Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion legt heute einen Antrag vor, der darauf abzielt, im Freistaat Thüringen endlich eine moderne, bedarfsgerechte Befeuerung von Windkraftanlagen für alle neuen Windkraftanlagen zu installieren und Bestandsanlagen schrittweise umzurüsten. Mit dem Ausbau der Windenergie nimmt sowohl die Anzahl der Windparks als auch die Dimension der einzelnen Windenergieanlagen zu, die inzwischen Höhen von über 200 Metern erreichen und auf mehreren Etagen – sowohl an den Türmen als auch an den Rotorblättern – befeuert werden. Die ständige Befeuerung der Anlagen in den Nachtstunden kommt bei Windparks mit 30 oder 40 Anlagen mit ihren roten Lampen inzwischen eher wohl einer Flughafenbeleuchtung nahe.
Ich darf ein praktisches Beispiel nennen. Es sind mehrere Abgeordnete aus Nordthüringen hier, die vielleicht heute Abend auf der B 4 Richtung Norden fahren. Vor dem Andislebener Kreuz erscheint es einem, als wenn man vor eine Gardine schaut, die rot leuchtet. Man sieht die zahlreichen Windparks zwischen Kölleda und Büttstedt. In der Summe, hört man, sind das 27 unterschiedlich große Windparks, zwischen vier und 66 einzelne Anlagen, das sind 400 Anlagen, die man da im Blick hat, wenn man kurz vor dem Andislebener Kreuz entweder Richtung Mühlhausen oder wie Egon Primas, Dagmar Becker oder Frau Mitteldorf Richtung Nordhausen fährt. In Thüringen stehen gegenwärtig 784 Windräder. Da weiß man, dass auf dem kleinen Raum zwischen Eichsfeld und Kölleda allein 400 Windräder stehen. Laut Angaben des Ministeriums sind 97 weitere Anlagen in Nord- und Mittelthüringen genehmigt. Um etwas gegen diese extreme Lichtverschmutzung zu tun, müssen die von den Anlagen ausgehenden störenden Einflüsse und Emissionen in einem ständigen Prozess reduziert bzw. so weit wie möglich beseitigt werden, um endlich die Anwohner zu entlasten. Nächtliche Dunkelheit in den betroffenen Gebieten muss wieder Pflicht werden. Das ist eine Lösung für die bundesweit wachsende Belastung der Bürger durch die Disco-Beleuchtung, was viele Leute berührt.
Ich möchte hier auch mal die Chronologie der Befassung mehrerer Bundesgremien kundtun. Auf der 76. Umweltministerkonferenz am 27. Mai 2011 in Wernigerode wurde das Problem erstmals beraten. Dort forderten die Minister den Bund auf, alle verfügbaren Möglichkeiten zu erhöhen, die Akzeptanz der erneuerbaren Energien auszuschöpfen. Dazu gehört auch, die bedarfsgerechte Befeuerung von Windkraftanlagen zuzulassen. Dann war es einer Initiative von unserem früheren Bauminister Christian Carius zu verdanken, dass der Freistaat Thüringen auf der Verkehrsministerkonferenz am 3. April 2014 in Leipzig zu einer bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen eine entsprechende Be
schlussvorlage eingebracht hat, durch welche die Bundesregierung zur Prüfung und Berichterstattung über die technischen Möglichkeiten für eine bedarfsorientierte Befeuerung von Windkraftanlagen aufgefordert wurde. Auf der 87. Umweltministerkonferenz am 2. Dezember 2016 in Berlin wurde dann noch ein Beschluss über die bedarfsgerechte Hinderniskennzeichnung von Windkraftanlagen gefasst, nachdem bereits am 11. September 2015 die neue AVV-Kennzeichnung in Kraft getreten war und kurz danach die erste einsatzfähige Technik der Firma Enertrag, Airspex-System, von der Deutschen Flugsicherung zur Hinderniskennzeichnung zugelassen wurde. Eine weitere Voraussetzung dafür war der Beschluss des Bundesrats über die entsprechende Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen vom 10. Juli 2015. Inzwischen wurden weitere ähnliche Systeme wie Quantec, Terma oder Parasol zugelassen und die Firma Enertrag konnte vor Kurzem den Windpark Langenhorn II und Bordelum III mit 23 Anlagen in Schleswig-Holstein damit ausrüsten, welche Minister Habeck am 7. März 2017 dunkel schaltete. Derzeit realisiert die Firma ein Vorhaben in der Uckermark und hat schon Verträge zur Umrüstung weiterer Windparks in Norddeutschland abgeschlossen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Fraktion hat parallel zu diesen Entwicklungen bereits am 27. März 2015 einen Antrag betreffend die Befeuerung von Windkraftanlagen im Umweltausschuss gestellt, welcher in den Ausschusssitzungen am 22. April, am 20. Mai und am 10. Juni 2015 behandelt wurde. Die Landesregierung erklärte damals, dass sie die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachte und im Laufe des Jahres reagieren wolle. Das ist 2015 gewesen. Das ist fast zwei Jahre her. Ich bin vor ein paar Wochen auf der A 38 gefahren – in Wipperdorf werden zurzeit sechs Anlagen gebaut –, da ist leider die Nachtbefeuerung noch nicht eingeführt worden, obwohl hier seit zwei Jahren die entsprechenden Voraussetzungen vom Bundesluftfahrtamt vorliegen. Das ist so ein Beispiel, wo wir sagen: Wir müssen das jetzt hier forcieren. Auch im Rahmen der Behandlung der über 550 Einwendungen mit 3.600 Sachäußerungen zum Entwurf des Windenergieerlasses des Infrastrukturministeriums erklärte Herr Staatssekretär Sühl am 30. Juni 2016 in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft zu dieser Problematik, dass die Landesregierung der Aufnahme einer Empfehlung für eine bedarfsgerechte Befeuerung von Windkraftanlagen als oberste Aufsichtsbehörde positiv gegenüberstehe. Bei den oben genannten Sachäußerungen hatte die Hinderniskennzeichnung an dritter Stelle der meist genannten Einwände gestanden. Frau Ministerin, Sie waren in Leinefelde zu der Regionalkonferenz – es gab insgesamt vier –, da ist das auch thematisiert worden. Ich denke mal, die Zeit drängt, dass
wir da wirklich jetzt in die Umsetzung gehen. Wir haben von Ihnen, von der Landesregierung gehört, dass sie das ernst nimmt und auch so sieht, aber wie gesagt: Es ist zwei Jahre her und bis jetzt ist in der Frage einfach noch nichts passiert. Wir hoffen natürlich, dass von den Möglichkeiten, die es jetzt seit 2015 gibt, Gebrauch gemacht wird.
Im Schatten der Gewährleistung der Flugsicherheit offenbart sich – dazu gibt es auch neue Studien, zum Beispiel der TU Berlin, der Fachagentur Wind und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster –, dass gerade auch für den Vogelschutz – wir waren ja erst in Seebach –, dass auch die Vögel von den roten Blinkern angeleuchtet werden und das ist auch eine Falle für Vögel. Auch die Schlagopfer-in-der-Nacht-Zahlen werden dann erhöht und das ist für uns auch ein Grund, warum die bedarfsgerechte Befeuerung schnellstens eingeführt werden sollte. Jetzt kommt natürlich von den Windkraftfirmen, die jetzt schon bestehen, dass das auch alles Geld kostet. Aber da muss ich sagen: Ich erlebe es zurzeit als Bürgermeisterin, wenn die Windkraftbetreiber zu mir in die Sprechstunde kommen und jetzt alle Dörfer abgrasen, wo eventuell Windparks gebaut werden können. Wenn dann Pachtverträge mit 10.000 Euro angeboten werden – das ist noch eine kleine Summe –, dann kann für uns, für mich das Argument, dass die Umrüstung viel Geld kostet und die hätten kein Geld, in der Frage nicht stimmen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wir sind der Meinung, dass beim Windenergieerlass schon klar war, dass diese technischen Möglichkeiten bestehen und dann hätten Sie schon reagieren müssen. Sie wissen auch – zurzeit befindet sich der regionale Raumordnungsplan Nordthüringen noch in der Fortschreibung –, da sind auch viele Einwände von den Gemeinden gekommen, die in der Nähe von Windparks wohnen. Bei 200 Metern Nabenhöhe – ich habe es anhand der B 4 beschrieben –, sieht man die über viele, viele Kilometer. Das bewegt die Menschen. Auch bei den Teilplänen Ost- und Mittelthüringen wird immer wieder in den Stellungnahmen der Gemeinden und der Menschen darauf hingewiesen, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden muss.
Wie gesagt, ich will mich jetzt auch kurz fassen – es ist zehn nach halb sechs: Ich denke, die Menschen erwarten hier eine Entlastung von dieser Lichtverschmutzung. Wir sollten jetzt zu Potte kommen. Ich würde mich freuen, wenn wir diesen Antrag in den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft und auch in den Umweltausschuss überweisen können, um dann mit der Landesregierung zu besprechen, wie es weitergehen kann, wie kommen wir schnellstens zu einer Lösung für eine bessere Lebensqualität der Menschen in unseren Dörfern. Danke schön.
19 Minuten 20, das ist doch mal ein Ziel. Liebe Damen und Herren Abgeordnete, schönes Wetter heute. Hatten wir heute früh schon und hatten über Schönwetterthemen geredet und jetzt wieder. Ich bedanke mich bei der CDU, dass sie das Thema wieder mal auf die Tagesordnung gehoben hat, auch wenn ich nicht so richtig weiß, was wir mit dem Antrag machen, weil im Endeffekt zu prüfen und Bericht zu erstatten über vier Punkte … Es wäre mir lieber gewesen, wir hätten konkret was zu besprechen, was wir auch umsetzen können. Darüber geredet haben wir nun schon mehrfach, auch im Ausschuss. Wir hatten es aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion, Vorlage 6/218, am 27.03.2015 gestellt, am 22.04.2015 im Ausschuss debattiert und am 20.05.2015 im Ausschuss debattiert auf Antrag auch der CDU damals entsprechend als erledigt erklärt. Da kamen gerade die ersten marktreifen Systeme auf den Markt, Airpacks von der Firma – Frau Tasch hat es gesagt – Enercon oder so ähnlich. An diesem System hat sich leider nicht viel geändert. Das Aktivsystem ist in der Anwendung. Das Passivsystem ist in Deutschland noch nicht so entwickelt, dass es angewandt werden kann. Das bedeutet also, wenn ein Flugzeug sich nähert mit seinem Transponder oder das Fluggerät seinen Transponder dort dann entsprechend einschaltet … Unabhängig davon ist es nicht so, dass sich gar nichts getan hat. Es hat sich ja ein bisschen etwas getan. Es gibt ja die Blockbefeuerung, es gibt eine Möglichkeit, die Befeuerung zu dimmen, dass sie also nicht so extrem ins Land hineinstrahlt. Ich gebe natürlich Recht, dass das schon eine Belastung ist, diese Immissionsbelastung, diese roten Blinklichter, auch wenn es sich um eine Blockbefeuerung handelt, also nur die äußeren an sind und es etwas abgemildert ist, dass das natürlich störend wirken kann in der Nacht und einen gewisses Disco-Effektlicht hat. Ein typisches Beispiel ist ja, wenn man von Berlin nach Thüringen fährt durch Sachsen-Anhalt durch, dann sieht man es wunderschön, sieht schön aus. Aber wohnen möchte man da nicht.
Von der Warte aus nehmen wir das Anliegen durchaus ernst und wollen gemeinsam mit der CDU daran arbeiten, dort andere Möglichkeiten zu schaffen. Wir haben 784 Windkraftanlagen in Thüringen. Davon sind einige betroffen, einige sind nicht betroffen. Davon standen schon 2014 724, glaube ich, Frau Tasch. Das muss man auch dazu sagen. Und die 87. Umweltministerkonferenz, die vom 30.11.
bis zum 02.12.2016 stattgefunden hat – also noch gar nicht so lange her ist –, hat sich ja auch mit diesem Thema befasst und hat dort vom Bund gefordert, dass irgendwie verpflichtende Regeln vom Bund eingefordert werden, um dies zu machen.
Unabhängig davon müssen wir aber auch mal, glaube ich, die Genehmigungsbehörden, also die Landratsämter, darauf hinweisen, dass sie im Zuge der Umweltgesetzgebung noch mit rechtlichen Prüfungen bereits jetzt für das Immissionsschutzrecht entsprechende Maßnahmen anordnen können, die eine Immissionsreduzierung haben. Damit lösen wir vielleicht das Problem der zukünftig zu errichtenden Anlagen, aber nicht das, welches rückliegend ist. Für die, die jetzt schon stehen, brauchen wir andere Möglichkeiten, um dort auch einen Anreiz zu schaffen für die Firmen, die diese Anlagen betreiben, sie dazu zu animieren, diese Anlagen zu installieren, damit diese nächtliche Beleuchtung aufhört oder nur in Betrieb ist, wenn sich wirklich Luftfahrzeuge den Luftfahrthindernissen nähern.
Ich freue mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss. Ich hoffe, der Umwelt-, Energie- und Naturschutzausschuss wird federführend sein, das haben Sie ja nicht gesagt. Es würde mich freuen, weil ich dort direktes Mitglied bin, und würde gern mit Ihnen darüber und über Möglichkeiten diskutieren. Vielleicht gibt es ja dann einen gemeinsamen Antrag hier im Parlament, wie wir diese Geschichten in Thüringen einführen und wie wir dazu kommen, dass die Windkraftanlagen in Thüringen dauerhaft und alle entsprechend nachgerüstet werden. Danke schön, ansonsten hoffe ich auf einen gemütlichen Abend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer – ja, einer – auch eventuell am Bildschirm, der Antrag der CDU zur Befeuerung der Windkraftanlagen greift zwar einen schwerwiegenden Umwelteingriff auf, aber hat leider fundamentale Webfehler. Herr Harzer hat gemeint, er weiß nichts mit dem Antrag der CDU anzufangen. Das spricht ganz klar für die Qualität von Herrn Harzer, muss ich sagen. Die Warnlichter sind eine unerträgliche Belastung der Anwohner und auch der Vögel, das hat Frau Tasch schon ausgeführt. Hier können wir uneingeschränkt zustimmen. In einer mit Windkraftanlagen verseuchten Region ist es penetrant, wenn in der Nacht ständig die roten Lichter blinken. Es wurde
inzwischen ein völlig unpassender Begriff für die roten Warnlichter gefunden, es heißt jetzt „Lichtverschmutzung“, so wie wir im Antrag der CDU lesen konnten, aber da fand ich den Begriff von Frau Tasch „die Disco-Beleuchtung“ viel besser. Das klingt schöner.
In Anbetracht der immer größeren und immer zahlreicheren Anlagen ist es nichts als eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität, müssen wir sagen. Auch im Hinblick auf Windkraft im Wald zeigt sich ein weiterer schwerwiegender Eingriff in die Natur und das Öko-System. Der Antrag bietet aber nur die zweitbeste Lösung. Zur wirklichen Lösung des Problems komme ich später.
Lassen Sie uns über die Inhalte Ihres Antrags sprechen. Sie ersuchen die Landesregierung um einen Bericht, wie das Problem der bedarfsgerechten Befeuerung gelöst werden kann. Das ist aber nicht das Problem der Landesregierung, sondern der Anlagenbetreiber. Diese haben sicherzustellen, dass niemand durch die Warnlichter belästigt wird. Die Anlagenbetreiber haben ebenso wie alle anderen auch, ihre Emissionen und Belästigungen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Auch ein PkwFahrer ist beispielsweise verantwortlich für die Emission seines Fahrzeuges und trägt im Falle von Abweichungen an den geforderten Standards die Kosten für den Umbau oder er erhält keine Zulassung. Ganz einfach.
Hier müsste man auch die Umweltrichtlinien einer erneuten Prüfung unterziehen und entsprechend aktualisieren. Die einzige im Moment richtige Lösung bei der Umstellung der Befeuerung, die in Betracht käme, wäre die Umstellung auf die Parasoltechnologie vom Fraunhofer. Die Passivsensoren sorgen dafür, dass die Anlagen nur dann blinken, wenn sich Flugzeuge nähern. Diese Technik hat den Vorteil, dass die Anlagen selbst keine Funkwellen emittieren und damit zu einer weiteren Verschmutzung beitragen. Die Sensoren in den Windkraftanlagen nutzen die Rundfunksendernetze, um die sich nähernden Objekte zu orten. Durch den Einsatz dieser Technologie ist außerdem keine eigene Sendergenehmigung notwendig, was die Betriebskosten senkt. Schließlich vermeidet die Parasoltechnologie, dass weitere Funkwellen emittiert werden, was bei der Airspextechnologie nicht der Fall ist. Somit wäre das ein gangbarer Weg, der beschritten werden könnte.
Allerdings darf sich diese Umstellung nicht auf das Repowering beschränken, es muss für alle Altanlagen verpflichtend Anwendung finden. Das Repowering ist der falsche Ansatz, denn nur wenige Anlagen können ertüchtigt werden. Weil die Anlagen alle viel zu nah an den Wohnbebauungen stehen, ist das Repowering in den meisten Fällen abzulehnen oder auch gar nicht möglich. Das war ja der Antrag
Sie schreiben nun aber weiter in Ihrem CDU-Antrag, dass für die Modernisierung und Anpassung der Befeuerung finanzielle Anreize gegeben werden sollten. Das aber ist schlicht abzulehnen. Ebenso wie alle anderen in Deutschland sind die Anlagenbetreiber verpflichtet, auf eigene Kosten die Störung abzustellen. Das wäre ja, als würden Sie finanzielle Anreize für ein Fehlverhalten bieten. Nein, die Anlagenbetreiber müssen die Umstellung auf eine bedarfsgerechte Befeuerung aus eigener Tasche bezahlen. In Anbetracht von 7 Milliarden Euro Einnahmen – denke ich mal – können die sich das wirklich noch leisten.
Ich betone aber nochmals, dass das alles nur die zweitbeste Lösung sein kann. Damit kommen wir zum ersten Fehler des Antrags. Sie schreiben in der Begründung, ich zitiere: „Die nächtliche Befeuerung von Windkraftanlagen zur Kennzeichnung als Flughindernis wird von den Anwohnern zunehmend als sehr große Belastung empfunden.“ Das stimmt so nicht ganz. Denn es ist nicht die Befeuerung der Anlagen, die als störend empfunden wird, nein, die Windkraftanlagen als Ganzes werden als störend empfunden!
Die Anwohner wehren sich gegen diese Anlagen, die immer näher an die Häuser und Dörfer gerückt werden. Sie tun in Ihrem Antrag gerade so, als wäre die Befeuerung das Problem. Nein, das Problem sind die Anlagen selbst. Trotzdem hält es die Landesregierung nicht für notwendig, von der Windkraftpolitik Abstand zu nehmen. Deswegen nützt es auch nichts, jetzt über die Lichter auf den Anlagen zu klagen.
Die Befeuerung ist doch nur ein abgeleitetes Problem des Windkraftausbaus. Sie können hier noch 100 Anträge über die Folgeprobleme der Windkraft einbringen, Sie können über die Betonfundamente sprechen oder Sie reden über fehlende Ausgleichsmaßnahmen oder über die Probleme des Rückbaus – das Problem des Windkraftausbaus muss an seiner Wurzel angepackt werden.
Damit kommen wir zum zweiten Problem und zum Webfehler des Antrags. Dieser Antrag ist von der CDU und damit ist er schlicht nicht glaubwürdig. Die CDU ist verantwortlich für die sogenannte Energiewende. Kanzlerin Merkel treibt die sogenannte Energiewende seit Jahren als Prestigeprojekt voran.
Seit 2005 hat die CDU im Bundestag alle Gelegenheit gehabt, die Förderpraxis des EEG zu beenden, doch nichts ist geschehen. Und die CDU hier im Land würde in Regierungsverantwortung niemals Politik gegen den Bund betreiben. Das zeigt doch
schon der Blick in die Vergangenheit; für die bis zum Jahr 2015 über 750 Windkraftanlagen hier in Thüringen trägt allein die CDU Verantwortung. Im Landesentwicklungsplan wurden keinerlei Vorkehrungen getroffen, um Windkraftanlagen von sensiblen Regionen fernzuhalten. Damals, im Wahljahr 2014, war die CDU durchaus bereit, für die Koalition mit der SPD weitere Windkraftanlagen zuzulassen. Außerdem war die CDU bereit, weitere 400 Windkraftanlagen hier in Thüringen errichten zu lassen. Es gibt also keinen Anlass, diesem Antrag zuzustimmen, nicht nur die nicht korrekte Befeuerung, sondern die Anlagen müssen weg. Weder die CDU hier noch im Bund allerdings ist bereit, vom EEG und vom Windkraftausbau Abstand zu nehmen. Wir lehnen deswegen also den direkten Antrag ab. Im Umweltausschuss können wir natürlich gern darüber sprechen; vielleicht kommen wir da noch zur Einsicht und zur entsprechenden Verbesserung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich Frau Tasch danken, dass sie hier im Plenum das Thema noch mal angesprochen hat. Wir haben ja auch schon in den Ausschüssen vorher recht viel Gemeinsamkeiten zu dem Thema festgestellt und ich freue mich natürlich, dass jetzt auch die CDU, Frau Tasch, nicht um das Ob des Windausbaus redet, sondern nur noch um das Wie. Da können wir natürlich gern ins Gespräch kommen, wie man gerade diese leuchtenden Windräder, also die Beleuchtung reduzieren kann. Ich denke, im Ausschuss ist da ein gutes Format, auch nachzufragen, was aus unseren damaligen Beschlüssen geworden ist. Ich persönlich kann mir zwei Dinge vorstellen, in welche Richtung wir dort weiterarbeiten können. Zum einen ist es aus meiner Sicht sinnvoll, dass wir die Befeuerung...
Ja, „ausschalten“ ist ein gutes Stichwort, aber das können wir natürlich nur ausschalten, wenn auch keine Flugzeuge in der Gegend sind, und deswegen kann man das durch die neue Technologie für neue Anlagen und für Repowering-Anlagen auch vorschreiben. Wir haben dann aber noch eine sehr große Anzahl an alten Anlagen und bei den alten Anlagen kann ich mir auch vorstellen, dass wir, solange die Technologie noch relativ teuer ist, auch
ein Anreizsystem bilden und auch Fördermittel dafür als Anreiz zur Verfügung stellen, denn wie es mit jeder neuen Technologie so ist, die Kosten sinken mit einer größeren Anzahl. Warum soll nicht Thüringen auch in diesem Bereich führend werden! Mecklenburg-Vorpommern hat dort auch schon Gesetze verabschiedet und Förderungen auch auf den Weg gebracht. Ich denke, das können wir in Thüringen auch in die Richtung weiterdenken, aber im Detail können wir das gern in den Ausschüssen besprechen. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Staatssekretär Möller, Sie haben das Wort für die Landesregierung.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, nur ganz kurz: Wir werden, wenn das denn die Abgeordneten so wollen und den Antrag in die Ausschüsse überweisen, gern dem Berichtsersuchen nachkommen. Ich will hier an dieser Stelle nur sagen, auch für uns ist das Thema ein wichtiges Thema, weil es einfach mitentscheidend ist für die Akzeptanz von Windenergieanlagen in Thüringen, für bestehende, aber auch für neu zu bauende. Insofern sollten wir uns diesem Thema widmen. Die Landesregierung ist ja, Frau Tasch, seitdem das 2015 schon mal im Umweltausschuss beraten worden ist, nicht untätig gewesen. Wir haben versucht, in der Umweltministerkonferenz – wir haben das ja berichtet – aktiv diese Dinge einzufordern. Wir halten es aber für sinnvoll, dass es eine bundeseinheitliche Regelung gibt, dass nicht alle Länder ihr eigenes Ding machen. Die meisten Länder, die da was geregelt haben in Windenergieerlassen oder außerhalb davon, haben das in einer relativ unverbindlichen Weise gemacht. Einzig Mecklenburg-Vorpommern hat das gesetzlich geregelt. Solche landesgesetzlichen Regelungen in Fragen, die eigentlich eine bundeseinheitliche Betrachtung brauchen, sind immer ein bisschen schwierig, zumal natürlich dadurch auch Wettbewerbsnachteile für lokale Anbieter oder für lokale Errichter von Windenergieanlagen entstehen. Das wollen wir eigentlich vermeiden. Deshalb haben wir uns in der UMK dafür eingesetzt, dass es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll. Ich
vermute, dass das vor der Bundestagswahl nicht mehr passieren wird. Wenn der Landtag der Meinung ist, man sollte schneller reagieren, dann gibt es sicherlich mit dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, wo das über die Landesbauordnung geregelt ist, eine Möglichkeit, das hier auch im Land zu machen. Aber das will wirklich gut bedacht sein. Insofern vertraue ich auf die Ausschussberatung und wünsche uns allen ein schönes Wochenende. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, bevor wir ins Wochenende gehen, müssen wir noch über die Ausschussüberweisung abstimmen. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer der Ausschussüberweisung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Es ist beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu überweisen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Damit ist die Überweisung mit allen Stimmen an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beschlossen.
Wir stimmen über die Federführung ab. Da ist Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt worden. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt, beende die heutige Plenarsitzung und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.