Protocol of the Session on September 29, 2017

Das, meine Damen und Herren, ist gelebte Autonomie, die ausgehend vom Grundgesetz die Freiheit von Forschung und Lehre und die individuelle, auf die Hochschule bezogene Profilierung ermöglicht. Herr Prof. Voigt, wenn man diesen Weg geht, ist doch wohl klar, dass man natürlich auch – weil es sich um Steuergeld handelt – genau schauen muss, wohin das Geld fließt, was die strategische Ausrichtung ist.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Also, Sie bestätigen das!)

Wenn ein Vertreter des Ministeriums seinen Platz im Senat findet, dann allein deshalb, weil er erstens im Interesse der jeweiligen Hochschule handelt – übrigens wie Sie es in der Regierung unter CDUFührung für das Universitätsklinikum ohne Diskussion verabschiedet haben. Dort ist der Verwaltungsratsvorsitzende, der hier auch im Plenum sitzt, derjenige, der das Ministerium vertritt und im Interesse des UKJ zu handeln hat. Das ist weit gehende Autonomie, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Minister Tiefensee)

Jetzt kommen wir nach der Autonomie mit Generalbudget, mit Semester- und Professorenbestellung und den Verlagerungen der Bauherrenaufgaben zur Mitbestimmung, zur Organisation in den einzelnen Gremien. Diese ist ganz klar und präzise neu geregelt. Wir haben eine Vierstufigkeit, indem wir ein starkes Präsidium mit einem Präsidenten haben, der Richtlinienkompetenz hat, mit einem Kanzler, dem die Aufgaben beispielsweise im Finanz- und Personalwesen klar zugeordnet sind, mit Vizepräsidenten, die sich mit Fragen der Forschung und Lehre auf Augenhöhe im Präsidium – wenn Sie so wollen: in der Exekutive – befassen sowie den Senat, gestärkt durch die Mitwirkung sämtlicher Gruppen der Hochschule – und das ist der essenzielle Kern und bei dem will ich mal ganz kurz verweilen. Ein kleiner Exkurs: Es geistert ein Gesetzentwurf der CDU für ein Hochschulgesetz durch die Lande. Ich weiß nicht, ob Sie es bestätigen können, ob er aus Ihrer Feder bzw. der Ihrer Fraktion kommt. Und es ist hochinteressant, dass Sie eigentlich nur das, was eine Landesrektorenkonferenz, und die auch nur zu Teilen, wünscht, zu Papier bringen. Da wird immer wieder ins Feld geführt – das kann man verstehen oder nicht –: Die Mitwirkung aller Statusgruppen würde die Prozesse verlangsamen, würde zum Chaos führen, würde die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen schmälern. Genau das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So wie wir das beim Beteiligungsprozess vorgeführt haben, werden Sie eine Akzeptanz für die Entscheidungen nur dann gewinnen, wenn Sie diejenigen mitentscheiden lassen, die davon betroffen sind, also an Universitäten alle vier Statusgruppen und an den Hochschulen die drei Statusgruppen. Ich kann gar nicht glauben, dass bisher, als diese Regelung nicht im Gesetz verankert war, diejenigen nicht angehört worden sind. Was wäre denn das für eine Arbeit an der Hochschule, wenn man die Studierenden nicht einbezogen hätte, die wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Mitarbeiterschar? Natürlich hat man sie einbezogen und das wird jetzt institutionalisiert und abgebildet im Gesetz.

Dann wird von Ihnen ins Feld geführt, die Freiheit von Forschung und Lehre bzw. das Zusammenspiel von Entscheidung und Verantwortung sei verletzt. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir achten sehr genau die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; wir achten sehr genau darauf, dass sie bis auf das letzte Jota im Gesetz umgesetzt wird, dass nämlich in allen Fällen, wo es um Forschung und Lehre geht, die Professorenmehrheit zum Tragen kommt, die sich übrigens auch in den Sitzen und nicht nur in einer Stimmenaufwertung abbildet.

Ich erwarte mir von diesem Gesetz an dieser Stelle, dass die Prozesse an den Hochschulen intensiver,

schneller und vor allen Dingen mit einer höheren Akzeptanz vonstattengehen, und deshalb ist das einer der Kernpunkte dieses neuen Hochschulgesetzes.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann haben wir die dritte Ebene, den Hochschulrat – wenn Sie so wollen, ein Aufsichtsgremium, ein kritischer Freund – und auch der Hochschulrat ist neu aufgestellt. Er wird vom Senat bestimmt und nicht nur vom Präsidenten berufen. Auch hier werden wir wieder die Akzeptanz der Entscheidung des Hochschulrats im Senat und damit auch in der Hochschule stärken, indem hier klar ist: Wer hier drin sitzt, hat die Akzeptanz der Gremien der Hochschule. Und noch einmal: Der Vertreter im Hochschulrat wird dafür sorgen, dass es eine enge Verbindung gibt, auch bis hinein in die Hochschule, seitens des Ministeriums.

Und schließlich haben wir ein neues Gremium eingeführt, die Hochschulversammlung. Die Hochschulversammlung, die sich nicht zuletzt mit den Struktur- und Entwicklungsplänen beschäftigen wird und natürlich auch mit den Wahlvorgängen.

So weit die Struktur dieses Gesetzes, was die entscheidenden Organe, die entscheidenden Gremien an den Hochschulen angeht.

Wie führen wir nun den Prozess als Ministerium, als Landtag, wenn es darum geht, die strategische Ausrichtung der Hochschulen zu bestimmen? Auch hier wieder eine Vierstufigkeit, das Erste: Wir bestimmen die Leitlinien, wir bestimmen damit die grundsätzliche Strategie unserer Hochschulen. Wir verabschieden – zweitens – Rahmenvereinbarungen, und ich darf daran erinnern, dass die Rahmenvereinbarung IV die Möglichkeit gibt, dass man in den nächsten Jahren bis 2019 einen Aufwuchs der Gelder um 4 Prozent hat, und zwar vor dem Hintergrund der strategischen Ausrichtung dieser Hochschulen. Als Drittes die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die wir in ihrem Anspruch, in ihren Kriterien nicht mehr so präzise formulieren, weil sie bilateral zwischen dem Ministerium und der individuellen Hochschule ausgehandelt werden sollen und zur Stärkung, zur Profilierung der einzelnen Hochschule führen sollen. Schließlich sind es die Struktur- und Entwicklungspläne, die wir gemeinsam aushandeln und die insbesondere auch von der Hochschulversammlung verabschiedet werden. In dieser Vierstufigkeit erreichen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es eine enge Anbindung an die strategischen Vorgaben dieses Hauses bzw. der Landesregierung gibt.

Schließlich, meine Damen und Herren, haben wir uns darum gekümmert, dass es Vereinbarungen zur guten Arbeit gibt. Wir werden nur wettbewerbsfähig sein, wenn beispielsweise Familie und Beruf,

(Minister Tiefensee)

Pflege und Karriere zusammengehen. Das hat jede einzelne Hochschule zu definieren. Wir setzen Studienkommissionen ein, die wiederum Studierenden und der Professorenschaft die Möglichkeit geben sollen, in einem Aushandlungsprozess gute Qualität zu gewährleisten. Der Diversitätsbeauftragte, lieber Herr Prof. Voigt, hat in einer Welt, wo wir zunehmend zum Beispiel Studierende aus dem Ausland haben, Menschen mit Behinderungen integrieren müssen, eine ganz entscheidende Funktion. Das allein auf eine Person zu konzentrieren, wäre der falsche Weg. Deshalb setzen wir auf diese zwei Personen; nicht nur das, wir setzen auf ein Netzwerk und wir setzen auf diejenigen, die federführend im juristischen Bereich, aber auch im direkten Dialog mit den betroffenen Gruppen dafür sorgen, dass wir mit hoher Qualität die Diversität in unsere Hochschulen einziehen lassen. Das sind Beispiele dafür, wie wir gute Arbeit, die Frage der Befristungen durch Qualifizierungsvereinbarungen lösen wollen.

Die Zivilklausel, die zu diskutieren ist, soll ermöglichen, dass der Rahmen dafür abgesteckt wird, dass Forschung vor dem Hintergrund des Grundgesetzes autonom erfolgt, aber trotzdem Grenzen erfährt, dort nämlich, wo es darum geht, dass Rüstungsvorhaben vorangetrieben werden sollen, die wir in unserem Lande – und das meint nicht nur Thüringen – nicht sehen wollen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Auch hier wieder, meine Damen und Herren, Autonomie – die Zivilklausel wird, wie vieles andere, in die Verantwortung der Hochschulen gelegt.

Meine Damen und Herren, das waren nur einige Stichpunkte, wie sich dieses Gesetz in seiner Veränderung modern aufstellt. Ich danke allen für den Dialog zuvor, ich danke meinem Hause, stellvertretend dem Staatssekretär, für eine hervorragende Arbeit, die zugegebenermaßen mit Blick auf die Dialoge mehr als anstrengend war. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die sich daran beteiligt haben, auch aus diesem Hause, und bin sicher, dass wir in der zweiten Lesung ein modernes, gutes Gesetz verabschieden werden, das Thüringen für die Zukunft fit macht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Als Nächster hat Abgeordneter Schaft für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschau

er auf der Tribüne! Auch noch mal ein herzliches Willkommen, Herr Scharff, schön, dass Sie heute hier der ersten Lesung beiwohnen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Herr Voigt, ich hätte Ihnen ja angesichts Ihrer wissenschaftlichen Expertise, die ich Ihnen durchaus zugestehe und die Sie auch durchaus haben, ein bisschen mehr zugetraut als das, was Sie heute abgeliefert haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Denn das, was Sie gemacht haben, reiht sich in das ein, was wir in den letzten Wochen und Monaten sehen: Gesetze werden einfach nur pauschal abgelehnt, das ist weiter das Instrument der Dagegen-Partei. Ich habe nicht viel Substanzielles nach vorne gehört, außer zwei Dinge – ich würde mich freuen, wenn Sie die beispielsweise dann in der Beratung einbringen, da sind wir auch sicherlich offen, darüber zu diskutieren –: Die Frage, wo kann beim Thema „Open Access“ oder beispielsweise eines Digitalbeauftragten in dem Gesetz noch nachgebessert werden.

(Beifall SPD)

Aber ansonsten war es, wie gesagt, nicht viel Neues.

Wir beraten heute hier diesen Gesetzentwurf, der neue Maßstäbe für eine demokratische, soziale und offene Hochschule setzt, ein Gesetzentwurf – Herr Minister Tiefensee hat es gerade ausgeführt –, der auch deswegen neue Maßstäbe setzt, weil ein intensiver Anhörungsprozess vorausgegangen ist. Ich will es in Erinnerung rufen: Wir haben uns tatsächlich anderthalb Jahre diesem Prozess gewidmet. Wir hatten 700 Personen, die an allen Hochschulstandorten teilgenommen haben. Herr Voigt, ich will es auch noch mal sagen: Sie haben an einem Hochschuldialog teilgenommen, bei den Werkstattgesprächen habe ich Sie aber vermisst.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ich war bei zweien!)

Bei beiden Werkstattgesprächen? Da waren wir anscheinend bei anderen Werkstattgesprächen.

Ich will aber noch mal deutlich machen, dass dieser Prozess aus meiner Sicht allein schon ein Musterbeispiel dafür ist, wie Mitwirkung und Mitbestimmung gelebt werden kann. Für diesen Prozess will ich an der Stelle auch der Hausspitze des Ministeriums, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die an der Organisation, Durchführung und Nachbereitung beteiligt waren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nicht nur der Gesetzentwurf ist ein klares Bekenntnis zu mehr Demokratie an Hochschulen, auch die

(Minister Tiefensee)

ser Prozess war es. Der Entwurf fußt auf der Grundlage der Rückmeldungen, die wir beispielsweise von Hochschullehrern, Mitarbeiterinnen, Studierenden erhalten haben. Wenn einer wie Sie, werter Kollege Voigt, der Landesregierung platt vorwirft, hier ein ideologisches Machwerk der 70erJahre auf den Tisch zu legen, der negiert ganz klar diese berechtigten Interessen und Vorschläge der beteiligten Akteurinnen und zeigt, was Sie als CDU von Bürgerinnenbeteiligung tatsächlich halten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Hier liegt kein ideologisches Machwerk auf dem Tisch, sondern eine gute Arbeitsgrundlage für die weitere parlamentarische Beratung, um ein Gesetz zu verabschieden, das nach unserem Ansinnen die Zukunft der Thüringer Hochschullandschaft positiv gestaltet und der Hochschule in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung durchaus Rechnung trägt. Das zentrale Element zur Stärkung der Mitwirkung an Hochschulen ist die Verlagerung der Kompetenzen hin zum Senat als demokratisch von allen Mitgliedern der Hochschule gewähltes Gremium. In diesem Zusammenhang setzen wir auch die neue paritätische Besetzung der Senate mit der gleichberechtigten Zusammenarbeit der Statusgruppen um, die dann nämlich alle auf Augenhöhe an der Entwicklung der Lehr-, Lern- und Lebenswelt Hochschule beteiligt sind und mitgestalten können. Die Stärkung dieses Hochschulorgans ist wichtig. Das haben nicht nur die Studierenden aufgezeigt. Ich will hier auch noch mal ein Zitat anführen von Prof. Schmidt-Oberländer von der Hochschule für Musik Franz Liszt in Weimar, der beim Hochschuldialog am 10. Mai 2016 gesagt hat: In den 90er- und Nullerjahren bis zur Einführung der neuen Hochschulstruktur waren Senat und Konzil die Gremien, die für die Hochschule der Identifikationspol waren. Im Senat wurden die wichtigen und wegweisenden Entscheidungen getroffen und das Konzil wählt die Hochschulleitung. Ich konnte seither beobachten, dass durch die Einführung des Aufsichtsgremiums Hochschulrat unter einer beträchtlichen Anzahl meiner Kollegen bezüglich der Möglichkeit der Mitwirkung zunehmend Resignation bzw. Frustration einkehrte. Ein Kollege, ein künstlerischer Leuchtturm, der Senatsdebatten entscheidend mitgeprägt hat, bat uns Kollegen sogar schriftlich darum, ihn nicht mehr in den Senat zu wählen. – Entsprechende Rückmeldungen lagen auch aus anderen Statusgruppen vor. Herr Voigt, das zeigt noch mal, dass es nicht so ist, dass wir hier etwas Gutes zerstören, sondern dass wir hier nachbessern und diese Anmerkung und viele andere aufnehmen, um mit dem Gesetz dem Anspruch der Demokratisierung der Hochschulen endlich Rechnung zu tragen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Im Vergleich zum aktuellen Gesetz wird der Senat künftig wieder das Recht haben, in zentralen Aufgaben, wie beispielsweise der Entscheidung über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, der Inanspruchnahme der Erprobungsklausel oder den Grundsätzen der Ausstattung und Mittelverteilung, auch hier durch die Herstellung des Einvernehmens, tatsächlich auf nachhaltige Strukturentscheidungen der eigenen Einrichtung wieder Einfluss nehmen zu können. Damit hat die Landesregierung die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur medizinischen Hochschule Hannover und der dortigen Hochschulgovernance aus dem Jahr 2014 nicht nur für diese Einrichtung spezifisch bewertet, sondern durchaus berechtigt Grundsätze abgeleitet, dass es für die gesamte Hochschullandschaft von Relevanz ist, dass Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen effektiv an allen wissenschaftsrelevanten Entscheidungen mitwirken müssen. Das bedeutet, dass im Senat mehr Mitwirkungsrechte zugestanden werden müssen. Das wird dieser Gesetzentwurf ermöglichen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Um nicht nur die Mitwirkungsrechte einer Statusgruppe zu verbessern, sondern die aller Statusgruppen, wurde auch hier ein neuer Maßstab mit Blick auf die Zusammensetzung des Senats gesetzt. Künftig sollen alle Statusgruppen gleichberechtigt vertreten sein. In Fragen, die nicht unmittelbar Forschung und Lehre betreffen, wird so zukünftig gesetzlich verankert werden, dass die Statusgruppen auf Augenhöhe entscheiden. Dies betrifft beispielsweise Fragen der Gleichstellung, der Gebührenordnung, der Bewertung und Qualitätssicherung von Lehre sowie nach der Rechtsform der Hochschulen. Bei Fragen, die unmittelbar Forschung und Lehre betreffen, wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den 70er-Jahren durch die Einbindung weiterer Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrenden Rechnung getragen. Ich will es an der Stelle auch noch mal deutlich machen: Hier kann nicht von einem verfassungswidrigen Gesetzentwurf oder einem verfassungswidrigen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit gesprochen werden, sondern von einer wohlüberlegten Stärkung der Demokratie an den Thüringer Hochschulen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um dieses Modell praktikabel umzusetzen und die Befürchtungen insbesondere auch seitens der Hochschulleitung zu würdigen, plädieren wir als Fraktion Die Linke dafür, den im ersten Entwurf des Gesetzes vorgesehenen Katalog mit paritätischen bzw. nicht paritätischen Entscheidungsgegenständen durchaus doch wieder aufzunehmen, um hier

eine Rechtssicherheit und Handlungssicherheit für den Senat und alle Beteiligten herzustellen.

(Beifall SPD)

Ich will noch mal eins anmerken: Weder die Stärkung der Senate noch die Parität werden per se sicherlich dazu führen, dass an den Hochschulen Entscheidungsprozesse gelähmt werden, wie Sie auch behaupten, Herr Voigt. Wie gut und schnell nämlich Entscheidungsprozesse ablaufen, ist im Wesentlichen davon abhängig – Herr Minister Tiefensee hat es gerade gesagt –, wie bemüht die Hochschulleitungen sind, alle Statusgruppen bei den Entscheidungsprozessen von Beginn an transparent und auf Augenhöhe einzubinden. Blockaden entstehen dann, wenn sich Gruppen übergangen fühlen oder erst kurz vor Entscheidungen relevante Informationen erhalten. Es wird also auch eine Frage des Umgangs miteinander sein, wie das neue Prinzip der Mitbestimmung im Thüringer Hochschulgesetz gelebt wird. Dieser Verantwortung müssen sich die Hochschulleitungen genauso wie – das betone ich an der Stelle auch – alle Statusgruppen bewusst sein. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das im Sinne einer guten Entwicklung der Thüringer Hochschullandschaft auch gelingen wird.

Die Stärkung der Gremien der akademischen Selbstverwaltung an den Hochschulen geht aber auch damit einher, dass die Hochschulräte als beratendes Gremium mit Aufsichtspflichten auf diese Funktion reduziert werden. Wenn Hochschulen ihrem Anspruch gerecht werden wollen, eben keine Einrichtung im sogenannten Elfenbeinturm zu sein, dann sind sie sehr wohl natürlich auf die Expertise und den Blick von außen angewiesen. Als Linke diskutieren wir schon seit Längerem über die Frage, ob Hochschulräte nicht zugunsten von zivilgesellschaftlichen Beiräten abgeschafft werden sollten, aber, ich glaube, mit dem jetzt vorliegenden Modell liegt ein guter Kompromiss vor. Vertreterinnen aus Kunst, Kultur, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sollen den kritischen Blick von außen wahrnehmen. Deutlich will ich an der Stelle auch begrüßen, dass in den Hochschulräten dabei künftig mindestens drei Frauen mitwirken sollen. Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, dass die Quote im Sinne tatsächlicher Gleichstellung auf eine 50-50-Regel anzuheben ist,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)