Aber was hier so toll klingt, ist bei näherer Betrachtung nichts anderes als eine weitere große Mogelpackung, diesmal aber nicht von Ihnen, sondern von der Großen Koalition in Berlin. Was meinen Sie denn, wie viele dringend benötigte Schulen damit gebaut werden könnten? Ich sage es Ihnen: keine, nicht eine einzige. Warum? Nun schauen wir uns doch mal an, wie die Landeshauptstadt Erfurt dieses Förderprogramm bewertet. Dort kann man nachlesen:
1. Die Förderung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt zwei Drittel. Eine 80-prozentige Förderung wird gewährt, wenn bei einer Vollsanierung der Primärenergiebedarf von 40 Prozent unter der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung erreicht wird. Der hierfür notwendige finanzielle Mehraufwand würde in keinem vertretbaren Verhältnis zu höheren Förderungen stehen. Ob der geforderte Primärenergiebedarf bei einer Sanierung von Bestandsgebäuden überhaupt erreicht werden kann, ist fraglich.
2. Die Zuwendung darf für den einzelnen Schulstandort, auch wenn die bauliche Herrichtung in mehreren Bauabschnitten erfolgt, einen Betrag von insgesamt 5 Millionen Euro nicht übersteigen.
Wie Sie sehen, können diese Mittel also nicht für den Neubau einer Schule genutzt werden, sondern nur für energetische Sanierungen – also nicht für normale, sondern für energetische Sanierungen – und ich bezweifle, dass eine Schule den Wert von 40 Prozent unter der aktuellen Energieeinsparverordnung erreichen kann.
Nun zu 2.: Was meinen Sie denn, was der Neubau einer Schule in Städten wie Erfurt oder Jena kosten würde? Die letztere Planung einer Schule in Erfurt, ich glaube, es war Hochheim, würde an die 14 Millionen Euro kosten. Für diese könnte das Programm also auch nicht genutzt werden. Daher haben wir in unserem Änderungsantrag für 2017 15 Millionen Euro eingestellt und für 2018 noch mal 15 Millionen Euro extra eingeplant, denn wir brauchen gute Lernbedingungen, um ein sehr gutes Bildungsniveau zu erreichen. Das haben auch heute hier die Demonstrationen vor Ort gezeigt.
So manches Fenster in den Klassenräumen ist nicht mehr so richtig dicht oder lässt sich auch gar nicht mehr öffnen. In den meisten Klassenräumen herrschen Verhältnisse, die schon vor 150 Jahren als ungesund erkannt wurden. Die Luft ist oft so schlecht, dass sie krank machen kann. Die Schulbehörden konzentrieren sich hier auf die Wärme
dämmung der Gebäude, gegen die dicke Luft tun sie aber wenig. Hier wäre zum Beispiel eine Lüftungsanlage sinnvoll, um die Konzentration der Schüler zu fördern und dem Krankenstand bei den Lehrern entgegenzuwirken.
Zuletzt möchte ich auch nicht vergessen zu erwähnen, wie hoch der aktuelle Sanierungsstau im Bereich der Schulsanierung ist. Allein für die Landeshauptstadt Erfurt beträgt dieser rund 640 Millionen Euro, zusätzlich noch einmal 60 Millionen Euro für die Sanierung dieser Schulsporthallen. Für die anderen Städte und Landkreise sieht es nicht besser aus, wie Sie der Drucksache 6/3020, der Antwort auf die Kleine Anfrage von meinem Kollegen Stefan Möller, entnehmen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, ist dieses Investitionspaket der Landesregierung ein Tropfen auf den heißen Stein und auch teilweise eine Mogelpackung. Sie wollen sich hier als der große Robin Hood aufspielen, dabei sind Sie in den letzten zweieinhalb Jahren nichts anderes gewesen als der Sheriff von Nottingham, der die Kommunen geschröpft hat.
Wir als AfD-Fraktion stehen zu den Thüringer Kommunen. Wir werden diese Maskerade der rot-rotgrünen Landesregierung nicht unterstützen und haben daher unseren Änderungsantrag eingebracht, zu dem wir entsprechend um Zustimmung bitten. Sollte der Beratungspunkt heute vertagt werden, stimmen wir hier auch gerne zu, weil wir das Gutachten selbst erst jetzt bekommen haben und es hier noch einige Ungereimtheiten gibt, die es zu klären gilt. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben gerade in diesem Plenum ein Novum. Zum ersten Mal, glaube ich, in der Geschichte dieses Hauses versucht eine Oppositionsfraktion über geschäftsordnungsmäßige – ich will bewusst den Begriff „Tricks“ vermeiden –, aber durch geschäftsordnungsmäßiges Vorgehen ein Gesetzeswerk zu verhindern, das den Thüringer Kommunen mehr Investitionen ermöglichen soll.
Ich finde, das Vorgehen gäbe mit Sicherheit genügend Anlass, an dieser Stelle sehr emotional aufzutreten. Sie kennen mich, mir würde das noch nicht einmal sehr schwerfallen. Aber ich behandle Ihr Vorgehen mit der entsprechenden Gelassenheit,
darauf können Sie sich verlassen. Sie haben moniert, das Einbringungsmonopol der Landesregierung in Bezug auf Haushalt bzw. Nachtragshaushalt wäre hier verletzt. Dann frage ich mich allerdings, wie das in den Jahren Ihrer Alleinregierung gewesen ist, als Sie kommunale Hilfspakete reihenweise an Vorabenden Ihrer Parteitage beschlossen
und dann in Gesetzesform in den Landtag eingebracht haben, manchmal noch nicht einmal damit. Und ich erinnere an das Jahr 2013, wo CDU und SPD gemeinsam als damalige Koalition ein sogenanntes kommunales Hilfspaket als Leistungsgesetz aus der Mitte des Hauses auf den Weg gebracht haben, das in seinen Auswirkungen teilweise heute noch wirkt. Ich frage mich, wo an dieser Stelle Ihrer Meinung nach jetzt der große Unterschied zu dem, was die Koalitionsfraktionen hier mit diesem Gesetz einbringen, liegt.
Meine Damen und Herren, ich habe es gesagt, es handelt sich hier um einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Hauses, der von den regierungstragenden Fraktionen eingebracht worden ist. Dieser Gesetzentwurf regelt Leistungen, und zwar dem Grunde nach, indem die betroffenen Bereiche – die Bereiche wurden hier aufgezählt – in den einzelnen Paragrafen bestimmt sind. Diese Leistung ist also bestimmt und in der absoluten Höhe bzw. in der Gesamthöhe sind die Leistungen ebenfalls bestimmt in den einzelnen Paragrafen. Es lässt sich aus den Regelungen sogar der Empfängerkreis genau bestimmen bzw. er ist bestimmbar. Am Ende ist nur das Wie der Verteilung offen und das wird durch Richtlinien geregelt. Was heißt das? Der Gesetzentwurf ist hinreichend bestimmt und die Empfänger können sogar aufgrund dieses Leistungsgesetzes einen Rechtsanspruch auf diese Mittel geltend machen, meine Damen und Herren, zwar nicht einen Individualanspruch, aber einen Anspruch sozusagen aus der Gesamtheit heraus.
Das Argument der fehlenden Bestimmbarkeit, meine Damen und Herren, das verfängt hier absolut nicht. Im Übrigen kommt es bei der haushaltsverfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung auch nicht darauf an, ob es sich um ein Leistungsgesetz handelt. In dieser Hinsicht ist zwischen formellen und materiellen Gesetzen zu unterscheiden. Wie wir alle wissen – ich hoffe jedenfalls, Sie wissen das, verehrte Kolleginnen und Kollegen –, sind Haushaltsgesetz und Haushaltsplan rein formale Gesetze. Sie regeln das Innenverhältnis zwischen den Verfassungsorganen Landtag und Landesregierung in Bezug auf die Ermächtigung zur Ausgabe von finanziellen Mitteln und nur im Bereich dieser formellen Gesetzgebung besteht ausnahmswei
se ein Initiativrecht, ein alleiniges Initiativrecht der Landesregierung. Alle materiellen Gesetze – und dass es sich hier um ein materielles Gesetz handelt, dürfte wohl außerhalb jedes Zweifels stehen – sind Leistungseingriffs- oder sonstige Gesetze mit Wirkung auf Dritte. Da besteht dieser Exklusivanspruch der Regierung eben gerade nicht, meine Damen und Herren.
Es steht also dem Landtag selbstverständlich frei, außer dem Haushaltsgesetz jede Art von Gesetz eigeninitiativ zu beschließen. Genau damit haben wir es mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun, meine Damen und Herren. Und noch mal auch zu Ihrem Vorgehen: Sie haben ja schon im Ausschuss zumindest versucht, eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob der Ausschuss sich eines Gutachters bemächtigt, um diese aus Ihrer Sicht streitige Frage zu klären. Nun haben Sie das eigenständig gemacht, weil der Ausschuss das mit Mehrheit abgelehnt hat. Mich würde erstens die Quelle des Gutachtens interessieren, die uns nicht vorliegt, und zweitens: Der Gutachter hegt offenkundig Zweifel und, Herr Kollege Kowalleck, diese Zweifel interpretieren Sie gleich um in eine Nichtverfassungskonformität dieses Gesetzes. Zweifel sind kein Urteil, kann ich Ihnen an der Stelle nur sagen.
So viel sollten Sie zumindest auch berücksichtigen. Es ist offenkundig eine Meinung eines Gutachters, aber die würden wir dann gern mal einer genaueren Prüfung unterziehen. So viel dazu, meine Damen und Herren.
Ich muss sagen, dieses Vorgehen lässt erstens tief blicken, und ich muss sagen, ich bin auch einigermaßen erschüttert über dieses Vorgehen, weil ich nämlich wahrgenommen habe – und damit komme ich zum eigentlichen Gesetzentwurf –, dass bei diesem Gesetz, das den Weg für zusätzliche Investitionshilfen für die Thüringer Kommunen mit insgesamt 100 Millionen Euro frei macht, in der vom Ausschuss durchgeführten Anhörung durchweg positive Beurteilungen kommen. Das haben wir nicht so oft. Auch wenn das den Kollegen der AfD vielleicht stört, dass es offenkundig Anzuhörende gibt, die der Regierungskoalition an dieser Stelle durchaus gute Arbeit attestieren – damit müssen Sie ganz einfach leben.
Ich habe im Übrigen aufgrund Ihres Redebeitrags, Herr Kollege Kießling, feststellen dürfen, dass Sie noch nicht mal wirklich wissen, worüber Sie reden. Wenn Sie davon ausgehen, dass für Schulinvestitionen lediglich 8 Millionen Euro zur Verfügung stünden, dann haben Sie offenkundig übersehen, dass für die Übernahme des Eigenanteils
durch das Land Thüringen für seine Kommunen, ein Bundesinvestitionspaket bei den Schulinfrastrukturen zur Verfügung steht. Allein dafür stehen insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist die reale Zahl. Wir helfen den Kommunen und übernehmen ihren Eigenanteil, wie überhaupt dieser Gesetzentwurf genau auf dieses Prinzip abgestellt ist; wir helfen ihnen, wir übernehmen ihren Eigenanteil, sodass dieses Investitionsprogramm summa summarum für die Kommunen zu null ausgeht.
Meine Damen und Herren, zweimal 50 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 – ich finde, das kann sich sehen lassen. Damit beteiligt der Freistaat Thüringen – auch das will ich an dieser Stelle noch mal deutlich betonen – die Thüringer Kommunen finanziell am durchaus respektablen – manche sagen „guten“ – Jahresabschluss 2016. Ich weiß, die Frau Finanzministerin ist da in ihrer Bewertung immer etwas vorsichtiger, das muss sie auch sein, aber ich bleibe dennoch bei meiner Einschätzung: Es war ein guter Jahresabschluss 2016, und das nicht etwa, weil wir das müssten als Land oder weil es die finanzielle Gesamtsituation der Thüringer Kommunen erfordern würde, sondern weil es ganz einfach unsere Überzeugung ist, dass jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür ist, um in die Infrastruktur zu investieren, um zusätzliche Wachstumsimpulse zu generieren und um einen durchaus vorhandenen Investitionsstau abzubauen.
Meine Damen und Herren, nach dem 135-Millionen-Programm im Jahr 2015 und dem Aufschlag bei der Finanzausgleichsmasse in den Jahren 2016 und 2017 ist das eben nun ein weiterer Baustein für die Verbesserung der Situation der Kommunen, jedenfalls ist das unsere Bewertung. Im Übrigen, ich weiß nicht, ob es jemandem aufgefallen ist, meine Damen und Herren, ist es relativ ruhig geworden um die finanzielle Situation der Thüringer Kommunen. Ich habe da auch so eine Ahnung, warum das der Fall sein könnte. Vielen Kommunen geht es nämlich finanziell durchaus besser, als uns die Öffentlichkeit und auch die Opposition an der Stelle vormachen will. Es stehen zu Recht die notleidenden Kommunen in der Öffentlichkeit, auch denen widmeten wir uns in den letzten zwei Jahren in besonderer Weise, das dürfte bekannt sein. Das Thüringer Statistische Landesamt hat festgestellt – und ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass diese Zahlen den Realitäten entsprechen; ich erlebe in den letzten Wochen und Monaten öfter, dass Zahlen vom Statistischen Landesamt auch in anderen Sachzusammenhängen in Zweifel gezogen wurden, das will ich an der Stelle deutlich sagen, und ich teile diese Kritik nicht –, dass die Thüringer
Kommunen im Jahr 2015 erstmals seit dem Jahr 2007 wieder einen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet haben.
Dann kann es doch um die finanzielle Situation, Herr Kollege Kuschel, nicht aller, aber doch sehr vieler Thüringer Kommunen so schlecht nicht bestellt sein. Die Einnahmen der Kommunen lagen nämlich 2015 um 24 Millionen Euro über den Ausgaben. Kollege Kalich hat vorhin Zahlen präsentiert, was die Jahresrechnung 2016 betrifft. Ich bin da ein bisschen vorsichtiger. Die Zahlen, die er genannt hat, liegen uns auch so vor, was die Einnahmen-/ Ausgabenstatistik 2016 betrifft. Man müsste jetzt fairerweise noch die Investitionen abziehen. Ich möchte jetzt bewusst keine Zahl in den Raum setzen, weil die Jahresrechnungsstatistik noch aussteht. Die wird aber zeigen, dass für das Jahr 2016 ein erklecklicher dreistelliger Millionenbetrag am Ende als Überschuss für die Kommunen ausgewiesen werden wird, meine Damen und Herren.
Sie – ich muss das leider an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion direkt richten – verschweigen bei Ihrer Kritik an den Zahlungen des Landes wirklich einen Mechanismus, der seit geraumer Zeit beim Kommunalen Finanzausgleich wirkt und für den Sie zumindest maßgeblich mit verantwortlich sind, denn das Land gleicht über den Kommunalen Finanzausgleich eben nur den Fehlbetrag bei den Kommunen aus, der durch eigene Steuereinnahmen nicht gedeckt werden kann. Wenn die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen so steigen wie in den zurückliegenden zwei Jahren, dann kann es natürlich keine stetig wachsende Finanzausgleichsmasse seitens des Landes geben. Dennoch weisen wir für die letzten beiden Haushaltsjahre eben dieses Wachstum aus, weil wir nämlich diesen Mechanismus an einigen Stellen aufgeweicht und in vielen Fällen bei Investitionsprogrammen Bundesmittel nicht angerechnet haben, die hätten angerechnet werden können. Auch deshalb ist die Finanzausgleichsmasse 2016 gegenüber 2015 letztlich angestiegen, meine Damen und Herren.
Das sind die Realitäten der Zahlen und die sprechen nun mal für sich. Ich sage an dieser Stelle: Wir haben mit diesem Gesetzentwurf eine Grundlage dafür geschaffen, dass sich die Investitionstätigkeit unserer Kommunen deutlich erweitern kann. Ich will nicht verschweigen, dass bei der Anhörung ein Punkt der Kritik dann doch gekommen ist, den ich durchaus nachvollziehen kann, dem aber aufgrund der Besonderheit der Situation nicht entsprochen werden konnte. Die kommunalen Spitzenverbände hätten sich gewünscht, einen deutlich größeren Anteil dieses gesamten Investitionspakets als
Pauschalen auszuweisen. Das war in der Tat eine Forderung und wir haben das auch wirklich intensiv geprüft und haben letztendlich entschieden, die Ausreichung der Mittel doch an bestehende Förderprogramme zu koppeln.
Gut. Das heißt also, das Investitionspaket, das hier vorliegt – ich kann mich da nur noch mal wiederholen –, ermöglicht den Kommunen in Zukunft, ihre Investitionen noch einmal deutlich zu erweitern. Und, meine Damen und Herren von der Opposition, dem sollten Sie nicht im Wege stehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Besucherinnen und Besucher, werte Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigen uns heute in der zweiten Lesung mit dem Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur, nachdem wir hierzu bereits in den Ausschüssen längere Debatten geführt hatten. Im Gegensatz zur CDU lässt die rotrot-grüne Landesregierung die Kommunen nicht im Stich,
Mit zusätzlichen Investitionen in Höhe von 100 Millionen Euro setzen wir neue Maßstäbe in Bezug auf deren Leistungsfähigkeit, denn wir wissen, dass nur leistungsfähige Kommunen die Grundlage für eine hohe Lebensqualität sind. Als Koalition übernehmen wir hier die erforderliche Verantwortung und setzen die richtigen Akzente, denn den Kommunen ist nicht damit geholfen, wahllos mit der Gießkanne Geld zu verschenken oder sich hemmend, auf dubiose Rechtsgutachten zurückziehend in den Weg zu stellen.