Wissen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben ja gemerkt, dass Sie Fehler machen. Deswegen hat ja der Minister versucht, in den wenigen Tagen, in denen er im Amt ist, bei der Hauptansatzstaffel noch mal Korrekturen vorzunehmen. Das ist ihm nicht vollständig gelungen. Deswegen setzt er darauf, dass die koalitionstragenden Fraktionen noch mal 10 Millionen Euro jeweils auf die Masse draufpacken, dass sie auf 1,970 Milliarden Euro steigt in 2018 und noch mal in 2019, um erst dann die Wirkung darstellen zu lassen, was es bedeutet. Wer sich bis dahin nicht quasi freiwillig zwangsfusioniert hat, weil dann Gebietsreform droht, der wird so ausgedünnt, der wird so ausgeblutet, dass ihm seine eigene Leistungsfähigkeit genommen wird. Dagegen stellen wir uns ausdrücklich.
Ich kündige hiermit an, wenn es 2019 zum Regierungswechsel durch Wählerwillen kommen sollte, dann werden wir diese Fehler in der Hauptansatzstaffel für die kleinen Gemeinden in diesem Land wieder korrigieren. Das verspreche ich den Kommunen hier vor Ort.
Erst korrigieren Sie die Hauptansatzstaffeln für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern nach unten, damit Sie weniger Geld geben können. Übrigens betrifft das über 800 Gemeinden in diesem Land. Wer weiß, dass wir gerade 846 Gemeinden haben, der weiß: Es trifft fast alle. Bis auf 33 kleinere und ein paar große Städte in diesem Land – die profitieren davon. Über 800 Gemeinden in diesem Land soll Geld weggenommen werden, damit ein paar mehr Geld kriegen. Weil Sie merken, dass das nicht übereinstimmt mit Ihrer auf 2021 verschobenen Gebietsreform, verschieben Sie auch die Kürzung bei der Wirkung der Hauptansatzstaffeln. Wer aber genau hinschaut, weiß, dass Sie Ihren Weg nicht abgegangen sind. Wenn Sie den kleineren Kommunen bis zur Entscheidung einer Pflichtgebietsreform tatsächlich hätten Geld geben wollen, hätten Sie auch die Korrektur der Hauptansatzstaffeln verschieben können auf die FAG-Novelle 2021. Aber was machen Sie? Sie korrigieren natürlich trotzdem in zwei Stufen nach unten, möglicherweise über Koalitionsanträge. Aber im Ergebnis bleibt es bei der gleichen Wirkung. Es ist ein Wundpflaster, was weiter schmerzt, weil natürlich klar ist: Ab 2020
kriegen die kleinen Kommunen in diesem Land durch Rot-Rot-Grün weniger Geld. Das ist Fakt und das Ergebnis Ihres Kommunalen Finanzausgleichs.
Sie nehmen den Kommunen das Geld weg, um sie zu einer Fusion zu zwingen. Sie tun das nicht transparent. Sie tun das nicht ehrlich. Sie tun es vor allen Dingen offensichtlich auch im Unvermögen. Ich will das gern auflisten. In dem für verfassungswidrig erklärten Vorschaltgesetz sprechen Sie selbst ausdrücklich davon – in Ihrer Gesetzesbegründung, Ihr Vorgänger, nicht Sie, Herr Maier –, dass die künftige Größe von Gemeinden mit 6.000 Einwohnern festgeschrieben ist und diese für zukunftsfähig erachtet wird. Ich höre immer die warmen Worte, mit denen Sie die Gemeinden duschen wollen, wenn Sie sagen: „zukunftsfeste Strukturen schaffen“. Da geht man irgendwie als Kommunalverantwortlicher davon aus, dass das dann zuverlässig ist, was so eine Landesregierung vorlegt. In dem von Ihnen – von Rot-Rot-Grün – beschlossenen Vorschaltgesetz haben Sie davon gesprochen: Zukunftsfähige Gemeindestrukturen gibt es ab 6.000 Einwohnern. Dem widerspricht aber Ihr nachträglich vorgelegter Entwurf der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes. Dort sprechen Sie plötzlich davon, dass die zukunftsfeste Struktur, nämlich auch die auskömmliche Finanzausstattung, die das hier erst ermöglicht, erst ab 10.000 Einwohnern wirkt. Die Erklärung dieser Differenz von 4.000 Einwohnern bleiben Sie diesem Land schuldig. Auch Sie, Herr Minister, haben heute Morgen nichts dazu gesagt. Deshalb ist doch klar: All die, die sich freiwillig aufmachen würden – nach Ihrem engen Zeitkorridor –, um mit 6.000 Einwohnern in 2035 – das ist noch Ihre nachträgliche Erläuterung – zukunftsfeste Strukturen einzugehen, wissen heute schon, dass sie bei so einer vermeintlich zukunftsfesten Struktur ab 2020 von Ihnen gekniffen werden und weniger Geld haben. Sie müssen dann schon erneut in eine Fusion eintreten.
Wenn ich das noch ergänzen darf, weil es diese Woche in den Gremien des Landtags eine Rolle gespielt hat: Eins müssen Sie uns noch erklären, Herr Minister, vielleicht waren Sie auch noch nicht richtig im Thema.
Tun Sie mir einen Gefallen: Hören Sie nicht dauernd auf den Schreihals von ganz links, sondern machen Sie Ihre eigene Agenda im Haus. Das kann ich Ihnen nur am Rande empfehlen.
Abgeordneter Mohring, für den „Schreihals“ muss ich Sie rügen. Ich bitte Sie, Ihre Wortwahl etwas angemessener zu gestalten.
Wissen Sie, Herr Innenminister, Sie haben in diesen Tagen davon gesprochen, dass die Einwohnergrenze zwischen kleinen und großen Gemeinden in der Zukunft bei 12.000 Einwohnern liegen soll.
Diese Zahl haben Sie auf Nachfrage noch mal bestätigt. Sie nicken auch. Das ist eine Frage, die Sie mir erläutern müssen, weil weder im verfassungswidrigen Vorschaltgesetz von 12.000 Einwohnern die Rede ist noch in der Novelle dieses Finanzausgleichsgesetzes in den Hauptansatzstaffeln.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das Gesetz ist nicht verfassungswidrig. Es ist ver- fassungswidrig zustande gekommen!)
Offensichtlich ist das auch systemwidrig, weil in dem Leitbild, was Sie verabschiedet haben, auch nicht von 12.000 Einwohnern die Rede ist. Jetzt will ich ein großes Fragezeichen hinter der Verlässlichkeit der Aussagen von Mitgliedern der Landesregierung machen. Was gilt nun? Was ist nach Ihrer politischen Meinung eigentlich zukunftsfeste Gemeindestrukturgröße? 6.000 Einwohner, 10.000 Einwohner oder 12.000 Einwohner? Falls es die 12.000 sind, können Sie diesen Finanzausgleich heute noch in die Tonne werfen, weil es nicht stimmt.
Und dann ist ja noch die Frage, die Sie unbeantwortet lassen: Wie sieht eigentlich Ihr Plan für die künftigen Gemeindestrukturen in diesem Land aus?
Sie können ja kaum einen Haushalt vorlegen vor einem Monat, der die Finanzausgleichsströme nicht regelt. Jetzt holen Sie das nach, kündigen gleichzeitig an, dass es aber korrigiert werden muss durch die Koalitionsfraktionen, weil es das Kabinett nicht hingekriegt hat, und dann ist noch irgendwo ein Raum, dass Sie vielleicht noch mal was vorlegen, wie künftig Gemeindestrukturen aussehen sollen. Das FAG bildet das aber gar nicht ab. Und dann kommen wir dazu, dass auch Ihr Leitbild das nicht abbildet. Und falls Sie vorhaben, Verbandsgemeinden, in welcher Art, in welcher Größe auch immer, einzuführen, falls Sie das vorhaben, dann will ich Ihnen nur heute schon mit auf den Weg geben: Verfassungsrechtlich geht das nur, wenn Sie Ihr Leitbild ändern. Verfassungsrechtlich geht das nur, wenn Sie nach einer Änderung eines Leitbilds dann auch an eine auskömmliche, mindestens so lange wie im Vorschaltgesetz schon mal geregelte Freiwilligkeitsphase andocken. Ich will Ihnen das nur heute schon sagen, damit Sie wissen, wie die Wirkungen auch für ein Gesetzgebungsverfahren sind.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie verlagern die Politik in den Gerichtssaal, weil Sie ja keine Vorschläge haben!)
Und im Übrigen macht es auch Sinn, das Parlament in diese Überlegungen und Debatten einzubeziehen. So geht übrigens parlamentarische Gemeinsamkeit. Nicht nur Papiere hinter dem Rücken verschicken, sondern tatsächlich auch im Parlament zu diskutieren und zu beraten.
Und wenn wir über die Finanzstruktur dieses Landes für die Kommunen der nächsten zwei Jahre reden, dann sollten wir das auf der Basis der künftigen Ideen der Landesregierung für Gemeindestrukturen auch machen. Aber das, was Sie machen, jede Woche was Neues vorlegen, in der übernächsten Woche wieder hinterfragen, in der anderen Woche durch die Koalitionsfraktionen Korrekturen vornehmen, das ist nicht verlässlich und so geht Regierungspolitik nicht. Wir erwarten von Ihnen Verlässlichkeit in Ihren Aussagen, Verlässlichkeit im Handeln und nachvollziehbare Strukturen und Aussagen, nach denen auch die Kommunen in den nächsten zwei Jahren noch handeln können und nicht nur darauf warten müssen, ob es in der nächsten Woche wieder eine neue Korrektur gibt. Wir wollen von Ihnen Verlässlichkeit!
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dürfen wir im Gegenzug von der Opposition Ehrlich- keit verlangen? – Das wäre ja mal etwas Neues von Ihnen!)
was alles in der Finanzausgleichsmasse drin ist und was eigentlich nicht geregelt ist. Der Minister hat ja heute davon gesprochen, richtigerweise, aus der Revision des Berichts zur Finanzausgleichsmasse – das haben wir ja bei Wolfgang Voß hier eingeführt und alles novelliert –, da will man überprüfen, ob das, was das Land den Kommunen an Finanzausgleichsmasse zur Verfügung stellt, auch auskömmlich ist. Deswegen haben wir ja die Begriffe der Mindestausstattung definiert, der angemessenen Finanzausstattung, die ja in Rechengrößen nichts anderes sind als eine eigene Überprüfung und Querrechnung zu dem, was an Masse zur Verfügung steht. Nach den Revisionsberichten wissen wir ja, dass die Mindestausstattung jetzt für die aktuelle Periode für das Finanzausgleichsgesetz 1,2 Milliarden Euro beträgt und die angemessene Finanzausstattung rund 1,76 Milliarden Euro, also genau genommen 1,759 Milliarden Euro, beträgt, und das sozusagen rückgerechnet mit dem, was an Finanzausgleichsmasse zur Verfügung steht. Von 1,960 Milliarden Euro wissen wir, dass das auskömmlich ist. Nichts anderes sagt ja der Revisionsbericht aus, dass klar ist, verfassungsrechtlich angemessen ausgestattet sind die Kommunen nur, wenn ihnen mindestens dieses Geld plus eben angemessene Finanzausstattung nach dem Partnerschaftsgrundsatz zur Verfügung gestellt wird.
Dann haben Sie sich hinreißen lassen zu einer Aussage in Ihrem vorgelesenen Bericht, dass Sie gesagt haben,
das Land stellt dann den Kommunen – ich übersetze es mal – 200 Millionen Euro zur Verfügung. Und dann haben Sie ergänzt, weil ich in der Haushaltsdebatte angesprochen habe,
wie halten Sie es mit den 157 Millionen Euro Bundesmitteln, und dann haben Sie gesagt: Zusätzlich stellt das Land den Kommunen auch noch die 157 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. So steht es in Ihrer Rede und so ist es aber eben auch falsch, weil Sie selbst sagen, Herr Minister, in Ihrer Begründung zum aktualisierten Gesetzentwurf nach dem Referentenentwurf – und ich will daraus zitieren –: Die 157 Euro Bundesleistung im KFA – darum geht es, so ist das Zitat –, diese Mittel werden dann entweder bedarfserhöhend berücksichtigt, obwohl der entsprechende Betrag bereits über die zusätzlich stattfindende Weiterleitung von Bundesmitteln durch das Land außerhalb der Finanzausgleichsmasse gedeckt ist, Einzelplan 8, oder den entsprechenden Mitteln steht kein direkt im Rahmen der Revision festgestellter Bedarf gegenüber. In beiden Fällen wird durch die Aufstockung des eigentlich ermittelten Bedarfs der Intention des Bun
des, nämlich Entlastung der Kommunen, Rechnung getragen. Und dies ergibt in der Summe einen Zuschlag von 157 Millionen Euro und damit einen berücksichtigten Bedarf von 1,9 Milliarden Euro. – Und damit haben Sie genau das in Ihrer Begründung des Gesetzentwurfs reingeschrieben, was wir in der letzten Haushaltsdebatte angemahnt haben, nämlich dass die über der angemessenen Finanzausstattung bis zu der von Ihnen im Kabinett festgelegten politischen Höhe von 1,960 Milliarden Euro liegende Finanzausgleichsmasse genau nur deshalb erfüllt wird, weil Sie Bundesleistungen in diese Mittel einberechnen.
So sagen Sie es selbst. Wir wollten aber, dass Sie diese Mittel zusätzlich über die Leistungskraft des Landes hinaus zur Verfügung stellen, denn dass Sie nämlich 1,960 Milliarden Euro und damit eine erhöhte Finanzausgleichsmasse zur Verfügung stellen, liegt an den Regelungen, die Wolfgang Voß erarbeitet hat, und nicht an Ihrer gönnerhaften Politik, sondern das sind Mechanismen, die im Finanzausgleich wirken,