Protocol of the Session on June 1, 2017

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe noch eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Fiedler. Herr Fiedler, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Ministerin und liebe Abgeordnete! Also, es ist einfach, sich herzustellen und zu sagen, wir haben das alles geprüft und das steht irgendwo geschrieben. Das ist mir zu einfach. Es geht einfach darum, dass wir in den Beratungen festgestellt haben: Wir wollen, dass die Verfassungsmäßigkeit geprüft wird. Hier kommt immer wieder so ein bisschen durch: Die Landtagsverwaltung, wie sie es ja schon mal gemacht haben – an der Spitze der Präsident –, wird irgendwo so von hinten ein bissel angebaggert. So geht's aber auch nicht! Wir verlassen uns auf die Dinge, die die Landtagsverwaltung hier vorlegt, und wir haben ein Gutachten eingefordert, haben es gekriegt, und darin steht, dass es Bedenken gibt, und die kann man nicht einfach zerstreuen, indem man da den Fraktionsvorsitzenden oder wen auch immer beschimpft. Das hilft nicht. Fakt ist eins: Wir sind der Meinung, dass dieses Gutachten zu beachten ist und dass auch die Landesregierung sich gefälligst dran zu halten hat, wenn das Parlament was einbringt.

(Ministerin Taubert)

(Beifall CDU)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir nun die Aussprache schließen und zur Abstimmung kommen. Es gibt einen Antrag auf Vertagung, der ein Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales sein soll – davon gehe ich mal aus –, sodass ich diesen Antrag abstimmen möchte. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfDFraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung des Abgeordneten Krumpe mit Mehrheit abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Unerhört!)

Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/3999. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Danke. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/3932 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zum Änderungsantrag. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Abgeordneten Gentele und Krumpe. Gegenstimmen? Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit so angenommen.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Blechschmidt hat einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Na ja, ich möchte gern für die nächste Abstimmung eine namentliche Abstimmung beantragen.

Gut, das heißt, wir stimmen jetzt namentlich über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3599 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses – Herr Abgeordneter Harzer, ich möchte bitte gern sagen, worüber wir abstimmen, und darf darum um etwas Ruhe bitten – der Abstimmung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/3932 ab. Ich bitte die beiden Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Herzlichen Dank.

Hatte jeder Gelegenheit zur Abstimmung? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Abstimmungsvorgang und bitte um Auszählung.

So, wir haben ein Ergebnis: Es wurden 85 Stimmen abgegeben, davon 46 Jastimmen, keine Neinstimmen und 39 Enthaltungen (namentliche Abstim- mung siehe Anlage). Damit ist der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen mit Mehrheit angenommen worden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bitte schön, Herr Brandner möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten geben.

Also meine private Erklärung, aber ich glaube, die Fraktion ist davon nicht weit entfernt. Dass das schlecht gemacht war, was hier präsentiert wurde, liegt für uns auf der Hand. Aber wahrscheinlich war es gut gedacht. Das ist der einzige Grund, warum wir gesagt haben, wir machen nicht den Versuch, das zu verhindern, sondern wir enthalten uns, weil das, was hier möglicherweise gut gedacht, aber auf jeden Fall schlecht gemacht war, besser ist als gar nichts. Deshalb haben wir uns enthalten, also ich mich zumindest, ich denke mal, die Fraktion denkt genauso. Danke.

(Beifall AfD)

Danke schön. Wir kommen damit zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 6/3599 unter Berücksichtigung der gesamten Abstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Alle, die sich jetzt nicht schnell genug setzen. Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion mit Mehrheit beschlossen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz über die Härtefallkommission Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3911 ERSTE BERATUNG

Ich frage, ob jemand das Wort zur Begründung wünscht. Bitte schön, Frau Herold.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet, es ist von Alters her das Privileg des Souveräns, das Gnadenrecht

(Abg. Fiedler)

auszuüben und damit Gnade vor Recht ergehen zu lassen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: So ein Quark! Mann, Mann, Mann!)

Wir wollen mit diesem Antrag hier dafür sorgen, dass die Rechtstreue wiederhergestellt wird, vor deren Hintergrund das Gnadenrecht im Einzelfall umso heller leuchten kann.

(Beifall AfD)

An der Öffentlichkeit vorbei werden jedes Jahr in Größenordnungen Aufenthaltsberechtigungen durch die Härtefallkommission befürwortet, bei denen man schon aufgrund ihrer schieren Zahl nicht mehr von einem dem Recht entzogenen besonderen Einzelfall sprechen kann. Aus meiner Teilnahme an der Härtefallkommission weiß ich, welcher Art die Härtefälle sind, die in der Kommission als so der Gnade bedürftig erachtet werden, dass entgegen einer pflichtgemäßen Entscheidung der zuständigen Behörden nach vollständiger Ausschöpfung des Rechtswegs eine Aufenthaltsgestattung befürwortet wird, eine Anregung, der das zuständige Ministerium regelmäßig folgt.

Ich berichte hier über exemplarische Fälle, die im letzten Jahr von der Härtefallkommission unter anderem behandelt worden sind: Familie mit fünf Kindern aus dem Kosovo, nach eigenen Angaben wegen der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse dort nach Deutschland migriert. Eine behauptete Bedrohung der Familie durch archaisches kriminelles Verhalten früherer Nachbarn konnte nicht bewiesen werden. Die Kinder besuchen mit sehr unterschiedlichen Erfolgen die Schule, die Eltern arbeiten nicht, da nur rudimentäre Sprachkenntnisse vorhanden. Ein Kind ist sehr stark verhaltensauffällig, die Familie lebt vollständig aus Mitteln der Solidargemeinschaft. Eine Familie mit drei Kindern, ohne Papiere, ohne Geburtsurkunden der Eltern, Analphabeten, mindestens eines dieser Kinder braucht ständig medizinische Behandlung und Krankenhausaufenthalte.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Eltern arbeiten nicht und sind nur mithilfe einer ganztätig zur Verfügung stehenden einheimischen Betreuerin überhaupt in der Lage, ihr Leben in Deutschland zu meistern.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Rothe-Beinlich, würden Sie Ihre Logorrhö bitte etwas zügeln?

(Beifall AfD)

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Abgeordnete Herold, die Unterstellung von Logorrhö ist, glaube ich, einen Ordnungsruf wert, den ich Ihnen hiermit erteile.

Ich möchte Sie zweitens darum bitten, den Gesetzentwurf zu begründen und nicht über Einzelfälle zu sprechen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Einzelfälle sind Bestandteil der Begründung.

Ein einzelner junger Mann, chronisch schwer erkrankt, eine Arbeitsaufnahme ist extrem ungewiss. Die Behandlungskosten seiner chronischen Erkrankung bewegen sich zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Jahr.

Eine Familie aus zwei Personen, Roma aus Serbien. Die weibliche Person ist nicht arbeitsfähig, da psychisch schwer erkrankt und auf stationäre Therapie angewiesen, die männliche Person arbeitet ebenfalls nicht, hat keine Ausbildung und kümmert sich überwiegend um sein erkranktes Familienmitglied.

Mutter mit vier Kindern, Roma aus dem Kosovo, der Vater schwer alkoholabhängig, unberechenbar mit Kontaktverbot. Eines der Kinder schwänzt chronisch die Schule, die Mutter arbeitet geringfügig im Niedriglohnsektor und wird auch mit der angekündigten und angestrebten Vollbeschäftigung für die Dauer ihres Hierseins von Sozialtransfers abhängig sein.

Zum Schluss in dem Kuriositätenkabinett ein junger Mann aus Tunesien mit 200 Stunden Deutschunterricht, bevor überhaupt über seinen Status entschieden werden konnte. Seinen Aufenthaltsstatus versuchte er durch eine Beziehung zu einer deutlich älteren Frau zu verfestigen.

In der Sitzung vom 30. März gab es zehn positive Bescheide, vom 2. Mai wurden von 20 Fällen 16 positiv beschieden, in der nächsten Sitzung nächste Woche, die Antragsteller, 20 verschiedene Fälle, alle vom Balkan, wo bekanntlich seit vielen Jahren Ruhe und Frieden herrschen. Asylgründe sind in keinem der vorgetragenen Fälle gefunden worden.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Und jetzt noch etwas zum Gesetzentwurf!)

Daher finde ich es äußerst notwendig, dass wir uns mit dieser gesamten Fragestellung befassen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Mit der Fragestellung oder dem Gesetzentwurf?)

Danke schön. Damit eröffne ich die Beratung und erteile dem Abgeordneten Heym für die CDU-Fraktion das Wort.