Mit dem Gesetzentwurf soll die Trennung der Mittel für Ausgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises vorgenommen werden. Hier kommen wir einer wesentlichen Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach. Diese Trennung, die sich künftig in der Aufteilung der FAG-Masse in eine FAG-Masse I für den eigenen Wirkungskreis und in eine FAG-Masse II für den übertragenen Wirkungskreis ausdrückt, bildet den Dualismus kommunaler Aufgaben ab. Auf die FAG-Masse I entfallen rund 85 Prozent der Gesamt-FAG-Masse. Diese wird – wie bisher auch – nach dem Partnerschaftsgrundsatz, der eine gleichmäßige Entwicklung der kommunalen Einnahmen und der Landeseinnahmen gewährleistet, fortgeschrieben. Auf die FAG-Masse II entfallen die restlichen 15 Prozent der Gesamt-FAG-Masse. Die Fortschreibung basiert hier insbesondere auf der Einwohner- und Personalkostenentwicklung. Zukünftig sollen Revisionen der angemessenen Finanzausstattung statt wie bisher nach ein bis zwei Jahren regelmäßig erst wieder nach vier Jahren stattfinden. Durch diese Veränderung des Revisionszeitraums erhalten die Kommunen über einen längeren Zeitraum eine verlässlichere, planbare Finanzausstattung. Dies entspricht ebenfalls einer Forderung des Gemeindeund Städtebunds, die wir aufgegriffen haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, weiterhin sollen die Regelungen zur Kreisumlage an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Das Thüringer OVG hat im letzten Jahr formelle Anforderungen zur Berücksichtigung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit an das Verfahren zur Aufstellung der Kreishaushalte formuliert. Diese Vorgaben werden aufgegriffen und eine konkrete Anhörungspflicht im Gesetz geregelt. Zusätzlich wurden mit einem Rundschreiben meines Hauses vom 9. August dieses Jahres in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden detaillierte Hinweise zur Prüfung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit gegeben. Soweit es hiernach entsprechend den gerichtlichen Vorgaben zu einem endgültigen Ausfall einer Gemeinde kommen könnte, soll schließlich über einen Sonderfall der Bedarfszuweisungen abgesichert werden, dass dies nicht zulasten des Kreishaushalts geht. Weiterhin wird der Kulturlastenausgleich in den Kommunalen Finanzausgleich überführt. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die entsprechenden Mittel von 9 Millionen Euro komplett auf den eigentlich ermittelten Wert der Finanzausgleichsmasse aufgestockt werden sollen und somit den Kommunen hieraus kein Nachteil erwächst. Die Mittel werden vielmehr durch die Berücksichtigung
bei der Festlegung des Partnerschaftsgrundsatzes auch für zukünftige Jahre grundsätzlich verstetigt.
Insbesondere auf Basis der Ergebnisse der Revision war weiterhin eine geringfügige Anpassung beim Aufteilungsverhältnis der Schlüsselmassen für Kreis- und Gemeindeaufgaben vorzunehmen.
Im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wird neben der Überprüfung der Pauschalen eine Forderung der Spitzenverbände aufgegriffen und der finanzielle Ausgleich bei der abweichenden Wahrnehmung von Kreisaufgaben durch kreisangehörige Gemeinden neu geregelt. Hierfür sieht das Gesetz ab dem Jahr 2018 aufgabenspezifische Zuschläge vor, die durch eine Abfrage bei Landkreisen und kreisfreien Städten ermittelt wurden. Der Tarif bei der Finanzausgleichsmasse soll zukünftig vergleichbar dem System bei der Einkommensteuer progressiv ausgestaltet werden. Der 2016 eingeführte Freibetrag bleibt bestehen. Auch hier setzen wir einen Vorschlag des Gutachtens zum horizontalen Finanzausgleich um. Der neue Tarif wird nahezu aufkommensneutral dazu führen, dass gerade die Gemeinden, die nur unregelmäßig der Umlagepflicht unterfallen, nicht sofort in voller Höhe belastet werden und somit auch Schwankungen bei der Gewerbesteuer nicht sofort voll zu Buche schlagen.
Bei der Ermittlung von Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben ist vorgesehen, die Obergrenze des Korridors beim Soziallastenansatz von 105 auf 110 Prozent anzuheben. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die Aufgabenträger auf bestimmte Kostenfaktoren, wie zum Beispiel den Mietspiegel, nur begrenzt Einfluss haben. Auch hier wird die Änderung zu einer moderaten Umverteilung der Mittel führen. Der Gesetzentwurf enthält insbesondere mit Blick auf die Ausführungen der vorgesehenen Gebietsreform einen neuen Sonderlastenausgleich für Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Einwohnerdichte.
Der Kommunale Finanzausgleich führt auch den 2016 bzw. 2017 eingeführten Sonderlastenausgleich für Kurorte in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro weiter, denn er hat sich bewährt. Bislang habe ich hier auch im Wirtschaftsministerium nur positives Feedback bekommen. Durch dieses Instrument kann die besondere Bedeutung der Kurorte für den Tourismus in der Region untermauert werden.
Anpassungen sind nur insoweit erforderlich als klargestellt wird, dass der Verteilungsschlüssel sich nur auf prädikatisierte Gemeinden bzw. Gemeindeteile bezieht, damit es bei Gebietsänderungen nicht zu Verzerrungen kommt.
In § 10 wurde eine Anerkennung einer Aufteilung des gemeindlichen Steueraufkommens insbesondere bei der Gewerbesteuer neu geschaffen. Die in diesen Fällen regelmäßig vorliegende Verteilung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags ist gewerbesteuerrechtlich unbeachtlich, soll aber nunmehr für den Bereich des KFA anerkannt werden, um so dem Willen der Gemeinden bestmöglich zu entsprechen und deren tatsächliche Leistungsfähigkeit zutreffend abzubilden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie sehen, dass einerseits durch zusätzliche Bundesmittel, eigene Steuereinkommen der Gemeinden, die Steigerung der Finanzausgleichsmasse und weitere Änderungen die Möglichkeit besteht, die Gemeinden im Freistaat nachhaltig zu stärken. Wir als Freistaat stehen hier in der Verantwortung. Wir haben mit der Anpassung eine Balance gefunden zwischen den Interessen des Freistaats auf der einen Seite und – das ist mir als Kommunalminister besonders wichtig – den Belangen der kommunalen Familie, zu der ich mich als Innenminister selbstverständlich zähle, auf der anderen Seite. Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Innenminister. Damit eröffne ich die Aussprache und Abgeordneter Mohring hat für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Minister, für den Versuch, in das neue Kommunale Finanzausgleichsgesetz einzuführen. Es ist ja nicht Ihr Gesetzentwurf, deswegen habe ich natürlich Verständnis dafür, aber es zeigt eben auch, es ist festzustellen: Der Gesetzentwurf ist zu spät vorgelegt worden.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der ist noch nie so früh vorgelegt worden wie die- ses Jahr! Der lügt einfach!)
Er ist vorgelegt worden mit einer angekündigten Korrektur, weil das Kabinett nicht in der Lage war, die Bedürfnisse der Kommunen vollständig zu berücksichtigen.
Sehen Sie, meine Damen und Herren: Was hat der Minister angekündigt? Er hat gesagt, er legt einen Gesetzentwurf vor, wo er merkt, dass offensichtlich die kleineren Kommunen benachteiligt werden, wo er merkt, es passt nicht zusammen mit den Entscheidungen zur vertagten Gebietsreform des Kabinetts. Das Kabinett war nicht mehr in der Lage, vollständig das abzubilden, was die Bedürfnisse für die Kommunen ausmachen. Und jetzt erwartet er, dass die koalitionstragenden Fraktionen weitere Änderungsanträge stellen, damit er einigermaßen einen Gesetzentwurf vorlegen kann, der funktioniert. Ich finde, so geht nur schlechtes Regieren; besseres Regieren geht anders.
Aber dem Minister persönlich will ich verzeihen, er ist ja noch in den ersten 100 Tagen seines Amtes.
Natürlich fällt es schwer, wenn man aus dem Wirtschaftsressort kommt und sich vor allem um den Tourismus und das Digitale gekümmert hat und durch den Rennsteig gewandert ist, dass man da noch nicht genau weiß, wie Kommunaler Finanzausgleich funktioniert.
Das ist aber auch nicht schlimm, weil Sie auch ein Stück Glück haben wie Ihr Vorgänger ja auch, der entlassen wurde. Dem hat das Glück nicht lange genützt. Sie sind noch im Amt, das freut uns sehr, dass es noch ein bisschen Kontinuität gibt. Aber entscheidend ist Folgendes: Ein Stück verhält es sich mit dem Kommunalen Finanzausgleich seit der Revision von Finanzminister Voß so wie mit Hartz IV von Gerhard Schröder: Auch wir haben mit unserer Koalition nach Hartz IV davon profitiert, dass Gerhard Schröder die Reform von Hartz IV auf den Weg gebracht hat und sich deshalb auch die Bundesrepublik stabil und gut entwickeln konnte. Beim neuen Kommunalen Finanzausgleich ist es auch so: Wolfgang Voß hat die Reformen auf den Weg gebracht, der Partnerschaftsgrundsatz
funktioniert, die Kommunen haben mehr Steuereinnahmen, sie dürfen sie selbst behalten, sie dürfen die Bundesmittel selbst behalten, und deshalb steigt im Übrigen die kommunale Finanzausgleichsmasse an, nicht, weil Sie politisch das entschieden haben, sondern weil der Kommunale Finanzausgleich, wie ihn Wolfgang Voß auf den Weg gebracht hat, funktioniert.
Sie haben offensichtlich ganz, ganz wenig Ahnung davon, aber ich will versuchen, es Ihnen aufzulösen, damit Sie das wissen. Ich will Ihnen auch mal zeigen, was passiert ist, seitdem Sie regieren. Ich muss Ihnen das mal zeigen, damit Sie das sehen. Die Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben sind, seitdem Sie regieren, von 542,8 Millionen auf 506,7 Millionen Euro bis 2019 gesunken.
Und das ist das Entscheidende. Die kleinen Kommunen in diesem Land, die Bürgermeister der kleinen Gemeinden in diesem Land, die können ihre kommunale Selbstverwaltung nur ausführen, wenn sie genügend Schlüsselzuweisungen für die eigenen Gemeindeaufgaben zur Verfügung bekommen. Und in Ihrer Regierungszeit haben Sie diese Kommunen massiv geschröpft.
Das hat einen ganz entscheidenden Grund. Weil natürlich die insgesamt zur Verfügung stehende Schlüsselmasse im Rahmen des Partnerschaftsgrundsatzes natürlich in der Summe im Wesentlichen gleich bleibt, auch wenn sie punktuell in den verschiedenen Jahren aufgrund des Partnerschaftsmodells und der Steuereinnahmen, die der Fiskus so viel wie nie zur Verfügung hat, auch leicht ansteigen, haben Sie aber in diese Masse in der Summe Aufgaben hineingepackt, von denen der Herr Minister eben geredet hat, und haben sie zulasten der Schüsselmasse umgewichtet. Und das führt zu den Verzerrungen und zu den Problemen bei den Gemeinden in diesem Land. Das sind die Probleme, die ich Ihnen beschreiben möchte.
Und es ist eben so, dass Sie mit diesem neuen Kommunalen Finanzausgleich es fertiggebracht haben, die Aufgaben der Gewässerunterhaltung, die Aufgabe des Kulturlastenausgleichs, aber auch die Aufgaben aus der Kita-Gesetz-Novelle in die Fi
nanzausgleichsmasse hineinzupacken, und damit ist natürlich die Folge eingetreten, dass die Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben für die kleinen Gemeinden in diesem Land reduziert wurden und Leistungen, die bisher außerhalb der Finanzausgleichsmasse dargestellt wurden im Haushalt, jetzt innerhalb der Masse finanziert werden. Das freut die Ressortminister, das freut zum Beispiel den Staatskanzleiminister, weil er natürlich offensichtlich Ihren Vorgänger schön über den Tisch gezogen hat, indem es ihm gelungen ist, den Kulturlastenausgleich in die FAG-Masse hineinzuzaubern, denn da hat er mehr Spielräume in seinem Ressort. Er freut sich darüber. Aber wenn das Augenhöhe ist bei Rot-Rot-Grün, dass der LinkeStaatskanzleiminister seinen SPD-Innenminister austricksen kann, finde ich, Augenhöhe geht anders und erst recht nicht zulasten der Kommunen in diesem Land.
Dann muss ich auch mal zu dieser fachfremden Aufgabe Kita sprechen. Wir lesen ja allenthalben, dass Sie bei Rot-Rot-Grün sich nicht einig sind, was Sie mit dem Kita-Gesetz wirklich machen wollen, deswegen spalten Sie die Beratung des KitaGesetzes auf, damit Sie einigermaßen noch Wort halten können, was die Zeitschiene betrifft.
Sie stoßen möglicherweise gar an verfassungsrechtliche Grenzen von Beratungsabläufen in diesem Haus. Das sei alles unberücksichtigt. Aber wir erleben eben, dass nur der Umfang eines Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Revision beim Kita-Gesetz berücksichtigt ist. Aber eben nicht berücksichtigt sind möglicherweise Änderungsanträge, die ja bei Ihnen, bei Rot, Rot und Grün, umstritten sind, die in der SPD fachlich gerade diskutiert werden. Und wir spüren ja, dass das heißt, wenn das auch noch in diese Masse hineingepackt wird, dass möglicherweise noch mal die Aufgaben der Schlüsselzuweisungen für die kommunale Selbstverwaltung reduziert werden. Wir wissen aber, dass das Grundgesetz und unsere Thüringer Verfassung die kommunale Selbstverwaltung als hohes Gut, als Verfassungsgut festgeschrieben haben. Und jeder weiß, dass, wenn ich den Kommunen für ihre ureigensten Aufgaben das Geld entziehe, dann bringe ich das Gleichgewicht der Leistungsfähigkeit durcheinander, und wenn ich das durcheinanderbringe, dann nehme ich den Kommunen ihre kommunale Selbstverwaltung und damit verstoße ich gegen die Verfassung. Genau das haben Sie hier an dieser Stelle vor.