Ich glaube, das nennt man hier und da Doppelzüngigkeit oder Scheinheiligkeit, ich weiß es nicht, suchen Sie sich etwas aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt komme ich zu der sachlichen Erwiderung zu dem, was Herr Scherer hier gesagt hat, der ja behauptet, das Untersuchungsausschussgesetz würde uns vorschreiben, dass wir keine Wertung vornehmen können. In diesem Untersuchungsausschussgesetz steht nirgendwo, dass im Zwischenbericht ein Wertungsteil ausgeschlossen ist, sondern ganz im Gegenteil. Wenn Sie sich § 28 genauer anschauen, dann steht dort unter anderem: „Nach Abschluss der Untersuchung erstattet der Untersuchungsausschuss dem Landtag einen schriftlichen Bericht über den Verlauf des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchung. Das Ergebnis der Untersuchung ist zu begründen. Der Bericht kann Empfehlungen enthalten.“ Das ist der erste Absatz des § 28. In Absatz 5 dieses Paragrafen heißt es: „Der Landtag kann während der Untersuchung jederzeit vom Untersuchungsausschuss einen Bericht über den Stand des Verfahrens verlangen. Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend.“ Damit gilt auch der Absatz 1, in dem deutlich gesagt wird,
dass das Ergebnis der Untersuchung zu begründen ist und dass auch entsprechend Empfehlungen etc. pp. vorgelegt werden können.
Daraus ergibt sich aus meiner Sicht, dass der Zwischenbericht nach § 28 Abs. 1 alle Elemente eines Abschlussberichts inklusive eines vorläufigen Wertungsteils enthält. Da die Grundsätze des parlamentarischen Untersuchungsrechts des Bundes auf Thüringen aus meiner Sicht übertragbar sind, können somit auch in Thüringen Bewertungen im Zwischenbericht vorgenommen werden. Die Ergebnisse des Zwischenberichts sind, wie bereits erwähnt, nur vorläufig und können durch die weitere Beweisaufnahme überholt werden.
Im Untersuchungsrecht des Bundes heißt es: Die vorstehend für den Teilbericht beschriebenen Grundsätze gelten entsprechend auch für den gemäß Absatz 4 auf Beschluss des Bundestags vom Untersuchungsausschuss vorzulegenden Zwischenbericht. – Das ist aus meiner Sicht ohne Probleme übertragbar. Ein Bewertungsteil bei einem Zwischenbericht ist kein Novum in der Thüringer Parlamentsgeschichte, wie das von Ihnen immer dargestellt wird, als wäre das noch nie vorgekommen. So wurden bereits in vorhergehenden Legislaturperioden Wertungsteile zu Zwischenberichten erstellt. So wurde beispielsweise im UA 5/1 im Bericht kenntlich gemacht, dass die Wertungen einen vorläufigen Charakter hatten. Im Teil D im Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses wurde folgende Vorbemerkung eingefügt – ich zitiere: „Die aus der bisherigen Beweiserhebung gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse stehen unter dem Vorbehalt möglicher Korrekturen im Verlauf der weiteren Arbeit des Untersuchungsausschusses.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist auch adäquat auf unseren Zwischenbericht anzuwenden.
In einem Untersuchungsausschuss aus der vierten Legislaturperiode, UA 4/1 „Hotelförderung“, wurde ebenfalls ein Zwischenbericht erstellt, der einen Wertungsteil enthielt. Durch das Erstellen eines Wertungsteils – das bringen Sie ja auch immer wieder an – werden die Minderheitenrechte der CDU nicht verletzt, da ihr nach § 28 Abs. 4 des Untersuchungsausschussgesetzes selbstverständlich die Möglichkeit eines Sondervotums zur Verfügung steht; das steht nämlich jedem Mitglied des Untersuchungsausschusses zur Verfügung.
Es steht der CDU natürlich frei, über dieses Minderheitenrecht durch eine eigene Beweiswürdigung ihre Sicht darzustellen. Mit einem Schreiben an den Landtagspräsidenten in der Drucksache 6/3987 habe ich darüber informiert, dass sich die Erstattung des Zwischenberichts verzögern wird. Die CDU hat mit dem vorliegenden Antrag ihr Recht wahrgenommen, einen neuen Termin für den Zwischenbericht bestimmen zu lassen. Als Koalitionsfraktionen sehen wir allerdings auch hier keinen Handlungsbedarf, den Termin des CDU-Antrags zu übernehmen. Der Untersuchungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06. neben einem Teilbericht C zu den zu ermittelnden Tatsachen mittlerweile auch einen Terminplan zur weiteren Erstellung des Zwischenberichts beschlossen. Demnach wird bis zum 10. August ein Entwurf zum Teil D vorgelegt, also dem Wertungsteil. Der Gesamtbericht kann dann am 21.08. im Ausschuss beschlossen werden. Zu diesem Bericht können bis zum 11.09. Sondervoten abgegeben und der Bericht dann abschließend dem Landtagspräsidenten zugeleitet werden. Die Beratung ist damit im Plenum vom 27. bis zum 29. September möglich.
Die CDU möchte mit ihrem Antrag einerseits einen Wertungsteil für den Zwischenbericht verhindern. Andererseits ist sie sich auch nicht zu schade, hier schon vorwegzunehmen, was erstens unsere Intentionen sind – Herr Scherer, was ich eine kleine Unverschämtheit finde, sich hier hinzustellen und zu behaupten,
wir würden hier für eine weiße Weste sorgen. Das weise ich auch als Vorsitzende dieses Untersuchungsausschusses deutlich zurück. Wir haben einen klaren Untersuchungsauftrag und natürlich richten wir uns nach diesem Untersuchungsauftrag. Natürlich werden wir entsprechend die Beweisaufnahme, die wir dort vorgenommen haben, auch würdigen. Da können Sie mir nicht mit irgendwelchem politischen Geplänkel kommen. Da haben wir einen Auftrag und den werden wir an dieser Stelle auch wahrnehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht besteht also keine Notwendigkeit, diesem Antrag zuzustimmen. Ich werbe daher für eine Ablehnung dieses Antrags. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt, deswegen stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/3905 ab. Wer dem Antrag die Zu
stimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Freiheitliche demokratische Grundordnung durchsetzen – Verfassungswidrige Bestrebungen in Moscheen unterbinden, Deutschpflicht einführen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3912
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste am Livestream, unser Antrag „Verfassungswidrige Bestrebungen in Moscheen unterbinden“ hat durch den
Selbstmordanschlag eines muslimischen Terroristen in Manchester traurigerweise recht große Aktualität erhalten. Ich sage es ganz offen, dass bei mir neben Trauer auch eine Menge Wut entstanden ist. Wir haben die letzten Jahre erlebt, wie muslimische Fanatiker mit Duldung und aktiver Unterstützung ausländischer Schutzmächte im Nahen Osten und Nordafrika religiöse Terrorregime und fanatische Bürgerkriege entfacht haben. Wir konnten wahrnehmen, dass muslimische Fanatiker, wenn man sie nur lässt, auch gefesselte achtjährige Jungen enthaupten, Menschen schariakonform in Stahlkäfigen wahlweise bei lebendigem Leib verbrennen oder ertränken. Wir haben zusehen müssen, wie die Mehrzahl der europäischen Regierungschefs – allen voran Angela Merkel – angesichts einer Völkerwanderung aus diesen muslimischen Bürgerkriegsregionen vorsätzlich auf jede effektive Grenzkontrolle verzichtet hat. Wir haben dann in der Folge das gesamte bunte, vielfältige Spektrum des Terrors muslimischer Dschihadisten in Europa und Deutschland kennengelernt. Wir wissen mittlerweile, dass dank der vorsätzlich nicht kontrollierten Grenzen muslimische Terroristen teilweise schon als solche in unser Land eingereist sind – unter dem Deckmantel des Flüchtlingsschutzes. Wir wissen aber auch, dass zugewanderte junge muslimische Männer hier in Europa in Moscheen radikalisiert, fanatisiert und für den islamischen Dschihad rekrutiert werden. Wir erleben natürlich auch die Inkompetenzkompensationsversu
che, zum Beispiel wie mit den berüchtigten Merkelsteinen, die nun unsere Straßenfeste vor muslimischen Lastwagenattentaten beschützen sollen. Nach all diesen Erfahrungen, vor denen die AfD übrigens stets gewarnt hat, lese ich dann, dass die Bundeskanzlerin nach dem Anschlag von Manchester als Reaktion verkünden lässt: Es sei unbegreiflich, wenn jemand ein fröhliches Popkonzert ausnutzt, um so vielen Menschen den Tod zu bringen oder ihnen schwere Verletzungen zuzufügen. Da frage ich mich: Was hat Angela Merkel nicht begriffen? Dass fanatische muslimische Terroristen gern Unschuldige töten? Dass unter den Millionen Zuwanderern, die sie vorsätzlich unkontrolliert ins Land gelassen hat, muslimische Terroristen gewesen sind? Dass es immer wieder die Anhänger einer ganz bestimmten Religion sind, nämlich des Islam, die diese Anschläge durchführen? Hat Angela Merkel etwa den Beteuerungen des Zentralrats der Muslime geglaubt, das alles habe nichts mit dem wahren Islam zu tun? Oder dass wahre Muslime entschlossen gegen den Terror eintreten? – Bisschen blöd ist in diesem Zusammenhang ja schon die recht geringe Beteiligung bei der entsprechend groß angekündigten Demo am Wochenende in Köln, die schlechter besucht war als so manche türkische Hochzeit. – Glaubte Angela Merkel etwa an ihre Phrase „Wir schaffen das“, obwohl sie nichts dafür getan hat, dass wir mit der von ihr ins Land und nach Europa gelassenen muslimischen Terrorgefahr fertigwerden können?
Meine Damen und Herren, ich denke, dass das nicht so ist. Angela Merkel erkannte natürlich – ebenso wie die übrige Führungselite dieses Landes – die verheerende Realität rechtzeitig. Aber wer um jeden Preis als Wegbereiter einer neuen Ordnung Europas und der Welt in die Geschichtsbücher eingehen möchte, den kümmern Einzelschicksale wie in Manchester oder in Deutschland am Breitscheidplatz nicht. Damit, meine Damen und Herren, muss endlich Schluss sein.
Klar ist, man muss den religiösen Kern des Bekenntnisses zum Islam gewährleisten. Das fordert unser Grundgesetz, aber es fordert nicht die Anerkennung der in weiten Teilen der islamischen Praxis verfassungswidrigen Rechts- und Gesellschaftsvorstellungen. Nicht Toleranz ist beim Islam unser erstes Gebot, sondern Vorsicht und gesundes Misstrauen, denn der Islam ist nicht friedlich, und zwar nirgendwo auf der Welt, wo er das Sagen hat. Er ist die ideologische Quelle des neuen europäischen Terrors, der Herabwürdigung von Frauen und ganz bestimmter neudeutscher Kriminalitätsphänomene, speziell im Bereich der Sexualdelikte. Ein gesundes Misstrauen gegenüber dem Islam ist
Herr Abgeordneter Möller, einen kleinen Augenblick. Ich will Sie nur noch mal fragen: Sind Sie jetzt beim Teil der Begründung des Antrags? Denn dann wäre die Redezeit beinah ausgeschöpft.
Ich begründe gerade, warum wir diesen Antrag einbringen. Es kann aus unserer Sicht nämlich nicht sein, dass außer Betroffenheitsfloskeln nur die Freiheit der Allgemeinheit immer weiter eingeschränkt wird und die Quelle der Gefahr, obwohl sie bekannt ist, nicht überwacht wird. Daher müssen wir wissen, was in Moscheen gepredigt wird, wir müssen rechtzeitig ahnden, wenn die muslimischen Hetzprediger für Islamismus oder den Vorrang der Scharia vor unserer weltlichen Rechtsordnung das Wort reden. Das ist Ziel unseres Antrags, der sich all Ihren erwartbaren Beschwichtigkeitsversuchen, Verharmlosungen und Beschimpfungen zum Trotz ausdrücklich nicht gegen Muslime richtet, deren Bekenntnis zum Grundgesetz und unsere Tradition ernst gemeint ist.
Nun war ich aber kulant und habe Ihnen noch ein bisschen was draufgegeben. Das war die Begründung des Antrags. Jetzt eröffne ich die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Herrgott, Fraktion der CDU, das Wort.
Also, Kollege Möller, von den erwartbaren Aussagen und den Beschimpfungen des restlichen Plenums und der Welt und aller, die sich nicht der AfD
Meinung anschließen, mal abgesehen, war das fundiert – schön diese Rede für das AfD-Fraktions-TV, können Sie gern zusammenschneiden, alles super.