Protocol of the Session on June 22, 2017

Einen kleinen Hieb auf Frau Schulze lasse ich mir jetzt nicht nehmen: Ein Antrag auf einem Parteitag wäre vielleicht wirksamer. Wenn der Bundesfinanzminister und die finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion das schon lange als Herzensanliegen erkannt hätten, dann wäre mit Sicherheit im Koalitionsvertrag dazu ein Wort verloren worden. Sie nehmen mir das jetzt nicht krumm. So ein Seitenhieb sei mir gestattet.

In der Summe – ich will gar nicht wiederholen, was schon dazu gesagt wurde – lehnen wir also diese beiden Anträge ab. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3795. Es ist Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

(Abg. Brandner)

Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3795 ab.

Frau Präsidentin, wir hätten gern namentliche Abstimmung.

Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte die Schriftführer um das Einsammeln der Stimmzettel und eröffne die Abstimmung.

Ich bitte, noch meine Stimmkarte einzusammeln. Hatten jetzt alle Gelegenheit, ihre Stimmkarten abzugeben? Das kann ich erkennen. Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben. Es wurden 78 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 8, mit Nein 70 (namentli- che Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, deswegen stimmen wir direkt ab. Wer für den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/4012 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Bei den Jastimmen der Fraktion der CDU, den Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten Gentele ist auch dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich noch bekannt geben, dass sich der Freundeskreis Litauen 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 004 trifft. Wir setzen die Beratung um 13.30 Uhr mit der Fragestunde fort.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 28

Fragestunde

Wir beginnen mit der ersten Frage in der Drucksache 6/4031. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Gentele.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Situation der freiwilligen Feuerwehren in Thüringen

Der flächendeckende Brandschutz im Freistaat Thüringen wird zu einem großen Teil durch freiwillige Feuerwehren gewährleistet. Die Kameradinnen

und Kameraden verdienen für ihren dabei geleisteten ehrenamtlichen Dienst unsere volle Anerkennung, tragen sie doch uneigennützig und manchmal sogar unter Einsatz von Leib und Leben dazu bei, dass wir in Thüringen sicher leben können. Die Mitgliederentwicklung bei den freiwilligen Feuerwehren Thüringens ist rückläufig. Die Ursachen dafür sind vielfältig: beispielsweise der demografische Wandel, veränderte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die sinkende Bereitschaft, sich in der Freizeit ehrenamtlich engagieren zu wollen. In manchen Gemeinden im Freistaat ist es dadurch zunehmend schwierig, die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehr vor allem tagsüber aufrechtzuerhalten.

Darum frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Kameradinnen und Kameraden hatten die freiwilligen Feuerwehren in Thüringen im Jahr 2016 und wie viele davon sind im Jahr 2016 eingetreten (jeweils aufgelistet nach Geschlecht)?

2. In wie vielen Gemeinden in Thüringen ist die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehr nicht mehr gewährleistet?

3. Welche Gegenmaßnahmen will die Landesregierung einleiten?

4. Plant die Landesregierung eine landesweite Kampagne, um für das Ehrenamt in der freiwilligen Feuerwehr bei jungen Menschen zu werben, wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentele beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Die Veröffentlichung der statistischen Angaben für das Brandschutzwesen für das Jahr 2016 steht noch aus, sodass ein Vergleich mit den Zahlen nur unter Vorbehalt gesehen werden kann. Nach derzeitigem Kenntnisstand hat sich 2016 der in den vergangenen Jahren beobachtete Trend leicht fortgesetzt, sodass es zu einem weiteren moderaten Mitgliederrückgang in den Einsatzabteilungen kommt. Bei den Jugendfeuerwehren ist erfreulicherweise eine leicht ansteigende Tendenz zu erkennen.

(Beifall CDU)

2015 hatten die freiwilligen Feuerwehren in Thüringen 34.407 Mitglieder in den Einsatzabteilungen.

(Vizepräsidentin Jung)

Davon waren 3.178 Frauen. In den Jugendfeuerwehren gab es 11.548 Mitglieder, wobei der Anteil der Mädchen 3.317 betrug. Nach jetzigem Kenntnisstand hat sich 2016 der in den vergangenen Jahren beobachtete Trend moderat fortgesetzt, indem es zu einem weiteren Mitgliederrückgang in den Einsatzabteilungen kommt. 2016 kommen wir auf 33.764 Mitglieder in den Einsatzabteilungen, wobei der Anteil an Frauen nunmehr 3.097 beträgt. Bei den Jugendfeuerwehren steigt die Mitgliederzahl erneut leicht an, sodass insgesamt 11.702 Mitglieder zu verzeichnen sind, davon 3.420 Mädchen. Das bedeutet, dass im Vergleich zum Vorjahr ein Gesamtrückgang von circa 2 Prozent in der Einsatzabteilung – bezogen auf den Frauenanteil circa 3 Prozent – zu verzeichnen ist. Bei den Jugendfeuerwehren liegt der Zuwachs somit gesamt bei circa 1,5 Prozent, wobei hier der Anteil an weiblichen Mitgliedern um circa 3 Prozent gestiegen ist.

(Beifall CDU)

Da die statistische Erfassung lediglich Gesamtzahlen zur Mitgliederstärke in der Feuerwehr erhebt, ist der Landesregierung die konkrete Anzahl von Einoder Austritten nicht bekannt.

Die Antwort zu Frage 2: Gemäß dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz erfüllen die Gemeinden ihre Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe als Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises. Dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales liegen keine Informationen darüber vor, dass die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren nicht mehr gewährleistet ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass eine Gemeinde den Brandschutz und die allgemeine Hilfe über eine Nachbargemeinde sicherstellen kann, wenn die Hilfsfrist von 10 Minuten – die sogenannte Einsatzgrundzeit – durch die benachbarte Feuerwehr eingehalten wird. Dazu bedarf es entsprechender kommunaler Vereinbarungen.

Die Antwort zu Frage 3: Hierzu möchte ich auf die Antwort zu Frage 2 verweisen.

Die Antwort zu Frage 4: Der Freistaat hat in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen für die Feuerwehren mehrfach durch Änderungen des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz verbessert, um dem Trend des Mitgliederschwundes entgegenzuwirken. Beispielhaft seien aufgezählt: Die Doppelmitgliedschaft, die Ausdehnung der Altersgrenze nach oben und unten, die Einführung einer Feuerwehrrente sowie Fördermaßnahmen wie zum Beispiel eine jährliche Pauschale von 20 Euro pro Jugendfeuerwehrmitglied oder die Zuwendung zum Erwerb eines Lkw-Führerscheins. Dennoch ist eine Trendwende hinsichtlich der sinkenden Mitgliederzahlen im aktiven Einsatzdienst bei den freiwilligen Feuerwehren nicht zu verzeichnen. Dies steht unter anderem auch mit der allgemeinen demografischen

Entwicklung im Freistaat Thüringen im Zusammenhang und somit auch mit einer insgesamt sinkenden Bevölkerungszahl. Die jetzige Landesregierung startete von daher gemeinsam mit dem Thüringer Feuerwehrverband bereits im Jahr 2015 eine Kampagne zur Mitgliedergewinnung und Bindung bei den freiwilligen Feuerwehren in Thüringen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Nachwuchs durch die jeweilige Organisation unmittelbar vor Ort geworben, motiviert und gebunden werden muss, sieht die Kampagne Maßnahmen zur nachhaltigen Unterstützung und Aktivierung der Gemeinden und der kommunalen Feuerwehren vor. So erhalten die örtlichen Feuerwehren Handlungsempfehlungen und Best-Practice-Beispiele für vor Ort durchführbare Aktionen und werden bei Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und -bindung unterstützt. Durch spezielle Trainings zur Qualifizierung der Feuerwehrangehörigen sollen diese insbesondere darin geschult werden, die persönliche Ansprache bei Kindern oder die gezielte Werbung im Bekannten-, Freundes- und Familienkreis vorzunehmen. Das Land förderte dieses Projekt im Jahr 2015/2016 mit einer Zuwendung von 100.000 Euro. Für das laufende Haushaltsjahr 2017 wurden weitere 50.000 Euro Fördermittel in den Haushalt eingestellt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Dann kommen wir zur nächsten Frage mit der Drucksachennummer 6/4050. Der Fragesteller ist Abgeordneter Fiedler, CDU-Fraktion.

Ergebnisse aus der Evaluierung der Polizeistrukturreform

Im Oktober 2016 stellte die vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingesetzte Expertenkommission zur Evaluierung der Polizeistrukturreform ihr Gutachten mit insgesamt 64 Thesen vor. Inhalt dieser Thesen bilden die Erkenntnisse und Empfehlungen der Kommission zur Neustrukturierung der Thüringer Polizei. In diesem Zusammenhang kündigte der Innenminister in einer Medieninformation vom 25. Oktober 2016 an, die Empfehlungen der Kommission zu bewerten, Prioritäten für die Umsetzung aufzustellen und das Ergebnis im Frühjahr 2017 vorzustellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind seitens der Landesregierung Änderungen der Dienst- und Organisationspläne in der Thüringer Polizei geplant und falls ja, wann und welche?

(Staatssekretär Götze)

2. Inwiefern wurde der Abschlussbericht der Expertenkommission in der Zwischenzeit durch den ehemaligen Präsidenten der Landespolizeidirektion geprüft und zur Umsetzung empfohlen und falls ja, wie – als Ergänzung: und dann den ehemaligen Abteilungsleiter im Innenministerium?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fiedler beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Polizei ist als leistungsstarke und bürgernahe Organisation anerkannt. Ihrem Leistungsstand ist es zu verdanken, dass die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen in einem der sichersten Länder der Bundesrepublik leben.

(Beifall CDU)

Gleichwohl nehmen die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Polizei stetig zu und stellen diese permanent vor neue Herausforderungen. Anpassungen der Organisations- und Dienstpostenpläne der Thüringer Polizei sind ein stetiger und dynamischer Prozess. Natürlich müssen und werden wir flexibel auf neue Phänomene oder Verlagerungen der polizeilichen Schwerpunkte reagieren. Diese Reaktionen betreffen vor allem die Aufgabenzuweisungen und Prioritätensetzungen in der polizeilichen Arbeit und schlagen sich häufig in der Fortschreibung des Organisations- und Dienstpostenplans der Thüringer Polizei als Änderungen nieder. Davon zu unterscheiden sind Organisationsbetrachtungen zur Optimierung der Struktur der Polizei, die sich in der Regel durch veränderliche Rahmenbedingungen ergeben und tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen. Die hierzu notwendigen Betrachtungen sind noch nicht abgeschlossen.