt für Hochschule, für Forschung, für Lehre –, Sie sind ja eigentlich auch ein Teil des Systems, sage ich jetzt mal in der Deutlichkeit, aber gestern Abend war es der Untergang des Schulsystems, heute Morgen kam mir das Ganze so vor wie der Untergang unseres Hochschulsystems. Nein, das ist nicht so und dazu kennen wir uns jetzt alle auch zu intensiv. Wir wollen gestalten und keine Schwarz-Weiß-Debatten führen, die im Prinzip zulasten unseres sehr gut funktionierenden Systems gehen.

Wir haben keinen Spion in unseren Hochschulrat integriert. Nein, das ist nicht so. Ich verweise hier auf eine Broschüre – für jeden nachzulesen – aus dem Ministerium, für alle, für die es nicht klar ist, in einfacher Sprache: „9 Irrtümer über das Thüringer Hochschulgesetz“ – auch für Sie verfügbar.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Es ist trau- rig, dass man so etwas überhaupt braucht!)

Das heißt, die Fragen, Herr Prof. Dr. Voigt, die Sie heute aufgeworfen haben, lassen sich relativ einfach für Sie auch noch mal überprüfen. Die Dokumentation hat das Ministerium vorgelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rot-RotGrün hat mehr Demokratie versprochen, hat mehr Autonomie versprochen, hat ein modernes Hochschulsystem versprochen. Ich sage heute: Versprochen und gehalten. Es liegt heute vor, wir diskutieren es mit Ihnen. Weil es für mich auch sehr bemerkenswert war, Herr Kollege Schaft, Frau Kollegin Henfling – der Dialog mit diesen vielen Menschen, eineinhalb Jahre waren wir im Dialog und ich kann nur bestätigen, leider konnte ich nicht an allen teilnehmen, aber Kollege Schaft war bei allen Gesprächen in allen Universitäten vor Ort, in allen Werkstattgesprächen, bei denen ich auch teilgenommen habe und bei denen Sie mir nicht gerade aufgefallen sind, Herr Prof. Dr. Voigt, aber wir können ja gemeinsam unsere Protokolle noch mal austauschen, um uns die Diskussionen zu den Werkstattgesprä

chen und die Inhalte gegenseitig zur Verfügung zu stellen. Dazu bin ich gerne jederzeit bereit.

Es hat mir sehr viel gebracht, ich habe sehr viel vor Ort mitgenommen und auch sehr viel gelernt. Ich darf mich vor allem noch mal bei der Statusgruppe der Lehrbeauftragten bedanken. Eine besondere Gruppe, wir haben intensiv mit ihnen im Hintergrund gesprochen. Die Regelungen, die wir hier beabsichtigen, sind wichtig und richtig. Lehrbeauftragte sind wichtig, Lehrbeauftragte dürfen aber nicht missbraucht werden, das verlangt auch, sich mit der Sache noch mal zu beschäftigen.

Natürlich ist es wichtig, das Thema „Zivilklausel“ noch mal zu diskutieren. Ich denke, Hochschulautonomie und der Dialog ermöglichen auch, dass wir gerade in dieser Fragestellung unterschiedliche Facetten haben und deswegen treibt es uns nicht auseinander, sondern wegen dieser unterschiedlichen Facetten, gerade was die Frage der scharfen Formulierung in der Zivilklausel betrifft, werden wir gestärkt aus dem Diskussionsprozess rausgehen und auch eine Einigung finden. Und es ist natürlich, dass drei Parteien auch einen unterschiedlichen Zugang zu dieser Frage haben.

Bei den Gebühren, vor allem der Langzeitgebühren, ist auch die Frage – wir wollen alles ermöglichen –, wie wir mit unseren Geldern dauerhaft wirtschaftlich und sinnhaft umgehen. Auch hier kann es kein hundertprozentiges Ja in der Richtung geben, auch dort müssen wir Kompromisse finden. Kollege Schaft, ich bin an Ihrer Seite, dass wir im Einzelnen in den Anhörungen die diversen Gebührentatbestände noch einmal formulieren und auch noch mal prüfen werden, was sinnhaft ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielleicht ist das eine oder das andere in der Verwaltung aufwendiger, als es sich darstellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf diesen Dialog, ich freue mich, ihn weiter durchzuführen, ich werde hier dazu stehen. Wir haben ein ganz modernes System. Wir werden – und da haben Sie mich ebenfalls an Ihrer Seite – über die Frage der Forschung und Lehre, des Katalogs der Forschung und Lehre noch mal reden müssen, ob wir die gesetzlich oder untergesetzlich verankern müssen, wie offen wir die gestalten wollen oder wie fest wir die zurren wollen. Diese Frage wird eine der entscheidenden Fragen sein in den Bestimmungen, in der Autonomie, in den Prozessen, wie hier diese Entscheidungen getroffen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Es wird ein spannender Herbst werden, es wird gute Diskussionen geben. Ich wünsche sie mir auf Augenhöhe im Sin

ne unserer Forschungslandschaft, im Sinne Thüringens

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und für die Weiterentwicklung dieser Forschungsstandorte, weil wir für diese Verantwortung tragen und denen sind wir verpflichtet, sie in eine Zukunft zu entlassen, die ihnen ermöglicht, in Forschungsbereichen europaweit auf Augenhöhe weiterzuarbeiten. Da sehe ich Sie alle, Herr Prof. Dr. Voigt, Kollegin Henfling, Kollege Schaft, an meiner Seite und dafür haben wir zu streiten und zu kämpfen. In diesem Sinne werden wir gemeinsam ein gutes Gesetz beschließen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Und ich sehe jetzt Frau Abgeordnete Muhsal am Rednerpult für die AfD-Fraktion.