Leider hat die rot-rot-grüne Koalition den Sachverhalt in den Fachausschüssen anders gesehen und den Antrag der CDU-Fraktion einfach weggestimmt. Jetzt haben wir die verfassungsrechtlichen Zweifel schwarz auf weiß vorliegen. Wir sehen, dass es ein Fehler von Rot-Rot-Grün war, unseren Ausschussantrag zu ignorieren, ein Fehler, den am Ende die Thüringer Kommunen ausbaden müssen.
Jede Regierung sollte sich an dieser Stelle gut überlegen, wie sie die Verfassung des Landes strapaziert.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse beantragt die CDU-Fraktion die Unterbrechung der Debatte und die Vertagung und erneute Behandlung.
Herr Kowalleck, Sie haben einen Antrag gestellt. Ich frage jetzt mal, ob Sie den anderen Fraktionen die Abstimmung erst ermöglichen, wenn Sie geredet haben, oder wollen Sie gleich die Abstimmung?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hoffentlich hast du die Stellungnahme ausführlich lesen können!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann natürlich nichts zu einer Stellungnahme sagen, die mir nicht vorliegt. Das muss man schon mal akzeptieren. Bevor man die nicht in schriftlicher Form oder zumindest auf dem Rechner hat und sich dort hineingelesen hat, ist eine Stellungnahme dazu aus meiner Sicht nicht möglich. Deswegen beziehe ich mich auf einige Fakten, die in diesem Gesetz stehen bzw. die dieses Gesetz flankieren.
Wir reden über das Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur in der Drucksache 6/3599. Wir haben ausführlich in drei Ausschusssitzungen mit einer mündlichen Anhörung darüber debattiert und haben die kommunalen Spitzenverbände dazu gehört. Ziel des Gesetzes war es immer, die Kommunen zu stärken, vor allen Dingen die, die Probleme haben, den Eigenanteil bei dringend notwendigen Investitionen darzustellen. Dabei soll Geld gezielt und eben nicht pauschalisiert in folgenden Bereichen zur Wirkung kommen: Das Schulinvestitionspaket des Bundes wird vom Land zu 100 Prozent kofinanziert, was insbesondere den Landkreisen und kreisfreien Städten hilft; Unterstützung des Breitbandausbaus sowie Maßnahmen des Brandschutzes, Unterstützung von Kindergarteninvestitionen, der Gewässerunterhaltung, Sportstätten und Schwimmbäder, Maßnahmen der Energiesparinvestitionen sowie die Unterstützung und der Erhalt des Rennsteigshuttles. All das stärkt den ländlichen Raum.
Diese Investitionsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro sind gut angelegtes Geld. Rechnet man dazu, dass im Jahr 2017 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 72 Millionen dazukommen und in die Schulinfrastruktur fließen sollen, können die Kommunen in diesem und im kommenden Jahr über zusätzliche Investitionsmittel von 172 Millionen Euro verfügen. Der Investitionsstau kann dadurch nachhaltig abgebaut werden.
Meine Damen und Herren, es ist eine so große Unruhe hier im Raum. Ich bitte wirklich, dem Redner die entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Einige Zahlen muss ich an dieser Stelle aber noch nennen und vor allem den Kollegen aus der CDU noch einmal eindrücklich hier unterlegen. Es wird immer wieder die Mär berichtet, dass wir als Landesregierung den Kommunen 100 Millionen Euro weggenommen haben. Deswegen jetzt noch mal die Zahlen des KFA-Gesamtvolumens aus dem Jahr 2014: Das waren 1,840 Milliarden Euro. Das Gesamtvolumen 2015 wuchs auf 1,853 Milliarden Euro an. Das KFA-Gesamtvolumen 2016 betrug 1,901 Milliarden Euro. Das von 2017 ist identisch mit 1,901 Milliarden Euro. Das heißt, dass der KFA von 2014 bis zum Jahr 2016 angewachsen ist und nicht kleiner wurde und auch im Jahr 2017 denselben Stand hat. Hinzu kommen für die Jahre 2014 und 2015 Hilfspakete in Höhe von 136 Millionen bzw. 135 Millionen Euro. In den Jahren 2016 und 2017 kamen jeweils zweimal 25 Millionen Euro für die Unterstützung der Integration von Flüchtlingen hinzu.
Wie schaut es mit der Gesamtsumme aus? Dazu hat die CDU selbst eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Wie haben sich die kommunalen Einnahmen und Mittel, die Zuweisungen für die Jahre 2014 bis 2016 entwickelt? In der Summe ist das kommunale Steuereinnahmeplus in der Finanzausgleichsmasse auf circa 1 Milliarde Euro angewachsen, also auch die Mittel, die außerhalb des KFA noch geflossen sind. Wir haben also insgesamt in den Kommunen im Jahr 2016 364 Millionen Euro mehr zur Verfügung gehabt als im Jahr 2014. Das sind die realen Zahlen, die es wirklich gibt. Man sollte endlich mal aufhören, jedes Mal diese Lüge zu wiederholen, wir hätten 100 Millionen weggenommen, wie zum Beispiel mein Kollege Gruhner am Montag in der Kreistagssitzung des SaaleOrla-Kreises behauptete.
re Zustimmung geben, sodass die Kommunen dieses Geld zeitnah zur Verfügung haben werden und damit arbeiten können, denn das sind wir unseren Kommunen schuldig. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, nach einer sehr intensiven Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Innen- und Kommunalausschuss beraten wir nun erneut dieses Investitionsprogramm der Landesregierung; Herr Kowalleck hatte es schon ausgeführt. Die Verwerfungen im Ausschuss möchte ich jetzt nicht wiederholen. Dieses Gutachten, von dem Herr Kowalleck gerade gesprochen hat, liegt uns seit ein paar Minuten vor. Ich habe es selbst noch nicht lesen können. Das heißt, ich kann hier noch nicht vollumfänglich aus diesem Gutachten berichten.
Was ich allerdings schon gelesen habe, ist, im Gutachten wird geschrieben, dass ein eventueller Verstoß gegen das Einbringungsmonopol der Landesregierung besteht, gerade auch im Hinblick auf den Nachtragshaushalt, weil hier auch Gelder in 2017 ausgegeben werden, obwohl für dieses Jahr ein beschlossener Haushalt besteht. Außerdem müssen wir sagen, der Begriff „Investitionspaket“ kommt uns etwas zwielichtig vor. Warum? Das will ich gern ausführen: Zuerst nehmen Sie, liebe Damen und Herren der rot-rot-grünen Landesregierung, den Kommunen diese besagten – wir haben es gerade gehört – 100 Millionen Euro weg.
Sie schauen zu, wie sich die Kommunen untereinander zerfleischen, und kommen dann als große Heilsbringer der Kommunen mit einem 100-Millionen-Investitionspaket hinterher. Das ist sehr fraglich. Sie haben zwar ausgeführt, die 100 Millionen wären nicht weggenommen worden, aber definitiv kann nicht bestritten werden, dass quasi neue Aufgaben hinzugekommen sind, die nicht bezahlt werden.
Aber gehen wir mal die einzelnen Punkte durch. Stattdessen sagen Sie in der Presse, wir haben den Ernst der Lage der Kommunen erkannt und geben ihnen deswegen 100 Millionen Euro zusätzlich, was Sie als Unterstützung verkaufen. Es ist an Verlogenheit kaum noch zu übertreffen, denn von „zusätzlich“ ist hier auch kaum die Rede, da der Investitionsstau mit diesen zusätzlichen Geldern nur zum Teil abgearbeitet werden kann. Deswegen sagt die
AfD-Fraktion, dass dies nicht ausreichend finanziert ist, und deswegen haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht, um wenigstens ein klein wenig an den entsprechenden Stellen Abhilfe schaffen zu können.
Jetzt werden Sie natürlich sagen: Sprechen Sie doch mit den Kommunen, die freuen sich auf dieses Paket von Ihnen. Das ist richtig, die Kommunen freuen sich auf dieses Paket. Doch was sollen sie denn sonst sagen und machen, sich vielleicht ärgern? Aber das ist überhaupt nicht die Frage. Wenn Sie ehrlich wären, dann würden Sie sich hierhinstellen und offen sagen, dass die 100 Millionen Euro an Geldern die sind, die den Kommunen ursprünglich erst mal entzogen worden sind. Aber dafür fehlt Ihnen leider die Courage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schauen wir uns die Drucksache genauer an. Punkt 1 – Kulturbau und Denkmalpflege: Hier möchte das Land 5 Millionen Euro zusätzlich ausgeben – 5 Millionen Euro! Es ist ja nicht so, dass wir gerade das 500jährige Jubiläum von Martin Luther haben! Für die Landesregierung scheint dies kein sehr besonderes Jahr der Freude zu sein. Auch so manch Grüner scheint seine Probleme mit Luther und Bonifatius zu haben, so wie man es der Presse eindeutig entnehmen konnte. Und bei den Linken wundert es mich nicht so sehr, da sieht es halt ähnlich aus.
Punkt 2 – Brandschutz: Hier möchte die Landesregierung zusätzlich 3 Millionen Euro investieren. Wir sind uns durchaus bewusst, dass es sich hierbei um eine reine kommunale Leistung handelt. Aber wie gesagt, wer es den Kommunen zuerst wegnimmt, kann sich nicht dann als Wohltäter aufspielen.
Punkt 3 – Kita-Invest und Ausstattung: Hier möchte die Landesregierung in den Jahren 2017 bis 2018 insgesamt nur 10 Millionen Euro ausgeben. Allein die Stadt Erfurt, die in den letzten Jahren mehrere Millionen Euro in Kitas investiert hat, bräuchte weitere 85 Millionen Euro, um den Sanierungsstau an Erfurter Kitas zu beenden. Was meinen Sie also, wie weit Sie mit zweimal 5 Millionen Euro für ganz Thüringen kommen? Diese Zahlen sind vor allem bei einem Haushaltsüberschuss von mehreren Hundert Millionen Euro nicht zu vertreten. Daher fordert die AfD-Fraktion im Änderungsantrag, hier bei unseren Kindern wenigstens zweimal 10 Millionen Euro zu investieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zum nächsten Punkt, Punkt 7 – Förderung der Abwasserbehandlung: Wir haben gerade hier gehört, die kommunalen Spitzenverbände haben es auch sehr stark kritisiert, denn hier haben Sie einmalig 5 Millionen Euro eingestellt. Aus dem Ausschuss für Umwelt und Naturschutz wissen wir,
dass die Gesamtkosten für die Modernisierung der Abwasserbehandlung in ganz Thüringen rund 3,2 Milliarden Euro betragen würden. Auch hier die Frage: Was wollen Sie mit einmalig 5 Millionen Euro erreichen? Daher unser Änderungsantrag,
auch an dieser Stelle Erhöhung der Mittel auf 15 Millionen Euro in 2017 und noch mal 15 Millionen Euro in 2018.
An dieser Stelle möchte ich auch an unseren Antrag vom 10.06.2016 mit dem Titel „Sozialverträgliche Abwasserversorgung im ländlichen Raum sicherstellen – ‚AZV‘-Lösung für Kleinkläranlagen möglich machen“ verweisen, wozu ich bereits 2016 im Plenum dazu ausgeführt hatte. In diesem Zusammenhang möchte ich auch meine Frage aus dem Haushalts- und Finanzausschuss wiederholen, wie Sie von Rot-Rot-Grün eigentlich auf diese Zahlen in Ihrem Gesetz gekommen sind. Im Ausschuss haben Sie mir diese Frage leider nicht beantworten können. Auch als die CDU noch mal nachgefragt hatte, kam da leider keine Antwort, aber vielleicht können Sie ja heute hier in der Debatte mal diese Frage noch beantworten.
Ich muss also davon ausgehen, dass diesen Zahlen keine weitergehende Logik zugrunde liegt, aber ich lasse mich auch gern noch eines Besseren belehren. Vielleicht beantworten Sie auch heute noch die Frage. Bis dies geschieht, fahre ich noch mal mit den weiteren Punkten dieses Antrags fort.
Punkt 11 – Kommunale Radwege: Hier werden den Kommunen zusätzlich zweimal 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Sie stellen den Kommunen also insgesamt 6 Millionen Euro für neue Radwege zur Verfügung, aber nur 5 Millionen Euro für die Abwasserentsorgung. Erklären Sie das bitte mal den Bürgern, die bis zu 12.000 Euro für eine vollbiologische Kleinkläranlage investieren sollen,
und davon gibt es in ganz Thüringen etwa 190.000 Anlagen, die umgerüstet werden müssen. Hier scheint es offenbar nicht nach der Priorität, sondern eindeutig nach parteipolitischen Interessen zu gehen, frei nach dem Motto: Wenn Sie schon Millionen verteilen, dann sollen doch die kleinen Grünen auch etwas davon haben, und wenn es ein paar neue Radwege sind, ist doch toll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu meinem absoluten Lieblingspunkt, Punkt 14 – wir hatten ja heute schon die Debatte gehabt zu den Schulen. Hier in Punkt 14 geht es um Kofinanzierung der Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz durch das Land. Nur damit es nicht in Vergessenheit gerät: Sie geben 5 Millionen Euro für die Ab
wasserbehandlung aus und 6 Millionen Euro für neue Radwege, jedoch nur sage und schreibe einmalig 8 Millionen Euro für die Verbesserung der Schulinfrastruktur. Was sagen wohl all die Schüler und Lehrer in diesem Land dazu?