Protocol of the Session on June 22, 2017

(Beifall Abg. Gentele, fraktionslos)

Aber kommen wir mal auf Ihren Antrag zurück. Der ist nämlich leider wie viele andere Anträge der AfD zu diesem Thema echt dünn.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Sie fordern hier auf, dass islamische Moscheegemeinden, Vereine in Thüringen, die sich mit islamistischer Propaganda beschäftigen, verboten werden sollen. Ich denke, zum Thema „Vereinsverbot“ wird uns nachher der Innenminister noch mal ausführlich etwas zur Thüringer Situation berichten. Da hören wir mal gespannt zu, wie die Lage hier in Thüringen tatsächlich ist. Aber das hätten Sie auch alles im letzten Verfassungsschutzbericht des Landes Thüringen nachlesen und hier ein bisschen fundierter argumentieren können, denn in Ihrem Antrag steht leider nur allgemeines Blabla. Wir befinden uns hier nicht im Bundestag und die ständige Beschimpfung der Bundesregierung und der Großen Koalition in Berlin hilft da auch nicht weiter, im Thüringer Landtag auf unsere konkreten Thüringer Fragestellungen einzugehen – deswegen das nächste Mal konkret, mit ein bisschen Fakten und ordentlichen Argumenten untersetzt.

(Beifall CDU, SPD)

Dann können wir dazu auch ins Gespräch kommen.

Zum Thema „Deutschpflicht“, Ihrem dritten Punkt, „für Predigten in Moscheen“ sage ich, wir brauchen in Moscheen nicht unbedingt eine Deutschpflicht, das kann auch gern in anderen Sprachen gehalten werden. Aber wir setzen uns als CDU dafür ein, dass die Imame, die dort predigen, in Deutschland zentral ausgebildet werden, weil es mehr auf die Inhalte ankommt, anstatt auf die Sprache, die dort verwendet wird.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

Wenn sie zu ihren Gläubigen in der Sprache sprechen, die die Gläubigen verstehen, dann kommt es auch da auf den Inhalt an und nicht darauf, welche Sprache gesprochen wird. Also, Kollege Möller, der Antrag hat leider das Ziel ganz offensichtlich verfehlt. Daher können wir an dieser Stelle als CDUFraktion auch nicht zustimmen. Einmal nachsitzen und das nächste Mal bitte qualitativ hochwertiger. Vielen Dank.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

Jetzt habe ich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich auf der Rednerliste. Sie haben das Wort.

(Abg. Möller)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann im Prinzip relativ nahtlos an meinen Vorredner Herrn Herrgott anschließen, will aber trotzdem noch mal auf ein paar einzelne Punkte eingehen, nicht aber auf die üblichen Beschimpfungen, Reflexe und allgemeinen Diskreditierungen der AfD und auch nicht auf vermeintliche bundespolitisch Verantwortliche für alles Böse auf dieser Welt. Ihre AfD-Verschwörungstheorien machen einem wirklich manchmal Sorge, was so bei Ihnen im Kopf vorgeht.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die AfD gibt also vor, mit ihrem Antrag die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen zu wollen. Das an sich ist ja schon spannend. Fakt ist aber, dass mit dem Antrag die Grundordnung eingeschränkt wird. In Deutschland nämlich – ich kann es gar nicht oft genug wiederholen und tue es immer wieder, wenn es sein muss – herrscht Religionsfreiheit. In Artikel 4 unseres Grundgesetzes heißt es deshalb – ich zitiere –: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Ähnlich formuliert es übrigens auch die Thüringer Landesverfassung in Artikel 39. Die Religionsfreiheit, welche die Verfassungen garantieren, gilt selbstverständlich nicht nur für die christlichen Kirchen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sondern auch für andere Religionsgemeinschaften und damit ganz gewiss selbstverständlich auch für den Islam.

Unsere Gesellschaft ist kein religionsfreier Raum – das sage ich ganz deutlich – und Religion ist eben nicht nur Privatsache. Der öffentliche Charakter von Religion wird bei uns anerkannt. Glaubensgemeinschaften können und sollen öffentlich wirken und ihre Einmischung in öffentliche Angelegenheiten ist durchaus auch immer wieder erwünscht. Manchen ist leider zu wenig bewusst, welch eine große zivilisatorische Errungenschaft es ist, dass in einer pluralen Gesellschaft Menschen miteinander leben, die ganz unterschiedliche Überzeugungen haben. Das muss jeden Tag neu geübt und neu gelebt werden. Wenn in unserer Gesellschaft unterschiedliche Glaubensüberzeugungen aufeinandertreffen, dann ist das eine durchaus spannende, selbstverständlich auch manchmal eine anstrengende Angelegenheit. Gelegentlich kann man den Eindruck bekommen, Toleranz und Respekt anderen gegenüber bedeuten auch, andere Glaubenswahrheiten und Überzeugungen nicht nur zu achten, sondern sie als genau richtig anzusehen wie die eigenen. Das ist übrigens ein Irrtum. Toleranz ist nicht Beliebigkeit. Toleranz und Respekt bedeuten gerade,

dass man die Existenzberechtigung anderer Überzeugungen akzeptiert, die man selbst nicht teilt. Das haben manche in diesem Haus allerdings offenkundig noch nicht verstanden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das aus Ih- rem Mund!)

Ja, aus meinem Mund. Sie können mir ruhig zuhören. Herr Höcke kann interessiert sein Buch weiterlesen, was auch immer das sein mag, es gehört ja auch zur Show, das kennen wir ja schon.

Der Staat schützt die Freiheit jedes Einzelnen, seinen Glauben zu leben. Der Staat hat aber nicht die Aufgabe, festzustellen, welche Religion die bessere ist oder eine Religion unter Generalverdacht zu stellen – das ist es nämlich, was Sie hier permanent vorführen, Herr Möller. Wenn es in Moscheegemeinden den Verdacht auf Straftaten gibt – ich will es ganz deutlich sagen –, dann wird das angezeigt und wird ermittelt wie überall sonst auch. Aber von vornherein mit dem Finger auf Muslime zu zeigen, ist diskriminierend und stigmatisierend und das wird es mit uns nicht geben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie hier schon über beschämende Anschläge sprechen, gehört es auch zur Wahrheit, dass es gerade erst vor wenigen Tagen einen genauso schändlichen Anschlag vor einer Moschee in London gegeben hat, wo es ebenfalls Tote und Verletzte gegeben hat, die Opfer des Islamhasses geworden sind. Eine Deutschpflicht in Moscheen ist unsinnig und mit der Religionsfreiheit nicht zu vereinbaren. Da liegt nämlich die Frage nah, wann die lateinische Liturgie in der katholischen Kirche oder aber auch das Verlesen auf Hebräisch in der Synagoge verboten werden soll.

Ich will es trotzdem noch mal mit Blick auf die Moscheen in Deutschland kurz in Zahlen fassen. Wir haben in Deutschland circa 250 sichtbare Moscheen mit Kuppel und Minarett. Davon sind 50 Moscheen von den Ahmadiyya-Muslimen, die einer Minderheit angehören, wie wir alle wissen und die ja auch schon häufiger Thema im Thüringer Landtag waren, weil sie planen, in Erfurt-Marbach eine kleine Moschee zu bauen. Übrigens wird in allen Moscheen der Ahmadiyya-Gemeinde auf Deutsch gepredigt. Herr Herrgott hat es eben erwähnt: Seit 2008 werden die Imame in Deutschland ausgebildet. Das finden wir auch richtig, das finden wir gut und genau das sind die Punkte, die wir auch hier sicherlich einig unter den demokratischen Fraktionen so vortragen können.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr treffend!)

Anstatt also vorurteilsbeladene Debatten zu führen, sollten wir lieber in die Zukunft schauen und dafür

eintreten, dass in Deutschland aktive Imame auch hier ausgebildet werden können, und zwar noch mehr, als wir das jetzt schon haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An konstruktiven Vorschlägen will sich die AfD jedoch gerade nicht beteiligen und deswegen lehnen wir ihren Antrag selbstverständlich ab. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat Abgeordneter Möller, AfD-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie alle wissen trotz dessen, was Sie jetzt hier gerade erzählt haben, von welcher Ideologie derzeit die größte Gefahr für unsere Gesellschaft ausgeht. Das ist, Frau Rothe-Beinlich, nicht der Buddhismus,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist der Rassismus!)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Von Ih- nen!)

das sind nicht irgendwelche nationalsozialistischen Ideologien, die soundso überhaupt keinen Widerhall in der Gesellschaft haben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach nein!)

Das sind auch nicht irgendwelche christlichen Sekten, sondern es ist der Islam. Es sind islamische Täter, die mit Lastwagen die Menschen überfahren, es sind islamische Täter,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reden wir jetzt von der Religion oder von Ihrer Ideologie?)

die sich in die Luft sprengen. Das alles wissen Sie und Sie sehen es auch daran, dass wir bis vor Kurzem überhaupt noch nicht daran denken mussten, Straßenfeste mit Merkelsteinen oder irgendwelchen anderen Maßnahmen zu schützen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat doch aber mit Re- ligion nichts zu tun!)

Natürlich wissen Sie auch, Frau Rothe-Beinlich – vielleicht verdrängen Sie es persönlich auch, aber die meisten hier im Hause müssten es eigentlich wissen –, dass sich in Deutschland und auch in Thüringen gefährliche Islamisten aufhalten, dass

sie predigen, dass sie sich ideologisch aufputschen, dass sie sich fanatisieren, dass sie Ungläubige verfolgen, auch hier in Thüringen, und sozusagen das Larvenstadium zum Terrorismus durchlaufen. Nicht aus jeder Larve wird ein Terrorist, da gebe ich Ihnen allerdings recht. Aber das sollte eigentlich kein Grund für eine Ausrede sein. Natürlich kennen Sie auch alle rechtsstaatlichen Maßnahmen, die zur Verfügung stehen, um entsprechende Bestrebungen, entsprechende Entwicklungen zu unterbinden. Und dazu zählt in der Tat auch das Verbot von Moscheevereinen, denn das wird durch Artikel 8 Abs. 2 Grundgesetz entsprechend ermöglicht. Dazu zählt auch das Ausweisen von Hetzpredigern und nicht integrierbaren, aber geduldeten muslimischen Fanatikern.

Selbstverständlich ist Ihnen auch klar, dass die notwendigen Erkenntnisse – wie radikal und verfassungswidrig Moscheevereine den Islam praktizieren, ob sie das überhaupt tun – wesentlich schwerer zu gewinnen sind, wenn Predigten und Veranstaltungen in arabischer Sprache statt in deutscher Sprache erfolgen. Deswegen ist unser Antrag eigentlich ganz logisch und konsequent. Er fordert eben entsprechende Maßnahmen. Man könnte meinen, dass man darüber eigentlich gar nicht sprechen müsste. Aber nichts ist falscher, das haben die beiden Wortbeiträge von eben gezeigt. Denn die logische Fokussierung und konsequente Beendigung der derzeit größten Gefahr für unsere Gesellschaft findet im Grunde nicht statt – abgesehen von einigen Placebomaßnahmen, und da können Sie von mir aus gern auf den Verfassungsschutzbericht verweisen, der nämlich auch nur eine Offenbarung ist, dass da gar nicht viele Erkenntnisse vorliegen. Sie rennen den Entwicklungen immer hinterher.

(Beifall AfD)

Dabei kann man die Auswirkungen des Islam auf eine freie Gesellschaft sehr gut erkennen, am besten oder am jüngsten an einigen Fotos vom letzten Monat aus Manchester. Ich erinnere mich da vor allem an eines von einem kleinen Mädchen, was sich für das Konzert ihres Idols schön angezogen hat, sich lustige Party-Ohren aufgesetzt hat und dann in eine Decke eingehüllt neben einem Polizeiauto ängstlich in die Kamera blickte.

Das ist, dank Ihnen, Frau Rothe-Beinlich, dank Ihnen von der CDU,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wollen doch nicht etwa Frau Rothe-Beinlich für Terrorismus verantwortlich machen!?)

Europa und das ist Deutschland im Jahr 2017:

(Beifall AfD)

(Abg. Rothe-Beinlich)