chen Raum. Was wir in den Städten tun, wirkt auf den ländlichen Raum und umgekehrt. Auch hier spielt der Ausbau der sozialen Infrastruktur eine wichtige Rolle. Beispielhaft dafür sind Dorfgemeinschaftshäuser, die wichtige Funktionen unter einem Dach bündeln. Das reicht vom Kindergarten über die Gemeindeverwaltung bis hin zu medizinischen und sozialen Dienstleistungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sozialpolitik ist kein Monopol der Landespolitik und steht in enger Verflechtung zu den Kompetenzen des Bundes und der Aufgabenwahrnehmung in den Kommunen. Ausgehend vom Primat des handlungsfähigen Staats habe ich Ihnen ausschnittweise gezeigt, was diese Landesregierung für mehr Chancengerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe im umfassenden Sinne und für ein solidarisches Miteinander der Menschen konkret leistet. Wichtige Aktivitäten habe ich Ihnen im Rahmen dieser Regierungserklärung genannt. Deshalb abschließend vier Handlungsansätze für die nächsten zweieinhalb Jahre dieser Legislaturperiode:
1. Dort, wo Armut, also fehlende gesellschaftliche Teilhabe, besteht, finden wir oftmals Kinderarmut, die auf Familienarmut basiert. Familienarmut wiederum ist wesentlich bedingt durch Arbeitslosigkeit oder zu niedrige Löhne. Dagegen vorzugehen ist im Koalitionsvertrag verankert. Das wird durch die Landesregierung konsequent und aktiv angegangen. Wir wollen, dass Eltern und Alleinerziehende Arbeitslosigkeit überwinden und einen existenzsichernden Verdienst erzielen. Dafür haben wir die genannten vielfältigen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik auf- und ausgebaut und miteinander verzahnt.
2. Gute, tariflich vereinbarte und existenzsichernde Löhne sind unser Ziel. Wenngleich hierfür die Sozialpartner im Rahmen ihrer Tarifvertragsfreiheit maßgeblich verantwortlich sind, kann Landes- und auch Kommunalpolitik durch entsprechende Vergabekriterien oder durch die Moderation und Begleitung von Aushandlungsprozessen, vor allen Dingen aber durch die Abkehr vom Fetisch eines Niedriglohnlands Thüringen, ihren Teil dazu beitragen. Diese Landesregierung hat die Abkehr davon vollzogen und das ist gut so. Nur mit guten Löhnen und mit guter Arbeit wird die Fachkräftesicherung gelingen. Gute Arbeit beinhaltet immer gute Arbeitsbedingungen, altersgerechte Arbeit und deren flankierende Unterstützung durch eine bedarfsgerechte soziale und Bildungsinfrastruktur zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist bei Lichte betrachtet echte Standortsicherung. Das ist zukunftsorientierte und nachhaltige Wirtschaftsförderung und zugleich Armutsprävention und Armutsbekämpfung auch und gerade für Kinder.
und ihrer Kinder. Dieses Wissen muss Grundlage für politische Entscheidungen in den Kommunen und im Land werden. Kurz gesagt: Wer den Zusammenhalt dieser Gesellschaft stärken will und wer den Verfassungsauftrag eines Gemeinschaftslebens in sozialer Gerechtigkeit – das ist in der Präambel der Thüringer Verfassung verankert – ernst nimmt, der muss die Lebenslagen der Menschen kennen, die arm sind oder von Armut bedroht sind. Vom Ignorieren zum Hinsehen, das ist das Gebot. Diesen Auftrag nimmt die Landesregierung sehr ernst.
Ab 2018 werden wir sukzessive und nahezu in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unter Zuhilfenahme der Förderung im Rahmen der genannten ESF-Richtlinie Armutspräventionsstrategien vorliegen haben. Sie wird behilflich sein, die Wirksamkeit unserer Förderung im gesamten Bereich der Sozial- und Bildungsinfrastruktur besser als bisher zu kennen, behilflich sein dabei, mit den Kommunen gemeinsam eine Sozial- und Bildungsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen, die vor Ort Förderung und Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen und deren Eltern entsprechend der jeweiligen Bedarfe gewährleistet; eine Infrastruktur, die frühzeitig dafür sorgt, dass auch und gerade bei benachteiligten Kindern ausreichend und rechtzeitig Hilfe, Förderung und Bildung zur Verfügung stehen.
4. Der Erhalt und Ausbau einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur ist unser Auftrag. Kein Euro für deren Sicherung und Ausbau ist fehlinvestiert. Nicht zuletzt deshalb werden wir mit dem künftigen Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ einen weiteren wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Armut und zur Förderung der Lebensqualität in unseren Dörfern und Städten leisten.
Dies, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, sind aus Sicht der Landesregierung maßgebliche Handlungsansätze für soziale Gerechtigkeit, gute Arbeit, ein Leben in Würde im Alter, wirksame Armutsprävention und einen handlungsfähigen Staat. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Ministerin. Ich frage: Wer wünscht die Aussprache zur Regierungserklärung? Alle Fraktionen. Gleichzeitig eröffne ich die Beratung zum Antrag in doppelter Redezeit. Als Erster erhält Abgeordneter Thamm für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Ministerin Werner, ich weiß nicht so ganz, ob ich Ihnen für Ihre Regierungserklärung danken, Sie kritisieren oder sie erst einmal nur hinnehmen soll!
Danken möchte ich Ihnen natürlich für die Einschätzung, dass es den Thüringerinnen und Thüringern gut geht, dass das Land Thüringen gut dasteht – dazu haben Sie ja mehrfach den Ministerpräsidenten auch zitiert – und dass wir nach 25 Jahren einen Punkt erreicht haben, wo wir sicherlich stolz auf die Arbeit sein können, die wir 25 oder 27 Jahre nach der Wende geschafft haben.
Kritisieren möchte ich Sie hier auch, das ist nun mal so. Sie haben diese positive Einschätzung wissentlich dazu genutzt und letztendlich die Armut genutzt, um Kritikpunkte nur in Bezug auf den Bund anzubringen, zu sagen: Der Bund muss, der Bund soll, und wir müssen gemeinsam mit dem Bund – das ist richtig, das haben Sie gesagt. Ich habe schon ein ganzes Stückchen das Gefühl, dass Sie hier stellenweise den Wahlkampf für die Bundestagswahl für Thüringen eingeläutet haben.
Aber wahrscheinlich – drittens – nehme ich einfach mal diese Rede so hin und wir werden in Auswertung dessen, was Sie gesagt haben, wenn das Plenarprotokoll da ist, sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch Nachfragen haben und uns dazu unsere Gedanken machen, wie wir Sie kritisch und vielleicht auch nicht immer leicht begleiten werden bei dieser Geschichte. Der Antrag „Armut bekämpfen – Armutsprävention stärken!“ – wir haben uns in der Wartburg im November darüber unterhalten, nun ist es eine Regierungserklärung geworden, Sie können sich noch entsinnen.
Was macht man als Erstes? Man schaut in den Netzwerken nach und Wikipedia sagt dazu: „Armut bezeichnet im materiellen Sinn als Gegenbegriff zu Reichtum primär die mangelnde Befriedigung der Grundbedürfnisse nach Kleidung, Nahrung, Wohnung und Erhaltung des Lebens.“ Armut.de – ein Weiteres: In Wohlstandsgesellschaften wie der unseren spricht man eher von relativer Armut. „Als relativ arm gilt hier derjenige, dessen Einkommen weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens beträgt. [...] Gefühlte oder auch soziokulturelle Armut lässt sich weniger an konkreten Einkommensgrenzen festmachen. [...] Sie betrifft diejenigen, die
sich aufgrund ihrer allgemeinen gesellschaftlichen Ausgrenzung oder Diskriminierung als arm betrachten [...] oder in ständiger Angst vor Armut leben.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, wir geben den Antragstellern insoweit recht, als man die Entwicklung der Armut und der Armutsgefährdeten nicht aus den Augen verlieren darf. Dafür gibt unter anderem – Sie haben den Bericht mehrfach herangezogen – der Paritätische regelmäßig diesen Bericht heraus und stellt damit die Politik sicherlich auf einen kritischen Prüfstand. Dieser Armutsbericht zeigt für ganz Deutschland eine Stagnation der Armut auf einem Stand, der uns alle nicht befriedigen kann und befriedigen darf. Wir sollten alles daran setzen, damit die Armut in diesem Land, aber auch besonders vor Ort in Thüringen abnimmt und für alle Bürgerinnen und Bürger der gleiche Zugang in allen Bereichen des Lebens gewährleistet und gute persönliche Entwicklung sichergestellt ist. Es ist daher kaum verwunderlich, dass Ihr Antrag auch fast alle Abschnitte des Lebens umfasst und diese beinhaltet, denn Armutsbekämpfung – wir haben es gehört – schließt sowohl alle Altersgruppen als auch denkbare Lebenssituationen ein, angefangen von der Kinder- und Jugendhilfe über Schule, Arbeitsmarkt, Krankenversicherung, Wohnungsmarkt, der Pflege bis zu dem Lebensabend mit der Rente.
Aber Sie bitten die Landesregierung unter 2., sich für die Möglichkeiten einzusetzen, die das Land hat, und diese auch umzusetzen. An dieser Stelle frage ich die regierungstragenden Fraktionen: Warum fordern Sie es denn nicht? Warum bitten Sie nur? Hier liegt doch der Handlungsspielraum für Sie, gemeinsam mit Ihrer Landesregierung Ihre Vorstellungen umzusetzen oder auf den Weg zu bringen und nachhaltig für die Betroffenen tätig zu werden. Hier sind Sie selbst mit in der Pflicht und in der Verantwortung.
Ich möchte auf einige Dinge eingehen: Die Familienpolitik, die Sie sich auch ganz groß auf die Fahnen geschrieben haben, lässt nach zweieinhalb Jahren Regierungsarbeit noch nicht viel eigenes Profil erkennen. Da scheint doch im Rückblick die Familienpolitik der Vorgängerregierung nicht so falsch gewesen zu sein. Was ist Ihre Bilanz nach dieser Zeit? Die Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes trotz zahlreicher Proteste aus der Bevölkerung und noch immer kein von Ihnen im Wahlkampf versprochenes gebührenfreies Jahr im Kindergarten. Wenn es klappt – nach jetzigen Ankündigungen, wir haben es gestern noch mal gehört –, soll es im nächsten Doppelhaushalt verankert sein.
Meine Damen und Herren, auch das Thüringer Erziehungsgeld war aus unserer Sicht eine Maßnahme der Armutsprävention, denn es wurde ausgezahlt ohne Anrechnung auf andere Leistungen, die Anspruchsberechtigte hatten und haben. Da kön
nen 150 plus 250 Euro schon ein wichtiger Beitrag für die Erziehung der Jüngsten in den Familien in all ihren Formen sein.
Es ist auch zu hinterfragen: Wem nützt denn das gebührenfreie Kindergartenjahr oder wer profitiert denn davon? Doch nicht die, die es erreichen soll.
Denn die Gruppe der Menschen, über die wir hier reden, bekommt die Gebühren meist schon über Leistungsträger ausgeglichen und bezahlt. Also läuft diese Politik an denen vorbei, die von Armut betroffen sind. Hier sollten Sie mit Ihrer Familienpolitik ein anderes Zeichen setzen.
Die Aufforderungen unter den Punkten 2. b) bis d) sind ganz auf das neue Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ ausgelegt. Denn das neue Landesprogramm sollte nach Auskünften schon ab Mitte 2017 – wir sind ja schon bald so weit – in die Modellphase gehen und ab 2018 in seiner Gesamtheit greifen. Auch hier gibt es eine zeitliche Verzögerung gegenüber der Ankündigung. Und – wir haben es im Ausschuss gehört – erst ab 2019 soll nach dessen Ankündigung das Pogramm flächendeckend greifen.
Sie erwähnten auch noch andere Dinge aus vergangenen Zeiten – hätte ich bald gesagt. Sie erwähnten ThINKA und TIZIAN. Sie sagten dazu, es wäre eine Erfolgsgeschichte und sie entwickelten diese mit TIZIAN plus weiter. Das zeigt, dass also die Grundsteine für diese Politik weit vorher gelegt worden sind.
Ich frage Sie in diesem Zusammenhang – auch wenn wir über den Jahresbericht der Stiftung FamilienSinn in einer der nächsten Ausschusssitzungen erst abschließend beraten werden –: Wie gehen Sie mit der Stiftung FamilienSinn weiter um? Wer soll künftig welche Aufgaben erfüllen? Die Stiftung ist ein seit Jahren in Thüringen sehr gut arbeitendes Instrument im Sinne der Kinder, der Alleinerziehenden und der Familien. Die Stiftung ist auf die Förderung und Unterstützung von Familien in Thüringen ausgerichtet und ist dafür ein kompetenter Ansprechpartner. Ich möchte hier nur einige Programme und Projekte nennen, die die gute Arbeit untermauern. So widmet sich die Stiftung der Familienbildung, der Familienerholung, Unterstützung von Familienzentren und -verbänden bei der Arbeit. Sie führt maßgeblich bei Projekten wie „Nummer gegen Kummer“, Audit „Familiengerechte Kommune“, „SpielRaum“ und auch der „Familienorientierten Überschuldungsprävention“ Regie.
Sie wollen die Stiftung FamilienSinn auflösen und die Aufgaben an das neue „Landesprogramm für das solidarische Zusammenleben der Generatio
nen“ und auf das Ministerium verteilen. Laut Ihrer Aussage im letzten Ausschuss soll Ende 2017 die Auflösung geschehen und 2019 das Programm flächendeckend starten. Was passiert aber in der Übergangszeit 2018 mit den Aufgaben, mit den Programmen, mit den Förderungen? Hier bedarf es Ihrerseits noch einer Klarstellung. Vielleicht wird es im Ausschuss unter dem Punkt des Berichts dann geschehen.
Aber nichtsdestotrotz sind wir der Meinung, dass die Stiftung aufgrund ihrer erfolgreichen Arbeit in den vergangenen Jahren nicht aufgelöst werden sollte, da ihr Fortbestand gerechtfertigt und begründet ist. Für eine Aufgabenevaluierung innerhalb der Stiftung sind wir offen und würden diese auch begleiten.
Die Arbeitsmarktförderung war hier im Plenum schon mehrfach Thema und ja, Arbeit ist die Grundlage für selbstbestimmtes Leben. Deshalb müssen wir auch alle Anstrengungen daran setzen, jedem einzelnen die Möglichkeit zu geben, seinen Lebensunterhalt selbst durch Arbeit zu bestreiten. Nun haben wir, und das ist unstrittig, eine Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf den erstem Arbeitsmarkt schwer vermittelbar sind, ob es nun die Langzeitarbeitslosen, Alleinerziehenden, benachteiligte junge Menschen, ältere Arbeitnehmer, Migranten oder Menschen mit gesundheitlichen Problemen sind. Gerade auch um derentwillen haben wir immer gesagt: Evaluieren Sie das Landesarbeitsmarktprogramm und passen Sie es an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarkts, der Menschen und der Förderung, die sie brauchen, an. Wenn wir uns die aktuellen Zahlen, die vorgestern veröffentlicht worden sind, anschauen, sehr verehrte Frau Ministerin, dann haben wir von 2015 bis heute einen Rückgang der Arbeitslosigkeit um 20.000 Arbeitskräfte und bei den Langzeitarbeitslosen um 6.000 Arbeitskräfte. Das ist eine positive Bilanz, die Sie gezogen haben. Diese positive Bilanz können wir nur so bestätigen. Auch die Schwerbehinderten haben im Land Thüringen oder in dem Arbeitsamtsbezirk davon profitiert, es sind 1.400 schwerbehinderte Arbeitslose weniger auf dem Markt. Aber, und dazu komme ich später noch einmal, das Landesprogramm würde mich noch interessieren.
Man kann das Landesarbeitsprogramm für gesellschaftliche Teilhabe als neues Instrument auf dem Markt aus unserer Sicht dann einführen, wenn man das LAP evaluiert hat. So wäre es vielleicht nicht zu einer Einschätzung, die Sie selbst Anfang Januar getroffen haben, gekommen, als Sie sagten, Sie sind mit den Ergebnissen des Programms für öffentlich geförderte Arbeit nicht zufrieden. Es wäre besser gewesen, zuerst ein gut funktionierendes Landesprogramm fortzuschreiben, wie wir es in der Haushaltsdiskussion schon gefordert haben. Während seit der Einführung des Landesarbeitsmarkt
programms im Jahr 2012 bis 2015 circa 4.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über dieses Programm erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten, haben Sie für das Landesprogramm 2016/2017 15 Millionen Euro ausgegeben und sind selbst nicht zufrieden. Dies sollte Ihnen zu denken geben.
Ich möchte noch einmal auf das Landesarbeitsmarktprogramm und auf die Langzeitarbeitslosen zu sprechen kommen. Sie sagten, Sie haben mit dem Programm 660 Männer und Frauen in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gebracht. Wenn ich die Zahl der Langzeitarbeitslosen dagegen nehme, die um 6.000 gesunken ist, stelle ich fest, dass Ihr Programm mit einer Summe von 15 Millionen Euro über zwei Jahre nur ein Zehntel der Arbeitsplätze geschaffen hat, die wir bei den Langzeitarbeitslosen zu verzeichnen haben. Das ist nach unserer Meinung zu wenig, hier müsste das Programm umgestrickt werden, hier sollte das Programm anders ausgerichtet werden.
In Vorbereitung des neuen Haushalts sollten Sie Ihr Programm nicht nur überdenken, Sie sollten umdenken und die Chance nutzen, arbeitspolitische Maßnahmen für eine Förderung und Eingliederung der Menschen auf den ersten Markt direkt zu unterstützen. Im Übrigen hat es das Land Baden-Württemberg so gemacht. Das Land Baden-Württemberg wurde in einer der Reden als Beispiel benannt. Es hat dieses Programm mit 80 Prozent Förderung für die Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt gegeben und nur 20 Prozent wurden für Projekte in die öffentliche Hand investiert. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Hier wären auch die eingestellten Mittel gut angelegtes Geld für die betroffenen Personen, für eine erfolgreiche Integration auf den Arbeitsmarkt und nicht zuletzt bei unserem heutigen Fachkräftemangel für die Wirtschaft.
Und dann noch mal zum Programm für geförderte öffentliche und gemeinwohlorientierte Beschäftigung. Wenn wir feststellen, dass in den Kommunen aktuell nicht zu bewältigende Arbeit liegen bleibt und ein Bedarf besteht, der zurzeit eventuell nicht durch den freien Markt abgedeckt werden kann und soll, so sollten wir die Kommunen durch die Bereitstellung von genügend finanziellen Mitteln über den KFA in die Lage versetzen, sich selbst um diese Arbeit zu kümmern, und damit auch die kommunale Selbstverwaltung stärken. Denn die kommunal Verantwortlichen wissen am besten, wo und welche Arbeiten sie benötigen. Sie müssen dann aber auch den Aufgabenträgern die Mittel im Interesse der Teilnehmer und Anspruchsberechtigten zeitnah, aufgabenorientiert und unbürokratisch zur Verfügung stellen. Die Bildung und die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Bildung sollten immer im Sinne der Kinder und Jugendlichen liegen.
Warum – und da geht meine Frage an die regierungstragende Koalition – Sie nur die Gemeinschaftsschule zu einer leistungsstarken, sozialen, gerechten Schulart ausbauen wollen, wie Sie es in Ihrem Antrag stehen haben, bedarf noch Erklärungen Ihrerseits.
Erfüllt die Gemeinschaftsschule vielleicht die Erfordernisse für die Bildung Ihrer Meinung nach nicht und ist sie sozial nicht gerecht? Das wäre eine ungerechtfertigte Schelte für die Pädagoginnen und Pädagogen sowie Sozialpädagoginnen an den Gemeinschaftsschulen. Denn ich kenne Gemeinschaftsschulen und dort leisten die Pädagoginnen und Pädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine hervorragende Arbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen. Oder wollen Sie mit dieser Aufforderung die anderen Schularten infrage stellen? Wichtig ist – und da sind wir uns einig –: Schulische Bildung ist die Voraussetzung für einen guten und erfolgreichen Lebensweg, in der Berufsausbildung, im Berufsleben.