Protocol of the Session on August 31, 2017

Die Etablierung des Thüringer Landesrechenzentrums als zentraler Landesdienstleister für die Informations- und Kommunikationstechnik soll auch in den Haushaltsjahren 2018/2019 fortgesetzt werden. Dementsprechend wurde der Etat im Kapitel 16 20 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich aufgestockt. So übernimmt das Thüringer Landesrechenzentrum neue Aufgaben im Bereich des Corporate Network der Landesregierung sowie im Bereich Sprach- und Datendienste; das ist das ICONET. Hierfür und zur Finanzierung der aus dem Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums übertragenen Stellen

(Ministerin Taubert)

und Planstellen ist der Etat im Kapitel 16 20 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich aufgestockt.

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt zu Einzelplan 17 kommen, das ist die Allgemeine Finanzverwaltung. Trotz des natürlichen Absinkens der Zahl von Zahlungsempfängern steigen die Erstattungsleistungen aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz – kurz AAÜG – für Leistungen an Begünstigte der Sonder- und Zusatzversorgung der ehemaligen DDR weiter an. Neben zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen aus Umsetzungen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sind Auswirkungen der Rentenanpassungen aus den jährlichen Rentenwertbestimmungsverordnungen spürbar. Aktuell ist für das kommende Jahr mit weiteren Rentenerhöhungen zu rechnen, die diese Titel zusätzlich belasten. Im Kapitel 17 20 sind die Mittel des KFA – also des Kommunalen Finanzausgleichs – im engeren Sinne veranschlagt. Die FAG-Masse beläuft sich auf 1,961 Milliarden Euro im Jahr 2018 und auf 1,956 Milliarden Euro im Jahr 2019. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wird in den nächsten Plenumssitzungen des Thüringer Landtags im September eingebracht. Nach dem aktuellen Entwurf wird die FAG-Masse nunmehr aufgeteilt in eine FAG-Masse 1 und eine FAG-Masse 2. Erstere wird nach wie vor nach dem Thüringer Partnerschaftsgrundsatz ermittelt und nimmt daher an den Entwicklungen der Steuereinnahmen auf Landes- wie auch auf kommunaler Ebene teil. Die FAG-Masse 2 wird gesondert ermittelt und deckt die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis ab. Insoweit gehen jegliche Änderungen bezüglich der Höhe der Zuweisungen durch Personalund Sachkostensteigerungen im Bereich des übertragenen Wirkungskreises nicht mehr zulasten der übrigen Finanzausgleichsmasse. Ich finde, das ist eine sehr bemerkenswerte Entwicklung – es ist doch etwas anderes als in den Jahren davor und kommt auch Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach.

Die Zuweisungen an die Kommunen im engeren KFA steigen um circa 60 Millionen Euro an. Die weiteren Änderungen, insbesondere auch in der horizontalen Verteilung der Mittel, bleiben der Einbringung des Änderungsgesetzes zum Thüringer FAG vorbehalten.

Meine Damen und Herren, ich will noch mal dazu etwas sagen: Es wird oft kolportiert, dass der Freistaat die Bundesmittel, die vom Bund kommen, abzieht. Also sie stünden den Gemeinden und Landkreisen zu und würden von uns abgezogen. Das entspricht nicht den Tatsachen. Wer immer es möchte, kann sich beim Gemeinde- und Städtebund unsere Antwort zu den einzelnen Maßnahmen holen. Vieles wird durchgereicht, gerade im Einzelplan 08 haben wir eine Reihe von Haushaltsstellen, wo die Bundesmittel direkt durchgereicht werden.

Sie sehen ja auch an der Masse insgesamt, dass an der Stelle nichts gekürzt wurde, obwohl es auch Steuersteigerungen bei den Kommunen gegeben hat. Ich finde, es ist nicht ganz fair, zu sagen, dass wir das abziehen. Die kommunalen Spitzenverbände wissen genau, dass es eine Modellrechnung ist und dann wird ein anderer Betrag festgesetzt und der ist immer darüber.

Ich möchte weitergehen zu Kapitel 17 16, hier sind weitere kommunalnahe Leistungen des Landes veranschlagt. So sind für die Gebietsreform derzeit insgesamt in beiden Jahren 245 Millionen Euro vorgesehen. Auch für die Einrichtung von Bürgerbüros sind in beiden Jahren 4,5 Millionen Euro veranschlagt.

Einen besonderen Schwerpunkt im Einzelplan 17 bildet das sogenannte Nachhaltigkeitsmodell, ich hatte es bereits angesprochen. Es wird mit dem Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die Beamtenversorgung umgesetzt. Das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell ist ein bundesweit neues System zur nachhaltigen Vorsorge, dessen Grundpfeiler die Haushaltskonsolidierung und die kontinuierliche Tilgung von Landesschulden sind. Wir werden ab 1. Januar 2018 für jeden ab dem 1. Januar 2017 neu ernannten Beamten oder Richter, für jede Beamtin oder Richterin des Freistaats Thüringen einen jährlichen Betrag zur Tilgung zuführen. Pro aktiv Bedienstetem beträgt dieser jährliche Betrag pauschal 5.500 Euro, sodass wir für das Jahr 2018 bereits eine Tilgung in Höhe von knapp 25 Millionen Euro veranschlagen können und für das Jahr 2019 von 35 Millionen Euro. In der Mittelfristigen Finanzplanung können Sie ebenfalls sehen, dass es eine kontinuierliche Steigerung von planmäßigen Tilgungsbeträgen geben wird.

Auch der Einzelplan 18, der staatliche Hochbau, ist für Thüringen ein außerordentlich wichtiger Haushalt. Zu Beginn des Jahres 2017 konnten der erste Teilabschnitt des Universitätsklinikums Jena fertiggestellt werden und die Kliniken aus der Bachstraße in den Neubau umziehen. Derzeit wird der zweite Bauabschnitt mit Baukosten von circa 30 Millionen Euro aktualisiert und für die Vergabe vorbereitet. Investitionen im Hochschulbau werden auf gleichbleibendem Niveau in Höhe von 35 Millionen Euro fortgesetzt. Auch die Gesamtkosten für die gemeinsame Justizvollzugsanstalt in Sachsen sind eingeplant. Sie betragen 77,4 Millionen Euro zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5,4 Millionen Euro. Sie werden aufgeteilt und in steigenden Jahresbeträgen finanziert.

Für die Baumaßnahme „Neubau Bereitschaftspolizei und Landeskriminalamt Erfurt“ in der Kranichfelder Straße werden Gesamtkosten in Höhe von 111,6 Millionen Euro veranschlagt. Bis zum Ende des Jahres 2016 sind bereits 76,4 Millionen Euro davon verausgabt worden. Zur Fertigstellung der

(Ministerin Taubert)

Baumaßnahme 2020 werden nach Bauablauf in den Jahren 2018 bis 2020 die benötigten Baukosten zur Verfügung gestellt.

Auch dem Gedenken widmen wir im Einzelplan „Staatlicher Hochbau“ Haushaltsstellen. So sind an den Gesamtkosten zur Herrichtung des Kinosaals im Landesverwaltungsamt Weimar für die dauerhafte Unterbringung der Ausstellung „Zwangsarbeit. Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg“ Ausgaben in Höhe von 4,7 Millionen Euro eingestellt. Die Stiftung Buchenwald beteiligt sich mit 1,2 Millionen Euro, sodass 3,5 Millionen Euro in den Jahren 2018 und 2019 berücksichtigt wurden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Im Rahmen des Einsatzes alternativer Energien wurde ein Programm zur Nutzung von Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien zur Eigenstromversorgung mit einem Gesamtumfang von 20 Millionen Euro aufgelegt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zentrale Eckwerte des Haushaltsentwurfs exemplarisch dargestellt und dabei die Schwerpunkte dieser Regierungskoalition benannt. Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen: Der vorliegende Haushaltsentwurf ist ein Haushalt der Vorsorge, denn er sichert unter verschiedensten Aspekten die Zukunft unseres Landes.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Thüringen legt nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme vor und entspricht insofern dem ab 2020 geltenden grundgesetzlichen Verschuldungsverbot. Ab 2018 steigen wir mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell in eine gesetzlich fixierte, regelgebundene Schuldentilgung ein.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 steht fest: Das Land wird die gesamte Legislaturperiode erstmals ohne Nettokreditaufnahme abschließen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beachtlich!)

Das ist beachtlich, Herr Adams, ja. Wir haben sicher eine gute Steuerentwicklung, aber wir sind auch diszipliniert. Das muss man so sagen.

(Heiterkeit CDU)

Ja. Ich sage es noch mal für die CDU: Wir sind diszipliniert, ja.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie können ja dann die Streichung vornehmen. Ich bin ja schon mal gespannt, welcher Fachpolitiker es sich gefallen lässt, dass an einer bestimmten Stelle gestrichen wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie müssen immer damit rechnen, wir setzen das auch um. Ich könnte jetzt aufzählen, wer hier mehr will in der CDU-Fraktion.

(Unruhe CDU)

Aber, meine Damen und Herren, nicht nur im Kernhaushalt soll es keine neuen Schulden mehr geben. Auch in den Sondervermögen sollen keine neuen Schulden mehr entstehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Neben finanzpolitischer Nachhaltigkeit sind Investitionen in die Zukunft und Strukturveränderungen die zweite tragende Säule der Vorsorge. Welche das im Einzelnen sind, habe ich Ihnen gerade bei der Betrachtung der Einzelpläne beschrieben. Der vorliegende Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2018 und 2019 schafft Planungssicherheit in den unterschiedlichsten Lebensbereichen und auf den verschiedenen Politikfeldern. Wir entwickeln weiter, was sich bewährt hat und schieben neue Projekte an. Für die Bürgerinnen und Bürger und die Zukunft des Freistaats Thüringen setzt dieser Haushaltsentwurf abermals Impulse, denn wir dürfen uns nicht auf dem Erreichten ausruhen. Wir müssen diszipliniert und kreativ arbeiten, damit sich unser Land weiter gut entwickelt. In diesem Sinne wünsche ich uns eine konstruktive Beratung des vorliegenden Haushaltsentwurfs. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Die ohnehin vorgesehene doppelte Redezeit verlängert sich für die Fraktionen jeweils noch einmal um 12 Minuten. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Herr Abgeordneter Mohring hat für die CDU-Fraktion als Erster das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst vielen Dank, Frau Finanzministerin, für die Einbringung des Doppelhaushalts für die Jahre 2018/2019. Da es zugleich der letzte Haushalt ist, den diese Koalition in dieser Wahlperiode

(Ministerin Taubert)

vorlegt, bedarf er besonderer Beachtung und Beratung in diesem Parlament. Wir wollen uns dieser Aufgabe gern stellen und mit Ihnen gemeinsam heute die Debatte dazu eröffnen und dann intensiv in den nächsten Wochen und Monaten im Haushalts- und Finanzausschuss zu Ihrem Entwurf für die nächsten beiden Jahre sprechen.

Sie sagen, Frau Finanzministerin, es ist ein Haushalt der Vorsorge, es ist ein Haushalt der finanzpolitischen Nachhaltigkeit und es sei angeblich auch ein Haushalt, der Investitionen ermöglicht. Wir sagen: Es ist ein Haushalt der Völlerei, es ist ein Haushalt der Maßlosigkeit, es ist ein unvollständiger Haushalt und es ist ein Haushalt, der den Kommunen nicht hilft, sondern die Kommunen an der kurzen Leine in diesem Land hält.

(Beifall CDU)

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es ist vor allen Dingen ein Haushalt, der unvollständig ist, weil wir es lange nicht hatten in diesem Land, dass ein Haushalt ohne Haushaltsbegleitgesetz vorgelegt wurde, aber die Weichenstellungen dafür im Haushalt schon abgebildet werden, die gesetzlichen Grundlagen aber fehlen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Weil er an sich stimmig ist!)

Ich weiß nicht, ob Georg Maier gestern wusste, was er macht, als er gesagt hat: Okay, ich werde Innenminister.

(Beifall CDU)

Aber zumindest muss er sich jetzt in zwei Wochen einlesen zum Kommunalen Finanzausgleich, der nicht vorliegt. Er muss sich einlesen in ein Finanzierungsgesetz, was Sie in der Koalitionsrunde letztens in der Nacht erarbeitet haben, was er noch vorlegen muss. Aber entscheidend bleibt, dass wir im Parlament über einen Haushalt reden sollen, der nicht einmal die Grundlagen des Kommunalen Finanzausgleichs gesetzlich abbildet. Und diesen Mangel, Frau Ministerin, den muss ich Ihnen ankreiden. Ihr Haushalt ist unvollständig und es hätte sich bei Respekt vor dem Hause und vor den Kommunen in diesem Land gehört, dass Sie den Kommunalen Finanzausgleich in seinen Entwurfslagen mit hier vorlegen und nicht geheimhalten.

(Beifall CDU)

Es ist vor allen Dingen ein Haushalt der Völlerei und Maßlosigkeit, weil Sie es tatsächlich fertig bringen, in diesem Jahr, im nächsten Jahr und im übernächsten Jahr insgesamt 750 Millionen Euro aus den Rücklagen des Landes zu entnehmen, um Ihre Haushaltspolitik ausgleichen zu können. Sie sprechen zu Recht davon, dass Sie es angesichts der konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen schaf

fen werden, keine neuen Schulden aufzunehmen. Aber dass Sie dafür zum Haushaltsausgleich in dem Doppelhaushalt 561 Millionen Euro Rücklagen aufbrauchen müssen, um ein negatives Ergebnis zu vermeiden, weil Sie sonst hätten Schulden machen müssen, das ist der Skandal dieses Haushalts, den Sie vorgelegt haben!