Protocol of the Session on March 25, 2015

werden und scheitert an der Zustimmung nach dem Grundsatz der doppelten Mehrheit der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land. Doppelte Mehrheit heißt, mindestens die Hälfte der Mitgliedsgemeinden muss zustimmen und die müssen mindestens die Hälfte der Bevölkerung dort repräsentieren. Das heißt, auch dort hat eindeutig die CDU versagt, indem sie ausschließlich auf Freiwilligkeit gesetzt hat. Wir müssen das jetzt korrigieren, denn es kann nicht sein, dass eine Verwaltungsgemeinschaft den freien Willen einer Mitgliedsgemeinde derart blockieren kann. Das ist aus unserer Sicht ein unzulässiger Vorgang.

Der dritte Komplex, zu dem ich mich noch kurz äußern will: Demokratie hat immer etwas mit Gestaltungsspielräumen zu tun. Nun müssen Sie mir mal erklären, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir haben 600 Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern, da können wir noch so viel Geld zuführen, die haben keine Gestaltungsspielräume mehr. Da macht es keinen Spaß mehr, Gemeinderat zu sein. Es macht auch keinen Spaß mehr, Gemeinderat zu sein, wenn ich von der Kommunalaufsicht gezwungen werde, Straßenausbaubeiträge rückwirkend bis 1991 zu erheben. In der Gemeinde Bruchstedt bei Bad Tennstedt ist 1991 die Straßenbeleuchtung gemacht worden. Die sollen jetzt im Jahre 2015 dafür Straßenausbaubeiträge erheben. Welcher Gemeinderat tut sich das denn an? Welcher Bürger tut sich das an? Deshalb kommt die Verweigerungshaltung. Das müssen wir korrigieren. Worauf Herr Adams zu Recht verwiesen hat, ist die Stärkung des Ehrenamts. Auch da haben wir uns als Koalition etwas vorgenommen. Wir müssen das Ehrenamt stärken und dann finden wir auch wieder Menschen, die bereit sind, für ein solches Ehrenamt zu kandieren. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Ich danke. Für die Fraktion der CDU hat jetzt die Abgeordnete Simone Schulze das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Mitglieder des Thüringer Landtags, eine Aktuelle Stunde für Personen, für einen kleinen Ort, der wieder einmal Schlagzeilen macht. Schlagzeilen gibt es in Drogen, weil das Ortseingangsschild fehlt. Ich komme von dort, zwei Kilometer weit weg habe ich einmal gewohnt, deshalb kann ich hier aus dem Herzen sprechen. Jetzt, seit 2014, gab es Probleme mit der Besetzung des Gemeinderats. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, ich habe mich heute noch einmal erkundigt, weil ich engen Kontakt auch zu den möglichen Gemeinderatsmitgliedern halte, dass die Besetzung des Gemeinderats gesichert ist. Die Bürgermeisterin hat, wie Herr Kuschel schon gesagt hat, auf das Sam

meln von Unterschriften verzichtet. Das ist aber kein Einzelfall. Sie müssen sich vorstellen, in solchen kleinen Orten wird hinterm Gartenzaun erzählt und geredet und dort wird das manchmal schon im Vorfeld abgemacht. Ob das jetzt ein Problem war oder ist – ich würde es dem beimessen, die Gemeinde Drogen besteht aus zwei kleinen Orten, 134 Einwohner aktuell, 426 Hektar Fläche. Auch dieser Ort ist von der Überalterung betroffen, das wäre auch einmal eine Aktuelle Stunde Wert gewesen.

(Beifall AfD)

Jetzt muss ich Ihnen auf dieses Thema hin leider auch ein paar Zahlen präsentieren. Die Gemeinde hat 2014 von 113 Wahlberechtigten 71 Wähler gehabt. 2015 bei der erneuten Wahl waren es 59 Wähler. Sehr geehrte Damen und Herren, das zeigt mir trotz einer sinkenden Wahlbeteiligung, dass es den Menschen dort nicht egal ist, was passiert.

(Beifall CDU, AfD)

Schon vor Jahren beschloss der Drogener Gemeinderat nach einer Einwohnerversammlung, wie schon einmal erwähnt, mit der Stadt Schmölln zusammenzugehen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt eine Verwaltungsgemeinschaft, die aktuell circa 5.500 Einwohner hat. Auch diese Verwaltungsgemeinschaft kann auf die 134 Einwohner nicht verzichten. Die Entscheidung der Verwaltungsgemeinschaft, die Gemeinde Drogen nicht aus der Gemeinschaft zu entfernen, hat aber gezeigt, dass auch keine Lösung angeboten wurde, obwohl den Gemeinderatsmitgliedern und der Gemeinschaftsversammlung eigentlich die finanzielle Lage der Gemeinde Drogen klar war. Auch hier gilt es einzugreifen und Lösungsansätze anzubieten. Die Gemeinde Drogen arbeitet schon seit Jahren mit der Stadt Schmölln zusammen, und zwar im Brandschutz. Hier ist eine Zweckvereinbarung getroffen worden und die Schmöllner Feuerwehr kümmert sich mit um den Brandschutz in diesem Ort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die repräsentative Demokratie entstand als Reaktion auf zu große Machtfülle. Eine demokratische Staatsform bedeutet ein Recht auf Mitbestimmung über gewählte Vertreter. Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, funktioniert nirgendwo ohne die Bürger, wie übrigens nichts ohne die Bürger funktioniert. Dies betrifft nicht nur das Ehrenamt im Gemeinderat, so ist es in vielen Bereichen unseres Lebens: Kultur, Feuerwehr, Sport, die Wohlfahrtsorganisationen, um nur einiges zu nennen. Also nicht nur im Bereich der kommunalen Wahlämter, überall braucht es Menschen, die sich dort entscheiden, Verantwortung übernehmen für andere und Entscheidungen treffen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende, obwohl ich doch noch etwas

(Abg. Kuschel)

auf meinem Zettel stehen habe. Eines noch: Mit den Menschen reden, das habe ich dort mit den Menschen getan und habe ihnen aufgezeigt, dass es keine Lösung ist, sich nicht in Verantwortung zu begeben. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Für die Landesregierung hat sich Minister Dr. Poppenhäger zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete Schulze, vielen Dank für den sehr anschaulichen Bericht aus der Region einschließlich Ihrer Schilderung, dass das Ortsschild immer entwendet wird. Da muss man mal, glaube ich, über Bedarfszuweisungen nachdenken, wenn das so ist, oder man muss es vielleicht verkaufen, vielleicht für 80 Euro und dann bleibt noch ein bisschen was übrig.

(Unruhe DIE LINKE)

Ich will noch einige ergänzende Informationen zur Situation vor Ort liefern. Wir haben schon gehört, dass die Wahl am 15. März, sowohl die des Gemeinderats als auch die des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, ohne zugelassenen Wahlvorschlag durchgeführt wurde. Die Wahlberechtigten konnten jede wählbare Person eintragen, auch das ist bereits gesagt worden. Beide Wahlen haben im Ergebnis zum Erfolg geführt, insofern ist es eigentlich durchaus keine schlechte Nachricht. Es wurde eine ehrenamtliche Bürgermeisterin gewählt. Die hat die Wahl auch angenommen. Auch im Gemeinderat ist es mittlerweile so, dass wohl vier Personen die Wahl angenommen haben, sodass Drogen nunmehr über einen beschlussfähigen Gemeinderat verfügt. Wie die Zahlen für die allgemeinen Kommunalwahlen 2014 zeigen, ist die Situation in der Gemeinde Drogen eine Ausnahme. In allen 17 Landkreisen und allen kreisfreien Städten wurden die Kreistags- und die Stadtratswahlen mit mehreren Wahlvorschlägen durchgeführt. Bei 583 von insgesamt 838 Stadt- und Gemeinderatswahlen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden war das ebenfalls der Fall. In 242 kreisangehörigen Gemeinden wurde mit einem zugelassenen Wahlvorschlag gewählt. Ich betone noch mal: nur mit einem zugelassenen Wahlvorschlag. Nur in 13 Gemeinden, eine davon war der Ort Drogen, wurde kein Wahlvorschlag zugelassen. Wenn wir jetzt sehen, dass in 98 Prozent der kreisangehörigen Gemeinden und in 100 Prozent der Landkreise und kreisfreien Städte mit einem Wahlvorschlag gewählt wurde, ist dies eher der Normalzustand.

In den wenigen Gemeinden, in denen örtliche Besonderheiten zu einer Wahl ohne Wahlvorschlag führen, handelt es sich natürlich um kleine Gemeinden mit in der Regel niedrigen Einwohnerzahlen. Aber auch in diesem Fall nehmen die Bürger der Gemeinden ihre demokratischen Rechte bei den Kommunalwahlen mehrheitlich wahr. In Drogen lag die Wahlbeteiligung 2014 bei 62,8 Prozent und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt von 51,5 Prozent.

Ich möchte das Beispiel Drogen nicht zu sehr verallgemeinern, aber ich will es nutzen, um zumindest auf zwei wichtige Vorhaben der Landesregierung hinzuweisen: Zum einen wollen wir natürlich die Demokratie in unserem Land stärken und eine möglichst breite Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Geschehen ermöglichen. Zum anderen zeigt natürlich schon das Beispiel der Gemeinde Drogen, dass sich kleine und kleinste Einheiten schwertun, sowohl die ihnen gestellten Aufgaben wahrzunehmen, als auch die notwendigen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen. In der Gemeinde Drogen kam natürlich auch noch die Besonderheit hinzu, dass dort Bestrebungen bestehen, die Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land zu verlassen und sich der Stadt Schmölln anzuschließen; der Abgeordnete Kuschel hat bereits darauf hingewiesen. Das macht deutlich: Unsere heutigen Verwaltungs- und Gebietsstrukturen bedürfen einer Reform.

Deshalb kann ich an dieser Stelle an meine Ausführungen in der vergangenen Plenarsitzung anknüpfen und nochmals die Reformwilligkeit der Landesregierung in diesem Bereich unterstreichen.

Lassen Sie mich noch einmal auf die Frage der Stärkung der demokratischen Teilhabe zurückkommen. Mitwirken und mitentscheiden im Kleinen wie auch im Großen, das ist die Grundlage unserer Demokratie und natürlich auch Ausdruck gelebter bürgerlicher Freiheit. Es wäre natürlich schön, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger beteiligen und engagieren, denn der Zusammenhalt unserer Gesellschaft wird auch in Zukunft vom bürgerschaftlichen Engagement abhängen. Deshalb finde ich an dieser Stelle auch, dass wir denjenigen Dank sagen können, die sich in unseren Landkreisen, Städten und Gemeinden in den kommunalen Ehrenämtern engagieren. Das sind immerhin außer den Kreistags- und Ratsmitgliedern, welche die weit über 9.000 Sitze in Kreistagen, Stadträten und Gemeinden angenommen haben, auch die Bürgermeister und die Mitglieder in Ortschafts- und Ortsteilräten. Ich will gar nicht noch von anderen Gremien reden. Wir wissen alle, dass es auch in Beiräten noch ganz viele Bürger gibt, die mit hohem Verantwortungsbewusstsein ihre private Zeit für das Wohl der Demokratie opfern und damit auch für den Erhalt der Demokratie sorgen. Das ist keine Selbst

(Abg. Schulze)

verständlichkeit, wie wir am Beispiel Drogen eben wieder erfahren haben.

Die Politik steht vor der Herausforderung, dass sie geeignete Rahmenbedingungen schaffen muss, damit möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, ihre Potenziale zum gemeinnützigen Mitwirken zu entfalten. Die rot-rot-grüne Koalition wirbt dafür, dass möglichst viele ihre demokratischen Rechte nutzen. Diese Grundsätze haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgelegt: Mitmachen, mitbestimmen, Verantwortung tragen – das sind die wesentlichen Elemente in einem demokratischen Gemeinwesen. Hürden bei der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wollen wir abbauen. Wir wollen ihr zivilgesellschaftliches Engagement fördern und damit auch die Akzeptanz der Demokratie stärken.

Lassen Sie mich ein zweites Beispiel nennen, was wir ganz bewusst auch in diese Richtung gerade entwickeln, nämlich dass Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahl- und Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene bekommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Derzeit werden hierzu die Anhörungen zur Vorbereitung der 2. Kabinettsitzung durchgeführt, damit Sie, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, sich dann noch vor der Sommerpause des Landtags auch mit diesem Gesetzentwurf befassen können.

Wir sind uns unserer Verantwortung auch in dieser Angelegenheit sehr wohl bewusst und wir wollen diejenigen fördern, die nicht nur als junge Menschen sich bereits jetzt in Kirchgemeinden, Vereinen, Verbänden und Parteien einbringen, sondern wir wollen, dass sie sich auch auf kommunaler Ebene und auch auf Landtagsebene bei den Wahlen einbringen. Denn von den jungen Leuten wird erwartet, dass sie ihr Abitur mit 17 machen, dass sie ihren Bachelor mit 20 machen, dass sie möglichst mit 22 in den Beruf einsteigen. Immer früher sollen Jugendliche und junge Erwachsene eben auch in das Erwerbsleben einsteigen. Wenn sie sich nach dem 10. Schuljahr für eine Lehre entscheiden, gehören sie auch schon vor der gesetzlichen Volljährigkeit zur arbeitenden Bevölkerung, zahlen Steuern und übernehmen auch für sich und andere Verantwortung. Wir glauben, dass eine frühe Einbindung in kommunalpolitische Prozesse auch das Interesse Jugendlicher am demokratischen System und die Identifikation der Jugendlichen mit diesem und seinen Grundwerten fördern kann. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene von den Jugendlichen sehr verantwortlich wahrgenommen wird. Wir gehen davon aus, dass ein gestärktes aktives Wahlrecht, wie wir es anstreben, dann auch die Bereitschaft zur Übernahme von kommunalen Wahlämtern erhöht. Wir glauben,

dass Jugendliche so früher in kommunalpolitische Prozesse und Diskussionen eingebunden werden und deren Interesse an gemeindlichen Entscheidungen erhöht wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das fördert dann auch frühzeitig die Bereitschaft, über das aktive Wahlrecht hinaus mit Vollendung des 18. Lebensjahres kommunale Wahlämter zu übernehmen, und dies ist, wie wir glauben, wünschenswert und förderungswürdig. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/222 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/397

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/422

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Namen „Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes“ in der Drucksache 6/222 in der Neufassung ist durch Beschluss des Landtags vom 26. Februar 2015 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen worden. Mit dem Gesetzentwurf der drei Fraktionen wird das Abgeordnetengesetz dahin gehend geändert, dass die bisher von einigen Fraktionen praktizierte Zahlung von Funktionszulagen aus Fraktionsmitteln verboten wird.

(Beifall DIE LINKE)

(Minister Dr. Poppenhäger)

Durch diese Änderung soll endgültig Rechtsklarheit darüber hergestellt werden, dass eine Zahlung von Funktionszulagen nicht erfolgen darf. Ziel ist es darüber hinaus auch, das Vertrauen in die ordnungsgemäße Mittelverwendung der Fraktionen zurückzugewinnen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 20. März 2015 aufgerufen und beraten. Es gab eine durchaus kontroverse Debatte im Ausschuss. Teile des Ausschusses waren der Meinung, Funktionszulagen seien zulässig, um besondere Aufgaben auch besonders zu würdigen. Andere Teile haben diese Auffassung dezidiert abgelehnt und sich für das Verbot der Funktionszulagen starkgemacht. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Gesetzentwurf über ein Verbot von Funktionszulagen aus Fraktionsgeldern anzunehmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Marx, SPD-Fraktion, hat sich zu Wort gemeldet.

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da sind sie nun wieder im Landtag zurück, die Funktionszulagen. Wir hatten das letzte Mal bei der Einbringung schon eine sehr engagierte Debatte über die Auslegung des Berichts von Herrn Dette, den ich auch herzlich begrüße, der geendet hatte mit der Feststellung, die Fraktionszulagen seien zu Unrecht gezahlt und seien zurückzufordern. Herr Dette hat empfohlen – danach haben wir uns als Koalition gerichtet –, ein für alle Mal im Gesetz klarzustellen, damit es keine Zweifel mehr daran geben kann, dass Funktionszulagen nicht mehr gezahlt werden können, dies auch in Gesetzesform zu gießen. Wir haben entsprechend eine Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes beantragt und hier in erster Lesung beschlossen und dann auch im Ausschuss diskutiert. Die Argumente sind ausgetauscht, zwischendrin passierte noch Weiteres. Es gab eine Aufforderung der Fraktionsvorsitzenden der koalitionstragenden Parteien, ein Schreiben an den Landtagspräsidenten, zu schauen, ob er nicht doch entgegen seiner Presseverlautbarung, die wir damals nur in Kurzform vorliegen hatten, verpflichtet sein könne, die Zulagen, die nach der Meinung des Gutachtens von Herrn Dette und auch nach unserer Meinung zu Unrecht gezahlt worden sind, zurückzufordern. Es ist heute ein sehr langes Antwortschreiben eingegangen, das ich natürlich bis jetzt nicht ausreichend würdigen und durchlesen konnte. Wenn man nach Stichpunkten querliest – so etwas machen Anwälte ja ganz gern –, dann ergibt sich so ungefähr das

Bild, dass Herr Carius hier Stellung nimmt, indem er sagt: Na ja, das Gutachten von Herrn Dette ist nicht verbindlich, es ist erst mal nur eine Empfehlung. Es verbietet mir als Landtagspräsident nicht, die Vorschriften und den Sachverhalt, um den es da geht, selbst noch mal auszulegen. Wenn ich den Sachverhalt auslege, komme ich zu einem anderen Schluss.

Das Gutachten von Herrn Brenner, welches die CDU dem Rechnungshofpräsidenten zugesandt hat, kennen wir leider nicht. Bei der Europäischen Union gibt es so ein Scan-Verfahren. Dabei kann man Gutachten übereinanderlegen, da würde man vielleicht Übereinstimmungen finden. Ich weiß es nicht, ich möchte hier auch nicht die eigenständige Arbeit des Landtags in Abrede stellen. Jedenfalls kommt Herr Carius nach langen Ausführungen zum Schluss, dass er doch glaubt, dass die bisherige Praxis der Zahlung rechtmäßig gewesen sei, und kommt dann auch dazu, dass er sich einer Kommentarmeinung von Herrn Linck anschließt: Solange es nicht gesetzlich untersagt sei, müsse das sozusagen zulässig sein können.

Letztendlich betont dann aber Herr Carius in seinem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden, auch er wäre – genauso wie Herr Dette – Letztentscheider in verfassungsrechtlich interessanten Fragen. Da ist eine kleine Irrtum-vorbehalten-Klausel – so würde ich das einmal interpretieren – in dem Schreiben von Herrn Carius enthalten.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Erst den Präsidenten kritisieren und dann wieder ein- schleimen!)

Das steht hier so, wenn Sie es dann auch zu lesen bekommen, ich weiß jetzt nicht, ob das weiter publiziert wird – wir können Ihnen auch gern zur Verfügung stellen, was Herr Carius hier geschrieben hat. All das weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass wir heute wie beantragt ein für alle Mal klarstellen, dass wir diese Funktionszulage hier in Thüringen nicht gezahlt haben wollen.