Das ist aber sehr nett. Herr Kuschel, ich weiß nicht, ob Sie das Gerichtsurteil im Detail gelesen haben. Ich meine, gelesen zu haben, dass es eine Ausführung gibt, dass es hier nicht um diese finanzielle Mindestausstattung ging, sondern lediglich um das Verfahren. Diese finanzielle Mindestausstattung war ein anderes Thema. Darauf hat das Gericht zwar verwiesen, aber die Höhe der Mindestausstattung war nicht Gegenstand in dem Gerichtsverfahren. Ich weiß nicht, sind Sie da mit mir einer Meinung?
Zunächst habe ich das Urteil gelesen, also die Urteilsbegründung, und ich bin zu der Erkenntnis gekommen – ich habe ja gesagt, Urteile werden sehr unterschiedlich interpretiert –, dass das Gericht formuliert hat, dass die Landkreise die finanzielle Lage der kreisangehörigen Gemeinden bei der Festsetzung der Kreisumlage mit zu berücksichtigen haben, und zwar in einer Art und Weise, dass die Gemeinden noch in der Lage sind, neben ihren pflichtigen Aufgaben noch einen gewissen Anteil für sogenannte freiwillige Ausgaben zu verausgaben. Und
dann wurde auf ein Verfahren verwiesen, das das OVG in Lübeck bestimmt hat. Die haben wiederum entschieden, nicht die Finanzlage der einzelnen Gemeinden, sondern aller Gemeinden ist entscheidend, auch eine temporäre Finanzschwäche ist noch kein Indiz für eine dauerhafte Nichtleistungsfähigkeit und dergleichen. Da habe ich eben gesagt, das muss man mit Vorsicht genießen, weil in Schleswig-Holstein die Landkreise zum Beispiel eine Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion haben, die wir in Thüringen nicht haben. Deswegen müssen wir uns damit beschäftigen. Zu den Kriterien dort, gestehe ich, habe ich auch noch keine abschließende Meinung. Da bin auch ich noch am überlegen und muss mich noch mit vielen Leuten verständigen. Insofern ist es sinnvoll, dass wir die Debatte dann im Ausschuss vorsetzen.
Was ich aber dazu sagen muss, da war ich ja dabei, dass neben dieser Frage, ob wir möglicherweise im Finanzausgleich etwas ändern müssen, es auch um die Frage geht, finden wir ein Verfahren, das eine Überprüfung der effizienten Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis nachprüfbar macht, denn das ist für die kreisangehörigen Gemeinden entscheidend, denn sie müssen das bezahlen. Deswegen müssen wir denen Instrumente in die Hand geben, um zu sagen, ist das, was denn die Kreisverwaltung macht, effizient oder gibt es nicht andere Organisationsformen, andere Formen der Aufgabenwahrnehmung, die letztlich immer auf die Kreisumlage durchschlagen, entweder reduzierend oder erhöhend. Da haben wir aus der jüngsten Vergangenheit eine Überprüfung der Kommunalisierung durch den Landesrechnungshof gehabt und der ist erst einmal zu der Einschätzung gekommen, dass sowohl im Bereich der Umweltverwaltung als auch der Sozialverwaltung die gegenwärtige Aufgabenerfüllung durch die 17 Landkreise und 6 kreisfreien Städte kostenintensiver ist als in der früheren Struktur der staatlichen Umwelt- und Versorgungsämter. Das müssen wir erst einmal zur Kenntnis nehmen. Da müssen wir ansetzen und müssen schauen, wie das geht. Das ist auch ein Ansatz der anstehenden Verwaltungs- und Gebietsreform. Da werden wir in den nächsten Wochen und Monaten ausführlich debattieren, inwieweit die jetzt von der Landesregierung und auch von der Koalition vorgeschlagene neue Struktur der Landkreise und kreisfreien Städte eher die Voraussetzungen für eine effiziente Aufgabenwahrnehmung schafft.
Es wird Sie nicht verwundern, wenn ich persönlich davon ausgehe, dass wir in der jetzigen Struktur die Effizienz durchgehend nicht erreichen können, aber die neue Struktur dafür eher die Gewähr gibt, das zu machen. Das wäre auch ein Beitrag zur Umsetzung dieses Urteils, weil wir dann die kreisangehörigen Gemeinden in die Lage versetzen, das auch nachzuvollziehen und es dann einen Dialog gibt, der sich letztlich an der Kreisumlage festmacht.
Man kann auch noch einen anderen Ansatz wählen, das will ich nur abschließend als Vision sagen. Man kann sich mit der Tatsache beschäftigen, ob die Landkreise in ihrer jetzigen Finanzierungsstruktur überhaupt noch zeitgemäß sind. Sie haben keine eigene Steuerkompetenz, sondern finanzieren sich zu 60 Prozent aus Landeszuweisungen, 35 Prozent Kreisumlage, 5 Prozent Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb. Diese Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb nimmt immer die Behörde ein, die die Aufgabe erfüllt, also wenn das bei einer anderen Behörde wäre, würden die Einnahmen trotzdem laufen. Das heißt, echte eigene Potenziale zur Einnahme, eine Generierung hat der Landkreis in der jetzigen Struktur nicht. Darüber wäre also nachzudenken. Wenn man die „Baustelle“ Kreisumlagen dauerhaft lösen will, kommen wir nicht umhin, die Finanzierung der Landkreise als Ganzes neu zu überdenken. Da gibt es Modelle in der Bundesrepublik. Eines ist das Regionalkreismodell. Das wurde ab und zu mal diskutiert. Wir als Linke haben das schon seit 2005 mal debattiert. Das ist zurzeit aber hier in Thüringen nur ein Denkmodell, aber vielleicht ist dieses Urteil auch noch mal Anlass, in eine solche Richtung zu denken, denn beim Regionalkreismodell sollen die Gemeinden unmittelbar die Aufgabenrealisierung mitbestimmen. De facto tritt ja der Regionalkreis als ein Verbund von eigenständigen Gemeinden an die Stelle des Landkreises und nimmt die Aufgaben wahr und das würde natürlich das Problem der Kreisumlage auch dauerhaft lösen.
Also, uns stehen interessante Debatten bevor, wir stellen uns diesen Debatten, wünschen uns, dass die CDU sich dort mit konstruktiven Vorschlägen einbringt. Wir selbst als Koalition, wir als Linke und auch ich persönlich, wir sind uns noch nicht abschließend darüber im Klaren, wie die Umsetzung erfolgen soll. Ich habe versucht hier darzustellen, es gibt verschiedene Modelle und Denkansätze, Denkansätze die sich im System bewegen, aber auch Dinge, die darüber hinausgehen, wo man natürlich Mut braucht und auch entsprechende Mehrheiten, und dem sollten wir uns stellen. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster hat Herr Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD, das Wort.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das mit der Überweisung hat so gereicht, was ich gesagt habe?)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, am 7. Oktober 2016 endete ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Nordhausen und der Gemeinde Bleicherode. Wie die meisten von Ihnen sicherlich wissen, verlor der Landkreis Nordhausen den Rechtsstreit und muss der Gemeinde Bleicherode 1,5 Millionen Euro zurückzahlen, die der Landkreis im Rahmen der Kreisumlage eingetrieben hatte. Nach Aussage des Oberverwaltungsgerichts sind der Kreisumlage zugrunde liegende Festsetzungen in der Haushaltssatzung des Landkreises unwirksam. Denn diese Festsetzungen berücksichtigen nicht hinlänglich das verfassungsmäßig verbürgte Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung und auch eine finanzielle Mindestausstattung zur Erfüllung freiwilliger kommunaler Aufgaben umfassend. Entgegen der bisherigen landesweiten Rechtsauffassung der Landkreise komme dieses Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht erst mittelbar gegenüber dem Land zum Tragen, etwa bei der Frage nach möglichen finanziellen Ausgleichsansprüchen, sondern sei bereits unmittelbar auf der Stufe des Erlasses von Satzungen für die Kreisumlage durch die Landkreise zu berücksichtigen. Was bisher vielleicht nach einer rein kommunalen Angelegenheit klingt, hat seinen wahren Ursprung aber auf Landesebene. In den letzten Jahren hat die rotrot-grüne Landesregierung immer mehr Gelder aus den Kommunen abgezogen bzw. diese erst gar nicht zur Verfügung gestellt.
Ich erinnere an diese Summe und da reden wir über eine Summe von circa 100 Millionen Euro, die den Landkreisen an Schlüsselzuweisungen fehlen.
Und Sie kommen jetzt und gewähren ein ganz tolles Investitionspaket, das die ganz tolle Regierungspartei SPD in die Wege geleitet hatte, und zwar zweimal 50 Millionen Euro. Merken Sie da was, liebe Zuschauer? Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Das finanzielle Aushungern unserer kommunalen Familie führt zu einer Situation, dass etliche unserer Kommunen nicht mehr überlebensfähig oder in der vorläufigen Haushaltsführung sind; sie versuchen beispielsweise aufgrund ihrer Haushaltslage erst gar nicht, einen rechtsgültigen Haushalt aufzustellen. Sie sehen diese Entwicklung auch, wenn Sie sich anschauen, wie viele Fördermittel des Landes von den Kommunen abgerufen wurden. Der Abruf von Fördermitteln sinkt. Er sinkt, weil die Kommunen nicht mal mehr in der Lage sind, die vom Land geforderten Eigenmittel aufzubringen.
Und was tut die Landesregierung? Sie stellen sich am Ende des Jahres hin und freuen sich über einen Haushaltsüberschuss, unter anderem wegen nicht abgerufener Fördermittel durch die Kommunen. Frau Taubert, in meinen Augen ist das zynisch. Was in den Kommunen geschieht, ist aber viel dramatischer, da sowohl die Landkreise, kreisfreien Städte, als auch die Gemeinden überleben wollen, beginnen Sie, sich untereinander zu zerfleischen – um es auf Deutsch zu sagen –, wie das am Beispiel von Nordhausen und Bleicherode zu sehen ist. Durch die Kreisabgabe war die Gemeinde finanziell so stark eingeschränkt, dass sie ihre freiwilligen Aufgaben nicht mehr erfüllen konnte. Auf der anderen Seite wäre der Landkreis Nordhausen nicht mehr in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen, wenn es die Kreisabgaben in diesem Umfang nicht geben würde. Sie sehen also, wie man es auch dreht und wendet, am Ende sind die Kommunen immer die Verlierer.
Mit dem jetzigen Urteil wird der Landkreis verpflichtet, im Vorfeld zu prüfen, wie viel Geld die Gemeinde mindestens braucht, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Kommune insgesamt mehr Geld zur Verfügung gestellt werden muss. Aus diesem Grund können wir den Antrag der CDU nur unterstützen und möchten diesen auch erst einmal an den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen und dort entsprechend beraten. Staatssekretär Götze hat ja ausgeführt, dass entsprechende Stellungnahmen vorliegen, auch ein Gutachten von Herrn Schiller liegt wohl vor, das würden wir uns dann gern mal im Finanzausschuss und auch im Kommunalausschuss anschauen. Deswegen freue ich mich auf die Ausschussüberweisung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Lieber Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen! Das Oberverwaltungsgericht hat den Landkreis Nordhausen gerügt für die Einziehung oder die Eintreibung oder die Beiholung der Kreisumlage gegenüber der kreisangehörigen Stadt Bleicherode. Man könnte es sich hier im Landtag damit leicht machen und sagen, hier ist ein Streit innerhalb der kommunalen Familie, der lange gedauert hat, lange nicht entschieden worden ist,
und könnte es damit bewenden lassen. Das Urteil gilt und – so habe ich den Staatssekretär auch deutlich verstanden – es wird auch anerkannt. Es gibt auch keine weiteren – zumindest mir bekannten – Klagen in diesem Bereich, dass Kommunen gesagt haben, wir können das nicht zahlen oder dass derartige hohe Summen nicht wieder zurückgezahlt werden könnten. Man könnte also sagen, bis auf den Fehler im Jahr 2007: Läuft. Richtig ist aber und wichtig ist aber, dazu haben alle Kollegen etwas gesagt, wir sollten nicht vermuten, ob da etwas läuft, sondern wir sollten es wissen und darüber lohnt es sich, im Innen- und Kommunalausschuss zu diskutieren, darüber zu sprechen. Deshalb wollen wir es dorthin überweisen, um uns zu vergewissern, dass das, was wir im Augenblick an rechtlichen Regelungen haben, geeignet ist, das Urteil, das ergangen ist, auch zu erfüllen, sodass kein weiteres Unrecht geschieht, und für die Zukunft vorzubereiten, dass dies auch nicht wieder geschehen kann. Auf alle Schwierigkeiten, auf die wir dabei treffen werden, hat Herr Kollege Kuschel hingewiesen. Alles das wird uns in der Diskussion im Innenausschuss natürlich begleiten. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, Herr Staatssekretär Götze! Worum geht es eigentlich? Ich wollte ursprünglich noch etwas zur Chronologie sagen. Das haben wir jetzt aber ausreichend getan. Deswegen würde ich gern gleich auf einen zweiten Punkt zurückkommen, nämlich zu den Entscheidungsgründen. Grundsätzlich, so das OVG, müsse der Landkreis bei den Festsetzungen in der Haushaltssatzung das verfassungsgemäß verbürgte Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung, das auch eine Mindestausstattung zur Erfüllung freiwilliger kommunaler Aufgaben, sogenannte freie Spitzen, erfasst, berücksichtigen. Entgegen der bisherigen landesweiten Rechtsauffassung der Landkreise kommt dieses Recht auf kommunale Selbstverwaltung – und das ist ja das Neue – nicht erst mittelbar gegenüber dem Land zum Tragen, sondern ist bereits unmittelbar auf der Stufe der Erlasse von Satzungen – also Kreisumlagesatzungen – zu berücksichtigen.
Ich würde gern noch mal die Schrittfolge erwähnen, die das OVG vorgegeben hat. In einem ersten Schritt hat der Landkreis zunächst die finanzielle Si
tuation der Gemeinde konkret zu ermitteln und somit die Kommune auch im Vorfeld der Festsetzung der Kreisumlage anzuhören. Zweiter Schritt: Sollte sich dann ergeben, dass eine strukturelle verfassungswidrige Unterfinanzierung der Gemeinde vorliegt, ist dies bei der Festsetzung der Kreisumlage zu berücksichtigen. Im dritten Schritt führt das dann dazu, dass der Landkreis dadurch, falls er selbst und ebenfalls in seinem verfassungsrechtlich verbürgten Recht auf ausreichende Finanzierung verletzt wird, seinerseits einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Land hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber noch mal auf den Hinweis des OVG eingehen, der aus meiner Sicht beachtenswert ist. Die Vorredner haben auch schon darauf hingewiesen und ich denke, wir sollten diesen Hinweis auch ernst nehmen. Der Senat hat bereits in seiner mündlicher Verhandlung am 29. September letzten Jahres deutlich gemacht, dass das Land aufgerufen ist, durch seine Verwaltung oder gegebenenfalls auch durch die gesetzgeberischen Maßnahmen die denkbaren Konfliktlagen auszugleichen. Aus dem Urteil will ich gern zitieren: „Gleichwohl wird der Landesgesetzgeber im Sinne der Klarstellung zu prüfen haben, ob er eine gesetzliche Regelung schafft, die eine für den Freistaat geltende einheitliche Verfahrensweise für die Beteiligung der umlageverpflichteten Gemeinden sicherstellen kann.“ Gerade wenn man weiß, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie zurückhaltend in aller Regel Gerichte mit solchen Hinweisen umgehen, dann ist dies schon aus meiner Sicht als deutlicher Fingerzeig zu werten, dass man hier seitens der Landesregierung bzw. des Landesgesetzgebers initiativ werden muss. Diesen Fingerzeig haben wir mit unserem Antrag aus guten Gründen aufgegriffen. Das Urteil ist von ganz grundsätzlicher Bedeutung. Zunächst hat es Auswirkungen auf den Landeshaushalt sowie auf die Haushalte der Kommunen. Herr Staatssekretär Götze, Sie haben eben gesagt, das sei nicht der Fall. Darüber kann man, glaube ich, diskutieren. Auch hat es Auswirkungen auf den geltenden Kommunalen Finanzausgleich. Auch da sind Sie der Meinung, dass das zu verneinen sei. Drittens sehen wir die Landesregierung nämlich genau in der Pflicht, auf das Urteil zu reagieren, den Kommunen zu helfen, um diese im Umgang mit den gerichtlichen Anforderungen zu unterstützen und sie nicht allein im Regen stehen zu lassen.
Zeit genug war ja immerhin. Seit dem Urteil vom 7. Oktober 2016 ist inzwischen mehr als ein halbes Jahr vergangen und die Frage ist, denke ich, schon gestattet, was in den letzten Monaten mit diesem bedeutenden Thema passiert ist, wie damit umgegangen und was veranlasst wurde. Die Fragen, die mir hier ein bisschen zu kurz kamen, aber die wir auch im Ausschuss behandelt haben, will ich hier zumindest in Teilen noch mal benennen: Welche
Auswirkungen hat das Urteil beispielsweise auf die Gewährung von Bedarfszuweisungen aus dem Landeshaushalt? Welche Auswirkungen auf die vorhandenen Mittel der Bedarfszuweisungen im Landeshaushalt einschließlich der noch gar nicht beschiedenen Anträge? Oder auch Auswirkungen auf die bestehenden und zu erwartenden Rechtsstreite hinsichtlich rechtswidriger Kreisumlagesatzungen? Oder auch die Frage, welche Landkreise bereits mit einer Anhörung der Gemeinden zur finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen ihrer Haushaltsaufstellung begonnen haben oder dies planen. Nicht zuletzt: Gibt es denn schon Landkreise, die sich aufgrund ihres Ausgleichsanspruchs – wir haben es ja eben gehört – gegenüber dem Land wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf ausreichende Finanzierung an die Landesregierung gewandt haben? Damit bin ich bei der Ausschussbefassung. Diese Fragen haben wir auch dort behandelt und aus unserer Sicht waren die Antworten eher ernüchternd bzw. haben uns nicht so wirklich weitergeholfen. Auch wenn man nicht die Auffassung vertrete – so die Landesregierung –, dass sich aus dem Urteil ein unmittelbarer legislativer Handlungsbedarf ableite und auch grundsätzlich kein gesetzgeberischer Bedarf gesehen werde – das haben Sie eben noch mal wiederholt, Herr Staatssekretär –, musste die Landesregierung allerdings dann doch einräumen, dass das Urteil bei den Kommunen – ich zitiere – „zur Verunsicherung“ geführt habe. Immerhin haben wir auch heute wieder gehört, dass man derzeit prüfe, ob doch noch gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu werte man die entsprechenden Zuschriften der kommunalen Spitzenverbände aus.
Und abschließend noch mal zum Ausschuss: Die Landesregierung hoffe auf die aufklärende und beruhigende Wirkung – auch das ist ein Zitat eines noch in Arbeit befindlichen, heute auch mehrfach angesprochenen Rundschreibens.
Gestatten Sie mir noch einen Blick auf den Kommunalen Finanzausgleich. Da im Sommer mit dem Haushaltsgesetz 2018/2019 auch ein neuer Gesetzentwurf zum Kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2018/2019 zu erwarten ist – das haben Sie eben bestätigt, ein Gutachten liegt inzwischen vor –, fordern wir die Landesregierung auf, diesen Anlass auch zu nutzen, um im Interesse der Gemeinden und der Landkreise zur Planbarkeit der kommunalen Finanzausstattung auch über die Jahreshaushaltsgesetze des Landes hinweg zurückzukehren. Denn die jetzige Landesregierung hat aus unsrer Sicht völlig ohne Not den von der Vorgängerregierung eingeschlagenen Weg der mehrjährigen Planbarkeit verlassen und behandelt die Kommunen bei jedem Jahreshaushaltsgesetz erneut wie Bittsteller, indem sie stets auf neue mit Revisionen der Revision und mit dem Vergleich von Pro
gnosen mit Prognosen über die Summe der Finanzausgleichsmasse verhandelt, um diese dann bei den Haushaltsaufstellungen der wechselhaften Koalitionsräson unterwerfen zu können. Stattdessen, Herr Staatssekretär, auch wenn Sie schmunzeln, macht doch folgendes Verfahren Sinn und eigentlich ist es auch gar nicht so schwer: Die Prognosen – Frau Taubert hört sicherlich zu –, die dem Kommunalen Finanzausgleich zugrunde liegen, sind mit den tatsächlichen Bedarfen zu vergleichen, und die Dynamik des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes zwischen Land und Kommunen lässt man dann über mehrere Jahre wirken.
um den Kommunen im KFA der Jahre 2016 und 2017 rund 200 Millionen Euro zu entziehen und die Kommunen für zusätzliche staatliche Aufgaben sowie Standarderhöhung nicht angemessen zu entschädigen. Auch, wenn Sie sagen, es ist falsch – natürlich stimmt es, was ich sage.
Ich komme damit zum letzten Punkt und damit auch zum Fazit. Abschließend stelle ich fest, dass sich in knapp sieben Monaten bei diesem für die Kommunen doch so wichtigen Thema nicht allzu viel getan hat. Zusammenfassend haben wir erstens vernommen, dass ein Rundschreiben, das aufklären und beruhigen soll, in Arbeit ist und zweitens, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht gesehen wird. Das haben wir eben noch einmal von Staatssekretär Götze gehört. Wir sagen, Herr Götze und Frau Taubert, das ist für eine Landesregierung zu wenig. Da machen Sie es sich zu einfach. Das sagen offenbar auch die kommunalen Spitzenverbände, die Sie inzwischen angehört haben. Das Ergebnis liegt uns allerdings noch nicht vor. Sie haben es selbst in der Hand, die von Ihnen selbst festgestellte Verunsicherung der Kommunen zu beseitigen. Wir können Ihnen nur raten: Setzen Sie die Handlungsempfehlungen des Oberverwaltungsgerichts um. Sorgen Sie für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die eine für den Freistaat geltende einheitliche Verfahrensweise für die Beteiligung der umlageverpflichteten Gemeinden sicherstellt. Ziel muss es doch sein, dass die Aufstellung und Beratung der kommunalen Haushalte bereits ab der zweiten Jahreshälfte wieder handhabbar und damit auch planbar werden. Nicht zuletzt: Kehren Sie zu einer dauerhaften Planbarkeit der kommunalen Finanzausstattung zurück. Und mein letzter Satz: Wir brauchen hier dringend Rechtssicherheit und Be
stimmtheit. Die Kommunen werden dies dankend entgegennehmen. Lassen Sie die kommunale Familie nicht im Stich. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Kuschel hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst zur Klarstellung, weil gefragt wurde: Warum ist sechs Monate nichts geschehen? Die Urteilsbegründung liegt seit Ende März vor. Alle haben natürlich darauf gewartet. Sie wissen selbst mit dieser umfangreichen Urteilsbegründung, wie unterschiedlich die Interpretation des Urteils erfolgt, trotz dieser umfangreichen Begründung. Deshalb kann ich da nur um Verständnis bitten. Es war also keine Absicht oder, dass wir nicht handeln wollten. Wir wollten einfach die Urteilsbegründung entsprechend abwarten. Dann habt ihr rechtsaußen ja wieder Thesen aufgestellt, die werden nicht wahrer, wenn man sie immer wiederholt, weil eine Falschaussage eine Falschaussage bleibt. Bedauerlicherweise tendenziell wird das auch von Vertretern der CDU immer wiederholt – deswegen nur zur Klarstellung. Mit den Fakten müssen Sie sich auseinandersetzen. Die können Sie widerlegen. Aber einfach nur zu behaupten, es ist unwahr, das ist keine hilfreiche Auseinandersetzung. Also, die Information, dass angeblich Fördermittel nicht in Anspruch genommen wurden, ist uns neu.
Wir nehmen eher zur Kenntnis, dass nahezu jedes Fördermittelprogramm mehrfach überzeichnet ist. Also, dass mehr Anträge gestellt werden, als wir überhaupt bewilligen können, ob das im Bereich der Sportstätten ist und dergleichen. Auch deswegen machen wir jetzt das Hilfsprogramm, um eben diese Flut von Anträgen etwas abzubauen. Bei der Faktenlage zu behaupten, Fördermittel werden nicht abgerufen, weil die Kommunen keine Eigenmittel haben, hat mit der Realität in diesem Land nichts zu tun.